Nr. 6838794
IHK Ulm

EUDR

IHK Ulm

Nach der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR – EU Deforestation Regulation) dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.

IHK Ulm

Gerade noch rechtzeitig wurde am 23.12.2025 die „Verordnung (EU) 2025/2650 vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern“ verkündet. Diese Änderung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) trat am 26.12.2025 in Kraft.