Kurzfristige Energiesparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen
Das Bundeskabinett hat am 24. August kurzfristige Einsparmaßnahmen beschlossen. Seit dem 1. September gelten für Unternehmen eine Reihe von Vorschriften. Besonders bei öffentlichen Unternehmen, der Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und dem Handel müssen nun zeitnah eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden.