Wirtschaftspolitische Positionen der IHK Region Stuttgart
Übersicht: Wirtschaftspolitische Positionen
International und Europa
- EU-Zusammenarbeit regeln, nationale Freiheiten belassen
Positionen:
- Die Wirtschaft begrüßt und unterstützt die Grundsätze des EU-Vertrags, nämlich des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie fordert alle EU-Institutionen zur konsequenten Umsetzung auf.
- Die Wirtschaft setzt sich für eine bessere Abstimmung zwischen den Generaldirektionen im Zusammenhang Gesetzesvorhaben ein. Zu Querschnittsthemen sollten Referenzrahmen entwickelt werden, an die sich alle Generaldirektionen halten. So lassen sich Parallelnormen oder gar widersprüchliche EU-Normen zu Lasten der Wirtschaft vermeiden.
- Die Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sollten konsequent beachtet werden. Die Prüfung sollte nach Meinung der Wirtschaft nicht nur pauschal für ganze Regelwerke erfolgen, sondern für jede einzelne Norm.
- Die Wirtschaft setzt sich für einen Vorrang von Richtlinien mit Mindestanforderungen vor Rechtsverordnungen ein. Die Befugnis der Mitgliedstaaten zu autonomer Rechtsetzung soll unangetastet bleiben, soweit die Richtlinie einen Beurteilungsspielraum enthält. Diese Grundsätze müssen aber ihre Grenze finden, wenn durch unterschiedliche Richtlinienumsetzung Unternehmen der Marktzugang in Europa durch 28 verschiedene Rechtslagen erschwert wird, wie im Verbraucherschutz.
- Um den Binnenmarkt zu stärken, sollten Bemühungen um einen wirksamen, länderübergreifenden Vollzug Vorrang vor neuen Normen haben. Dies sollte aber nicht den Aufbau neuer Behörden zur Folge haben.
Hintergrund:Der Vertrag über die EU und der Vertrag über die Arbeitsweise der EU fördern das Zusammenwachsen der Mitgliedstaaten und bieten für die IHK-Mitgliedsunternehmen entscheidende Grundlagen für eine solide wirtschaftliche Entwicklung. Sorgen bereiten ungleiche Entwicklungen der Mitgliedstaaten und Abweichungen von vereinbarten Zielen und Regeln. Die Ausweitung der Ziele auf Themen wie Umweltschutz, Datenschutz, soziale Sicherung und Verbraucherschutz führt zu Zielkonflikten, die bisher nur unbefriedigend im Sinne einer adäquaten Güterabwägung gelöst werden.Vielfach wird das Ziel einer Harmonisierung innerhalb der EU durch Richtlinien verfehlt, weil die Umsetzung in den 28 EU-Staaten erheblich voneinander abweicht. - Bei europaweiter Finanzmarktregulierung Unternehmensfinanzierung sichern
Positionen:
- Eine wirksame Finanzmarktregulierung ist im Interesse der Wirtschaft. Die Finanzierungsbedürfnisse der Unternehmen sollten dabei im Zentrum stehen.
- Eine funktionierende Finanzmarktregulierung trägt den Bedürfnissen der Unternehmensfinanzierung Rechnung. Wichtig sind differenzierte Regelungen, die nur tatsächlich riskante Geschäfte treffen. Die Beibehaltung des KMU-Gewichtungsfaktors, der eine zusätzliche Belastung von KMU-Krediten durch Basel III verhindert, ist ein wichtiger Schritt. Von besonderer Bedeutung ist auch die Sicherung der Langfristfinanzierung für die Unternehmen.
- Auch in einer Bankenunion sollte Raum für unterschiedliche Geschäftsmodelle und Organisationsformen im Bankensektor bleiben. Dazu gehört die Fortführung des erfolgreichen deutschen Drei-Säulen-Modells. Eine Trennung in vermeintlich gute und vermeintlich schlechte Bankgeschäfte würde den bewährten Service aus einer Hand für die kreditnehmende Wirtschaft unmöglich machen. Die Wirtschaft setzt sich deshalb für den Erhalt des Universalbankensystems ein. Zudem sollte stärker berücksichtigt werden, dass viele neue Melde- und Prüfpflichten gerade kleinere Institute überproportional belasten und somit auch die Mittelstandsfinanzierung.
- Viele neue Vorgaben führen zu unnötigen Doppelbelastungen für Banken und Unternehmen sowie zu Widersprüchen zwischen Regulierungen. Einerseits sollen die Kreditinstitute z. B. mehr Eigenkapital vorhalten und andererseits begrenzen die steigenden Regulierungskosten den Kapitalaufbau – was womöglich zu Einschränkungen in der Kreditvergabe führt. Hier sind eine bessere Abstimmung, die Beseitigung bestehender Inkonsistenzen und eine stärkere Konzentration der europäischen Aufsichtsbehörden auf die Vorgaben des europäischen Gesetzgebers nötig.
- Miteinander von Kapitalmarkt und Bankfinanzierung ermöglichen: Die Beseitigung von Hindernissen im EU-weiten Kapitalverkehr und eine differenziertere Verbriefungsregulierung sind sinnvoll und können das Finanzierungsumfeld stärken. Für die Mehrheit der Unternehmen stellt der Kapitalmarkt aber keine Alternative zur Bankfinanzierung dar. Die Kapitalmarktunion kann daher nur eine Ergänzung darstellen und keine negativen Auswirkungen übermäßiger Bankenregulierung ausgleichen.
- Abwicklungs- und Sanierungsstandards konsequent umsetzen: Die Haftungskaskade sichert die Einheit von Handlung und Haftung. Dabei werden bei einer Bankenschieflage zunächst Aktionäre und Gläubiger herangezogen. Erst dann soll ein von den Banken finanzierter Abwicklungsfonds zurückgegriffen werden. Dies sollte nach Meinung der Wirtschaft konsequent umgesetzt werden. Mit dem Einheitlichen Abwicklungsfonds seit 2016 ist eine problematische grenzüberschreitende Umverteilung von Risiken verbunden.
- Einlagensicherung in nationaler Verantwortung belassen: Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung wird den Besonderheiten des deutschen Bankensystems nicht gerecht werden und könnte das Schutzniveau sogar senken. Risiken – auch aus der Staatsverschuldung – werden gegebenenfalls umverteilt und schaffen neue Fehlanreize. Länder mit starken Banken und deren Kunden haften im Ernstfall für Länder mit schwachen Banken. Die Wirtschaft setzt sich nachdrücklich gegen eine solche Zweckentfremdung der von Mitgliedsunternehmen der IHK indirekt mitfinanzierten Einlagensicherung ein.
Hintergrund:Die Stabilität der Finanzmärkte ist eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Finanzierung der Wirtschaft durch Banken und Kapitalmärkte und fördert Investitionen, Wohlstand, Beschäftigung und Wachstum. Für die mittelständische Wirtschaft in der Region sind Geno-Banken und Sparkassen verlässliche Partner. International operierende Unternehmen wiederum sind darauf angewiesen, dass sie die erforderliche Begleitung von leistungsstarken, einheimischen Instituten auf den Auslandsmärkten erhalten. Bei beiden Gesichtspunkten kommt der Zukunft der Landesbank Baden-Württemberg aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft eine besondere Bedeutung zu. In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl von neuen Vorgaben für alle Bereiche der Finanzmärkte beschlossen. Regulierung schränkt immer auch Geschäftsoptionen ein, erhöht die Finanzierungskosten und schmälert so letztlich auch Wachstumschancen. Die kumulierten Auswirkungen der Finanzmarkregulierung auf die Unternehmensfinanzierung sind bisher nicht erfasst – nicht zuletzt wegen des Niedrigzinsumfelds. Höhere Eigenkapitalanforderungen, neue Liquiditätsvorschriften, pauschale Verschuldungsgrenzen sowie Clearing- und Besicherungspflichten können zusammen auch zu Einschränkungen beim Angebot an langfristigen Finanzierungen und Absicherungsgeschäften sowie zu steigenden Kreditkosten für Unternehmen führen.Die Europäische Zentralbank hat die direkte Aufsicht über die größten Banken der Eurozone übernommen und macht immer stärkere Vorgaben – auch für die indirekte Aufsicht über kleinere Institute. Zudem ist für die Eurozone ab dem 1. Januar 2016 ein gemeinsamer Abwicklungsmechanismus und -fonds für Banken in Schieflage geschaffen worden.Die Kommission will Hindernisse im grenzüberschreitenden Kapitalverkehr beseitigen und so einen echten integrierten Kapitalmarkt ermöglichen. Profitieren sollen davon auch viele kleinere und mittlere Unternehmen, die derzeit keinen Zugang zum Kapitalmarkt haben. Neben Erleichterungen beim direkten Kapitalmarktzugang sollen auch regulatorische Vereinfachungen für Verbriefungen hoher Qualität eingeführt werden. - Reform der EU-Haushaltspolitik soll Wettbewerb stärken
Positionen:
- Der EU-Haushalt sollte als zentrales Instrument Europas zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung im Sinne der Lissabon-Strategie dienen. Transfers dürfen nicht dazu verwendet werden, überholte Strukturen zu festigen und Mitgliedsländer von den Lasten notwendiger Anpassungsprozesse zu befreien. Subventionen sollten deshalb nur unter engen Voraussetzungen, nicht nach dem Gießkannenprinzip und unter strikter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gewährt werden. Finanzielle Probleme einzelner Mitgliedsstaaten als Argument für dauerhaft neue Fördertöpfe oder Hilfsprogramme lehnt die Wirtschaft ab.
- Die Ausgaben der Europäischen Union (EU) sollten sich auf Felder konzentrieren, die für die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsstärke von Bedeutung sind, wie Forschung, Entwicklung und Innovation. Die Wirtschaft erwartet von der EU mehr Achtsamkeit, die Ziele der Förderpolitik mit effizienten Instrumenten und mit wettbewerbsorientierten Ansätzen zu erreichen.
- Das EU-Finanzierungssystem muss nach Meinung der Wirtschaft transparenter und leistungsgerechter gestaltet werden. Eine eigene Steuerkompetenz der EU jenseits der nationalen parlamentarischen Kontrolle, die die Gefahr weiterer Sondersteuern und zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft birgt lehnt die Wirtschaft ab und mahnt bei europäischen Institutionen einen sorgsamen Umgang mit Haushaltsmitteln unter Begrenzung des Ausbaus des eigenen Verwaltungsapparats an.
- Die EU sollte die Chancen zur Einsparung von Kosten durch die strikte Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität nutzen.
- Fördermittel sollten in benachteiligten Regionen prioritär auf die Verbesserung der regionalen Infrastruktur konzentriert werden und eine effektive Nutzung ermöglichen.
- Beihilfen sollten Impulse für Investitionen setzen, die langfristig selbstragendes Wachstum und Beschäftigung in der Region erzeugen.
- Als Förderziele sieht die Wirtschaft einen weiteren Abbau regionaler Ungleichgewichte in Deutschland, etwa beim Breitbandausbau, bei Verkehrs- und Energieinfrastrukturen und im Forschungs- und Entwicklungsbereich.
- Die Wirtschaft setzt sich grundsätzlich für die Gleichbehandlung aller Unternehmen beim Zugang zu Fördermitteln ein.
- Der Vorrang von Darlehen vor Zuschüssen sollte nicht absolut gelten. Zurückfließende Mittel sollten als Anreiz bis zur Zielerreichung in der Region verbleiben. Revolvierend einsetzbare Mittel erhöhen das Bestreben, diese effizient einzusetzen.
- Transparenzvorschriften dürfen nicht dazu führen, dass Geschäftsdaten zu veröffentlichen sind, die nachteilig für Unternehmen sind.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, erhoffte Programm- und Maßnahmenerfolge bereits ex-ante festzulegen und Erfahrung der Wirtschaft bei Abwicklungsvereinfachung einbeziehen. Systemumstellungen dürfen nicht zu neuer Bürokratie führen.
- Nationale und regionale Zuständigkeiten sollten aus Sicht der Wirtschaft gewahrt bleiben, soweit die Kommission keine Kompetenzen besitzt (etwa in den Bereichen Bildung, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, Soziales).
- Die künftige EU-Politik sollte im Interesse der Wirtschaft gegenüber den Mitgliedsstaaten stringenter werden und die Europa-2020-Strategie sowie Fachpolitiken unterstützen. Um die Mittel effektiver einzusetzen, sollen diese auch an makroökonomische Rahmenbedingungen geknüpft werden.
Hintergrund:Ein Ziel der Europäischen Union ist die Angleichung der Lebensverhältnisse in ihren Mitgliedsstaaten, weshalb die schwächeren Mitgliedsländer von den stärkeren über den EU-Haushalt unterstützt werden. Rund drei Viertel des EU-Haushalts bestehen aus Agrarsubventionen und Strukturfördermitteln (EU-Finanzrahmen 2014 - 2020), die vor allem strukturschwachen Regionen in der EU zukommen sollen. Trotzdem konnte das Ziel gleicher Lebensverhältnisse bislang nicht erreicht werden.Die anhaltende Dominanz der Ausgaben für die Landwirtschaft und die Strukturförderung beschränken nämlich die Handlungsfähigkeit der Union und bewirken gleichzeitig eine sehr hohe Belastung der großen Nettozahler wie Deutschland.Auf diese Weise bleibt nicht nur ein Großteil der EU-Haushaltsmittel als Instrument der Förderung der Wirtschaft und damit auch den Mitgliedsunternehmen vorenthalten. Auch die der Wirtschaft zugute kommenden Fördermittel werden nur sehr bedingt zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung im Sinne der Lissabon-Strategie eingesetzt und die Verteilung lässt an vielen Stellen die notwenige Effizienz vermissen. - Der EU-Haushalt sollte als zentrales Instrument Europas zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung im Sinne der Lissabon-Strategie dienen. Transfers dürfen nicht dazu verwendet werden, überholte Strukturen zu festigen und Mitgliedsländer von den Lasten notwendiger Anpassungsprozesse zu befreien. Subventionen sollten deshalb nur unter engen Voraussetzungen, nicht nach dem Gießkannenprinzip und unter strikter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gewährt werden. Finanzielle Probleme einzelner Mitgliedsstaaten als Argument für dauerhaft neue Fördertöpfe oder Hilfsprogramme lehnt die Wirtschaft ab.
- Keine Gruppenklagen in Europa einführen – Kein Missbrauch durch Musterfeststellungsklagen
Positionen:Die Einführung europaweiter Gruppenklagen wird wegen der erheblichen Missbrauchsrisiken zum Nachteil der Unternehmen von der Wirtschaft abgelehnt. Sollte sich die Rechtsentwicklung in der EU nicht aufhalten lassen und insbesondere in Deutschland die Einführung von Musterfeststellungklagen kommen, setzt sich die Wirtschaft in jedem Fall insbesondere für die Beachtung der nachfolgenden Kriterien ein:
- Nur der tatsächliche, nachweisbare Schaden darf zulässiges Klageziel sein. Der Ersatz des Schadens muss streng von der Bestrafung von Unternehmen und der Gewinnabschöpfung getrennt werden.
- Der geltend gemachte Schadensersatz sollte tatsächlich bei den Geschädigten ankommen und nicht der Befriedigung wirtschaftlicher Interessen anderer Verfahrensbeteiligter dienen.
- Für das beklagte Unternehmen dürfen keine unverhältnismäßigen Verfahrenskosten entstehen. Insbesondere anwaltliche Erfolgshonorare sollten nur im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelung des § 4a RVG vereinbart werden können.
- Das Verfahrensrecht darf keine Instrumente zur Durchsetzung von Vergleichen bei missbräuchlichen Forderungen bieten.
- Die Wirtschaft setzt sich für eine Opt-In-Lösung ein, d. h. Geschädigte müssen sich bewusst und gewollt an einer Sammelklage beteiligen.
- Gerade bei betroffenen KMUs muss die Waffengleichheit gegenüber professionellen Initiatoren von Gruppenklagen sichergestellt werden. Die Klagebefugnis der Verbände (qualifizierte Einrichtungen) – insbesondere solcher mit Sitz außerhalb Deutschlands – ist so zu gestalten, dass Missbrauch ausgeschlossen ist und auch Sicherheit im Hinblick auf die Erstattung von Verfahrenskosten gegeben ist.
- Eine Beweiserforschung nach US-Vorbild (Discovery) wird abgelehnt. Die Verfahrensgrundsätze des deutschen Zivilprozessrechts (insbesondere das „Loser-Pays-Prinzip“) müssen gewahrt bleiben.
- Das Schutzniveau von Datenschutz und Persönlichkeitsschutz sowie des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf durch Kollektivklagen nicht ausgehebelt werden.
- Die Wirtschaft lehnt ein „Forum-Shopping“ innerhalb Europas bei Sammelklagen ab.
- Eine Regelung muss sich auf grenzüberschreitende Fälle innerhalb der EU mit spürbarer Europa-Komponente beschränken; ansonsten fehlt der EU die Regelungskompetenz.
- Kollektive Klageinstrumente sollten nach Meinung der Wirtschaft allenfalls in ausgewählten Bereichen geschaffen werden und nur bei gesicherter Ausschaltung der zuvor genannten Risiken.
Hintergrund:In den USA haben Gruppenklagen zu großen Wirtschaftsschäden mit der Zerschlagung vieler erfolgreicher Unternehmen und dem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze geführt. Zugleich sind solche Klagen ein lukratives Geschäftsfeld für Rechtsanwälte und Fondsverwalter. Die Durchführung solcher Prozesse sind für Unternehmen wegen der erheblichen Kosten und zeitlichen Belastung, beispielsweise durch die extremen Beweiserhebungsverfahren, häufig existenzbedrohend. Das zwingt Unternehmen zu Vergleichen selbst in Fällen, in denen sich die Klage nicht oder kaum begründen lässt. In vielen Fällen kommen große Anteile der erstrittenen Schadensersatzbeträge nicht bei den Geschädigten an, sondern verbleiben bei Rechtsanwaltskanzleien und Fondsverwaltern.Ein Teil der Gründe für die Fehlentwicklungen liegt im US-amerikanischen Prozess- und Anwaltsrecht, das vergleichbar auch in vom englischen Recht geprägten Mitgliedsstaaten existiert. Die EU könnte solche Fehlentwicklungen bei der Einführung von Gruppenklagen in Europa nicht verhindern, da ihr die Zuständigkeit für das Prozess- und Anwaltsrecht fehlt.Zwar wird die Einführung von Gruppenklagen immer wieder mit dem Hinweis darauf gefordert, dass anderenfalls Verbraucher mit nur geringen Schadensersatzsummen faktisch von einer Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen werden. Auch wird vorgebracht, dass anderenfalls Unternehmen von der fehlenden Inanspruchnahme profitieren können. Im Vergleich zu den zuvor beschriebenen erheblichen, häufig existenzbedrohenden Risiken für die betroffenen Unternehmen erscheinen die Nachteile für den einzelnen Verbraucher aber gering. Hinzu kommt, dass gerade in Deutschland selbst bei geringen Streitwerten mit sehr überschaubarem finanziellen Einsatz geklagt werden kann und auch tatsächlich geklagt wird. Dies hängt insbesondere mit dem in Deutschland gebräuchlichen System von Rechtsschutzversicherungen, den streitwertabhängigen Gerichtskosten und Anwaltshonoraren sowie dem Grundsatz des deutschen Rechts zusammen, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Im Übrigen verfügt das deutsche Recht über ausreichend andere Instrumente, um gesetzwidrig erlangte Gewinne abzuschöpfen. - EU-Zivilrecht optional, verständlich und schlank gestalten
Positionen:
- Der Gedanke eines europäischen Kaufrechts sollte als optionales Instrument weiterverfolgt werden. Ziel sollte eine schlanke, leicht verständliche, in sich schlüssige und wirtschaftsfreundliche Gesetzesalternative zu den jeweiligen nationalen Kaufrechten sein.
- Das europäische Kaufrecht sollte sich an den Wertevorstellungen des deutschen Rechts beziehungsweise mitteleuropäischen Rechtskreises orientieren und Unternehmen jeder Größe offen stehen.
- Sollte es zu einem einheitlichen europäischen Kaufrecht kommen, setzt sich die Wirtschaft für eine einheitliche Umsetzung in allen EU-Staaten ein.
- Um einheitliche AGBs in allen EU-Staaten zu ermöglichen, sollte auch eine Anwendung für rein nationale Fälle möglich sein.
- Wer das europäische Kaufrecht vereinbart, muss sicher sein können, damit alle gesetzlichen Anforderungen der EU-Mitgliedstaaten, insbesondere zum Verbraucherschutz und bezüglich der Informationspflichten, beachtet zu haben.
- Das Leitbild von Vertragspartnern auf Augenhöhe mit weitgehender Vertragsfreiheit muss Maßstab für das Kaufrechts zwischen Unternehmen sein.
- Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern dürfen nicht jeweils nach dem Verbraucherschutzgesetz ausgerichtet werden, das europaweit die höchste Regelungsdichte aufweist.
- Das europäische Kaufrecht darf keinerlei Elemente enthalten, die die Vertragsabschlussfreiheit einschränken oder sich im Sinne einer staatlichen oder richterlichen Preiskontrolle auswirken.
- Von der EU entwickelte Musterverträge werden abgelehnt. Der Staat sollte nicht vorgeben, welche Vertragsklauseln er für angemessen oder gerecht hält.
- Für die zwischenzeitlich diskutierte Idee eines einheitlichen Kaufrechts für digitale Produkte sollten ähnliche Maßstäbe angelegt werden. Allerdings dürfen die Überlegungen nach Meinung der Wirtschaft zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit nicht in Rechtsbereiche gehen, die – zumindest nach deutschem Rechtsverständnis – über den Rahmen eines Kaufrechts hinausgehen.
- Eine Initiative zur europaweiten Gestaltung eines Rechtsrahmens rund um die Themen einer Wirtschaft 4.0 würde seitens der Wirtschaft grundsätzlich begrüßt, wobei natürlich vor einer Bewertung die genauen Inhalte abgewartet werden müssten.
Hintergrund:In allen europäischen Staaten hat das Zivilrecht als wichtige Säule des menschlichen Zusammenlebens eine über Jahrhunderte gewachsene Tradition mit zum Teil historisch begründeten Unterschieden. In allen europäischen Staaten, auch in Deutschland, hat insbesondere das Vertragsrecht durch eine Fülle von EU-Normen im Laufe der Zeit stark an Geschlossenheit, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit verloren. Ein in Europa einheitlich geltendes und schlüssiges optionales Vertragsrecht könnte Vorteile bei der einheitlichen Vertragsgestaltung bieten.Allerdings ist ein einheitliches europäisches Kaufrecht für die Wirtschaft nur dann interessant, wenn es bei Verträgen mit Verbrauchern und in allen Ländern gleichmäßig eingesetzt werden könnte. Dies würde den Weg für einheitliche AGBs bei Geschäften mit Verbrauchern in allen EU-Staaten eröffnen. Die Vorteile könnten so groß sein, dass sogar für die Unternehmen nachteilige Einzelbestimmungen hingenommen werden könnten, wenn sie sich in einem gewissen Rahmen halten.Für Verträge zwischen Unternehmen ist kein Bedarf erkennbar, weil es insoweit schon das UN-Kaufrecht mit Geltung sogar über die EU hinaus gibt.Bezüglich der Idee eines einheitlichen Kaufrechts in der EU für digitale Produkte muss aus Sicht der Wirtschaft kritisch hinterfragt werden, ob unter dem Begriff des Kaufrechts auch Materien in den Regelungsinhalt einbezogen werden, die – zumindest nach den Grundlagen des deutschen Rechts – dem gewerblichen Rechtsschutz sowie dem Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht zugerechnet werden müssten. Europaweite Gesetzesinitiativen sind zwar mit Blick auf eine Wirtschaft 4.0 grundsätzlich zu begrüßen, da Datenströme nicht an der Landesgrenze haltmachen, die Thematik müsste aber komplexer diskutiert werden, nicht nur unter dem Blickwinkel eines Kaufrechts. - Der Gedanke eines europäischen Kaufrechts sollte als optionales Instrument weiterverfolgt werden. Ziel sollte eine schlanke, leicht verständliche, in sich schlüssige und wirtschaftsfreundliche Gesetzesalternative zu den jeweiligen nationalen Kaufrechten sein.
- Insolvenzrecht EU-weit ohne Nachteile für Deutschland harmonisieren
Positionen:
- Die Wirtschaft fordert die deutschen Entscheidungsträger auf, die Harmonisierung des Insolvenzrechts auf EU-Ebene aufmerksam im Sinne der Beibehaltung des schlüssigen deutschen Insolvenzrechts zu begleiten und den dort gültigen Grundsatz „mehr Sanieren statt Liquidieren“ zu verteidigen.
- Bei der Bemessung der Tilgungs- und Entschuldungsfristen setzt sich die Wirtschaft für ein ausgewogenes Verhältnis der Interessen der verschuldeten Unternehmen an einer möglichst schnellen Wiederaufnahme der unternehmerischen Tätigkeit einerseits und dem Interesse der Gläubiger an einer möglichst umfassenden Befriedigung der Forderungen andererseits geachtet werden.
- Die geplante generelle Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre bei allen „redlichen“ Schuldnern erscheint aus Sicht der Wirtschaft bedenklich. Eine solche einseitige Maßnahme im Schuldnerinteresse könnte zu einer Schwächung der Zahlungsmoral führen, die Kreditvergabepolitik der Banken zu Lasten der Existenzgründer ändern und die Gläubigerinteressen benachteiligen.
- Das neue EU-Eilverfahren soll dem „redlichen“ Unternehmer den Neustart erleichtern. Hierbei wäre es erforderlich, den Begriff des „redlichen“ Schuldners näher zu konkretisieren.
- Im Rahmen einer Harmonisierung des Insolvenzrechts spricht sich die IHK dagegen aus, weitere Sonderrechte für einzelne Interessengruppen zum Nachteil der Gesamtheit der Gläubiger einzuführen.
- Weitergehende Harmonisierungsbestrebungen der EU, wie z. B. eine Harmonisierung der Kriterien für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Haftung der vertretungsberechtigten Personen und der Regelungen zum Anfechtungsrecht in Europa wird seitens der Wirtschaft abgelehnt. Andernfalls wäre zu befürchten, dass das schlüssige deutsche Insolvenzrecht zum Eintritt in das Insolvenzverfahren beeinträchtigt wird.
Hintergrund:Die EU-Kommission erwägt eine Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts. Ein Richtlinienvorschlag zum sogenannten präventiven Restrukturierungsrahmen, der es Schuldnern in der Krise ermöglichen soll, im Wege der Schuldenrestrukturierung eine Insolvenz zu vermeiden, liegt vor. Die Bestrebungen auf EU-Ebene haben auch Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Diskrepanzen zwischen den nationalen Rechtsordnungen sind teilweise erheblich. Ziel soll es sein, dass europaweit Unternehmen bevorzugt saniert statt liquidiert werden und der „redliche“ gescheiterte Unternehmer schneller eine „zweite Chance“ erhalten soll. Es fällt auf, dass die Nachteile für die ebenfalls redlichen Gläubiger, die bis hin zu einer Existenzgefährdung führen können, in der Diskussion nicht den gleichen Stellenwert genießen.Eine ebenfalls diskutierte Harmonisierung des Anfechtungsrechts und der Eröffnungsgründe eines Insolvenzverfahrens wird derzeit nicht weiter verfolgt. Werden diese Pläne verwirklicht, würde (teilweise) erheblich in das materielle Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten eingegriffen werden. Bei allen Vorteilen gerade für grenzüberschreitend tätige Unternehmen könnte die geplante Harmonisierung eine Gefahr für das nach mehreren Reformen weitgehend stimmige deutsche Insolvenzrecht bedeuten. - EuGH – Aufgabe als Wächter der Gemeinschaftsverträge wahrnehmen
Positionen:
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sollte nach Meinung der Wirtschaft konsequenter die Einhaltung von Zuständigkeit, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit durch die EU prüfen. Bei aller juristischen Argumentation zur Rechtfertigung größtmöglicher Handlungsfähigkeit der EU-Institutionen darf sich nach Meinung der Wirtschaft der EuGH nicht lediglich auf die Prüfung beschränken, ob diese die Grenzen offenkundig überschritten haben oder gar die Behauptung der Notwendigkeit von Harmonisierungsmaßnahmen genügen lassen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der EuGH großzügiger Recht spricht, wenn es um die EU-Institutionen geht als wenn über die Mitgliedstaaten Recht gesprochen wird.
- Der EuGH sollte bei seiner Rechtsprechung stärker berücksichtigen, dass es dem Rechtsstaatsempfinden von Unternehmerinnen und Unternehmern widerspricht, wenn sie Schaden erleiden sollen, obwohl sie nationale Gesetze beachtet haben. Die Pflicht der Mitgliedstaaten, nationale Gesetze richtig an die Vorgaben von EU-Richtlinien anzupassen, darf nicht in eine Pflicht an Unternehmen umgewandelt werden, selbst eine richtlinienkonforme Auslegung an deutschen Gesetzen vorzunehmen und selbst zu entscheiden, welche Gesetze sie mit welchem Inhalt für anwendbar halten.
Hintergrund:Die Wirtschaft sieht sich einer Fülle von Reglementierungen zu ihren Lasten durch die EU ausgesetzt. Nicht wenige der zahlreichen Informations- und Dokumentationspflichten, die Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland beachten müssen, haben ihren Ursprung in Brüssel.Der Apparat der EU und ihrer Institutionen bedarf einer strikten Kontrolle auf Einhaltung der Anforderungen und Grenzen des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Europäische Union kann sich das Vertrauen der Wirtschaft nur dann verdienen, wenn diese Grenzen auch gelebt werden. Mit der Funktion der Überwachung von Kompetenzen und Arbeitsweise der EU und ihrer Institutionen kommt dem EuGH eine herausragende Bedeutung zu. Zu den Aufgaben des EuGH gehört auch, in seinen Urteilen dem Rechtsstaatsprinzip Geltung zu verschaffen, das in Art. 2 EUV ausdrücklich verankert ist. Die Urteile des EuGH tragen diesem hohen Anspruch nicht immer Rechnung. - Für freien weltweiten Handel und offene Märkte eintreten
Positionen:
- International tätige Unternehmen sehen sich mit einer deutlichen Zunahme von Handelshemmnissen konfrontiert, insbesondere im nicht-tarifären Bereich. Zum Abbau von Handelshemmnissen und zur Schaffung einheitlicher und verlässlicher Rahmenbedingungen – beispielsweise bei der Zollabfertigung – bleiben multilaterale Vereinbarungen über die Welthandelsorganisation (WTO) der Königsweg. Ein Beispiel ist das Trade Facilitation Agreement (TFA), das im Februar 2017 ratifiziert und in Kraft getreten ist.
- Protektionistischen Tendenzen im Ausland sollte die Politik entgegentreten, indem sie Unternehmen und Branchen bei der Erschließung von Auslandsmärkten unterstützt. Innerhalb der Europäischen Union (EU) sollten gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. Schutzmechanismen gegenüber ausländischen Investoren müssen auf den Prüfstand. Hier, im Warenverkehr und bei der Visavergabe für Investoren und Geschäftsreisende nach Deutschland darf es keine größeren Hemmnisse als in europäischen Nachbarländern geben und umgekehrt.
- Freier und fairer Handel sind Voraussetzungen für das Wirtschaftswachstum und Wohlstand weltweit – auch in Krisenländern. Freihandel bedarf aber klarer Regeln, damit die Gewinne fair verteilt werden. Eine Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente innerhalb der EU muss für mehr Transparenz und weniger Bürokratie sorgen, vor allem für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU). Verhandlungen über Handelsabkommen sollten möglichst transparent gestaltet werden. Die Ratifizierung sollte im Rahmen des rechtlich Möglichen durch den Deutschen Bundestag als Volksvertretung vorgenommen werden.
- Handelsabkommen, wie zum Beispiel das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) sind für die deutschen Unternehmen wichtig – insbesondere, wenn sie international engagiert sind. Es sollte auf eine zügige und praxisnahe Umsetzung von Abkommen wie CETA hingearbeitet werden und die Verhandlungen mit weiteren Partnern – insbesondere auch in Zukunftsmärkten wie Asien – vorangebracht werden unter Wahrung der EU-Standards im Umwelt-, Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutz.
Hintergrund:Die Unternehmen im Bezirk der IHK Region Stuttgart sind gerade deshalb so erfolgreich, weil sie eine hohe Exportquote haben. Handelshemmnisse, der Mangel an verlässlichen Marktinformationen, kurzfristige Änderungen von Rahmenbedingungen und bürokratische Hürden erschweren jedoch den Erfolg im Auslandsgeschäft. Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 ist die Zahl der Handelshemmnisse massiv angestiegen. Auch innerhalb der EU gelten keine einheitlichen Bedingungen für den internationalen Handel. Den Unternehmen in der Region Stuttgart, einem der stärksten Wirtschaftsstandorte Europas, droht im Vergleich zu Unternehmen anderer Länder eine Benachteiligung im internationalen Wettbewerb.Ein klares Bekenntnis zur internationalen Zusammenarbeit, möglichst im Rahmen der WTO, zum freien Welthandel und zu offenen Märkten, mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf dem Weltmarkt aktiv zu gestalten, ist ein wichtiges Signal für die exportorientierten Unternehmen der IHK Region Stuttgart. Nur so kann für die Wirtschaft und insbesondere für KMU grenzüberschreitendes unternehmerisches Engagement erleichtert bzw. ermöglicht werden.
Auch die lebendige Diskussion zu den Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)- und CETA-Verhandlungen bietet die Chance, über eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit die Bedeutung globaler Handelsregeln deutlich zu machen. Die große Mehrheit der auslandsaktiven Unternehmen ist für Freihandelsabkommen, einzelne Unternehmen befürchten jedoch Nachteile. Es wird keineswegs verkannt, dass einzelne Unternehmen oder Branchen weniger profitieren als andere oder gar Nachteile erleiden können.Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wird aber ein klarer Vorrang bei den erheblichen Chancen durch solche Abkommen gesehen. Es ist nicht einfach, derart umfangreiche Abkommen abzuschließen, aber gerade die exportorientierte Wirtschaft im Bezirk der IHK Region Stuttgart sowie deren Zulieferer und Dienstleister, sind darauf angewiesen. Nur so können diese die Auslandsnachfrage nach ihren Waren erhöhen und damit vom zusätzlichen Wachstum profitieren. Dies schließt nicht aus, dass wichtige europäische Errungenschaften wie das hohe europäische Niveau bei Gesundheits- und Verbraucherschutz-, Umwelt- oder Sozialstandards angemessen berücksichtigt werden.Die Internationalität der Unternehmen im Bezirk der IHK Region Stuttgart ist ein wesentlicher Garant für Fortschritt, Wettbewerbsfähigkeit, Einkommen und Beschäftigung. Hierzu gehört, dass die Regelungen im Inland den Anforderungen des freien Handels Rechnung tragen. Die Erteilung von Geschäftsvisa zum Beispiel dient der Förderung von Geschäftskontakten. Die deutsche Visapolitik sollte daher nicht strenger sein als die anderer EU-Mitgliedsstaaten, einheitliche europäische Standards sollten zur Anwendung kommen und unternehmensnah gehandelt werden. - Internationalisierung verstärken und unterstützen
Positionen:
- Der Außenwirtschaftspolitik sollte Priorität eingeräumt werden und auch die Politik sollte dieser eine hohe Bedeutung beimessen – nur so kann die Zukunftsfähigkeit der Region Stuttgart als Wirtschaftsstandort gesichert werden. Erst durch eine effektive politische Flankierung werden in vielen Auslandsmärkten Geschäfte möglich.
- Brexit-Verhandlungen sollten mit Augenmaß geführt werden. Für deutsche Unternehmen ist es wichtig, dass die Verhandlungen die richtige Balance finden zwischen guten zukünftigen Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich und einem weiterhin funktionierenden Binnenmarkt. Die Europäische Union (EU) sollte daher den Zusammenhalt der zukünftig 27 Mitgliedstaaten sichern.
- Der Abbau von Bürokratie und Steuerreformen sollten den Außenhandel stärken. Vor Verabschiedung von Gesetzen und Verordnungen sollte eine realistische Abschätzung der Verhältnismäßigkeit und Kosten der Maßnahme eingeführt und das Steuerrecht an den globalen Wettbewerb angepasst werden.
- Mögliche Erleichterungen bei Zollverfahren sollten ausgeschöpft werden. Schlanke Zollverfahren sind essentiell für die Lieferfähigkeit von Unternehmen. Durchgängig elektronische Zollverfahren, ermöglicht durch das neue EU-Zollrecht, sollten zu intelligenterer und zielgerichteterer Kontrolle führen. Der AEO-Status sollte zu spürbaren Erleichterungen bei Unternehmen führen.
- Das Außenwirtschaftsrecht sollte wirtschaftsfreundlich für den globalen Wettbewerb gestaltet werden. Nur eine praxisnahe Ausgestaltung der Instrumente des Außenwirtschaftsrechts gewährt Sicherheit und Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs, so dass insbesondere Exportkontrollverfahren beschleunigt und bei Sicherheitsinitiativen Dopplungen vermieden werden sollten.
- Mit liberaler Handelspolitik sollte sich gegen Protektionismus eingesetzt werden. Die europäische Wirtschaft braucht Handelsabkommen auf multilateraler Ebene. Dabei sollten die ökonomischen Kriterien im Vordergrund stehen. Die Verpflichtungen von erfolgreich verhandelten Freihandelsabkommen sollten zügig umgesetzt und der Freihandel insgesamt unterstützt werden.
- Markt- und regionalspezifische Handelshemmnisse sollten beseitigt werden. Auf vielen Zielmärkten deutscher Unternehmen gibt es protektionistische Maßnahmen, die von der Welthandelsorganisation nicht sanktioniert werden. Alle handelspolitischen und diplomatischen Mittel sollten eingesetzt werden, um gegen Protektionismus vorzugehen.
- Eine Angleichung von Standards und Normen mit den wichtigsten Zielmärkten sollte erfolgen. Exporte werden häufig durch technische Regulierungsmaßnahmen erschwert. Ein Abbau davon soll im Rahmen von Freihandelsabkommen angestrebt werden, zum Beispiel durch die gegenseitige Anerkennung oder Übernahme von Standards und Prüfungsverfahren.
- Dem wirksamen Schutz von Auslandsinvestitionen sollte Priorität beigemessen werden. Effektiven Rechtsschutz und faire Behandlung bei Außenwirtschaftsaktivitäten gewähren vor allem Investitionsschutzabkommen. Der Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen ist eine wichtige Voraussetzung bei der Öffnung neuer Märkte.
- Der Schutz geistigen Eigentums als essentieller Bestandteil von Handelsabkommen sollte ein fester Baustein in internationalen Handelsabkommen werden, da der Standort Deutschland von Innovation lebt. Eine weitere Angleichung der Rechtsstandards auf internationaler Ebene sollte angestrebt werden.
- Eine mittelstandsgerechte Exportfinanzierung sollte effektiv gestaltet werden. Das Vergabeverfahren für Exportkreditgarantien des Bundes sollte dabei nutzbarer für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden. EU-weit sollten die gleichen Bedingungen für staatliche Unterstützung privater Kreditversicherer gelten.
- Synergien in der Außenwirtschaftsförderung sollten genutzt und gebündelt werden. Effektive Außenwirtschaftsförderung beginnt im Inland. Die deutschen Auslandshandelskammern (AHK) sind das wichtigste Förderinstrument im Ausland. Unter ihrem Dach sollten deutsche Initiativen im Ausland gebündelt werden.
- Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit der Wirtschaft gestalten.
- Auf das Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns sollte auch im Auslandsgeschäft hingewirkt werden. So sollte im internationalen Wettbewerb die Ausarbeitung branchenweiter Verhaltenskodizes verstärkt Berücksichtigung finden und damit verbunden auf die Durchsetzung sozialer und ökologischer Standards entlang der Lieferkette geachtet werden.
Hintergrund:Baden-Württembergs wirtschaftliche Entwicklung entscheidet sich bei weitgehend gesättigten Märkten im Inland und weiter wachsenden Märkten im Ausland künftig noch stärker am Erfolg hiesiger Unternehmen im Auslandsgeschäft. Jeder zweite Euro wird im Außenhandel erwirtschaftet und fast jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Der Brexit kann auf Dauer der deutschen Wirtschaft schaden. Eine florierende Exportwirtschaft schafft und sichert Arbeitsplätze und trägt damit zum Wohlstand Deutschlands bei. Die Unternehmen in der Region stehen im permanenten Wettbewerb und müssen sich ihre Position immer wieder neu erarbeiten.Die politischen und bürokratischen Rahmenbedingen sollten so gestaltet sein, dass dies für die exportorientierten Unternehmen nicht zusätzlich erschwert wird. Die Landespolitik sollte dies, auch bei fehlender direkter Zuständigkeit, zumindest unterstützen. Mit einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Wirtschaft können entwicklungspolitische Maßnahmen in vielen Bereichen dauerhaft erfolgreich sein. Der Aufbau der Privatwirtschaft in Entwicklungsländern sollte noch mehr in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit rücken und mit Augenmerk auf Nachhaltigkeit der Projekte. - Der Außenwirtschaftspolitik sollte Priorität eingeräumt werden und auch die Politik sollte dieser eine hohe Bedeutung beimessen – nur so kann die Zukunftsfähigkeit der Region Stuttgart als Wirtschaftsstandort gesichert werden. Erst durch eine effektive politische Flankierung werden in vielen Auslandsmärkten Geschäfte möglich.
- EU-Freihandelsabkommen mit den USA weiter verhandeln
Positionen:
- Die TTIP-Verhandlungen sollen ernsthaft weiter geführt werden, um den Belangen der Wirtschaft im Bezirk der IHK Region Stuttgart gerecht zu werden und mit den USA, dem wichtigsten baden-württembergischen Handelspartner, ein ausgewogenes Abkommen zu erzielen.
- Möglichst umfassende Verhandlungsergebnisse sollen angestrebt werden, damit die baden-württembergische Wirtschaft im Bezirk der IHK Region Stuttgart, aber gerade auch dessen exportorientierter Mittelstand von TTIP profitieren kann.
- Vor allem der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse und die gegenseitige Anerkennung von Normen und Standards sollen prioritär umgesetzt werden.
- Einfach handhabbare und transparente Regelungen, die den Belangen der baden-württembergischen Wirtschaft im Bezirk der IHK Region Stuttgart gerecht werden, sollen im Abkommen ausgehandelt werden.
- Themen wie Investitionsschutz, öffentliche Beschaffung und Liberalisierung der Visa-Vergabe sollten aus Sicht der Wirtschaft unbedingt in die Verhandlungen miteinbezogen werden. Nur so können umfassende Erleichterungen für Unternehmen geschaffen werden.
- Für alle Bereiche des Abkommens soll gelten, dass das hohe europäische Niveau bei Gesundheits- und Verbraucherschutz-, Umwelt- oder Sozialstandards erhalten bleibt.
- Das multilaterale System der Welthandelsorganisation (WTO) soll weiterhin prioritär bleiben, deswegen sollte die Vereinbarung offen für weitere Länder und anschlussfähig für die multilaterale Ebene sein.
- Das Abkommen soll insgesamt als „living agreement“ offen für neue Entwicklungen ausgestaltet werden.
- Eine parallele Vereinbarung zum Datenschutz soll unabhängig von TTIP abgeschlossen werden.
Hintergrund:Bekanntermaßen ist das europäisch-amerikanische Abkommen TTIP umstritten, auch in der Wirtschaft. Insbesondere befürchten kleine und mittelständische Unternehmen weniger von der Öffnung des US-amerikanischen Marktes zu profitieren oder rechnen mit Nachteilen durch die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und die Einführung neuer Regeln.Dennoch setzt sich die Wirtschaft für TTIP ein.Die EU und die USA bilden zusammen den größten Wirtschaftsraum der Welt und die USA sind weiterhin der Zielmarkt Nummer 1 für Exporte aus Baden-Württemberg. Mit TTIP erhalten EU-Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Branche einen besseren Zugang zu einem nichteuropäischen Überseemarkt und Ausfuhren in die USA können gesteigert werden. Durch eine Zusammenarbeit bei der Regulierung können Kosten bei Ausfuhren in die USA gerade für kleinere Unternehmen gesenkt werden, da sich bisher die US-Vorschriften z.B. in Bezug auf technische Einzelheiten unterscheiden und dies durchaus kostspielig sein kann. Hinsichtlich der Einführung neuer Regeln können Investitionen in Forschung und Entwicklung zur Entwicklung neuer Ideen durch eine ausgewogene Umsetzung der Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums gefördert und verbindliche Verpflichtungen zu wichtigen Aspekten wie geographischen Angaben vereinbart werden.Als größter Wirtschaftsraum der Welt resultieren in der EU und den USA Millionen Arbeitsplätze unmittelbar und mittelbar aus dem gegenseitigen Handel. Bisher behindern Bürokratie und komplexe Anforderungen an Warenlieferungen und Dienstleistungen auf beiden Seiten eine weitere Intensivierung des transatlantischen Handels. Bürokratiekosten verteuern jedes Exportgut um ca. 10% und hindern insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen an einer erfolgreichen Bearbeitung des US-Marktes.Es ist nicht einfach, ein so umfangreiches Abkommen abzuschließen, aber gerade die exportorientierte Wirtschaft im Bezirk der IHK Region Stuttgart sowie deren Zulieferer und Dienstleister, sind darauf angewiesen, dass die Verhandlungen ernsthaft weitergeführt werden. Nur so können diese die Auslandsnachfrage nach ihren Waren erhöhen und damit vom zusätzlichen Wachstum profitieren. Die Internationalität der Unternehmen im Bezirk der IHK Region Stuttgart ist ein wesentlicher Garant für Fortschritt, Wettbewerbsfähigkeit, Einkommen und Beschäftigung.Dies schließt nicht aus, dass wichtige europäische Errungenschaften wie das hohe europäische Niveau bei Gesundheits- und Verbraucherschutz-, Umwelt- oder Sozialstandards angemessen berücksichtigt werden. Es wird auch keineswegs verkannt, dass einzelne Unternehmen oder Branchen weniger profitieren als andere oder gar Nachteile erleiden können. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wird aber ein klarer Vorrang bei den erheblichen Chancen durch das Abkommen gesehen. - Solvency II-Richtlinie: Regulierung mit Augenmaß weiterentwickeln
Positionen:
- Die Einführung von Solvency II (Richtlinie 2009/138/EG) stellt eine wegweisende und wichtige Weiterentwicklung des Aufsichtssysteme für Versicherungsunternehmen dar.
- Nach einer Entwicklungszeit von 10 Jahren sollte Solvency II aber nicht bereits 2 Jahre nach Inkrafttreten weiter verschärft werden. Stabilität und Entschlackung im Regelungswerk und den Bewertungsansätzen sollten nun im Mittelpunkt stehen. Starke Schwankungen der Solvabilitätsquoten infolge von regulatorischen Änderungen – selbst wenn die Risikosituation unverändert ist – sind für die Öffentlichkeit schwer nachzuvollziehen und schaffen Verunsicherung.
- Solvency II belastet die Versicherungsunternehmen mit hohem Umsetzungsaufwand. Nicht immer stehen Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis. Möglichkeiten zur sinnvollen Verschlankung der Anforderungen sollten daher geprüft und umgesetzt werden. Zugleich sollte der Grundsatz der Proportionalität stärker akzentuiert und gelebt werden. Abhängig von Umfang und Risikogeneigtheit des vom einzelnen Versicherungsunternehmen gezeichneten Geschäfts können über die Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes sinnvolle Erleichterungen in der Umsetzung gewährt werden, ohne dass dies zu Lasten der Sicherheit geht.
Hintergrund:Mit Solvency II gilt seit 01.01.2016 für die europäischen Versicherer eines der modernsten Aufsichtssysteme der Welt. Die drei Säulen von Solvency II decken das Spektrum von der Risikoquantifizierung bis hin zum qualitativen Risikomanagement und der Berichterstattung gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit umfassend ab. Insbesondere gelten seit Einführung von Solvency II weiterentwickelte Solvabilitätsanforderungen, denen eine ganzheitliche Risikobetrachtung zugrunde liegt. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind in diesem Kontext mit Marktwerten anzusetzen. In Teilen ist Solvency II jedoch zu konservativ und zu bürokratisch geraten. Ziel muss es daher sein, zu konservative Ansätze in den Bewertungen von Verbindlichkeiten und Vermögenswerten zu korrigieren bzw. nicht nochmals zu verschärfen sowie bürokratische Hürden abzubauen. - Die Einführung von Solvency II (Richtlinie 2009/138/EG) stellt eine wegweisende und wichtige Weiterentwicklung des Aufsichtssysteme für Versicherungsunternehmen dar.
Standortfaktor Steuern
- EU: Verständliches, unbürokratisches und verlässliches Steuerrecht
Positionen:
- Das Steuerrecht sollte auf EU- genauso wie auf nationaler Ebene möglichst verständlich, unbürokratisch und verlässlich sein.
- Die Europäische Union (EU) sollte sich für einen fairen Steuerwettbewerb und die Abschaffung nationaler Präferenzregime der einzelnen Mitgliedstaaten einsetzen. Steuerbemessungsgrundlagen sollten harmonisiert werden. Hierzu sollten die Arbeiten an einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage auf europäischer Ebene vorangetrieben werden. Die Steuersätze sollten im Rahmen eines fairen Wettbewerbs auf nationaler Ebene bestimmt werden.
- Zur besseren Nutzung des EU-Binnenmarktes sollte das Steuerrecht Verluste über die Grenze berücksichtigen. Hierzu bietet sich eine moderne Gruppenbesteuerung an. Die nationalen Vorarbeiten hierzu sollten verstärkt werden. Stille Reserven sollten europaweit nur bei Realisierung besteuert werden.
- Die trotz Harmonisierung hohe Komplexität der Umsatzsteuer im Binnenmarkt sollte aus Sicht der Wirtschaft dringend vereinfacht werden. Ziel sollten die weitgehende Vermeidung von umsatzsteuerlichen Registrierungsnotwendigkeiten sowie unbürokratische und möglichst einheitliche Verfahrensregelungen sein.
- Die Wirtschaft setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass europäische Rechtsvorgaben bei der nationalen Gesetzgebung im Sinne der Rechtssicherheit konsequent berücksichtigt werden. Ebenso müssen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs akzeptiert und in nationales Recht umgesetzt werden. Internationale Steuerregeln sollten EU-weit einheitlich umgesetzt werden.
- Auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer sollte verzichtet werden.
Hintergrund:Die Wirtschaft der Region Stuttgart ist stark exportorientiert. Die EU-Regelungen haben daher vor dem Hintergrund des europäischen Binnenmarktes eine besondere Relevanz. Während die indirekten Steuern innerhalb der EU weitgehend harmonisiert sind, sind die direkten Steuern kaum vereinheitlicht. Die Mitgliedstaaten erlassen immer wieder neue nationale Regelungen zum Schutz ihres Steueraufkommens und erschweren den Unternehmen ein Tätigwerden über die Grenze hinweg. Das komplexe Steuerrecht in Europa führt zu hohen Kosten deutscher Unternehmen.Auslegungsmöglichkeiten und nicht mit EU-Recht konsistente nationale Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit. Eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage würde für mehr Transparenz im EU-internen Steuerwettbewerb sorgen. Darüber hinaus würde sie grenzüberschreitend tätige Unternehmen von Bürokratie entlasten und die Rechtssicherheit erhöhen. Bei vollständiger Umsetzung würden etliche der im BEPS-Prozess (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS ist die strategisch geplante Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verlagern von Gewinnen durch multinationale Konzerne) adressierten Probleme mitgelöst.
- Bund: Internationales Steuerrecht konsistent und einheitlich gestalten
Positionen:
- Die Wirtschaft setzt sich für einen fairen Steuerwettbewerb der Staaten untereinander ein. Sie unterstützt die Bemühungen der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD), der Europäische Union (EU) sowie der Nationalstaaten um mehr Steuergerechtigkeit zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten auch der kleinen und mittelgroßen Wirtschaft. Nationale Maßnahmen sollten in international abgestimmtem Rahmen erfolgen.
- Die Wirtschaft braucht ein flexibles und international wettbewerbsfähiges Steuerrecht. Die Umsetzung internationaler Vorgaben in nationales Recht darf nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, die Position deutscher Unternehmen im globalen Wettbewerb zu stärken, dabei das deutsche Steuersubstrat zu sichern und zugleich die Steuerdaten der Unternehmen zu schützen.
- Die bereits bestehenden, zum Teil sehr restriktiven Regelungen zur Besteuerung internationaler Sachverhalte dürfen aus Sicht der Wirtschaft nicht weiter verschärft werden. Wettbewerbsnachteile zulasten der deutschen Wirtschaft sollten vermieden werden. Hierzu gehören unter anderen die Verschärfung des Betriebsstätten-Begriffs und der Verrechnungspreisgrundsätze.
- Deutschland sollte auf ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen aller Staaten hinwirken. Weiter fordert die Wirtschaft den Abbau von Doppelbesteuerungsrisiken und die verbindliche Einführung geeigneter Instrumente bei Unstimmigkeiten, bspw. Streitschlichtungsverfahren. Die Finanzverwaltung sollte zudem in Verrechnungspreisfragen verbindliche Auskünfte erteilen.
- Die Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen verschiedener Staaten – zum Beispiel über die Koordinierung einheitlicher Anlaufstellen – sollte verbessert werden.
Hintergrund:
Die starke internationale Verflechtung der Wirtschaft der Region Stuttgart ist ein wesentlicher Eckpfeiler für Wachstum und Wohlstand. Dazu brauchen die Unternehmen international wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen.Im Rahmen der Umsetzung des Anti-BEPS-Projekts ist zu befürchten, dass es zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft kommt. Mehrere der vorgeschlagenen Anti-BEPS-Maßnahmen dürften schon allein aufgrund ihrer Komplexität eine hohe Rechtsunsicherheit mit sich bringen. Ein erhöhtes Risiko
für Doppelbesteuerung und damit einhergehend ein Anstieg der Streitigkeiten
sind die Folge.Umso wichtiger ist es, unter anderen verbindliche Schiedsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten einzuführen. Infolge eines koordinierten einheitlichen Vorgehens aller Staaten können geeignete Rahmenbedingungen für faire Besteuerungssysteme gesetzt und das Steuersubstrat der Staaten erhalten werden. Eine einseitige Verschärfung, zum Beispiel durch umfangreiche neue Berichtspflichten der Unternehmen, geht sowohl zu Lasten der Wirtschaft als auch des deutschen Fiskus. Zudem geht das deutsche Unternehmenssteuerrecht schon jetzt über internationale Standards hinaus.
- Unternehmenssteuerrecht vereinfachen, Wachstum fördern
Positionen:
- Die Wirtschaft setzt sich für ein einfaches und transparentes Steuerrecht ein, das sich am Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichtet. Leitbild bleibt eine breite Bemessungsgrundlage mit niedrigen Tarifen und wenigen Ausnahmen sowie typisierenden Abzugsbetträgen.
- Die Besteuerung ist am Leistungsfähigkeitsprinzip auszurichten. Die überwiegende Mehrheit der Wirtschaft spricht sich nachdrücklich gegen substanzbesteuernde Elemente aus. Hierzu gehören unter anderem die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen sowie Rücknahme der Zinsschranke, aber auch die innovationsfeindliche Besteuerung von so genannten Funktionsverlagerungen sowie der dauerhafte Verzicht auf eine Vermögenssteuer oder -abgabe. Steuererhöhungen zu Lasten der Wirtschaft werden abgelehnt.
- Personen- und Kapitalgesellschaften sollten im Ergebnis gleich hoch besteuert werden. Daneben sollte die effektive Steuerbelastung –rechtsformunabhängig – auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von jeweils höchstens 25 Prozent reduziert werden. Um diese Ziele zu erreichen, spricht sich die Wirtschaft für eine konsistente und strukturelle Steuerreform aus, die der dualistischen Struktur der deutschen Unternehmens-besteuerung und dem komplexen Zusammenspiel der ertragsteuerlichen Regelungen Rechnung trägt. Als geeignete Maßnahmen sind neben Steuersatzsenkungen insbesondere Korrekturen bei den einkommen- und gewerbesteuerlichen Regelungen denkbar.
- Die Wirtschaft sieht Modernisierungsbedarf im Verfahrensrecht. Die Kooperation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung sollte gestärkt und weiter ausgebaut werden mit dem Ziel der zeitnahen Betriebsprüfung und dem weiteren Abbau der Steuerbürokratie. Dabei bietet sich eine bessere Nutzung der Chancen der Digitalisierung und Automatisierung an. Effizienzgewinne dürfen sich nicht nur auf die Finanzverwaltung konzentrieren.
- Die Wirtschaft setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass Unternehmensnachfolgen in der Familie trotz Erbschaftsteuer gesichert werden. Rechts- und Planungssicherheit ist dafür unerlässlich. Eine Änderung darf nur mit Augenmaß erfolgen.
- Einfachheit, Rechtssicherheit und möglichst wenige Ausnahmen müssen aus Sicht der Wirtschaft Leitlinie aller Rechtssetzung – egal ob in der Ertrag- oder Umsatzsteuer – sein. Gesetze und Verwaltungsanweisungen dürfen nicht im Jahresturnus umgewälzt werden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sollte strikte Berücksichtigung finden. Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten sollten unbedingt in allen Steuerarten auf ein verträgliches Maß reduziert werden.
Hintergrund:Höhe und Komplexität der Besteuerung sind wichtige Stellschrauben der steuerlichen Rahmenbedingungen für die regionale wie die Wirtschaft insgesamt. Die letzte Unternehmenssteuerreform fand im Jahr 2008 statt. Seitdem liegt die Steuerbelastung der Unternehmensgewinne bei über 30 Prozent und bewegt sich damit im internationalen Vergleich mittlerweile im Spitzenbereich. Rechtsformbedingt bestehen zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften teils deutliche Belastungsunterschiede.
Obwohl es auch abweichende Stimmen in der Wirtschaft gibt, lehnt die überwiegende Mehrheit der Wirtschaft die zunehmende Tendenz zur Besteuerung der Unternehmenssubstanz ab. Sie wirkt gleichermaßen wie die direkte Erhöhung von Steuern als Hemmschuh für Investitionen und Innovationen. Die direkte Steuerbelastung wird durch indirekte Belastungen aufgrund der hohen Befolgungskosten durch die viel zu komplizierten Steuerregelungen verschärft.Vereinfachungen, Entlastungen und mehr Praxistauglichkeit im Verwaltungsvollzug sind daher aus Sicht der Wirtschaft wünschenswert und würden deren Investitions- und Innovationskraft stärken und sichern. - Kommunalsteuern reformieren – Gewerbesteuer ersetzen, Grundsteuer sachgerecht reformieren
Positionen:
- Die Wirtschaft spricht sich mit Nachdruck dafür aus, die Gewerbesteuer in ihrer derzeitigen Form als einseitige Sondersteuer für die gewerbliche Wirtschaft abzuschaffen und durch eine moderne Kommunalsteuer zu ersetzen. Ziel muss dabei aus Sicht der Wirtschaft sein, die Gewerbesteuer durch einen von den Kommunen in Eigenverantwortung festzusetzenden Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer nebst einem verstetigenden Teil an einer Gemeinschaftsteuer, zum Beispiel der Lohn- oder Umsatzsteuer, zu ersetzen. Mögliche Zwischenlösungen auf dem Weg dorthin sollten in jedem Fall den Abbau der substanzbesteuernden Hinzurechnungen berücksichtigen.
- Bei der verfassungsrechtlich anstehenden Neuordnung der Grundsteuer mahnt die Wirtschaft eine einfache und unbürokratische Lösung an, insbesondere im Hinblick auf Wertermittlungsverfahren. Die Reform sollte aus Sicht der Wirtschaft aufkommensneutral erfolgen und darf zu keinen Steuererhöhungen zu Lasten der Wirtschaft führen.
- Die Wirtschaft fordert die Kommunen auf, ihre Haushalte vorwiegend durch die Nutzung aller Einsparpotentiale in Ausgleich bringen. Einnahmesteigerungen sollten nicht über Steuererhöhungen, sondern über eine wirtschaftsfreundliche Gestaltung der kommunalen Infrastruktur und eine ansiedelungsfreundliche kommunale Wirtschaftsförderung erreicht werden.
Hintergrund:Die Gewerbesteuer belastet die gewerbliche Wirtschaft einseitig und ungleich zu allen anderen Wirtschaftsbeteiligten. Die konkrete Ausgestaltung führt überdies dazu, dass vielfach nur wenige Betriebe den Großteil der Gewerbesteuer tragen.
Hieraus resultieren eine weitgehende Unberechenbarkeit und Instabilität der kommunalen Einnahmen. Gleichzeitig wirkt die Gewerbesteuer für die Wirtschaft in Krisensituationen durch die vorhandenen substanzbesteuernden Elemente existenzgefährdend.Die Grundsteuer ist dem entgegen zwar stabil. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken an der veralteten Wertermittlung ist eine Reform jedoch unausweichlich. Aufgrund der Tendenz der Kommunen zur Konsolidierung durch Steuererhöhungen besteht die berechtigte Sorge, dass diese Reform zu weiteren Steuererhöhungen genutzt wird.
