Drittes Entlastungspaket
Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme gesenkt
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer von sieben Prozent auf Gaslieferungen zugestimmt.
Mit dem "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" beträgt die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme statt 19 nur sieben Prozent. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 sollen Unternehmen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.
Stand: 12. Oktober 2022