Ausbildung

Hinweise zu Prüfungen der IT-Berufe

Die genauen Termine der mündlichen Abschlussprüfungen der IT-Berufe (Präsentation und Fachgespräch) werden den Auszubildenden per schriftlicher Einladung mitgeteilt.
Die üblichen Prüfungszeiträume der praktischen Abschlussprüfungen (Fachgespräch und Präsentation) sind:
  • in der Sommerprüfung: Ende Juni bis Ende Juli
  • in der Winterprüfung: Mitte Januar bis Ende Februar
Beachten Sie bitte auch die Abgabetermine der Projektanträge und Projektdokumentationen, die Ihnen ebenfalls jeweils schriftlich mitgeteilt werden. Den Abgabetermin der Anträge erhalten Sie mit der Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung, den Abgabetermin der Projektdokumentation mit dem Schreiben zur Genehmigung des Projektantrages.
Übliche Zeiträume zur Abgabe der Projektanträge:
  • in der Sommerprüfung: Anfang März
  • in der Winterprüfung: Anfang September
Übliche Zeiträume zur Abgabe der Dokumentationen:
  • in der Sommerprüfung: Anfang Juni
  • in der Winterprüfung: Anfang Dezember
Seit der Sommerabschlussprüfung 2017 wird die Antragsgenehmigung sowie die Abgabe der Dokumentationen über ein Online-Verfahren abgewickelt (CIC-APrOS). Die Dokumente sind dann jeweils über diesen Link hochzuladen: fw.cic.cc/ihk/Ulm.html (die persönlichen Zugangsdaten erhalten die Auszubildenden erst nach dem Anmeldeschluss!). Bitte beachten Sie jeweils die Hinweise zu den IT-Prüfungen, die mit der Aufforderung zur Abschlussprüfung versendet werden.
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen erhalten Sie von Ihrer Berufsschule. Prüflinge, die als Gäste eine kaufmännische Berufsschule besuchen, wenden sich bezüglich der genauen Termine an den hier genannten Ansprechpartner (rechts auf der Seite).
Eine Übersicht der aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier: Termine
Änderung zur neuen Verordnung (VO 2020) der IT-Berufe:
Die Projektzeiten wurden in der neuen Verordnung angehoben:
  • Fachinformatiker Anwendungsentwicklung von 70 auf 80 Stunden
  • restlichen IT-Berufe von 35 auf 40 Stunden
Alle Prüflinge, die noch nach der alten Verordnung (VO 1997/2018) lernen, bleiben bei 35 Stunden (bzw. 70 Stunden Anwendungsentwicklung) für die Umsetzung des Projektes.