- Gleicher Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel
Positionen:Einfachheit, Rechtssicherheit und möglichst wenige Ausnahmen müssen aus Sicht der Wirtschaft Leitlinie aller Rechtssetzung – egal ob in der Ertrag- oder Umsatzsteuer – sein.Hierzu sollte in der Umsatzsteuer der Katalog der ermäßigt besteuerten Waren und Dienstleistungen überarbeitet werden. Die umfangreiche Zahl der Ausnahmen sollte zugunsten eines einheitlichen insgesamt niedrigeren Regelsteuersatzes reduziert werden. Komplizierte und bürokratische Abgrenzungserfordernisse sollten beseitigt und Wettbewerbsverzerrungen durch nicht nachvollziehbare Unterscheidungen ausgeschlossen werden.Besondere Situation in der Gastronomie: Gerade die Gastronomie sieht sich einer Ungleichbehandlung in besonderem Maße ausgesetzt. So haben zum Beispiel Bäckereien und Metzgereien in den letzten Jahren zunehmend aufwändiger zubereitete Speisen angeboten, und profitieren dabei stark von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz. Ein Gastronom muss im Vergleich wesentlich knapper kalkulieren, um diesen Preisnachteil auszugleichen und dem Kunden ein vergleichbares Angebot zu machen. Die wachsende Bürokratie und der damit verbundene erhebliche Aufwand, zum Beispiel durch die Dokumentation im Zuge des eingeführten Mindestlohns, verschärft die Situation noch. Eine Gleichbehandlung mit dem Wettbewerb wäre dringend erforderlich, um den Schwund an Gastronomiebetrieben zu stoppen.
Hintergrund:
Ursprünglicher Sinn der ermäßigten Steuersätze war die Bevorzugung von Waren und Dienstleistungen, die zur Deckung der Grundversorgung dienten. Im Lauf der Jahre haben sich die Lebensumstände wie auch der Regel-Ausnahme-Katalog selbst jedoch so entwickelt, dass diese Zielsetzung kaum noch erkennbar ist. Folge hiervon ist nicht nur eine Vielzahl von hoch bürokratischen Abgrenzungserfordernissen. Die vielfach nur schwer nachvollziehbaren Abgrenzungen führen auch zu Wettbewerbsverzerrungen abhängig von der Art und Weise des Angebots. Beispiele hierfür sind der Verkauf von Speisen und Getränken über den Ladentisch mit Verzehrmöglichkeit zum vielfach kaum unterscheidbaren Angebot im Restaurant ebenso wie der Verkauf von Büchern in Papierform im Vergleich zum Download im Internet.Die Beseitigung dieser Verwerfungen durch eine umfassende Überarbeitung des Ausnahmekatalogs mit möglichst dem Ziel eines insgesamt niedrigeren Regelsteuersatzes wäre daher aus Sicht der Wirtschaft wünschenswert.
Standortfaktor Arbeits- und Ausbildungsmarkt
- Arbeitsmärkte deregulieren, mehr Chancen für Beschäftigung schaffen
Positionen:
- Zwischen einem flexiblen Arbeitsmarkt und der Belastung der Wirtschaft durch die Kosten sozialer Absicherung sollte eine bessere Balance gefunden werden. Vor weiteren Belastungen von Unternehmen durch die Sozialversicherungen sollte gegebenenfalls eine Kompensation aus dem allgemeinen Haushalt in Betracht gezogen werden.
- Da trotz aller Qualifizierungen auch in Zukunft eine große Zahl von gering qualifizierten Menschen „einfache“ Arbeitsplätze benötigt, setzt sich die die Wirtschaft dafür ein, die Einstiegshürden in den Arbeitsmarkt so gering wie möglich zu halten. Als Mittel bieten sich vor allem für Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte und Jugendliche insbesondere die zeitliche Befristung von Arbeitsverträgen und die Zeitarbeit an. Beschränkungen sollten lediglich zur Abwehr von Missbrauch vorgesehen werden.
- Flexible Kündigungsschutzregeln und mehr Möglichkeiten zur Nutzung alternativer Beschäftigungsformen könnten einen wichtigen Beitrag für mehr Beschäftigung leisten, insbesondere wenn eine gute Auftragslage spontane Einstellungen nahelegen würde.
- In Europa sollte in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik das Subsidiaritätsprinzip gelten. Auf bestehende nationale Absicherungssysteme wie in Deutschland sollte nach Meinung der Wirtschaft Rücksicht genommen werden.
Hintergrund:Vom Arbeitsmarkt ist die Wirtschaft in mehrfacher Hinsicht betroffen:Zum einen müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer dort in ausreichender Zahl die benötigten Arbeitskräfte finden, um am Standort wirtschaftlich erfolgreich arbeiten zu können. Zum anderen drohen der Wirtschaft – wegen der Koppelung der sozialen Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Gesundheitskosten, Pflegebedürftigkeit und für eine Altersrente durch lohnabhängige Beiträge - bei höheren Arbeitslosenzahlen höhere Lohnnebenkosten.Infolgedessen wird jede Entwicklung des Arbeitsmarkts von der Wirtschaft mit ganz besonderer Aufmerksamkeit verfolgt.Der Wirtschaftsraum und der Wohlstand in der Region sind geprägt von länderübergreifend oder gar weltweit operierenden Unternehmen, die ihre Betriebsstätten nicht zwingend in Deutschland ansiedeln müssen. Eine Entscheidung für Deutschland im Allgemeinen und für den IHK-Bezirk im Speziellen kann durch Defizite auf dem Arbeitsmarkt und stärkere Belastungen der Unternehmen durch Sozialversicherungsbeiträge nachteilig beeinflusst werden.Trotz der positiven Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren haben einige Personengruppen nach wie vor große Probleme, eine Beschäftigung zu finden. Dazu zählen insbesondere gering qualifizierte Arbeitskräfte, deren Produktivität so gering ist, dass die häufig politisch festgelegte Lohnhöhe (Mindestlohn) den zu erwartenden Nutzen übersteigt und sich eine Beschäftigung für die Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht lohnt. Hinzu kommt, dass Unternehmen ihre personalpolitischen Entscheidungen unter langfristigen Aspekten treffen. Ein Beschäftigungsaufbau wird in konjunkturell guten Zeiten nur erfolgen, wenn die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt es zulassen, die personellen Kapazitäten in schlechteren Zeiten wieder an die Nachfrage anzupassen. Unternehmen planen daher Investitionen und Beschäftigung umso zurückhaltender, je stärker die Arbeitsmärkte reguliert werden.
- Mehr Frauen in Führungspositionen
Positionen:
- Gut ausgebildete Frauen sollen ihre Qualifikationen auf allen Führungsebenen einbringen können – auch in Vorstands- und Aufsichtsratspositionen. Die Steigerung des Frauenanteils in Führungsgremien der Unternehmen ist angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft. Nur soweit sich die Ursachen abbauen lassen, kann der Anteil von Frauen in Führungspositionen nachhaltig steigen.
- Die Kinderbetreuung sollte weiter ausgebaut werden, damit insbesondere Frauen trotz Familie beim Aufstieg in der Unternehmenshierarchie nicht frühzeitig gebremst werden.
- Mädchen und junge Frauen sollten für ein breiteres Spektrum bei der Berufswahl interessiert werden, auch für Berufe, die Chancen für Spitzenpositionen in der Wirtschaft eröffnen. Initiativen wie der „Girls’ Day“ oder der „Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen“ sind gute Beispiele und müssen weiter verfolgt werden. Mit eigenen Aktivitäten fördert die IHK das Interesse an Naturwissenschaft und Technik an Schulen (Technopedia). Durch eine bessere Vernetzung können nach Meinung der Wirtschaft durch diese Maßnahmen wirksamer die Ursachen für den niedrigen Anteil von Frauen in Spitzenpositionen bekämpft werden.
- Unternehmen sollen nach Meinung der Wirtschaft weiter ihre Positionen mit der jeweils am besten geeigneten Person besetzen können, unabhängig von deren Geschlecht. Die IHK spricht sich gegen eine gesetzliche Frauenquote für Führungspositionen in der Wirtschaft, egal ob fest oder flexibel, aus, äußert aber die Erwartung an die Unternehmen, etwas für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in der Wirtschaft zu tun.
Hintergrund:In deutschen Führungsetagen besetzen Frauen rund 29 Prozent der leitenden Positionen (Vorstand und Geschäftsführung sowie Führungspositionen in Handel, Produktion und Dienstleistung). In den Spitzenpositionen großer Unternehmen ist der Frauenanteil dagegen noch gering. Zum Teil erproben die Unternehmen bereits Modelle, um Frauen gezielt für Führungspositionen aufzubauen. Viele Frauen sind erfolgreich als Eigentümerunternehmerinnen tätig. Der Anteil der von Frauen gegründeten Einzelunternehmen liegt bei rund 35 Prozent. Das entspricht über 160.000 neuen, von Frauen geführten Unternehmen.Die Gründe für die noch geringe Zahl von Frauen in Spitzenpositionen der Wirtschaft sind vielfältig: häufigere und längere Erwerbsunterbrechungen als bei Männern, Beschäftigung in Teilzeit mit geringem Stundenumfang, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund mangelnder Kinderbetreuung und eine Berufswahl, die seltener in technische oder naturwissenschaftliche Bereiche führt. Frauen arbeiten bevorzugt in kleineren Unternehmen. In Betrieben bis 9 Mitarbeiter sind 50 Prozent der Beschäftigten weiblich, ab einer Größe von 500 Mitarbeitern sind es nur noch 34 Prozent.Die Wirtschaft setzt auch bei diesem Thema auf Freiwilligkeit, wie sie für unsere freiheitliche Grundordnung in Deutschland bisher prägend und einer der Erfolgsfaktoren für die deutsche Wirtschaft war. Die Wirtschaft befürwortet Infrastrukturmaßnahmen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie unterstützt alle Maßnahmen, um Frauen für Berufe mit höheren Aufstiegschancen zu gewinnen und für Arbeitszeitregelungen zu interessieren, die Karriereerwartungen fördern. Letztlich müssen aber Politik und Wirtschaft die ganz konkreten persönlichen Entscheidungen der betroffenen Frauen respektieren. Genau den gleichen Respekt fordert die Wirtschaft für die Entscheidungen von Unternehmerinnen und Unternehmern ein, für Spitzenpositionen unabhängig vom Geschlecht eine Auswahl danach zu treffen, wen man für am besten geeignet hält.Die oben genannten Zahlen beruhen auf Angaben des Statistischen Bundesamts, Stand März 2016. - Europa als Bildungsstandort festigen und zum Lernraum ausbauen
Positionen:
- Berufliche Aus- und Weiterbildung muss europaweit verbessert werden. Die EU sollte über Zielmarken einen Wettbewerb um bildungspolitische Erfolge in Gang bringen. Dies gilt insbesondere bei Schulabbrechern und Jugendlichen ohne Ausbildung. Berichts- und Dokumentationspflichten sollen dabei modernen digitalen Anforderungen entsprechen.
- Bei der beruflichen Bildung müssen aus Sicht der Wirtschaft Praxisnähe und Attraktivität europaweit verbessert werden. Berufliche Weiterbildung sollte EU-weit konsequent praktiziert werden. Wirtschaft und Sozialpartner sind aufgefordert, das Bewusstsein für Weiterbildung zu stärken und gemeinsam berufliche Bildung als gleichwertige Alternative zur Hochschulbildung zu etablieren. Die Politik sollte berufliche Weiterbildung durch bessere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen unterstützen.
- Die Wirtschaft fordert, bei der nationalen Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens müssen – analog zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) – auch hochwertige Abschlüsse der Berufsbildung in die oberen Niveaustufen der nationalen Qualifikationsrahmen eingeordnet werden. Ziel muss sein, die berufliche Bildung als gleichwertige Alternative zur Hochschulbildung zu etablieren.
- Um das Studieren im europäischen Ausland weiter zu erhöhen, schlägt die Wirtschaft flexible Möglichkeiten der Anrechnung von Studienleistungen vor. National und europäisch sollte die Anrechnung von Studienleistungen transparent ausgestaltet werden und klaren Kriterien folgen.
- Die EU-Bildungsprogramme sollten sich auf die Förderung von Auslandsaufenthalten, insbesondere in Betrieben, konzentrieren und mit mehr Finanzmitteln ausgestattet werden und den Verwaltungsaufwand zu Lasten der Unternehmen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Hintergrund:Die Arbeitslosigkeit der jungen Menschen liegt in der EU bei 19 Prozent. Jeder achte 18- bis 24-Jährige hat entweder keinen Schulabschluss oder ist ohne abgeschlossene Berufsausbildung nach der Sekundarstufe I. Ein zu großer Teil ist somit ungenügend für die Anforderungen des Arbeitsmarktes qualifiziert. Nur etwa jeder dritte junge Europäer zwischen 30 und 34 Jahren hat einen Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss oder einen gleichwertigen Fachwirt- bzw. Meisterabschluss. Als Lern- und Arbeitsraum steht die EU noch am Anfang. Zwar lassen sich durch den Bologna-Prozess sowie das Studenten-Austauschprogramm ERASMUS erste Erfolge erkennen, allerdings absolvieren bisher nur rund zehn Prozent der Studenten Auslandssemester und nur ca. vier Prozent der Auszubildenden und Fachkräfte einen Auslandsaufenthalt. Für die sehr stark international ausgerichtete Wirtschaft wäre es vorteilhaft, wenn ihre Fachkräfte Erfahrungen mit anderen Ländern und Kulturen einbringen könnten, die u. a. im Rahmen von Auslandssemestern oder Aufenthalten bei Unternehmen im Ausland gewonnen worden sind. - Berufliche Aus- und Weiterbildung muss europaweit verbessert werden. Die EU sollte über Zielmarken einen Wettbewerb um bildungspolitische Erfolge in Gang bringen. Dies gilt insbesondere bei Schulabbrechern und Jugendlichen ohne Ausbildung. Berichts- und Dokumentationspflichten sollen dabei modernen digitalen Anforderungen entsprechen.
- Masterplan gegen Fachkräftemangel
Positionen:
- Die vorhandenen heimischen Fachkräftepotenziale sollten optimal ausgeschöpft werden. Dies bedarf gemeinsamer Anstrengungen von Politik, Arbeitsverwaltung, Wirtschaft und Sozialpartnern und der Gesellschaft auf den Feldern schulischer, akademischer sowie beruflicher Aus- und Weiterbildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Beschäftigung Älterer sowie Integration zugewanderter Menschen.
- In der Schule sollte mit einer besseren, berufsorientierenden Förderung auf die Anforderungen einer Ausbildung vorbereitet werden. Dabei ist eine intensive Kooperation von Eltern, Schulen, Hochschulen, Wirtschaft und Sozialpartnern anzustreben. Öffentliche und private Arbeitgeber sind aufgefordert, ihre Angebote an berufsorientierenden Praktika zu verbessern.
- Die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss sollte auf ein Minimum reduziert werden.
- Das Interesse für technische Fächer muss frühzeitig geweckt und gefördert werden, um dem im MINT-Bereich besonders ausgeprägten Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Die Hochschulen sollten sich stärker an den Anforderungen der Wirtschaft und Gesellschaft orientieren.
Durch bessere Beratung und Begleitung sollte die Zahl der Hochschulabbrecher reduziert werden. - Eine gezielte, qualifikationsorientierte und flexible Zuwanderungssteuerung kann zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte beitragen.
Ergänzend sollten die Lücken durch eine an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung geschlossen werden. So gelingt es, ein ausreichendes Fachkräfteangebot sicherzustellen und die Technologieführerschaft der regionalen Wirtschaft zu erhalten. - Zur Unterstützung einer flächendeckenden regional und lokal verankerten Willkommenskultur unterhält die IHK Region Stuttgart die vom Bund geförderte KAUSA-Servicestelle und den Welcome Service Region Stuttgart, Anlaufstellen für Zuwanderer und hier lebende Migranten mit Informations- und Lotsenfunktion zu Ausländer- und Melderecht, Wohnungsmarkt, Kinderbetreuung, Schulen, Aus- und Weiterbildung.
- Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sollte insgesamt vorangetrieben werden. Die IHK engagiert sich im Rahmen des Anerkennungsgesetzes (BQFG) als Anlaufstelle. Sie ist Mitträgerin der IHK-FOSA, die zentral die Anträge bearbeitet.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, mehr Möglichkeiten für einen weiteren Aufenthalt im Land für ausländische Absolventen an unseren Hochschulen vorzusehen, bei denen die Integration in der Regel bereits stattgefunden hat. Die geplante europäische Harmonisierung der Einwanderungspolitik (Blue Card) darf die Bemühungen nicht konterkarieren.
- Der Zugang zu Bildung und Integration sollte allen Bevölkerungsschichten zugänglich sein. Ausländischen Kindern und Jugendlichen müssen gleiche Bildungschancen ermöglicht werden. Durch aktive Förderung bereits in jungen Jahren muss erreicht werden, dass sie einen besseren Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen bekommen können.
Hintergrund:
Schon heute klagt eine stetig wachsende Zahl von Unternehmen in der Region Stuttgart darüber, dringend benötigte Fachkräfte nicht auf dem Arbeitsmarkt finden zu können. Die Situation wird sich in den kommenden Jahren durch die demografische Entwicklung weiter zuspitzen. In den Jahren 2028 bis 2030 werden bereits über 400 000 Fachkräftestellen, und damit jede 15. Stelle, unbesetzt bleiben. Besonders groß wird der Mangel an Meistern, Technikern, Fachwirten und Fachkaufleuten – für jede siebte Stelle werden die Unternehmen vergeblich nach diesen Fachleuten suchen. Zu viele Jugendliche verlassen die Schulen ohne Abschluss, besonders hoch ist der Anteil junger Migranten an dieser Gruppe. Auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren ist steigerungsfähig, Fachkräftepotentiale außerhalb Deutschlands werden zudem bislang wenig genutzt.Gelingt es insbesondere, an Schulen mehr Interesse an technischen Ausbildungsberufen und Studiengängen zu wecken, könnten möglicherweise auch mehr junge Frauen für diese Themen gewonnen werden. Dies hätte neben einer Verbesserung für den unternehmensrelevanten Fachkräftemarkt auch den Effekt, mehr Frauen Aufstiegschancen in technisch orientierten Unternehmen zu eröffnen. - Mit Hochschulpolitik Fachkräftemangel entgegenwirken
Positionen:
- Die Bemühungen um die Chancen beruflich Qualifizierter an den Hochschulen dürfen sich nach Meinung der Wirtschaft nicht auf die Erweiterung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschränken. Vor- und Brückenkurse sollten den Übergang an die Hochschule erleichtern, berufsbegleitende Studienangebote der besonderen Lebenssituationen beruflich Qualifizierter Rechnung tragen. Im Beruf oder durch Weiterbildung erbrachte Lernleistungen sollten im jeweils anderen Bildungsbereich anerkannt und angerechnet werden. Nicht nur Bachelor-, auch Masterstudiengänge sollten für Absolventen der Meisterebene geöffnet werden.
- Die Wirtschaft setzt sich für eine Ausgestaltung des Bachelorstudiums ein, die einen eigenständigen qualifizierten Berufseinstieg ermöglicht. Für die Studiendauer sollte dies der Maßstab sein.
- Im Studium sollten mehr praxisrelevante Kompetenzen vermittelt werden. Für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Studieninhalte ist eine engere Verzahnung von Hochschulen, Wirtschaft und Sozialpartnern erforderlich. Dazu bietet es sich an, Studieninhalte im Dialog mit Wirtschaft und den Sozialpartnern zu erarbeiten. Integrierte Praxisphasen und die Beteiligung von Praxisvertretern in der Lehre sollten Standard sein. Starke Hochschulräte garantieren in diesem Zusammenhang die ausgewogene strategische Ausrichtung der Hochschulen und tragen dazu bei, auch die wirtschaftlichen Belange in die Hochschule zu transportieren. Die Wirtschaft unterstützt in diesem Zusammenhang insbesondere die Duale Hochschule am Standort Stuttgart.
- Die Hochschulen sollten sich mit ihren Studienangeboten stärker am Fachkräftebedarf der Wirtschaft orientieren. Für beruflich Qualifizierte sollten adressatengerechte berufsbegleitende Studiengänge eingerichtet und die im Beruf oder durch Weiterbildung erworbenen Qualifikationen durch die Hochschulen angerechnet werden. Die IHKs in Baden-Württemberg haben mit der Webanwendung „IHK-Fachkräftemonitor” ein Werkzeug entwickeln lassen, das die aktuellen Entwicklungstrends für 105 Berufsgruppen und 19 Branchen in den 12 baden-württembergischen Regionen bis zum Jahr 2030 aufzeigt. Dieses Instrument sollte intensiv sowohl von der Politik zur Orientierung für den Ausbau der Bildungsinfrastruktur als auch von Jugendlichen bei ihrer Berufswahl und Karriereplanung, von Unternehmen bei ihrer Personalplanung sowie von Bildungsanbietern für die Entwicklung ihrer Angebote genutzt werden.
Hintergrund:
Bereits heute sind qualifizierte Naturwissenschaftler und Ingenieure Mangelware. Im Jahr 2030 werden 65 000 Absolventen (-23 Prozent) weniger die Hochschulen verlassen und damit wieder dem Niveau von 2007 entsprechen. Dann werden der Wirtschaft über 30 000 Akademiker fehlen, darunter 9 000 Ingenieure und Naturwissenschaftler.Daneben berichten Unternehmen von qualitativen Defiziten der Hochschulausbildung, die sich negativ auf die Einsetzbarkeit der Absolventen in den Betrieben auswirken. Insbesondere in den Bachelorstudiengängen ist an vielen Hochschulen die für eine Beschäftigungsfähigkeit erforderliche Praxisorientierung im Studium und die Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen noch verbesserungswürdig. Für beruflich Qualifizierte ohne formale Hochschulzugangsberechtigung sollten die Angebote stärker auf deren besondere Situation Rücksicht nehmen. - Für bessere Schulen
Positionen:
- Wer die Schule verlässt, muss ausbildungsreif bzw. studierfähig sein. Diese Auffassung vertritt die Wirtschaft mit Nachdruck. Die Leistungen der Schulabgänger müssen sich nach Meinung der Wirtschaft insgesamt deutlich verbessern. Jeder Schüler muss entsprechend seines Leistungsvermögens bestmöglich gefördert werden.
- Mehr Praxisbezug und Lebensnähe des Unterrichts fördern die Lernbereitschaft und bringen Sicherheit bei der Berufswahl. Jede Schule sollte die Berufsorientierung durch den Einsatz von Ausbildungsbotschaftern fördern und nachhaltige Bildungspartnerschaften mit einem Unternehmen eingehen. Die Einführung des Fachs „Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung” sowie des Leitprinzips „Berufsorientierung“ an allgemeinbildenden Schulen könnte dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Die Angebote der Unternehmen und der IHK sollten nach Möglichkeit genutzt werden.
- Der auf Initiative der IHK eingeführte Tag der Berufsorientierung muss auch an Gymnasien konsequent umgesetzt werden.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass die Berufs- und Studienwahl Teil der Lehrerbildung wird. Durch Unternehmenspraktika sollten Lehrer an allgemein bildenden Schulen ihr Wissen über Wirtschaft und Arbeitsleben erweitern und dieses in den Unterricht einfließen lassen.
- Erhebliche Defizite sieht die Wirtschaft bei der informationstechnischen Grundbildung. Sie muss weiter ausgebaut werden. In Zeiten von Wirtschaft 4.0 ist die Vermittlung grundlegender digitaler Kompetenzen aus Sicht der Wirtschaft unerlässlich. Die Schulen brauchen dazu die entsprechende Infrastruktur und eine entsprechende Ausrichtung der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte.
Hintergrund:
Immer mehr Lehrstellen bleiben aufgrund der demografischen Entwicklung und dem anhaltenden Trend zu Abitur und Hochschule unbesetzt. Hinzu kommt die mangelhafte berufliche Orientierung und Ausbildungsreife von vielen Jugendlichen – rund 20 Prozent der Schulabgänger können nur auf Grundschulniveau lesen und schreiben.Die Anforderungen an die Schulabsolventen in ihren künftigen Berufen haben sich gewandelt, beispielsweise im Bereich der Informationstechnologien. Bei der Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse sind gerade die Schulen gefordert. Um Abhilfe zu schaffen, muss das eingesetzte Lehrpersonal entsprechend qualifiziert werden. Auch Inklusion kann in der (Berufs-)Schule nur gelingen, wenn die Lehrkräfte darauf professionell vorbereitet sind. - Duale Ausbildung stärken
Positionen:
- Die Landesregierung sollte sich zur Stärkung der dualen Ausbildung bekennen und entsprechend handeln. Der Wert der beruflichen Bildung sollte gesteigert werden. Sie sollte als echte Alternative zu Abitur und Studium in der Gesellschaft verankert und in Schulen und durch die Politik auch so vermittelt werden.
- Die Berufsschulen sollten personell und sächlich so ausgestattet sein, dass sie die Ausbildung in den Betrieben professionell unterstützen und ergänzen können. Nur durch das funktionierende Zusammenspiel der Partner bleibt das duale System attraktiv.
- Die Schulentwicklungsplanung sollte auf Basis der gesetzlichen Regeln in enger Abstimmung mit der IHK und ihren Mitgliedsunternehmen erfolgen. So können frühzeitig die Weichen für bessere Beschäftigungschancen nach dem Schulabschluss gestellt werden.
- Dem chronischen Lehrermangel an den Berufsschulen sollte abgeholfen werden. Vor allem in den technischen Fächern, aber auch im Fach Englisch, sollte es möglich sein, Engpässe durch attraktive Bedingungen für Direkt- und Seiteneinsteiger aus der Wirtschaft zu überbrücken. Zudem setzt sich die Wirtschaft für eine ausreichende Vertretung in Krankheitsfällen ein.
- Die duale Ausbildung sollte Vorrang haben. Konkurrierende vollzeitschulische Angebote dürfen die duale Ausbildung nicht verdrängen und Lehrerressourcen zu deren Nachteil binden. Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sollten Vorrang vor schulischen Maßnahmen haben.
- Die Reform des Übergangsbereiches von der Schule zur Ausbildung sollte weiter vorangetrieben und in der Fläche umgesetzt werden. Oberstes Ziel ist für die Wirtschaft der direkte Einstieg der Jugendlichen in eine duale Ausbildung. Dazu sind die konsequente Dualisierung der berufsvorbereitenden Bildungsgänge und ein straffes Übergangsmanagement erforderlich. Um die Übergänge von der Schule in das Berufsleben zu verbessern, muss die Qualifikation von Lehrkräften und Ausbildern an die immer komplexer und abstrakter werdenden Anforderungen angepasst werden.
- Die duale Ausbildung sollte mit hochwertigen und praxisnahen Prüfungen abschließen. Ein überfrachteter Prüfungsaufwand sollte vermieden werden, ohne die Aussagekraft der Prüfungen zu verwässern. Zur Qualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss wird die IHK Teilqualifikationen zertifizieren. Diese dürfen das System der dualen Ausbildung und die öffentlich-rechtliche Abschlussprüfung nicht gefährden. Ziel ist es, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und am Ende einen Berufsabschluss nachzuholen.
- An allen Berufsschulen sollte es Auszubildenden mit mittlerem Bildungsabschluss ermöglicht werden, die Fachhochschulreife als Zusatzqualifikation zu erwerben.
- Eine Erhöhung des Pflichtunterrichts an Berufsschulen – derzeit 13 Wochenstunden – und damit die Einführung eines vollen zweiten Berufsschultages wird von der Wirtschaft abgelehnt, da diese Ausweitung zu Lasten der betrieblichen Ausbildungszeit gehen würde.
- Modellversuche zum gleichzeitigen Erwerb eines IHK-Berufsabschlusses und der allgemeinen Hochschulreife sollten so gestaltet sein, dass die Berufsausbildung auf der Grundlage eines bei der IHK eingetragenen Ausbildungsvertrages durchgeführt wird. Dabei sollte sichergestellt sein, dass neben der am Gymnasium zu vermittelnden Fachtheorie der praktische Teil in ausreichendem Umfang und in der erforderliche Qualität in einem Ausbildungsbetrieb vermittelt wird.
Hintergrund:
Die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule ist ein Erfolgsmodell, das weltweit Anerkennung findet.Es lebt vom Engagement der Wirtschaft und braucht einen starken schulischen Partner. Es muss für die Unternehmen und die Auszubildenden gleichermaßen attraktiv gestaltet sein.Die betrieblichen Anforderungen werden immer komplexer und unter dem Aspekt der Arbeitsprozesse abstrakter.An vielen Berufsschulen wird der Unterricht vor allem in den technischen Fächern nur unzulänglich erteilt. Landesweit wird dort von vornherein mit einem Defizit von nahezu fünf Prozent Unterrichtsausfall geplant. - Beschäftigungsfähigkeit durch berufliche Weiterbildung
Positionen:
- Die Weiterbildung sollte auch in Zukunft in der Verantwortung der Betriebe und ihrer Belegschaften bleiben. Unternehmen brauchen Gestaltungsfreiheiten, die ihnen eine effiziente und passgenaue Weiterbildung und Personalentwicklung ermöglichen. Die IHKs unterstützen Unternehmen mit innovativen Bildungs- und Beratungskonzepten und fördern Wirtschaftsnähe von Weiterbildung durch die Einbeziehung von Experten aus der betrieblichen Praxis und die enge Zusammenarbeit mit Netzwerken und Bildungsträgern.
- Soweit öffentliche Zuwendungen für die individuelle Weiterbildung gewährt werden, sollen sie so flexibel wie möglich und mit Bezug auf den betrieblichen Bedarf vergeben werden. Für an- und ungelernte Mitarbeiter mit und ohne Migrationshintergrund sowie Wiedereinsteiger in den Beruf hat sich die Förderung der betriebsnahen Qualifizierung bewährt.
- Für Weiterbildungsangebote an den beruflichen Schulen sollte das Gebot der Subsidiarität gelten. Priorität hat das Angebot der freien Träger vor Ort. Soweit Fördervereine der Berufsschulen im Einzelfall in der Weiterbildung tätig werden, sollte dies mit den lokalen Trägern abgestimmt werden.
- Die Marke „Höhere Berufsbildung” sollte gestärkt werden. Für die dazu zählenden Weiterbildungsabschlüsse wie Fachwirte oder Meister, die akademischen Abschlüssen vergleichbare Kompetenzniveaus erreichen, sollten international verständliche Abschlussbezeichnungen, z. B. „Bachelor Professional” oder „Master Professional“ eingeführt und von sämtlichen Akteuren anerkannt und verwendet werden. Das würde die internationale Mobilität der Arbeitnehmer fördern. Generell sollten alle Akteure besser über die guten Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven, die die Höhere Berufsbildung mit sich bringen, informiert werden.
Hintergrund:
Die berufliche Weiterbildung gewinnt angesichts der demografischen Entwicklung weiter an Bedeutung, Insbesondere das Angebot an nichtakademisch ausgebildeten Fachkräften mit hoher Qualifikation wird in den kommenden Jahren deutlich hinter der Nachfrage zurückbleiben.Bei immer kürzeren Halbwertszeiten des Wissens (z. B. Digitalisierung) reichen einmal erworbene Qualifikationen immer weniger aus, um die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen zu können. Die Beteiligung an Weiterbildung ist noch steigerungsfähig. Nicht für alle Gruppen scheint Weiterbildung gleichermaßen attraktiv. Insbesondere beteiligen sich Geringqualifizierte (und Ältere) derzeit noch zu selten an Weiterbildungsmaßnahmen. Die beruflichen Weiterbildungsabschlüsse („Höhere Berufsbildung“) sind zu wenig bekannt. Das bremst nicht zuletzt auch internationale Einsatzmöglichkeiten deutscher Fachkräfte im Ausland. - Hochschulstandort Region Stuttgart stärken
Positionen:
- Die Wirtschaft regt an, durch Kooperationen zwischen Hochschulen wirtschaftsrelevante Schwerpunktsetzungen zu erreichen. Dies könnte die Qualität des Gesamtangebots für wirtschaftsrelevante Themen verbessern und zugleich Hochschulen die Chance bieten, jeweils eigene Marken zu schaffen und unverwechselbare Hochschulprofile in Forschung und Lehre herauszubilden.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass an den Hochschulen attraktive Studien- und arbeitsmarktverwertbare Weiterbildungsangebote entwickelt und neue Forschungsperspektiven eröffnet werden. Eine effiziente Nutzung der Ressourcen könnte dazu beitragen, dass die notwendigen Kapazitäten dafür gefunden werden, Ressourcen effektiver zu nutzen.
- Ein Studienplatzwechsel bei wirtschaftsrelevanten Studiengängen sollte einfacher gemacht werden, indem Studienleistungen sowohl in den Bachelor- wie Masterstudiengängen weitgehend anrechenbar sind. Erst der so erleichterte Übergang zwischen den Hochschulen macht die ganze Breite des Studienangebots in der Region zugänglich und hilft Studienabbrüche zu vermeiden.
Hintergrund:
Die Region Stuttgart verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft, in der wirtschaftsrelevante Studiengänge abgebildet werden. Elf staatliche Hochschulen bilden deren Kern.Von der Dualen Hochschule, über die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bis zu den beiden Universitäten zieht sich fachlich wie strukturell ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot durch. Dennoch wird die Region häufig nicht als attraktiver Hochschulstandort wahrgenommen. Diesem Problem sollten sich die Entscheidungsträger aus Sicht der Wirtschaft unbedingt stellen. Ein Großteil der Studierenden bleibt auch beim Übergang in die Arbeitswelt seinem Hochschulstandort verbunden und trägt so zu einer optimalen Fachkräfteversorgung der regionalen Wirtschaft bei.Im Wettbewerb um die besten Köpfe für die Fachkräfte der Zukunft besteht daher Potential und Bedarf für eine bessere Positionierung des Hochschulstandorts Region Stuttgart. - Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern
Positionen:
- Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte verbessert werden. Damit Betriebe genügend Fachkräfte finden, müssen vorhandene und neue Potenziale erschlossen werden. Dazu ist ein Kinderbetreuungsangebot erforderlich, das sich an den Bedürfnissen berufstätiger Eltern orientiert. Auch die Pflege von Familienangehörigen sollte mit einer beruflichen Tätigkeit in Einklang gebracht werden können.
- Damit berufstätige Eltern ihre Kinder arbeits- oder wohnortnah betreuen lassen können, sollten die Angebote für alle Altersstufen – auch für Schulkinder ausgebaut werden.
- Die Betreuungsangebote sollten an den Bedürfnissen berufstätiger Eltern ausgerichtet sein. In der Kindergartenbetreuung sind die Kommunen gefordert, ihre Fördergrundsätze so zu gestalten, dass den Kindertagesstätten die notwendige Flexibilität ermöglicht wird (bspw. für echte Ganztagesbetreuung, Verringerung der Schließtage, Sharing-Plätze, Notfallbetreuung, Wochenendangebote).
- Die Betreuung sollte auch am Arbeitsort stattfinden können, deshalb sollten Kindergartenzuschüsse generell unabhängig vom Wohnort vergeben werden. Das seit 1. Januar 2009 in der Kindertagesbetreuung geltende Prinzip „Geld folgt Kind“ sollte flächendeckend umgesetzt werden.
- Anstelle der bestehenden Planung in der Kindertagesbetreuung plädieren wir für ein Gutscheinsystem, in dem Eltern bei einer zertifizierten Einrichtung oder Tagesmutter ihrer Wahl ihren Betreuungsgutschein einlösen können; damit wird zugleich der Qualitätswettbewerb gefördert.
- Private Anbieter dürfen dabei gegenüber anderen Trägern nicht benachteiligt werden. Arbeitgeber sollten den Wert des Gutscheins aufstocken können, um das Angebot besser mit den betrieblichen Bedürfnissen abzustimmen.
- Auch für Schulkinder benötigen berufstätige Eltern eine verlässliche Betreuung am Nachmittag wie ganztags in der Ferienzeit. Der Ausbau der Ganztagsschulen ist aus Sicht der Wirtschaft zu begrüßen, er sollte allerdings auch die unteren Klassen der weiterführenden Schulen mit einbeziehen. Sinnvoll ist auch, Angebote zur Ferienzeitbetreuung über die Schulen zu koordinieren.
- Die Landesregierung sollte die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Eltern den für ihr Kind bis zum Ende der Schulpflicht passenden Betreuungsplatz finden und bezahlen können.
- Die Pflegestützpunkte in den Landkreisen sollen Ansprechpartner für die Unternehmen sein, die ihre Beschäftigten in diesem Bereich unterstützen möchten.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass gesetzliche Regelungen zur Pflege von Angehörigen, wie etwa Pflegezeit, nicht zu weiteren bürokratischen und finanziellen Lasten für die Wirtschaft führen.
Hintergrund:Qualifizierte Fachkräfte werden immer knapper. Aufgrund des demografischen Wandels schrumpft die Zahl der jungen Menschen. Gleichzeitig müssen sich viele gut ausgebildete Fachkräfte wegen fehlender bedarfsgerechter Kinderbetreuung immer noch zwischen Familie und Beruf entscheiden. Eine zusätzliche Herausforderung wird für viele Beschäftigte außerdem die Pflege naher Angehöriger sein. Dies führt dazu, dass insbesondere Frauen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Beschäftigungsquote von Frauen beträgt in Baden-Württemberg knapp 54 Prozent (Männer 63 Prozent). Zudem arbeiteten 2015 in Deutschland 46 Prozent der Frauen in Teilzeit, das heißt weniger als die tariflich oder vertraglich normalerweise vereinbarte Arbeitszeit. Bei den Männern tut dies nur jeder zehnte.Maßnahmen, die die Erwerbstätigkeit von Müttern und pflegenden Angehörigen steigern, führen nicht nur zu einer Verbesserung des Arbeitskräfteangebots, sondern verbessern die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, schaffen mehr Wachstum sowie höhere Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge. - Masterplan für Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Positionen:
- Für die berufliche Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind zusätzliche Mittel erforderlich. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände sollten sich bald über Höhe und Verteilung der Mittel einigen.
- Die Dauer der Asylverfahren sollte, soweit dies mit Grundsätzen der Sicherheit in Einklang zu bringen ist, weiter verkürzt werden, damit Asylbewerber rasch über ihr Bleibrecht informiert sind und ihre berufliche Integration angehen können. Dazu sollten ausreichend Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie genügend Räumlichkeiten für Asylbearbeitung, Beratung und Unterbringung in den Erstaufnahmestellen nötig.
- Die Erfassung von Vorbildung, Qualifikationen sowie Bereitschaft und Fähigkeit zur Aufnahme einer Berufsausbildung sollte zeitnah in der Aufnahmephase geschehen. Traumatisch belastete Flüchtlinge, die mehr Zeit für die Entwicklung beruflicher Perspektiven brauchen, dürfen bei dieser Erfassung nicht verloren gehen.
- Alle Flüchtlinge müssen mit Blick auf ihre Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft den sicheren Umgang mit der deutschen Sprache erlernen. Insbesondere am Arbeitsplatz sind Deutschkenntnisse für die Kommunikation mit Kunden und anderen Beschäftigten wichtig.
- In den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen organisierten Integrationskursen sollten aus Sicht der Wirtschaft zusätzliche Module für Sprachunterricht angeboten und finanziert werden.
- Für anerkannte Asylbewerber und Asylbewerber mit einer hohen Anerkennungswahrscheinlichkeit und guten Chancen für eine zügige Vermittelbarkeit am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt sollten Intensität und Qualität der Sprachkurse diesen Chancen angepasst werden.
- Für junge Flüchtlinge in Ausbildung und mit Berufsschulpflicht müssen weiterhin ausreichend Vorbereitungsklassen eingerichtet werden. Dazu brauchen die Berufsschulen ausreichend Personal und Räumlichkeiten.
- Der Zugang zu Integrationskursen und Berufsschulklassen mit Sprachunterricht sollte zeitnah nach der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge ermöglicht werden.
- Die Durchlässigkeit von Aufnahmestrukturen und Beschäftigung, Ausbildung und Berufsschulsystem muss nach Meinung der Wirtschaft erhöht werden, der Wechsel von Vorbereitungsklassen ins reguläre Schulsystem für Begabte möglich sein.
Hintergrund:Der große Flüchtlingsstrom nach Deutschland bietet den Unternehmen auf lange Sicht eine Perspektive im Kampf gegen den zunehmenden Fachkräftemangel. Viele Unternehmen sind bereit, Flüchtlinge auszubilden und zu beschäftigen. Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten fördern die Integration anerkannter Asylbewerber und geduldeter Flüchtlinge in unsere Gesellschaft. Betriebe sehen aber folgende Hürden bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Flüchtlingen:- Fehlende Deutsch-Kenntnisse. Nur wenige Flüchtlinge mit einer guten Prognose für Bildung und Beschäftigung erhalten Deutschunterricht. Den sicheren Umgang mit der deutschen Sprache zu erlernen, dauert oft ein Jahr und mehr. Die Kurse für Asylbewerber und Flüchtlinge bieten meist nur einen geringeren Level.
- Feststellung der Qualifikation. Oft dauert es viele Monate, manchmal Jahre bis bestehende Qualifikationen oder Bereitschaft und Fähigkeit zur Aufnahme einer Berufsausbildung festgestellt und bei den Arbeitsagenturen dokumentiert sind. Ursachen sind fehlende Unterlagen, Sprachbarrieren, Überlastung der zuständigen Stellen sowie traumatische Erlebnisse der Flüchtlinge, die erst verarbeitet werden müssen.
- Aufenthaltsrecht. Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge dürfen zwar nach drei Monaten in Deutschland mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen. Sie und damit auch potenzielle Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe wissen aber oft nicht, ob sie später dauerhaft bleiben dürfen oder nur ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Dies verunsichert Arbeitgeber, zumal jede duale Ausbildung mit Investitionen verbunden ist. Verbesserungen wurden durch das Integrationsgesetz erreicht, dass eine Duldung für zwei weitere Jahre vorsieht, wenn nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine anschließende ausbildungsadäquate Beschäftigung aufgenommen wurde. Betriebe müssen mit dieser 3 + 2-Regelung nicht mehr fürchten, dass Auszubildende während oder kurz nach der Lehre abgeschoben werden.
- Für die berufliche Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind zusätzliche Mittel erforderlich. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände sollten sich bald über Höhe und Verteilung der Mittel einigen.
- Geförderte Arbeitsmaßnahmen
Positionen:
- Die Jobcenter in den Kreisen der Region sollten die Maßnahmen zur Aktivierung Langzeitarbeitsloser über die gesetzlich vorgeschriebenen Gremien (z. B. Beiräte) mit den regionalen Akteuren, insbesondere den Kammern abstimmen. Dabei setzt sich die Wirtschaft dafür ein, entsprechend den vorgegebenen Kriterien (wie z. B. Zusätzlichkeit im öffentlichen Interesse, Wettbewerbsneutralität) fair abzuwägen zwischen Erhöhung der Beschäftigungschancen Langzeitarbeitsloser, Entlastung der Sozialversicherungssysteme und Vermeidung von Wettbewerbs-verzerrungen für einzelne Branchen oder Unternehmen.
- Die Aktivierung Arbeitsloser für den ersten Arbeitsmarkt und Maßnahmen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt müssen aus Sicht der Wirtschaft klar Vorrang vor Programmen öffentlicher Beschäftigung haben. Die Programme dürfen nicht in Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft stehen.
Hintergrund:Auch in der beschäftigungsstarken Region Stuttgart gibt es viele Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen (Qualifikation, psychische Stabilität, Krankheit) nur sehr schwer oder gar nicht eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Mehrere gemeinnützige Arbeitgeber oder Projektträger versuchen mit geförderten Maßnahmen, solche Menschen zu qualifizieren und die Erfüllung gängiger Erwartung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu trainieren. Um die Erfolgsaussichten für die Menschen oder die Beeinträchtigung des örtlichen Wettbewerbs zu überprüfen, sollten Maßnahmen erst nach Rücksprache mit Kammern und Verbänden gestartet werden.
Haushalt, Infrastruktur und Verkehr
- Präambel zu wirtschaftspolitischen Positionen mit Verkehrsbezug
Position:Die wirtschaftspolitischen Positionen mit Bezug zu verkehrlichen Themen werden daran gemessen, ob sie geeignet sind, die Empfehlungen des Weltklimarates zu erfüllen, mit dem Ziel, eine Reduzierung der globalen Erwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu erreichen.
- Staatshaushalte konsolidieren – Investitionen stärken
Positionen:
- Die Einhaltung der Schuldenbremse und damit stabile Haushalte sollten Leitlinie staatlichen Handelns sein. Dazu bedarf es auf der Ausgabenseite strikter Disziplin. Die Wirtschaft setzt sich nachdrücklich für eine Stärkung investiver gegenüber konsumtiver staatlicher Ausgaben ein.
- Der Gesamtstaat muss aus Sicht der Wirtschaft leistungsfähiger werden. Staatliche Angebote und Leistungen sollten deshalb laufend auf ihre Zielgenauigkeit und Effizienz überprüft werden. Jede staatliche Ebene sollte ihren Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung nachkommen. Dazu sollten die Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung Hand in Hand gehen.
- Die Wirtschaft spricht sich für eine höhere Verantwortung der Bundesländer für ihre Finanzen aus. Ziel sollte eine Reform sein, die für mehr Transparenz in den Finanzbeziehungen sorgt und mit der die Eigenverantwortung der Länder für ihre Finanzen und für eine standortfreundliche Finanz- und Wirtschaftspolitik gestärkt wird.
- Alle Subventionen sollten regelmäßig unter gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Aspekten überprüft und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden. Es sollte regelmäßig untersucht werden, ob Subventionen durch haushaltsschonende und marktbasierte Lösungen ersetzt werden können. Sie sollten grundsätzlich befristet und degressiv ausgestaltet sein.
Hintergrund:Gesunde Haushalte mit finanziellen Spielräumen sind Voraussetzung für die Schaffung von guten Standortbedingungen. Gleichzeitig garantieren sie eine dauerhaft stabile Abgabenbelastung. Sie sichern die Investitionsfähigkeit und sind daher Garant für Wachstum und Beschäftigung.Dank hoher Steuereinnahmen und niedriger Zinsen gibt es spürbare Fortschritte bei der Konsolidierung der Staatshaushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Gleichzeitig hat hierdurch der Druck nachgelassen, die Haushalte durch Anpassungen bei den Ausgaben strukturell zu verbessern. Das Volumen der Subventionen nimmt zu. Die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes sind vom Jahr 2013 bis 2016 um über 10 Prozent gestiegen. Viele Vergünstigungen werden auf Dauer ohne Prüfung auf Zielgenauigkeit im Zeitablauf gewährt.Hierdurch werden Staatsausgaben auf Dauer fixiert und Mitnahmeeffekte gefördert. Ein gesunder Wettbewerb wird eingeschränkt und wirtschaftsfördernde Gestaltungsspielräume dauerhaft gebunden. - Die Einhaltung der Schuldenbremse und damit stabile Haushalte sollten Leitlinie staatlichen Handelns sein. Dazu bedarf es auf der Ausgabenseite strikter Disziplin. Die Wirtschaft setzt sich nachdrücklich für eine Stärkung investiver gegenüber konsumtiver staatlicher Ausgaben ein.
- Landeshaushalt konsolidieren
Positionen:
- Die Landesregierung hat die dringende Aufgabe, finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten und sich der Generationengerechtigkeit zu stellen. Ein ausgeglichener Haushalt sollte oberste Priorität haben. Neue Schulden sollten tabu sein, Altschulden abgebaut werden. Die Vorgaben der Schuldenbremse sollten eingehalten werden.
- Eine konsequente Nullverschuldung und ein Schuldenabbau können nur mit einer strengen Ausgabendisziplin gesichert werden. Unternehmensrelevante Steuer- und Abgabenerhöhungen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Grunderwerbsteuer, lehnt die Wirtschaft ab.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, Subventionen, Förderprogramme, Zuschüsse auf deren Notwendigkeit und Zielgenauigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren bzw. einzustellen. Subventionen sollten in Einzelfällen befristet und degressiv zu vergeben.
- Die Wirtschaft empfiehlt, konsequent Einsparpotentiale zu identifizieren. Alle Leistungen des Landes sollten daraufhin überprüft werden, ob sie nicht effizienter und kostengünstiger durch Private erbracht werden können. Mehr als bislang bietet sich an, die Möglichkeit der Abwicklung von öffentlichen Projekten als Public Private Partnership-Modelle zu nutzen. Hierfür sind einfache und transparente Rahmenbedingungen erforderlich.
- Die Wirtschaft empfiehlt dringend, den Anteil der Fixkosten am Landeshaushalt, insbesondere die Personalkosten auf Reduzierungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Nach Meinung der Wirtschaft gibt es insoweit Spielraum. Mit Blick auf die Pensionslasten sollte auch die Notwendigkeit von Verbeamtungen bei den verschiedenen Anwendungsfällen kritisch untersucht werden.
- Staatliche Institutionen und deren Tätigkeitsfelder sollten auf Zusammenlegungen und Einsparmöglichkeiten hin überprüft werden.
- Die Wirtschaft fordert das Land auf, in attraktive Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu investieren und Spielräume für private Initiativen und Investitionen schaffen. Zukunftsorientierte Investitionen und Bildungsausgaben sollten Vorrang vor konsumtiven Ausgaben haben.
- Gesetze, die Aufgaben übertragen, sollten in jedem Fall eine Einigung über die Finanzierung beinhalten. Das Konnexitätsprinzip sollte auch vom Land konsequent eingehalten werden.
Hintergrund:Den Finanzen des Landes kommt hohe Bedeutung für die regionale Wirtschaft im Herzen Baden-Württembergs zu. Sie sind Voraussetzung für eine gute Infrastruktur, ein wirtschaftsfreundliches Klima und sichern den unternehmerische Erfolg. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage stellt sich die Einnahmensituation Baden-Württembergs hervorragend dar.Dennoch ist die Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse gefährdet. Finanzielle Gestaltungsspielräume werden mittelfristig durch Ausgaben von heute eingeschränkt. Die Situation wird sich absehbar zuspitzen, wenn das derzeitige Einnahmehoch und die Niedrigzinsphase ihr Ende finden.Steuererhöhungen als Konsolidierungsmaßnahme sind offenbar bereits Gegenstand von Nebenabreden zum Koalitionsvertrag. Sie sind schädlich für Wachstum und Beschäftigung und schaden der Wirtschaft. - Die Landesregierung hat die dringende Aufgabe, finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten und sich der Generationengerechtigkeit zu stellen. Ein ausgeglichener Haushalt sollte oberste Priorität haben. Neue Schulden sollten tabu sein, Altschulden abgebaut werden. Die Vorgaben der Schuldenbremse sollten eingehalten werden.
- Kommunale Haushalte konsolidieren
Positionen:
- Die strikte Konsolidierung der Kommunalhaushalte sollte Leitlinie kommunaler Haushaltspolitik sein. Neuverschuldung sollte Tabu sein. Die gute Einnahmesituation sollte vorrangig zur Reduzierung der Schulden genutzt werden.
- Um mittel- und langfristige Folgekosten kalkulieren zu können, sieht es die Wirtschaft als zielführend an, Mindeststandards der Aufgabenerfüllung zu definieren. Alle Ausgaben sollten auf ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit überprüft werden.
- Der Anteil der Fixkosten an den kommunalen Haushalten, insbesondere der Personalkosten, sollte reduziert werden. Mit Blick auf die Pensionslasten sollte die Notwendigkeit der Verbeamtungen auch bei den Gemeinden kritisch untersucht werden.
- Die Wirtschaft warnt davor, die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auf Kosten der Wirtschaft zu erreichen. Sie spricht sich entschieden gegen Steuererhöhungen aus. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer. Neue Steuern, wie Bettensteuern oder ähnliches, sollten tabu sein.
- Zur Sicherung der kommunalen Einnahmebasis empfiehlt die Wirtschaft den Kommunen den Wirtschaftsstandort Region Stuttgart durch wirtschaftsfördernde Rahmenbedingungen attraktiv zu gestalten und damit den Standort nachhaltig zu stärken.
Hintergrund:Die Gemeinden in der Region Stuttgart sind wichtige Partner für die regionale Wirtschaft. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für gutes und erfolgreiches Wirtschaften und sichern gute Standortbedingungen.Voraussetzung hierfür ist, dass die kommunalen Haushalte gesund sind und den Kommunen die finanziellen Gestaltungsspielräume geben, um diese Funktionen wahrnehmen zu können. Die gute konjunkturelle Lage sorgt in vielen Kommunen für Rekordsteuereinnahmen.Trotzdem gelingt es vielen Kommunen nicht, die Mittel zur Konsolidierung ihrer Haushalte zu nutzen. Zusätzliche Mittel werden ausgegeben, vielerorts neue Schulden aufgenommen und Gewerbe- wie Grundsteuersätze erhöht. Dies schadet der Wirtschaft. Investitionsfähigkeit und Wachstum werden geschwächt und Mittel zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen werden eingeschränkt. - Die strikte Konsolidierung der Kommunalhaushalte sollte Leitlinie kommunaler Haushaltspolitik sein. Neuverschuldung sollte Tabu sein. Die gute Einnahmesituation sollte vorrangig zur Reduzierung der Schulden genutzt werden.
- Flächendeckender Glasfaserausbau als Basis der digitalen Infrastruktur
Positionen:
- Politisches Ziel sollte die flächendeckende Versorgung – auch des ländlichen Raums – mit Glasfaser-Infrastruktur bis an die Gebäude heran (FTTB) bzw. bis in die Gebäude hinein (FTTH) bis 2025 sein. Vorrangig sollten alle Unternehmens- und Gewerbestandorte angebunden werden. Dies sollte unter Beachtung der hohen Urbanisierung in Deutschland erfolgen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen Kapazitätsanforderungen im städtischen und ländlichen Raum berücksichtigen.
- In die Planungen sollte flächendeckend auch der Mobilfunk miteinbezogen werden, um den Aufbau einer 5G-Infrastruktur sicherzustellen. Der Aufbau der Glasfaserinfrastruktur und der Ausbau der Mobilfunknetze bedingen sich gegenseitig und treiben einander voran. 5G ist für vielfältige Nutzungen Voraussetzung, beispielweise zur Mediennutzung, in der Mobilität (hochautomatisiertes Fahren), in den Energienetzen (Steuerung von Energieverteilnetzen), in der Logistik und in der industriellen Produktion. Gerade für das „Internet der Dinge” ist 5G als die Technologie, die die Adressierung einer rasant steigenden Zahl von devices ermöglicht, unabdingbar.
- Die IHK schlägt vor, die Glasfasernetze in einem passiven Open Access Modell zu betreiben. Dabei werden die Errichtung und der Betrieb der Infrastruktur von den darauf angebotenen Diensten getrennt. Die Infrastruktur kann diskriminierungsfrei von jedem Dienstanbieter angemietet werden.
- Die eingesetzten Brückentechnologien (wie z. B. Vectoring) sollten die weitere Entwicklung einer Glasfaserinfrastruktur nicht behindern. Sie sollten weiterhin wettbewerbsfähige Angebote für die Unternehmen und die Dienstanbieter ermöglichen. Die zukünftige öffentliche Förderung des Breitbandausbaus sollte nur noch die Glasfaser-Technologie adressieren, da nur mit dieser der Aufbau einer leistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur möglich wird.
- Die IHK plädiert zudem aus Gründen der Wettbewerbsneutralität dafür, flächendeckend ausgebaute Glasfasernetze zukünftig so zu regulieren, dass sie den Dienstanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.
- Die IHK ruft dazu auf, bei Ausschreibungen auf eine ausreichend hohe Ausgewogenheit und Rechtssicherheit zu achten. Unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsneutralität sollte das Ziel sein, dass dieser Infrastrukturausbau auch mittelständischen Unternehmen Entfaltungsmöglichkeiten bietet und unternehmerische Vielfalt ermöglicht wird.
- Die IHK ruft die Bundesregierung dazu auf, die EU-Zielsetzung der Gigabit-Verfügbarkeit bis 2025 konsequent in politisches Handeln umzusetzen und die Rahmenbedingungen dafür umgehend zu setzen. Wo notwendig, ist der Einsatz von Fördermitteln zu prüfen.
- Die IHK begrüßt die Aussage des Landes, eine flächendeckende Versorgung mit Bandbreiten ab 50 MBit/s sicherstellen zu wollen. Auch der erklärte Vorrang von Glasfaseranbindungen wird positiv gesehen. Das Land kommt damit der Forderung der IHK nach, über die Planungsverfahren (Landesplanung, Regionalplanung, Bauleitplanung) sicherzustellen, dass frühzeitig Verpflichtungen zum Glasfaserausbau bei der Erschließung von Gebieten festgelegt werden. Als Anreize denkbar wären z. B. steuerliche Vergünstigungen oder Zuschüsse für Hauseigentümer in Form von Vouchern, um die Nachfrage nach hohen Bandbreiten zu heben. Darüber hinaus erscheinen Programme sinnvoll, um die Verbreitung von Anwendungen wie z. B. Cloud-, Smart-Home-, Security-Dienste oder solchen aus den Bereichen eMobility, eGovernment oder eHealth zu verbessern.
- Techniken wie das Micro-Trenching oder die Verlegung von Breitbandkabeln in Wasser- oder sonstigen Versorgungsleitungen können vor allem im ländlichen Raum eine kostengünstige und schnelle Alternative zu herkömmlichen Verlegetechniken darstellen. Die IHK rät dazu, eine Evaluierung der Einsatzmöglichkeiten dieser Technologien durchzuführen. Generell erscheint es sinnvoll alle alternativen Ansätze, die das Potenzial besitzen den flächendeckenden Glasfaserausbau zu beschleunigen, frühzeitig und ergebnisoffen auf ihre Eignung hin zu prüfen.
- Beim Netzausbau sollten gezielt Kostensenkungspotenziale im Zusammenhang mit Modernisierungsvorhaben in anderen Infrastrukturbereichen in die Planungen einbezogen werden, so wie es das DigiNetz-Gesetz bereits vorsieht. Dafür bedarf es einer verlässlichen Datenbasis. Als Voraussetzung hierfür sollten alle relevanten öffentlichen Daten maschinenlesbar und standardisiert zur Verfügung gestellt werden (Open Data). So können gezielt Synergien etwa bei den teuren Tiefbauarbeiten genutzt und die gemeinsame Verlegung von Infrastrukturen kostengünstiger und Mitnutzung bereits bestehender Infrastrukturen vereinfacht werden.
- Auf regionaler Ebene erscheint der IHK eine weiterführende Koordinierung über und für die Kommunen nötig, die mit Beratung und Information die Kommunen in der Region zur Aktivität motiviert. Die IHK sieht im Verband Region Stuttgart die geeignete Einrichtung für diese Aufgabe. Um die Transparenz und Planbarkeit für die Unternehmen zu erhöhen, sollten auf regionaler Ebene Masterpläne erarbeitet werden, die die Ausbaunotwendigkeiten und deren zeitliche Abfolge festlegen.
- Besonders wichtig erscheint hierbei die regelmäßige Beobachtung und Kommunikation mit der ausbauenden privaten Wirtschaft im kommunalen Wirkbereich. Hierbei können die baden-württembergischen Kommunen Vorreiter für den Einsatz kooperativer Ausbauansätze mit der Privatwirtschaft werden z. B. über Joint Ventures. Die Bündelung von Ressourcen und der gezielte Einsatz von Steuermitteln sollten Priorität haben, um regional abgelegene Unternehmen schnell ans Glasfasernetz anschließen zu können.
- Auf der kommunalen Ebene sind die Kommunen der Region Stuttgart und die Landkreise aufgefordert, die Defizite in der Breitbandanbindung insbesondere in den Industrie- und Gewerbegebieten zu erfassen und mit den Unternehmen zusammen nach Verbesserungs- und Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die Verfügbarkeit leistungsfähiger Breitbandverbindungen ist zwischenzeitlich ein unabdingbarer Standortfaktor, der in seiner Bedeutung nicht hinter einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur zurücksteht. Den Kommunen kommt eine wichtige koordinierende und nach einer Markterkundung und vergeblichem Interessenbekundungsverfahren bei privaten Anbietern, auch eine investierende Rolle für die Basisinfrastruktur zu. Die IHK rät den Kommunen dazu, im Rahmen der kommunalen Planungshoheit dringend darauf zu achten, dass bei Neuausweisungen von Baugebieten bei der Erschließung Glasfaser im Betriebsmodell Open Access gelegt wird.
- Es ist zunehmend Konsens, dass flächendeckend verfügbare, leistungsfähige Breitbandverbindungen unabdingbar für den Austausch, der in vielen unternehmerischen Anwendungsszenarien erforderlichen Verarbeitung großer Datenmengen und die daraus abgeleitete Wertschöpfung durch digitale Geschäftsmodelle, sind. Die IHK regt an, beim Breitbandausbau die politisch induzierten Planungs- und Ausbauschritte nicht rein unter Kostengesichtspunkten, sondern vor dem Hintergrund des volkswirtschaftlichen Potenzials neuer digitaler Geschäftsmodelle und -tätigkeiten für den gesamten europäischen Binnenmarkt zu bewerten. Unter dieser Prämisse käme der Qualitätsaspekt der aufzubauenden digitalen Infrastruktur anstelle einer kostenoptimierten Betrachtungsweise bei den übergeordneten Ausbauplanungen und der Konzeption von Finanzierungsmodellen zum tragen. Die stark exportorientierte Wirtschaft in der Region Stuttgart benötigt als Anbieter digitaler Dienstleistungen und Produkte nicht nur eine dauerhaft leistungsfähige Breitbandinfrastruktur vor Ort, sondern ist davon abhängig, dass potenzielle Kunden in ganz Europa eine ebenso leistungsfähige digitale Infrastruktur besitzen, um die digitalen Angebote überhaupt einsetzen zu können.
- Die IHK plädiert dafür, die regulatorischen Rahmenbedingungen beim Breitbandausbau so zu setzen, dass die Auswahl und die Umsetzungsart der eingesetzten Technologie im Sinne einer längerfristigen und maximalen Wettbewerbsfähigkeit, bezogen auf die Diensteanbieter und auf die anwendenden Unternehmer als Kunden, erfolgt. Dadurch soll verhindert werden, dass durch Wahl kostengünstigerer oder technisch einfacheren Ausbauarten es zu einer mittelfristigen Einschränkung der Gestaltung möglicher Vorprodukte, Regulierungs- und Wettbewerbsoptionen kommt. Beispielhaft verhindert die Verlegung einer zu geringen Zahl an Fasern rein kapazitätsmäßig eine spätere Vermietung an Wettbewerber, wohingegen der Aufbau einer vereinfachten Netz-Topologie zu einer Limitierung der zukünftigen Nutzungsoptionen führt.
Hintergrund:Die Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsbereiches seit 1996 hat zu einem regen Wettbewerb geführt, die Marktöffnung gilt als gelungen. Die massive Digitalisierung der Industrie und aller Dienstleistungsangebote (Industrie 4.0, Onlinehandel, mobile Lösungen), verbunden mit exponentiell wachsenden Datenvolumina, erfordert nun ein entsprechend leistungsfähiges Datennetz. Die EU Kommission hat für 2025 das Ziel der Gigabit Gesellschaft ausgegeben. Deutschland ist hier gegenüber anderen starken Wirtschaftsnationen zurückgefallen, zudem findet sich die Region Stuttgart selbst im Vergleich zu anderen europäischen Metropolregionen nicht auf dem gleichen Niveau. Nach aktuellem Wissen ist die Glasfaser die beste Technologie für ein leistungsfähiges Datennetz. Der Ausbau des Glasfasernetzes kommt jedoch nur schleppend voran. Die beschränkten Datenraten, die mit der heute eingesetzten herkömmlichen, auch optimierten, Technologie im Festnetz erreicht werden, sind für Wirtschaftsunternehmen bereits heute nicht oder bestenfalls nur mittelfristig ausreichend, was dazu führt, dass Innovationskraft, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie die Optionen zu mobilem Arbeiten leiden oder gänzlich verhindert werden. Gleiches gilt auch in Bezug zu zukunftsorientierten Mobilfunkstandards.Insbesondere für die Region Stuttgart mit einem hohen Unternehmensanteil an Technologie- und Hightech-Unternehmen stellt dies ein gravierender Standortnachteil dar, da bei den Unternehmen die Innovationsfähigkeit gegeben ist neuartige, digitale Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die Realisierung derselben durch die mangelhafte digitale Infrastruktur verhindert wird. Die Gefahr besteht, dass hierdurch die Innovationsfähigkeit der gesamten Region in Mitleidenschaft gezogen und der Trend zur Verlagerung von FuE-Tätigkeiten in andere Regionen oder Länder verstärkt wird. - Verband Region Stuttgart weiterentwickeln
Positionen:
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Die Wirtschaft setzt sich für eine Erhöhung der Akzeptanz des Verbands der Region Stuttgart (VRS) bei Kommunen und Unternehmen und Ausbau der Zusammenarbeit mit der IHK ein. Landesregierung, Landtag, sowie die Landkreise und Kommunen in der Region sollten weitere Beiträge zur Unterstützung des Verband Region Stuttgart leisten.
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Die Stadt Stuttgart sollte im Verband eine aktive Führungsrolle einnehmen.
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Die Wirtschaft wünscht sich mehr Flexibilität und Wirtschaftsfreundlichkeit in der Regionalplanung, bei der Entwicklung von Industriegebieten (insbesondere Logistikflächen) sowie bei Fragen betreffend Handelsflächen.
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Die IHK begrüßt es, dass den Beteiligten des „ÖPNV-Pakts 2025 - zukunftsfähige Mobilität gestalten“, dem Land Baden-Württemberg, dem Verband Region Stuttgart, der Landeshauptstadt Stuttgart und den VVS-Landkreisen, ein Weiterkommen in der Sache wichtiger war als die Klärung formaler Fragen. Darüber hinausgehende Diskussionen über Zuständigkeiten und Strukturen sollten erst dann wieder geführt werden, wenn die heutigen Strukturen notwendige Angebote an ÖPNV-Dienstleistungen verhindern.
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Die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen in Abstimmung mit angrenzenden Region erscheint sinnvoll, um Abwanderung „auf die andere Seite der Regionalgrenze’’ einzudämmen.
Hintergrund:
Der Verband Region Stuttgart (VRS) erfährt nicht mehr die Unterstützung und Akzeptanz früherer Jahre. Nach Erledigung wichtiger Projekte wie der Landesmesse fehlen weitere Leuchtturmprojekte. Es gibt jedoch nach wie vor dringende Aufgaben, welche am besten überregional gelöst werden können. Beispiel hierfür ist ein überregionales Flächenmanagement. Hier kann der VRS eine bedeutende Rolle einnehmen. Der Rückhalt des VRS bei den Kommunen entspricht nicht seiner Bedeutung.Im politischen Raum herrschte auch immer wieder Uneinigkeit über die Zuständig für Buslinienverkehre außerhalb des Stadtgebiets Stuttgarts. Betroffen von der Frage, wer Aufgabenträger für welche Verkehre ist, sind vor allem auch die Verkehrsunternehmen als Auftragnehmer. Insbesondere viele Stadtverkehre könnten von einer zentralen Zuständigkeit des VRS profitieren. Außerdem zeigte die Praxis der so genannten „Linienbündelung“, dass ein den ÖPNV zentral ordnender VRS die bessere Alternative sein könnte. Andererseits sind die ausgeprägten Ortskenntnisse von Kommunen und Kreisen ein wichtiger Faktor bei der Gestaltung eines ÖPNV, der den konkreten Bedürfnissen der Fahrgäste Rechnung trägt. So bezahlen dann diejenigen die Leistungen, die die Verkehre auch bestellt haben. 2014 wurde vom Land, dem VRS, der Landeshauptstadt Stuttgart und den VVS-Landkreisen ein Kompromiss in Form des so genannten ÖPNV-Pakts für die Dauer von zehn Jahren geschlossen. -
- Flexibilität bei Abweichungsverfahren vom Regionalplan
Positionen:
- Die Ausrichtung der Regionalplanung durch den Verband Region Stuttgart muss aus Sicht der Wirtschaft wirtschaftsfreundlicher und flexibler werden.
- Vorgaben und Gebietsausweisungen im Regionalplan sollten in manchen Fällen weniger scharf ausgestaltet werden.
- Bei künftigen Zielabweichungsverfahren wünscht sich die Wirtschaft eine flexiblere Handhabung seitens des Verbandes Insbesondere für Logistikunternehmen sollten mehr verkehrsgünstig gelegene und erreichbare Flächen in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden.
- Die A 8 sollte als Entwicklungsachse im Regionalplan definiert werden.
Hintergrund:Die Region Stuttgart ist durch zunehmende Flächenknappheit insbesondere bei Wirtschaftsflächen gekennzeichnet. Unternehmen fehlen immer öfter Möglichkeiten sich am Standort zu entwickeln oder neu anzusiedeln. Bei der Regionalplanung ist entscheidend, die richtige Balance zwischen angenommener Bevölkerungsentwicklung, dem Freiraumschutz sowie den Belangen der Wirtschaft zu finden. Die Siedlungsentwicklung soll auf der Grundlage des Zentrale-Orte-Prinzips und entlang von Entwicklungsachsen erfolgen. Die Schwerpunkte für Industrie, Dienstleistung und Logistik werden gebietsscharf als Vorranggebiete ausgewiesen. Bei Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel verfolgt der Verband restriktive Vorgaben. Entsprechendes gilt für die Freiraumsicherung mittels Grünzügen und Grünzäsuren. In den Randbereichen zeigt sich, dass der Verband restriktivere Vorgaben macht als angrenzende Regionalverbände. Die Festlegung, dass sich Gewerbe schwerpunktmäßig an Bahn- oder S-Bahn-Trassen ansiedeln soll, erweist sich als problematisch. - Logistikflächen sichern
Positionen:
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Besondere Bedeutung hat die langfristige Sicherung von Flächen für die logistischen Knoten in der Region. Unter anderen sind dies insbesondere die öffentlichen Häfen Plochingen und Stuttgart. In vielerlei Hinsicht günstig erscheint zudem der Logistikknoten in Kornwestheim mit dem dort vorhandenen Umschlagbahnhof für den kombinierten Verkehr Straße/Schiene. Darüber hinaus hat die regionale Wirtschaft nicht zuletzt aufgrund ihrer ausgeprägten Exportorientierung ein grundsätzliches Interesse, dass derartige Infrastrukturen und Flächen letztlich auch überregional bestehen, aufrechterhalten, ausgebaut oder erstellt werden.
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Dezentrale Terminals des kombinierten Verkehrs außerhalb der Kernregion bzw. in angrenzenden Räumen außerhalb der Region Stuttgart können eine Ergänzung der bestehenden logistischen Knoten darstellen. Sie sollten fallweise im Hinblick auf Kriterien wie Nachfrage, Erreichbarkeit und Investitionsbedarf geprüft und ggf. unterstützt werden.
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Auch bei Konversionsflächen bietet es sich grundsätzlich an zu prüfen, ob diese primär oder in Teilen einer logistischen Nutzung zugeführt werden können.
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Da die Planung und der Bau neuer Terminals erhebliche Widerstände in der Bevölkerung auslösen kann (z.B. Bürgerentscheid zum Terminal Eutingen im Gäu im Jahr 2015), wäre es der Wunsch der Wirtschaft, dass die Landesregierung in den Fällen, in denen Standorte konkretisiert werden, ihr Interesse an einer Stärkung des kombinierten Verkehrs und der damit einhergehenden Infrastruktur auch in der Öffentlichkeit zum Ausdruck bringt.
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Nicht-gewerbliche oder nicht kompatible Nutzungen in logistikaffinen Gebieten verstärken im Zuge der bestehenden Flächenknappheit den Druck auf bereits ansässige oder ansiedlungswillige Unternehmen und sind ein weiterer Grund, weshalb mehr und mehr Logistikansiedlungen fernab der (Wertschöpfungs-)Zentren entstehen. Da es aber meist jene Zentren sind, die Güterverkehre erzeugen und / oder anziehen, wirken Ansiedlungen im „erweiterten Speckgürtel“ unter Umständen emissionserhöhend. Um Konfliktpotenziale gar nicht erst aufkommen zu lassen und die Effizienz der Logistik zu steigern, sollten derartige Nutzungen sehr kritisch hinterfragt werden.
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Gewerbegebiete und logistische Flächen sind in starkem Maße von einer guten verkehrlichen Anbindung abhängig. Auch bei bereits bestehenden Ansiedlungen sollte die Erschließung überprüft und gegebenenfalls verbessert werden, z.B. beim Gewerbegebiet Tränke in Stuttgart Degerloch, wo der bestehende Halbanschluss (Auf- und Abfahrt jeweils nur in oder aus einer Richtung) an die B27 zu Umwegverkehren und damit zur einer erhöhten verkehrlichen Belastung anderer umliegender Gebiete gegenüber einem Vollanschluss führen dürfte. Ein anderes Beispiel für eine optimierungsfähige Verkehrsanbindung ist der Stuttgarter Synergie Park (Gewerbegebiet Vaihingen / Möhringen) mit der Nord-Süd-Straße, die den verkehrlichen Bedürfnissen nicht gerecht wird.
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Auf kommunaler Ebene sollten die kommunikativen Anstrengungen gegenüber den Entscheidungsträgern und Verantwortlichen sowie den Bürgern zur Verbesserung des Images der Logistikdienstleister vorangetrieben werden. Politik und Verwaltung sollten den Erhalt und wo notwendig, auch den Ausbau der Infrastruktur ermöglichen und in der Raumplanung bzw. Flächennutzungsplanung berücksichtigen. Dass die bestehende Limitierung der Straßeninfrastruktur in einigen Bereichen einen wesentlichen Anteil daran hat, dass es zu Staus kommt, belegt das IHK-Gutachten zu Stauursachen in der Region Stuttgart aus dem Jahr 2017.
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Auf kommunaler Ebene sollte zum einen die Ausweisung geeigneter Flächen für Park- und Rastanlagen, zum anderen die Bereitstellung sicherer Lkw-Abstellflächen und, wo sinnvoll und möglich, von Autohöfen, gefördert werden. Potenzial besteht auch darin, Parkflächen in autobahnnahen Gewerbe- und Industriegebieten auszuweisen.
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Auch im innerstädtischen Bereich zeichnet sich ab, dass unter anderem zur Verkehrs- und Emissionsreduzierung neue Lieferkonzepte Anwendung finden werden. Damit sind in aller Regel kleinere Liefergefäße verbunden, die aus größeren mobilen oder dezentralen ortsfesten Gefäßen oder Einrichtungen „befüllt“ werden. Je nach dem, welches System umgesetzt wird, sind dann zusätzliche Flächen für den Umschlag der Güter auf diese kleineren Gefäße notwendig. Diese Flächen lassen sich im öffentlichen Raum finden, gleichfalls können private Flächen einer logistischen Nutzung zugeführt werden. Auf regional- und kommunalpolitischer Ebene sollte dieser Aspekt insbesondere in Flächennutzungsplänen und bei konkreten Neu- oder Umbaumaßnahmen von Wohn- und/oder Gewerbequartieren berücksichtigt werden. Grundsätzlich erscheint es erstrebenswert, Liefervorgänge nicht vom öffentlichen Straßenraum aus geschehen zu lassen sondern dafür auf privatem Grund Ladezonen oder -rampen einzurichten.
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Es zeichnet sich eine zunehmende „Paketisierung“ ab - sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. Wenn dem privaten wie auch dem gewerblichen Empfänger immer mehr Güter in Paketen zugestellt werden, sollte nach Möglichkeit an zentralen Punkten, an denen z.B. verschiedene Mobilitätsformen zusammentreffen, eine Flächenvorsorge stattfinden, die es akut oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erlaubt, dort „Übergabepunkte“ einzurichten (z.B. im Sinne einer barrierefreien und für alle Transportdienstleiter und Empfänger nutzbaren „Paketstation“, Stichwort „Urban Hub“). Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sollten diese Flächen aus Gründen der Effizienz auch mit größeren Fahrzeugen angefahren werden können.
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Bei (größeren) Neu- oder Umbaumaßnahmen von Wohn und / oder Gewerbegebieten sollten die grundlegenden Richtlinien der Gebietskörperschaften bzw. die Bebauungspläne verstärkt berücksichtigen bzw. im Sinne eines Basiskonzeptes auch Vorgaben dazu machen, wie diese Gebiete bzw. die dort ansässigen Unternehmen und Bürger logistisch ver- und entsorgt werden. Dazu gehört auch die zu diesen Quartieren hin oder wegführende Verkehrsinfrastruktur im weiteren Umfeld (Stichworte: Erreichbarkeit einerseits und Durchlässigkeit für die notwendigen Gefäße/Fahrzeuggrößen andererseits). Liefer- und Ladezonen bzw. -rampen, die die logistischen Aktivitäten aus dem öffentlichen Raum herausnehmen und dem privaten Raum zuschlagen, erscheinen grundsätzlich angezeigt. Den Folgen der oben angesprochenen Paketisierung sollten auch hier möglichst proaktiv begegnet werden um (späteren) negativen Auswirkungen entgegenzuwirken.
Hintergrund:Die Logistikdienstleister leiden wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig unter einem schlechten öffentlichen Image. Logistik wird insbesondere auf kommunaler Ebene überwiegend mit Lärm, Abgasen und hohem Flächenverbrauch bei geringer Arbeitsplatzdichte in Verbindung gebracht. Das wird den Realitäten und der Bedeutung der Logistik grundsätzlich nicht gerecht und verkennt den elementaren Beitrag der Logistiker für die Bedürfnisse der Unternehmen und der Bürger. Ohne durchgetaktete und innovative Logistikleistungen würden große Teile der Wirtschaft zum Erliegen kommen. Nahezu alle Unternehmen sind auf funktionierende Lieferketten angewiesen, rund zwei Drittel der Betriebe in der Region sind stark exportorientiert. Deshalb ist es für unseren Wirtschaftsraum von besonderer Bedeutung, über eine leistungsfähige Logistikinfrastruktur und eine Anbindung an alle Verkehrsträger zu verfügen. Damit sind unweigerlich Flächenverbräuche für Straßen, Schienenwege, Binnenwasserstraßen, Flughäfen, Umschlaganlagen bzw. -flächen und andere Logistikimmobilien und -Einrichtungen verbunden. -
- Gewerbe- und Wohnflächensituation sowie zur Wohnungswirtschaft in der Region Stuttgart
Positionen:Die gegenwärtige Gewerbe- und Wohnflächensituation wird von den Unternehmen der Region zunehmend als Standortnachteil wahrgenommen, denn die positive wirtschaftliche Entwicklung geht einher mit steigenden Flächenbedarfen. Unternehmen benötigen für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit schnell verfügbare, geeignete und finanzierbare Flächen für Produktion, Logistik, Verwaltung, Forschung und Entwicklung. Zudem steht die Automobilindustrie vor einem tiefgreifenden Wandel, bei dem Zukunftstechnologien heute schon eingeführt werden. Wenn hierfür keine Flächen bereitstehen, werden diese Investitionen am Standort vorbeigehen.
In gleicher Weise werden weitere Flächen für den Wohnungsbau benötigt, um insbesondere dringend gesuchten und vielfach von auswärts kommenden Fachkräften und ihren Familien bezahlbaren Wohnraum bieten zu können.Dass dieses Thema für die weitere Entwicklung der Region von zentraler Bedeutung ist, zeigt die Studie „Gewerbe- und Industrieflächen Region Stuttgart 2017 – Umsetzungsinstrumente und Maßnahmen für das regionale Gewerbeflächenmanagement“ der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region Stuttgart. Bei der Betrachtung der Nachfrage- und Angebotssituation für die nächsten fünf Jahre kommt sie zu dem Ergebnis, dass nachhaltig negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Bestandsunternehmen nicht mehr auszuschließen seien.Das wird auch durch die Studie der IHK Region Stuttgart „Vom Plus ins Minus – Analyse der Verlagerung von Unternehmenssitzen“ aus dem Jahr 2017 unterstrichen. Erstmalig ist für die Region Stuttgart der Saldo aus Zu- und Fortzügen negativ. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen wandern ab, was zunehmend mit der als unzureichend empfundenen Gewerbe- und Wohnflächensituation zusammenhängt.Die IHK Region Stuttgart fordert deshalb zur Gewerbeflächensituation:
- Der Wohlstand in der Region Stuttgart beruht auf einer starken Wirtschaft mit ausdifferenzierten Wirtschaftszweigen, die auch zukünftig auf räumliche Entwicklungsmöglichkeiten angewiesen sind. Hier sind in besonderem Maße die Stadt- und Gemeinderäte sowie die zuständigen Planungsämter gefordert, durch die Möglichkeiten der Bauleitplanung einem Mangel an Gewerbeflächen entgegenzuwirken und Flächen für den Markt zu entwickeln beziehungsweise zu aktivieren. Es sollte in diesem Zusammenhang überprüft werden, ob ausreichend Ressourcen und gegebenenfalls Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden müssten. Insbesondere sollten auch Flächen mit der Nutzungskategorie GI (Industriegebiet) und für die Logistik Berücksichtigung finden. Auch wenn der Bereich der Logistik mit hohen Flächenbedarfen einhergeht, ist sie für die Versorgung des Wirtschaftsraumes und der Menschen von elementarer Bedeutung, der angemessen Rechnung getragen werden sollte.
- Städte und Gemeinden sollten Vorratsflächen vorhalten und prüfen, ob ein aktives Liegenschaftsmanagement zur Verbesserung der Situation, auch in Bezug auf die Entwicklung von Gewerbebranchen, beitragen könnte.
- Der Verband der Region Stuttgart wird aufgefordert, über den Regionalplan Spielräume für neue Gewerbeflächenentwicklungen zu definieren und weiterhin die Kommunen bei der konkreten Umsetzung von verfügbaren Flächenspielräumen zu unterstützen.
- Gewerbegebiete sollten über eine entsprechende Qualität verfügen (gute Breitbandanbindung, gute Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere auch an den ÖPNV, ausreichendes Maß der baulichen Nutzung).
- Mit Offenheit und gestalterischem Willen sollten Optionen für weitere interkommunale Gewerbegebiete geprüft werden. Diese könnten richtungsweisend auch für interkommunale Wohnbauflächen sein.
Die IHK Region Stuttgart fordert deshalb zur Wohnflächensituation:
- Die Mobilisierung von Bauland ist für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums von zentraler Bedeutung, natürlich weiterhin vorrangig in der Innenentwicklung. Auch neue Baugebiete sind dafür notwendig. Sie sollten auch interkommunal und mit Blick auf eine gute Verkehrsanbindung, vorrangig an den ÖPNV, entwickelt und erschlossen werden.
- Wichtig ist, dass der zusätzliche Wohnraumbedarf durch Zuzug von Arbeitskräften in die Region nicht ausschließlich durch Nachverdichtung und Lückenschließung bewältigt werden. Die Versiegelung von Flächen sollte durch ökologische Maßnahmen und neue Formen der Bebauung ausgeglichen werden. Bei der Erstellung neuen Wohnraums soll insbesondere ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden, auch im Wege eines verstärkten sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbaus.
- Baugenehmigungsverfahren müssen bei den Genehmigungsbehörden dringend beschleunigt werden.
- Regulierungen im Bereich der Kreditvergabe dürfen nicht zu Einschränkungen bei der Einzelkreditvergabe von Immobiliendarlehen führen.
- Der weitere Anstieg von Baukosten muss gestoppt werden, Bauvorschriften (EneV, DIN) müssen überprüft und angepasst werden: Bei Einführung neuer Standards sollte das Wirtschaftlichkeitsgebot auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen. Bestehende Regelungen sollten immer wieder hinterfragt und auf Zweckmäßigkeit überprüft werden. Des Weiteren sind zum Teil praktizierte Vorgehensweisen der Kommunen (Kauf von Grundstücken) insbesondere auf wettbewerbsverzerrende Gesichtspunkte hin zu überprüfen.
- Markteingriffe wie beispielsweise die Mietpreisbremse oder die Änderung der Vorgaben zur Erstellung von Mietspiegeln bringen keine Entlastung für die angespannten Wohnungsmärkte, sondern führen vielmehr zu einer Verschlechterung des Investitionsklimas für Immobilien. Stattdessen sollte das Angebot von bezahlbarem Wohnraum ausgeweitet werden.
- Das Einnahmehoch sollte zur Prüfung von flankierenden Maßnahmen auf allen staatlichen Ebenen genutzt werden (z.B. Zuschussprogramme, Senkung der Grunderwerbssteuer, Senkung der Grundsteuerhebesätze).
Weder Logistikflächen noch verdichtete Wohngebiete werden von den Gemeinden als Wunschlösungen favorisiert. Gleichwohl sind beide Nutzungsarten für die Gesamtregion von herausragender Bedeutung. Daher sollten neue Formen des Interessenausgleichs diskutiert und eingeführt werden.Die IHK Region Stuttgart fordert mit Blick auf die Gesamtsituation bei den Gewerbe- und Wohnflächen die Erstellung eines gemeinsamen regionsweiten Gesamtkonzepts, wie dem anstehenden und sich verschärfenden Wohnraumproblem und der Knappheit an Gewerbeflächen in der Region Stuttgart insgesamt wirksam und vor allem zeitnah entgegengetreten werden kann.
- Erhaltung und Weiterentwicklung funktionsfähiger Innenstädte – geltendes Recht anwenden!
Positionen:
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Die Wirtschaft fordert die Kommunen dazu auf, durch konsequente Anwendung und Weiterentwicklung der gegebenen Planungs- und Ordnungsinstrumente die Zukunft der Innenstädte nachhaltig zu. Sichern und für ausgeglichene Chancen im Wettbewerb mit peripheren Lagen zu sorgen. Dazu müssen Einzelhandelskonzepte erstellt oder fortgeschrieben werden, um Ansiedlungsvorhaben optimal in das städtische Gefüge einordnen zu können.
- Bei Ansiedlungsvorhaben, vor allem im Bereich großflächigen Einzelhandels, muss die interkommunale Abstimmung eingehalten werden.
- Kommunen sollten aktiv an der Zusammenlegung von Flächen in den Innenstädten mitarbeiten, um dort die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Flächengrößen anbieten zu können.
- Kommunen sollten kleinere und mittlere Unternehmen stärker im Fokus ihrer Planung haben.
- Die Wirtschaft fordert die Kommunen auf, in die Entscheidungen über Umwelt- und Lärmvorschriften die Interessen des Handels gleichberechtigt einfließen zu lassen.
- Die Wirtschaft fordert die Rücknahme von Fahrverboten für den notwendigen Liefer- und Kundenverkehr des Handels, wenn sie erkennbar wirkungslos für die als Begründung angegebenen Ziele sind.
- Kommunen müssen nach Meinung der Wirtschaft dazu bewegt werden, ihre Bebauungspläne auf den neuesten Stand nach geltender Baunutzungsverordnung 1990/1993 zu bringen. Es sollte in Erwägung gezogen werden, städtebauliche Fördermittel nicht an Kommunen auszuzahlen, die ihre Bebauungspläne nicht auf den neuesten Stand nach geltender Baunutzungsverordnung 1990/1993 bringen.
Hintergrund:In einigen Gemeinden fehlt das Verständnis dafür, dass wirtschaftliche Aktivitäten interkommunal organisiert werden müssen. Noch herrscht zu wenig Bereitschaft zur überörtlichen Zusammenarbeit in Planungs- und Ansiedlungsfragen. Der Handel leidet unter vielerlei Überregulierungen. Viele Kommunen haben noch alte Bebauungspläne, die nicht auf dem Stand der aktuellen Baunutzungsverordnung sind und die Nutzungen an Standorten zulassen, wo aus wirtschaftlicher Sicht unerwünschte raumordnerische Wirkungen die Folge wären. Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von nicht geeigneten Standorten wären die Konsequenz.Große wie kleine Städte und Gemeinden profitieren von einer lebendigen Innenstadt. Die Rahmenbedingungen für den in größeren Teilen noch immer mittelständisch strukturierten Handel sind von erheblicher Bürokratie gekennzeichnet und müssen entbürokratisiert werden. Neben der Gesetzgebung von EU, Bund und Ländern bereiten viele kommunale Vorschriften und Genehmigungsverfahren gerade den kleinen und mittleren Betrieben Schwierigkeiten. Das Spektrum reicht von planungs- und denkmalschutzrechtlichen sowie gestalterischen Vorgaben bis hin zu Beschränkungen des Lieferverkehrs, der Parkmöglichkeiten und der Stellplätze. -
- Position zum Rosensteinviertel
Positionen:
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Das Rosensteinareal sollte nicht als rein singuläres Projekt betrachtet werden, sondern im Kontext mit einer ganzheitlichen Flächenstrategie, die auch regionale wirtschaftliche Bezüge berücksichtigt. Soweit das Rosensteinareal überwiegend für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden soll, könnte an anderer Stelle in der Stadt bzw. der Region der Druck auf die Gewerbe- / Industriegebiete bezüglich konkurrierender Nutzungenzurückgehen.
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Leben und Arbeiten sollten in diesem Gebiet in Einklang gebracht werden können. Daher empfehlen sich die Berücksichtigung von Modellen urbaner Produktion sowie die Einrichtung von Existenzgründungszentren. Der Wohnraum sollte mit dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechend gestaltet und organisiert werden. Auch vor diesem Hintergrund sollten die wohnortnahe Gesundheits- und Altersversorgung sowie die Berücksichtigung der demographischen Entwicklung in diesem neuen Viertel richtungweisend sein.
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Das Areal böte sich als Testfeld für die Personen- und Gütermobilität der Zukunft an. So könnten im Rahmen der Erschließung adaptive Lichtsignalsteuerungen und die Installation von Ladeinfrastruktur für die induktive Ladung von Elektrofahrzeugen vorgesehen werden. Denkbar wäre auch der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur.
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Mobilitätspunkte sind ein geeigneter Beitrag zur räumlichen und funktionalen Vernetzung der Mobilitätsthemenfelder. Hier können die Verkehrsmittel des Umweltverbunds vernetzt werden.
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Das Rosensteinareal bietet die Chance, auch die logistische Innenerschließung eines Quartiers der Zukunft neu zu denken. Dabei sollten auch Ideen wie Rohrleitungssysteme für Sendungen oder andere innovative Systeme zur Verteilung von Paketen innerhalb von Gebäuden sowie die Integration von Paketstationen etc. an den Mobilitätspunkten berücksichtigt werden. Innovative Logistikkonzepte im Rosensteinviertel sollten auf andere Stadtbezirke adaptiert werden. Die Bearbeitung dieses Themas sollte durch den Wirtschaftsverkehrsbeauftragten der Stadt koordiniert werden. Der bislang von der IHK betreute Arbeitskreis Innenstadtlogistik könnte als beratendes Gremium einbezogen werden.
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Auch im Bereich der Infrastruktur sollten innovative Baustoffe - beispielsweise für Fahrbahnbeläge - zum Einsatz kommen. Selbstverständlich sollte das Gebiet aus Sicht der Wirtschaft an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Das Areal sollte unter energetischen und ökologischen Gesichtspunkten in eine weite Zukunft Vorreiter in der Nutzung regenerativer Energien sein, sowohl im Hinblick auf die Bausubstanz, Gebäudesteuerung und energetische Versorgung.
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Für das neu entstehende Areal sollte das städtische Zentren- und Einzelhandelskonzept Grundlage sein. Neben der Grundversorgung sollte hier an Betriebe gedacht werden, die in sinnvoller Weise den kurz- und mittelfristigen Bedarf decken. Berücksichtigung finden sollte auch der Trend zur Share-Economy. Für die ansässigen Händler könnte ein gemeinsames Liefersystem initiiert werden, das die Lieferung zum Kunden nach Hause für alle Händler übernimmt.
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Der Aufenthaltsqualität der öffentlichen Räume sollte besonderes Augenmerk geschenkt werden. Urbanität in Neubaugebieten muss gewährleistet sein; dazu sind nach Meinung der Wirtschaft neben Einzelhandel auch die anderen Nutzungen wie private und öffentliche Dienstleistungen, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und Kultur ausreichend zu berücksichtigen, damit die öffentlichen Räume angenommen werden. Dies erhöht die Attraktivität für den Zuzug von Arbeitnehmern, was vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels besondere Aufmerksamkeit verdient. Aus dem selben Gründen sollten die bauplanungsrechtlichen Vorgaben so gestaltet werden, dass Vielfalt in der Nutzung und der baulichen Gestaltung möglich ist und das Ziel eines urbanen, belebten und lebenswerten Quartiers im Vordergrund steht.
Hintergrund:Zur Bebauung der durch Stuttgart 21 freiwerdenden Flächen ist ein Beteiligungsverfahren von der Stadt Stuttgart eingeleitet worden. Unter dem Gesichtspunkt, dass das Projekt im Rahmen einer Internationalen Bauausstellung verwirklicht wird und somit über viele Jahre hinweg Modellcharakter besitzen soll, plädiert die IHK für Berücksichtigung der oben genannten Aspekte. Manche Unternehmen sprechen sich dafür aus, die bestehende Schieneninfrastruktur zu erhalten. -
- Wirtschaftliche Belange im Stadtverkehr berücksichtigen
Positionen:
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Die Innenstädte sollen auch künftig ein attraktives Wohn-, Arbeits-, Einkaufs- und Erlebnisumfeld bieten. Dazu gehört der Erhalt und auch die Schaffung von ausreichend zentrumsnahem Parkraum für Pkw und Reisebusse ebenso wie der Erhalt, Ausbau und die Neuanlage von Park & Ride-Anlagen sowie die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, der zur Erschließung für zusätzliche Nutzer ausgebaut und attraktiviert werden sollte. Die (finanzielle) Förderung lokal emissionsfreier Fahrzeuge wird seitens der Wirtschaft begrüßt.
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Um in der Innenstadt all diese Funktionen zu ermöglichen, setzt sich die IHK zudem für die Belange der logistischen Ver- und Entsorgung der Innenstadt ein. Hierbei kommt der Verfügbarkeit von Flächen, auf denen logistische Abläufe bei den Empfängern oder Versendern stattfinden können, besondere Bedeutung zu.
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Die Kommunen sollten die Installation von Verkehrsleitsystemen bzw. -beeinflussungsanlagen und dynamischen Parkleitsystemen prüfen und insb. an Stellen im Verkehrsnetz, an denen eine Beeinflussung der Entscheidungen bzw. der Routenwahl der Verkehrsteilnehmer möglich und / oder zu erwarten ist, installieren.
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Die Leistungsfähigkeit der Integrierten Verkehrsleitzentrale (IVLZ) in Stuttgart sollte insbesondere bezüglich der Datenerfassung, -auswertung und der (zielgruppenspezifischen) Kommunikation der daraus gewonnenen Erkenntnisse weiter erhöht werden. Gleiches gilt für vergleichbare Anlagen in der Region unabhängig vom Betreiber. Die Verfügbarkeit umfassender Informationen zum Verkehrsgeschehen und zur Infrastruktur und deren akutem Nutzungszustand bzw. Nutzbarkeit wird auch für das Thema autonomes Fahren aller Voraussicht nach eine wichtige Rolle spielen.
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Für die Erreichbarkeit der Innenstädte und insbesondere des städtischen Handels sollte die Nutzung des ÖPNV gefördert werden. Dazu können Beschleunigungsmaßnahmen (auch räumlich und zeitlich beschränkt) für den ÖPNV hilfreich sein.
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Bei Maßnahmen zur (lokalen) Emissions- und / oder Lärmminderung erscheint es erstrebenswert, dass zwischen den Kosten und den erreichbaren bzw. real erreichten Verbesserung ein angemessenes Verhältnis besteht und die Maßnahmen einer Prüfung unter den Gesichtspunkten Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit standhalten. Aus Sicht der IHK sind Maßnahmen mit Anreizcharakter grundsätzlich Maßnahmen mit Verbotscharakter vorzuziehen. Maßnahmen aus der Vergangenheit wie z.B. das bestehende emissionsunabhängige Lkw-Durchfahrtsverbot in Stuttgart setzen dagegen die falschen Impulse, weil selbst ein lokal emissionsfreies Elektro-Fahrzeug nicht den im Zweifel direkten Weg durch die Stadt befahren darf und somit zu Umwegverkehren gezwungen ist. Dies belegt die Fragwürdigkeit solcher Regelungen. Grundsätzlich bietet es sich an, Maßnahmen zunächst nur für einen Testzeitraum zu installieren und im Laufe des Tests zu prüfen, ob unter anderem eine Wirksamkeit messbar ist oder die Ausgestaltung der Maßnahme die Zielerreichung sicherstellt. Hierbei kann auch die Kontrollierbarkeit geprüft werden.
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Um die Ausgestaltung der Maßnahmen so vorzunehmen, dass eine zielgerichtete Umsetzbarkeit in der Praxis mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit gelingt, sollte (bei entsprechender Betroffenheit) ein möglichst frühzeitiger und kontinuierlicher Dialog mit der Wirtschaft gesucht werden. So erscheint beispielsweise die Idee, die Einfahrt für den Wirtschaftsverkehr in die Innenstadt generell nur mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu gestatten so lange nicht umsetzbar, bis am Markt die benötigten Fahrzeuge auch verfügbar sind.
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Auch bei der Luftreinhaltung können Angebote im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements einen Beitrag zur Reduzierung der negativen Umweltwirkungen des Pendlerverkehrs und von Geschäftsreisen leisten.
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Verkehr verursacht Lärm. Es gibt viele wirkungsvolle Maßnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm beitragen können. Ein Großteil davon liegt im Einflussbereich der öffentlichen Hand, vor allem der Kommunen selbst. Dazu gehört unter anderem der Einbau lärmmindernden Asphalts, die Verkehrsverflüssigung und die damit in Zusammenhang stehende Betonung der verkehrlichen Funktion von Straßen gegenüber anderweitigen Nutzungen (insbesondere im Randbereich z.B. durch Gastronomie, Längs- oder Querparken), die die Leichtigkeit / Flüssigkeit des Verkehrs hemmen können, der Bau von Umgehungsstraßen oder die Unterstützung der Bevölkerung mit passiven Lärmschutzmaßnahmen. Auch im Rahmen von Umweltschutzkonzepten und Luftreinhalteplänen erscheint es ratsam, jede Einzelmaßnahme auf ihre Verhältnismäßigkeit und tatsächliche Wirksamkeit hin zu überprüfen.
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„Straßenraum für alle“ - Konzepte („Shared-space“), die auf ein gleichrangiges Miteinander aller Verkehrsteilnehmer setzen und dies in aller Regel in der Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums deutlich machen, können städtebaulich interessante Effekte und Verbesserungen der Aufenthaltsqualität mit sich bringen. Um die Funktionsfähigkeit der anliegenden Betriebe zu gewährleisten, sollten in den Konzepten Antworten darauf gefunden werden, wie die logistische Ver- und Entsorgung (auch mit schwereren Nutzfahrzeugen) sichergestellt werden kann.
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Sofern Areale oder Quartiere, die (auch) eine bedeutende verkehrliche Funktion erfüllen und mit dementsprechend starken Verkehrsströmen beaufschlagt sind, einer Shared-space-Gestaltung zugeführt werden sollen, sollte bereits in einem sehr frühen Projektstadium geprüft werden, ob sich negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ergeben können oder ein Anstieg der negativen Umweltwirkungen (z.B. durch vermehrten Stop-and-Go-Verkehr der motorisierten Verkehrsteilnehmer) zu befürchten ist. Sollte die verkehrliche Leistungsfähigkeit negativ berührt werden, empfiehlt die IHK ein verkehrliches Konzept, dass insbesondere den motorisierten Individualverkehr (MIV) um entsprechende Zonen herumführt.
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Maßnahmen, die den MIV bewusst unattraktiv gestalten und verdrängen sollen, erscheinen in vielen Fällen zur Erreichung der damit verbundenen Ziele als nicht geeignet. Das vor allem dann, wenn sie mit einem Attraktivitätsverlust der Innenstädte insgesamt und höherer Umweltbelastung durch Staus sowie Umwegverkehre einhergehen. Grundsätzlich sollte ein flüssiger Verkehrsablauf gefördert werden.
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Die Einführung einer City-Maut kann unter gewissen Voraussetzungen dazu beitragen, den Gesamtverkehr in einer Innenstadt zu reduzieren. Wenn vor der Einführung unter anderem die Schaffung nennenswerter zusätzlicher Kapazitäten im Umweltverbund durch den Ausbau des ÖPNV-Netzes in der Fläche, die Verdichtung des ÖPNV-Angebots im Bestandsnetz und die Steigerung bzw. Aufrechterhaltung der Zuverlässigkeit der S- und Stadtbahnen gelingt, könnte im Zusammenhang mit einer City-Maut eine größere Zahl von PKW-Fahrten auf den ÖPNV verlagert werden. Bei der Fragestellung, in welchen Räumen ein Ausbau des ÖPNV besonders sinnvoll erscheint, kann sich die Wirtschaft einbringen. Da die Güterversorgung für alle Innenstadtanrainer von elementarer Bedeutung ist, sollte zur Vermeidung von Preissteigerungen der Güterverkehr mit Quelle oder Ziel im City-Maut-Gebiet von einer solchen Maut ausgenommen werden. Diese Ausnahme könnte auch dazu beitragen, den Standort Innenstadt gegenüber der „grünen Wiese“ nicht zu schwächen.
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Die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und ressourcenschonendes Verkehrsmittel (auch für die innerstädtische Beförderung von Gütern bzw. auf der Ersten und der Letzten Meile) ist grundsätzlich zu begrüßen. Auch im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements und für Pendlerfahrten spielt das Fahrrad in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Die (finanzielle) Förderung lokal emissionsfreier Fahrzeuge, z.B. Pedelecs oder Lastenräder, wird seitens der Wirtschaft begrüßt. Ebenso Modelle, die die Beschaffung derartiger Fahrzeuge z.B. im Rahmen einer Gehaltsumwandlung attraktiveren, erscheinen sinnvoll.
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Infrastrukturell können insbesondere im Radwegenetz noch viele Verbesserungen erreicht werden. Wo die (über-) örtlichen Gegebenheiten es ermöglichen, erscheint es im Kontext Beschleunigung, Sicherheit oder der weiteren Attraktivierung dieses Verkehrsmittels geboten, auch exklusive Streckenführungen für Radfahrer zu sondieren und umzusetzen. Dass eine Umwidmung von zuvor in erster Linie dem Kraftfahrzeugverkehr zugeordneten Spuren mehrspuriger Straßen für den Radverkehr nicht zwingend zu negativen Konsequenzen für den Kraftverkehr führt, bedeutet aus Sicht der IHK nicht, dass auf eine Untersuchung der mittelbaren und unmittelbaren Konsequenzen für den Kraftfahrzeugverkehr verzichtet werden kann. Insbesondere wenn die Wegnahme einer Fahrspur (z. B. auch durch Sonderspuren für mit mehreren Personen besetzten oder besonders umweltschonenden Fahrzeugen) zu neuen oder verstärkten Stauungen im Kraftverkehr führen, könnten damit zusätzliche negative Umweltwirkungen verbunden, was zu einer ablehnenden Haltung der Wirtschaft führen würde.
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Die Wirtschaft setzt darauf, dass bei jeglicher Befriedigung von Mobilitätsbedürfnissen die freie Wahl des Verkehrsträgers und des gegebenenfalls eingesetzten Mobilitätsdienstleisters eine Grundkonstante unserer freiheitlichen Grundordnung ist und bleibt.
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Für die Personenmobilität in Innenstädten erscheint auch im sogenannten Langsamverkehr, insbesondere wenn nur kurze Distanzen zurückzulegen sind, ungenutztes Potenzial zu liegen.
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Die Wirtschaft regt bei den Verantwortlichen beim Land und in den Kommunen an, ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Gesamtkonzept für moderne Personen- und Gütermobilität aufzustellen. Darin sollte der Wille der öffentlichen Verwaltung zum Ausdruck gebracht werden, welche städtebaulichen und verkehrlichen Ziele innerhalb einem Wirkhorizont von 15 bis 20 Jahren verfolgt werden. Wünschenswert wären Antworten auf die Frage, wie Ballungsräume gestaltet werden können, in denen saubere Luft, gute, leichte und praktikable Erreichbarkeit, modernste Logistik, hohe Aufenthaltsqualität und Einkaufserlebnis keine Gegensätze mehr darstellen. Besonders wichtig für die Unternehmen sind klar benannte Zeithorizonte, bis zu denen ein etwaiger Systemwechsel umgesetzt werden wird.
Hintergrund:Ballungsräume und Großstädte vereinen unterschiedlichste Angebote und Aufgaben: Sie bieten Raum für Wohnen, Arbeiten, Konsum, Unternehmertum, öffentliche Verwaltung, Information, Kommunikation, Sport, Gesundheit und Kultur und vieles mehr und befriedigen die damit einhergehenden Bedürfnisse. Damit die Ballungsräume all dies bieten können, bedarf es einer möglichst ungehinderten Personen- und Gütermobilität auf einer leistungsfähigen und gut vernetzten Infrastruktur.Bezüglich der Gütertransporte sind nahezu alle Unternehmen für ihre Leistungserstellung auf die Verlässlichkeit und Planbarkeit ein- und ausgehender Warenlieferungen angewiesen. Störungen dieser Abläufe, und sollten sie auch nur von geringer Dauer sein, können eklatante Auswirkungen haben, z.B. im Lebensmitteleinzelhandel, wenn aufgrund unterbleibender Lieferungen die Regale leer werden / bleiben oder wenn ein produzierendes Unternehmen seine Produkte nicht an die Kunden ausliefern und in der Folge mangels Lagerkapazität für Fertigprodukte auch nicht mehr produzieren kann. In aller Regel sind mit Störungen in den logistischen Abläufen (hohe) Folgekosten verbunden.Genauso hoch ist für die Unternehmen die Bedeutung verlässlich funktionierender Personen-verkehrsströme einzustufen. Können die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht erreichen oder können die Mitarbeiter eines Unternehmens nicht zu Kundenterminen reisen, sind die Unter-nehmen unter Umständen kurzfristig in Ihrer Existenz bedroht. -
- Integrierte Mobilität ermöglichen
Positionen:
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Bei der Ausweisung und Realisierung neuer Gewerbegebiete sollte darauf geachtet werden, dass eine gute Einbindung in das Netz des öffentlichen Verkehrs (ÖV) den Einzugsbereich für Arbeitskräfte erhöht. Auch eine störungsfreie Erreichbarkeit durch direkte Autobahn-, ggf. auch Bundesstraßenanbindung erhöht den Einzugsbereich. Auch Wohnraum in der Nähe der Arbeitsstätte ist anzustreben.
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Für stark frequentierte und nicht mit Schienenverbindungen versorgte Tangentialverbindungen in der Region Stuttgart plädiert die IHK dafür, den Einsatz von Expressbussen zu prüfen, wie dies auch der ÖPNV-Pakt für die Region Stuttgart vorsieht.
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Bei der Neu- oder Überplanung von Gewerbegebieten sollte darauf hingewirkt werden, dass diese mit dem ÖPNV erreicht werden können. Unterstützend soll dabei auch auf das Fahrrad oder Pedelec zurückgegriffen werden können. Insbesondere dann, wenn die Standorte weniger gut mit dem ÖV erreichbar sind, sollte die Einrichtung zentraler Parkierungsanlagen mit Serviceeinrichtungen (z. B. Ladestationen für E-Fahrzeuge) bedacht werden. Mehrgeschossige Anlagen können den Flächenbedarf reduzieren.
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Zur Reduzierung des Parkraumbedarfs an den Unternehmensstandorten können auch betriebliche Mobilitätskonzepte einen Beitrag leisten.
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Die verstärkte Nutzung von ÖPNV, Fahrrädern, Mitfahrportalen, Car-Sharing und umweltfreundlichen Mobilitätsdienstleistungen sowie die Optimierung der CO2-Bilanz des Fuhrparks („CarbonFootprint“) und des Fuhrparkmanagements im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements in Städten und Unternehmen ist als Zukunftsaufgabe zu sehen, soweit dadurch das ÖPNV-System unterstützt werden kann.
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Mobilitätsknoten können eine bessere Vernetzung zwischen ländlichem Raum und Kernregion/Mittelzentren bzw. Arbeitsplatzschwerpunkten herstellen. Ziel sollte es sein, an gut erreichbaren Punkten in den Kommunen die Mobilitätsangebote von Bahn, Bus, Rad, Carsharing etc. zu bündeln. Idealerweise ließen sich dort auch Mehrwertdienstleistungen der logistischen Ver- und Entsorgung aufgrund der fortschreitenden Paketisierung integrieren.
Hintergrund:Rund 900.000 Menschen in der Region Stuttgart pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz. Viele Fach- und Führungskräfte in Unternehmen in der Region Stuttgart akzeptieren dafür nicht mehr als 45 Minuten Fahrzeit. Diese Dreiviertelstunde bestimmt damit den Radius, in dem die Rekrutierung von Fachkräften besonders erfolgversprechend erscheint.In der Region Stuttgart ist hier eine Zweiteilung festzustellen: Eine Erreichbarkeitsanalyse der IHK zu 48 Gewerbestandorten und Arbeitsplatzschwerpunkten in der Region zeigte, dass es vielfach noch immer der Pkw ist, der die Garantie für eine qualitativ gute Erreichbarkeit der Untersuchungsgebiete in der Fläche bietet. Vielfach fehlt hier eine leistungsfähige Anbindung mit dem ÖPNV. Dort, wo die Arbeitsplatzschwerpunkte an das S- und Stadtbahnnetz angebunden sind, ergeben sich dagegen achsenbezogen attraktive Reisezeiten.Eine Alternative zur Fahrt mit dem eigenen Pkw und Ergänzung zum ÖV-Angebot stellen die „Auto zum Teilen“-Angebote dar. Stuttgart nimmt bei der Carsharing-Nutzung einen bundes-weiten Spitzenplatz ein. -
- S-Bahn-Netz erweitern, Qualität stabilisieren, ergänzende Systeme einführen
Positionen:
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Das Filstal sollte eine Anbindung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) an die Kernregion in S-Bahn-Qualität erhalten. Dazu gehören aus IHK-Sicht sowohl ein langfristig verlässlicher Takt mit Anbindung an das übrige S-Bahnnetz als auch eine Versorgung des Kreises von fünf Uhr morgens bis in die Nachtstunden und an Wochenenden. Die Schienennahverkehrskonzeption 2025 des Landes biete durchaus Chancen für den Kreis. Damit ist aus IHK-Sicht die Frage einer S-Bahn oder S-Bahn-ähnlichen Anbindung nicht obsolet, denn ohne eine verlässliche und deutliche Verbesserung des SPNV besteht die Gefahr, dass sich der Abstand bei der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen dem Landkreis Göppingen und den restlichen Kreisen der Region eher noch vergrößert.
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Eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des nördlichen Schwarzwalds an die Kernregion Stuttgart ist ebenso wünschenswert wie ein Ringschluss zwischen Flughafen und Neckartal. Während die Verbindung nach Calw eine gute Möglichkeit bietet, Kunden und damit Kaufkraft aus dem Nordschwarzwald in die Region Stuttgart zu bringen und zugleich zusätzliches Fachkräftepotenzial erschließen würde, würde der S-Bahn-Ringschluss unter anderem eine schnellere ÖPNV-Erreichbarkeit der Landesmesse und des Flughafens für die Unternehmen im Neckar- und Filstal ermöglichen. Allerdings gilt es bei diesen Bemühungen - wie auch bei allen anderen potenziellen Erweiterungen des S-Bahn-Netzes - dass die Betriebsqualität/Stabilität im Bestandsnetz dadurch nicht verschlechtert werden darf.
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Eine Erhaltung der Gäubahntrasse erscheint im Sinne einer Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Netzes auch bei Störungen im Bereich der Stammstrecke, aber auch als Option für zusätzliche Relationen sehr sinnvoll.
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Maßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs, wie sie im Rahmen des S-Bahn-Gipfels des Aufgabenträgers Verband Region Stuttgart angegangen werden, werden grundsätzlich begrüßt.
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Es sollte geprüft werden, ob in der Hauptverkehrszeit Verstärker-S-Bahnen eingesetzt werden können. Mit einem verbesserten Platzangebot können zusätzliche Fahrgäste gewonnen werden.
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Soweit Verkehrsbeziehungen identifiziert werden, die durch ein optimiertes ÖPNV-Angebot verbessert werden könnten, müssen dort nicht automatisch Ergänzungen des S-Bahn-Systems erfolgen. Im Sinne kurz- bis mittelfristiger Optimierungen zu adäquaten Kosten sollte vor allem auf den Busverkehr - bedarfsweise in Form von Schnell- oder Direktbussen wie dem Expressbus des VRS - gesetzt werden.
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Eigene Fahrwege, die konsequente Bevorrechtigung des Busses und die Einrichtung dynamischer Fahrgastinformationssysteme (Echtzeitauskünfte) an den Haltestellen und in den Fahrzeugen in Verbindung mit rechnergestützten Betriebsleitsystemen sind Beispiele, wie Buslinien so aufgewertet werden können, dass sie als Teil eines hochwertigen ÖPNV-Systems wahrgenommen werden, ohne auch nur annähernd die Investitions- und Betriebskosten eines Schienenverkehrs zu verursachen. Aus Sicht der IHK besteht somit in Zukunft situationsbezogen auch die Chance für ein System, das qualitativ und von der Leistungsfähigkeit her zwischen einem klassischen Busverkehr und einem Schienenangebot liegt (Bus-Rapid-Transport - BRT).
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Auch andere, lokal emissionsfreie Massenbeförderungsmittel wie Seilbahnen können aufgrund ihres geringen Flächenverbrauchs insbesondere in Gebieten mit anspruchsvoller Topografie, die bislang noch nicht oder künftig in stärkerem Maße durch öffentliche Verkehrsmittel erschlossen werden könnten, zur Stärkung des Umweltverbundes beitragen.
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Der Einsatz des jeweiligen ÖPNV-Verkehrsträgers (Bus oder Schiene) in der Region sollte sich im jeweiligen Einzelfall an Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten zu orientieren..
Hintergrund:S-Bahn-Verkehre sind das Rückgrat des ÖPNV als zentrales Schienenverkehrsmittel in Ballungsräumen und Metropolregionen: Das Rückgrat des regionalen Schienenverkehrs ist die S-Bahn, für die der Verband Region Stuttgart (VRS) Aufgabenträger ist. Der Landkreis Göppingen ist der einzige Landkreis in der politischen Region Stuttgart, der noch nicht an das S-Bahn-Netz angeschlossen ist. Für die Wirtschaft in der Region Stuttgart geht es bei der S-Bahn-Erweiterung - wie bei der Entwicklung des ÖPNV insgesamt - vor allem um die Attraktivität von Unternehmensstandorten. Orte ohne einen leistungsfähigen ÖPNV haben vielfach Schwierigkeiten in der Wahrnehmung von außen. Das wiederum kann bei der Entscheidung für oder gegen einen Gewerbestandort den Ausschlag geben. Im Gespräch sind mehrere S-Bahn-Erweiterungen. Seit Jahren wird eine Verlängerung von Plochingen in den Kreis Göppingen hinein geprüft. Ferner ist eine Verlängerung der S-Bahn-Linie 6 über Weil-der-Stadt hinaus auf einem Teil der so genannten württembergischen Schwarzwaldbahn bis nach Calw in der Diskussion. Auf dieser - auch als Hermann-Hesse-Bahn bezeichneten - Strecke will der Landkreis Calw zwischen Calw und Renningen zunächst einen mit Diesel betriebenen Regionalzug fahren lassen. Mehrere Kommunen und der Landkreis Esslingen wollen zudem den Ringschluss der S-Bahn von den Fildern ins Neckartal vorantreiben. Im Zusammenhang mit der Realisierung des Verkehrsprojekts Stuttgart 21 wird die Erhaltung der Gäubahntrasse zwischen Nordbahnhof und Stuttgart Vaihingen als mögliche Umfahrung der S-Bahn-Stammstrecke - insbesondere auch bei Störungen - diskutiert. Mit dem Ziel, neue Impulse für die Entwicklung, Verbesserung und Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Stuttgart zu setzen, wurde für zusätzliche landkreisübergreifende Verbindungen innerhalb der Region der regionale Expressbus unter der Regie des VRS eingeführt. Er ist als Ergänzung zum Angebot der S-Bahn - für die ebenfalls der Verband Region Stuttgart Aufgabenträger ist - gedacht und soll Mittelzentren und besondere Verkehrsknotenpunkte innerhalb der Region (zentrale Umsteigepunkte zum SPNV, Flughafen, aber auch regional bedeutsame Arbeitsplatz- und Ausbildungsschwerpunkte) verbinden.In der Vergangenheit vor allem in Südamerika als Massentransportmittel entwickelt, haben Bus-Rapid-Transport-(BRT)-Systeme in den letzten Jahren auch in Europa Fuß fassen können. Dabei handelt es sich um öffentliche Transportsysteme, die durch infrastruktur- wie auch fahrplan-technische Verbesserungen versuchen, einen höheren Qualitätsstandard als normale Buslinien zu erreichen. Vorteile sind die oftmals niedrigeren Kosten und die höhere Flexibilität bei der Gestaltung der Strecke im Vergleich zur Schiene. Insbesondere im Zusammenspiel mit dem Einsatz neuer Antriebstechnologien (Elektrobusse) können solche Systeme auch einen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten. In der Region Stuttgart wurde 2016 erstmals eine vertiefte Untersuchung zur Möglichkeit des Einsatzes eines solchen Systems im Raum Ludwigsburg durchgeführt. Es wurde dabei aufgezeigt, dass BRT-Systeme auch an die Belange in der Region Stuttgart (Siedlungsstrukturen, vorhandener Straßenraum) angepasst werden können.
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- Umweltpolitik muss Belange der Wirtschaft abwägen
Positionen:
- Bestehende Regelungen der Umweltpolitik sollten in der EU überall gleich umgesetzt werden: Der Fokus der europäischen Umweltpolitik sollte auf der gleichartigen Um- und Durchsetzung bestehenden Rechts in allen Mitgliedsländern liegen.
- Vor jeder Neuregulierung im Binnenmarkt sollte die EU eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen und dabei stets die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität respektieren. Die Umsetzbarkeit der gesetzten Umweltstandards insbesondere für KMU sollte durch Abbau unnötiger bürokratischer Anforderungen gewährleistet sein.
- Die Ökodesign-Richtlinie ermöglicht massive Eingriffe in den Markt und sollte nur der letzte Ausweg sein, wenn keine Alternative wie etwa Produktkennzeichnung, REACH, ROHS oder andere Regelungen greifen.
- Keinesfalls sollte Ökodesign zu einem Instrument umfassender Produktions- und Technologielenkung werden, das die Produktvielfalt beschneidet, den Verbraucher entmündigt und Innovationen hemmt.
- Die EU-Kommission sollte z. B. die Erreichbarkeit der Luft- und Wasserqualitätsziele hinsichtlich der gesetzten Fristen und regionaler Bedingungen sowie der Vereinbarkeit mit anderen umweltrechtlichen Vorgaben kritisch prüfen. Dabei sollten insbesondere die Bedürfnisse von KMU berücksichtigt werden. Die Wirtschaft sollte aktiv und frühzeitig in die Prozesse eingebunden werden.
- Belange des Naturschutzes und der Wirtschaft und Beschäftigung sollten gleichermaßen Gegenstand einer sorgfältigen Abwägung der verschiedenen Interessen und unterschiedlichen Schutzgüter sein.
Hintergrund:
Seit den 1970er-Jahren hat die EU über 200 Rechtsakte im Umweltbereich verabschiedet. Diese Fülle und Komplexität der Gesetzgebung, wie z. B. im Chemikalien-, Abfall- und Immissionsschutzrecht, führen zu erheblichem bürokratischen Aufwand und damit hohen Kosten. KMU sind besonders betroffen. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und die Attraktivität der EU als Investitionsstandort leiden. Die unterschiedliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten in nationales Recht führt außerdem zu Wettbewerbsverzerrungen.Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wird entscheidend von der Entwicklung innovativer und ressourceneffizienter Produkte geprägt. Die Fülle und Komplexität der EU-Gesetzgebung ist insbesondere für KMU mittlerweile aber kaum noch zu bewältigen.
Für mehr Ressourceneffizienz setzt die EU auf die Festlegung von strengen Mindeststandards für Produkte. Die Ökodesign-Richtlinie für energierelevante Produkte z. B. dient aktuell der Verringerung des Energieverbrauchs in über 25 Produktgruppen. Künftig könnte aber jede Form der Ressourcennutzung im Zusammenhang mit Herstellung, Gebrauch, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling eines Produktes reguliert werden. Damit würden Unternehmen in ihren Produktgestaltungsmöglichkeiten stärker eingeschränkt werden. Die Erfahrung zeigt zudem, dass häufig überambitionierte technische Vorgaben gemacht werden. Es droht eine Überfrachtung, zumal Produkte schon heute komplexen Regeln für Stoffeinsatz, Recycling und Kennzeichnung (beispielsweise CE-Kennzeichnung, REACH, Chemikalienverbotsverordnung usw.) unterworfen sind.Die anspruchsvollen europäischen Luft- oder Gewässerqualitätsziele sind für viele Mitgliedstaaten kaum noch in die Praxis umzusetzen. Nicht zufällig gibt es im Umweltbereich EU-weit die meisten Vertragsverletzungsverfahren. Vielfach sind die Vorschriften zur Einhaltung der Ziele nicht praxisgerecht und schaden letztlich der regionalen Wirtschaft.Viele Beispiele machen deutlich, dass Erfolge im Naturschutz mit unverhältnismäßig hohen Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft einhergehen. Der Bau von Infrastruktur jeder Art und die Entwicklung neuer Standorte für die Wirtschaft, insbesondere beim Abbau heimischer Rohstoffe, werden mit erheblichem Prüfaufwand oder aufwändigen Vermeidungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen befrachtet. Wirtschaftliche Dynamik geht so verloren. - Markt in der Umweltpolitik
Positionen:
- Bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht sollten zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen keine darüber hinaus gehenden Verschärfungen erfolgen. Vor jeder Gesetzesinitiative sollte geprüft werden, ob ein Ziel nicht durch freiwilliges Engagement oder entsprechende Anreize der Politik effizienter erreichbar ist.
- Um den Anschluss an die führende Rolle deutscher Unternehmen bei den Umweltinnovationen nicht zu verlieren, sollte die Bundesregierung die Umweltforschung stärken.
- Nach vorliegendem Entwurf des Verpackungsgesetzes ist zu befürchten, dass neue umfangreiche Berichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen entstehen könnten, obwohl diese nicht hauptverantwortlich für den größten Teil des Verpackungsmülls sind. Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass die bürokratischen Anforderungen streng am Maßstab des unbedingt Erforderlichen ausgerichtet werden. Privaten Entsorgungsunternehmen und kommunalen Entsorgern sollten zudem gleiche Chancen eingeräumt werden für einen fairen Wettbewerb. Berichtspflichten sollten, soweit wie möglich, minimiert werden. Wie bei allen Berichten sollte Methode und Umfang der Auswertung gegenüber gestellt und der dadurch nachweislich entstehende Nutzen geprüft werden.
- Wirtschaftliche Entwicklung sollte an geeigneten Standorten ermöglicht werden. Naturschutz und wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten stehen nicht zwingend im Widerspruch. Das geltende Recht bietet bereits heute im Regelfall ausreichend Möglichkeiten zur Steuerung, wodurch neue Instrumente zur Flächenbewirtschaftung nicht zwingend erscheinen.
Hintergrund:
Trotz wachsender Produktion sinken die Belastungen für die Umwelt, erkennbar zum Beispiel am Rückgang der Luftverschmutzung und der Verbesserung der Gewässerqualität in den letzten Jahren. Von entscheidender Bedeutung sind dabei Umwelt- und Nachhaltigkeitsinnovationen (Ökoinnovationen), denn sie sind ein zentraler Schlüssel, um künftig umweltverträglich und umfassend nachhaltig wirtschaften zu können. (Quelle: 2015 Bundesregierung umweltbericht_2015_bf: Umwelt- und Effizienztechnologien sind in den letzten Jahren zu einer globalen Schlüsselindustrie herangewachsen und werden in ihrer Bedeutung weiter zunehmen. Ihr Weltmarktvolumen betrug 2011 rund 2.050 Milliarden Euro, für 2025 wird ein Anstieg auf 4.400 Milliarden Euro prognostiziert.)Die Errichtung moderner Anlagen scheitert in Deutschland oft an der Planungsdauer und am Widerstand der Bevölkerung. So scheitern beispielsweise mittlerweile Investitionsvorhaben an komplexen Verfahrensstrukturen wie bspw. beim BImschG und erheblichen zeitlichen Verzögerungen.Viele Unternehmen haben die Wichtigkeit einer firmeninternen nachhaltigen Umweltpolitik erkannt. Detaillierte gesetzliche Regelungen könnten Unternehmen unnötig einengen und sie mit bürokratischem Aufwand belasten. Unter Umständen wird so auch ein innovativer, ressourceneffizienter Einsatz von Wertstoffen als Rohstoff behindert. Ein neu geplantes Verpackungsgesetz (ENTWURF 2016) lässt einen höheren Verwaltungsaufwand und mehr Berichtspflichten für die Unternehmen erwarten, wodurch zusätzliche Kosten auf die Unternehmen zukommen würden. Hohe Recyclingquoten und die Begrenzung der privatwirtschaftlich organisierten Verpackungsentsorgung würden durch weitreichende kommunale Steuerungsmöglichkeiten eingeschränkt. Überzogene Regelungen wie beispielsweise Einschränkungen in Flächennutzungspläne können zu Verkehrsbeschränkungen, Flächenengpässe oder Nutzungskonflikte führen. - Förderung von Forschung und Entwicklung effizient gestalten
Positionen:
- Die Innovationskraft der Unternehmen der Region Stuttgart ist stark davon abhängig, dass diesen für ihre Entwicklungstätigkeiten gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Neben erhöhten Bildungsanstrengungen sollte der Fachkräftemangel dadurch kompensiert werden, dass die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte und Forscher erleichtert wird. Dazu gehört auch die Steigerung der Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland durch eine Willkommenskultur.
- Viele Unternehmen schreckt der bürokratische Aufwand im Zusammenhang mit einer Projektförderung ab. Um Anreize für mehr FuE-Investitionen zu schaffen, sollte die Politik auf die Verbesserung der Projektförderung setzen, beispielsweise durch schlankere Förderverfahren – das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ kann hier als Richtschnur dienen. Es hat sich gezeigt, dass das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ und die beiden Förderinstrumente „Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)“ und „KMU-innovativ“ hilfreiche und mittelstandsfreundliche Maßnahmen darstellen. Die IHK Region Stuttgart regt die Politik dazu an, für die IGF und das ZIM eine deutliche Erhöhung der Mittel ins Auge zu fassen. Das Programm KMU-innovativ, das Spitzenforschung im Mittelstand unterstützt, sollte auf weitere Technologiefelder ausgeweitet werden.
- Die IHK Region Stuttgart sieht im Steuerrecht Potenziale mit großer Hebelwirkung, um Rahmenbedingungen für die Unternehmen deutlich innovationsfreundlicher zu gestalten. So sollten die innovationshemmende Besteuerung von Funktionsverlagerungen und die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen (z.B. bei Lizenzen) entfallen und die Möglichkeiten zur Verlustverrechnung beim Anteilseignerwechsel verbessert werden.
- Die steuerliche FuE-Förderung ist ein wichtiger Teil des Gesamtpakets. Sie sollte sich in eine umfassende Steuerreform einfügen und nicht zu Lasten der bewährten themenoffenen Projektförderung gehen.
- Effizienz ist bei der Forschungsförderung das entscheidende Kriterium. Deshalb sollte die Hightech-Strategie des Bundes stärker auf Chancen für Wachstum sowie KMU ausgerichtet werden. Dabei sollten Erfahrungen und Anforderungen des innovativen Mittelstands stärker als bisher in Entscheidungsprozesse einfließen, z. B. über öffentliche Konsultationsverfahren und Dialogplattformen. Ein Controlling kann sicherstellen, knappe öffentliche Mittel so einzusetzen, dass sie die größten Effekte auf Wachstum und Marktposition haben.
- Normen und Standards können wichtige Instrumente sein, dass neue Entwicklungen schneller als Innovationen im Markt Fuß fassen. Die KMU-Beteiligung am Normungsprozess und der Normenzugang sollten vom Deutschen Institut für Normung erleichtert und die Kosten der Mitwirkung auf nationaler und europäischer Ebene verringert werden. Normen müssen vor allem marktrelevant und markgetrieben sein. Bereiche, die keine Regulierung benötigen oder bewährten Regelungssystemen unterliegen, sollten nicht genormt werden.
- Die Schaffung von Rechtssicherheit und die Vermeidung von Doppelbesteuerung für Wagniskapitalfonds sollten Bestandteil eines dringend erforderlichen Wagniskapitalgesetzes sein. Der deutsche Wagniskapitalmarkt ist vergleichsweise schwach entwickelt, auch gibt es hierzulande relativ wenig so genannte Business Angels – mit nachteiligen Auswirkungen auf Unternehmensgründungen und Produktentwicklungen in der Hoch- und Spitzentechnologie.
Hintergrund:
Deutschland besitzt eine stark mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur mit bislang hoher Innovationskraft. Daher ist es sehr bedenklich, dass die Innovationsaktivitäten des Mittelstands seit Jahren zurückgehen und Innovationen zunehmend eine Sache der großen Unternehmen werden. Häufig stehen KMU den größeren Unternehmen in vielen Dingen nach, z. B. bei der Finanzierung von Forschung- und Entwicklungstätigkeiten, dem Technologie-Scouting oder der Strategieentwicklung. Das Steuerrecht, das viele Betriebe nur mit hohen Beratungs- und Verwaltungskosten befolgen können, bindet Ressourcen und behindert so die unternehmerische Innovationstätigkeit.Bürokratie, z. B. bei Förderungs-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, erschwert den Erfolg von Markteinführungen. Auch haben KMU große Schwierigkeiten, geeignete Forscher, Ingenieure und Techniker zu finden. Als Innovationspartner sind sie bei den Forschungseinrichtungen unterrepräsentiert. Bei der Normung sind KMU oft nicht beteiligt. Zudem drohen derzeit große Teile des Mittelstands, den Anschluss bei der Digitalisierung zu verpassen. - Fahrverbote – insbesondere im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan Stuttgart
Positionen:
- Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart spricht sich gegen die Einführung von generellen Fahrverboten bei Überschreiten von Schadstoffwerten in Stuttgart aus. Diese Maßnahmen erscheinen weder geeignet noch angemessen. Sollten die Verantwortlichen generelle Fahrverbote zur Minderung der Schadstoffsituation erlassen, wären umfassende Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr eigentlich nicht zu vermeiden.
- Die Einschnitte für Mitarbeiter, die im Falle von Fahrverboten ihre Arbeitsplätze nicht per öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreichen könnten und damit die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen wären gravierend. Besonders betroffen wären der Wirtschaftsverkehr und eben nicht nur private PKW-Fahrten sowie die Berufspendler.
- Die Verantwortlichen beim Land Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium und der Stadt Stuttgart müssen sich nach Ansicht der Kammer der Herausforderung, trotz überhöhter Schadstoffwerte eine funktionierende Innenstadt zu erhalten, stellen. Gemeinsam mit der Wirtschaft sollte ein Versorgungs- und Logistikkonzept für Stuttgart ausgearbeitet werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen versorgt werden kann und die Innenstädte als Gewerbestandorte bestehen bleiben.
- Supermärkte und Geschäfte müssen mit Lebensmitteln und Waren beliefert, Post und Pakete müssten zugestellt werden, unternehmens- und haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen müssten auch bei überschrittenen Grenzwerten zuverlässig und schnell erbracht werden können. Auch die Verkehre zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit insgesamt müssten sichergestellt sein.
- Des Weiteren eröffnet die Aufnahme einer Nordostumfahrung Stuttgarts in den weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans langfristig die in der Vergangenheit versäumte Chance, möglichst viel Verkehr zwischen den Räumen Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis beziehungsweise dem Neckartal östlich von Stuttgart an der Stuttgarter Gemarkung vorbeizuführen. Die Stuttgarter Gemeinderatsmehrheit, die sich gegen einen Nord-Ost-Ring ausgesprochen hat, sollte umdenken. Die IHK stützt sich dabei auf ein von ihr 2015 in Auftrag gegebenes Gutachten zur Erreichbarkeit von Gewerbegebieten in der Region Stuttgart, die das Defizit auf dieser Verbindung erneut erkennen lässt. Auch die in 2017 veröffentlichte IHK-Studie zu Stauursachen in der Region Stuttgart belegt, dass ein wesentlicher Anteil der Verkehre, die auf Stuttgarter Gemarkung (ins. den Bundesstraßen) stattfinden, Verkehre zwischen den umliegenden Landkreisen sind. Wären Tangentialverbindungen verfügbar, könnte dies zu einer deutlichen Reduzierung der Belastungen in Stuttgart führen. Außerdem zeigt die Studie auf, dass Maßnahmen zur Unfallvermeidung sich direkt positiv auf eine Reduzierung von Staus und somit zu einer Reduzierung von Luftschadstoffen führen.
- Die IHK-Erreichbarkeitsanalyse zeigt zudem, dass viele Gewerbegebiete in der Region nur unzureichend mit den Verkehrsmitteln des ÖPNV erreichbar sind. Hier setzt die Kammer im Sinne der Standortpolitik auf eine Verbesserung und ausreichende Finanzierung. Zugleich verweist sie aber auch darauf, dass diese Arbeitsplatzschwerpunkte von Stuttgart aus oft nur mit dem Personenkraftwagen (Pkw) in akzeptabler Qualität erreichbar sind. Verkehrsrestriktionen in Stuttgart würden diese Verkehre mit Ursprung in Stuttgart erheblich behindern.
- Die Wirtschaft ist bereit, weiterhin zu einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung beizutragen. Allerdings können die Unternehmen nicht in immer kürzeren Zyklen Fahrzeuge anschaffen, die die neueste Abgasnorm erfüllen. Die IHK plädiert dafür, dabei die ökonomischen Rahmenbedingungen, denen die Unternehmen unterworfen sind, zu berücksichtigen. Denn selbst eine effizientere Gestaltung von Logistik und Verkehr oder der verstärkte Umstieg auf die so genannten umweltfreundlichen Verkehrsträger lassen nur begrenzte Wirkungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit erwarten. Auch der Transitverkehr, den die Unternehmen im Land nicht beeinflussen können, lässt noch immer ein überdurchschnittliches Wachstum und damit erhebliche Probleme erwarten.
- Die Wirtschaft spricht sich aus Gründen der Vermeidung eines „Flickenteppichs“ dafür aus, die Umweltzonen in Baden-Württemberg und die dafür geltenden Maßnahmen zu vereinheitlichen. Außerdem plädiert die IHK dafür, dass möglichst bundesweit eine einheitliche Regelung gefunden wird.
- Seit der Einführung von Umweltzonen und dem damit eingeführten System roter, gelber und grüner Plaketten zur leichteren Identifizierbarkeit der Emissionsklassen der Fahrzeuge, sind die EU-Abgasvorschriften weiterentwickelt worden. Deshalb erscheint es sinnvoll, für die Kennzeichnung von Fahrzeugen, die aktuellen Abgasvorschriften genügen, eine zusätzliche (blaue) Plakette einzuführen. Gleichsam rät die Wirtschaft dazu, im Sinne guter Planbarkeit und politischer Zuverlässigkeit nicht dazu überzugehen, mit jeder Einführung neuer EU-Abgasklassen auch neue Plakettenfarben zu verbinden. Die IHK hält es indes für sinnvoll, künftig für die Beurteilung des Emissionsverhaltens realistische Fahrszenarien reinen Prüfstandsmessungen vorzuziehen.
- Sofern seitens der öffentlichen Hand die Einführung von Restriktionen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gegenüber bestimmten Verkehren oder Fahrzeugen bzw. Verkehrsmitteln als notwendig erachtet wird, ist aus Sicht der Wirtschaft insbesondere Wert darauf zu legen, dass die Restriktionen geeignet, angemessen und wirkungsvoll sind. Dabei ist zudem abzuwägen, ob Maßnahmen oder Restriktionen gegen andere Emittenten von Luftschadstoffen in ihrer gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Wirkung nicht besser geeignet sind als Maßnahmen gegen den Verkehr. Planbarkeit ist in diesem Zusammenhang für die Unternehmen besonders wichtig. Deshalb werden Maßnahmen, die einen kurzen zeitlichen Vorlauf von nur einigen wenigen Monaten aufweisen, von der Wirtschaft grundsätzlich abgelehnt. Kurzfristige Planungshorizonte kollidieren regelmäßig mit den eher mittelfristigen Investitionszyklen von Unternehmen, insb. wenn es um höherpreisige Güter wir Kraftfahrzeuge geht. Zudem sind kurzfristige Maßnahmen regelmäßig dazu geeignet, eine Wettbewerbsverzerrung herbeizuführen.
Hintergrund:Verkehr ist Voraussetzung und zugleich Folge des Wirtschaftens. Wirtschaftswachstum geht in einer arbeitsteiligen Gesellschaft mit Verkehrsmengenwachstum einher, eine Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Verkehrsmengenwachstum ist bislang nicht möglich. Verkehr, gleich ob Wirtschafts-, Berufs- oder Freizeitverkehr, ist jedoch mit Umweltbelastungen verbunden. Insbesondere sind dies die Emissionen aus dem Verbrennungsprozess in den Motoren. Der technische Fortschritt in der Motorenentwicklung führt zwar zu einer ständigen Verbesserung, indes kann die Erneuerung der Fahrzeugflotte nicht mit den schnell steigenden Umweltanforderungen Schritt halten.Die rechtlichen Regularien rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Luftschadstoffemissionen sind bislang nicht in einer Art und Weise ausgestaltet, dass die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte im realen Fahrbetrieb jederzeit gegeben ist. Dies belegen Überprüfungen an einigen zugelassenen Fahrzeugen durch diverse (Prüf-) Organisationen, die teilweise eklatante Überschreitungen dokumentieren. Es ist anzunehmen, dass die Überschreitungen der Prüfmesswerte im Realbetrieb auch Auswirkungen auf die Schadstoffkonzentration in Stuttgart haben. Zum September 2017 werden für die Typgenehmigung neuer Fahrzeugtypen und im weiteren Zeitverlauf auch für die Typgenehmigung neuer Fahrzeuge (unabhängig davon, ob Otto- oder Dieselkraftstoff verbrannt wird) deutlich strengere Maßstäbe an das Emissionsverhalten fossil angetriebener Fahrzeuge angelegt.Die Automobilindustrie sollte einen Beitrag dazu leisten, dass künftig erstmals zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge einen wesentlich geringeren Anteil zur Luftschadstoffbelastung beitragen, als dies bislang der Fall ist.Die Folge ist eine derzeit anhaltende Überschreitung der zulässigen Grenzwerte, insbesondere bei Stickoxiden. Darauf reagieren die zuständigen Behörden mit Maßnahmen, die eine Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen sollen. Diese Maßnahmen umfassen auch restriktive Anordnungen wie beispielsweise zu Beginn der Luftreinhaltemaßnahmen die Einführung von Umweltzonen und „Umweltplaketten“ nach der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) oder die Einführung von LKW-Durchfahrtsverboten. Darüber hinaus wurde vom Land angekündigt, ab Januar 2019 mit dem Ziel, die Luftschadstoffbelastung zu reduzieren, Fahrverbote für bestimmte Diesel-Fahrzeuge anzuordnen.Einem Teil der IHK-Mitgliedsunternehmen geht dies nicht weit genug. Sie plädieren für eine Neudefinition der Mobilität und sprechen sich mit dem Hinweis auf das „Recht auf saubere Luft“ zur Sicherstellung der körperlichen Unversehrtheit des Menschen dafür aus, dass ganzjährige Fahrverbote nicht nur für alle Diesel, die die Grenzwerte im Alltagsbetrieb nicht einhalten gelten sollen, sondern auch für benzinbetriebene Fahrzeuge, für die dies in gleicher Weise gilt. Die Mehrheit der Betriebe unterstützt diese Forderung nach weitreichenden Fahrverboten nicht. - Leistungsfähiges europäisches Verkehrsnetz schaffen
Positionen:
- Da die Transeuropäischen Netze für den Wirtschaftsverkehr eine große Bedeutung besitzen, sollten die identifizierten Engpässe im TEN-T-Netz und dort speziell im Abschnitt Straßburg - Stuttgart - München - Wels/Linz auch mit EU-Fördermitteln zügigund vordringlich beseitigt werden. Es ist das Ziel der EU, das Kernnetz bis 2030 zu vollenden. Aus IHK-Sicht sollte dies in Deutschland zum Anlass genommen werden, die mindestens inder Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ des nationalen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) enthaltenen Projekte imZuge des TEN-T-Kernnetzes spätestens bis zu diesem Jahrvollständig realisiert zu haben.
- Zwar muss jeder EU-Staat für seine nationalen Verkehrsprojekte – dazu gehört auch das TEN-T-Kernnetz – auch weiterhinselbst ausreichend Mittel bereitstellen, da die Mittel des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) nicht direktan den Endbegünstigten gehen, sondern allein der Risikoabsicherung dienen. Mittel aus der Fazilität „Connecting Europe“, mitder erstmals ein eigenes Budget für Infrastruktur im EU-Haushalt geschaffen wurde, sollten allerdings im Sinne einer Anschubfinanzierung genutzt werden, um eine (ggf. vorgezogene) Realisierung der „Vorhaben von gemeinsamem Interesse” von EU und Nationalstaat zu erleichtern.
- Aufgrund der Bedeutung Deutschlands als Transitland in der Mitte Europas unterliegen zahlreiche Abschnitte des in der Bundesrepublik befindlichen Teils des TEN-T-Netzes einer hohen Beanspruchung. Dies gilt beispielsweise für die A 8 Karlsruhe - Stuttgart - München - Salzburg. Hier sollten Instandhaltungsmaßnahmen in besonderem Maße nach den Kriterien der geringstmöglichen Verkehrsbehinderung, der raschen Freigabe für den Verkehr und vor allem der Widerstandsfähigkeit und Haltbarkeit der Maßnahme erfolgen.
- Um schneller zum Ziel einer zügigen Realisierung einzelner Projekte entlang der TEN-Achsen – insbesondere im Rhein-Donau-Korridor – zu kommen, wäre eine Verbesserung der Schlagkraft bei der Umsetzung wünschenswert. Die EU-Kommission sollte daher die Mitgliedstaaten auf politischer Ebene bestärken, Projekte, die für die Leistungsfähigkeit der Verkehrsnetze wichtig sind, zeitnah in Angriff zu nehmen.
Hintergrund:
Für die exportorientierte Wirtschaft der Region Stuttgart ist die verkehrliche Anbindung an überregionale, an europäische und weltweite Absatz- und Beschaffungsmärkte existenziell. Zugleich wächst der Güterverkehr schneller als das Bruttoinlandsprodukt. Aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtung gilt das insbesondere für die Langstrecken- und Transitverkehre sowie die Seehafenhinterlandverkehre. Auf vielen dieser Strecken bestehen Engpässe. Dies gilt nicht nur für die einzelnen Verkehrsträger, sondern auch für die Schnittstellen. Ausgehend von dieser Situation hat die EU ein Verkehrsnetz wichtiger grenzüberschreitender Verbindungen innerhalb der Union (Transeuropäisches Verkehrsnetz – TEN-T) definiert, das aus einem Gesamtnetz und einem Kernnetz besteht. Dieses soll nach dem Bekunden der EU einen wichtigen Beitrag zum europäischen Zusammenhalt leisten und den Binnenmarkt unter anderem durch eine Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit in der Wirtschaft stärken. Das Kernnetz soll bis 2030, das Gesamtnetz bis 2050 vollendet sein. Im Kernnetz wurden neun Korridore gebildet, sechs davon führen durch Deutschland. Darunter befindet sich auch der Rhein-Donau-Korridor, in dem der Abschnitt Straßburg - Stuttgart - München - Wels/Linz liegt. Zu den Hauptvorhaben in diesem Abschnitt zählen der Aus-/Neubau der Schienenabschnitte Stuttgart - Ulm und München - Freilassing. Viele Unternehmen der Wirtschaftsregion Stuttgart würden somit nicht nur durch eine Leistungssteigerung der Infrastruktur und der Engpassbeseitigung in den Korridoren allgemein profitieren, sondern ganz speziell durch die Maßnahmen vor Ort. Dazu gehören insbesondere die Schienenneubaustrecke Stuttgart-Ulm sowie der sechsstreifige Ausbau des Albaufstiegs im Zuge der A 8 (vgl. ANNEXES Study on TEN-T Core Network Corridor ”Rhine - Danube”).
- Rahmen für wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem setzen
Positionen:
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Die Wirtschaft setzt darauf, dass bei jeglicher Befriedigung von Mobilitätsbedürfnissen die freie Wahl des Verkehrsträgers und des ggf. eingesetzten Mobilitätsdienstleisters eine Grundkonstante unserer freiheitlichen Grundordnung ist und bleibt.
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Auch der Verkehr und damit die Verkehrspolitik haben einen Beitrag zur Verminderung von Schadstoff-, Klimagas- und Lärmemissionen zu leisten. Dies sollte primär über den technischen Fortschritt sowie den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und nicht über die Verteuerung und die Erschwerung des Verkehrs zu Lasten einzelner Verkehrsträger erfolgen. Schließlich sollte im Rahmen der Abwägung von Maßnahmen berücksichtigt werden, dass Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und Versäumnisse beim Ausbau der Infrastruktur zu Umwegverkehren, längeren Transportzeiten, geringerer Zuverlässigkeit und erhöhten Kosten führen.
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Die IHK wünscht sich ein entschiedenes Handeln der EU Kommission bei einzelstaatlichen Maßnahmen, die den freien Warenverkehr oder den faktischen Netzzugang behindern.
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Auf europäischer Ebene werden rechtliche Rahmenbedingungen zur Internalisierung externer Kosten für alle Verkehrsträger erarbeitet. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf das „Verursacherprinzip“ gelegt werden. EU-einheitliche Regelungen könnten in Nutzerfinanzierungskonzepte integriert werden.
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Falls es zu einer Anlastung externer Kosten als Konsequenz aus dem Prinzip der Kostentragung durch die Verursacher kommt, sollte darauf geachtet werden, dass dies nicht wettbewerbsverzerrend geschieht. Hieraus generierte zusätzliche Mittel sollten zweckgebunden in Maßnahmen zur Beseitigung oder Vermeidung externer Kosten fließen. So würde auch der beschleunigte Ausbau der Infrastruktur zu weniger Stau, Lärm und Umweltbelastung führen.
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Neue Fahrzeugtechnologien im Straßenverkehr sollten gefördert werden.
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Auch im Schienengüterverkehr gilt es aus Sicht der Wirtschaft, innovative Technologien sowohl am Fahrzeug als auch am Fahrweg zu fördern. Es sollten Preissysteme entwickelt werden, die die Attraktivität des Schienengüterverkehrs für die Nutzer erhöhen.
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Der Markt für Schienenverkehrsleistungen ist grundsätzlich geöffnet. Umso wichtiger ist es zur Vermeidung von Marktabschottungsversuchen, dass Trassenvergabe und technische Vorschriften in ganz Europa in hohem Maße transparent sind. Grundvoraussetzung für den Wettbewerb auf der Schiene ist es, dass die Netze ausreichend Kapazitätsspielräume für Wettbewerber bieten. Für die EU bedeutet dies, dass darüber gewacht werden sollte, dass nicht in einzelnen Mitgliedstaaten die Infrastruktur und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu sehr auf die Bedürfnisse einzelner Nutzer ausgerichtet werden.
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Es sollte auch eine Lösung für das Problem der Trassenkonflikte zwischen Güter- und Personenverkehr herbeigeführt werden. Nach der EU-Verordnung Nr. 913/2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes sind bei der Festlegung von Zugtrassen im internationalen Schienengüterverkehr gewachsene Taktverkehre des Personenverkehrs angemessen zu berücksichtigen. Trassenkonflikte zwischen Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr sollten deshalb zumindest dort, wo möglich, durch eine stärkere Entmischung reduziert werden. Auch eine „Grüne Welle“ für grenzüberschreitende Schienengüterverkehre könnte zur Entzerrung beitragen.
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Im Luftverkehr sollte der Luftfahrtbinnenmarkt vollendet werden. Leitmotiv sollte dabei weiterhin die Realisierung des „Single European Sky“ sein.
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Verkehrspolitische Maßnahmen im Luftverkehr und in der Seeschifffahrt sollten auf internationaler Ebene abgestimmt werden. Vorsicht erscheint bei allen Alleingängen der EU geboten, da dadurch die Gefahr einer Schwächung der Wettbewerbsposition der EU-Fluggesellschaften und Reeder im globalen Wettbewerb gegenüber ihren Konkurrenten aus anderen Teilen der Welt besteht. Speziell im Luftverkehr sollten die bereits bestehenden wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen zulasten europäischer Unternehmen, z. B. aufgrund des Emissionshandels, geprüft und neue vermieden werden. Für internationale Verhandlungen sollte die EU-Kommission ein starkes Mandat erhalten.
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Einschränkungen des freien Warenverkehrs auf der Straße durch einzelne Staaten, z.B. über sektorale Fahrverbote, die sich auf Warengruppen beziehen, sollte die EU-Kommission entschieden entgegentreten. Problematisch sind in diesem Zusammenhang auch Kontingentierungen für Lkw-Durchfahrten zu sehen. Gleiches gilt für generelle Nachtfahrverbote für Lkw. Zwar sieht die IHK das Problem der Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm gerade in den Nachtstunden. Da der nächtliche Fernverkehr aber weit überwiegend auf den Bundesfernstraßen und hier vor allem auf den Autobahnen abgewickelt wird, hält die IHK generelle Verbote für überzogen. Dort, wo Kommunen im Einzelfall besonders von solchen nächtlichen Fernverkehren betroffen sind, sollten in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall Umfahrungen oder bauliche Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden. In Einzelfällen, nach sorgfältiger Abwägung und wenn keine anderen Lösungen infrage kommen müssen als ultima ratio auch tageszeitabhängige Sperrungen für den Durchgangsverkehr in Kauf genommen werden. Dabei gilt es jedoch immer zu beachten, dass die Erschließung von Gewerbestandorten - ihre Belieferung und Entsorgung - dadurch nicht beeinträchtigt werden sollte.
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Die EU sollte die europaweite Liberalisierung im Fernbusmarkt vorantreiben.
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Es sollte weiter an einer qualitativ vergleichbaren Fahrerqualifizierung in der gesamten EU gearbeitet werden. Dabei sollte im Blick bleiben, dass die Kosten und der Aufwand für den Fahrer und/oder die Unternehmen akzeptabel und angemessen sein müssen. Ansonsten würde sich das Problem des Fahrermangels nochmals verschärfen.
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Klare Regeln und deren konsequente Durchsetzung sollten für gleiche Bedingungen im EU-Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr sorgen. Dies gilt beispielsweise für die Durchführung von Kontrollen und die Ahndung von Verstößen.
Hintergrund:Eine hochentwickelte arbeitsteilige Volkswirtschaft bedarf eines umfangreichen Verkehrsangebots zu angemessenen Kosten. Für die Wirtschaft in der Region Stuttgart mit ihren beiden Leitbranchen Automobil- und Maschinenbau mit ihren nationalen, europaweiten und internationalen Verflechtungen bei den Lieferantenbeziehungen und ihren weltweiten Absatzmärkten gilt dies in besonderem Maße. Im Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ bekennt sich die EU-Kommission grundsätzlich dazu, dass der Verkehr eine Grundlage unserer Wirtschaft und Gesellschaft ist. Dadurch, dass die EU mit ihrer Rechtssetzung inzwischen weite Teile des Verkehrsmarktes reguliert und harmonisiert, gestaltet und beispielsweise durch Fördermaßnahmen Impulse für seine weitere Entwicklung setzt, wirkt sie auf die Art, Menge und Qualität des Verkehrsangebots ein und bestimmt auch dessen Kostenstruktur in nicht unerheblicher Weise mit. Für die Verkehrs- und Logistikunter-nehmen in der Region sowie die verladende Wirtschaft und die Handelsunternehmen - um nur einige zu nennen - sind diese Auswirkungen unmittelbar spürbar. So hat die EU erheblichen Einfluss auf das Wettbewerbsgefüge der Verkehrsträger in der Luft, auf der Schiene, der Straße und zum Teil auch auf der Wasserstraße. Hier setzt die EU-Kommission auch mit dem von ihr verfolgten Ziel einer umfassenderen Anwendung des Prinzips der Kostentragung durch die Nutzer und Verursacher an. -
- Ausreichende Mittel für die Bundesfernstraßenfinanzierung
Positionen:
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Die im Bundesverkehrswegeplan BVWP 2030 enthaltenen Straßenbauprojekte in der Kategorie „Fest Disponiert“ sollten zeitnah und alle Projekte der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ während der Laufzeit des Plans und somit bis 2030 fertiggestellt oder begonnen worden sein. Dies zusammen mit den für die Erhaltung des Bestandsnetzes erforderlichen Investitionen sollte als Messlatte für eine ausreichende Finanzausstattung herangezogen werden.
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Wichtig ist die langfristige Sicherstellung der Fernstraßenfinanzierung. Es ist daher das Anliegen der Wirtschaft, dass die Mittel für die Finanzierung der Verkehrs- und damit auch der Straßeninfrastruktur auf auskömmlichem Niveau verstetigt werden.
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Die Abhängigkeit von den jährlichen Haushaltsbeschlüssen erschwert eine langfristige Investitionsplanung. Der eigenständige Finanzierungskreislauf Straße mit der zweckgebundenen Lkw-Maut und der Bewirtschaftung aller Bundesfernstraßenbaumittel durch die VIFG ist ein guter erster Schritt, bietet aber aus IHK-Sicht noch keine Gewähr für auf Dauer ausreichende Finanzmittel. Dies wäre erst bei einer völligen Abkoppelung der Fernstraßenfinanzierung von der Kassenlage des Staates der Fall.
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Erst mit dem Modell einer Nutzungsgebühr für alle Autobahnnutzer würde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Finanzmittel für den Fernstraßenbau vollkommen unabhängig von der Lage des allgemeinen Staatshaushalts zur Verfügung stünden und ein echter, eigenständiger Finanzierungskreislauf hergestellt wäre. Auch bei diesem zweiten Schritt zur langfristigen Sicherstellung der Fernstraßenfinanzierung müssten die Mittel aus dieser Gebühr in vollem Umfang für Unterhalt, Instandsetzung und Investitionen in die Fernstraßen verwendet werden (strenge Zweckbindung). Das wäre zwingende Bedingung für eine Zustimmung der Wirtschaft und müsste seitens der Politikgarantiert werden. Die Infrastrukturabgabe des Bundes erfüllt diese Voraussetzungen im Grundsatz. Kritisch zu sehen ist jedoch das Verhältnis zwischen dem großen Aufwand für die Erhebung der „Pkw-Maut“ gegenüber der vergleichsweise geringen Summe, die für die Infrastruktur zusätzlich zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der vorgesehenen vollständigen Kompensation der Mehrbelastungen für die Halter von in Deutschland zugelassener Fahrzeuge bietet die Infrastrukturabgabe in der jetzigen Form nicht die Gewähr für eine Entkoppelung der Fernstraßenfinanzierung vom allgemeinen Staatshaushalt.
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Bis zur konsequenten Umstellung auf die Nutzerfinanzierung für alle sollte für den Verkehr mit schweren Lkw das eingeführte Modell einer streckenabhängigen Lkw-Maut beibehalten werden.
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Der seit 1. Juli 2018 eingeführten Ausdehnung der Lkw-Maut auf weitere Bundesstraßenabschnitte steht die Wirtschaft dagegen sehr kritisch gegenüber, da Bundesstraßen für viele Unternehmen eine Erschließungsfunktion für den Betriebsstandort haben. Aufgrund der nutzungsabhängigen Bemautung führt jede Fahrt vor allem im Regionalverkehr zu Mehrkosten. Eine Bemautung lässt im Regionalverkehr außerdem Mautausweichverkehre auf das nachfolgende Straßennetz - die Landes- und Kreisstraßen - befürchten. Eine weitere Ausweitung der Maut auf Straßen dieses nachgeordneten Netzes sollte unter anderem aus den genannten Gründen unterbleiben. Eine weitere Ausweitung der Maut auf Straßen dieses nachgeordneten Netzes sollte unter anderem aus den genannten Gründen unterbleiben.
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Für die Finanzierung über Projektanleihen sollte zunächst eine Nutzen-, Kosten- und Risikenabschätzung im Vergleich zur öffentlichen Finanzierung vorgelegt werden. Zwar dürften derzeit Investoren aufgrund allgemein niedriger Anlagerenditen eher bereit sein, in sichere Kapitalanlagen wie in den Bau und die Unterhaltung des öffentlichen Straßennetzes zu investieren. Zumindest aber dann, wenn sich das Zinsniveau wieder nach oben entwickelt, bestünde jedoch die Gefahr, dass Kosten für den Staat durch laufende Zinsen und die Tilgung am Schluss lediglich zeitlich verlagert werden. Am Ende können dabei sogar höhere Kosten entstehen.
Hintergrund:Gerade für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und die exportstarke Region Stuttgart sind die Bundesfernstraßen ein wichtiger Standortfaktor. Die Auslastung vor allem der Autobahnen in der Region, aber auch zahlreicher Bundesstraßen gehört mit zu den höchsten im Bundesgebiet. In Stau-Rankings landete die Region im bundesweiten Vergleich wiederholt auf den schlechtesten Plätzen. Dabei belasten Staus und Behinderungen kostenmäßig besonders die Wirtschaft. Die Sicherstellung einer langfristig auskömmlichen Finanzierung der Straßeninfrastruktur zur Verbesserung dieser Situation ist deshalb von großem Interesse für den Wirtschaftsraum und seine Wettbewerbsfähigkeit.Der Bund ist Eigentümer der Bundesfernstraßen (Art. 90 GG). Für die Bau- und Ausbaumaßnahmen an den Bundesfernstraßen liegt bei ihm auch die finanzielle Straßenbaulast. Der sich zunehmend verschlechternde Zustand der Verkehrsinfrastruktur (Verkehrswege und Kunstbauten, insbesondere Brücken) hat bei allen Verkehrsträgern zu einer erheblichen Verschiebung der verfügbaren Finanzmittel in den Bereich der Erhaltung geführt. Für die kommenden Jahre hat der Bund nun jedoch einen Investitionshochlauf angekündigt, der auch zu einer erheblichen Verbesserung bei den Investitionen in den Aus- und Neubau führen und die Realisierung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) ermöglichen soll. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht einen Anstieg der Mittel für die Bundesfernstraßen bis auf rund 8,4 Milliarden Euro vor.Seit Jahresbeginn 2016 hat die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) im Auftrag des Bundes die Aufgabe der Komplettbewirtschaftung der Mittel des Bundesfernstraßenbaus übernommen. Damit wird der Zahlungsverkehr für alle Ausgaben zur Finanzierung von Erhalt, Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen von der VIFG durchgeführt. Neben dem Gebührenaufkommen aus der Lkw-Maut verteilt die VIFG die Mittel, die ihr vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsgesetze und nach den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ab 2021 wird die Bundesautobahngesellschaft in der Rechtsform einer GmbH die Zuständigkeit für Planung, Bau und Erhaltung der Autobahnen von den Bundesländern über-nehmen. Die Finanzierung der Gesellschaft soll maßgeblich Steuereinnahmen und Mauterträgen erfolgen. Die Gesellschaft soll dagegen nicht kreditfähig sein. Dagegen können sich für spezielle Projekte auch weiterhin private Investoren an einzelnen Streckenabschnitten oder Großbauprojekten finanziell beteiligen. Diese private Finanzierung im Rahmen von sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) ist damit die einzige Fremdfinanzierungsmöglichkeit für die Autobahngesellschaft. Hierbei soll allerdings eine Begrenzung auf Straßenlängen von maximal 100 Kilometer Länge erfolgen, um eine schleichende Unterwanderung des Alleineigentum des Bundes am gesamten Autobahnnetz zu verhindern.Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 18. Legislaturperiode sah zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus des Autobahnnetzes die Erhebung eines angemessenen Beitrags der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw mit der Maßgabe vor, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute. Das Bundesverkehrsministerium ging davon aus, dass sich von den prognostizierten rund vier Milliarden Euro Bruttoeinnahmen aus der „Pkw-Maut“ abzüglich der Systemkosten sowie der steuerlichen Entlastung der Halter deutscher Fahrzeuge jährlich zusätzliche Nettoeinnahmen von rund 500 Millionen Euro generieren ließen. Dieser Betrag sollte zweckgebunden in die Straßenverkehrsinfrastruktur des Bundes fließen. Der aktuelle Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode enthält keine Aussage zur "Pkw-Maut" mehr. -
- Ausreichend Geld für die Schienen und Wasserstraßen zur Verfügung stellen
Positionen:
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Die Infrastruktur von Schiene und Wasserstraße muss erhalten und ertüchtigt werden. Es besteht ein veritables Interesse der regionalen Wirtschaft an einer leistungsfähigen Schienen- / Wasserstraßenanbindung. Sie ist auf alle Verkehrsträger angewiesen, um ihre Transporte zuverlässig und kostengünstig durchführen zu können und setzt darauf, auch in Zukunft aus einem Angebot verschiedener Verkehrsträger auswählen zu können.
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Damit der aus Sicht der Wirtschaft erforderliche Ausbau und die Erhaltung gesichert werden können, erscheint der Verbleib der Infrastruktur in staatlicher Verantwortung auch für die Zukunft folgerichtig zu sein. Sichergestellt werden sollte eine zuverlässige und bedarfsgerechte Ausstattung der Bundesschienenwege und der Bundeswasserstraßen mit Finanzmitteln aus dem allgemeinen Bundeshaushalt.
Hintergrund:Die Logistikabteilungen in Unternehmen oder die Logistikdienstleister wählen je nach logistischer Aufgabe den aktuell am besten, zuverlässigsten und kostengünstigsten erscheinenden Verkehrsträger aus. Dabei stellt vor allem auf langen Strecken das Angebot von Bahn und Binnenschiff für die Unternehmen in der Region eine Alternative zum Straßentransport - beispielsweise in den Raum Rhein/Ruhr und zu den Seehäfen - dar. Leistungseinschränkungen aufgrund von Kapazitätsengpässen und schlechter Erhaltungszustände der Infrastruktur in der Region und auf den wichtigen Strecken außerhalb der Region wirken sich jedoch negativ auf das Verkehrsangebot und die Qualität der Transporte aus. Die Schienen- und Wasserwege werden aber absehbar nicht in der Lage sein, allein über Nutzungsgebühren Ausbau und Instandhaltung zu sichern.
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- Finanzierung des kommunalen Straßenbaus sichern
Positionen:
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Sowohl für den kommunalen Straßen- und Radwegebau als auch für den ÖPNV sollten künftig ausreichend investive Mittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Eine Anhebung des Gesamtvolumens der Investitionszuschüsse erscheint sinnvoll. Die IHK gibt zu bedenken, dass die aktuelle Förderquote von fünfzig Prozent zwar eine große Zahl von Fördermaßnahmen ermöglicht, zugleich aber die Gefahr birgt, dass sich vor allem finanzstärkere Kommunen Projekte leisten, die durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden. Mit einer umfassenden Ausnahmeregelung, um den Fördersatz in besonders gelagerten Fällen auf wenigstens 60 Prozent im kommunalen Straßenbau anheben zu können, sollte daher nachgesteuert werden, so wie schon beim Bau und Ausbau von Verkehrswegen der Straßen- und Eisenbahn eine Förderung bis zu 75 Prozent möglich ist.
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Da speziell in ländlichen Gebieten - die sich auch in der Region Stuttgart finden - der überwiegende Teil des ÖPNV in Form von Busverkehren auf der Straße stattfindet, stellen Investitionen in den Straßenbau nach Auffassung der IHK auch einen Beitrag zur dortigen Stärkung des ÖPNV dar. Es wäre daher unter Billigkeitsgesichtspunkten angemessen, wenn die Mittel nach dem LGVFG jeweils zu fünfzig Prozent auf den kommunalen Straßenbau und zu fünfzig Prozent auf den gesamten Umweltverbund einschließlich des Radverkehrs aufgeteilt würden.
Hintergrund:Das kommunale Straßennetz erfüllt eine wichtige Rolle für die Anbindung und Erreichbarkeit der Unternehmen. Investitionen in den kommunalen Straßenbau werden von den Regelungen zur Gemeindeverkehrsfinanzierung des Landes erfasst.Die Landesregierung hat angekündigt, das Gesamtvolumen der Investitionszuschüsse in Neu- und Ausbau der kommunalen Straßen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) anheben zu wollen.Von den nach dem LGVFG aktuell jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln von rund 165 Millionen Euro sollen nach dem Willen der Landesregierung circa 45 Prozent für den kommunalen Straßenbau und 55 Prozent für den Umweltverbund einschließlich des Fahrradverkehrs zur Verfügung gestellt werden. -
- ÖPNV leistungsfähiger und attraktiver machen
Positionen:
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Die Betreibervielfalt im Busgewerbe als Voraussetzung für einen dauerhaften Wettbewerb im ÖPNV soll erhalten bleiben.
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Ein leistungsfähiger ÖPNV ist Teil der Daseinsvorsorge und ohne öffentliche Zuschüsse oftmals nicht attraktiv zu gewährleisten. Dennoch sieht die Wirtschaft in einem unternehmerisch initiierten und verantworteten ÖPNV die Basis für einen kundenfreundlichen, effizienten und zukunftsfähigen ÖPNV in der Region Stuttgart.
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Die von den Verkehrsunternehmen auf Basis von beantragten Genehmigungen erbrachten kommerziellen Linienverkehre müssen nach Meinung der Wirtschaft gegenüber anderen Anforderungen Vorrang haben. Die EU-Verordnung 1370/2007 steht diesem Grundsatz nicht entgegen, da sich diese nur auf Verkehrsleistungen bezieht, die nicht kommerziell erbracht werden. Ausgleichsmittel für die Schüler- und Schwerbehindertenbeförderung widersprechen nicht diesem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit. Dies wurde bei der Novellierung des PBefG klargestellt. Auch wurde im neuen PBefG eine Ermächtigung zugunsten der Aufgabenträger vorgesehen, so genannte allgemeine Vorschriften im Sinne der EU-Verordnung 1370/2007 zu erlassen, deren Ausgleich dann nicht der Kommerzialität eines Verkehrs widerspricht. Dies sollte auch für Verbundtarife in der Region Stuttgart genutzt werden.
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Aus IHK Sicht ermöglicht es der vom Land, dem VRS, der Landeshauptstadt Stuttgart und den Landkreisen im VVS-Verbundgebiet geschlossene „ÖPNV-Pakt“ unter anderem, dass auch in Zukunft durch den einvernehmlichen Erlass einer Allgemeinen Vorschrift durch VRS und die Kreise weiterhin Busverkehrsleistungen in nennenswertem Umfang eigenwirtschaftlich erbracht werden können.
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Nicht nur, weil es rechtlich vorgesehen ist, sondern insbesondere weil Erfahrung und profunde Ortskenntnisse der ÖPNV-Unternehmer zur Gestaltung und Abstimmung der Linien und der Fahrpläne eine wichtige Quelle für Anregungen und hilfreiche Expertise für die Machbarkeit diskutierter Maßnahmen und die Fahrgastbedürfnisse sind, sollten die Busunternehmen beider Weiterentwicklung des Nahverkehrs eng eingebunden werden.
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In den Nahverkehrsplänen sollten sowohl verbindliche Ziele als auch weitere Grundsätze festgeschrieben werden, um die Aussagekraft der Nahverkehrspläne zu stärken und ihre Wirkung zu konkretisieren und so für die Unternehmen eine verlässliche Planungsgrundlage zu schaffen.
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Werden öffentliche Mittel für eine Ausweitung des ÖPNV-Angebots aufgewendet, sollten die Leistungen im Wettbewerb vergeben werden. Soweit es zu Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen kommt, fordert die Wirtschaft, diese hinsichtlich ihres zeitlichen Vorlaufs, der Losgrößen und der Laufzeit so zu gestalten, dass diese interessierten mittelständischen Unternehmen reelle Chancen bieten. Das novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) greift dies auf, indem es die angemessene Berücksichtigung mittelständischer Interessen fordert. Die erleichterten Vergabemöglichkeiten unterhalb der Schwellenwerte laut EU-Verordnung sollten daher genutzt werden.
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Bei der Gestaltung von Linienbündeln sollte der Aufgabenträger auch die Kompetenzen und Interessenlage mittelständischer Verkehrsunternehmen mit einbeziehen. Falsch zugeschnittene Linienbündel können schnell zur Existenzbedrohung für mittelständischeUnternehmen werden.
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Inhouse-Vergaben an kommunale Eigenbetriebe sollten in Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung auch in der Region Stuttgart auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
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Speziell in den ländlichen Bereichen der Region sollten alternative Bedienformen wie Rufbusse oder Rufautos berücksichtigt werden.
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Zurückhaltung geboten ist aus Sicht der IHK bei der Einrichtung von Bürgerbussen. Dabei bedarf es einer Bewertung im Einzelfall, in deren Rahmen insbesondere berücksichtigt werden sollte, dass Bürgerbusse in Konkurrenz zu gewerblichen Angeboten stehen können (z. B. Gelegenheitsverkehr mit Pkw), dass der Betrieb von Bürgerbussen im ÖPNV (Linienverkehr) einer Genehmigung bedarf und dass die Fahrer von Bürgerbussen im ÖPNV aus Gründen der Verkehrs- und Fahrgastsicherheit besonders qualifiziert werden müssen. Es darf erwartet werden, dass die von der Einführung eines Bürgerbusprojekts betroffenen Bus- und Personenbeförderungsunternehmen frühzeitig eingebunden werden. Zusammen mit diesen sollte ermittelt werden, ob nicht einem gewerblichen Angebot (z. B. Ruftaxi) der Vorzug einzuräumen ist bzw., ob eine Abgrenzung erfolgen kann (Festlegung Bedienungsgebiet etc.). Entscheidendes Kriterium dabei sollte immer die Erfüllung des Mobilitätsbedürfnisses sein.
Hintergrund:Für die Wirtschaft in der Region Stuttgart geht es bei der Entwicklung des ÖPNV vor allem um die Attraktivität von Unternehmensstandorten. Orte ohne einen leistungsfähigen ÖPNV haben vielfach Schwierigkeiten in der Wahrnehmung von außen und auch bei der Suche nach Fachkräften. Das wiederum kann bei der Entscheidung für oder gegen einen Gewerbestandort den Ausschlag geben. Die flexibel gestaltbaren Busverkehre sind wichtige Ergänzungen zum schienengebundenen Personennahverkehr und in der Fläche bzw. im ländlichen Raum der wichtigste öffentliche Verkehrsträger. In der Region Stuttgart außerhalb der Landeshauptstadt werden die Busverkehrsleistungen nach wie vor zu einem großen Teil durch kleinere und mittelständische Busunternehmen erbracht.Ein leistungsfähiger ÖPNV ist kostenintensiv. Am 1. Januar 2013 trat mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) der nationale Rechtsrahmen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Kraft, der den Vorrang unternehmerisch und auf den Wettbewerb ausgerichteter Verkehre erhalten soll. Dadurch sollen auch ÖPNV-Oligopole verhindert werden, damit es nicht zu einer Schwächung des Wettbewerbs und damit zu Mehrkosten für Aufgabenträger und Fahrgäste kommt.Zunehmend Verbreitung - nicht zuletzt in der Region Stuttgart - finden Bürgerbusse. Dabei handelt es sich um Verkehrsangebote, die aus bürgerschaftlichem Engagement betrieben werden. Ihr Ziel ist es, Lücken im öffentlichen Nahverkehrsnetz einer Kommune zu schließen, insbesondere in ländlichen Regionen und Stadtrandlagen. Der Generalverkehrsplan des Landes macht deutlich, dass das Land diese „kreative Beteiligung ehrenamtlich Tätiger im Bereich des Öffentlichen Verkehrs“ - auch durch anteilige Finanzierungsbeihilfen bei der Fahrzeugbeschaffung - weiter unterstützen will. Bürgerbusse dienen grundsätzlich dazu, kleinteilige Mobilitätsbedürfnisse zu bedienen, die durch den herkömmlichen ÖPNV nicht erschlossen werden können. Insofern besteht theoretisch keine Konkurrenz zwischen ÖPNV und Bürgerbus. Tatsächlich kann dennoch eine Wettbewerbssituation zu anderen gewerblichen Verkehrskonzepten (z. B. Rufbus oder Sammeltaxi) und somit zu IHK-Mitgliedsbetrieben bestehen. -
- Erreichbarkeit für Fernbuslinien und Bustourismus sicherstellen
Positionen:
- Nationalen und internationalen Fernlinienbusverkehren sollten zentrale Busbahnhofsstandorte in Autobahnnähe einerseitsund mit guter ÖPNV-Anbindung andererseits angeboten werden. Für den Raum Stuttgart erscheinen daher die Standorteam Flughafen sowie am Bahnhof Kornwestheim geeignet.
- Um die Attraktivität für Touristen aufrechtzuerhalten oder zusteigern, besteht aus Sicht der IHK die Notwendigkeit, dass die Reisebusse auch künftig geeignete Halteplätze anfahren können. Daher sollten für Omnibus-Tagesfahrten und für Gruppen,die einen Bus anmieten, entsprechende Möglichkeiten in der Nähe zu einem innerstädtischen Verknüpfungspunkt des ÖPNV bzw. zu den bedeutenden Veranstaltungsorten vorgesehen werden. Die IHK sieht für den Touristikverkehr unter anderem Bedarf für insgesamt sechs nur für diese Verkehre reservierte Haltebuchten in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof.
Hintergrund:
Das seit 2013 in Deutschland weitgehend freigegebene Linienbus-System hat sich auf dem Reisemarkt fest etabliert. Dabei führen auch Busunternehmen aus Baden-Württemberg als Service-Partner Fahrten für Fernbusanbieter durch.Besonders die inzwischen eng getakteten direkten Fernbus-Verbindungen zwischen den Großstädten entwickeln sich für Geschäftsreisende aus der und in die Region Stuttgart zu einer Alternative zu Bahn, Flugzeug und Auto.2016 wurde das neue Stuttgart Airport Busterminal (SAB) am Flughafen Stuttgart in Betrieb genommen. Von dort werden Fahrten zu über 100 nationalen wie internationalen Zielen angeboten. Zeitgleich wurden die improvisierten Lösungen in den Stuttgarter Stadtbezirken Zuffenhausen und Obertürkheim aufgegeben. Hier wird von Kritikern angeführt, dass sich viele Fernbuskunden aus Stuttgart und der Region einen Halt in der Innenstadt wünschten. Zumindest müsse aber ein zweiter Halt im Norden Stuttgarts angeboten werden. Eine solche Haltestelle soll es künftig in Kornwestheim geben.Auch der Bustourismus hat für die Stadt und die Region Stuttgart wirtschaftliche Bedeutung. Das Volksfest und die populären Weihnachtmärkte in Stuttgart, Ludwigsburg und Esslingen sind nur zwei der Beispiele für Veranstaltungen, die sich zu wichtigen Zielen für Busreiseveranstalter entwickelt haben. Mehr als 4.500 Busse fahren jährlich allein den Stuttgarter Weihnachtsmarkt an und bringen damit zusätzliche Kaufkraft in die Stadt. - Wettbewerb auf der Schiene verbessern und nationale Fernbusverkehre mittelstandsfreundlich ausgestalten
Positionen:
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Aus IHK-Sicht sollte alles für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz und den Stationen getan werden. Jedoch birgt allein schon die Konstruktion des integrierten Bahnkonzerns ein Diskriminierungspotenzial. Dies könnte weitgehend reduziert werden, wenn doch noch eine Privatisierung der Verkehrs- und Logistiksparten der DB AG vorgenommen würde. Das Schienennetz sollte dagegen in staatlicher Verantwortung bleiben. Die Ausgestaltung der Preise für die Nutzung von Trassen und Stationen sollte weiterhin als Staatsaufgabe angesehen werden. Damit könnte den negativen Auswirkungen für die Qualität des Netzes vorgebeugt werden, die bei einer reinen Gewinnorientierung bestünde.
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Die Wirtschaft unterstützt die Liberalisierung des nationalen Fernbusverkehrs. Im Falle einer Bemautung des Fernbusverkehrs sollten aus wettbewerblichen Gründen auch die Vorteile des Schienenfernverkehrs bei der Stromsteuer aufgehoben werden, da der Bus bei der Energiebesteuerung in vollem Umfang belastet wird. Die Streichung dieses Privilegs zugunsten der Bahn würde jedoch den von der Kerosinsteuer befreiten Luftverkehr auf den nationalen und europäischen Verbindungen gegenüber dem Schienenfernverkehr stark begünstigen. Konsequent wäre es somit unter diesem Gesichtspunkt, auch die nationalen Luftfahrtunternehmen mit einer Kerosinsteuer zu belasten. Da diese Branche jedoch in einem scharfen internationalen Wettbewerb steht und Airlines anderer Staaten von der Kerosinbesteuerung befreit sind, würde dies wiederum einen erheblichen Wettbewerbsnachteil zu Lasten der deutschen Fluggesellschaften bedeuten. Deshalb empfiehlt die IHK aktuell, von einer Veränderung des komplexen Gefüges abzusehen. Langfristig ist eine entsprechende Initiative für einen fairen Wettbewerb unter allen Verkehrsträgern auf europäischer Ebene wünschenswert.
Hintergrund:Als Ergebnis der Bahnreform findet auf dem Schienennetz der DB Netz AG als Tochter der Deutsche Bahn AG vor allem im Schienengüterverkehr und vereinzelt im Personenfernverkehr Wettbewerb statt (Anmerkung: Planung, Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs sind auf die Länder übergegangen). Allerdings sind die beiden größten Eisenbahnverkehrsunternehmen im Güter- und Personenfernverkehr die in den staatseigenen Bahnkonzern integrierten Unternehmen DB Cargo AG und DB Fernverkehr AG. Aufgrund dieser Konstellation wird von Wettbewerbern immer wieder auf das bestehende Diskriminierungspotenzial hingewiesen, das dadurch vergrößert werde, dass die DB AG auch die Kontrolle über Stationen und Abstellanlagen ausübe. Im Gegenzug verweist die DB AG in ihren jährlich erscheinenden Wettbewerbsberichten auf das hohe Maß an Wettbewerb, das insbesondere im Schienengüterverkehr herrsche. Dort stieg der Marktanteil der rund 180 Wettbewerber mittlerweile auf fast 40 Prozent. Angeführt wird auch die Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor durch die Bundesnetzagentur. Dennoch kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Billigkeit der Trassen- und Stationsentgelte zwischen einzelnen Zugangsberechtigten und der DB Netz AG vor den Zivilgerichten.Von den Auswirkungen der Regelungen über den Wettbewerb im Bahnverkehr sind im IHK-Bezirk Region Stuttgart nicht allein die rund ein halbes Dutzend Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in der Region betroffen, sondern auch die Verlader und Spediteure, die sich des Verkehrsmittels Bahn bedienen. Der Schienengüterverkehr von und in die Region Stuttgart lässt sich (ohne die derzeitigen Verkehre für den Bau des Projekts „Stuttgart 21“) auf etwa acht Millionen Tonnen pro Jahr beziffern. An Bedeutung haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten die containerisierten Transporte von und zu den Seehäfen gewonnen. Diese Hinterlandverkehre sind für den exportstarken Wirtschaftsraum Stuttgart besonders wichtig. Gerade im Marktsegment dieses kombinierten Verkehrs gibt es von und zu den Umschlagterminals in Kornwestheim und Stuttgart-Hafen Zugverbindungen mehrerer konkurrierender Betreiber. Die Wettbewerbsbedingungen wirken sich auf deren Angebote und Preise aus.Mit der Liberalisierung des Fernbusverkehrs ist 2013 ein neuer Wettbewerber in den Markt des Personenverkehrs eingetreten. Geschaffen wurde ein neuer, äußerst dynamischer Markt. Mittlerweile kann der nationale Fernverkehr auf der Straße als flächendeckend bezeichnet werden. Gleichzeitig kommt es aber bereits zu Marktbereinigungen und Marktkonsolidierungen. Besonders umstritten sind nach wie vor die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zwischen den Bussen und dem Schienenverkehr, da circa 30 Prozent der Fernbuskunden vom Fernverkehr der Bahn abwandern. So wird angeführt, der Schienenfernverkehr müsse Trassenentgelte bezahlen, wohingegen der Fernbus die Autobahnen mautfrei nutzen könne. Dafür wird der Fernbus bei der Energiesteuer voll belastet, wohingegen die Schiene begünstigt wird. Im Gegenzug deckt der Schienenpersonenfernverkehr seine Infrastrukturkosten etwa zur Hälfte. Ebenfalls kritisiert wird ein möglicher Kannibalisierungseffekt gegenüber dem mit öffentlichen Mitteln finanzierten Schienenpersonennahverkehr. Daraus wird abgeleitet, dass das für den Fernbus geltende gesetzliche Verbot einer Beförderung von Passagieren unter 50 km oder in Konkurrenz zu öffentlichem Schienenpersonennahverkehr mit weniger als einer Stunde Reisezeit nicht ausreichend sei. Für die Wirtschaft ist der Fernbus von zweifacher Relevanz. Zum einen hat er inzwischen auch im Bereich der Geschäftsreisen Fuß gefasst. Dies gilt insbesondere im Fernbusverkehr zwischen deutschen Mittel- und Großstädten, wo inzwischen ein hoher Versorgungsgrad erreicht wird. So nutzten 2015 15 Prozent der Unternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeitern Fernbusse bei Geschäftsreisen. Bei den Großunternehmen mit mehr als 1.500 Mitarbeitern sind es immerhin neun Prozent. Aufgrund des großen Fernbusangebots aus der und in die Region Stuttgart ist dies auch für die regionalen Unternehmen von Belang. Zum anderen bedienen sich die Fernbusbetreibergesellschaften für die Durchführung der Verkehre regionaler Busunternehmen als Partner. Auch Busunternehmer aus Baden-Württemberg sind hier eingebunden und sehen diese Verkehre als neues Standbein des sich verändernden Marktes, in dem sich insbesondere die Nachfrage im klassischen Reisebusverkehr eher rückläufig entwickelt. -
- Taximarkt reformieren
Positionen:
- Die IHK plädiert für eine Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens des deutschen Personenbeförderungsgewerbes mit PKW. Aus IHK-Sicht sollte dabei jedoch bedacht werden, dass aus ordnungspolitischer Perspektive spezielle Marktregulierungen nur dann erfolgen sollten, wenn ein Wettbewerbsversagen vorliegt. Zudem sind bei einer Regulierung die Instrumente mit der geringsten Eingriffsintensität zu bevorzugen, um ein Maximum an wettbewerblicher Selbststeuerung zu ermöglichen. Deshalb erscheint weder die staatliche Begrenzung der Anbieterzahl noch die Vorgabe eines festen Tarifs verkehrspolitisch geboten.
- Eine Deregulierung des Marktes sollte nur unter der Bedingung erfolgen, dass die Sicherheit für den Fahrgast und die Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt werden und die Funktionsfähigkeit des Marktes insgesamt erhalten bleibt. Das Ziel einer sicheren Beförderung ließe sich dabei auch durch staatliche Vorgaben für die sicherheitsrelevanten Angebotsmerkmale verwirklichen. Soweit jedoch eine Konzessionsfreigabe angestrebt wird, haben sowohl theoretische Analysen als auch Erfahrungen in Hamburg sowie auf ausländischen Märkten gezeigt, dass dies nur dann nicht zu Störungen der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes führt, wenn sie von einer wirkungsvollen Kontrolle und Durchsetzung eines rechtskonformen Angebots (insbesondere Einhaltung der Bestimmungen des Steuer-, Sozialabgaben- und
Arbeitsrechts) begleitet wird. Darüber hinaus böte eine Abschaffung des Festtarifs den Beförderungsanbietern zusätzliche Möglichkeiten, auf sich wandelnde Marktsituationen zu reagieren. Dazu könnten beispielsweise Angebote unterschiedlicher Preis-/Qualitätskombinationen oder Sonderaktionen in nachfrageschwachen Zeiten gehören. Smartphone-Applikationen könnten dabei unter anderem die Informationskosten senken. Eine zwingende Voraussetzung für eine solche Deregulierung dürften jedoch erweiterte Informationspflichten darstellen. Zudem wäre zumindest für eine Übergangszeit eine Höchstpreisvorgabe zu befürworten.
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Die Legalisierung eines auf Einkommenserzielung ausgerichteten Beförderungsangebots durch „Privatpersonen“ mit ihren privaten PKW, also durch Anbieter, die weder über eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsrecht noch über die entsprechenden Fahrerqualifikationen verfügen, würde auf dem Markt erhebliche Verwerfungen mit sich bringen, sodass die Legalisierung eines solchen Angebotsmodells insgesamt keine gesamtwirtschaftlichen Vorteile verspricht und bereits aus Gründen des Verbraucherschutzes in Deutschland nicht realisierbar erscheint. Im Übrigen würde es sich nach dem Dafürhalten der IHK nach dem steuerlichen Gewerbebetrieb auch bei solchen Anbietern um Gewerbetriebe handeln - und gerade nicht mehr um Privatpersonen. Es wäre aus IHK-Sicht nicht akzeptabel, dass es im Ergebnis Gewerbetreibende geben würde, die das Personenbeförderungsrecht - also besonderes Gewerberecht - einhalten müssen und solche, die es nicht müssen.
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In Fragen der Verkehrssicherheit sollte es keine Kompromisse und damit auch keine Sonderregelungen für einzelne Anbieter geben. Alle Anbieter von gewerblichem Personenverkehr - auch bei neuen Angeboten der „Share-economy“ - sollten daher den Grundanforderungen ab der ersten Beförderung genügen. Dies sind aus Sicht der IHK ein Versicherungsschutz für gewerbliche Verkehre, eine jährliche Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, der Personenbeförderungsschein, ein augenärztliches Attest, ein Führungszeugnis sowie ein mindestens zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Nicht zwingend erforderlich zur Erreichung dieses Zweckes ist eine Ortskundeprüfung. Sie ist nicht sicherheitsrelevant.
