Innovation und Umwelt
go-innovativ
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt-und technischen Verfahrensinnovationen.
Oft fehlt es den kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Hier hilft qualifizierte Beratung durch
autorisierte Beratungsunternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ideen, die im Rahmen des go-Inno-Programmmoduls go-innovativ gefördert wird.
Sie können zwei Leistungsstufen in Anspruch nehmen:
Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
- Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
- Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
- voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes
- Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen
- Abschätzung der Erfolgsaussichten
Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept und / oder Projektmanagement
Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und/oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.
Das
Realisierungskonzept:
- Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
- Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers
- Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
- Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber
- Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
- Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
Das
Projektmanagement:
- Kooperationsmanagement zwischen externen Technologiegebern und dem Unternehmen
- externes Management der Projektdurchführung
- administrative Serviceleistungen (Projektcontrolling)
- Bewertung der Ergebnisse des Innovationsprojektes und Schlussfolgerungen
Gefördert werden Unternehmen mit
- Sitz in Deutschland
- weniger als 100 Beschäftigten
- einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.
Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffbau und die unter den ehemaligen EGKS-Vertrag fallenden Bereiche (Kohle und Stahl).
Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten.
Maximale Förderhöhe:
Potenzialanalyse
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10 Beratertage
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5.500 Euro
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Realisierungskonzept
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25 Beratertage
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13.750 Euro
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Projektmanagement
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15 Beratertage
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8.250 Euro
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Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.
Den Gutschein go-innovativ erhalten Sie in Ihrer Region bei einem
autorisierten Beratungsunternehmen.