Ausbildung
Internatskostenzuschuss bei Blockbeschulung
Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, Berufsschülerinnen und -schülern, die zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichtet sind, die dadurch verursachten Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung hinreichend auszugleichen.
Seit 30. Mai 2017 gilt eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Darin ist geregelt, dass rückwirkend zum 1. September 2016 der Zuschuss bei Unterbringung in einem Jugendwohnheim pro Tag 37 EUR beträgt.
Seit 30. Mai 2017 gilt eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Darin ist geregelt, dass rückwirkend zum 1. September 2016 der Zuschuss bei Unterbringung in einem Jugendwohnheim pro Tag 37 EUR beträgt.
Genaue Berechnung des Zuschusses
Der Zuschuss in Höhe von 37 Euro wird nur bei einer Unterbringung in einer von der Schule empfohlenen oder bereitgestellten sonstigen Unterkunft gewährt. Eine sonstige Unterkunft kann nur empfohlen werden, wenn Plätze in Jugendwohnheimen nicht oder nicht in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Wählen Auszubildende eine andere Unterkunft, beträgt der tägliche Zuschuss nur 2,56 Euro.
Auszahlung des Zuschusses
Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses haben nur Auszubildende mit einem Wohnsitz in Baden-Württemberg. Der Zuschuss wird auch bei Besuch einer Bundesfachklasse in einem anderen Bundesland gewährt. Der Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe schließt den Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses nicht aus.
Im Regelfall wird der Anspruch auf Auszahlung des Internatskostenzuschusses an den Wohnheimträger abgetreten. Bei einer Unterbringung außerhalb Baden-Württembergs muss der Antrag auf Bewilligung und Auszahlung bis spätestens 1. Oktober für das vorangegangene Schuljahr beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden. Bei Unterbringung in einer sonstigen Unterkunft in Baden-Württemberg ist der Antrag bis zum 1. Oktober über die Schule einzureichen.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen und Fragen zur Auszahlung stehen die Ansprechpartnerinnen im Regierungspräsidium Stuttgart zur Verfügung.