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Zulässig ist bereits im geltenden Rechtsrahmen eine Vermittlung von Mietwagen über mobile Applikationen. Allerdings führt hier insbesondere die Rückkehrpflicht in Verbindung mit der Vorgabe, dass Aufträge nur am Betriebssitz entgegengenommen werden dürfen, dazu, dass die Vorteile eines solchen Angebotsmodells nur teilweise genutzt werden können. Folglich sollten diese neuen Angebotskonzepte zum Anlass genommen werden, die allgemeine rechtliche Rahmensetzung für Taxen und Mietwagen kritisch zu hinterfragen. Während eine isolierte Lockerung der Vorschriften zur Rückkehrpflicht und zur Auftragsannahme bei Mietwagen eine asymmetrische Veränderung der Rahmenbedingungen zulasten der Taxianbieter darstellen würde, böte eine gleichzeitige Deregulierung des Taxi- und des Mietwagenmarktes sowohl den etablierten Taxianbietern als auch den neuen Anbietern im Bereich der Mietwagenvermittlung neue Chancen, aber auch unternehmerische Herausforderungen. Zu beachten wäre, dass ein Unterlaufen der gesetzlichen Anforderungen über virtuelle Plattformen vermieden werden sollte.
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Generell lassen technische Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung den Ordnungsrahmen für die Personenbeförderung mit PKW aus Sicht der IHK reformbedürftig erscheinen. So sollten die Begrifflichkeiten und die qualifikatorischen Anforderungen an das Fahrpersonal angepasst werden. Konkret böte es sich an, nicht mehr zeitgemäß erscheinende Formulierungen („fernmündlich“) an die technische Entwicklung anzupassen und beispielsweise die Bestimmungen zur Ortskenntnis des Fahrpersonals unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts im Bereich der Navigationssysteme zu modernisieren. Im Zusammenhang mit einer solchen Fortschreibung sollten auch andere technische Bestimmungen, deren Effektivität immer wieder kritisch hinterfragt wird, auf den Prüfstand gestellt werden. So beispielsweise die Pflicht zum Einbau von Alarmanlagen in Fahrzeuge zur Personenbeförderung.
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Künftig sind alle Taxifahrten lückenlos in digitaler Form aufzuzeichnen. Für den Mietwagenbereich sollte dann aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit eine vergleichbare Pflicht gelten.
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Vom Taxi- und Mietwagenverkehr abzugrenzen sind Mitfahrzentralen oder die die Vermittlung von Fahrten über Mitfahr-Apps („digitalisierter Daumen“). Hierüber vermittelte Fahrten werden ohnehin durchgeführt. Es werden lediglich Mitfahrer gesucht, um Betriebskosten zu teilen. Es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht. Daher besteht aus Sicht der IHK keine Notwendigkeit für eine wie auch immer geartete Reglementierung.
Hintergrund:Während auf der einen Seite technische Innovationen im Bereich der Digitalisierung sowohl neue Geschäftskonzepte als auch erweiterte Informations- und Auswahlmöglichkeiten der Nachfrager eröffnen, ist der rechtliche Rahmen in weiten Teilen seit Jahrzehnten unverändert, was nicht zuletzt an den verwendeten Begrifflichkeiten (z. B. „fernmündlich“) erkennbar ist. Dabei ist der Taxiverkehr Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, der einer umfassenden Marktregulierung unterliegen soll, damit die spezifischen verkehrspolitischen Ziele erfüllt werden können. Es sind die staatlichen Genehmigungsbehörden, die den Markt durch die Festlegung der Zahl von Konzessionen und die Höhe und Struktur der Taxitarife regeln. Dazu müssen sie die Funktionsfähigkeit des Marktes beurteilen. Eckdaten wie die tatsächliche Ertragslage bei den Unternehmen sind oftmals unbekannt. Ohne deren Kenntnis ist eine Beschränkung der Gewerbefreiheit, wie sie die Kontingentierung der Taxigenehmigungen darstellt, aber nicht zulässig. In Stuttgart sah sich die Landeshauptstadt und der Landkreis Esslingen veranlasst, aufgrund von Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht und vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Anzahl der Taxikonzessionen im Jahr 2013 eine Untersuchung zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Auftrag zu geben. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass das Stuttgarter Gewerbe auf vielfache Weise in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt sei und zu den betriebswirtschaftlich problematischsten in ganz Deutschland gehöre. Rahmenbedingungen, die zu einer positiven Entwicklung der Strukturen des Personenbeförderungsgewerbes führen, verbessern die betriebswirtschaftliche Situation der Betriebe in der Region Stuttgart und speziell in der Landeshauptstadt.Mögliche Lösungsansätze hatte der baden-württembergische Industrie und Handelskammer-tag (BWIHK) bereits 2008/2009 in einem Gutachten zum Thema „Zukünftiger Ordnungsrahmen für die Personenbeförderung mit PKW“ erarbeiten lassen. Im Rahmen einer Workshopreihe wurden mit Marktakteuren, Interessenverbänden, Entscheidungsträgern und Experten Vorschläge zur Änderung des Ordnungsrahmens erarbeitet. Die Ergebnisse wurden als Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens formuliert.Erneut aufgegriffen wurde das Thema im Jahr 2015, als die Monopolkommission der Bundesregierung Wettbewerbsdefizite auf den Taximärkten anmahnte und zeitgleich neue Anbieter den Markt mit Angeboten sondierten, die auf dem Gedanken des Teilens beruhen. Bestandteil solcher Share-economy-Geschäftsmodelle ist vielfach die Option, die Arbeitskraft einer Vielzahl von Privatpersonen zu nutzen. Auch in Stuttgart wollte einer dieser Anbieter Fuß fassen, gab im Rahmen eines vom örtlichen Taxigewerbe angestrengten Rechtsstreits jedoch nach. Die gesellschaftliche und politische Diskussion darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Wettbewerber zugelassen werden sollten, geht jedoch weiter. Als Gebot der Stunde wurde daraufhin vom BWIHK eine Aktualisierung des Gutachtens in Auf-trag gegeben. Basis war erneut ein Workshop. Wieder gelang es, die verschiedenen Akteure unter wissenschaftlicher Moderation und Begleitung an einen Tisch zu bekommen. Damit wollten die IHKs nicht zuletzt den unterschiedlichen Meinungen im Gewerbe insbesondere zur Frage der Marktliberalisierung gerecht werden. Es wurden drei unterschiedliche Szenarien für eine Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens für das deutsche Personenbeförderungsgewerbe mit PKW entwickelt. Nach Auffassung der IHK stellt jedes für sich einen schlüssigen Weg für eine mögliche Neuordnung dar. Die Wahl, welches Szenario das richtige Modell für die Zukunft des deutschen Personenbeförderungsgewerbes mit PKW wäre, liegt nun bei den Entscheidungsträgern - insbesondere in der Politik. - Sicherheit im Luftverkehr international und sachorientiert regeln
Positionen:
- Die Luftsicherheitsvorschriften aus dem internationalen und EU-Recht sollten vollständig in nationales Recht überführt werden. Dies ist derzeit nur ansatzweise umgesetzt. Deshalb bleiben insbesondere zivilrechtliche Fragestellungen in aller Regel unbeantwortet. Da an dem sicheren Versand von Luftfracht regelmäßig mehrere Unternehmen beteiligt sind, die untereinander Leistungsverpflichtungen eingehen, bedarf es der Einbettung der sich damit im Einzelfall verbundenen Rechte und Pflichten in nationales Recht. Auch widersprechen manche Detailregelungen den Grundprinzipien der Europäischen Union, insbesondere dem freien Warenverkehr, der freien Dienstleistungserbringung oder der Niederlassungsfreiheit. Generell drängt sich der Eindruck auf, dass viele Fragestellungen nur im verwaltungsrechtlichen, nicht aber im zivilrechtlichen Sinne beantwortet werden.
- Die Abläufe sollten vereinfacht werden. Insbesondere für Konzernstrukturen sollten Erleichterungen geschaffen werden. So kann beispielsweise ein Unternehmen, dass mehrere Standorte in Deutschland hat, die alle die Zertifizierung zum bekannten Versender (bV) besitzen, Luftfracht zwischen diesen Standorten sicher austauschen. Eine Übergabe von einem bV zu einem unternehmensungleichen (aber im gleichen Konzern „beheimateten”) bV ist indes nicht zulässig. Dies sollte geändert werden. Ebenso verhält es sich, wenn ein Konzernstandort den Status des bV innehat, aus wirtschaftlichen Gründen aber in einem anderen Mitgliedstaat liegt. Sind Unternehmen mit mehreren Standorten in unterschiedlichen Mitgliedstaaten aktiv und findet zwischen diesen Standorten ein Warenverkehr statt, können aus den nationalen Auslegungen nur unter (sehr) hohem Aufwand zu lösende Probleme erwachsen bzw. entsteht unverhältnismäßiger Aufwand, um Formvorschriften nachzukommen, deren positive Wirkung auf die Zielerreichung der Vorschriften sehr fragwürdig erscheint. Auch hier tritt die IHK für eine Erleichterung ein.
- Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass ein reglementierter Beauftragter (regB) Luftfracht im eigenen Namen ohne Einbeziehung eines anderen regB in die Transportkette einbringen kann. Bislang muss er dies beispielsweise für den Versand von Luftfrachtpackeinheiten für Retourwaren, für den eigentlich der Status bV benötigt wird, tun, da regB nicht gleichzeitig bV sein können. Dabei führt die aktuell geltende Rechtslage an diesem Punkt nach Einschätzung der IHK nicht zur Verbesserung der Luftfrachtsicherheit. Auch die apodiktische Fixierung auf das Vier-Augen-Prinzip sollte dahingehend geprüft werden, ob es in jedem Fall der Erreichung der Normziele dient.
- In manchen Detailvorschriften können bürokratische Abläufe beobachtet werden, die nicht zwingend sachdienlich sind und daher abzuschaffen wären. So sind Fälle bekannt, bei denen im Rahmen der personenbezogenen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP), die ein für einen bekannten Versender (bV) tätiger Dienstleister veranlassen muss, eine Beteiligung des bV verlangt wird, die dazu führt, dass der bV den Gebührenbescheid für die ZÜP erhält und daraufhin einen finanziellen Ausgleich mit dem Dienstleister veranlassen muss. Speziell bei der ZÜP sollten zudem Lösungen für offene Fragen gefunden werden (z. B. ob regelmäßig auftauchende „Nicht-Arbeitstätigkeiten” wie Elternzeiten oder Sabbaticals eine im Zweifel erklärungsbedürftige oder andere Fragen aufwerfende Lücke darstellen). Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass die Zeitspanne zwischen Antragstellung und behördlichem Bescheid so gering wie möglich gehalten wird. Die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft könnte Schaden nehmen, wenn bei unplanbarem Ausfall von Personal langwierige ZÜP-Verfahren eine Neu- bzw. übergangsweise Besetzung einer Stelle verzögern. Auch bei der Übernahme von Auszubildenden oder Praktikanten in reguläre Beschäftigungsverhältnisse entstehen in der Praxis häufig längere Zeitspannen aufgrund der Zeitverzögerung bei der behördlichen Bearbeitung der ZÜP, in denen die „neuen” Mitarbeiter nicht eingesetzt werden können.
- In einigen Fällen bestehen zwischen den Mitgliedstaaten deutliche Abweichungen in der Interpretation der Vorschriften, die aus IHK-Sicht dringend harmonisiert werden sollten. Dies gilt z. B. bei der Frage, ab wann Luftfracht identifiziert und somit den spezifischen Anforderungen zu unterwerfen ist. Diese Interpretationsspielräume sorgen z. B. bei Unternehmen, die Standorte in mehreren Mitgliedstaaten betreiben, auch innerhalb des Konzerns für administrative Probleme. Darüber hinaus sind derartige Abweichungen geeignet, einen Wettbewerbsnachteil darzustellen.
- Die Praxis zeigt, dass manche Verfahren zum „sicher machen” von zuvor unsicherer Luftfracht einfacher, kostengünstiger oder schneller sind oder sein können, als dies andere Verfahren zu leisten im Stand sind. Die Wirtschaft plädiert dafür, im Sinne eines Best-Practice-Ansatzes sich auch in Deutschland für Verfahren zu öffnen, die sich in anderen Mitgliedstaaten bewährt haben. So werden in Deutschland alle Sendungen entladen und von einem speziell ausgebildeten Hund „beschnüffelt”. In anderen Mitgliedstaaten wird dem Raum, in dem sich die (weiterhin auf dem LKW befindlichen) Güter befinden, sämtliche Luft entzogen und diese an der Nase des Hundes vorbeigeführt.
- Aktuell werden sämtliche Auditierungen durch die zuständige Bundesbehörde durchgeführt. Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass diese Audits als hoheitliche Aufgabe an private Dienstleister übertragen werden können, die dann im Auftrag und unter Aufsicht der zuständigen Bundesbehörde die Auditierung der bV, regB, registrierten und bekannten Lieferanten sowie Transporteure/Frachtführer durchführen können.
- Im Zusammenhang mit den Pflichtschulungen für das Personal der an der sicheren Lieferkette beteiligten Unternehmen sollte überprüft werden, ob die in den Schulungen vermittelten Kenntnisse und Themenbereiche zielführend ausgestaltet sind. Es sollte tunlichst nicht der Eindruck entstehen, dass hier Kenntnisse vermittelt werden, wie eine Luftfrachtsendung tatsächlich „gefährlich gemacht” werden kann.
Hintergrund:
Eine Maßnahme, um die Gefährdung durch Terrorismus zu reduzieren, ist der Schutz von Luftfracht vor dem unbefugten Zugriff Dritter. Luftfracht muss vor der Verladung in Flugzeuge als sicher eingestuft werden. Dies kann direkt vor der Verladung durch Kontrollen (z. B. Röntgen, physische Kontrolle) sichergestellt werden. Sind solche Kontrollmaßnahmen z. B. zu kosten- oder zeitintensiv oder kann die Sendung aufgrund ihrer Beschaffenheit keinen solchen Kontrollmaßnahmen zugeführt werden, bleibt die Möglichkeit, die Luftfracht ab Ihrer Entstehung innerhalb einer sicheren Kette zu behandeln. Dann müssen die in der vorgelagerten Transportkette Beteiligten behördlich auditiert sein bzw. die rechtlichen Anforderungen erfüllen und dadurch eine sichere Lieferkette sicherstellen. Seit der Implementierung der behördlich auditierten sicheren Lieferkette vor gut fünf Jahren konnten viele Anforderungen und die sich daraus ergebenden Fragestellungen einer Beantwortung zugeführt werden. Leider konnte in manchen Bereichen keine Kontinuität der Auslegung beobachtet werden. Außerdem bestehen Umsetzungsdefizite in nationales Recht und Wettbewerbsverzerrungen durch abweichende Auslegungen der EU-Verordnungen durch die Mitgliedstaaten. - Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten
Positionen:
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Die Wirtschaft kann durch den Einsatz technischer Innovationen wie moderne Fahrerassistenz- und Warnsysteme und künftig automatisiert bzw. autonom fahrende Fahrzeuge zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr beitragen. Die Politik sollte nach Meinung der Wirtschaft diese Entwicklung fördern und z.B. durch die Sicherstellung einer intakten und bedarfsgerechten Verkehrsinfrastruktur unterstützen. Ein flächendeckendes Monitoring der Infrastruktur kann auch Grundlage für das Erhaltungsmanagement der Straßeninfrastruktur sein.
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Bund und Länder sollten an den Bundesfern- und Landesstraßen (sichere) Rastanlagen bzw. Parkplätze in hinreichendem Ausmaß und mit geeigneter Infrastruktur (z.B. im Sanitärbereich) zur Verfügung stellen, um den im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr sowie im Werkverkehr eingesetzten Fahrern die Einhaltung der Vorschriften zu den Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten zu erleichtern. Neben dem überörtlichen Straßennetz bieten sich in zahlreichen Fällen auch lokale Gewerbegebiete, in denen z.B. Autohöfe entwickelt werden können, oder die Erweiterung bestehender Anlagen an.
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Damit die täglichen und reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten, die die Fahrer im stehenden Fahrzeug verbringen dürfen, auch der Erholung der Fahrer dienen können, sollte der Einbau von Standklimaanlagen und Standheizungen gesetzlich vorgeschrieben werden. Dies gilt nur für Fahrzeuge, in denen die Fahrer die genannten Ruhezeiten tatsächlich und regelmäßig verbringen. Die Regelmäßigkeit lässt sich u.a. aus den Aufzeichnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten oder den im Betrieb angefertigten Arbeitszeitaufzeichnungen nachvollziehen. Diese Regelung sollte EU-weit getroffen werden.
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Verbesserungen sind auch durch nicht interpretationsfähige und verständliche Regelungen, zum Beispiel bei der Ladungssicherung, den Gefahrgutvorschriften oder dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht möglich, z.B. wenn die Vorschriften für die Lagerung von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen an vielen verschiedenen Stellen geregelt sind und dadurch die Einheitlichkeit sowie Widerspruchs- und Überschneidungsfreiheit der konkreten Regelungen leidet. Grundsätzlich bietet es sich auch hier an, alle Regelungen verbindlich für alle Mitgliedsstaaten zu regeln und nationale Sonderwege wo immer möglich zu vermeiden.
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Generelle Lkw-Überholverbote auf Bundesfernstraßen sowie Lkw-Durchfahrtsverbote, die zu Ausweich- und Umwegverkehren führen, können sich negativ auf die Leichtigkeit und Effizienz des Verkehrs auswirken.
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Die zeitweise Mitnutzung von Standstreifen auf Autobahnen sollte auf geeigneten Abschnitten geprüft und ermöglicht werden, wenn dies der Verflüssigung des Verkehrs dient.
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Der Einsatz von Verkehrstelematik sollte - unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften - verstärkt und weiterentwickelt werden.
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Durch Systeme zur Verbesserung der aktiven und passiven Sicherheit, z. B. Notbremssysteme, Spurhalteassistenten und andere Warn- und Assistenzsysteme können deutliche Sicherheitsgewinne erzielt werden. Sie sollten EU-weit durch gesetzliche Regelungen zur Pflichtausstattung von Neufahrzeugen werden.
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Schulungs- und Ausbildungsanforderungen an gewerblich eingesetzte Fahrer können helfen, die allgemeine Straßenverkehrssicherheit und die Energieeffizienz zu verbessern. Neben den gesetzlich verpflichtenden Qualifizierungsmaßnahmen leisten viele Unternehmen einen wichtigen Beitrag durch zusätzliche eigene Schulungsmaßnahmen. Die für den Wirtschaftsverkehr bestehenden Förderprogramme sollten, insbesondere wenn sie wie die bestehenden Ausgleichsmaßnahmen aus der LKW-Maut bereits von der Wirtschaft finanziert werden, aufrechterhalten und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben weiterentwickelt werden, wobei der Bandbreite der sicherheitsrelevanten Themengebiete Rechnung getragen werden sollte. Ggf. sollte zur Förderung der Straßenverkehrssicherheit auch eine Anpassung der rechtlichen Restriktionen bei der Förderung gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungsmaßnahmen verfolgt werden.
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Für die Wirtschaft ist die Sicherheit bei Güterbeförderungen unabhängig vom eingesetzten Verkehrsträger von besonderer Wichtigkeit. Neben der Verantwortung Dritten gegenüber sind Unfälle und damit einhergehende Güterschäden stets für alle Beteiligten und Betroffenen mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Wirtschaft dafür aus, dass die Regelungen zur Ladungssicherung folgende Aspekte berücksichtigen: Objektivierung durch Orientierung am „Stand der Technik“, Klarheit (auch im Sinne von Interpretationsfreiheit), Einheitlichkeit (auch zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen), Praktikabilität (auch im Sinne von Wirtschaftlichkeit).
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Präventive wie auch nachgelagerte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Verkehrsinfrastruktur sind insbesondere in den kälteren Jahreszeiten von großer Wichtigkeit. Um Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer bestmöglich zu schützen und wirtschaftliche Schäden zu minimieren spricht sich die Wirtschaft dafür aus, dass die öffentliche Verwaltung hinreichend Personal und Mittel vorhält, um Behinderungen im Verkehrswegenetz zu minimieren bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.
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Wenn Durchgangsverkehre Innenstädte belasten, können Umgehungsstraßen eine Lösung darstellen. Dies vor allem, wenn die alternativen Gegenmaßnahmen in verkehrlichen Restriktionen, z.B. Tempo 30 oder 40 auf Ortsdurchfahrtsstraßen, Verkehrsbehinderungen durch Umbaumaßnahmen, Durchfahrtsverboten und anderen Maßnahmen bestehen. Da hierdurch oftmals nur Verkehr verdrängt wird (mit entsprechenden Umwegverkehren und steigenden Umweltbelastungen), sollte ein schlüssiges Verkehrskonzept zugrunde liegen.
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Einschränkungen beim freien (grenzüberschreitenden) Waren und Personenverkehr, immerhin eine Grundsäule der Europäischen Union, werden von der Wirtschaft sehr kritisch gesehen. Dies gilt insbesondere, wenn diese nicht allgemein gelten oder an spezifische Rahmenbedingungen geknüpft und somit nicht wettbewerbsneutral ausgestaltet sind. Ein Beispiel für bürokratische Hürden bei Transporten im Binnenverkehr der Union sind die zunehmende Anzahl von Regelungen zur Entsendung von Arbeitnehmern, die speziell Omnibus- und Güterkraftverkehrsunternehmen hohen administrativen Aufwand abverlangen. Speziell für kleinere und mittlere Unternehmen ohne größeren Verwaltungsapparat ist die rechtskonforme Umsetzung dieser national recht unterschiedlichen Pflichten nur schwer zu leisten.
Hintergrund:Baden-Württemberg ist aufgrund seiner zentralen Lage in Europa eines der wesentlichen Transitländer für Güterverkehre. Der überwiegende Teil aller Güterverkehre findet auf der Straße statt. Die meisten Prognosen gehen von einem anhaltenden Wachstum des Gütertransports aus. Dass die Unfallzahlen und die schädlichen Umweltemissionen sich nicht analog zu diesem Wachstum entwickeln, liegt unter anderem an den zahlreichen technischen Innovationen im Nutzfahrzeugbereich, an der kontinuierlichen Verbesserung der Kenntnisse der Kraftfahrer und an den Anforderungen an die Nutzfahrzeugindustrie, die Kraftstoffeffizienz und das Emissionsverhalten (primär aufgrund von Rechtsvorschriften) zu verbessern.Zwar sind damit Verteuerungen zu Lasten der Unternehmen verbunden. Andererseits sollte die allgemeine Verkehrssicherheit und die Sicherheit des Fahrpersonals Vorrang haben. Von Lastwagen verursachte Unfälle beinträchtigen im Übrigen Image und Akzeptanz der Verkehrsbranche in der Öffentlichkeit.Zur Leichtigkeit des Verkehrs gehört auch, dass bürokratische Hemmnisse insbesondere beim Grenzübertritt von Fahrzeugen so gering als möglich gehalten werden. Tatsächlich hat sich in jüngster Zeit im Zusammenhang mit der Zunahme bzw. Erweiterung von nationalen Regelungen zur Entsendung - bspw. in Deutschland,Frankreich, Österreich, Italien - der administrative Aufwand bei vielen Güterkraft- und Busunternehmen erheblich vergrößert. Hinzu kommt ein erhebliches Maß an Verunsicherung ob der rechtskonformen Umsetzung der jeweiligen Vorgaben. -
- Leistungsfähige Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg und in der Region Stuttgart
Positionen:
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Straßenbaumaßnahmen sollten zügig geplant und umgesetzt werden, nicht zuletzt, um den vorhandenen Finanzierungsstau abzubauen. Alle zur Verfügung stehenden Bundesmittel sollten zeitnah abgenommen werden können. Ausreichend baureife Planungen wären auch insoweit von Vorteil, als damit die Voraussetzung geschaffen würde, zusätzliche Rückflüsse von Mitteln aus anderen Bundesländern in Baden-Württemberg verbauen zu können.
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Wichtig für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen ist eine leistungsfähige, effiziente Straßenbauverwaltung.
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Die geplante Betreibergesellschaft für die Bundesfernstraßen kann hierbei eine wichtige Rolle spielen und sollte die Straßen unternehmerisch betreiben (Prinzip der Lebenszykluskostenminimierung).
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In die richtige Richtung bei der Zusammenarbeit von Staat und privatwirtschaftlichen Unternehmen weist die Vergabe von Funktionsbauverträgen. Hierbei werden Bau und Instandhaltung einer Straße über einen längerfristigen Zeitraum zusammen ausgeschrieben. Dabei werden funktional nur die gebrauchstechnischen Eigenschaften der Straße (Griffigkeit etc.), nicht aber die exakte Bauweise in Form einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis vorgegeben. Dieser Wettbewerb um die besten Ideen zur Umsetzung lässt den Unternehmen mehr Raum und kann effektiv die Bemühungen des Fiskus unterstützen, die Kosten für die jeweiligen Maßnahmen zu senken.
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Der Ausbau sollte vorrangig am Bedarf orientiert auf den am stärksten überlasteten Hauptverkehrsachsen erfolgen.
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Der auch im BVWP 2030 wiederholt verfolgte Ansatz, die vorhandene Infrastruktur intelligenter zu nutzen, erscheint grundsätzlich richtig und unterstützenswert. Es sollte jedoch bedacht werden, dass solche Maßnahmen wie eine temporäre Seitenstreifenfreigabe oder variable Verkehrsbeeinflussungsanlagen auch Grenzen haben und speziell bei gravierenden Engpässen eher als flankierende Maßnahmen denn als Ersatz zu einem Aus- oder Neubau gesehen werden sollten.
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Auch ein gutes Baustellenmanagement vermag Staus zu vermeiden und die Effizienz des Bundesfernstraßennetzes zu steigern. Die in diesem Zusammenhang notwendigen technologischen und organisatorischen Maßnahmen sollten zügig finanziert und umgesetzt werden.
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Die Prioritätensetzung beim BVWP 2030 auf Substanzerhalt und Engpassbeseitigung in hoch belasteten Korridoren überzeugt und sollte auch konsequent umgesetzt werden. Dazu sollten alle Projekte in der Kategorie „Fest Disponiert“ zeitnah und alle Projekte der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ während der Laufzeit des Plans und somit bis 2030 fertiggestellt oder begonnen worden sein. Ein Ziel der Bemühungen sollte ein leistungsfähiges Netz für die Wirtschaft sein, das auch alternative Trassen zu überlasteten Hauptachsen beinhaltet.
Ausbau des Bundesfernstraßennetzes auf LANDESEBENE:Unter dem Gesichtspunkt der überregionalen Bedeutung und der Netzfunktion von Maßnahmen erscheinen folgende Vorhaben notwendig:- A 5: durchgehend sechsstreifiger Ausbau von Darmstadt über AK Walldorf bis Basel mit direkter Anbindung des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden.
- A 6: durchgehend sechsstreifiger Ausbau von Saarbrücken über AK Walldorf und AK Weinsberg bis Nürnberg: Der Güterverkehrsanteil liegt hier teilweise bei über 41 Prozent und damit etwa zwei- bis dreimal über anderen, vergleichbaren Bundesautobahnen.
- A 8: durchgehend sechsstreifiger Ausbau von Karlsruhe bis Ulm sowie achtstreifiger Ausbau zwischen dem Autobahndreieck Leonberg und Wendlingen.
- A 81: sechsstreifiger Ausbau mit Überdeckelung zwischen Böblingen und Sindelfingen.
- A 81: bei Ludwigsburg: achtstreifiger Ausbau zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Pleidelsheim.
- A 98: Aus- und Weiterbau.
- B 10: Neubau im Filstal zwischen Süßen und Geislingen/Ost sowie im weiteren Verlauf Amstetten und Urspring.
- B 29: durchgehend vierstreifiger Ausbau nebst Ortsumfahrungen im Anschluss an die Ortsumfahrung Schwäbisch-Gmünd bis Aalen-Essingen sowie dreistreifiger Ausbau zwischen Aalen und Nördlingen.
- B 30: Aus- und Neubau zwischen Biberach und Friedrichshafen als leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung.
- B 31/B 311: Aus- und Neubau zwischen Freiburg und Ulm bzw. Lindau als leistungsfähige Ost-West-Verbindung.
- B 33/B 294/B 462/B 27: Ausbau der Querspange Kinzigtal - Schwarzwald - Zollernalb als leistungsfähige Straßenverkehrsverbindung der Verkehrsräume Straßburg/Elsass - Mittlerer Oberrhein - Zollernalb - Stuttgart.
- B 33: Ausbau zwischen Allensbach und Konstanz zu einem vierspurigen Anschluss an die A 81.
- Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe (B 10/A 65) mit Anbindung an die B 36.
Ausbau des Fernstraßennetzes in der REGION STUTTGART:Auch in der Region Stuttgart ist das Straßennetz stark überlastet. Schon kleine Störungen führen zum Verkehrskollaps. Daher müssen aus Sicht der Wirtschaft folgende Infrastrukturprojekte in der Region zügig realisiert werden:- Neubau A 8 Albaufstieg Mühlhausen - Hohenstadt: Die Einstufung in die Kategorie „Fest Disponiert“ im BVWP 2030 und damit die Schaffung der Möglichkeit, das Projekt nun zügig voranzutreiben, wird von Seiten der IHK sehr begrüßt. Es dürfte unbestritten sein, dass die A 8 im Abschnitt AS Mühlhausen und Hohenstadt den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Mit dem vierstreifigen Ausbauzustand (ohne Standstreifen) besteht hier ein Nadelöhr, welches durch die zu erwartende Verkehrszunahme in den nächsten Jahren (die A 8 Karlsruhe - Stuttgart - München - Salzburg ist Bestandteil des europäischen Rhein - Donau - Korridors) noch enger würde. Gerade weil das Projekt nunmehr den Status “Fest Disponiert” erreicht hat, sollten die entsprechenden Verfahren zügig fortgeführt und gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg die Baureife hergestellt werden. Vor allem ist zu hoffen, dass der gordische Knoten der Finanzierungsfrage bald durchschlagen werden kann.
- Ausbau A 81 bei Sindelfingen: Die IHK spricht sich für den weiteren zügigen Ausbau der A 81 zwischen den Anschlussstellen Böblingen-Hulb und Sindelfingen-Ost von vier auf sechs Fahrstreifen aus, nachdem der Abschnitt Böblingen-Hulb bis Gärtringen bereits realisiert ist. Dabei bietet es sich an, zum Schutz der Anwohner einen 850 Meter langer Deckel zwischen Sindelfingen und Böblingen zu errichten. Die Einstufung in die höchste Kategorie „Fest Disponiert - Engpassbeseitigung“ im BVWP 2030 wird begrüßt.
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Ausbau A 81 bei Ludwigsburg: Die Wirtschaft hält den Ausbau der A 81 zwischen den Anschlussstellen Stuttgart-Zuffenhausen und Pleidelsheim von sechs auf acht Fahrstreifen für notwendig. Die im Auftrag der IHK erstellte Erreichbarkeitsuntersuchung für Gewerbegebiete in der Region Stuttgart belegt, dass dieser Engpass zu den drängenden Nadelöhren in diesem Wirtschaftsraum gehört. Die Einstufung der Erweiterung auf acht Fahrstreifen in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ im BVWP 2030 lässt bedauerlicherweise keine schnelle Umsetzung erwarten. Bis dieser Ausbau abgeschlossen ist, sollten als kurzfristig wirksame Maßnahme zumindest die Planungen zur Nutzung des Standstreifens zur Kapazitätssteigerung in Spitzenzeiten zügig durchgeführt und umgesetzt werden.
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Neubau B 10 im Filstal: Die Wirtschaft plädiert für den zügigen Neubau der B 10 Süßen/Ost - Gingen/Ost einschließlich des Anschlusses der B 466 Donzdorf - Süßen und im Anschluss der B 10 die Weiterführung Gingen/Ost - Geislingen/Ost (einschließlich der Ortsumfahrung Geislingen). Während die IHK bei den Abschnitten B 10 Süßen/Ost - Gingen/Ost und Süßen - Donzdorf auf eine pünktliche Fertigstellung in den Jahren 2018 bzw. 2017 setzt und die Aufnahme des Neubaus zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Mitte in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ des BVWP 2030 begrüßt, bedauert die IHK, dass der Ausbau Geislingen/Mitte - Geislingen/Ost frühestens in der Zeit nach 2030 erfolgen soll. Aus IHK-Sicht wäre es sachgerecht, den Ausbau der B 10 im gesamten Abschnitt Gingen/Ost - Geislingen/Ost einschließlich der Ortsumfahrung Geislingen als einheitliche Maßnahme zu sehen. Mit der Trennung in zwei Abschnitte droht eine Perpetuierung des Nadelöhrs Geislingen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Zumindest sollte daher die Eingruppierung des Abschnitts Geislingen/Mitte - Geislingen/Ost in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ genutzt werden, um die Planungen so abzuschließen, dass spätestens 2030 mit dem weiteren Ausbau begonnen werden kann.
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Ausbau B 10 von Enzweihingen bis Stuttgart/Neuwirtshaus: Die Wirtschaft hält den Ausbau der B 10 zwischen Enzweihingen und Stuttgart/Zuffenhausen (A 81) auf vier Fahrstreifen und auf sechs Fahrstreifen im Abschnitt Stuttgart/Zuffenhausen - Stuttgart/Neuwirtshaus für sinnvoll und begrüßt die Aufnahme in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ im BVWP 2030.
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Ortsumfahrung Enzweihingen: Die Wirtschaft spricht sich mit Nachdruck für einen zeitnahen Neubau der B 10 Umfahrung Enzweihingen aus. Die Aufnahme der Umfahrungsvariante in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ im BVWP 2030 weckt die Hoffnung, dass hier nun bald mit der längst überfälligen Realisierung begonnen werden kann.
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Neubau B 14 von Backnang/West bis Nellmersbach und Ortsumfahrung Oppenweiler: Die Wirtschaft setzt auf die zügige Realisierung des Neubaus der B 14 Nellmersbach - Waldrems - Backnang sowie auf den Bau der Ortsumfahrung von Oppenweiler. Die Einstufung in die Kategorien „Fest Disponiert“ und „Vordringlicher Bedarf“ im BVWP 2030 wurde seitens des Bundesverkehrsministeriums bereits genutzt, um hier den Ausbau zeitnah voranzubringen. Die Baufreigabe wurde erteilt.
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Ausbau B 27 zwischen Aichtal und dem „Echterdinger Ei“: Die Wirtschaft spricht sich für den Ausbau der B 27 zwischen den Anschlussstellen Aich und Leinfelden-Echterdingen von vier auf sechs Fahrstreifen aus: Der hohe Nutzen-Kosten-Koeffizient von über 10 im Rahmen der Bewertungen für den BVWP 2030 ist ein deutlicher Indikator für die Notwendigkeit, den Ausbau an diesem Nadelöhr zeitnah zu realisieren. Die Aufnahme in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ mit dem Attribut „Engpassbeseitigung“ im BVWP 2030 sind aus IHK-Sicht konsequent.
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Neubau B 465 Ortsumfahrung Owen: Die IHK begrüßt die Aufnahme in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ im BVWP 2030.
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Neubau B 466 Ortsumfahrung Böhmenkirch: Die IHK begrüßt die Aufnahme in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ im BVWP 2030.
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Filderauffahrt zwischen B 10 und A 8: Nach wie vor fehlt aus Sicht der IHK eine zusätzliche Filderauffahrt zwischen B 10 und A 8, die beispielsweise eine schnelle Anbindung des Hafens Stuttgart und der dortigen Umschlaganlagen für den kombinierten Verkehr Straße-Schiene bzw. Straße-Schiene-Wasserstraße an das Autobahnnetz ermöglichen würde. Diskutiert werden zwei Varianten. Als verkehrlich wirksamere - aber auch erheblich teurere Variante - gilt eine Version mit großem Tunnel. Alternativ ist eine Variante mit kurzen Tunneln im Gespräch. In der im IHK-Auftrag von der PTV Transport Consult GmbH erstellten Studie zu den Stauursachen in Stuttgart kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass eine tangentiale Verbindung im Südosten Stuttgarts eine wirkungsvolle Maßnahme zur Verbesserung des Abfließens des Verkehrs aus der Stuttgarter Innenstadt wäre und dadurch auch die Stauerscheinungen auf der Hauptstätter Straße sowie die damit verbundenen negativen Auswirkungen deutlich reduziert werden könnten. Wie die von PTV durchgeführte Verkehrsstromanalyse gezeigt hat, gibt es einen substantiellen Anteil an Fahrten durch den Heslacher Tunnel, deren Quellen im Osten Stuttgarts liegen und die ihre Ziele im südwestlichen Raum Stuttgarts bzw. im Raum Sindelfingen haben. Eine zusätzliche Filderauffahrt als neue tangentiale Verbindung zwischen dem Osten der Stadt und der A 8 könnte dazu beitragen, einen erheblichen Teil des „ungewollten“ Verkehrs, der weder Quelle noch Ziel im Zentrum Stuttgarts hat, aus der Innenstadt herauszuhalten, über die A 8 zu leiten und somit die Verkehrsbelastung im Heslacher Tunnel signifikant zu reduzieren. Dies setzt natürlich voraus, dass durch entsprechende bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen dafür gesorgt würde, dass die A 8 über genügend Potential verfügt, die zusätzlichen Verkehre aufzunehmen.
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B 464 und B 295: Zur Entlastung des Stuttgarter Kreuzes (A 8 und A 81) sollte die Kapazität der Verbindung im Bereich Sindelfingen - Leonberg über die B 464 und B 295 erhöht werden. Dies könnte gelingen, indem die B 464 vierstreifig oder zumindest dreistreifig mit wechselnden Überholstreifen je Richtung ausgebaut wird. Im Zuge dessen sollte eine Kapazitätserhöhung bei Renningen (B 295) erfolgen (vierstreifig ab bzw. bis zur kreuzungsfreien Anbindung der B 464).
Hintergrund:Eine freie und ungehinderte Mobilität von Gütern ist Voraussetzung für eine arbeitsteilig organisierte Wirtschaft. Unternehmer und deren Mitarbeiter müssen ihre Geschäftspartner, Kun-den und Lieferanten erreichen. Privatkunden fahren in die Stadtzentren, um dort einzukaufen. Der Erhalt und Ausbau des Straßennetzes in der Region sind somit wichtige Beiträge für eine nachhaltige Standortpolitik und gelebte Wirtschaftsförderung. Hier bestehen bislang Defizite. So kommen die Gutachter der Universität Stuttgart in einer im Auftrag der IHK erstellten Erreichbarkeitsuntersuchung für Gewerbegebiete und Arbeitsplatzschwerpunkte in der Region Stuttgart zu dem Ergebnis, dass das Straßennetz, verglichen mit anderen Regionen (z. B. Raum Rhein-Main oder Raum Köln) u. a. wegen der Topografie über wenig Alternativrouten verfügt und daher weniger robust gegenüber Störungen ist.Ferner ist die Wirtschaft in der Region Stuttgart auch sehr stark auf die Erreichbarkeit von außen bzw. darauf angewiesen, damit die zur Produktion erforderlichen Zulieferteile angeliefert werden können und die hier produzierten Waren zu den Märkten in Deutschland und darüber hinaus kommen. Bedenkt man, dass die Exportquote der Region Stuttgart rund 65 Prozent beträgt und der Straßengüterverkehr bei weitem den größten Anteil an der Verteilung des Aufkommens an den verschiedenen Verkehrsträgern innehat, wird die Abhängigkeit von einem leistungsfähigen Straßennetz auch außerhalb der Regionsgrenzen deutlich. Dies gilt dort in besonderem Maße für die Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg und zum Teil auch darüber hinaus (z. B. für Seehafenhinterlandverbindungen und alpenquerende Transitstrecken). Autobahnen und Bundesstraßen dienen speziell diesen weiträumigen Verkehren. Dabei befinden sich bedeutende Engpässe im bundesdeutschen Fernstraßennetz wie der Albaufstieg im Zuge der A 8 in Baden-Württemberg. In der Ausstattung mit Bundesfernstraßen liegt das Land deutlich hinter anderen Flächenländern zurück. Die Topografie Baden-Württembergs, die von Mittelgebirgen geprägt ist, verteuert den Straßenbau gegenüber den topografisch begünstigten Bundesländern.Trotz aller Bemühungen um eine größere Attraktivität von Schiene und Binnenschiff ist in den nächsten Jahren eher noch mit einer Zunahme des Lkw-Verkehrs zu rechnen. Neue Autobahnen wird es kaum mehr geben. Der öffentliche Widerstand gegen zusätzliche Autobahnen hat schon in der Vergangenheit die Neckar-Alb-Autobahn oder die Verbindung Leonberg - Herrenberg verhindert. Daher wird der Schwerpunkt bei der Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Netzes im Ausbau der bestehenden Straßen zu sehen sein.Entscheidend geprägt wird die überregionale Verkehrsinfrastrukturpolitik bis 2030 durch den 2016 von der Bundesregierung verabschiedeten Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030). Als Bedarfs- und Rahmenplan dient er der Festlegung, ob für eine Projektidee grundsätzlich Bedarf besteht. Im Zuge der Neujustierung ihrer IHK-Positionen hat sich IHK mit der Projektliste des BVWP 2030 auseinandergesetzt und die Bewertung der Projekte durch den Bund mit den Anforderungen der regionalen Wirtschaft abgeglichen.Die Erfüllung der Sachaufgaben Bau, Ausbau und Erhaltung von Bundesfernstraßen übernehmen bislang im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Bundesländer in eigener Wahrnehmungskompetenz. Das Ergebnis der derzeitigen Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern ist allerdings ernüchternd: Der Zustand vieler Straßen und Brücken ist schlecht. Eine planvolle Unterhaltung und einer Kostenminimierung im Lebenszyklus erscheint nicht in jedem Fall stattzufinden. Die Planungskapazitäten in den Auftragsverwaltungen sind oftmals zu gering. In der Folge konnten Mittel nicht immer in vollem Umfang abgerufen werden. Hinzu kommt, dass Länder solche Projekte, die sie nicht wollen oder die für sie weniger Priorität haben, eher zögerlich umsetzen. Der Bund kann dann zwar eine Weisung erteilen, macht von diesem Instrument aber nur selten Gebrauch. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für Planung, Bau und Erhalt der Bundesautobahnen von den Ländern auf den Bund im Jahr 2021 ist hier in der Zukunft mit Veränderungen zu rechen. Probleme könnten sich in der Übergangsphase ergeben.Die Positionierungen der IHK Region Stuttgart zu einer Nordostumfahrung von Stuttgart sind in der Wirtschaftspolitischen Position „Fahrverbote - insbesondere im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan Stuttgart“ und „Landesstraßen zukunftsgerecht ausbauen“ enthalten:Die IHK hatte sich bereits in der Vergangenheit wiederholt und mit großer Unterstützung in der Vollversammlung für eine verbesserte Straßenverbindung zwischen der B 27 im Landkreis Ludwigsburg und der B 14 im Rems-Murr Kreis ausgesprochen. Ein wichtiges Argument aus IHK-Sicht im Rahmen der Abwägung ist die schlechte Verbindungsqualität zwischen den Räumen Fellbach/Waiblingen und Ludwigsburg/Kornwestheim. Dies zeigte sich in der von der Universität Stuttgart im Auftrag der IHK erstellten Erreichbarkeitsuntersuchung für Gewerbegebiete und Arbeitsplatzschwerpunkte in der Region Stuttgart. Dort fällt insbesondere bei der Betrachtung der Reisezeitindizes für die besonders kritische morgendliche Hauptverkehrszeit als Qualitätsindikator auf, dass Fahrten zwischen dem südlichen und östlichen Rems-Murr-Kreis in den Landkreis Ludwigsburg bzw. umgekehrt signifikant schlechter abschneiden als die Mehrzahl untersuchter Relationen.Auch in dem im IHK-Auftrag von der PTV Transport Consult GmbH erstellten Gutachten zu den Stauursachen in Stuttgart finden sich Aussagen, die die Sinnhaftigkeit einer Nordostumfahrung von Stuttgart bestätigen. Eine Schlussfolgerung aus der Untersuchung des Hot Spots B 10 / B 27 zwischen dem Knotenpunkt mit der B 10 und der B 295 Siemensstraße lautet, dass zusätzlich zu den lokalen Lösungen langfristig eine großräumige Umleitung der Durchgangsverkehre (sogenannter Nordostring Stuttgart) in Erwägung gezogen werden sollte. Auf Basis der durchgeführten Verkehrsstromanalysen sei davon auszugehen, dass eine solche Verbindung einen Teil des jetzigen Verkehrs am Stadtzentrum von Stuttgart vorbeileiten würde.Aufgrund des Widerstands in Teilen der Raumschaft plädierte die IHK in den letzten Jahren für eine kleinere Lösung mit einer zügigen Inangriffnahme der Neckarbrücke bei Remseck-Aldingen als Teil einer neuen Landesstraße mit zwei Fahrstreifen zwischen der B 27 und der Westumfahrung Waiblingen. Des Weiteren sprach sich die IHK für die Prüfung einer sinnvollen Durchbindung zur B 27 im Raum Kornwestheim sowie den Bau einer Südumfahrung von Hegnach aus.Eine Nordostumfahrung von Stuttgart als verbesserte Straßenverbindung zwischen der B 27 im Landkreis Ludwigsburg und der B 14/B 29 im Rems-Murr Kreis gehört zu den umstrittensten Straßenverkehrsprojekten in der Region Stuttgart. Auch unter den IHK-Mitgliedern gibt es kritische Stimmen. Gegen einen NO-Ring wird unter anderem angeführt, dass ein wichtiges Naherholungsgebiet zerschnitten würde. Dort, wie auch in den betroffenen Gemeinden, sei mit einer erheblichen Zunahme des Lärms zu rechnen. Kritikpunkte sind zudem die Versiegelung wertvoller Löß-Parabraunerdeböden sowie eine Erhöhung der Abgasemissionen in verschiedenen Wohngebieten. Befürchtet wird zudem, dass die Straße überregionale Bedeutung erlangen und damit eine zusätzliche Belastung unter anderem für Fellbach und Kornwestheim bewirken würde. Dagegen würde der NO-Ring nicht zu einer Verringerung der Verkehre in der Stuttgarter Innenstadt führen. -
- Neckarausbau für längere Schiffe
Positionen:
- Aus IHK-Sicht ist es richtig, die Leistungsfähigkeit der Wasserstraßen von Baden-Württemberg zu den Seehäfen zu erhöhen. Für die Zukunftssicherung des Neckars als Wasserstraße sollten die Schleusen des Neckars plangemäß saniert und – vielfach im Zuge von Bestandssicherungsmaßnahmen – zumindest je eine Schleusenkammer pro Stauhaltung für 135 Meter lange Schiffe verlängert werden.
- Die zeitliche Reihenfolge der Sanierung einschließlich Verlängerung der Schleusen sollte sich ausschließlich nach dem jeweiligen baulichen Zustand der einzelnen Schleusen richten.
- Weitere Zeitverzögerungen beim Ausbau sollten vermieden werden.
- Schon aus Gründen der Ermöglichung von Umlaufverkehren sollte aus Sicht der IHK auch in Zukunft immer eine Gesamtbetrachtung des Neckars erfolgen. Eine Zweiteilung in die Abschnitte oberhalb und unterhalb Heilbronns erscheint nicht sachgerecht.
- Die Einstufung der Neckarschleusenverlängerung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) erscheint vor allem auch deshalb gerechtfertigt, weil der Anteil der Erhaltungs-/Ersatzinvestitionen für die Bestandsschleusen einen vergleichsweise hohen Anteil der Gesamtinvestitionssumme ausmacht.
Hintergrund:Die Wirtschaft in der Region Stuttgart profitiert von einer leistungsfähigen Neckarwasserstraße: Trotz der limitierten Größe der Güterschiffe auf dem Neckar hat das durchschnittliche Neckarschiff schon heute eine Tragfähigkeit von über 1.600 Tonnen. Das entspricht der Nutzlast von 65 schweren 40-Tonnen-Lkws, die statt eines Binnenschiffs auf dem Neckar über die Straßen der Region und des Landes fahren müssten. Hinzu kommen die Umweltfreundlichkeit und der vergleichsweise kostengünstige Preis für Transporte per Binnenschiff. Nicht nur für die klassischen Massenguttransporte ist das Binnenschiff ein wichtiger Verkehrsträger, sondern auch für hochwertige Sendungen im Seecontainer.1996 wurde die erste Containerlinie zwischen Stuttgart und den Rheinmündungshäfen eröffnet und inzwischen setzen auch Weltfirmen aus der Region auf den Transport ihrer Exportsendungen per Binnenschiff. 2005 haben sich über 80 Unternehmen und Institutionen mit Sitz in den IHK-Bezirken Rhein-Neckar, Heilbronn-Franken und Region Stuttgart im Rahmen einer Resolution für die Schleusenverlängerung stark gemacht. Die Neckarschleusen wurden 1921 konzipiert. Abmessungen und Form wurden auf die damaligen Schiffe ausgerichtet. So können maximal 105 Meter lange Schiffe den Neckar befahren. Längere Schiffe können den Neckar nicht passieren.Bund und Land haben 2007 eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die den Ausbau für 135 Meter lange Binnenschiffe bis zum Jahr 2025 vorsieht. Allerdings wurde der Zeitplan um mehrere Jahre nach hinten verschoben (aktuell Fertigstellung vorgesehen für den Abschnitt Mannheim – Heilbronn im Jahr 2031, für den Abschnitt Heilbronn – Plochingen eventuell erst im Jahr 2044). 2012 nahm der Bund intern eine Unterteilung des Neckars in einen höher kategorisierten Abschnitt Rheinmündung – Heilbronn und niedriger kategorisierten Abschnitt Heilbronn – Plochingen vor. Es bestand die Sorge, dass dann die Schleusen oberhalb von Heilbronn nicht verlängert würden. In der Folge wären wirtschaftlichere Umlaufverkehre mit 135 Meter langen Schiffen unter Einbeziehung von zwei oder drei der Neckarhäfen Heilbronn, Stuttgart und Plochingen damit ausgeschlossen worden. Nun aber hat der Bund die Verlängerung der Schleusen auf der gesamten schiffbaren Länge des Flusses von Mannheim bis Plochingen in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) aufgenommen. Begründet wurde dies mit der hohen Netzbedeutung (Lage innerhalb des Kernnetzes der Bundeswasserstraßen) und der Notwendigkeit einer Reduzierung des Ausfallrisikos. - Aus IHK-Sicht ist es richtig, die Leistungsfähigkeit der Wasserstraßen von Baden-Württemberg zu den Seehäfen zu erhöhen. Für die Zukunftssicherung des Neckars als Wasserstraße sollten die Schleusen des Neckars plangemäß saniert und – vielfach im Zuge von Bestandssicherungsmaßnahmen – zumindest je eine Schleusenkammer pro Stauhaltung für 135 Meter lange Schiffe verlängert werden.
- Engpässe im Güter- und Fernverkehrsschienennetz beseitigen
Positionen:
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Um die prognostizierten Zuwächse im Verkehrsaufkommen bewältigen zu können, bedarf es einer Anpassung der Schieneninfrastruktur an die künftigen Anforderungen. Planfestgestellte Aus- und Neubauvorhaben sollten zügig umgesetzt werden.
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Neben Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm bedarf es auch eines Fortgangs bei den Ausbauvorhaben auf den anderen Hauptverkehrsachsen des Landes - die Rheintal-, Gäu- und Südbahn. Dabei gilt es, deren Finanzierung sicherzustellen.
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Trassenkonflikte zwischen Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr sollten dort, wo möglich, durch eine stärkere Entmischung reduziert werden.
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Baden-Württemberg sollte sich kontinuierlich gegenüber den Bahnen des Personenfernverkehrs für eine attraktive Anbindung und Bedienung auf der Schiene einsetzen.
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Um überhaupt Güter auf der Schiene zu transportieren sind entweder auf Seiten des Verladers Schieneninfrastrukturen vorzuhalten oder Umschlagterminals in regionaler Reichweite notwendig. Anlagen des Kombinierten Verkehrs, auch dezentrale Umschlagsanlagen, werden von der Wirtschaft unterstützt und sollten von der Politik gefördert werden.
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Soweit Güterverkehrsstellen im Zuge des Programms „Zukunft Bahn“ der DB AG nicht mehr bedient werden, plädiert die IHK dafür, dass die Schieneninfrastruktur erhalten bleibt, soweit sie sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder der DB Netz AG befindet. So hätten die anliegenden Unternehmen selbst oder ein von ihnen beauftragtes Eisenbahnverkehrsunternehmen die Möglichkeit, den Schienenanschluss zu einem späteren Zeitpunkt und bei entsprechenden Rahmenbedingungen erneut zu nutzen.
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Die Erreichbarkeit mit dem Lkw im Vor- und Nachlauf zum Schienentransport ist von besonderer Bedeutung. Unter raumplanerischen Gesichtspunkten gilt es, die bestehenden Terminals weiträumig und endgültig vor einer „nicht-logistischen“ Nutzung zu schützen.
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Funktionierende Seehafenhinterlandverkehre sind die Voraussetzung dafür, dass Rohstoffe und Komponenten zuverlässig in die Region gebracht und die hier produzierten und veredelten Güter schnell auf die internationalen Märkte gebracht werden können. Ihr Ausbau trägt damit maßgeblich zur Sicherung des Standorts bei. Leistungsfähigere Hinterlandanbindungen auf der Schiene für alle deutschen Seehäfen sowie zwischen dem Ruhrgebiet und den Rheinmündungshäfen sollten vorangetrieben werden.
In Baden-Württemberg erscheint aus Sicht der IHK für ein zukunftsfähiges Schienenverkehrsnetz und zur Engpassbeseitigung der Ausbau folgender Strecken erforderlich zu sein:-
Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen - Ulm
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durchgehender Ausbau der Gäubahn Stuttgart - Singen auf zwei Gleise
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Elektrifizierung der Südbahn Ulm - Friedrichshafen - Lindau
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Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn, damit durchgehende Verbindungen zwischen Südbahn und Hochrheinstrecke (Basel–Singen) auch nach deren Elektrifizierung weiterhin möglich sind.
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viergleisiger Neu- und Ausbau Karlsruhe - Basel mit Rastatter Tunnel
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Neubaustrecke Frankfurt - Mannheim mit Einbindung des Hauptbahnhofs Mannheim für den Schienenpersonenfernverkehr, Steigerung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Schienenstrecken im Korridor Frankfurt - Mannheim insbesondere auch für den Schienengüterverkehr
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Umsetzung der Maßnahmen der 2. Baustufe der Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris - Ostfrankreich - Südwestdeutschland über Saarbrücken - Mannheim (Nordast) und Straßburg - Karlsruhe (Südast) sowie weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Geschwindigkeit
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direkte Anbindung des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden an das überregionale Schienennetz
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Ausbau der Strecke Mannheim - Heidelberg und des Knotens Mannheim
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Ein weiterer Wunsch der IHK ist die Stärkung des Schienenpersonenfernverkehrs zwischen Stuttgart und Nürnberg, insbesondere durch eine zeitgemäße Vertaktung. Dies auch vor dem Hintergrund der 2017 in Betrieb gehenden ICE-Neubaustrecke Nürnberg - Erfurt, mit der die Erreichbarkeit von Mitteldeutschland und Berlin verbessert wird.
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Vorteilhaft speziell für den Güterverkehr erscheint auch der Ausbau der Alternativstrecke Kornwestheim - Schorndorf - Aalen - Donauwörth - Augsburg mit ausreichenden und entsprechend langen Kreuzungsmöglichkeiten in den eingleisigen Abschnitten. Dies würde Möglichkeit zum Umfahren der Geislinger Steige mit ihrer Begrenzung der Anhängelast bzw. der Notwendigkeit des zeit- und kostenaufwändigen Nachschiebens verbessern.
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Eine wirkungsvolle Reduktion der Lärmemissionen des Schienenverkehrs ist vor allem durch die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Verbundstoffbremssohlen zu erreichen. Dabei sollte auch der bestehende Fuhrpark umgerüstet werden. Staatliche Förderprogramme könnten die Umrüstung beschleunigen, außerdem sollte der Einsatz von Rollmaterial mit Graugussbremsen auf deutschem Hoheitsgebiet baldmöglichst beendet werden. Insoweit ist das Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG) ab Ende 2020 zu begrüßen. Problematisch erscheint jedoch die Regelung, wonach nicht umgerüstete laute Güterwagen danach noch mit geringerer Höchstgeschwindigkeit eingesetzt werden dürfen. Diese Langsamläufer reduzieren die Netzkapazität.
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Gegebenenfalls sollte dort eine Mitfinanzierung seitens des Landes an Mehrkosten erwogen werden, wo zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen beim Neu- oder Ausbau wichtiger Schienenprojekte notwendige Voraussetzung für die Akzeptanz in der Bevölkerung sind.
Hintergrund:
Leistungsfähige Schienenverkehrsnetze erhöhen die Standortqualität. Nur bei entsprechender Verfügbarkeit können attraktive Angebote zum Transport von Gütern und Personen geschaffen werden. Viele Geschäftsreisende nutzen regelmäßig die Fern- und Regionalverkehrszüge aus der und in die Region Stuttgart. Zahlreiche Unternehmen der exportorientierten Region Stuttgart sind auch für den Transport ihrer Güter stark auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur auch außerhalb der Region angewiesen. Dies gilt beispielweise für die Anbindung an die deutschen Seehäfen und die Häfen im Rheinmündungsgebiet. Nadelöhr dabei ist unter anderem die Schienenanbindung der deutschen Seehäfen.Auf den Hauptverkehrsstrecken im Land und in der Region sind einige Abschnitte überlastet. So gibt es beispielsweise im Rheintal und auf der Gäubahn Überlastungsspitzen, die in Form von Zugverspätungen im Personen- und Güterverkehr ins Netz und damit auch in die Region Stuttgart ausstrahlen. Außerdem wird die Entwicklung des Schienenverkehrs im Land durch eingleisige und/oder nicht elektrifizierte Streckenabschnitte negativ beeinträchtigt. Das Gutachten der IHK Region Stuttgart „Die Weichen auf Zukunft stellen“ hat nachgewiesen, dass die Engpässe in der Schieneninfrastruktur im Land konkrete und quantifizierbare negative Auswirkungen auf die Wirtschaft in der Region Stuttgart haben. Die Unternehmen sind jedoch auf zuverlässige Transporte innerhalb ihrer Logistiklinien angewiesen, gerade in einer der industrie- und exportstärksten Regionen Europas. Unzuverlässigkeiten im System Schiene und dadurch verursachte Unpünktlichkeiten können ursächlich dafür sein, dass Verkehre auf die Straße rückverlagert werden. Dies widerspräche den politischen Zielsetzungen, denn die Zuwächse im Güterverkehrsaufkommen, die für die nächsten Jahre und Jahrzehnte prognostiziert werden, sollen nach dem Willen der Politik hauptsächlich über die Schiene transportiert werden.Die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr geht zum Großteil auf Güterzüge zurück. Hauptursache ist die technische Ausrüstung des Rollmaterials, dabei insbesondere die Graugussbremsanlagen. Die Anstrengungen, die bezüglich Lärmschutzmaßnahmen an der Infrastruktur erfolgen, können die emittierten Geräusche oft nur unzureichend reduzieren. Kommt es zu keiner Lärmreduzierung, ist mit einer erheblichen Zunahme des Widerstands der Anwohner von Güterverkehrstrassen - beispielsweise am Mittelrhein - zu rechnen. Angebotseinschränkungen bzw. Umwegverkehre stünden zu befürchten. Dies droht vergleichbar auch für den Aus- und Neubau von Strecken wie der Rheintalbahn oder der Strecke Karlsruhe - Mannheim -Frankfurt, wo die Akzeptanz der Bevölkerung für diese aus Sicht der Wirtschaft notwendigen Baumaßnahmen oft nur durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erreicht werden kann. Eine gesetzliche Regelung zum Schutz vor Schienenlärm ist inzwischen auf den Weg gebracht. -
- ÖPNV-Finanzierung sichern
Positionen:
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Basis für einen kundenfreundlichen, effizienten und zukunftsfähigen Nahverkehr sollte auch in Zukunft ein innovativer, unternehmerisch initiierter ÖPNV sein.
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Die ÖPNV-Finanzierungsreform in Baden-Württemberg sollte auf keinen Fall dazu führen, dass sie eigenwirtschaftliche Verkehre behindert. Es gilt, die unternehmerische Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Auch für alle weiteren Mittel zur Absicherung der Verbundtarife, d.h. für alle Tarifvergünstigungen außerhalb des Ausbildungsverkehrs, gilt, dass ein Weiterreichen an die Unternehmen über die auch nach EU-Beihilferecht zulässigen sogenannten allgemeinen Vorschriften zielführend wäre. Dies würde aus Sicht der IHK sicherstellen, dass die Verbundlandschaft erhalten bliebe. Eine Ausnahme stellt die Sicherstellung der Rabattierung an kommunale Verkehrsunternehmen dar, die ihre Verkehre durch Direktvergabe erhalten haben. Hier kann die Rabattierung auch über öffentliche Dienstleistungsaufträge gewährleistet werden.
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Der fehlende Differenzbetrag zwischen den Fahrgeldeinnahmen und Fahrgeldsurrogaten und den Kosten, die zur Sicherstellung der Zukunftsfestigkeit des ÖPNV notwendig sind, sollte auch künftig durch ausreichende öffentliche Mittel aufgebracht werden. Für die künftige Mittelverteilung nach einem weiterentwickelten Verteilungsschlüssel ab 2021 erscheint die im Eckpunktepapier unter Haushaltsvorbehalt angekündigte Mittelaufstockung unerlässliche Voraussetzung zu sein. Ein neuer Verteilungsschlüssel sollte der Transparenz halber frühzeitig auch mit der betroffenen Wirtschaft abgestimmt werden, einfach zu ermitteln und nachprüfbar sein.
