Ausbildung

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift und Bestätigung der Ausbildungszeit

Zum Zwecke der Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung. Zur Anerkennung der Ausbildungszeiten benötigen Sie den Berufsausbildungsvertrag und das Zeugnis der Abschlussprüfung. In der Regel genügt eine Bescheinigung über die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages und das Datum des Prüfungstages bei der zuständigen IHK. Die Bescheinigung über die Ausbildungszeit ist kostenfrei.
Sollten Sie Ihr Zeugnis nicht mehr finden, so können Sie bei uns, gegen eine Gebühr in Höhe von 15 Euro eine Zweitschrift Ihres Abschlusszeugnisses anfordern.
Sofern Sie das Ausstellen einer Zweitschrift wünschen, füllen Sie bitte beiliegenden Antrag lückenlos aus und faxen, bzw. senden Sie uns diesen zu. Sie erhalten dann von unserer Seite den Gebührenbescheid in Höhe von 15 Euro. Sobald diese Gebühr bezahlt ist, werden wir die Zusendung der Zweitschrift veranlassen.
Das Antragsformular Zweitschrift/Ausbildungszeit erhalten Sie im Download-Bereich.
Ansprechpartner:
Antrag auf Ausstellen einer Zweitschrift
Christa Fehrle und Julia Kling
Bestätigung der Ausbildungszeit
Sabine Stork und Julia Kling