IHK

Ausbildungsprüfungen

Sie stehen am Ende der Berufsausbildung? Dann wird es ernst: In schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen vor Ihrer Industrie- und Handelskammer müssen Sie nachweisen, welche beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten Sie erworben haben. Bundesweit werden alljährlich vor nahezu 28.000 IHK-Prüfungsausschüssen rund 290.000 Abschlussprüfungen abgelegt. Außerdem nehmen die IHKs die Zwischenprüfungen ab, die der Erfolgsermittlung während der Ausbildung dienen.
Bei dieser wichtigen Kernaufgabe sind die IHKs nach dem Berufsbildungsgesetz mit der Organisation der Prüfungen betraut. Die "Bewertungshoheit" liegt dagegen bei den Prüfungsausschüssen. Sie sind Organe der IHK, bestehen aber aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Ausschüsse nehmen die Leistungen ab, bewerten sie und stellen das Prüfungsergebnis fest.

Anforderungen an Prüfungen

Nach den Qualitätsstandards, die sich IHK-Organisation für die Prüfungsmethoden in der beruflichen Ausbildung gesetzt hat, müssen Prüfungen:
  • objektiv, verständlich und eindeutig sein,
  • einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
  • die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,
  • zuverlässige Ergebnisse liefern,
  • tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
  • zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
  • wirtschaftlich durchzuführen sein.
Grundlage für die von den IHKs erlassenen eigenen Prüfungsordnungen (die im Detail allerdings abweichen können) bildet die Musterprüfungsordnung des Bundesinstituts für Berufsbildung, die unten unter "Weitere Infos" zum Download bereitsteht.

Prüfungstermine

In den Fällen, in denen zentral erstellte Prüfungsaufgaben eingesetzt werden, gibt es – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – auch einheitliche Termine für die schriftlichen Abschlussprüfungen.
Aber Achtung! Die verbindlichen Termine erfahren Sie ausschließlich bei Ihrer IHK!
Eine erste Orientierung erhalten Sie
  • für kaufmännische Prüfungen: bei der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (www.ihk-aka.de) sowie bei der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben ZPA Nord-West (www.ihk-zpa.de)
  • für Prüfungen im gewerblich-technischen Bereich: bei der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (www.ihk-pal.de)
  • Für Prüfungen im Druck- und Medienbereich: beim Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (www.zfamedien.de)

Engagement als Prüfer

Sie möchten Prüfer oder Prüferin in bei Ihrer IHK werden? Selbst prüfen, sich ehrenamtlich engagieren, Erfahrungen sammeln, die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses entscheidend mitgestalten und Verantwortung übernehmen? Wenn Sie dazu bereit sind, zögern Sie nicht, sich an Ihre IHK zu wenden –  Sie werden gebraucht!

Direkt zu Ihrer IHK vor Ort gelangen Sie über den IHK-Finder.

Weitere Informationen

Downloads zur Ausbildungsprüfung sind hier abrufbar:
Für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung eine Musterprüfungsordnung erlassen. Sie bildet die Grundlage für die von den IHKs erlassenen eigenen Prüfungsordnungen. Stand: 5. November 2018
Diese Handreichung zeigt am Beispiel der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers auf, worauf beim betrieblichen Auftrag in der Abschlussprüfung nach dem "Variantenmodell" zu achten ist. Stand: Mai 2016