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Unternehmer sollen ein einklagbares subjektives Recht eingeräumt bekommen, wenn sie die Mittelausstattung nicht als angemessen betrachten.
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Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, die Taktung des öffentlichen Personennahverkehrs auf Schiene und Straße immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls nachfragegerecht zu optimieren. Eine derart regelmäßige Überprüfung empfiehlt sich beispielsweise für das Regiobuslinienkonzept des Landes, damit dort bei entsprechendem Bedarf mit einer Anpassung der Linien reagiert werden kann. Hierzu sollten seitens der öffentlichen Hand angemessene Mittel bereitgestellt werden.
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Die von der Landesregierung vorgesehenen Programme (u.a. Sonderprogramm Digitalisierung und Innovation, Bahnhofsmodernisierungsprogramm II, Regiobuslinienkonzept) im Rahmen einer Zukunftsoffensive für Bahnen und Busse können wichtige Bausteine für einen zukunftsfähigen ÖPNV sein und sollten daher weiter konkretisiert werden.
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Die IHK begrüßt die Zusage einer Verlängerung des Bundesprogramms der Gemeindeverkehrsfinanzierung für größere Investitionen in den ÖPNV. Besonders wichtig erscheint die Dynamisierung der Finanzmittel in Höhe von mindestens der Inflationsrate. Unabhängig davon regt die IHK an, die Mittelzuteilung an die einzelnen Länder nach festen Quoten zu überdenken und möglichst rasch zu reformieren.
Hintergrund:Mit den Verkehrsmitteln des ÖPNV erreichen viele Kunden des Handels in der Region Stuttgart die Innenstädte. Viele Mitarbeiter der regionalen Unternehmen nutzen den ÖPNV auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Ein schneller und leistungsfähiger ÖPNV verbessert die Pendlersituation und erweitert den Radius, in dem die Unternehmen erfolgreich Fachkräfte anwerben können. Der ÖPNV leistet einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der vielfach überlasteten Straßen in der Region. Das nutzt wiederum dem Wirtschaftsverkehr, der zum größten Teil nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen kann. Insbesondere der Stadtverkehr vor allem in Stuttgart selbst, aber auch in den Mittelzentren der Region könnte ohne einen leistungsfähigen ÖPNV kaum bewältigt werden. Ein konsequenter Ausbau des ÖPNV würde zur Verkehrsentlastung beitragen.Der ÖPNV wird nur teilweise durch Fahrgeldeinnahmen finanziert. Soweit mehr Steuermittel für die Finanzierung verwendet werden, kann dies dazu beitragen, den ÖPNV für den Nutzer preislich attraktiver zu gestalten. Aus Gründen der Daseinsvorsorge und zur Ausgestaltung eines flächendeckenden und vielfach vertakteten ÖPNV-Systems werden bereits erhebliche öffentliche Mittel zur Finanzierung des ÖPNV in der Region verwendet. Einen wesentlichen Aspekt bei der ÖPNV-Finanzierung stellt dabei die Erstattung sogenannter Ausgleichsleistungen zur Kompensation staatlich gewollter Tarifvergünstigungen für bestimmte Fahrgastgruppen - unter anderem im Ausbildungsverkehr - sowie für verbilligte Verbundtarife allgemein (Höchsttarife für alle Fahrgäste) dar. In Baden-Württemberg wurde 2016 ein Paradigmenwechsel eingeleitet, wie diese Mittel in Unternehmerhand gelangen sollen. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier des Ministeriums für Verkehr, des Städtetags, des Landkreistags Baden-Württemberg sowie der Verkehrsverbände VDV und WBO verständigte man sich darauf, dass seit 2018 erstmals die Aufgabenträger diese Mittel erhalten, die sie dann an die Unternehmen weitergeben. Die Mittel für rabattierte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr, die rund fünfzig Prozent des Volumens ausmachen, werden dann über so genannte allgemeine Vorschriften an die Unternehmen ausgeschüttet. Von erheblicher Konsequenz für die Rolle von Aufgabenträgern einerseits und der ÖPNV-Unternehmen andererseits ist jedoch, auf welchem Weg und in welchem Umfang die restlichen Ausgleichsmittel beansprucht werden können. Vor allem private Verkehrsunternehmen fürchten dabei eine zunehmende Kommunalisierung des ÖPNV. In dem Eckpunktepapier wurde auch vereinbart, dass die heute zur Verfügung stehenden Mittel auch künftig vollständig zweckgebunden für ÖPNV-Verkehrs- und Tarifleistungen eingesetzt werden müssen und Personal- und Verwaltungskosten nicht abgezogen werden dürfen. Ab 2021 sollen zudem die Mittel unter den Aufgabenträger nach einem weiterentwickelten Verteilungsschlüssel neu aufgeteilt werden. Als Voraussetzung dafür wird eine Mittelaufstockung seitens des Landes und der Kommunen als Voraussetzung genannt. -
- Landesstraßen zukunftsgerecht ausbauen
Positionen:
- Es ist sinnvoll, den Schwerpunkt der Investitionen auf Erhalt und Sanierung zu legen und den Sanierungsstau bei den Brücken aufzulösen. Zugleich ist es aber auch nötig, den Aus- und Neubau bedarfsgerecht an das Verkehrsaufkommen anzupassen. Aktuell erscheinen für Erhaltungsmaßnahmen pro Jahr mindestens 150 Mio. Euro und für Aus- und Neubaumaßnahmen von Landesstraßen mindestens 60 Mio. Euro erforderlich zu sein. Dann könnten auch die bislang nur nachrichtlich im Generalverkehrsplan GVP enthaltenen Großprojekte (vgl. Autobahnzubringer Backnang - Mundelsheim (L 1115)) verwirklicht werden.
- Eine Finanzierung unabhängig vom Haushaltsjahr vorzusehen, ist im Sinne der Planungssicherheit sinnvoll.
- Die IHK Region Stuttgart räumt dem Gedanken des Netzcharakters eine besondere Bedeutung ein. In Anbetracht begrenzter Ressourcen plädiert die IHK dafür, die vorhandenen Mittel vorrangig für wichtige Lückenschlüsse im Straßennetz des Landes einzusetzen.
- Eine Priorisierung der Maßnahmen anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien ohne einen ausdrücklichen Regionalproporz wird begrüßt.
- Es empfiehlt sich, den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan, der auch finanziell abgesichert ist, kontinuierlich und bedarfsgerecht fortzuschreiben. So könnten zukünftig weitere angemeldete Projekte mit berücksichtigt werden. Hier sollte ein durchgehender Prozess entwickelt und in Gang gesetzt werden. Dabei sollten fortgeschrittene oder bereits planfestgestellte Neubaumaßnahmen in den Maßnahmenplan übernommen werden, um es zu keinem Verfall von Planfeststellungsbeschlüssen kommen zu lassen.
- Einer Lösung bedarf es im Hinblick auf die so genannten "dringlichen Großprojekte". Einige dieser "Großprojekte" erfüllen eine wichtige Netzfunktion, die ihre vorrangige und zeitnahe Realisierung dringend erforderlich macht. Dazu gehört der im Bezirk der IHK Region Stuttgart gelegene Autobahnzubringer Backnang - Mundelsheim (L 1115). Ohne mehr Mittel für den Landesstraßenbau würden diese Projekte tatsächlich um rund 40 Prozent der Mittel mit den anderen 121 priorisierten Maßnahmen konkurrieren. In Anbetracht der Bedeutung, die der L 1115 für die Anbindung des gesamten nördlichen Rems-Murr-Kreises an die A 81 zukommt, sollte das Land nach Meinung der IHK Klarheit im Sinne einer Realisierungszusage für den dreispurigen Ausbau dieser Strecke zu schaffen.
- Eine wichtige Rolle im Rahmen des regionalen Verkehrsnetzes würde eine neue Neckarquerung im Bereich Remseck (ggf. L 1197) für die Relation zwischen dem Raum Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis spielen. Die IHK weist seit Jahren darauf hin, dass hier eine Verbesserung wünschenswert ist. Das auf dieser Relation heute bestehende Qualitätsdefizit hat unter anderem eine von der IHK bei der Universität Stuttgart in Auftrag gegebene Erreichbarkeitsanalyse aus dem Jahr 2015 aufgezeigt. Allerdings werden diese Infrastrukturmaßnahme und ihre konkrete Lage seit Jahren in der Raumschaft kontrovers diskutiert. Auch die Frage der Einbindung als Bestandteil eines so genannten NO-Rings ist strittig. Ebenso die Frage, ob es sich um eine Bundes- oder Landesstraße handeln würde. Zuletzt wurde der Nordostring im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 bewertet und von der Bundesregierung in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht” aufgenommen. Aus diesem Grund findet sich die IHK-Bewertung unter den Bundesfernstraßenprojekten.
- Die Ortsumfahrungen Bezgenriet und Jebenhausen (L 1214) würden einer Verbesserung auf der Relation Göppingen - Aichelberg - A 8 dienen. Diese regional wichtige Anbindung unterscheidet sie von vielen anderen Ortsumfahrungen. Deshalb setzt sich die IHK seit langem für die Realisierung der beiden Projekte ein. Insoweit begrüßte die IHK die Aufnahme der Ortsumfahrung Jebenhausen in den Maßnahmenplan des Landes unter der Kategorie „Neubaumaßnahmen mit weit fortgeschrittenem Planungsstand”. Konsequent zur Erfüllung des beschriebenen Ziels wäre es aus IHK-Sicht jedoch gewesen, auch die Ortsumfahrung Bezgenriet zeitnah zu realisieren, was aktuell nicht der Fall wäre. Die IHK ersucht daher das Land, diesen Fall nochmals zu prüfen und gegebenenfalls eine Realisierung zu ermöglichen.
- Die staatlichen Verwaltungen sind effizient zu organisieren und gegebenenfalls zu optimieren. Die IHK hielte es in diesem Zusammenhang für sinnvoll, dass das Land prüft, ob die Straßenbauverwaltung aus der Landesverwaltung herausgelöst und nach dem Wegfall der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen effizienter als privatwirtschaftlich organisierter Landeseigenbetrieb organisiert werden könnte, der die Zuständigkeit für Planung, Bau und Betrieb der Landestraßen bündelt. Er sollte wie ein Dienstleister agieren und das Straßenbau-Know-how konzentrieren.
- Die Wirtschaft begrüßt es, wenn im Zuge des Ausbaus der Landesstraßen Leerrohre für einen Ausbau des Breitbandnetzes eingebaut werden.
Hintergrund:
Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz ist ein wesentlicher Standortfaktor und kann ein wichtiger Faktor bei der Standortwahl eines Unternehmens sein. Bei den Landesstraßen handelt sich in der Regel um Straßen, deren Einzugsbereich über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinausgeht. Sie erfüllen eine wichtige Erschließungsfunktion.Das Land hat seine verkehrspolitischen Ziele zuletzt 2010 in einem Generalverkehrsplan (GVP) festgelegt. Ihm liegen Gutachten mit einem Planungshorizont bis 2025 zugrunde. Zum GVP wurde 2013 ein verkehrsträgerübergreifender Maßnahmenplan erstellt. Der Teilplan Landesstraßen legt dabei fest, wo die zur Verfügung stehenden Mittel für den Landesstraßenbau in innerhalb einer Laufzeit von zehn Jahren konkret eingesetzt werden sollen. Dazu ließ das Land die einzelnen Projekte nach festgelegten Kriterien bewerten und nahm im Anschluss eine Priorisierung der Maßnahmen vor. Der Maßnahmenplan soll nach der Hälfte seiner Laufzeit (somit 2018) überarbeitet und angepasst werden.Die Landesregierung hat angekündigt, mehr Geld in den Landesstraßenbau investieren zu wollen. Für mehr Verlässlichkeit beim Planen und Bauen soll die Finanzierung unabhängig von einzelnen Haushaltsjahren gestaltet werden. Ein Schwerpunkt soll auf Erhalt und Sanierung liegen. Insbesondere gilt dies für einen Abbau des Sanierungsstaus bei den Brücken. Rund vierzig Prozent der Brücken im Zuge von Landesstraßen in Baden-Württemberg sind in einem so schlechten Zustand, dass sie dringend saniert werden müssten. Bei Arbeiten an Landesstraßen soll im Rahmen einer Gesamtkonzeption die Verlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau ermöglicht werden. - Rahmenbedingungen für langfristige Entwicklung des Landesflughafens festlegen
Positionen:
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Sollte sich das Fluggastaufkommen bzw. die Anzahl der Starts und Landungen in Stuttgart künftig dahingehend entwickeln, dass die Abwicklung insbesondere unter organisatorischen oder Sicherheitsgesichtspunkten nicht mehr mit der bestehenden Infrastruktur abgebildet werden kann oder sollten sich Störungen des Flugbetriebes aufgrund der Abwicklung sämtlicher Starts und Landungen auf der einen bestehenden Bahn häufen, erscheinen Überlegungen zum Bau einer weiteren Start- und Landebahn angezeigt.
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Soweit angebotswillige Airlines den Stuttgarter Flughafen bedienen möchten, sollten diesen die dafür notwendigen Verkehrsrechte erteilt werden. Dabei ist auch zu bedenken, dass es für die in der Region bzw. in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmen mit internationaler Ausrichtung nicht nur darum geht, Geschäftspartner in aller Welt erreichen zu können. Ebenso haben diese Unternehmen auch ein vitales Interesse daran, ausländischen Kunden und Geschäftspartnern einen möglichst komfortablen Zugang zur Region Stuttgart bzw. Baden-Württemberg zu ermöglichen.
Hintergrund:Die große Bedeutung des Stuttgarter Flughafens für die regionale Wirtschaft wird regelmäßig in den durch die IHK durchgeführten Flughafenumfragen (aus 2001, 2007 und 2014) bestätigt. Wenn für eine Geschäftsreise das Flugzeug genutzt wird, starten knapp 80 Prozent der Geschäftsreisenden ab dem Stuttgarter Flughafen. Ein Hintergrund, weshalb die hiesigen Unternehmen für rund 20 Prozent der Flug-Geschäftsreisen andere Abflughäfen nutzen, liegt den Umfragen zufolge darin, dass ab Stuttgart für einige der nachgefragten Destinationen kein Flugangebot besteht. Sicher nicht für alle nachgefragten Destinationen, doch aber für einige, haben Fluggesellschaften Interesse daran bekundet, ein Flugangebot ab Stuttgart zu unterbreiten. Die Umsetzung scheitert oft daran, dass die dafür notwendigen Verkehrsrechte nicht verfügbar sind. Planbarkeit und Störungsresilienz sind bei Geschäftsreisen grundsätzlich von großer Bedeutung. Wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, z.B. weil ein Verkehrsmittel nicht verlässlich genutzt werden kann, suchen sich die Reisenden bzw. die Unternehmen künftig Verbindungen mit geringerem Störungsrisiko. Da der Stuttgarter Flughafen nur über eine Start- und Landebahn verfügt, besteht gegenüber den Flughäfen mit mindestens zwei Start- und Landebahnen ein erhöhtes Ausfallrisiko, z.B. durch Unfälle oder technischen Störungen. Auch wenn die Passagierzahlen in Stuttgart insgesamt zunehmen sollten und dadurch der Flugplan durch eine Zunahme der Starts und Landungen verdichtet wird, kann die vorhandene Infrastruktur schneller an ihre Belastungsgrenzen stoßen und dadurch das Risiko von Flugausfällen zunehmen.Für einige Unternehmen, insbesondere jene, die für Ihre Geschäftstätigkeit keinerlei überregionale innerdeutsche oder darüber hinausgehenden internationalen Geschäftsbeziehungen eingehen oder pflegen, hat die Luftverkehrsinfrastruktur unmittelbar keine oder wenn dann ggf. nur für private Reisen Bedeutung. Gerade aus diesem Kreis der Unternehmerschaft gibt es kritische Meinungen zum Betrieb bzw. zu Ausbauplänen für den Flughafen, manchmal auch wenn es um eine persönliche Betroffenheit von den flughafentypischen negativen Auswirkungen geht.Die IHK verkennt diese Einwände nicht, auch nicht die von anderen gesellschaftlichen Gruppen unter dem Blickwinkel von Lärm-, Gesundheits-, Umwelt-, Klima- und Naturschutz vorgetragenen Bedenken. Es muss aber auch bedacht werden, dass mittelbar die gesamte Wirtschaft des IHK-Bezirks und darüber hinaus von der Wirtschaftskraft, den Arbeitsplätzen, der Kaufkraft und dem Wohlstand profitiert, der von den überregional ausgerichteten Unternehmen der Region Stuttgart ausgeht. Eine der wirtschaftlich bedeutendsten Regionen Europas benötigt eine schnelle und leistungsfähige nationale und internationale Erreichbarkeit durch den Flugverkehr.Im gesamtwirtschaftlichen Interesse vertritt die IHK Region Stuttgart deshalb die Position der Befürworter eines leistungsfähigen und gegebenenfalls auch erweiterten Stuttgarter Flughafens gegenüber Unternehmerschaft, Öffentlichkeit, Politik und Entscheidungsträgern. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen sollten so gering wie möglich ausfallen. Unabhängig davon weist die IHK darauf hin, dass die freie Wahl des Verkehrsträgers aus Sicht der IHK einen elementaren Bestandteil der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland darstellt. -
- Die „Paketisierung“ aktiv gestalten
Positionen:
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Die Paketisierung bietet, wenn entsprechende Angebote gemacht werden können und die Empfänger diese annehmen, einige Potenziale zur Reduzierung individueller Wege und Fahrten, die nach Meinung der Wirtschaft genutzt werden sollten. Dies betrifft private Empfänger, etwa wenn in Wohnquartieren zentrale und an Verkehrsknotenpunkten gelegene Orte als Anlaufstelle für die Logistikdienstleister und die Empfänger bestehen („Urban-Hubs“). Optimalerweise werden die Pakete zu Fuß, dem (Lasten-) Fahrrad einem anderen emissionsfreien Verkehrsmittel auf dem Nachhauseweg mitgenommen. Auch sehr gut geeignet erscheinen Systeme, die eine sichere Verwahrung der Sendungen an einem zentralen Ort ermöglichen und zu denen die Lieferdienste einen kontrollierten Zugang haben. Diese und ähnliche Systeme könnten auch für gewerbliche Empfänger in „Business-Parks“ und anderen Quartieren, in denen zahlreiche (kleinere) Unternehmen ansässig sind, die Verkehrsbelastung insgesamt und die individuellen Wege reduzieren.
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Darüber hinaus sollte grundsätzlich der Versuch unternommen werden, Liefervorgänge auf privaten Flächen durchzuführen (Innenhöfe, Tiefgaragen etc.).
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Insbesondere in neu zu entwickelnden Quartieren mit Mischnutzung bietet es sich an, neben nachhaltigen Personenverkehrskonzepten auch nachhaltige Güterverkehrskonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Hintergrund:
Das Paket ist auf dem Vormarsch. Egal ob B2B oder B2C - das Volumen der per Paket versendeten Güter nimmt beständig zu. Etablierte Dienstleister und Start-Ups entwickeln Angebote und Lösungen für Privat- und Geschäftskunden, die weit über das klassische Einkaufen von Verbrauchsgütern per Klick hinausgehen.Viele Produkte und Leistungen, die heute vom Einzelnen an zentralen und dezentralen Stellen nachgefragt werden, sind bereits paketisiert oder werden es in Zukunft sein. Ein großer Wachstumsmarkt sind hier u.a. Lebensmittel.Auch aufgrund der Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung ist nicht davon auszugehen, dass die Wachstums-Story hinter dem Paket allzu schnell beendet sein wird. -
- Fahrpersonalrechtliche Vorschriften in Sachen Umsetzbarkeit und Kontrollierbarkeit optimieren
Positionen:
- Um möglichst wenig Spielraum für nationale Sonderwege und Individualauslegung zu lassen, sollten die Vorschriften wo immer möglich in Form von EU-Verordnungen, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, ausformuliert sein. Richtlinien der EU sind aufgrund der Notwendigkeit der nationalen Umsetzung bereits ein Einfallstor für abweichende Auslegung. Werden, wie im Fahrpersonalrecht besonders stark zu beobachten, Auslegungen durch den Verordnungsgeber nur in Form von „guidance notes“ und „clarification notes“ veröffentlicht, die weder für die Mitgliedstaaten noch für deren Gerichte verbindlich sind, sondern im Endeffekt nur „Auslegungswünsche“ des Verordnungsgebers zum Ausdruck bringen, ist die Uneinheitlichkeit der Auslegung fast schon vorprogrammiert.
- Besondere Bedeutung kommt einer präzisen und umfassenden, auch möglichst viele Einzelfallkonstellationen würdigende Formulierung der Vorschriften zu. Beispielsweise findet sich im Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 folgender Passus: „Die Mitgliedstaaten dürfen von den Fahrern nicht die Vorlage von Formularen verlangen, mit denen die Tätigkeit der Fahrer, während sie sich nicht im Fahrzeug aufhalten, bescheinigt wird.“ Daraus haben einige Behörden herausgelesen, dass seitens der Unternehmen und Fahrer die Nutzung von Papierbescheinigungen zum Nachweis von Tätigkeitszeiträumen, in denen kein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug gelenkt wurde, in keiner Weise und Form gestattet ist. Wie der Juristische Dienst der EU-Kommission klargestellt hat, sei mit dieser Formulierung jedoch nur bezweckt worden, individuellen, rein auf nationalen Vorschriften basierenden Formularen einen Riegel vorzuschieben – das von der EU-Kommission veröffentlichte Formular sei dadurch in keiner Weise tangiert und dürfe weiterhin für den Nachweis derartiger Zeiträume verwendet werden.
- Die IHK setzt sich für praxistaugliche Verfahren ein, die eine verbesserte Kontrollierbarkeit sicherstellen und die für Kontrollzwecke notwendigen Informationen bereitstellen. Teilweise werden in den Rechtsgrundlagen Regelungen nur sinngemäß angesprochen bzw. oberflächlich formuliert. In der Praxis wird dann nicht deutlich, wie z. B. die Bedienung des Kontrollgerätes zu erfolgen hat, um eindeutig die Inanspruchnahme einer Regelung zu belegen. Vorschriften sollen verständlich formuliert werden. Betroffen sind nicht nur bei Unternehmen des gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehrs beschäftigte „Berufskraftfahrer“, die tagtäglich hinter dem Steuer eines aufzeichnungspflichtigen Fahrzeugs ihrer Hauptbeschäftigung nachgehen. In unzähligen Unternehmen (Händler, Dienstleister, produzierende Unternehmen, Handwerker, gemeinnützige oder mildtätige Organisationen) sind auch Personen in Voll- oder Teilzeit oder auch nur geringfügig beschäftigt, die entweder mit gewisser Regelmäßigkeit oder auch nur sehr selten ein entsprechendes Fahrzeug lenken, hauptsächlich aber mit anderen Arbeitstätigkeiten betraut sind. Diese Zielgruppe wird vom Verordnungsgeber nicht in ausreichendem Maße bei der Ausgestaltung der Vorschriften berücksichtigt. Insbesondere der seit längerer Zeit geführte und immer noch nicht eindeutig abgeschlossene Diskussionsprozess rund um die Fragestellung, wie in den unzähligen Einzelfallkonstellationen eine lückenlose Nachweisführung der Lenk- und Ruhezeitaufzeichnungen (insb. nach Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014, Artikel 6 der VO (EG) Nr. 561/2006, clarification note no. 7 der EU-Kommission und § 20 Fahrpersonalverordnung) gelingen kann, die letztlich auch in allen EU-Mitgliedstaaten und unabhängig davon, ob der Fahrer im Personenverkehr, gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr tätig ist und in welcher Form (digitales oder analoges Kontrollgerät, Tageskontrollblatt) die Aufzeichnungen angefertigt werden, Akzeptanz findet, ist hierfür ein geeignetes Beispiel.
- Die rechtlichen Grundlagen regeln das grundlegende Regime der Arbeitstätigkeit und der damit einhergehenden Arbeitsunterbrechungen sowie die Art und Weise, wie diese Tätigkeiten und Nicht-Tätigkeiten (technisch) aufgezeichnet werden. Nicht geregelt, sondern letztlich der Interpretation von Software-Programmierern überlassen ist hingegen die Auswertung der aufgezeichneten Daten. Dieses Defizit sollte aus Sicht der IHK beseitigt werden, ggf. kann hier eine standardisierte Basis-Software, auf der die Softwareherstellen aufbauen können, für eine einheitliche Interpretation der zugrundeliegenden Vorschriften hilfreich sein. Die Programmierer kämpfen ebenso mit den oben dargestellten Detaildefiziten. Folge kann sein, dass ein durch einen Kontrollbeamten (vermeintlich) festgestelltes Fehlverhalten, das zu einer Unterbrechung der Weiterfahrt und somit einer Störung im Beförderungsablauf, oder zu einer finanziellen Sanktionierung führen kann, allein aufgrund dieser Interpretation „festgestellt“ wird und tatsächlich überhaupt keinen Rechtsverstoß darstellt. Ein Beispiel hierfür wäre die Verlängerung einer Pause/Fahrtunterbrechung oder einer Ruhezeit (weit) über das gesetzliche Mindestmaß hinaus. Viele Softwareprogramme sind so programmiert, dass zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander als Verstoß ausgegeben werden. Wird aber die Vorschrift bezüglich der mindestens einzulegenden wöchentlichen Ruhezeiten erfüllt und dazu zusätzlich eine weitere (verkürzte) Wochenruhezeit eingelegt, kann es sich mitnichten um einen Verstoß handeln – der Fahrer ruht ja sogar länger bzw. umfangreicher, als es der Verordnungsgeber vorschreibt.
- Die IHK setzt sich dafür ein, dass Vorschriften so umgestaltet werden, dass die Ziele der Verordnung besser erfüllt werden können und das allgemeine Schutzniveau erhöht wird. Vereinzelt sind die Vorschriften dazu geeignet, die Erreichung der damit verbundenen Ziele zu konterkarieren, z. B. die Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus im Straßenverkehr. Wenn, wie gegenwärtig, im Artikel 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 festgestellt wird, dass Anreisezeiten zum Fahrzeug als Arbeits- oder Bereitschaftszeit gelten, wenn dieses nicht am Unternehmensstandort übernommen wird, kann dies das Sicherheitsniveau erhöhen. Reist der Arbeitnehmer aber mit einem PKW direkt zum Standort des Unternehmens und übernimmt er das Fahrzeug dort, handelt es sich um Freizeit (= Ruhezeit). Das kann zu der obskuren Situation führen, dass der eine Arbeitnehmer, der eine zehnstündige Anfahrt zum Betriebshof hat (Arbeitgeber in Deutschland, Lebensmittelpunkt des Fahrers in Polen), diese Zeit als Freizeit verbuchen kann und nach Ankunft am Betriebshof in einen bis zu zehnstündigen Arbeitstag startet. Demgegenüber muss ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz vielleicht nur fünf Gehminuten vom Arbeitgeber entfernt hat, für die hin und wieder vorkommende direkte 20-minütige Anfahrt von der Wohnung zum nicht am Standort übernommenen Fahrzeug Arbeitszeit verbuchen.
- In einigen Details ergeben sich zwischen verwandten, gleichzeitig jedoch getrennt zu betrachtenden Rechtsgebieten, Praxisschwierigkeiten. Die IHK fordert eine Angleichung der Ausnahmekataloge, Geltungsbereiche und ggf. weitere Detailregelungen, da Inkonsistenzen in der Praxis nur schwer vermittelbar sind und eine bessere Akzeptanz der Vorschriften erreicht werden soll. Dies natürlich nur insoweit als keine triftigen sachlichen Gründe für diese Differenzen bestehen. Ein Beispiel dafür wäre der Ausnahmenkatalog im Fahrpersonalrecht, der in Tiefe und Tragweite wesentlich umfangreicher ist als der Ausnahmenkatalog im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht. In der Umsetzung kann es deshalb zu Konstellationen kommen, in denen ein Fahrer vom Fahrpersonalrecht ausgenommen ist, dennoch aber eine Weiterbildung oder Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zu erfolgen hat (oder vice versa). Die IHK spricht sich dafür aus, den Ausnahmenkatalog des Fahrpersonalrechts auch im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht zu verankern und die Vorschriften insgesamt zu harmonisieren.
- Die IHK setzt sich für mehr Transparenz bei der Zugänglichkeit von Informationen ein. Für das Fahrpersonalrecht besteht wie auch für viele andere Rechtsgebiete wie das Gefahrgutrecht, das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht oder das Güterkraftverkehrsrecht ein Gremium, in dem sich Vertreter der Bundesländer mit Vertretern des Bundes und weiterer Bundes- oder Landesbehörden über Auslegungsfragen und verwaltungsrechtliche und technische Fragestellungen austauschen. Die im Zuge der regelmäßig stattfindenden Sitzungen gefassten Beschlüsse und weitere sich daraus ergebenden Informationen werden den betroffenen Fahrern und Unternehmen grundsätzlich vorenthalten bzw. nur teilweise oder einzelthemenbezogen auf individuelle Anfrage hin zur Kenntnis gegeben. Der IHK erschließt sich nicht, warum die Betroffenen nicht erfahren sollen, wie sie sich vorschriftentreu(er) verhalten können. Der Einsatz der IHK für mehr Transparenz betrifft auch die oben bereits aufgezählten sowie weitere Rechtsgebiete, die die Unternehmen und Beschäftigten in der Region direkt betreffen.
Hintergrund:Besondere arbeitszeitrechtliche Vorschriften für Fahrer von Fahrzeugen zur gewerblichen Güterbeförderung, die eine zulässige Höchstmasse von mehr als 2 800 kg (in Deutschland) bzw. mehr als 3 500 kg (in der gesamten EU und darüber hinaus) aufweisen sowie für Fahrer von Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung, die mehr als acht Fahrgastsitzplätze aufweisen, haben ihre Berechtigung und elementare Bedeutung insbesondere dadurch, dass sie neben der Verbesserung des Arbeitsschutzes und der allgemeinen Straßenverkehrssicherheit auch dazu dienen, gemeinsame Wettbewerbsbedingungen in Europa zu schaffen.Primär werden durch die Regelungen Unternehmen angesprochen, deren Hauptzweck die Beförderung von Personen oder Gütern gegen Entgelt ist. Daneben werden aber auch die Beförderungen von Unternehmen den Sozialvorschriften unterworfen, die diese Beförderungen für ihre eigenen Zwecke durchführen (Werkverkehr). Allein dadurch ergibt sich für die Praxis, dass der Kreis der Betroffenen sehr heterogen ausgeprägt ist – die Mehrzahl der Fahrer ist auf täglicher Basis am Steuer eines aufzeichnungspflichtigen Fahrzeuges aktiv, sehr viele Fahrer bewegen entsprechende Fahrzeuge aber nur hin und wieder, vielleicht zwei bis drei Mal pro Woche für insgesamt wenige Stunden, teilweise auch deutlich seltener.In einigen Detailfragen sind die Vorschriften optimierungsfähig. Dies betrifft insbesondere Regelungen, die aufgrund oberflächlicher, ungenauer oder verkürzter Formulierungen zu Interpretationen einladen. Dadurch ergibt sich die Situation, dass im Zweifel in den 28 (27) EU-Mitgliedstaaten 28 (27) unterschiedliche Auslegungen gelebt werden und die Unternehmen, die grenzüberschreitend Güter oder Personen befördern, nicht sicher wissen (können), wonach sie sich zu richten haben bzw. welche Verhaltensweise dazu führt, dass keine Verstöße begangen werden. Von derartigen Defiziten in den Rechtsgrundlagen sind aber nicht nur Fahrer bzw. Unternehmen betroffen, die grenzüberschreitend aktiv sind – genauso besteht auch bei einem rein nationalen Fahrzeugeinsatz immer wieder die Situation, dass eine eindeutige Beantwortung der Frage, was der Verordnungsgeber mit der einzelnen Vorschrift erreichen wollte, nicht gelingen kann.Derartig gelagerte Sachverhalte und Defizite erschweren zudem die Arbeit der Kontrollorgane und Ahndungsbehörden, die einen in sich konsistenten und rechtssicheren Vollzug der Vorschriften nicht sicherstellen können.Bei all diesen möglichst abzuwendenden Problemstellungen muss ausdrücklich klargestellt werden, dass die IHK keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung des im Fahrpersonalrecht bestehenden Zeitregimes, also den maximal zulässigen Arbeits- und Lenkzeiten oder den mindestens einzuhaltenden Pausen/Fahrtunterbrechungen oder Ruhezeiten, also dem arbeitszeitrechtlichen Kern der Vorschriften, nehmen kann und will. Der IHK geht es ausschließlich um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, damit sich Unternehmen, die sich rechtstreu verhalten wollen, dies in der Praxis auch tun können.
- Kabotage weiter liberalisieren
Positionen:
- Die IHK plädiert für eine weitere Liberalisierung der Kabotage (Erlaubnis für Binnetransporte in Mitgliedsstaaten, in denen kein Betriebssitz unterhalten wird). Positive ökonomische und ökologische Effekte für die Gesamtwirtschaft werden erst durch einen optimalen Einsatz von Transportfahrzeugen möglich, wenn die Kabotage nicht eingeschränkt wird.
- Gleichermaßen setzt sich die IHK für eine wirksame und einheitliche Durchsetzung der Kabotagevorschriften ein, ohne die kein fairer Wettbewerb möglich ist. Die dazu offensichtlich notwendigen rechtlichen Anpassungen sollten so ausgestaltet werden, dass die Vorschriften in allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet werden.
- Bestehende Unklarheiten oder interpretationsfähige Formulierungen in den Vorschriften sollten zugunsten einer bessereren Kontrollierbarkeit vom EU-Gesetzgeber einer Klarstellung und/oder eindeutigen Formulierung in den gesetzlichen Vorschriften zugeführt werden.
- Im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen spricht sich die IHK für wirksame Maßnahmen zur Kontrolle von Kabotagevorschriften aus. Um die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren zu können (z. B. Einhaltung der Anzahl der Beförderungen oder Feststellung des Tages, an dem der jeweilige Grenzübertritt stattgefunden hat), sind verschiedene (technische) Maßnahmen bzw. Regelungen denkbar. Eine Möglichkeit wäre die (anonymisierte bzw. datenschutzrechtskonforme) Nutzung der LKW-Maut-Daten. Über die daraus ersichtlichen Bewegungsdaten könnten Hinweise zur Rechtskonformität oder Rechtswidrigkeit der Beförderungen gewonnen werden. Auch aus den fahrpersonalrechtlichen Aufzeichnungen (Eingabe des Landes/Ortes beim Stecken und Entnehmen der Fahrerkarte bzw. auf der Tachoscheibe) könnten ähnliche Anhaltspunkte gewonnen werden. Eine weitere Möglichkeit wäre die EU-weite Einführung eines elektronischen Frachtbriefes, der ebenso zu sachdienlichen Hinweisen führen könnte. Weitere Ansatzpunkte bzw. Maßnahmen zur besseren Kontrollierbarkeit sind zu diskutieren.
- Um die negativen Umweltwirkungen des Verkehrs zu reduzieren bzw. die Ressourceneffizienz zu steigern hält es die IHK für vertretbar, auf ein Gebot, wonach zunächst eine vollständige Entladung des Fahrzeugs vor der Aufnahme der ersten Kabotagebeförderung stattfinden muss, zu verzichten.
Hintergrund:Transportunternehmen aus der gesamten EU dürfen, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, in begrenztem Umfang Binnentransporte in Mitgliedstaaten durchführen, in denen Sie keinen Betriebssitz unterhalten (sogenannte Kabotage). Dies trägt dazu bei, Verkehrsabläufe nicht zum Engpass der Wirtschaftsentwicklung in Europa werden zu lassen, sondern sie, auch aufgrund der Vermeidung von Leerfahrten, effizienter zu gestalten. Manche rechtliche Details der Kabotage sind unklar ausformuliert, woraus sich eine abweichende Interpretation in den Mitgliedstaaten ergeben kann, z. B. bei der Frage, wodurch eine „Beförderung“ charakterisiert ist. Deshalb und weil die Dokumentation der Transporte nicht fälschungssicher erfolgen muss, zeigt sich in der Praxis mit gewisser Regelmäßigkeit, dass die Einhaltung der Vorschriften nicht oder nur unter sehr großem Aufwand kontrolliert werden kann (z. B. die vollständige Entladung nach Grenzübertritt vor der Aufnahme der ersten Kabotagebeförderung oder die Gesamtzahl der durchgeführten Kabotagefahrten zwischen den jeweiligen Grenzübertritten). Damit werden die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU in hohem Maße verzerrt. - Gefahrgutregelungen praxisgerecht ausgestalten
Positionen:
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Aus Sicht der Wirtschaft in der Region Stuttgart sollte eine praxisgerechtere und verständlichere Ausgestaltung der Gefahrguttransportvorschriften angestrebt werden. Die Regelungen sollten sich enger an tatsächlich vorhandenen und am sicherheitsrelevanten Gefährdungspotential der Transporte orientieren. Zusätzliche von den internationalen Vorgaben abweichende Regelungen sollten vermieden werden.
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Sinnvoll wäre zudem die Harmonisierung der Änderungstermine für die Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger. Insbesondere sollte eine Angleichung bei den Regelungen des See- und Luftverkehrs erfolgen.
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Die Intervalle zwischen den regelmäßigen Änderungen und Neuerungen der Gefahrguttransportvorschriftenwerke sollten verlängert werden.
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Im Landverkehr sollten vergleichbare Anforderungen an die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter nach ADR, RID und ADN beteiligt sind, eingeführt werden wie im See- und Luftverkehr (Rahmen gemäß IMDG Codes und ICAO -TI/IATA DGR). Derartige Empfehlungen und Mindestanforderungen erleichtern die Umsetzung der komplexen Regelungen.
Hintergrund:Bei der Beförderung gefährlicher Güter handelt es sich um eine besonders sensible und komplexe Rechtsmaterie. Die Regelungen unterliegen regelmäßigen Änderungen durch die weltweit gültigen UN-Modellvorschriften und in der Folge durch die spezifischen verkehrsträgerbezogenen internationalen Gefahrguttransportvorschriften: Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen im Straßenverkehr (ADR), im Schienenverkehr (RID), auf Binnenwasserstraßen (ADN), mit Seeschiffen (IMDG-Code) und im Luftverkehr (ICAOTI/IATA-DGR). Zusätzlich unterliegen Gefahrguttransporte verkehrsträgerübergreifenden nationalen Regelungen. Das Gefahrguttransportrecht wird - trotz fortschreitender Harmonisierung - für die betroffene Wirtschaft in der Region Stuttgart seit vielen Jahren umfangreicher, komplexer und undurchsichtiger. Zusätzlich führen laufende Änderungen selbst bei Fachleuten und dem Überwachungspersonal zu erheblichen Problemen bei der Auslegung und beim Vollzug in der betrieblichen Praxis.Deutsch als Kommunikationssprache stellt für einige Unternehmen an der Laderampe ein wichtiges Qualitätsmerkmal für die Kundenbeziehung dar. In der Beurteilung der übernommenen Gefahrgutladung im Hinblick auf die Richtigkeit der Angaben und die Einschätzung der Gefahren ist es außerordentlich wichtig, in deutscher Sprache verfasste Begleitpapiere, wie Beförderungspapiere, schriftliche Weisungen, Ausnahmegenehmigungen oder Fahrwegbestimmungen zu verstehen und im Gefahrfalle richtig zu reagieren.Die Industrie- und Handelskammern haben sich in Deutschland verpflichtet, die Verantwortung für verkehrs- und sicherheitsgerechte Schulungen und die Durchführung der Prüfungen nach ADR zu übernehmen. Zusätzlich wird diese hoheitlich übertragene Aufgabe möglichst wirtschaftsfreundlich umgesetzt. In der IHK Region Stuttgart stehen die Belange der Unternehmer und seiner Beschäftigten bei der Gefahrgutausbildung und -prüfungen besonders im Vordergrund. Kundenzufriedenheit, flexibles und zeitnahes Handeln haben für die IHK Priorität. Dazu gehört zum Beispiel ein bedarfsgerechtes und zeitnahes Angebot für die Prüfungen. -
- Energie-und Klimapolitik: langfristige Perspektiven schaffen (EU-Binnenmarkt und Marktdesign)
Positionen:
- Da ein funktionierender EU-Energiebinnenmarkt mit leistungsfähigen länderübergreifenden Infrastrukturen die Kosten für die gewerblichen Stromkunden deutlich reduziert, sollte die Bundesregierung ihre Energiepolitik stärker in den europäischen Kontext einbetten.
- Das Land sollte sich auf Bundes- und EU-Ebene für die Vollendung des EU-Binnenmarktes starkmachen.
- Ein vollendeter Binnenmarkt erhöht die Effizienz der Versorgung, senkt die Stromrechnung für die Unternehmen und hilft, die schwankende Einspeisung von Wind- und Solaranlagen auszugleichen. Vorrangige Aufgabe ist es daher, eine zur Energiewende und zum europäischen Strombinnenmarkt passende Strommarktordnung umzusetzen.
- Die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollte europaweit über den Markt besser mit der flexiblen Nachfrage der Verbraucher in Einklang gebracht werden. Dazu sollten die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Infrastrukturen ausbauen und einheitliche Marktregeln schaffen.
- Das Dritte Energiebinnenmarktpaket sollte von allen Mitgliedstaaten und Marktakteuren lückenlos umgesetzt werden.
- Das von der EU vorgegebene Ziel, bis 2030 die grenzüberschreitende Stromnetze auf 15 Prozent der jeweiligen nationalen installierten Leistung auszubauen (Interkonnektivitätsziel), ist augenscheinlich noch richtig. Eine kontinuierliche Überprüfung der benötigten Leistung hinsichtlich Kraftwerksstillegungen, Ausbauziele erneuerbare Energien, Sektorenkopplung und Ausbau der Elektromobilität erscheint ratsam.
- Die deutschen Kraftwerke müssen im europäischen Strombinnenmarkt in einem fairen Wettbewerb mit anderen stehen. Dies ist nicht der Fall, wenn sie über den sog. Klimaschutzbeitrag einseitig benachteiligt werden. Nachträgliche Eingriffe in Kraftwerksinvestitionen motivieren zudem nicht, in neue Anlagen oder Modernisierungen zu investieren. Das konterkariert die Bemühungen, mit dem Strommarkt 2.0 mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen.
- Zur Absicherung des Umbaus des Energiesystems könnte eine zeitlich begrenzte Kapazitätsreserve gegebenenfalls ausreichen. Die Einführung eines Kapazitätsmechanismus sollte jedoch nur Ultima Ratio sein bei gravierenden und langanhalten-den Engpässen und sollte zudem europäisch koordiniert und zeitlich begrenzt werden. Ein so weitreichendes Instrument kommt allenfalls in Betracht, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist und dies auch grenzüberschreitend nicht gelöst werden kann.
- Kapazitätsmechanismen sollten der Binnenmarktvollendung nicht entgegenwirken, indem sie Anreize für Investitionen in Interkonnektoren und Flexibilitäten reduzieren.
- Sofern Kapazitätsmarktmechanismen unverzichtbar sein sollten, müssen sie wettbewerblich, diskriminierungsfrei, technologieoffen und reversibel ausgestaltet sein.
- Zur Behebung regionaler Versorgungsengpässe sollte die Reservekraftwerksverordnung und die Beschaffung der Netzreserve weiterentwickelt werden. Eine Möglichkeit besteht gegebenenfalls auch in der öffentlichen Ausschreibung der benötigten Kapazitäten.
- Die freie Preisbildung ist von höchster Bedeutung, damit die europaweit wirtschaftlichsten Flexibilitäten - bei Erzeugern, Nachfragern und durch Speicher - zum Einsatz kommen. Auf europäischer Ebene sollten mithin die Vorgaben für das Strommarktdesign weiterentwickelt werden. Die Übertragungsnetze, ebenso wie die Kuppelstellen sollten grenzüberschreitend besser verknüpft werden und EU-weit relevante Infrastrukturprojekte sollten gemeinsam koordiniert werden.
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Zubau von konventionellen Kraftwerkskapazitäten, der Ausbau der Netze und Speicherkapazitäten (insb. Pumpspeicher), steigende Stromimporte und ein angepasstes Marktdesign einschließlich der Instrumente zum Lastmanagement sollten mit ihren gegenseitigen Abhängigkeiten und im europäischen Kontext betrachtet werden.
- Der Strommarkt leidet an starken und vielfältigen Regulierungen. Um die Versorgungssicherheit als bedeutenden Standortfaktor zu erhalten, könnte ein Energy-Only-market (EOM) mit Kapazitätsreserve als marktgerechteres Instrument im vergleich zu einem Kapazitätsmarkt, zumindest auf Sicht, ausreichend sein. Im EOM werden nur die tatsächlichen Energielieferungen vergütet werden, nicht aber die Bereitstellung von Leistung. Inwieweit der Energy-Only-Markt auch zukünftig ausreichende Anreize für die Erhaltung der benötigten Kraftwerkskapazitäten bietet, sollte beobachtet werden.
- Falls notwendige Rahmenbedingungen wie Angebots- und Nachfrageflexibilisierung, auch bei erneuerbare Energien, die Verfügbarkeit von Importen zu Spitzenlastzeiten und die Zulassung von Preisspitzen nicht ausreichen, sollte nach 2025 die Einführung eines Kapazitätsmarktes in Betracht gezogen werden.
- Die Länder sollten sich im Sinne ihrer Gesamtverantwortung mit dem Bund auf eine gemeinsame Ausbaustrategie bei den erneuerbaren Energien verständigen. 17 eigenständige Energiewenden können nicht effizient sein und verteuern den Umbau der Energieversorgung unnötig.
- Um die Energiewende in Deutschland erfolgreich umzusetzen, sollte sich die Landesregierung für ein abgestimmtes Verhalten mit den anderen Bundesländern einsetzen und Landesinteressen in eine übergeordnete Strategie (europäischer und deutscher Kontext) einfügen.
- Die Landesregierung sollte sich mit aller Kraft auf Bundesebene für ein möglichst marktnahes, kostengünstiges und technologieoffenes Strommarktdesign einsetzen, welches die sichere Stromversorgung gerade in Baden-Württemberg zuverlässig gewährleistet. Über den Bund sollte das Land auch versuchen auf die europäische Ebene einzuwirken.
- Die energie- und klimapolitischen Herausforderungen sollten europäisch angegangen werden, lassen sich jedoch nicht von Europa allein lösen. Die Wirtschaft steht hinter einer starken Energieunion. Notwendig sind aus Sicht der Unternehmen ein vollendeter Energiebinnenmarkt, globale Anstrengungen beim Klimaschutz sowie eine allgemein stärkere Koordinierung.
- Die EU sollte die politisch gewollte Priorisierung des Klimaziels im Rahmen der Ziele für 2030 ernst nehmen und sollte das ETS-System (Emissionshandelssystem) als marktwirtschaftliches Leitinstrument weiter nutzen.
- Anreize zum Ausbau erneuerbarer Energien und das Einsparen von Energie sollten sich unter Berücksichtigung der jeweiligen CO2- Vermeidungskosten primär aus den EU-Vorgaben zur Reduzierung der CO2-Emissionen ableiten.
- Klimapolitik und Energiepolitik sollten dabei zueinander konsistent verfolgt werden. Dies bedingt eine wechselseitige Abhängigkeit: Wenn und soweit Energiepolitik unter dem Einfluss klimapolitischer Vorgaben steht, sollte umgekehrt Klimapolitik unter dem Vorbehalt energiepolitischer Vertretbarkeit stehen. Kriterien der Vertretbarkeit sind dabei die Preisstabilität, die Versorgungssicherheit und der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Abnehmer.
- Statt regionale Klimaschutz-Subziele zu verfolgen, sollte die Politik das Emissionshandelssystem (EHS) als eigenständiges und einziges Klimaschutzinstrument wirken lassen.
- Auch wenn nur wenige Unternehmen der Region Stuttgart direkt vom Emissionshandel betroffen sind, sollte es das Ziel sein, den Emissionshandel zu globalisieren, um damit alle Emittenten unter gleiche Wettbewerbsbedingungen zu stellen. Denn beispielsweise eine Verteuerung der Stahlproduktion durch CO2-Zertifikate wirkt sich gerade in industriestarken Regionen wie in Stuttgart besonders aus.
- Bis 2050 sollen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Vermeidung von Energieverbrauch die CO2-Emissionen drastisch sinken. Die im europäischen und internationalen Vergleich hohen Stromkosten belasten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft schon heute. Die Vielzahl sich überlagernder regulatorischer Eingriffe durch Stromsteuer, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und CO2-Emissionszertifikatehandel stehen einem kosteneffizienten Klimaschutz entgegen. Markt und Wettbewerb können in diesem regulatorischen Umfeld ihre positiven Effekte kaum entfalten. - Ziel sollte eine Kopplung von Strom-, Wärme- und Verkehrssektor sein, somit würden sich auch Belastungen für die Unternehmen reduzieren. Zudem würde dies auch der CO2 Minderung, der Netzstabilität und der Versorgungssicherheit der industrielastigen regionalen Wirtschaft dienen.
- Das baden-württembergische Landesziel zur CO2-Reduktion bei der Stromerzeugung ist unrealistisch und wird auch bei Erreichung des angestrebten Ausbaus der erneuerbaren Energie im Land klar verfehlt.
- Landeskonzepte und -gesetze sollten keine über bereits bestehende Anforderungen auf EU- oder Bundesebene hinausgehenden Regelungen enthalten, die als wettbewerbsverzerrende Alleingänge eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in Baden-Württemberg darstellen.
- Bevor das Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) oder Klimaschutzgesetz (KSG) fortgeschrieben werden, sollten diese hinsichtlich Wirksamkeit und Kosten evaluiert werden.
- Die Chancen eines verstärkten Klimaschutzes für die Wirtschaft lassen sich erschließen auf Basis einer Politik, die auf marktnahe Lösungen, Energieträgerneutralität und Technologieoffenheit setzt.
- Zusätzlich zum Klimaziel vorgegebene Ziele für die Einsparung von Energie sind weitgehend verzichtbar. Aus der Sicht der Unternehmen sind somit verbindliche Ziele oder Quoten zur Energieeinsparung unnötig, da zum einen die Energieversorgung klimaschonender und zum anderen auch die Wirtschaft immer energieeffizienter wird.
- Die Bundesregierung sollte darauf achten, dass Planungssicherheit und Vertrauensschutz bei ihren Vorhaben Priorität genießen. Für die Wirtschaft haben energiepolitische Entscheidungen höchste Relevanz. Sprunghafte und mitunter widersprüchliche Entscheidungen der Politik, gilt es zu vermeiden, da sie zu großer Unsicherheit und unnötig hohen Kosten führen können.
- Politische Entscheidungen sollten verlässlich sein und für alle Unternehmen in den verschiedenen Sektoren des Energiesystems hinreichende Planungssicherheit schaffen. Die Wirtschaft wünscht sich mehr Kontinuität bei den energiepolitischen Gesetzen, dies zeigte auch eine rege Diskussion im Energieausschuss der IHK Region Stuttgart. Denn nur bei Planungssicherheit sind unternehmerische Energieentscheidungen möglich. So wurden bspw. aufgrund der Gesetzeslage aktuelle Planungen von KWK-Anlagen mit Eigenerzeugung derzeit auf Eis gelegt.
- Die Bundesregierung sollte sich gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, dass die nächsten Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien länger als sechs Jahre Gültigkeit haben. Dadurch würde unter anderem die Planungssicherheit erhöht.
- Viele Instrumente der Energie- und Klimapolitik verfolgen dasselbe Ziel: Klimaschutz durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz voranbringen. Das Nebeneinander der Instrumente führt aber zu Wirkungsverlusten. Energiesteuern, EEG, KWKG oder CO2-Emissionshandel sollten besser aufeinander abgestimmt werden, um die Belastungen für Unternehmen zu begrenzen. Auch die Kalkulationsgrundlage würde verbessert werden.
Hintergrund
Die energie- und klimapolitischen Herausforderungen müssen europäisch angegangen werden, lassen sich jedoch nicht von Europa allein lösen. Ein wettbewerblich geprägter EU-Energiebinnenmarkt ist zwar mit dem Dritten Binnenmarktpaket beschlossen, die Energiemarktintegration und die Infrastrukturen funktionieren aber erst in Ansätzen. So wurde zwar unter anderem mit diesem die Entflechtung von Stromnetz und Stromproduktion entscheidend forciert, aber einige Rechtsvorschriften wurden bislang jedoch noch nicht von allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt. Ein diskriminierungsfreier grenzüberschreitender Handel mit Strom und Gas ist jedoch Voraussetzung, um ein weiteres Zusammenwachsen der Strommärkte zu ermöglichen. Dies bringt Vorteile für die Versorgungssicherheit und bezahlbare Preise. Voraussetzung dafür ist ein weiterer Ausbau der Grenzkuppelstellen, ein leistungsfähiges Übertragungsnetz, eine Kopplung der Intraday-Märkte sowie eine stärker grenzüberschreitende Ausrichtung der Regelenergiemärkte. Die Wirtschaft steht hinter einer starken Energieunion. Notwendig sind aus Sicht der Unternehmen ein vollendeter Energiebinnenmarkt, globale Anstrengungen beim Klimaschutz sowie eine allgemein stärkere Koordinierung. Die Vollendung des EU-Energiebinnenmarktes könnte insbesondere der Industrie helfen, da sich wettbewerbsfähige Energiepreise bilden könnten, was national und international tätigen Unternehmen dabei helfen würde konkurrenzfähig zu bleiben. Die EU ist Ende 2015 mit ehrgeizigen CO2-Minderungszielen in die UN-Klimaverhandlungen gezogen, eine Verständigung auf ein weltweit verbindliches CO2-Minderungsziel gibt es jedoch bisher nicht. In Deutschland konnten die Treibhausgas-Emissionen seit 1990 deutlich vermindert werden. Die in Kohlendioxid (CO2)-Äquivalente umgerechneten Gesamtemissionen (ohne Kohlendioxid-Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) sanken bis 2014 um mehr als 27 Prozent (Quelle Umweltbundesamt). Durch den nationalen Klimaschutzbeitrag sollen konventionelle Kraftwerke zunächst einen jährlichen Emissionsfreibetrag erhalten. Dieser Freibetrag soll allerdings ab dem einundzwanzigsten Betriebsjahr von sieben Millionen Tonnen CO2 pro Gigawatt auf drei Millionen Tonnen CO2 pro Gigawatt ab dem vierzigsten Betriebsjahr linear sinken. Dieses Instrument soll die Wirkung des europäischen Emissionshandels (ETS) verstärken. Die weitere Verschärfung des EU-Emissionshandels bedeutet, dass der Abstand zwischen der EU und ihren globalen Wettbewerbern bei den Klimaschutzkosten größer wird und die Investitionsbereitschaft der energieintensiven Industrie am Standort Europa kleiner wird. Der von der Bundesregierung vorgelegte "CO2-Projektionsbericht 2017" lässt unter anderem auch darauf schließen, dass auch das baden-württembergische Landesziel zur CO2-Reduktion bei der Stromerzeugung unrealistisch ist und dies selbst auch bei Erreichung des angestrebten Ausbaus der erneuerbaren Energie im Land verfehlen wird. Ergänzend sei angemerkt: Die deutsche Industrie, als auch im Besonderen die baden-württembergischen Unternehmen, zählen heute schon zu den Effizientesten. Es besteht die Gefahr von einer Kostenexplosion für neue Effizienzmaßnahmen, um gegebenenfalls vorgegebene CO2-Ziele einhalten zu können.
Gerade die regionale Wirtschaft, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen im Bezirk der IHK Region Stuttgart, sind darauf angewiesen, dass mittel- und langfristig die vielfältigen Instrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele aufeinander abgestimmt werden, um so eine langfristige Planung zu ermöglichen und den Standort für Unternehmen mit weltweiter Wettbewerbsfähigkeit halten zu können. Exemplarisch dafür stehen die häufigen EEG-Novellen oder das jüngst veröffentlichte KWK-Gesetz. Dies betrifft zum einen alle Investoren in erneuerbare Energien, aber auch die Industrie bei der Planung neuer Erzeugungsanlagen.
Ein Energy-Only-Market (EOM) kombiniert mit einer Kapazitätsreserve könnte gegebenenfalls ein zukunftsfähiger Energiemarkt sein. In dieser Konstellation könnte auch entsprechende Versorgungssicherheit gewährleistet werden. - Da ein funktionierender EU-Energiebinnenmarkt mit leistungsfähigen länderübergreifenden Infrastrukturen die Kosten für die gewerblichen Stromkunden deutlich reduziert, sollte die Bundesregierung ihre Energiepolitik stärker in den europäischen Kontext einbetten.
- Bundesweiter Klimaschutzplan – Standortnachteile verhindern
Positionen:
- Ein nationaler Klimaschutzplan 2050 sollte zur Umsetzung der Klimabeschlüsse von Paris dahingehend anpassungsfähig bleiben, dass die Ziele alle 2 Jahre überprüft und nicht vorschnell verabschiedet werden. Anstatt nationale Ziele zu verschärfen und isoliert zu handeln, sollte Deutschland gerade in der Klimapolitik auf europäische und international abgestimmte Maßnahmen hinwirken. Nur so lassen sich ungleiche Wettbewerbssituationen für die regionale Wirtschaft gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten vermeiden. Für die Erreichung von Klimaschutzzielen sollte die Politik mehr Anreize für Unternehmen schaffen.
- Die im derzeitigen Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen sollten umfassend einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden. Die Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sollten hier genau untersucht werden, bevor Maßnahmen ergriffen werden.
- Im vorliegenden Entwurf wird ausdrücklich auf die globale Herausforderung im Klimaschutz im Kontext der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris eingegangen. Nationale Klimaschutzpolitik sollte nicht zur Verlagerung von Produktion an weniger (klima-)effiziente Standorte führen.
- Der Markt für CO2-Zertifikate funktioniert und der EU-Emissionshandel sollte weiter wirtschaftsverträglich organisiert werden. Zusätzliche Eingriffe in den Emissionshandel gefährden die Rechts- und Planungssicherheit und gefährden die deutsche Wirtschaft.
Hintergrund:
Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Klimaschutzplan mit der Reichweite bis zum Jahr 2050 zu erarbeiten. In diesem sollen Maßnahmen zur Erreichung eines Reduktionsziels von 80 bis 95 Prozent der Treibhausgase in Deutschland (im Vergleich zum Jahr 1990) festgeschrieben werden. Seit der 21. UN-Klimakonferenz wird dieses Ziel verstärkt diskutiert.In Paris haben sich Ende 2015 alle Staaten dazu verpflichtet, ab 2020 nationale Beiträge mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität zu erbringen. Da Deutschland nur einen Anteil an den weltweiten energiebedingten CO2-Emissionen in Höhe von 2,25 Prozent hat, können die nationalen Klimaschutzbemühungen nur erfolgreich sein, wenn die gesamte Staatengemeinschaft vergleichbare Klimaschutzbemühungen ergreift.Einen entscheidenden Beitrag können intelligent gestaltete Umweltpolitik, der Export von Umwelttechnologien und innovative Lösungen für Effizienzsteigerungen leisten. Dazu können aber nur leistungsfähige Unternehmen in Deutschland beitragen. - Eigenerzeugung und Kraftwärmekopplung (KWK)
Positionen:
- Investitionen in Eigenerzeugung sollten diskriminierungsfrei erfolgen können. Eigenerzeugung ist eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Energiewende in der Wirtschaft. Die Belastung der selbst erzeugten und verbrauchten kWh mit EEG-Umlage ist nicht verursachergerecht. Sie sollte deshalb überdacht werden. Bei der Eigenerzeugung steht der Leistung in Form der EEG-Umlage kein Nutzen in Form von bezogenem EEG-gefördertem Strom gegenüber wie beim Fremdstrombezug. Eigenerzeugung sollte auch deshalb attraktiv für die Unternehmen sein, um eine Flexibilisierung der Nachfrage zu erreichen.
- Abhilfe für die Eigenerzeuger könnte eine Senkung der Abgaben auf den bezogenen Strom sein. Dazu sollte die Politik baldmöglichst ein Konzept vorlegen.
- Die Förderung für KWK-Eigenerzeugungsanlagen sollte nur dann eingestellt werden, wenn die Fördersätze insgesamt reduziert werden und im Gegenzug die Belastung der Eigenerzeugung mit der EEG-Umlage aufgehoben wird.
- Eine Bevorzugung von KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung lehnt die IHK ab.
- Die KWK-Förderung sollte sich besser in das Strommarktdesign einpassen.
- Höhere Fördersätze verringern die Wirkung des Börsenpreissignals auf die Entscheidung zur Stromproduktion. Sie konterkarieren damit das Ziel einer höheren Flexibilität der Kraftwerke.
