IHK

Nachholen von Berufsabschlüssen

Die Berufliche Bildung in Deutschland steht für hochwertige Berufsabschlüsse und hervorragend qualifizierte Fachkräfte. Gleichwohl gibt es zahlreiche Menschen, die entweder in jungen Jahren noch keinen Berufsabschluss erwerben konnten oder die ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können und sich deshalb für einen anderen Beruf qualifizieren möchten.
Diejenigen, die keine klassische betriebliche Ausbildung mehr absolvieren können, haben verschiedene Möglichkeiten, nachträglich einen Berufsabschluss zu erwerben.

Externenprüfung

Als Berufspraktiker mit längerer einschlägiger Berufserfahrung besteht die Möglichkeit, als sog. „Externer“ zu einer IHK-Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Andere Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können dabei berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollte die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachgewiesen werden.
Bei der Mehrzahl der Berufe kann man also von viereinhalb Jahren Berufspraxis ausgehen. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.

Umschulung

Auch über eine Umschulung kann ein Berufsabschluss erlangt werden. Im Unterschied zu einer Erstausbildung ist die Ausbildungsdauer bei der Umschulung in der Regel verkürzt (je nach Berufsbild), sie wird jedoch im Rahmen einer Gesamtqualifizierung bis zur IHK-Abschlussprüfung durchgeführt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.

Teilqualifikationen

Teilqualifikationen sind eine Chance, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und am Ende einen Berufsabschluss nachzuholen. Sie sind aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet.
Die Zielgruppe sind insbesondere Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen keine Umschulung absolvieren können und deren Berufserfahrung noch nicht ausreichend für die Zulassung als sog. „Externer“ zur IHK-Abschlussprüfung ist. Des Weiteren sind sie über 25 Jahre alt und haben keinen oder einen veralteten Berufsabschluss ohne Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Qualifizierung kann begleitend zu einer Beschäftigung oder in Vollzeit mit begleitenden betrieblichen Praktika erfolgen.
Die Industrie- und Handelskammern
  • informieren Betriebe über Qualifizierungsmöglichkeiten
  • stimmen mit Bildungsdienstleistern und Betrieben konkrete Weiterbildungswege und TQs ab
  • führen eine IHK-Kompetenzfeststellung der TQ-Absolventen durch – ein Test zur Überprüfung der erlernten beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse
  • vergeben nach erfolgreicher Kompetenzfeststellung ein IHK-Zertifikat
Drei Beispiele zeigen, dass der Weg über Teilqualifikationen erfolgreich sein kann: (September 2016)
Josef Schatz aus Nürnberg absolviert Teilqualifikationen auf dem Weg zu einem Berufsabschluss als Industriemechaniker und steht kurz vor der Abschlussprüfung.
Beate Otto aus Waren hat über den Weg der Teilqualifikationen bereits den Berufsabschluss als Hotelfachfrau erworben.
Monireh Jad Haj aus Köln qualifiziert sich über Teilqualifikationen zur Fachlageristin.

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