IHK

Ausländische Berufsabschlüsse

Sie möchten einen Elektroanlagenmonteur aus Polen einstellen, wissen aber nicht, wie Sie seine Qualifikation einschätzen sollen?
Hier helfen die IHKs beziehungsweise die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) als zentrale Stelle für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich Industrie, Handel und Dienstleistungen.
Denn viele Migranten haben in ihrem Herkunftsland berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse erworben, die hierzulande dringend gebraucht werden. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), auch "Anerkennungsgesetz", räumt ihnen einen Rechtsanspruch auf Überprüfung ihrer Qualifikationen ein. Kern einer – vollständigen oder teilweisen – Anerkennung ist die Gleichwertigkeitsfeststellung. Am Ende des Verfahrens erhält der Antragsteller einen Bescheid, mit dem er sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben kann.
Die IHK FOSA wurde im Frühjahr 2012 als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts von 77 IHKs gegründet. Sie nimmt die Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung entgegen und erstellt einen Bescheid. Eine individuelle Erstberatung zu Antragstellung, Verfahrensablauf, Kosten und Dauer erhalten Sie bei Ihrer IHK vor Ort.

Direkt zu Ihrer IHK vor Ort gelangen Sie über den IHK-Finder.