Hintergrund
Schon seit 2012 geplante Vorhaben zur Stromeigenerzeugung wurden von der Industrie in Baden-Württemberg bis dato zunehmend umgesetzt, der Anteil geplanter Maßnahmen nimmt ab. Insgesamt scheint der Trend beim Aufbau eigener Energieversorgungskapazitäten eher rückläufig, die Nutzung von eigenem KWK-Strom nahm in Baden-Württemberg wie in Deutschland ab. Dies könnte auf die Belegung der Eigenerzeugung mit EEG-Umlage und Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren diesbezüglichen Entwicklung sowie auf das neue KWKG zurückzuführen sein. Die Vielzahl sich überlagernder gesetzlicher Vorgaben durch Energiesteuern,Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und CO2-Emissionszertifikatehandel stehen nach Einschätzung der Wirtschaft vielfach entgegen. Die Entfaltung des freien Markts und Wettbewerbs scheint zunehmend problematischer zu werden. Wie bereits im Kapitel Binnenmarkt/Marktdesign dargestellt, wünscht sich die Wirtschaft von der Politik mehr Kontinuität in den energiepolitischen Gesetzen. Dies zeigte auch eine rege Diskussion mit den Mitgliedern des Energieausschusses der IHK Region Stuttgart, in der aufgeführt wurde, dass unternehmerische Energieentscheidung nur über ein Plus an Planungssicherheit möglich wird. Seit Einführung des EEG 2014 ist die EEG-Umlage grundsätzlich für jeden Stromverbrauch zu zahlen. Auch Eigenversorger müssen daher für ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom grundsätzlich die EEG-Umlage zahlen. Verschiedene Sonderregelungen führen allerdings dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Viele dieser Regelungen stehen aber unter dem Vorbehalt einer Genehmigung bzw. einer Evaluation durch die EU. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass beispielsweise Planungen von KWK-Anlagen mit Eigenerzeugung auf Eis gelegt wurden. - Investitionen in Eigenerzeugung sollten diskriminierungsfrei erfolgen können. Eigenerzeugung ist eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Energiewende in der Wirtschaft. Die Belastung der selbst erzeugten und verbrauchten kWh mit EEG-Umlage ist nicht verursachergerecht. Sie sollte deshalb überdacht werden. Bei der Eigenerzeugung steht der Leistung in Form der EEG-Umlage kein Nutzen in Form von bezogenem EEG-gefördertem Strom gegenüber wie beim Fremdstrombezug. Eigenerzeugung sollte auch deshalb attraktiv für die Unternehmen sein, um eine Flexibilisierung der Nachfrage zu erreichen.
- Versorgungssicherheit, Netze und Flexibilisierung – Energie-Versorgungssicherheit dauerhaft garantiert, Infrastruktur ausbauen
Positionen:
- Der EU-Energiepolitik sollte ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Verantwortung für Versorgungssicherheit zugrunde liegen. Dies gilt ebenso für grenzüberschreitende Gasflüsse und die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien oder Kraftwerks- und Netzkapazitäten.
- Die Politik steht in der Verantwortung, Rahmenbedingungen für eine jederzeit sichere Stromversorgung in ganz Deutschland zu schaffen. Diese ist die Grundvoraussetzung für nahezu jede unternehmerische Tätigkeit.
- Die Versorgungssicherheit mit Strom/Energie stellt für die weit überwiegende Zahl der Unternehmen bisher kein Problem dar. Tendenziell ist die Industrie durch mehr Störungen beeinträchtigt, in Baden-Württemberg etwas mehr als im Bundesgebiet und mit zunehmendem Trend. Die Politik ist gefordert, die Versorgungssicherheit für die Zukunft zu erhalten, insbesondere durch die Grundlastfähigkeit der Stromversorgung in Süddeutschland.
- Baden-Württemberg wird unabhängig vom Ausbau der Erneuerbaren Energien im Land weiter von erheblichen Stromimporten abhängig bleiben. Geplante Stromlieferungen aus anderen Bundesländern und dem Ausland sollten langfristig sichergestellt werden.
- Da die Anforderungen an die Regelungsfähigkeit konventioneller Kraftwerke insgesamt steigen, erscheint ein entsprechender Zubau an hochflexiblen Gaskraftwerken als Reserve in Baden-Württemberg angezeigt. In diesem Zusammenhang sollte die Politik zusammen mit der Wirtschaft für die Akzeptanz von neuen Kraftwerken sowie Stromleitungen und Speichern vor Ort werben.
- Der Übergang in eine von Erneuerbaren Energien getragenen Versorgungsstruktur sollte mit größter Sorgfalt auf die Konsequenzen für Versorgungssicherheit und Preise hin überprüft werden.
- Die Bundesregierung sollte den Betrachtungszeitraum der Versorgungssicherheit bis nach 2022 ausdehnen und möglichen Handlungsbedarf gleichermaßen zügig und sorgfältig analysieren.
- Die Akzeptanz des Netzausbaus zu steigern, bleibt trotz des beschlossenen, mit hohen Zusatzkosten verbundenen Erdkabelvorrangs für die Gleichstromkorridore eine große Herausforderung; Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürger sollten sich gleichermaßen ihrer Verantwortung für den Infrastrukturausbau stellen. Gesamtplanungen können nur gelingen, wenn sie in den Regionen unter rechtzeitiger Einbeziehung aller Akteure zügig umgesetzt werden.
- Die Politik, besonders auch die lokale Politik, sollte Informationsbarrieren abbauen und den Bürgern vor Ort die Notwendigkeit und Chancen des Netzausbaus aufzuzeigen. Es sollte unter anderem versucht werden, die Bevölkerung von einer regional ausgewogenen Trassenführung zu überzeugen. Das Dialogverfahren zur HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung)‚ „Suedlink“ war ein erster Ansatz. Ob dieser zu entsprechender Akzeptanz bei der konkreten Trassenplanung führt, muss sich erst noch zeigen.
- Um über Ländergrenzen hinweg den Energienetzausbau voranzutreiben, ist die Bundeskompetenz für Raumordnung ein wichtiger Baustein. Auch die Bündelung der Planfeststellungsverfahren bei der Bundesnetzagentur ist ein wichtiger Schritt.
- Die Landesregierung sollte sich auf Bundesebene weiter tatkräftig für den Netzausbau einsetzen, wie er im Bundesbedarfsplangesetz festgestellt ist.
- Der Netzausbau darf dadurch weder über Gebühr zeitlich verzögert noch verteuert werden. So werden voraussichtlich beispielsweise die erforderlichen Nord-Süd-Verbindungen nicht bis zum Abschalten der letzten Kernkraftwerke 2022 betriebsbereit sein und könnte womöglich die Versorgungssicherheit vor allem der produktionslastigen Unternehmen in der Region gefährden. Allein die Fahrweise von Kraftwerken und die Abregelung von Wind-, Biomasse und Solar-Anlagen haben 2015 mehr als eine Milliarde Euro gekostet, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein Gutteil dieser Kosten wird voraussichtlich auf die Wirtschaft über höhere Netzentgelte umgelegt.
- Über 95 Prozent der erneuerbaren Energien sind am Verteilnetz angeschlossen. Daher kann es notwendig werden, auch dort Netzsystemdienstleistungen für Frequenz- und Spannungshaltung bereit zu stellen und Flexibilitätsprodukte vor Ort zu nutzen. Dafür sollten sich Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber miteinander abstimmen.
- Lieferantenvielfalt, gute Infrastruktur und Gasspeicher sind ein wichtiges Element der Versorgungssicherheit. Derzeit wird diskutiert, ob der Markt genügend Nutzungsanreize für Erdgasspeicher bietet.
- Der Speichereinsatz sollte weiterhin primär durch Marktsignale gesteuert werden.
- Eine staatlich organisierte Erdgasreserve ist zu überdenken. Dies wäre ein erheblicher Eingriff in den Markt und würde voraussichtlich hohe Kosten verursachen. Den Unternehmen würde die Mitfinanzierung einer nationalen Reserve kein Mehr an Versorgungssicherheit bringen, da Privatkunden und Gaskraftwerke Vorrang genießen.
- Im Rahmen des notwendigen Lastmanagements erscheint der Ausbau von Smart Grids angebracht. Dieser sollte nicht nur in Deutschland erfolgen, sondern auch EU-weit implementiert werden. Hierzu bedarf es geeigneter Geschäftsmodelle und gleicher Rahmenbedingungen.
- Die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollte europaweit über den Markt besser mit der flexiblen Nachfrage der Verbraucher in Einklang gebracht werden. Dazu sollten die Mitgliedstaaten grenz- überschreitende Infrastrukturen ausbauen und einheitliche Marktregeln schaffen.
- Über 95 Prozent der erneuerbaren Energien sind am Verteilnetz angeschlossen. Daher kann es notwendig werden, auch dort Netzsystemdienstleistungen für Frequenz- und Spannungshaltung bereit zu stellen und Flexibilitätsprodukte vor Ort zu nutzen. Dafür sollten sich Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber miteinander abstimmen.
- Flexibilisierungs- und Effizienzmaßnahmen müssen einander sinnvoll ergänzen, um ein kosteneffizientes und stabiles Gesamtsystem zu ermöglichen.
- Speichertechnologien sind ein wichtiger Baustein der Flexibilisierung des Energiesystems. Für sie besteht derzeit eine Vielzahl von teilweise nicht konsistenten Einzelregelungen. Energiespeicher sollten daher in den Gesetzen einheitlich definiert werden, um ihren Einsatz zu erleichtern und rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen.
Hintergrund
Netzausbau ist derzeit die günstigste Option für Versorgungssicherheit und notwendig (physische Voraussetzung) für die Vollendung des EU-Energiebinnenmarkts mit einem freien Handel mit Strom in der einheitlichen deutsch-österreichischen Preiszone und für einen effizienten Einsatz von und für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien an ertragreichen Standorten. Die Akzeptanz des Netzausbaus zu steigern, bleibt trotz des beschlossenen, mit hohen Zusatzkosten verbundenen Erdkabelvorrangs für die Gleichstromkorridore eine große Herausforderung. Nach Auffassung vieler Unternehmen in Baden-Württemberg gibt es auch bei weiteren Rahmenbedingungen für die Energiewende noch Handlungsbedarf. Im DIHK-Energiewendebarometer wird als eine Hauptforderung die Unterstützung des Netzausbaus aufgeführt. Mit einer Nennung von 80 Prozent wird dies im Land noch häufiger gefordert als im Bund (77 Prozent). Der Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze ist das wichtigste Element für eine erfolgreiche Energiewende, ebenso wie der Ausbau von Smart Grids.
Die konventionelle Kraftwerksleistung in Baden-Württemberg wird sich von derzeit ca. 11,4 Gigawatt über 9,8 Gigawatt in 2020 auf 8,4 Gigawatt in 2025 vor allem durch die Abschaltung der verbliebenen Kernkraftwerksblöcke in 2019 und 2022 verringern. Dabei ist unterstellt, dass kein nennenswerter Zu- oder Abbau fossiler Kraftwerkskapazität erfolgt. Dieser Rückgang kann durch starken Ausbau erneuerbarer Energien im Land entsprechend den Zielen der Landesregierung (vor allem dem sehr ambitionierten Windkraftziel) und Stromimport aus anderen Regionen Deutschlands oder dem Ausland kompensiert werden. Die Volatilität der Stromerzeugung nimmt deutlich zu. Insbesondere beim planmäßigen Ausbau der erneuerbaren Energien können punktuell erheblich Leistungsüberschüsse allein aus der regenerativen Energie entstehen. Bei ungünstigen Wetterverhältnissen muss andererseits bei Lastspitzen von 11,5 Gigawatt im Jahr 2020 mit einer Deckungslücke von über zwei Gigawatt und im Jahr 2025 von über drei Gigawatt gerechnet werden.Lieferantenvielfalt, gute Infrastruktur und Gasspeicher auf der Angebotsseite sowie Nachfrageflexibilisierung sind Säulen der Versorgungssicherheit. Ein funktionsfähiger und liquider Markt mit klar verteilten Rollen ist Garant für eine sichere Erdgasversorgung. Auf europäischer Ebene kann die vorgeschlagene Energieunion zu einem gemeinsamen politischen Verständnis von Versorgungssicherheit anregen. Die Energieunion bietet die Chance, gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten Bezugsquellen zu diversifizieren und mit der Stärkung des Binnenmarkts für Unternehmen wichtige Versorgungssicherheit grenzüberschreitend sicherzustellen. Ein wichtiges Element der Versorgungssicherheit sind Erdgasspeicher. Derzeit wird diskutiert, ob der Markt genügend Nutzungsanreize bietet. Die Nordschwarzwaldleitung leistet in Baden-Württemberg einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Zusammen mit einer moderat angenommenen Entwicklung des Erdgasgroßhandelspreises ist die Situation der Erdgasversorgung aktuell als relativ entspannt zu betrachten.Im Rahmen der Energiewende ist zunehmend mehr volatile erneuerbare Energie am Markt verfügbar. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, dass Produzenten und Verbraucher ihre Erzeugung bzw. Nachfrage den Schwankungen flexibel anpassen. Neben regulatorischen Hürden ist z. B. aus betriebsorganisatorischer Sicht der gewerbliche Stromverbrauch allerdings nur bedingt flexibel gestaltbar. Smart Grids, oder auch intelligente Stromnetze genannt, unterstützen einerseits das Zusammenspiel von Energieangebot und Energienachfrage, andererseits die Integration der Erzeugung aus erneuerbaren Energien. Für das Stromnetz der Zukunft werden neue, intelligente Technologien und Dienstleistungen entwickelt, die die Stromproduzenten stärker mit Stromkonsumenten vernetzen. Smart Grids gelten als eine der Lösungen für den Ansturm von Energieeinspeisungen aus erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz. und können die Energieversorgung durch das Zusammenspiel von Erzeugung, Speicherung, Netzmanagement und Verbrauch in einem Gesamtsystem effizienter machen. Durch die automatisierte Anpassung der Netze hinsichtlich von Stromangebot und Stromnachfrage entwickeln sich Intelligente Netze (Smart Grids) vorraussichtlich zu einen Wachstumsfeld, auch in globaler Hinsicht. - Der EU-Energiepolitik sollte ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Verantwortung für Versorgungssicherheit zugrunde liegen. Dies gilt ebenso für grenzüberschreitende Gasflüsse und die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien oder Kraftwerks- und Netzkapazitäten.
- Preise / Netzentgelt und Ausnahmeregelungen (Sichere Energieversorgung zu vertretbaren Preisen)
Positionen:
- Unternehmen brauchen eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Staatliche Zusatzbelastungen des Strompreises sollten reduziert werden, da diese die kleinen und mittleren Unternehmen zunehmend mehr belasten und dies mit eigenen Energieeffizienzmaßnahmen der Unternehmen nicht aufgefangen werden kann. Energiekosten spielen gerade für den Standort Stuttgart mit den energieintensiven Betrieben eine zentrale Rolle. Die Anzahl der stromkosten- beziehungsweise handelsintensiven Unternehmen im Sinne der BesAR ist im Raum Stuttgart zwar gering, spielt aber im Gesamtkontext eine Rolle und sollte berücksichtigt werden.
- Die Stromsteuer sollte auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Eine entsprechende Gegenfinanzierung sollte gegebenenfalls geprüft werden.
- Die besonderen Belastungen energieintensiver Industrien oder besonders energieintensiver Produkte, die im internationalen Wettbewerb stehen, sollten dabei auch in Zukunft berücksichtigt werden. Es sollten flankierende Maßnahmen angedacht werden, um eine mögliche Verlagerung der Produktion ins Ausland zu verhindern.
- KMUs sollten nicht aus dem Blick verloren werden, da diese von den Börsenstrompreisen durch Direkteinkauf oft nicht profitieren können. Insofern sollte soweit als möglich, ein gleitender Einstieg in Ausgleichsmaßnahmen ermöglicht werden.
- Solange Steuern und Umlagen auf den Strompreis die Existenz von Unternehmen gefährden, sind Sonder- und Ausnahmeregeln - sowohl für direkte als auch indirekte auf den Strompreis überwälzte Kosten - weiterhin notwendig, um diesen Nachteil auszugleichen. Diese Regelungen sollten auf Basis der europäischen Umwelt- und Beihilferichtlinien erfolgen.
- Die Landesregierung sollte sich auf Bundesebene für eine Reduzierung der Zusatzbelastungen auf Strompreise einsetzen, z. B. durch Abschaffung der Stromsteuer, sofern diese nicht zur Kompensation bei der EEG-Umlage o. ä. verwendet wird.
- Das Nebeneinander der Instrumente führt aber zu Wirkungsverlusten. Stromsteuer, EEG, KWKG oder CO2- Emissionshandel sollten besser aufeinander abgestimmt und langfristig kalkulierbar gestaltet werden. So reduzieren sich Belastungen für die Unternehmen.
- Angesichts der Komplexität der verschiedenen Instrumente sollte die Politik unverzüglich eine Reform der Strompreisbestandteile beginnen, nicht zuletzt damit diese auch für Unternehmen durchschaubar und für die Verwaltung administrierbar bleiben.
- Im Hinblick auf eine nachhaltige und effiziente Verwirklichung der Energiewende bleibt es unerlässlich, Marktverzerrungen durch Subventionspolitik konsequent abzubauen und auslaufen zu lassen.
- Alle energie- und klimapolitischen Maßnahmen sollten auf ihre Wirkung auf die Energiepreise für die deutsche Wirtschaft hin geprüft werden.
- Die Landesregierung sollte die eigenen Landesziele - beispielsweise zum Ausbau der erneuerbaren Energien oder zur Kraft-Wärme-Kopplung - so anpassen, dass diese erreicht werden können, ohne zusätzliche Subventionierung notwendig zu machen, die die Strompreise weiter belastet.
- Die Einführung der Kapazitätsreserve für den Strommarkt 2.0 sowie der Netzausbau sollten so kostengünstig wie möglich realisiert werden. Gegebenenfalls könnte eine Kompensation bei der Förderung der erneuerbaren Energien erfolgen.
- Bei der Verknüpfung dieser Bereiche sollten insbesondere die unbundleden Unternehmensbereiche (Erzeugung und Netze) sowie die Umlage beachtet werden, um kontraproduktive Effekte auszuschließen.
- Die Netzentgeltsystematik sollte daher zusätzlich so angepasst werden, dass Nachfrageflexibilität grundsätzlich honoriert und nicht durch erhöhte Netzentgelte konterkariert wird.
- Zur Vermeidung von Standortnachteilen sollten weitere Erleichterungen für Unternehmen angestrebt werden, die nicht in den Genuss der besonderen Ausgleichregelung kommen.
- Regionale Kostennachteile sollten begrenzt werden.
- Die Netzentgeltverordnung sollte eine sachgerechte Verteilung der anfallenden Kosten für das Netz ermöglichen.
- Auch künftig sollte bei insgesamt sinkender Stromabnahme aus dem öffentlichen Netz und bei einem steigenden Anteil der Eigenerzeugung eine breite Finanzierung durch die Nutzer der Stromnetzinfrastruktur und der Systemdienstleistungen sichergestellt sein.
- Daher sollten die Netze stärker durch Leistungs-/ Anschlusspreise und entsprechend weniger durch Arbeitspreise finanziert werden.
Hintergrund
Die freie Preisbildung ist von höchster Bedeutung, damit die europaweit wirtschaftlichsten Flexibilitäten - bei Erzeugern, Nachfragern und durch Speicher - zum Einsatz kommen. Staatliche Eingriffe nehmen zu und der Anstieg staatlicher Strompreisbestandteile führt trotz sinkender Börsenstrompreise zu weiter wachsenden Kosten für die Wirtschaft und drängen damit den Markt immer weiter zurück. Eingriffe in den Strommarkt führen zu international wettbewerbsschädlichen Strompreisen für deutsche Unternehmen, insbesondere der Industrie. Während anzunehmen ist, dass Großhandelspreise durch ein Überangebot an erneuerbare Energien weiter sinken, ist damit zu rechnen, dass die Verbraucherpreise etwa durch Steigerungen bei EEG-Umlage, Netzentgelten, KWK-Umlage, Kosten für Reservekraftwerke und auch CO2- Zertifikate steigen werden, solange keine Änderungen in der jeweiligen Förder- bzw. Finanzierungssystematik erfolgt. Die staatlich verursachten Belastungen des Strompreises sind seit 1998 von zwei auf über 40 Milliarden Euro gestiegen, davon tragen Unternehmen rund die Hälfte. Ein Ende des Anstiegs scheint noch nicht in Sicht. Bis 2025 ist ein weiteres Anwachsen der jährlichen Belastung der Wirtschaft um fünf Milliarden Euro durch steigende Netzentgelte und Umlagen absehbar. Die im europäischen und internationalen Vergleich hohen Stromkosten belasten vor allem die kleineren und mittleren Unternehmen der Region bezüglich ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen brauchen aber eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Dies wird untermauert durch Aussagen des IHK-Energieausschusses und aus dem Energiewendebarometer 2016/17 des DIHK. Die zweithäufigste Forderung der hiesigen Industrie an die Politik bleibt somit die Reduktion von Steuern und Abgaben auf den Stromverbrauch, da das Preisniveau im europäischen und internationalen Vergleich weiterhin hoch ist und die eigene Wettbewerbsfähigkeit belastet. Andere Gutachten (z. B. das SRU Gutachten) sprechen hingegen davon, dass Energiekosten nur für wenige energieintensive Branchen eine zentrale Rolle spielen würden. Als energieintensiv gelten beispielsweise die Sektoren Metallerzeugung, Nichteisenmetalle, Papier, Grundstoffchemie und Steine-Erden. Für besonders energieintensive Produkte, die einem starken internationalen Preiswettbewerb ausgesetzt sind, besteht ohne flankierende Maßnahmen die Gefahr einer Verlagerung der Produktion ins Ausland. Die Vielzahl sich überlagernder regulatorischer Eingriffe durch Stromsteuer, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und CO2-Emissionszertifikatehandel stehen einem kosteneffizienten Klimaschutz entgegen. Markt und Wettbewerb können in diesem regulatorischen Umfeld ihre positiven Effekte kaum entfalten. Die Netzentgeltstruktur begünstigt bisher eine gleichmäßige Stromabnahme. Dies passt immer weniger mit der volatilen Einspeisesituation zusammen. Eine temporäre Lastverschiebung kann unter Umständen sogar netzdienlich sein. Diverse Unternehmen bemängeln, dass Bezugsspitzen in Zeiten eines hohen Stromangebots zu höheren Netzentgelten führen und damit damit ihre Flexibilität beschränken.
Kapazitätsmarkt:
Bei der Einführung der Kapazitätsreserve für den Strommarkt 2.0 sowie der Netzausbau erscheint die Verknüpfung dieser drei Bereiche problematisch, da sie einerseits unbundlede Unternehmensbereiche (Erzeugung und Netze) sowie die Umlage betreffen.
Strombeschaffung an der Börse:
Eine Back-to-back-Beschaffung steht allen Sondervertragskunden offen (> 30 kW, 100.000 kWh). Dies betrifft den größten Teil der KMUs. Für den reinen Energiepreis ist somit der Beschaffungszeitpunkt und die Verbrauchsstruktur entscheiden. Ob Stromfonds, gemanagtes Beschaffungsportfolio (Unternehmen > 10 GWh) oder eigener Stromeinkauf (betrifft nur wenige Unternehmen in Deutschland, die an der EEX gelistet sind) einen wesentlichen Kostenvorteil erwirtschaften, darf hinterfragt werden.
Übertragungsnetzentgelte: Die Übertragungsnetze erfüllen eine überregionale Funktion für eine sichere Versorgung, die Integration erneuerbarer Energien, die breite Verfügbarkeit der Leistung konventioneller Kraftwerke und das Funktionieren eines Strommarkts mit einheitlichen Börsenpreisen. Das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) wurde beschlossen. Die Übertragungsnetzentgelte sollen von 2019 bis 2022 schrittweise angeglichen werden und belasten Unternehmen in den Regelzonen von Amprion und TransnetBW. - Unternehmen brauchen eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Staatliche Zusatzbelastungen des Strompreises sollten reduziert werden, da diese die kleinen und mittleren Unternehmen zunehmend mehr belasten und dies mit eigenen Energieeffizienzmaßnahmen der Unternehmen nicht aufgefangen werden kann. Energiekosten spielen gerade für den Standort Stuttgart mit den energieintensiven Betrieben eine zentrale Rolle. Die Anzahl der stromkosten- beziehungsweise handelsintensiven Unternehmen im Sinne der BesAR ist im Raum Stuttgart zwar gering, spielt aber im Gesamtkontext eine Rolle und sollte berücksichtigt werden.
- Erneuerbare Energien (EEG / Sektorenkopplung)
Positionen:
- Eine EU-weite Harmonisierung der Vermarktung und Förderung der erneuerbaren Energien sollte konsequent verfolgt und dabei der Wettbewerb zwischen den besten Technologien und Standorten genutzt werden.
- Erneuerbare Energien sollten rasch in den Wettbewerb überführt werden, indem ihnen eine Perspektive im Markt z. B. über Grünstromzertifikate eröffnet wird. Mit einem EU-weit harmonisierten, koordinierten, marktnahen Fördersystem könnte ein stufenweises Auslaufen der Förderung angestrebt werden. Ein Teil der Unternehmen der Region spricht sich für ein sofortiges Ende der Förderung neuer Anlagen aus, weil sie die Kostenbelastung bereits jetzt als zu hoch für die Wettbewerbsfähigkeit einstuft. Gleichzeitig stehen insbesondere Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien einer umfassenden Änderung der Rahmenbedingungen kritisch gegenüber, da sie Planungsunsicherheiten befürchten.
- Um eine Reduzierung der EEG-Umlage zu erreichen, sollte zudem über die Notwendigkeit und Ausgestaltung alternativer Formen der Finanzierung der EEG-Umlage nachgedacht werden.
- Neben der Förderung sollte auch die Vermarktung erneuerbarer Energien harmonisiert werden, um einen kosteneffizienten Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen. Nur so kann die von der EU verfolgte weltweite Spitzenstellung Europas bei Entwicklung und Anwendung erneuerbarer Energien erhalten bleiben.
- Um erneuerbaren Energien eine Perspektive ohne Förderung zu eröffnen, sollte ihnen der Zugang zum Termin- sowie Regelenergiemarkt erleichtert und Hürden der Eigenerzeugung abgebaut werden.
- Eigenerzeugung sollte wieder von EEG-Umlage freigestellt werden. Damit würden auch Investitionen in (gewerbliche) KWK-Anlagen wieder attraktiver.
- Alle Erzeugungstechnologien sollten zu gleichen Wettbewerbsbedingungen, das heißt ohne Förderung, miteinander konkurrieren.
- Grundsätzlich sollte angestrebt werden, technologieoffen ohne regionale Komponenten auszuschreiben, um einen Wettbewerb zwischen den verschiedenen erneuerbaren Technologien anzukurbeln und die besten Standorte zu nutzen. Davon sollte nur bei gesamtwirtschaftlichen Vorteilen für die Versorgungssicherheit abgewichen werden.
- Die Länder sollten sich im Sinne ihrer Gesamtverantwortung mit dem Bund auf eine gemeinsame Ausbaustrategie bei den erneuerbaren Energien verständigen.
- Der Windkraftausbau ist auch für Baden-Württemberg weiter denkbar. Aber ein ambitionierter Windkraftausbau in Baden-Württemberg macht nur dann Sinn, wenn die Standorte dabei im Kontext der Wirtschaftlichkeit gewählt werden.
- Kleine Photovoltaik-Batteriespeicher-Systeme gewinnen an Ausbaudynamik, ebenso wie größere Anlagen (> 100 kWh), wie sie zunehmend von der Industrie und EVUs eingesetzt werden. Dies könnte in Baden-Württemberg zur Versorgungssicherheit beitragen. Speichertechnologien sind ein wichtiger Baustein der Flexibilisierung des Energiesystems. Für sie besteht derzeit eine Vielzahl von teilweise nicht konsistenten Einzelregelungen.
- Energiespeicher sollten daher in den Gesetzen einheitlich definiert werden, um ihren Einsatz zu erleichtern und rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen.
- Betreibermodelle für dezentrale Batteriespeicher mit Photovoltaik erscheinen wirtschaftlich sinnvoller als ein unbedingter Ausbau der Windkraft im Land.
- Es sollten weitere Fördermöglichkeiten von Batteriespeichern im industriellen Umfeld bereitgestellt werden.
- Im Interesse der international vernetzten deutschen Wirtschaft sollten Sofortmaßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage ergriffen werden und gegebenenfalls geprüft werden ob Teile der EEG-Umlage aus Haushaltsmitteln finanziert werden können.
- In der konkreten Umsetzung sollte eine politische Übereinkunft über die Verwendung des Stromsteueraufkommens für das EEG-Konto hergestellt werden, damit jedes Jahr nur noch formal über die Verwendung der Mittel entschieden werden muss. Generell sollte sich eine Teilfinanzierung des EEG-Kontos aus Steuermitteln in die steuerpolitische Gesamtlandschaft einfügen und darf nicht zu Verwerfungen im Haushalt führen.
- Eine Teilverlagerung von EEG-Kosten in den Bundeshaushalt darf nicht zu Mehrbelastungen an anderer Stelle führen. Eine Fondslösung im Sinne einer Verschiebung von Belastungen in die Zukunft ist ordnungspolitisch bedenklich und könnte ggf. eine ergänzende Maßnahme sein.
- Es wäre wünschenswert, das Problem der Höhe der EEG-Umlage in eine gesamtheitliche Betrachtung der Strompreise einzuordnen mit dem Ziel die staatlichen Zusatzbelastungen insgesamt zu reduzieren.
- Eine Ausweitung der EEG-Umlage auf andere Sektoren (Sektorenkopplung) kann die EEG-Umlage erheblich reduzieren. Sie muss jedoch hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und der politischen Durchsetz-barkeit differenziert betrachtet werden. Die IHK empfiehlt deshalb, diese Option hinsichtlich der wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Konsequenzen ausführlich und in Ergänzung zu anderen Maßnahmen zu prüfen.
- Überschüssiger Grünstrom sollte auch im Wärme- und Verkehrssektor genutzt werden.
- Die Verbindung von Strom-, Wärme- und Verkehrssektor sollte verbessert werden. Dafür bedarf es einer Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens.
- Darüber hinaus sollte das Ziel ein gemeinsamer Energiemarkt sein, der Sektorenübergreifend den Einsatz der Energieträger im Wettbewerb steuert und ihre spezifischen Stärken und Schwächen berücksichtigt.
- Nicht zielführend - da nicht verursachungsgerecht - wäre eine weitgehende Entlastung neuer strombasierter Wärme- und Verkehrstechnologien wie (etwa der Elektromobilität) von Steuern, Abgaben und Entgelten, weil diese ansonsten gegenüber anderen Stromanwendungen einen Wettbewerbsvorteil hätten. Solche Anlagen sollten hinsichtlich Steuern, Abgaben und Entgelten in gleicher Weise wie andere Stromverbraucher behandelt werden.
- Sektorenkopplung sollte technologieoffen und kosteneffizient verfolgt werden.
- Anschluss- und Benutzungszwänge, z. B. bei Wärmenetzen sind sehr fragwürdig und sollten unterbleiben. Auch Wärmenetze sollten sich im Wettbewerb behaupten.
- Das Land sollte eine Vorreiterrolle bei der Wärmewende spielen, so könnten beispielsweise durch Übernahme der Kosten diverse Wärmepläne der Kommunen gefördert und umgesetzt werden.
- Bei der Versorgungsoptimierung mehrerer Gebäude ist das Denken in ganzheitlichen Energiekonzepten (Wärme, Kälte, Strom) ratsam (Quartierslösungen).
- Industrielle Abwärme sollte verstärkt zur Wärmeversorgung durch kommunale Wärmeversorgungen genutzt werden können.
Hintergrund
Erneuerbare Energien, Stromerzeugung und Stromexport waren in 2015 auf einem Höchststand. So lieferten Erneuerbare Energien 2015 mehr Strom als jemals ein anderer Energieträger in Deutschland: Jede dritte Kilowattstunde (32,5 Prozent), die hierzulande verbraucht wurde, stammte aus Wind-, Solar, Wasser und Bioenergiekraftwerken. Somit entstand ein Zuwachs von mehr als fünf Prozentpunkten der erneuerbaren Energien am Strommix. Häufig wird im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien die EEG Umlage als Strompreiskostentreiber angeführt. Fakt ist, dass seit dem Jahr 2013 die Hälfte des Strompreises aus Steuern und Abgaben besteht. Den größten Einzelposten hiervon nimmt dabei die EEG-Umlage ein, die von 3,5 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2012 auf 6,79 Cent/kWh im Jahr 2018 angestiegen ist. Die Kosten der EEG-Umlage müssen prinzipiell von allen Stromverbrauchern, egal ob privat oder gewerblich, bezahlt werden. Insofern ist es sinnvoll sich im Rahmen des Einsatzes der erneuerbaren Energien über alternative Finanzierungskonzepte Gedanken zu machen; zumal dies auch nur für Deutschland gilt. Wird für die erneuerbaren Energien EU-weit ein vollständig koordiniertes, marktnahes Fördersystem eingerichtet und besteht langfristig die Möglichkeit die Förderung stufenweise auslaufen zu lassen. Ein Teil der Unternehmen der Region spricht sich für ein sofortiges Ende der Förderung neuer Anlagen aus, weil sie die Kostenbelastung bereits jetzt als zu hoch für die Wettbewerbsfähigkeit einstuft. Gleichzeitig stehen insbesondere Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien einer umfassenden Änderung der Rahmenbedingungen kritisch gegenüber, da sie Planungsunsicherheiten befürchten oder sogar die Energiewende in Gefahr sehen. In Baden-Württemberg werden vor allem Ausbaupotenziale in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie und Geothermie gesehen. Ein Ausbau von Photovoltaik und Windenergie erfolgt hier seit einiger Zeit sukzessive. Hierbei ist zu beachten, dass die geographischen Gegebenheiten, in punkto Sonneneinstrahlung und Windertrag, Grenzen der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität setzen. Das Potenzial der Geothermie ist zwar gerade für Baden-Württemberg beträchtlich. Allerdings hat die Bereitschaft zu ihrem Ausbau seit den Vorfällen in der Stadt Staufen in der Politik und bei der Bevölkerung massiv gelitten.
Die Belastung der selbst erzeugten und verbrauchten Kilowattstunden mit EEG-Umlage ist nicht verursachergerecht. Bei der Eigenerzeugung steht kein Nutzen in Form von bezogenem EEG-gefördertem Strom gegenüber; anders als beim Fremdstrombezug. Eigenerzeugung sollte auch deshalb attraktiv für die Unternehmen sein, um eine Flexibilisierung der Nachfrage zu erreichen. Abhilfe für die Energieversorger kann eher eine Senkung der Abgaben auf bezogenen Strom leisten.
Sektorenkopplung: Zur Energiewende gehört auch die Wärmewende, so ist die Sektorenkopplung ist in aller Munde und als Leitgedanke politisch unumstritten. Es fehlen jedoch konkrete Maßnahmenvorschläge und ein Fahrplan, der den Marktakteuren eine Richtschnur liefert. Ein zwischen den Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie gekoppeltes Energiesystem bietet diverse Lösungen, die gesellschaftlich angestrebte Treibhausgasminderung volkswirtschaftlich sinnvoll und ressourceneffizient zu erreichen. Ein auf Wind und Sonne basierendes Stromsystem weist Zeiten mit hohen Stromüberschüssen auf, die im Bereich Wärme oder Mobilität genutzt werden könnten. Hierfür Strom zu nutzen, ist derzeit aber teurer im Vergleich zur direkten Nutzung fossiler Brennstoffe. Ein Grund sind die unterschiedlich hohen Belastungen des Energieverbrauchs mit Steuern und Abgaben in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. - Eine EU-weite Harmonisierung der Vermarktung und Förderung der erneuerbaren Energien sollte konsequent verfolgt und dabei der Wettbewerb zwischen den besten Technologien und Standorten genutzt werden.
- Energieeffizienz
Positionen:
- Die 2030-Energieeffizienzziele sollten vorerst unverbindlich bleiben. Kritisch ist daher eine Revision der Energieeffizienzrichtlinie mit potenziellen neuen Energieeinsparverpflichtungen zu sehen. Eine Überforderung der Unternehmen mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen kann die Folge sein.
- Die von der EU vorgegebene Energieeinsparquote sollte durch marktbasierte Energieeffizienzmaßnahmen (Leitprinzip von Wirtschaftlichkeit und Freiwilligkeit) umgesetzt werden. Konkret heißt das: Die Politik sollte den Unternehmen die Nutzung von Energiedienstleistungen und Energiemanagementsystemen erleichtern, indem sie die Rahmenbedingungen z. B. für Contracting verbessert. Effizienzpotenziale in Industrie und Gewerbe sowie im Gebäudebereich lassen sich marktorientiert am besten heben.
- Die Zielsetzung der Bundesregierung, Angebote und Anreize für Energieeffizienzinvestitionen, die Schaffung eines Energiedienstleistungsmarktes und somit die Eigenverantwortung der Akteure zu stärken, ist geeignet, bestehende Potenziale kosteneffizient zu heben.
- Die angekündigte Grundausrichtung, Akteure durch positive Anreize zu individuell angepassten Energieeffizienzmaßnahmen zu stimulieren, sollte weitergeführt werden. Auch künftige Initiativen der Bundesregierung sollten sich an diesen Prinzipien orientieren.
- Die Beratungs- und Fördermöglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz auf Bundesebene und in den Regionen sollten besser miteinander verzahnt und dadurch für die Unternehmen einfacher nutzbar gemacht und breiter kommuniziert werden.
- Das Energiedienstleistungsgesetz sollte mit den Gesetzen anderer EU-Staaten hinsichtlich der KMU-Definition synchronisiert werden.
- Absolute Stromeinsparziele sind in Zeiten der Energiewende nicht mit günstigem, CO2-freiem bzw. -armen Stromangebot kompatibel. Auch lassen sie effizienzsteigernde Substitutionseffekte außer Acht und stehen im Widerspruch zu anderen energiepolitischen Zielen (zum Beispiel eine Million Elektroautos bis 2020). Es sollten daher nur noch relative Stromeinsparziele zum Einsatz kommen - zum Beispiel Senkung des Stromeinsatzes je Euro Wertschöpfung. Reboundeffekte sollten dann bei der Definition von Einsparzielen mitbetrachtet werden.
- Es sollte ein Pfad zur Effizienzsteigerung verfolgt werden, der die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen fördert und nicht beeinträchtigt. Dies gilt auch bei der Umsetzung der europäischen 2030-Energieeffizienzziele.
- Von einer weiteren Verschärfung der bestehenden Energieeinsparungs- bzw. Effizienzvorgaben wird abgeraten. Zudem stehen technische Grenzen der Energieeffizienz gerade im Strombereich absoluten Einsparzielen entgegen und auch im Widerspruch zur gewollten Flexibilisierung der Nachfrage.
- Investitionen der Unternehmen in Energieeffizienzmaßnahmen sollten für die Unternehmen keine nachteiligen Auswirkungen haben, etwa bei der Besonderen Ausgleichsregel.
- Der gewünschte Ausbau der Elektromobilität oder die Digitalisierung der Wirtschaft können zu einem Anstieg des Stromverbrauchs führen. Daher ist die Landesregierung gehalten eigene politische Zielvorgaben im Klimaschutzgesetz für den Stromverbrauch an den angestrebten strukturellen Wandel anzupassen.
- Der von der Landesregierung für 2025 angestrebte Bruttostromverbrauch von 75,6 Terrawattstunden erscheint aus augenblicklicher Sicht realistisch. Ob dies angesichts zunehmender Elektrifizierung auch künftig gilt, ist ungewiss. Deutschland liegt bei der Energieproduktivität klar über dem EU-Durchschnitt. In BW hat sich die Stromintensität im Vergleich zum Bund deutlich positiver entwickelt. Insofern wurden hier bereits Vorleistungen erbracht. Eine weitere Verschärfung von Energieeinsparungs- und -effizienzvorgaben im Land erscheint deshalb nicht angezeigt.
- Die Landesregierung sollte die freiwilligen, eigenverantwortlichen Bemühungen der Unternehmen zur Energieeffizienz anerkennen und weitere Anstrengungen durch Information und Förderung anreizen.
- Strategien, Vorgaben und Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden und Energieeffizienz im Neubau müssen eines gemeinsam haben: Sie sollten technologieoffen sein und Kombinationen von „erneuerbarer Wärme“ und Energieeffizienz ermöglichen, um Potenziale zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen kostengünstig zu heben. Im Rahmen von Schulungen sollten diese Ziele an Bauträger, Architekten vermittelt werden.
- Technologieneutralität und damit ein fairer Wettbewerb zwischen dezentralen Wärmelösungen und Fernwärme ist notwendig. Das schließt den Verzicht auf Anschluss- und Benutzungszwänge oder Verbrennungsverbote ein.
- Die Entwicklung einer umfassenden Gebäudestrategie kann die Planungssicherheit der Unternehmen verbessern. Die für die Gebäudemodernisierung vorgesehenen Sanierungsfahrpläne sollten freiwillig bleiben und in der Praxis breite Kombinationen von erneuerbarer Wärme und Energieeffizienz ermöglichen.
- Der Fokus sollte dabei zunächst auf Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden liegen. Hier liegt das größte Potenzial, den Raumwärmebedarf zu reduzieren und erneuerbare Wärme zunutzen. Bestandsgebäude der Wirtschaft, insbesondere im produzierenden Gewerbe, weisen häufig komplexe Energieströme auf, so dass allgemeine Vorschriften zur Gebäudeeffizienz (Raumwärme) hier oft dem Einzelfall nicht gerecht werden können. Neue energetische Anforderungen an Bestandsgebäude lehnt die IHK daher ab.
- Im Neubaubereich sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen unbürokratischer gestaltet werden, auch indem Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) besser aufeinander abgestimmt bzw. zusammengeführt werden.
- Die Zielstandards der Niedrigstenergiegebäude nach EU-Gebäuderichtlinie sollten so ausgestaltet werden, dass mit verschiedenen Kombinationen von erneuerbarer Wärmeerzeugung sowie effizienter Gebäudehülle und -technik einschließlich der Abwärmenutzung individuelle Lösungen zu möglichst geringen Kosten erreicht werden können.
- Die Ausdehnung des Anwendungsbereiches im EWärmeG auf Nicht-Wohngebäude sollte zurückgenommen werden.
- Vorgaben zur Gebäudeenergieeffizienz für Bestandsbauten sollten generell auf ein Minimum beschränkt werden.
Hintergrund
Quelle DIHK Wirtschaftpoltische Positionen: Das Energiekonzept der Bundesregierung setzt ambitionierte Ziele: Im Rahmen der Energiewende soll bis 2050 der Primärenergieverbrauch gegenüber dem Referenzjahr 2008 halbiert werden. Bereits bis 2020 werden eine Senkung des Stromverbrauchs um zehn Prozent und eine Verringerung des gesamten Energieverbrauchs um 20 Prozent angestrebt. Bis 2050 sollen 80 Prozent des Stroms aus regenerativen Quellen stammen. Die Politik erwartet auch von der Wirtschaft einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zu deren Finanzierung.Viele Unternehmen in Baden-Württemberg - auch die Industrie - haben ihre Hausaufgaben im Wesentlichen gemacht. 96 Prozent der Industrieunternehmen im Land beschäftigen sich mit Aktivitäten zur Steigerung der Energieeffizienz mit zunehmendem Umsetzungsgrad. Dies, obwohl 73 Prozent der Industriebetriebe maximal ein Prozent Einsparpotenzial pro Jahr im eigenen Unternehmen sehen. 40 Prozent der Unternehmen in Baden-Württemberg und 50 Prozent der Industriebetriebe haben ihre Marktausrichtung hinsichtlich energieeffizienter Produkte angepasst oder wollen dies tun. Aufgrund der Veränderungen in Energiewirtschaft und -politik erschließen 29 Prozent der Unternehmen (32 Prozent in der Industrie) neue Geschäftsfelder und 18 Prozent der Unternehmen neue Absatzmärkte im Ausland (30 Prozent in der Industrie) oder planen dies. Gemäß der Umfrage des DIHK (Energiewendebarometer 2016) werden tendenziell im Befragungszeitraum zunehmend Maßnahmen realisiert bei gleichzeitiger Abnahme geplanter Maßnahmen. - Die 2030-Energieeffizienzziele sollten vorerst unverbindlich bleiben. Kritisch ist daher eine Revision der Energieeffizienzrichtlinie mit potenziellen neuen Energieeinsparverpflichtungen zu sehen. Eine Überforderung der Unternehmen mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen kann die Folge sein.
- Energieforschung
Positionen:
- Um weitere Ansätze für Energieeffizienz und -einsparung zu erschließen, sollte die Landesregierung die Energieforschung im Land technologieoffener gestalten. Sie sollte insgesamt gestärkt werden.
- Baden-Württemberg sollte seine Spitzenstellung als Energieforschungsstandort weiter ausbauen und hierfür insbesondere Aktivitäten in Richtung Energiespeicher (z. B. Power-to-Gas), intelligente Netztechnik und Verknüpfung elektrischer Netze, Gasnetze und Kommunikationsnetze sowie Energieeffizienz steigern. Dies beinhaltet auch den Know-how-Transfer in die Unternehmen und die Kooperation von Forschungseinrichtungen mit Unternehmen. Die sollte vom Land unterstützt werden.
Hintergrund
Technologien zur Abscheidung und Nutzung von CO2 und insbesondere die Erforschung und Erprobung von Effizienz- und Speichertechnologien sind für den Klimaschutz wichtig. Unterstützt werden kann dieser Technologiewettbewerb für eine CO2-arme Energieversorgung, indem die Erforschung innovativer Technologien entlang der gesamten Energiekette von der Erschließung, Umwandlung, Speicherung, Verteilung bis hin zur Effizienz in der Energieanwendung auch in Gebäuden und im Verkehr verstärkt wird. Für die Unternehmen in Baden-Württemberg entstehen dadurch bedeutende Chancen gerade auch im Export.Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), ist eine Technische Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft. Das KIT sieht in einzelnen Forschungsfeldern Ausbaubedarf. So ist das zukünftige Energiesystem wesentlich auf Informationen und deren intelligente Verknüpfung angewiesen. Es sind neue intelligente Lösungen für die die Systemführung von Einspeisern, Speichern und Verbrauchern erforderlich. Insbesondere wäre es sinnvoll aus KIT-Sicht, die drei zentralen Themen der Energiewende stärker zu fördern: erneuerbare Energien – Energieeffizienz (z. B. Prozessoptimierung, Gebäudetechnik) – Speicher, Netze und Systeme (z. B. Smart Grids Technologien, hybride und multimodale Netze, Energiesystemanalyse, Sicherheit) Forschung und Entwicklung sollten dabei nach Meinung der Wissenschaftler technologische Optionen sichern und erweitern, die gesamte Kette der Energieversorgung von der Erschließung und Umwandlung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Nutzung abdecken sowie ökologische, ökonomische, politische, soziale und ethische Aspekte neuer Technologien einbeziehen. - Um weitere Ansätze für Energieeffizienz und -einsparung zu erschließen, sollte die Landesregierung die Energieforschung im Land technologieoffener gestalten. Sie sollte insgesamt gestärkt werden.
- Rechtssichere Rahmenbedingungen für Infrastrukturprojekte
Positionen:
- Die Akzeptanz von Neu-, Ausbau- und Erweiterungsvorhaben, beispielsweise von Energieerzeugungsanlagen oder Speichern, ist von hoher Bedeutung. Ähnlich wie beim Netzausbau sollten die unterschiedlichsten Interessen aller Beteiligten und die verschiedene Schutzgüter sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Anstrengungen zur Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastung sollten sich im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren bewegen.
- Natur- und Artenschutz an Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit messen: Auch Natur- und Artenschutz sollten insbesondere im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten stärker dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterworfen werden. Dies gilt sowohl für die gesetzlichen Grundlagen, als auch für die konkrete Handhabung durch die Behörden. Es gab behördliche Entscheidungen, die nicht nur bei vielen Unternehmen für Verständnislosigkeit gesorgt haben. Soweit dazu Anpassungen EU-rechtlicher Bestimmungen erforderlich sind, werden Bund und Land aufgefordert, sich für entsprechende Änderungen einzusetzen.
- Infrastrukturelle und industrielle Großprojekte erfordern einen Paradigmenwechsel. Politik, Verwaltung und Investoren sollten zukünftig ihre Projektziele im Vorfeld erklären, für eine transparente Verfahrensgestaltung sorgen und auch die Grenzen der Bürgerbeteiligung aufzeigen. Der frühzeitige Einsatz optionaler Beteiligungsverfahren kann den Planungsprozess erleichtern und helfen, langwierige teure Verfahren zu vermeiden.
- Projekte strategisch planen: Bei Verkehrs- und Energienetzen sollte in Korridoren gedacht werden und nicht in Einzelprojekten.
- Zügige Umsetzung unerlässlich: Wichtige Investitionsprojekte sollten nach der politischen Beschlussfassung zeitnah planungsrechtlich und baulich umgesetzt werden.
- Planungs-, Genehmigungs- und Rechtswegverfahren können und sollten weiter gestrafft werden, ohne dabei wichtige Beteiligungsrechte der Betroffenen zu beschränken. Planungszeiten von zehn Jahren und mehr sind äußerst problematisch. Parlamentarisch beschlossene und gerichtlich abgesicherte Projekte sollten aus Sicht der Wirtschaft konsequent realisiert werden. Dies schließt ein Reagieren auf völlig veränderte Umstände nicht aus.
- Politik, Energieversorger und Bürger sollten sich ihrer Verantwortung für den Infrastrukturausbau stellen. Denn Gesamtplanungen können nur gelingen, wenn sie in den Regionen unter Einbeziehung aller Akteure zügig umgesetzt werden.
- Akzeptanz steigern durch kontinuierliche Projekttransparenz: Eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung braucht funktionierende Informations- und Beteiligungsformate. Über moderne Informationstechnologien sollten Planungen einfach, verständlich und transparent aufbereitet werden. Das Internet bzw. die digitalen Medien sollten neben herkömmlichen Veröffentlichungen in Amtsblättern und Presseveröffentlichungen treten. Wichtig ist ein kontinuierlicher Informationsfluss.
- Infrastrukturplanung sollte zukunftsweisend in intelligenten Netzen erfolgen: Intelligente Netze können dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch einer Stadt zu senken, die Ver- und Entsorgung zu verbessern sowie klimagerechte und kostengünstige Lösungen aufzuzeigen. Die Digitalisierung ermöglicht schnellere Reaktionen der Kommunen auf Veränderungen. Die Stadtplanung 2.0 sollte darauf aufsetzen. Neue Mobilitätsformen wie Car-Sharing und E-Bikes sollten in einem Gesamtverkehrsmanagementkonzept berücksichtigt werden - im Interesse von Unternehmen und ihrer Fachkräfte.
Hintergrund
Die hervorragende Ausgangsposition Deutschlands als einer der leistungsstärksten Wirtschaftsnationen weltweit mit guten Zukunftsperspektiven ist auch dank der baden-württembergischen Wirtschaft mit Innovationskraft, Flexibilität, Leistungswille und einer starken Orientierung am Gemeinwohl bei Zurückstellung von Individualinteressen erarbeitet worden. Insbesondere in einem Ballungsraum wie der Region Stuttgart stehen hier die verschiedenen Akteure vor besonderen Herausforderungen. Infrastrukturprojekte und industrielle Großvorhaben sind eine wesentliche Basis für Wohlstand und Arbeitsplätze. Gleichzeitig wird der Ausbau von Infrastrukturprojekten wie der Bau von Kraftwerken, Windrädern und Hochspannungsleitungen zunehmend von Bürgern in Frage gestellt. Zur Umsetzung der Energiewende sind jedoch Investitionen, in Kraftwerke, Netze oder Energiespeicher, erforderlich. Diese Projekte kommen oft nur langsam voran. Vor allem zwischen den Bundesländern fehlt eine Koordination. Wenn viele Jahre von der Bedarfsfeststellung bis zum „ersten Spatenstich“ vergehen, können sich Rahmenbedingungen durch technischen Fortschritt und neue Informations- und Abstimmungsbedarfe verändern. Das gewachsene Bedürfnis nach Transparenz und Bürgerbeteiligung wird respektiert. Wird diesem Bedürfnis nachgekommen, muss dies aber nicht zwingend mit unangemessenen Verzögerungen und Unsicherheiten für die Projektrealisierung zum Nachteil der beteiligten Unternehmen verbunden sein. Weiter sind Breitbandinfrastrukturen eine notwendige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Gerade der ländliche Raum ist häufig noch unzureichend mit breitbandigen Internet-Anschlüssen versorgt. Rund ein Drittel unseres Wirtschaftswachstums und damit auch viele Arbeitsplätze hängen mittlerweile vom Vorhandensein schneller Internetanschlüsse ab. - Die Akzeptanz von Neu-, Ausbau- und Erweiterungsvorhaben, beispielsweise von Energieerzeugungsanlagen oder Speichern, ist von hoher Bedeutung. Ähnlich wie beim Netzausbau sollten die unterschiedlichsten Interessen aller Beteiligten und die verschiedene Schutzgüter sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Anstrengungen zur Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastung sollten sich im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren bewegen.
- Bürokratieabbau im Energiebereich
Positionen:
- Entsprechende Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten so gestaltet werden, dass diese durch die Unternehmen zeitnah und – soweit als möglich – ohne überzogenen bürokratischen Aufwand umgesetzt werden können.
- Die Bundesregierung sollte die Marktstammdatenregisterverordnung dringend überarbeiten.
- Es sollten hier zwingend Bagatellgrenzen eingeführt werden.Die Bagatellgrenze sollte prozentual entsprechend an dem Strombezug festgelegt werden und sollte sich nicht an festen kWh-Grenzen orientieren.
- Eine Weiterleitung des Stroms innerhalb eines Unternehmensnetzes (bspw. an Handwerksbetriebe / Kantinen) sollte nicht zur Registrierungspflicht führen, da diese Informationen zudem auch keinen Vorteil für die Netzstabilität haben.
- Die derzeitigen Ausnahmeregelungen sollten überarbeitet werden, da im Regelfall fast kaum ein Unternehmen diese in Anspruch nehmen kann.
- Energie Förderprogramme:
- Es gibt zu viele sich ähnelnde Förderprogramme von Land, Bund und EU. Hier sollte eine Konsolidierung stattfinden, um so den Unternehmen die Auswahl zu erleichtern und somit größten Nutzen zu erzielen.
- Die Antragsstellung sollte vereinfacht werden, da diese oft langwierig, komplex, ineffizient und vor allem bis zum Schluss ergebnisoffen bleibt. Unsicherheiten in Bezug auf Förderprogramme hindern den Investitionswillen und führen unter Umständen zu keiner Umsetzungsmaßnahme.
Hintergrund
Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) sind ein Teil der Energiewende. Die Umsetzung der Energiewende führt zwangsläufig zu einer stärker dezentralisierten leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas. Sie eröffnet damit weitere Chancen für die Wertschöpfung vor Ort. Die KMU setzen sich auf lokaler und regionaler Ebene mit einer Vielzahl von Projekten für die Energiewende ein. Sie stehen im engen Dialog mit den Bürgern und Gemeinden, um die besten Lösungen zu finden, damit Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltfreundlichkeit ausgewogen gewährleistet sind. Die KMU besitzen das Know-how, um die Systemintegration der häufig witterungs- und tageszeitabhängig produzierten Strommengen voranzutreiben. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Akzeptanz der Gesellschaft für die Notwendigkeit der Energiewende. Die in den letzten Jahren durch die Informations-, Berichts- und Meldepflichten sowie durch den Erfüllungsaufwand, der für die Umsetzung der zunehmend komplexen und inkohärenten Gesetzesvorgaben erforderlich ist, überbordend gewordene Bürokratie gefährdet die Existenz vieler kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Anzahl der energierechtlichen Gesetze und Verordnungen steigt kontinuierlich an. Trotz zweier 'Bürokratie-Entlastungsgesetze' in der vergangenen Legislaturperiode ist es anscheinend nicht gelungen, Bürokratie für Klein und mittelständische Unternehmen spürbar abzubauen. Insbesondere die Regulierung der Energienetze und die Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verursachen einen nicht mehr vertretbaren administrativen Aufwand. Waren vor der Einführung von Liberalisierung und Regulierung noch 19 energierechtliche Paragrafen zu beachten, so sind es derzeit weit über 600, die den gesamten energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen bilden. Viele der gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflussen die Entscheidung. Als Negativbeispiel hierfür entpuppt sich derzeit die Marktstammdatenregisterverordnung. Grundsätzlich geht es bei der Verordnung darum, die Verteilung des Stroms besser nachvollziehen zu können ein durchaus sinnvolles Anliegen, weil im Zuge der Energiewende die Netzstabilität zunehmende Probleme bereitet. Doch die Verordnung erfasst nicht nur Stromerzeuger und -lieferanten, sondern macht per Definition auch unzählige Unternehmen und Verbraucher zu Stromlieferanten, die davon gar nichts wissen. "Jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert" ist demnach ein Stromlieferant, unabhängig davon, ob die Lieferung entgeltlich erfolgt oder kostenlos ist. Kurz gesagt: Wer eine Steckdose hat, die andere nutzen, ist potentiell zunächst ein Stromlieferant. Gemäß der Verordnung müssen Unternehmen, die Strom oder Gas anderen Unternehmen zur Verfügung stellen, sich in einem Internetportal registrieren und dort ebenfalls angeben mit welchen Strommengen. So werden nach der aktuellen „Stromlieferantendefinition“ in der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) viele Unternehmen zukünftig ihre Daten der Bundesnetzagentur melden müssen. Das gilt beispielsweise für verbundene Unternehmen aneinem Standort, somit besteht zukünftig erheblicher Aufwand. - Entsprechende Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten so gestaltet werden, dass diese durch die Unternehmen zeitnah und – soweit als möglich – ohne überzogenen bürokratischen Aufwand umgesetzt werden können.
- Gemeinsame Position der IHKs in Baden-Württemberg zum Thema Wasserstoff
Positionen:Der BWIHK begrüßt den politischen Willen der baden-württembergischen Landesregierung, Baden-Württemberg zu einem führenden Standort für Wasserstofftechnologien zu entwickeln, ausdrücklich. Wasserstoff als Zukunftstechnologie eröffnet den baden-württembergischen Unternehmen neue Chancen und Geschäftsfelder. Langfristiges Ziel sollte die ausschließliche Nutzung von grünem Wasserstoff sein. Dies sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Südwestwirtschaft und trägt zur Wertschöpfung des Landes bei. Damit birgt die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie große wirtschaftliche Potenziale. Laut einer vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW in Auftrag gegebene Roland-Berger-Studie können baden-württembergische Unternehmen im Jahr 2030 einen Umsatz von bis zu 9 Milliarden Euro und eine Bruttowertschöpfung von bis zu 2,3 Milliarden Euro erwirtschaften. Damit können etwa 16.500 Arbeitsplätze einhergehen.Wasserstoff als Rohstoff und Energieträger kann für Unternehmen zudem eine wichtige Schlüsseltechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität darstellen, denn die Bundesregierung und Europäische Union streben bis Mitte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität an. Die ambitionierten klimapolitischen Ziele stellen die baden-württembergischen Unternehmen vor große Herausforderungen und erfordern einen tiefgreifenden Umbau des Energiesystems. Unternehmen benötigen neben der Nutzung erneuerbaren Stroms und Erhöhung der Energieeffizienz weitere Optionen, um die CO2-Emissionen ihrer Geschäftstätigkeit zu reduzieren. Denn die CO2-Bepreisung hat einen erheblichen Einfluss auf die Energiekostenstruktur und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Besonders betroffen sind hiervon Unternehmen, deren Produktionsverfahren energieintensiv sind und deren Produkte oder Dienstleistungen zugleich unmittelbar oder mittelbar einem intensiven internationalen und europäischen Wettbewerb ausgesetzt sind.Wasserstoff kann damit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten und den Industriestandort in Baden-Württemberg voranbringen. Mit Blick auf die vielen hochspezialisierten und renommierten Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau sowie Fahrzeugbau und führenden Forschungsinstitutionen im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie verfügt Baden-Württemberg über eine hervorragende Ausgangslage, um den erwarteten nationalen und internationalen Markthochlauf der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie mitzugestalten und wirtschaftlich auch als Exporteur von Technologien und Anlagen von diesem zu profitieren. Damit diesen Unternehmen der Einstieg in die Wasserstofftechnologie erleichtert wird, sollten frühzeitig die hierfür notwendigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Infrastruktur geschaffen werden.
