IHK

VE-Register

Die Zuständigkeit für die Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen (VE) ist mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 von der IHK-Organisation zur Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gewechselt. Das heißt, dass Vollständigkeitserklärungen nun nicht mehr bei den IHKs, sondern bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (www.verpackungsregister.org) hinterlegt werden müssen. Dies gilt erstmals für Vollständigkeitserklärungen des Berichtsjahres 2018.
Zudem hat sich die Abgabefrist geändert. Neuer Stichtag für die Hinterlegung ist nicht mehr der 1. Mai, sondern der 15. Mai jeden Jahres.
Sofern Sie Informationen zur VE-Hinterlegung 2019 benötigen, finden Sie diese auf der Website der ZSVR www.verpackungsregister.org.

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