Services der IHK-Organisation

Wege zur Streitlösung

Hier finden Sie weitere Informationen zu den vom IHK-Konfliktnavigator vorgeschlagenen Streitlösungsverfahren.

IHK-Mediation

Sie möchten durch Verhandlung einen Konflikt
  • eigenverantwortlich und selbstbestimmt
  • ohne Schädigung der Geschäftsbeziehungen
  • unter Ausschluss der Öffentlichkeit
  • schnell und
  • kostengünstig
beilegen?
Dann könnte die Mediation für Sie richtig sein! Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

IHK-Schiedsgutachten

Wollen Sie Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages
  • durch einen unabhängigen,
  • unparteilichen,
  • IHK-Sachverständigen,
  • schnell, kostengünstig und
  • verbindlich
klären lassen?
Dann kommt ein Schiedsgutachten durch einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen in Betracht. Dies sind Personen mit einer herausragenden Qualifikation. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Sie und Ihr Vertragspartner können unter ca. 8.000 bestellten Sachverständigen auswählen.

IHK-Schiedsgericht

Genau wie staatliche Gerichte treffen Schiedsgerichte verbindliche und abschließende Entscheidungen, wobei
  • Sie zusammen mit Ihrem Vertragspartner die Schiedsrichter, die Verfahrenssprache, den Verfahrensort und das anwendbare Recht auswählen können,
  • Schiedsurteile international vollstrecken lassen können und
  • Sie nur eine Instanz durchlaufen müssen.

IHK-Einigungsstellen

Wollen Sie gegen einen Wettbewerbsverstoß vorgehen oder wurden Sie abgemahnt?
Dann können Sie vor der IHK-Einigungsstelle
  • vor einem kompetenten Gremium
  • schnell und kostengünstig
einen Vergleich schließen.

Verbraucherschlichtung

Sie wollen einen Konflikt mit Ihrem Verbraucherkunden
  • durch einen sachkundigen und neutralen Vermittler,
  • schnell,
  • kostengünstig und
  • unverbindlich
schlichten?
Dann kommt für Sie eine Verbraucherschlichtung in Betracht. Der Schlichter vermittelt zwischen den Parteien und macht ggf. einen Schlichtungsvorschlag, den die Parteien annehmen oder verwerfen können. Im letzten Fall bleibt der Gang zu den ordentlichen Gerichten noch möglich.

Staatliches Gerichtsverfahren

Sie und die andere Seite können sich nicht außergerichtlich einigen und Sie suchen
  • eine rechtverbindliche
  • und im Instanzenzug überprüfbare
Entscheidung?
Dann ist für Sie der ordentliche Rechtsweg die richtige Lösung. Das gleiche gilt, wenn Sie eine gerichtliche Eilentscheidung benötigen.