Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Verfahren zur Anerkennung

Ausländische Berufsabschlüsse können in Deutschland künftig einfacher anerkannt werden. Zugrunde liegt das Gesetz über die "Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen". Zuwanderer mit einem ausländischen Berufsabschluss wird es damit erheblich leichter gemacht, in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachzugehen. Zur Umsetzung des Gesetzes haben die IHKs eine eigene Organisation, die IHK FOSA mit Sitz in Nürnberg, gegründet.
Die IHK FOSA prüft, ob und inwieweit ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Liegen keine wesentlichen Unterschiede vor, so wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Beruf bescheinigt. Wird im Verfahren keine Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikationen festgestellt, werden die vorhandenen sowie die fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur deutschen Referenzausbildung dokumentiert. Sie eröffnen den Zuwanderern die Möglichkeit, sich entsprechend weiter zu qualifizieren.
Für die IHK-Berufe bietet die IHK Ulm betroffenen Personen eine individuelle Beratung zur Vorbereitung des Antrags an. Besprochen werden insbesondere die persönlichen Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen und Nachweise sowie der Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Interessenten aus der Region, die einen ausländischen Berufsabschluss auf einen IHK-Beruf anerkennen lassen möchten, können einen Beratungstermin bei der IHK Ulm vereinbaren.
Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen bzgl. der Anerkennung:

Erstberatung für ukrainische Geflüchtete:
Als konkreter Beitrag der IHKs für eine raschere Integration ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt wurde, gemeinsam mit dem Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung UBA“ sowie unter Einbindung der IHK FOSA, eine neue Serviceleistung entwickelt: eine Erstberatung für ukrainische Geflüchtete durch die IHK-Anerkennungsberatung. Damit soll bestimmt werden, in welchen IHK-Berufen Abschlüsse und einschlägige Berufserfahrungen auf Seiten der ukrainischen Geflüchteten vorhanden sind. Das Ergebnis der Erstberatung wird von den Beraterinnen und Beratern schriftlich festgehalten. Ratsuchende Fachkräfte erhalten das Dokument ausgehändigt. Die gezielte Stellenbewerbung soll so erleichtert werden. Das Erstberatungsergebnis kann Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/Jobcenter unterstützen. Auf Wunsch kann die individuelle Anerkennungsberatung der IHK Ulm in einem weiteren Schritt Unterstützung bei der Vorbereitung auf das formale Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse bieten. Geflüchtete in der Region, die einen ukrainischen Berufsabschluss auf einen IHK-Beruf anerkennen lassen möchten, können einen Beratungstermin bei der IHK Ulm vereinbaren.

Arbeitgebersiegel “Wir fördern Anerkennung”

Arbeitgeber, welche ihre Beschäftigten bei dem Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufsabschlusses engagiert unterstützten, können ab sofort ein Siegel für diese Zusatzleistung erhalten. Um sich auf das kostenlose Siegel zu bewerben, muss lediglich ein Online-Test absolviert werden. Dieser dauert ca. 15 Minuten und ist selbsterklärend. Bewerben können sich alle Unternehmen aus Deutschland aus dem Bereich Handel, Industrie und Handwerk. Das Siegel erhalten die Unternehmen in digitaler Form sowie als Urkunde.
Die Bewerbung ist ab sofort unter folgendem Link möglich.