Beratungsgutschein für Automobilzulieferer
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mit dem Beratungsgutschein "Transformation Automobilwirtschaft" einen niederschwelligen Zugang zur strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft, auch in Kombination mit den Herausforderungen durch Covid-19.
Wer und was wird gefördert?
Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Gefördert wird die strategische Beratung durch einen in der
Beraterdatenbank der Lotsenstelle “Transfomrationswissen BW” gelisteten Berater in einem der folgenden Themenfelder (Auswahl nicht abschließend):
Strategieberatung | Diversifizierung | Geschäftsmodellentwicklung | Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen | Produktentwicklung, Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte | Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche) | Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung | Krisenmanagement im Rahmen COVID-19 | Change-Management | Data Analytics | Technologische Entwicklung/Trends
Wie wird gefördert?
Gefördert werden bis zu 10 Beratertage mit bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Gutschein kann nur von einem förderfähigen Unternehmen beantragt werden, nicht von einem Berater. Die Antragstellung erfolgt digital über das Antragsportal des Projektträgers VDI|VD|IT. Dort finden Sie auch alle relevanten Antragsdokumente sowie einen Leitfaden zur Antragsstellung. Der Link zum Antragsportal lautet:
Wie oft kann ich einen Antrag stellen?
Eine Zuwendung für jedes förderfähige Unternehmen ist nur einmalig möglich, auch wenn der maximale Zuschussbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
Berater dürfen Beratungen in unbegrenzter Anzahl für verschiedene Unternehmen durchführen.
Welche Kriterien müssen Berater erfüllen?
Berater müssen folgende Kriterien erfüllen, um sich in der
Beraterdatenbank der Lotsenstelle “Transfomrationswissen BW” listen lassen zu können:
- Der Berater hat seinen Sitz in Baden-Württemberg.
- Der Berater verfügt über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Umfeld der Automobilwirtschaft und/oder dem Maschinen- und Anlagenbau (idealerweise im Mittelstand) und mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Beratung.
Der Berater stellt die nötigen Informationen (thematischer Schwerpunkt, regionale Verortung, Referenzen, Zertifizierungen usw.) in seinem Angebot dar und erklärt mit der Abgabe eines Angebotes, die Richtigkeit der gemachten Angaben.
Wo finde ich weitere Informationen?
Alle Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Beantragung eines Beratungsgutscheins finden Sie auf der Internetseite
Wenn Sie kleinere Entwicklungsprojekte planen, könnten für Sie die Innovationsgutscheine des Landes in Frage kommen. Mehr dazu finden Sie
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Größere Innovationsprojekte und Innovationsvorhaben bezuschusst das Invest BW-Programm des Landes mit bis zu 5 Mio. Euro. Interesse? Dann lesen Sie
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Anspruchsvollere anwendungsnahe Projekte fördert das ZIM-Programm des Bundes mit Zuschüssen. Erfahren Sie hier
mehr.
Ihre Aktivitäten im Bereich Patente und Normung unterstützt das WIPANO-Programm des Bundes. Lesen Sie bitte
hier weiter. Förderungen für die Anmeldung von Schutzrechten bekommen Sie auch über das Amt der Euopäischen Kommission für geistiges Eigentum (EUIPO). Mehr dazu finden Sie
hier.
Neben Zuschüssen und Finanzierungsprogrammen können Sie Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auch steuerlich fördern lassen. Wie, steht
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Digitalisierungsaktivitäten Ihres Unternehmens werden von der Digitalisierungsprämie des Landes unterstützt. Sehen Sie bitte
hier.