Infrastruktur
Grundvoraussetzung für die Entstehung eines wettbewerblichen Wasserstoffmarktes ist die Investitionsbereitschaft von Unternehmen. Prämisse sollte daher sein, wettbewerbliche Marktstrukturen zu fördern und für die Marktteilnehmer einen vorhersehbaren und fairen Rechtsrahmen für den Geschäftsverkehr zu schaffen. Damit der Transport von reinem Wasserstoff und dessen Speicherung schnellstmöglich zu einer real verfügbaren Option wird, müssen bereits heute die Infrastrukturen vorbereitet werden. Rechtliche Unsicherheiten bezüglich des Auf- und Ausbaus von Wasserstoffinfrastruktur sind in Anbetracht langer Vorlaufzeiten bei Infrastrukturmaßnahmen frühzeitig zu verringern, um den Markthochlauf nicht zu gefährden, beispielsweise durch Anpassung des Landesentwicklungsplans. Aufgrund der Eigenschaft von Wasserstoffnetzen als natürliche Monopole sollte der bestehende Regulierungsrahmen des Gassektors Anwendung finden. Dieser gewährt eine grundsätzliche Trennung der Erzeugung von leitungsgebundenen Energieinfrastrukturen und deren diskriminierungsfreien Zugang, sodass sich Innovationen und neue Produkte in der Energiewirtschaft entwickeln können. Auch die Gasinfrastruktur gilt es weiterzuentwickeln, um die Potenziale von Power-to-X zu erschließen. Entsprechend ist ein Rechtsrahmen für die Umstellung von Erdgas- in Wasserstoffnetze und die regulatorische Berücksichtigung der „H2-Readiness“ der Gasnetze zu schaffen. Die Bestimmung des Bedarfs an Infrastruktur, die aus- und neugebaut werden muss, sollte analog zu den Strom- und Gasnetzen über eine Bedarfsplanung erfolgen. Hierbei können dezentrale Erzeugungsstandorte in unmittelbarer Nähe zu Abnehmern den Infrastrukturbedarf minimieren.Parallel zur Netzinfrastruktur bedarf es eines dualen Marktes, der den bilanziellen Bezug von CO2-neutralem Wasserstoff ermöglicht, da dieser vielerorts mangels Infrastruktur physisch vorerst nicht möglich sein wird. D.h. Unternehmen können über diesen Markt mittels Bilanzkreisen und Herkunftsnachweisen zertifizierten CO2-neutralen Wasserstoff ohne physische Lieferung beziehen. Z.B. kauft ein Unternehmen ein Zertifikat für klimaneutralen Wasserstoff, bezieht aber bis zum Anschluss an das Wasserstoffnetz weiterhin Erdgas. Verbraucht wird der Wasserstoff dann an anderer Stelle, beispielsweise im Verkehr. Auf diese Weise erhalten Unternehmen bereits CO2-neutralen Wasserstoff, bevor eine umfassende Netzinfrastruktur errichtet wurde, beispielsweise um ihre Klimaziele zu erreichen. Auch erfolgt der Netzausbau kundengetrieben und damit prioritär dort, wo bilanziell bereits genügend Bedarf vorhanden ist.Herkunftsnachweise und eine international einheitliche technologieoffene Definition für CO2-neutrale Gase ebnen den Weg für einen effizienten und grenzüberschreitenden Wasserstoffhandel. Hierbei sollte sich die Einstufung von Wasserstoff als CO2- neutral an der CO2-Bilanz statt an der eingesetzten Technologie und der genutzten Rohstoffe orientieren. Ein gemeinsamer Ansatz in der Europäischen Union kann auf diese Weise zur Entwicklung eines europäischen Marktes für Wasserstoff bzw. klimafreundliche Gase beitragen. Gleichzeitig sichert der Aufbau frühzeitiger strategischer Partnerschaften mit Exportländern das Angebot an Wasserstoff in Baden-Württemberg – dabei sollten sowohl der Standort als auch die Erzeugung genauer betrachtet werden. Denn aufgrund des hohen Industrialisierungsgrades und vergleichsweise geringen Potenzials an erneuerbaren Energien wird Baden-Württemberg zu den Nettoimporteuren zählen.Erzeugung
Damit Wasserstoff für Betriebe in der Produktion oder zur Energiegewinnung attraktiv wird und die Verbreitung der Anwendungstechnologien zügig vorangetrieben wird, sollte der Markthochlauf kosteneffizient und nachfrageorientiert gestaltet werden. Zentrale Triebfedern hierbei sind die CO2-Bepreisung und Technologieoffenheit, sodass Wasserstoff preislich mit fossilen Alternativen konkurrieren kann. Das bedeutet, dass übergangsweise in der ersten Phase des Markthochlaufs auch konventionell bzw. CO2-arm erzeugter Wasserstoff berücksichtigt werden sollte, um die für Erprobungszwecke erforderliche „kritische Menge“ schnellstmöglich zu erreichen. Insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen und zu erwartenden Wasserstoffbedarfs in Baden-Württemberg, der aus Kosten- und Mengengründen mittel- bis langfristig nicht CO2-neutral hergestellt werden kann. Ansonsten besteht aus Sicht des BWIHK keine Möglichkeit, zeitnah eine Vielzahl an Anwendungsfeldern zu erschließen, vor allem im Bereich der industriellen und energetischen Nutzung. Auch verzögert dies die Dekarbonisierung und damit die Erreichung der klimapolitischen Ziele beispielsweise im Bereich der Hochtemperaturerzeugung, da alternative Technologien fehlen und die Nutzungsdauer solcher Anlagen i.d.R. bis zu 20 Jahre beträgt.Voraussetzung für den deutlichen Zubau an industriellen Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff sind zügigere und unbürokratischere Genehmigungsverfahren. Durch die vermehrte Herstellung von Produktionsanlagen lassen sich Skaleneffekte erzielen und die Kapitalkosten senken. Mit zunehmender Anlagengröße werden die Herstellungskosten stärker durch die variablen Kosten, d.h. die Kosten für den erneuerbaren
Strom, bestimmt. Damit die Herstellung von CO2-neutralem Wasserstoff deutlich günstiger wird, müssen die Stromgestehungskosten sowie Nebenkosten bei Windkraft- und Photovoltaikanlagen weiter sinken. Ferner bedarf es einer Anpassung des regulatorischen Rahmens, insbesondere des Steuer-, Umlage- und Abgabensystems, um international wettbewerbsfähig zu sein. Dieses sollte bei Umwandlungen von Energieformen keine zusätzliche Belastung darstellen und umfasst u.a. die Reduzierung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau sowie die Befreiung strombasierter Wasserstofferzeugung von der EEG-Umlage. Auf diese Weise wird der Sektorenkopplung Rechnung getragen und eine möglichst kostengünstige Produktion von Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen gewährleistet.Nutzung in der Industrie
Baden-württembergische Industrieunternehmen investieren bereits massiv in die Umstellung ihrer Energieversorgung und Produktionsverfahren, um den Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Verwendung von Wasserstoff als klimafreundlicher Energieträger und Rohstoff bietet vor allem der energieintensiven Industrie große Potenziale. Z.B. können synthetische Kraftstoffe auf Basis von Wasserstoff in der Zementindustrie zur Treibhausgasminderung eingesetzt werden. Für die Verwendung in der Industrie sind Rahmenbedingungen notwendig, die
Investitionsanreize setzen und Hemmnisse abbauen. Denn der Aufbau einer CO2- neutralen Wasserstoff-Wertschöpfungskette trägt zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen wie der Grundstoffindustrie bei, die wiederum die CO2-Bilanz nachgelagerter Wertschöpfungsketten beeinflussen. Darüber hinaus eröffnet die Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie u.a. neue Absatzmärkte im In- und Ausland für den Maschinen- und Anlagenbau sowie Fahrzeugbau und deren Zulieferern. Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen können durch die Einführung von Experimentierklauseln im Rahmen von Demonstrationsprojekten erfolgen. Konsistente Bepreisungssysteme wie der europäische Emissionshandel schaffen die Grundlage für einen effizienten Klimaschutz und Investitionsentscheidungen. Zusätzliche überlappende Maßnahmen konterkarieren hingegen die Wirksamkeit von CO2-Bepreisungsmechanismen.Nutzung im Bereich Mobilität
Wasserstoff bietet im Verkehrssektor vielseitige Anwendungsfelder und kann einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele leisten. Mit Hilfe der Brennstoffzellen lässt sich Wasserstoff effizient in elektrische Energie umwandeln (z.B. in Pkw, Lkw, Bussen und Zügen). Auch kann Wasserstoff als Kraftstoff für Verbrennungsmotoren eine Brückentechnologie beim Strukturwandel der Automobilwirtschaft
darstellen. Unterschiedliche Anforderungen an die Antriebsleistung und Reichweite von Verkehrsmitteln erfordern einen Mobilitätsmix verschiedener Antriebstechnologien. Im Gegensatz zu batterieelektrischen Antrieben erfüllt die Brennstoffzelle z.B. die Anforderungen von schweren Nutzfahrzeugen im Fernverkehr hinsichtlich der notwendigen Reichweite, Motorleistung und kurzen Betankungszeit, da schwere batteriebetriebene Lkw große Entfernungen nur mit Ladestopps schaffen. Aber auch für die Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe stellt die derzeit am Markt verfügbare Batteriekapazität die größte Herausforderung dar. Hier kann Wasserstoff als Energieträger eine wichtige Schlüsseltechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität darstellen. Neben der Elektromobilität kommen damit auch der Brennstoffzelle
und synthetischen Kraftstoffen eine größere Bedeutung zu, z.B. die Herstellung von E-Fuels für Flugzeuge und Schiffe. Dies gilt besonders für die Dekarbonisierung all jener Sektoren, die nicht direkt elektrifiziert werden können. Voraussetzung für eine breite Marktdurchdringung ist eine verbesserte Wirtschaftlichkeit der Technologie durch Skaleneffekte.Analog zu den vorgenannten Bereichen sollte auch für den Verkehrsbereich ein technologieneutraler Ansatz verfolgt werden und Anreize für alternative Antriebe oder Kraftstoffe geschaffen werden, indem CO2-arme Kraftstoffe wie E-Fuels und CO2-armer Wasserstoff auf das Erneuerbare-Energien-Ziel im Verkehrssektor sowie auf die Treibhausgasminderungsquote und Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge angerechnet werden können sollen. Einseitige Verbote, Einschränkungen oder Verteuerungen wie die Diesel-Fahrverbote sollten hingegen vermieden werden. Darüber hinaus eröffnet ein dichteres Tankstellennetz eine breitere Anwendung von Wasserstoff im Verkehrssektor und beschleunigt den Markthochlauf.Forschung und Weiterbildung
Derzeit sind Wasserstofftechnologien noch nicht wettbewerbsfähig und bedürfen Anreize und der Ausgestaltung eines Förderrahmens, der einen Markthochlauf unterstützt. Dazu zählen substanzielle Förderungen von Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie. Denn wegweisende Forschungs- und Demonstrationsprojekte können entscheidend zur Vorreiterrolle und Innovationskraft des Landes beitragen. Auch können regionale Initiativen einen erheblichen Effekt auf die Marktdurchdringung entwickeln. Diese ermöglichen es, die Potenziale der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie sichtbar zu machen und eine wachsende Nachfrage sowie ein erhöhtes Interesse am Energieträger Wasserstoff auszulösen. Ebenso leisten Anschubfinanzierungen im Rahmen von Demonstrationsprojekten entlang der gesamten Wertschöpfungskette oder Pilotprojekten zur Technologieerprobung im Industriemaßstab einen wichtigen Beitrag zur Marktdurchdringung. Förderprogramme wie diese sollten entsprechend intensiviert werden.Transparenz über geförderte Leuchtturm- und Forschungsprojekte sowie eine stärkere begleitende Vernetzung unterschiedlicher Modellregionen und enges Zusammenspiel zwischen Wirtschaft und Forschung fördert den Wissenstransfer und generiert Spillover-Effekte, die den Markthochlauf in Baden-Württemberg insgesamt beschleunigen. Z.B. können Wasserstoff-Cluster den Aufbau einer nachhaltigen Wertschöpfungskette fördern, indem auch der exzellent aufgestellte Mittelstand die Möglichkeit erhält, sich mit seinem Know-how einzubringen. Zudem können im Rahmen der Cluster Gründungs- und Innovationszentren als Keimzelle für Neugründungen und Geschäftsmodelle dienen.Parallel zum Markthochlauf müssen frühzeitig zusätzliche Forschungskapazitäten sowie Ausbildungs- und Studienplätze im Bereich der Wasserstofftechnologien geschaffen werden, um Fachkräfte auszubilden. Zusätzlich können wissensvermittelnde Projekte zur Wasserstofftechnologie und Anwendungen die Akzeptanz in der Bevölkerung steigern.
Hintergrund
Die Leitlinien des BWIHK wurden von der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart zum 2. Juli 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird hiernach auch konventionell bzw. CO2-arm erzeugter Wasserstoff – übergangsweise – in Erwägung gezogen. Insoweit vertritt jedoch ein geringer Teil der Vollversammlungsmitglieder die Meinung, dass die Leitlinien zum Thema Wasserstoff überarbeitet werden müssten. Im Kern wird entgegen gehalten, dass Wasserstoff keine Energiequelle sondern lediglich Energieträger sei, so dass die gesetzlichen Klimaziele nur erreicht werden könnten, wenn "grüner" Wasserstoff zum Einsatz käme. Dazu müssten erneuerbare Energien schnellstmöglich ausgebaut werden. Angesichts der verbleibenden knappen Zeit solle dabei die Kostenfrage nachrangig sein.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Bürokratie-Bekämpfung
- Standortfaktor Recht stärken
Positionen
- Das Recht muss Unternehmen ein rechtssicheres Handeln ermöglichen. Die Wirtschaft lehnt mit Nachdruck eine Kriminalisierung oder Bedrohung durch Bußgelder bei widersprüchlichen, unverständlichen oder nicht rechtssicher auslegungsfähigen Gesetzen ab.
- Der deutsche Gesetzgeber wird aufgefordert, stärker deutsche Positionen bei der wirtschaftsrelevanten EU-Gesetzgebung durchzusetzen; zugleich sollte entschiedener eine Umgehung des parlamentarischen Willens mit Hilfe des EU-Gesetzgebers durch deutsche Vertreter in Brüssel verhindert werden.
- Bei europäischen Rechtsentwicklungen sollte der deutsche Gesetzgeber nicht vorpreschen. EU-Normen sollten generell 1:1 umgesetzt werden, um eine Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu verhindern und eine Rechtsvereinheitlichung in Europa zu fördern.
- EU-rechtliche Bestimmungen müssen in das deutsche Recht integriert, nicht nur hinzugefügt werden. Nur so können die Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten eindeutig erkennen.
- Die Wirtschaft fordert mehr Recht, weniger Gesetze: Der Vollzug sollte gestärkt werden, bevor eine Reaktion mit neuen Gesetzen erfolgt, auf die sich die Unternehmen erneut einstellen müssen.
- Die Wirtschaft mahnt an, die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen stärker in den Mittelpunkt der Überlegungen bei Gesetzesänderungen stellen. Sie dürfen nicht wegen Überforderung durch immer neue und kompliziertere Gesetze vom Markt gedrängt werden.
- Auch wenn es um Sicherheit geht, sollte auf einen angemessenen Ausgleich zum grundrechtlich geschützten Freiheitsanspruch des Unternehmers geachtet werden.
- Soweit der Gesetzgeber zur Durchsetzung öffentlicher Interessen gegen Unternehmen private Einrichtungen zulässt (z.B. in den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz), muss sichergestellt werden, dass nicht deren eigene wirtschaftliche Interessen die Durchsetzung der Interessen der Allgemeinheit überlagern.
- Die Wirtschaft spricht sich gegen eine Delegierung originär legislativer Rechte durch vage Gesetze und Verordnungsermächtigungen auf die Verwaltung aus: Die Parlamente müssen sich ihrer Verantwortung stellen und selbst den Inhalt gesetzlicher Pflichten zu Lasten der Wirtschaft festlegen.
- Unternehmerinnen und Unternehmern muss mehr Zeit zur Umstellung bei Gesetzesänderungen gegeben werden: Kein Gesetz sollte innerhalb weniger Tage oder gar rückwirkend in Kraft treten.
- Der Staat sollte selbst bei der Beachtung von Gesetzen, insbesondere des Grundgesetzes, mit gutem Beispiel voran gehen: Das gilt für Parlamente, Gesetzgeber und Behörden gleichermaßen.
- Die Gerichte sollten nicht nur über die Grenzen der Kompetenz staatlicher Stellen wachen, sondern auch selbst kritisch ihre Kompetenz als Rechtsprechung in Abgrenzung zur Funktion des Gesetzgebers hinterfragen.
Hintergrund:Hohe Rechtssicherheit, eine hoch qualifizierte und unabhängige Justiz, eine vergleichsweise kurze Dauer gerichtlicher Verfahren sowie weitgehend zuverlässige Vollstreckungsverfahren sind klare Vorteile des Rechtsstandorts Deutschland. Dies wissen die zahlreichen regionalen Unternehmen mit Auslandskontakten ganz besonders zu schätzen. Hinzu kommt ein Bundesverfassungsgericht, das unbeeinflusst von den jeweiligen politischen Kräfteverhältnissen agiert.Andererseits gefährdet Überregulierung die Akzeptanz des Rechts und macht die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen in rechtsstaatlich bedenklicher Weise nahezu unmöglich. Dies gilt insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, die nur beschränkte finanzielle Mittel zur Auffindung und Befolgung aller gesetzlichen Anforderungen einsetzen können. In der Konsequenz droht die Nichtbefolgung des Rechts zur gesellschaftlich hingenommenen Selbstverständlichkeit zu werden, aber auch, weil der Staat und seine Vertreter nicht immer mit gutem Beispiel vorangehen. Da fast alle gesetzlichen Anforderungen zu Lasten der Wirtschaft als Ordnungswidrigkeit oder gar strafrechtlich bewehrt sind, droht eine Kriminalisierung von Unternehmerinnen und Unternehmern, selbst wenn sie sich gesetzestreu verhalten wollen. - Vertragsfreiheit verteidigen
Positionen
- Die Wirtschaft setzt sich nachdrücklich für die Vertragsabschlussfreiheit ein. Einschränkungen darf es aus der Sicht der Wirtschaft nur in besonders wichtigen Ausnahmefällen geben. Dabei dürfen die Schranken nicht über das unbedingt Erforderliche hinausgehen.
- Die inhaltliche Vertragsgestaltungsfreiheit bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen sollte mehr den Freiheitsaspekt berücksichtigen, ohne dass Verbrauchern der Schutz vor einer unangemessenen Übervorteilung entzogen werden soll.
- Die Überprüfung, ob eine vertragliche Vereinbarung eine unangemessene Benachteiligung beinhaltet, darf nicht in eine richterliche Preiskontrolle ausarten.
- Die Wirtschaft fordert eine Herabsetzung der rechtlichen Hürden für den Abschluss von Individualverträgen.
- Eine undifferenzierte Übertragung von Verbraucherschutzgrundsätzen auf Verträge zwischen Unternehmen ist zu vermeiden.
- Bei Verträgen gegenüber großen Unternehmen sollte der Vertragsgestaltungsfreiheit Vorrang vor einer nachträglichen richterlichen Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht eingeräumt werden. Die Grenzen von Treu und Glauben, der Sittenwidrigkeit oder des Marktmissbrauchs reichen als Schutznormen aus.
- Entsprechendes gilt bei Verträgen mit einem großen Volumen zwischen Unternehmen. Auch insoweit sollte die richterliche Inhaltskontrolle nicht gelten. Die Flexibilität freier Vertragsgestaltungen sollte Vorrang vor dem Schutz durch eine richterliche Inhaltskontrolle haben, da selbst kleine Unternehmen Verträge mit erheblicher Größenordnung grundsätzlich nicht unbedacht ohne sorgfältige Überprüfung eingehen.
Hintergrund:Die Vertragsfreiheit ist ein wichtiges Element einer freiheitlich geprägten Wirtschaftsordnung. Sie ist für die erfolgreiche deutsche Wirtschaft unabdingbar. Die Vertragsabschlussfreiheit wird vom Gesetzgeber noch weitgehend respektiert. Dagegen ist die inhaltliche Vertragsgestaltungsfreiheit bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern weitgehend abgeschafft. Selbst bei Verträgen zwischen Unternehmen wird sie immer stärker zurückgedrängt. Zwar beschränkt sich die intensive richterliche Inhaltskontrolle auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die Rechtsprechung legt aber nahezu jeden Vertrag als AGB aus, so dass Individualverträge nur noch selten vorliegen. Ein rechtssicherer Abschluss von Individualverträgen ist faktisch unmöglich. In der Konsequenz bereitet es Probleme, rechtssichere Verträge mit ausländischen Vertragspartnern auf der Basis der zwischen deutschen Unternehmen geltenden Rechts abzuschließen, da die Gefahr einer unwirksamen AGB-Klausel hoch ist. Bei Verträgen mit ausländischen Vertragsparteien wird daher häufig die Anwendbarkeit deutschen Rechts vermieden.Unternehmer und Verbraucher müssen frei entscheiden können, ob und mit wem sie Verträge abschließen. Dass es Grenzen gibt, bspw. bei marktstarken oder gar Monopolunternehmen, insbesondere wenn es um lebenswichtige Güter geht, ist offensichtlich. Es beunruhigt aber, dass immer wieder eine generelle Einschränkung der Vertragsabschlussfreiheit bei Verträgen mit Verbrauchern zu Lasten der Unternehmen diskutiert wurde. Hinzu kommt, dass der Staat vermehrt versucht, Vertragsabschlüsse zu erschweren, die er aus Sicht des „verständigen“ Verbrauchers für falsch hält.Bei Verträgen zwischen Unternehmen sollte wieder das Bild mündiger und eigenverantwortlicher Unternehmer gelten, die selbst bestimmen können, wie ihre Vertragskonditionen und Risikoverteilungen im Gesamtgefüge des Vertrages aussehen. Auch wenn es im Interesse des Schutzes marktschwacher und unerfahrener Unternehmen Grenzen für die Vertragsgestaltungsfreiheit zur Vermeidung von Missbräuchen geben muss, muss es zumindest in den Fällen, in denen ein solches Schutzbedürfnis nicht oder kaum erkennbar ist, mehr Gestaltungsfreiraum geben. - EU soll Gesellschaftsrecht unternehmensfreundlich gestalten
Positionen:
- Das Projekt der Europäischen Privatgesellschaft SPE sollte im Interesse mittelständischer Unternehmen vollendet werden. Die SPE sollte von Deutschland unterstützt, nicht aber blockiert werden. Die Unternehmen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, die SPE als Weg aus der deutschen Mitbestimmung zu nutzen. Die Wirtschaft fordert die Bereitschaft ein, den Streit um die Mitbestimmung mit Kompromissen zu lösen. Die SPE soll eine einfache Rechtsform sein, die ohne großen zeitlichen und finanziellen Aufwand gegründet werden kann. SPE-Tochtergesellschaften sollen nach demselben Gesellschaftsrecht in den verschiedenen Mitgliedsstaaten gegründet werden können, um komplizierte interne Strukturen zu vereinfachen und Beratungs-, Verwaltungs- und Kostenaufwand einzusparen. Die mittelständischen Unternehmen sollten dabei unterstützt werden, neue Märkte einfacher und unbürokratischer zu erschließen und so gestärkt im Wettbewerb zu bestehen. Die Wirtschaft unterstützt dieses Konzept.
- Die europäischen Vorschriften sollen Unternehmen grenzüberschreitende Aktivitäten erleichtern und dürfen keine neuen bürokratischen Hürden aufbauen. Eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes wird als weiterer wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Binnenmarkts angeregt. Dabei müssen die Interessen der Unternehmen, aber auch der Gläubiger dieser Unternehmen, berücksichtigt werden.
Hintergrund:Die Idee einer einheitlichen Europäischen Privatgesellschaft (SPE) für sämtliche Mitgliedstaaten ist bei den mittelständischen Unternehmen auf sehr große Resonanz gestoßen. Die Unternehmen erwarten, dass eine einfach zu gründende und praktikable europäische Rechtsform geschaffen wird, um die Hürden für den Marktzugang in andere Mitgliedstaaten zu reduzieren. Die Vollendung des wichtigen Projektes wird jedoch blockiert, da die deutschen Verhandlungsführer den Mitgliedsländern Mitbestimmungsregeln auferlegen möchten.Für Unternehmen, die ihren Sitz innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend verlegen wollen, fehlen klare Regelungen. Die Sitzverlegung, nach der Rechtsprechung des EuGH schon heute möglich, ist deshalb in der Praxis schwierig. - Schlanke und einfache Regelungen für die Rechtsform von Betrieben; Bekenntnis zum Eigentum der Anteilseigner
Positionen
- Die Wirtschaft bekennt sich zu den vollen Eigentumsrechten der Anteilseigner am eigenen Betrieb. Gesetzgebungsvorhaben, die den grundgesetzlich geschützten Bereich der Unternehmen und Anteilseigner tangieren, müssen von Anfang an auf ihre Verfassungskonformität, insbesondere auf die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft werden.
- Grundsätzlich ist dabei dem Grundsatz der unternehmerischen Eigenverantwortung Vorrang zu gewähren.
- Die Wirtschaft lehnt weitere Eingriffe in die Corporate Governance ab. Die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Vergütung, die Auswahl des Wirtschaftsprüfers, die Satzungsfreiheit der Unternehmen etc. müssen als zentrale Eigentumsrechte am Betrieb in den Unternehmen so gestaltet werden können, wie es aus Sicht ihrer Anteilseigner erforderlich ist. Soweit Einfluss auf eine gute Unternehmensführung genommen werden soll, sollte dies durch freiwillige Selbstverpflichtung statt detaillierter gesellschaftsrechtlicher Regelungen erfolgen. Vergütungsvereinbarungen als unternehmerische Entscheidung in der Wirtschaft sollten nicht durch das Gerechtigkeitsempfinden von Behörden, Volksvertretern oder dem vermeintlichen Volksempfinden ersetzt werden.
- Gebühren, die bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten anfallen, sollten durch den tatsächlichen Arbeitsaufwand gerechtfertigt sein. Die Mitwirkung der IHK an einem inhaltlich richtigen und qualitativ guten Handelsregister sollte erhalten bleiben; sie setzt sich dabei für eine bürokratiearme und wirtschaftsfreundliche Anwendung des Registerrechts ein und hilft, Kosten bei den Unternehmen und Gerichten zu sparen.
Hintergrund:Das Gesellschaftsrecht ist auf nationaler und europäischer Ebene stark im Wandel. Neue Gesetze wirken sich auf die Managerhaftung, die Rechte der Anteilseigner und Transparenzpflichten aus. Eine klare Linie fehlt. Die entscheidende Frage, wem das Unternehmen verpflichtet ist (Anteilseignern, Arbeitnehmern oder der Allgemeinheit), ist nicht mehr wie über viele Jahrzehnte hinweg eindeutig beantwortet. Zugleich wird der Kernbereich des Gesellschaftsrechts, die Rechte der Anteilseigner untereinander, die Haftung gegenüber Dritten und die Vertretungsbefugnisse, immer stärker durch sachfremde Kriterien überlagert. Systemunterschiede zwischen kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften, mittelständischen Familienunternehmen und Kleinstunternehmen werden nicht immer berücksichtigt. Beispiele sind etwa ruinöse Ordnungsgelder gegenüber Kleinstunternehmen bei Verstößen gegen die Offenlegung, rechtspolitische Diskussionen über die Begrenzung der Managervergütung in Familiengesellschaften oder zwingende Vorgaben für die Besetzung von Führungspositionen, die sich nicht am Vertrauen der Anteilseigner und an der Qualifikation, sondern am Geschlecht orientieren (Geschlechterquote).Neue Gesetze sind oft kompliziert und unklar formuliert, sie belasten die Unternehmen mit Haftungsrisiken. Auch durch zunehmend detaillierte Corporate-Governance-Vorgaben wird die unternehmensinterne Organisation, die Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Auswahl, Qualifikation und Vergütung reguliert. Der Zeit- und Kostenaufwand zur Umsetzung von Regulierungen steigt ebenso wie die oftmals bestehende Rechtsunsicherheit bei der Anwendung. Insgesamt nimmt das Gesellschaftsrecht aus Sicht der Wirtschaft eine bedenkliche Entwicklung, weg von den Grundprinzipien, die die deutsche Wirtschaft bisher so erfolgreich gemacht haben. - Werkverträge mit Augenmaß regulieren
Positionen:Auf zusätzliche Gesetze zu Werkverträgen sollte verzichtet werden. Die Abgrenzung zwischen regulärer Beschäftigung, Zeitarbeit einerseits und Dienst- oder Werkverträgen andererseits ist ausreichend geregelt. Die Instrumente, um gegen Missbrauch vorzugehen, sind vorhanden. Scheinwerkverträge sind bereits nach geltendem Recht unwirksam. Aus Sicht der Wirtschaft sollte vermieden werden, dass bei dem Versuch, den Werkvertrag vom Arbeitsvertrag abzugrenzen, dieser für die Wirtschaft besonders wichtige Vertragstyp für andere Anwendungsfälle in seiner Substanz beeinträchtigt wird. Denn ein großer Teil der von der Wirtschaft abgeschlossenen Verträge fallen unter diesen Vertragstyp, beispielsweise in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Reparatur, Wartung bis hin zum Anlagenbau. Die Wirtschaft wendet sich gegen Entwicklungen, durch erweiterte Rechte des Betriebsrats die unternehmerische Freiheit von Auftraggeber und Werkunternehmen unangemessen einzuschränken. Sollte es zu zusätzlichen Gesetzen kommen, sollte vermieden die jetzt schon bestehende Rechtsunsicherheit noch weiter zu verstärken. Jeder Unternehmer sollte im Interesse der Rechtssicherheit anhand der gesetzlichen Bestimmungen eindeutig erkennen können, ob es sich in seinem Fall um einen Werkvertrag oder um einen Arbeitsvertrag handelt. Da in der Vergangenheit die Auslegungen der Behörden aus Sicht der Unternehmen zum Teil überraschend und kaum vorhersehbar waren, sollte verbindlich die Möglichkeit zu Statusanfragen vorgesehen werden. Wer sich rechtstreu verhalten möchte, muss dies auf einer verlässlichen Grundlage realisieren können.
Hintergrund:Durch den Gesetzgeber soll die über Werkverträge geregelte Zusammenarbeit künftig stärker reguliert werden. In der Diskussion stehen beispielsweise erweiterte Informations- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des beauftragenden Unternehmens sowie verschärfte gesetzliche Voraussetzungen beim Einsatz von Werkverträgen. Mit Blick auf ihre Kostenstruktur und die Qualität intern wie extern zu erbringender Leistungen ist es für Unternehmen wichtig Werkleistungen von anderen Unternehmen in Auftrag geben können. Insbesondere wenn die Leistung nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens gehört oder die Erbringung spezifische Kenntnisse erfordert, ist diese Form der Arbeitsteilung ein bedeutendes Instrument für den Erfolg des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
- Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) nutzen
Positionen:
- In Bereichen, die auch künftig der Daseinsvorsorge zuzurechnen sind (etwa Infrastruktur, Bau und Unterhalt von Schulen) und bei denen keine bessere Ausstattung mit Finanzmitteln zu erwarten ist, sollten ÖPP-Modelle als gleichwertige Variante neben der klassischen Form (Vergabe eines öffentlichen Auftrags) geprüft werden.
- Für plausible Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für die Entscheidungsträger der öffentlichen Hand klarere Regeln erforderlich.
- Kleine und mittlere Betriebe sollten bei ÖPP-Projekten angemessen beteiligt sein.
Hintergrund:
Eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) kann ein Mittel für die Realisierung staatlicher Aufgaben sein, sofern eine Finanzierung herkömmlicher Art nicht oder erst in ferner Zukunft möglich ist. Die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft über ÖPP wurde von Seiten der Landesregierung Baden-Württemberg bislang gefördert.Mischformen zwischen öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen sollten grundsätzlich die Ausnahme bleiben. Sofern es sich um hoheitliche Aufgaben handelt, muss sichergestellt sein, dass diese Tätigkeiten ausschließlich von staatlichen Stellen ausgeübt werden. Leistungen der Daseinsvorsorge können entweder durch die öffentliche Hand oder durch Unternehmen der Privatwirtschaft erbracht werden. Aus Bereichen, die nicht zu diesen beiden Kategorien zählen, sollte sich die öffentliche Hand heraushalten. Vom Grundsatz her sollten echte Privatisierungen den Vorrang haben. ÖPP-Projekte sind aus Sicht der Wirtschaft nur dann zu priorisieren, wenn im Ergebnis die Kosten für die Allgemeinheit reduziert werden. ÖPP darf kein Instrument für die öffentliche Hand sein, sich neue Geschäftsfelder zu erschließen, die bislang ausschließlich von Unternehmen der privaten Wirtschaft abgedeckt wurden. - Geistiges Eigentum schützen, Produktpiraterie bekämpfen
Positionen:Die Wirtschaft fordert, geistiges Eigentum konsequent zu schützen. In Europa sollten einfache und kostengünstige Wege zum länderübergreifenden Schutz gefunden werden.Gegen Produktpiraterie und Verletzungen des geistigen Eigentums sollte nach Meinung der Wirtschaft konsequent vorgegangen werden. Dies gilt insbesondere für den Eintritt von Produkten auf den europäischen Markt. Bei der Zusammenarbeit von Polizei, Zoll und Gewerbeaufsicht zur effektiven Verfolgung von Produktpiraterie sieht die Wirtschaft noch Verbesserungsmöglichkeiten. Die Sensibilität bei Verbrauchern und Unternehmern für die Schädlichkeit von Plagiaten sollte verstärkt werden. Die Wirtschaft unterstützt einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums, wirksamen Instrumenten zur Verteidigung dieser Güter und den berechtigten Interessen der Nutzer geistigen Eigentums. Dies darf aber nicht zu einer Aufweichung des gewerblichen Rechtsschutzes als Grundlage von lohnender Forschung und Entwicklung führen.Änderungen im Urheberrecht sollten mit Augenmaß vorgenommen und die Belastungen für Betriebe durch zusätzliche Urheberrechtsabgaben gering gehalten werden. Gesetzesreformen müssen die Interessen, Bedürfnisse und Rechte aller Betroffenen (User, Content-Ersteller, Content-Provider) angemessen berücksichtigen. Das Urheberrecht muss an die Herausforderungen der digitalen Welt angepasst werden. Insbesondere wären einfache Lizenzregeln zur legalen Nutzung von Werken wünschenswert. Verwertungsgesellschaften sollten transparente und nachvollziehbare Mechanismen zur Rechteerklärung anbieten und sich bei der Gestaltung der Lizenzgebühren an die Grenzen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes halten.
Hintergrund:Marken, Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Designs/ Geschmacksmuster und das Urheberrecht sind für Unternehmen wichtige Instrumente, um ihre Innovationen zu sichern und zu vermarkten. Gewerbliche Schutzrechte sind oft der wichtigste Vermögensgegenstand eines Unternehmens. Sie spiegeln die bisherige Unternehmerleistung wider. Marken weisen auf die Qualität der Leistung eines bestimmten Unternehmens hin und erzielen einen werbewirksamen Wiedererkennungswert.Die Globalisierung erschwert die Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum. Durch Produktpiraterie besteht die Gefahr abnehmender Bereitschaft, künftig in Forschung und Entwicklung zu investieren. Zudem kann durch minderwertige Plagiate der Ruf eines Unternehmens nachhaltig geschädigt werden.Umgekehrt muss aber auch berücksichtigt werden: Durch Schutzrechte kann die Nutzung durch Dritte verhindert bzw. eingeschränkt und eine technologische Entwicklung behindert werden, insbesondere bei Softwareentwicklungen. Deshalb sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass nicht durch den überbordenden Schutz von Rechenabläufen und Algorithmen durch wenige große Unternehmen Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. - Datenschutz marktgerecht gestalten
Positionen
- Die Wirtschaft begrüßt das Ziel der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), nämlich die Einführung einheitlicher datenschutzrechtlicher Regeln für den gesamten europäischen Binnenmarkt. Gerade Unternehmen, die grenzüberschreitend in Europa tätig sind, befürworten die Einheitlichkeit des Datenschutzniveaus, die durch die bisherige Richtlinie nicht hergestellt wurde.
- Die DS-GVO führt jedoch zu einer Ausweitung des datenschutzrechtlichen Pflichtprogramms der Unternehmen, dessen Umsetzung die Unternehmen vor extreme Herausforderungen stellt. Eine konsequente Einhaltung der Vorgaben der DS-GVO begegnet vielen praktischen Problemen. Für Kleingewerbetreibende ist die Vielzahl an Regelungen nicht verständlich und führt zu einer Überforderung. Mit der DS-VGO wird erstmalig die Pflicht eingeführt, auf behördliche Anforderung hin die Einhaltung aller grundlegenden Datenschutzprinzipien nachweisen zu müssen. Die sich durch die DS-GVO öffnenden Gestaltungsspielräume und unbestimmten Rechtsbegriffe bergen ein nicht unerhebliches Maß an Rechtsunsicherheit. Die Wirtschaft wünscht sich daher Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für die datenschutzrechtliche Praxis und Augenmaß und Verhältnismäßigkeit der Aufsichtsbehörden bei etwaigen Geldbußen.
- Die Wirtschaft hofft auf eine gute Abstimmung der Aufsichtsbehörden untereinander – auch grenzüberschreitend. Einen Zustand unterschiedlicher Auslegungen der DS-GVO durch die Aufsichten gilt es zu vermeiden. Einheitliche Auslegungshilfen, Leitfäden und Richtlinien der Datenschutzbehörden und vor allem Muster mit Ausfüllhinweisen helfen Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO.
- Die Wirtschaft setzt sich für einen angemessenen Schutz der Privatsphäre der Nutzer, insbesondere die Vertraulichkeit der persönlichen Kommunikation, im digitalen Umfeld ein.
- Die Wirtschaft bekennt sich zu angemessener Nutzerinformation und respektiert den Willen informierter Nutzer. Die Wirtschaft spricht sich jedoch gegen generelle und undifferenzierte Einwilligungsvorbehalte, insbesondere auch im Bereich nicht-personalisierter Daten, aus.
- Die Wirtschaft fordert, dass Regelungen zum Schutz von Daten und Privatsphäre auch die berechtigten Interessen der Unternehmen vernünftig berücksichtigen.
- Die Wirtschaft setzt sich für eine Einschränkung der Verpflichtungen für die Wirtschaft zur Vorratsdatenspeicherung ein. Sie spricht sich gegen eine kostenmäßig wesentlich belastende Inanspruchnahme privater Unternehmen für staatliche Aufgaben aus.
- Die Wirtschaft empfiehlt im Interesse einer Vereinfachung für die betroffenen Unternehmen eine enge Abstimmung der verschiedenen Kontrollzuständigkeiten für Telekommunikation, Telemedien und den allgemeinen Datenschutz im Sinne einer höheren Rechtssicherheit.
Hintergrund:Erforderlich sind einfache, leicht verständliche und unbürokratische Regelungen. Sie sollten modern sein, den technischen Entwicklungen Rechnung tragen, die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigen sowie die Eigenverantwortung der Betroffenen und der Wirtschaft stärken. Die mit der Umsetzung der DS-GVO verbundenen Aufwände und Kosten dürfen nicht zum Wettbewerbsnachteil werden.Für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft wird das Vertrauen in Unternehmen und den Umgang mit Daten zunehmend an Stellenwert gewinnen. Datenschutz sollte daher als Wettbewerbs- und Standortvorteil begriffen werden können. Dafür müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen aber auch praktisch umsetzbar sein und in Einklang mit der zunehmenden Digitalisierung stehen. - EU: Novelliertes Vergaberecht weiter vereinfachen
Positionen:
- Das Vergaberecht sollte vereinfacht werden.
- Einheitliche Regeln führen zu mehr Wettbewerb im EU-Raum. Die Online-Datenbank ECertis führt die Bescheinigungen/Nachweise auf, die Unternehmen bei Ausschreibungen in den EU-Mitgliedsländern benötigen. Vergabestellen sollten diese verbindlich nutzen.
- Vor allem für mittelständische Unternehmen müssen die Hürden so niedrig wie möglich sein. Öffentliche Aufträge sollten vorrangig privatwirtschaftlichen Bietern offenstehen. Daher sollte der Umgang mit den neuen Regeln zu Inhouse-Vergaben evaluiert werden.
- Strategische Ziele wie Nachhaltigkeit, Sozialpolitik oder Innovationsförderung sollten das Vergaberecht nicht überfrachten und wenn gewünscht, sich dann direkt auf den Auftragsgegenstand beziehen. Die öffentliche Beschaffung sollte sich allein an dem Maßstab „bestvalueformoney“ ausrichten.
- Transparenz, Rechtssicherheit, Wettbewerb und Gleichbehandlung sollten gewahrt bleiben. Qualität und Preis der Leistung sollten entscheiden.
- Die Wirtschaft setzt sich für einen mittelstandsfreundlichen Ausbau der eVergabe in Bezug auf elektronische Signaturen sowie Schnittstellen zu nationalen Vergabeplattformen ein. Im Idealfall sind zukünftig alle öffentlichen Ausschreibungen über eine einzige Veröffentlichungsplattform abrufbar.
- Das Rechtsschutzsystem bei europaweiten Ausschreibungen sollte beibehalten werden.
Hintergrund:2014 wurde das EU-Vergaberecht reformiert mit der Zielsetzung, ab 2016 in den EU-Mitgliedsländern einheitliche Ausschreibungsregularien zu bieten. In den neuen EU-Richtlinien wurden Erkenntnisse aus der Rechtsprechung der vergangenen Jahre manifestiert. Erstmalig geregelt wurden die interkommunale Zusammenarbeit und Inhouse-Vergaben. Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen erfolgt nun wie die von Baukonzessionen. Die EU geht weg von der rein betriebswirtschaftlichen Betrachtung einer Beschaffung durch das Stärken strategischer Ziele. Die Verankerung der Markterkundung im Vorfeld von Ausschreibungen dient dazu, einen Überblick über den Markt zu verschaffen und die Vergabereife zu erhöhen.Die EU hat einen Zeitplan vorgelegt für die eVergabe. Bis Oktober 2018 müssen europaweite Ausschreibungen durchgängig elektronisch durchgeführt werden. Bieter sollen online Bekanntmachungen finden und an die Vergabeunterlagen kostenfrei und ohne vorherige Registrierung gelangen. Verfahren laufen dadurch sowie durch die neuen, sehr kurzen Mindestfristen, schneller ab. Für Unternehmen soll sich die Teilnahme durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vereinfachen, zumal wenn das Unternehmen präqualifiziert und in dem seit Herbst 2017 geltenden amtlichen Verzeichnis der IHK-Auftragsberatungsstellen gelistet ist.Die weitere Vereinfachung des Vergaberechts ist für die zahlreichen international orientierten KMUs in der Region Stuttgart von Bedeutung.
- Rechtssicherheit schaffen durch einheitliche Vergaberegeln
Positionen:
- Das Vergaberecht sollte auf Bundes- und EU-Ebene einheitlich sein. Fast jedes Bundesland hat jedoch eigene Vorschriften, die zusätzlich zu Preis und Qualität bei der Beschaffung zu berücksichtigen sind. Wünschenswert ist die Reduzierung auf das Regelwerk des Bundesgesetzgebers.
- Einheitliche Vorgehensweisen bauen Hürden für die Wirtschaft ab. Alle Vergabestellen im Land sollten daher auf die Anwendung des Regelwerks für Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet werden.
- Mehr Wettbewerb sollte geschaffen werden durch einheitliche Wertgrenzen in ganz Deutschland, ab denen öffentlich, beschränkt oder überhaupt ausgeschrieben wird.
- Ausschreibungen werden billiger und gleichzeitig transparenter, wenn die Verfahren durchgängig elektronisch ausgeschrieben werden. Der Fahrplan für die Umsetzung der eVergabe im Oberschwellenbereich sollte auf die nationalen Vergaben übertragen werden.
- Mit der Umsetzung der eVergabe sollten die Beschaffungsprozesse in den Vergabestellen neu strukturiert und Know-how in den Beschaffungsstellen aufgebaut werden, um wirtschaftlichen Einkauf zu gewährleisten.
- Gleiche Standards bauen Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen ab. Bei europaweiten Ausschreibungen kann nach der Reform auf die elektronische Signatur verzichtet werden; dies sollte auch bei nationalen Ausschreibungen sein.
- Um den Vergabeprozess für alle Beteiligten attraktiver zu machen, sollten die öffentlichen Auftraggeber die neuen Möglichkeiten durch das "Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen" (AVPQ) und die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE) aktiv einfordern und anwenden.
- Bei nationalen Ausschreibungsverfahren sollte es für die Bieter Primärrechtsschutz analog zum Oberschwellenbereich geben.
- Kleine und mittelständische Unternehmen sollten z. B. durch Eignungsanforderungen gefördert werden, welche deren Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Die Wirtschaft setzt sich für eine Übernahme der EU-Vorgabe ein, den nachzuweisenden Mindestjahresumsatz auf das Zweifache des Auftragswertes zu begrenzen.
- Damit sich mehr mittelständische Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, sollten alle öffentlichen Ausschreibungen über eine einzige Veröffentlichungsplattform, zum Beispiel www.service.bund.de, abrufbar sein. Mit der Bekanntmachung sollten die Vergabeunterlagen barriere- und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
- Der IT-Planungsrat sollte die Länder aktiv dabei unterstützen, die elektronische Bereitstellung und Nutzung von medienbruchfreien Prozessen voran zu bringen.
Hintergrund:
Für nationale Ausschreibungen kann jedes Bundesland eigene Regeln erlassen. In Baden-Württemberg gibt es seit 2015 für die Landesauftraggeber die VwV Beschaffung als Grundlage ihrer Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen. Der Leitfaden sieht vor, dass innovative, soziale beziehungsweise nachhaltige Aspekte bei der Vergabe berücksichtigt werden können. Bei der Eignungsprüfung sollen die Vergabestellen die Präqualifizierung von Unternehmen durch die Auftragsberatungsstellen berücksichtigen.
Kommunen müssen bei Bauvergaben die VOB/A, erster Abschnitt, anwenden; für Liefer- und Dienstleistungsbeschaffungen kann die VOL/A, erster Abschnitt, Grundlage sein. In Baden-Württemberg gibt es kein verbindliches Veröffentlichungsorgan für alle öffentlichen Auftraggeber.Seit April 2016 gibt es ein neu strukturiertes Vergaberecht für Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. An der Spitze steht Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Detailliert werden die Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in der überarbeiteten Vergabeverordnung (VgV) vorgezeichnet; Bauleistungen - wie in der Vergangenheit - entlang der VOB/A-EU. Ganz neu sind die Sektoren-, Konzessionen- sowie Vergabestatistikverordnungen. Europaweite Ausschreibungen müssen ab Herbst 2018 komplett elektronisch durchgeführt werden. Die Präqualifizierung von Unternehmen ist hier nun gesetzlich manifestiert und muss durch den Auftraggeber akzeptiert werden. Gleiches gilt für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Die präqualifizierenden IHKs bieten seit Herbst 2017 ein amtliches Verzeichnis an, in dem präqualifizierte Unternehmen gelistet werden und per Schnittstelle mit der EEE verbunden sind.
Für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die ersten Abschnitte von VOL/A und VOB/A, das Haushaltsrecht von Bund und Ländern und zusätzlich unterschiedliche Landesvergabegesetze. Voraussichtlich in 2018 wird das Regelwerk durch die an die neue VgV angelehnte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt. Im Gegensatz zu EU-weiten Ausschreibungen gibt es bei nationalen Ausschreibungen nur in wenigen Bundesländern effektiven Rechtsschutz.
Die weitere Vereinfachung des Vergaberechts ist insbesondere für die zahlreichen international orientierten KMUs in der Region Stuttgart von Bedeutung. - Werberecht unternehmensfreundlich gestalten
Positionen:
- Werbung darf nach Meinung der Wirtschaft nicht mit dem Argument des Gesundheits- oder Verbraucherschutzes übermäßig beschränkt werden. Ist ein Produkt legal, muss auch Werbung dafür legal sein.
- Auf europäischer Ebene darf das Werberecht nicht als Vehikel für Kompetenzüberschreitungen etwa aus gesundheitspolitischen Motiven dienen. Werberestriktionen, die letztlich immer in eine Bevormundung des Verbrauchers münden, sollten stets an ihrer Vereinbarkeit mit dem modernen Verbraucherleitbild des EuGH zu gemessen werden.
- Zahlreiche Pflichtwarnhinweise, Informationspflichten und ein extrem ausgeweiteter Verbraucherschutz dürfen nicht dazu führen, dass Werbung unangemessen unattraktiv, unübersichtlich oder nahezu unmöglich wird. Informationen sind wichtig, dürfen den Verbraucher aber nicht durch ihren Umfang überfordern und Unternehmen nicht unangemessen belasten. Hier ist eine ausgewogene Gesetzgebung erforderlich, bei der das Verbraucherleitbild des vernünftigen und durchschnittlich informierten Verbrauchers entsprechend den EuGH-Vorgaben zugrunde gelegt werden sollte.
- Auf die Abmahnmissbrauchsproblematik muss effektiv reagiert werden. Nach wie vor ist daher der deutsche Gesetzgeber gefordert, über geeignete Maßnahmen wirksame Mechanismen einzuführen, die verhindern, dass die Intention des Wettbewerbsrechts zunehmend konterkariert wird.
Diese Maßnahmen können sein:
a) eine Verschärfung der Anforderungen an Abmahn- und Klagebefugnis von Vereinen und Mitbewerbern (Aktivlegitimation),
b) verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der finanziellen Anreize, um das Abmahnwesen als Geschäftsmodell aus reinem Gewinninteresse betriebswirtschaftlich uninteressant zu machen,
c) verfahrensrechtliche Änderungen, die ein Kräftegleichgewicht herstellen und den abgemahnten Unternehmen ermöglichen sollen, sich auch bei finanzieller und personeller Überlegenheit des Abmahners gegen Abmahnmissbrauch verteidigen zu können.
Hintergrund:Im Bereich des nationalen Werberechts sind zahlreiche Vorschriften und eine inzwischen kaum noch zu überschauende Anzahl von Informationspflichten zu beachten. Bereits bei Kleinstverstößen drohen kostspielige Abmahnungen. Erschwerend kommt hinzu, dass missbräuchliche Abmahnungen noch immer ein lukratives Geschäftsfeld sind, womit der Sinn des Wettbewerbsrechts zunehmend konterkariert wird. Die bestehende Gesetzeslage bietet noch immer keine ausreichende Lösung dieses Problems. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken mag teilweise ein Schritt in die richtige Richtung gewesen sein; es lässt aber auch viele Probleme ungelöst.Zu beobachten ist auch eine Tendenz, dass von der EU aus gesundheits- oder verbraucherschutzpolitischen Motiven gänzliche Werbeverbote ausgesprochen werden. Alternativ wird Werbung durch europäische Vorgaben teilweise so unattraktiv gemacht, dass sie fast schon wie Anti-Werbung wirkt. - Außergerichtliche Streitbeilegung fördern
Positionen:
- Alternative Formen zur staatlichen Gerichtsbarkeit sollten im Interesse der Wirtschaft gefördert und die Informationen über die Möglichkeiten werden.
- An die Einführung einer obligatorischen Schlichtung vor gerichtlichen Verfahren in Wirtschafts- und Verbraucherstreitigkeiten mit Unternehmerbeteiligung muss allerdings mit Vorsicht herangegangen werden. Daran sollte nur für Fälle mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Streitbeilegung in einem solchen Vorverfahren gedacht werden. Anderenfalls würde das Verfahren lediglich länger dauern und teurer werden.
- Verfahren mit Verbraucherbeteiligung dürfen für Unternehmen hinsichtlich Kosten und Verfahrensaufwand nicht abschreckend ausgestaltet werden und die Anforderungen an die Schlichtungs- / Mediationsstellen nicht überzogen sein.
- Es soll darauf geachtet werden, dass der Aufwand der außergerichtlichen Streitbeilegung in angemessenem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen steht.
Hintergrund:Private Formen der Streitbeilegung bieten Unternehmen die Gelegenheit, die Verfahren auf ihre Bedürfnisse hin auszurichten. Sie entlasten zugleich die Justiz. In grenzüberschreitenden Fällen sind Schiedsgerichtsverfahren manchmal sogar alternativlos, weil die Urteile der staatlichen Gerichte jeweils im anderen Land des Vertragspartners nicht anerkannt und vollstreckt werden. Dagegen finden Schiedssprüche in mehr als 150 Ländern Anerkennung.Dennoch führen alternative Formen der Streitbeilegung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch ein Schattendasein. Dies lässt sich mit der schnellen, qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Gerichtsbarkeit in Deutschland erklären, so dass sich Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtung und Mediation bislang nur in Nischen durchsetzen konnten. Als Beispiele dafür können die internationale Schiedsgerichtsbarkeit bei bedeutsamen, grenzüberschreitenden Verträgen in der Wirtschaft oder die Sportschiedsgerichtsbarkeit genannt werden. Auch die Wirtschaftsmediation nimmt an Bedeutung zu. Dennoch gibt es in Deutschland noch viel Spielraum für eine sinnvolle Nutzung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Dies könnte auch der Entlastung der staatlichen Gerichtsbarkeit dienen. - Gewerberecht deregulieren und modernisieren
Positionen:
- Die Wirtschaft setzt sich für eine europarechtskonforme und zeitgemäße Reform des Gewerberechts ein. Gewerberechtliche Vorschriften sollten im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit möglichst in einem Gesetzeswerk in einer für Unternehmerinnen und Unternehmer verständlicheren Sprache zusammengefasst werden.
- Im Vordergrund der Reformüberlegungen sollte aus Sicht der IHK die Gewerbefreiheit als zentrales Merkmal einer freiheitlich ausgerichteten Wirtschaft stehen. Auch für das Gewerberecht regt die Wirtschaft die konsequente Umsetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an, Regulierungen nur einzuführen beziehungsweise zu erhalten, wenn dies unbedingt zum Schutz anderer Rechtsgüter erforderlich ist. Dabei sollten verbraucherpolitische Argumente nicht als Einfallstor für Überregulierung genutzt werden.
- Soweit Unternehmen durch die Gewerbeordnung zum Abschluss von Haftpflichtversicherungen verpflichtet werden, sollte dies nur bei besonders hohen Risiken für deren Vertragspartner erfolgen. Bei bereits eingeführten Pflichtversicherungen sollte evaluiert werden, ob sich die kostenmäßige Belastung der Unternehmen durch eine entsprechende Anzahl von Versicherungsfällen rechtfertigen lässt. Ansonsten wäre eine Gesetzeskorrektur angebracht.
- Die von der IHK vorgeschlagene Deregulierung könnte als Grundlage für das Vorantreiben der elektronischen Abwicklung gewerberechtlicher Verfahren dienen. Unzeitgemäße Regelungen wie etwa die im Internetzeitalter überholten Vorschriften zum Reisegewerbe könnten abgeschafft werden. Sie behindern innovative Leistungsangebote.
- Ein von der IHK vorgeschlagenes modernes Gewerberecht aus einem Guss sollte sich auch in einer möglichst einheitlichen Verwaltungspraxis widerspiegeln, um insbesondere für Existenzgründer rechtssichere Grundlagen zu schaffen.
- Der drohende Wegfall von Verwaltungsgebühren darf aus Sicht der IHK kein Hindernis für die Trennung von nicht mehr benötigten Rechtsvorschriften bilden. Außerdem sollten Gebühren für Verwaltungsverfahren nicht über die Kostendeckung hinausgehen. Damit kann zugleich eine Verpflichtung aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt werden.
- Die IHK setzt sich für eine stärkere Einbindung der Selbstverwaltung der Wirtschaft ein. So könnten insbesondere die Gewerbeanzeigeverfahren auch bei den IHKs und Handwerkskammern abgewickelt werden. Dies würde eine Erleichterung für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeuten, die ohnedies mit ihrer Kammer wegen ergänzender Beratungen in Verbindung stehen. Wenn die notwendigen Rahmenbedingungen für ein funktionsfähiges E-Government geschaffen werden, könnten Gewerbetreibende die elektronischen Strukturen für ihren Austausch mit den Behörden und den Kammern nutzen.
Hintergrund:Die aktuelle Gewerbeordnung stammt in Teilen noch aus dem 19. Jahrhundert und sollte auf die heutige Zeit angepasst werden. Die Übersichtlichkeit des Gewerberechts hat im Übrigen stark darunter gelitten, dass immer wieder Ergänzungen in die Gewerbeordnung eingefügt wurden, zugleich aber gewerberechtlich relevante Vorschriften in Sondergesetzen geregelt werden.Insgesamt spiegelt die Gewerbeordnung den fundamentalen Wandel der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen, technischen, rechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Rahmenbedingungen der letzten Jahre nicht wider und trägt insbesondere neuen Geschäftsformen im Zeitalter des Internets nur unzureichend Rechnung.Das Gewerberecht entspricht insgesamt nicht überall der Intention der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die Dienstleistungsfreiheit nur durch unbedingt erforderliche gesetzliche Vorschriften und Formalitäten einzuschränken. Das Ziel weitgehend elektronischer Verwaltungsverfahren ist noch nicht erreicht. - Keine Gefährdung der Angebotsvielfalt durch überzogenen Verbraucherschutz
Positionen
- Die Wirtschaft empfiehlt, dringend die Zahl der Informationspflichten zu Lasten der Wirtschaft im Namen des Verbraucherschutzes insgesamt zu reduzieren.
- Dazu müssen alle neu geplanten Informationspflichten streng auf Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit, bereits bestehende Informationspflichten auf Zielerreichung, Effizienz, Verhältnismäßigkeit und Negativeffekte überprüft werden.
- Als Grundlage für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Verbraucherschutznormen ist eine verlässliche Ermittlung der voraussichtlichen Kosten der Unternehmen durch Verbraucherschutzbestimmungen unabdingbar. Eine Rolle bei der Beurteilung sollte aus Sicht der Wirtschaft auch spielen, ob für die Wirtschaft kostenintensive Reglementierungen nicht dem Gros, sondern nur einem kleinen Anteil von Verbrauchern Vorteile bringen, insbesondere wenn die Lasten über höhere Preise alle Verbraucher tragen müssten.
- Informationspflichten, die keinen echten Informationsmehrwert bieten, wie bspw. Belehrungen über die aktuelle Gesetzeslage, sollten keinen Bestand haben. Entsprechendes gilt für Informationspflichten, die lediglich der Umerziehung des Verbrauchers dienen sollen oder eher verwirren als informieren.
- Auch außerhalb reiner Informationspflichten sollte der Erlass von Verbraucherschutznormen zu Lasten der Wirtschaft einer strengen Überprüfung auf Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit standhalten.
- Gerade im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz mahnt die Wirtschaft an, Doppelregelungen zum selben Sachverhalt zu vermeiden und für die Unternehmerinnen und Unternehmer Normen widerspruchsfreie, verständliche und nachvollziehbare Normen zu gestalten.
- Bei den Anforderungen im Namen des Verbraucherschutzes sollte aus Sicht der Wirtschaft auch in Betracht gezogen werden, ob kleine und mittlere Unternehmen überfordert und ihnen so Marktchancen genommen werden können.
- Bei Verbraucherschutzbestimmungen, die den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen und auf einer EU-rechtlichen Vorgabe beruhen, sollten sich die deutschen Vertreter auf europäischer Ebene für eine Korrektur einsetzen und gegen die Neueinführung solcher Pflichten zu Lasten der Wirtschaft aussprechen.
- Im Interesse einer verbesserten Öffnung des Binnenmarkts auch für kleine und mittlere Unternehmen empfiehlt die Wirtschaft, in Europa im Bereich des Verbraucherschutzes vorrangig eine Vollharmonisierung statt ein System von Richtlinien anzustreben, aber nicht auf dem Niveau des Mitgliedsstaats mit größter Bürokratie und Reglementierungsdichte.
- Die Wirtschaft setzt sich für eine Begrenzung des Widerrufsrechts bei Online-Shops insbesondere für Produktgruppen mit hohem Wertverlust bei Vorbenutzung und bei hoher Missbrauchsgefahr ein. Durch eine Ausweitung des Begriffs des „Haustürgeschäfts“ sollten keine zusätzlichen Tatbestände für den Widerruf abgeschlossener Verträge zugunsten von Verbrauchern geschaffen werden.
- Widerrufsrechte wegen (angeblich) nicht vollständig oder inhaltlich unrichtiger Verbraucherinformationen sollten stets zeitlich begrenzt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich Verbraucher auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss wegen formaler Mängel auf ihr Widerrufsrecht berufen, nur um ein Dauerschuldverhältnis (zum Beispiel Darlehensvertrag) wegen günstiger Bedingungen bei einem Wettbewerber zu widerrufen.
- Die Wirtschaft spricht sich gegen jede weitere Verschärfung des Verbrauchsgüterkaufrechts zu Lasten der Unternehmen aus.
- Im Lebensmittelbereich setzt sich die Wirtschaft für eine Deregulierung ein, ohne einen angemessenen Gesundheitsschutz zu gefährden. Auch hier gilt es, sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu bewegen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht durch Überforderung mit ihren vielleicht aus Verbrauchersicht besonders wertvollen und gesunden Produkten vom Markt ausgeschlossen werden, nur weil sie die bürokratisch überfrachteten Anforderungen nicht erfüllen können.
- Aus Sicht der Wirtschaft ist gerade im Lebensmittelbereich für weitere Kennzeichnungsvorgaben (etwa „Ampeln“) und behördliche Informationen (etwa durch Internet-„Pranger“) mit Blick auch auf die berechtigten Interessen der betroffenen Unternehmen und unter Berücksichtigung milderer Mittel, genau abzuwägen, ob und inwieweit so vernünftige Interessen mündiger Verbraucher an insbesondere gesundheitsrelevanten Informationen in unmissverständlicher Weise und objektiv nachvollziehbar bedient werden können.
Hintergrund:Im Zusammenhang mit Verbrauchern fällt auf, dass Fortschritte im Verbraucherschutz nicht selten mit einer Erhöhung der Zahl der Informationspflichten zu Lasten der Unternehmen gleichgesetzt werden, ohne angemessen Aufnahmefähigkeit und -bereitschaft der Verbraucher zu berücksichtigen. Nicht jede gesetzlich verpflichtende Information besitzt auch einen belegbaren Informationswert.Deregulierung und Bürokratievermeidung sind im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz untrennbar mit der Frage verknüpft, welches Bild der Staat bzw. der Gesetzgeber von den Verbrauchern hat. Leitbild muss nach Meinung der Wirtschaft der mündige und informierte Verbraucher sein, der nicht über einfachste, für den Großteil der Bevölkerung selbstverständliche Teilaspekte eines Geschäftsabschlusses informiert werden muss und der in der Lage ist, sich über gängige Informationsquellen ggfls. Detailinformationen zu beschaffen.Wirtschaftliche Entwicklung und Angebotsvielfalt kann nur aus der Beachtung von Kundenwünschen entstehen, nicht aus staatlichen Vorgaben. Die Vertragsfreiheit muss höher bewertet werden. Ein lebendiger Wettbewerb statt umfangreicher Regelwerke sollte nicht nur aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sinnvoll, sondern auch aus Verbrauchersicht wünschenswert sein. Die Umsetzung unnötiger Schutzbestimmungen zahlt der Verbraucher über den Preis.Überzogene Anforderungen an Unternehmen im Namen des Verbraucherschutzes gefährden die Marktchancen insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Einstellung zusätzlichen Personals oder der Einsatz externer Beratungsunternehmen zur Erfüllung immer neuer gesetzlicher Vorgaben ist für solche Unternehmen nur in engen Grenzen finanzierbar.Angebotschancen werden durch Rechtszersplitterung beeinträchtigt. Gerade KMUs können keine 28 verschiedenen Verbraucherschutzrechte für ein EU-weites Angebot umsetzen – allein die gesetzeskonforme Handhabung des extrem komplizierten und unübersichtlichen deutschen Rechts ist Herausforderung genug. Die europaweit einheitliche Musterwiderrufsbelehrung für Onlinegeschäfte ist ein Schritt in die richtige Richtung.Wegen der offensichtlichen Existenzbedrohung sieht die Wirtschaft einhellig – auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen – die Idee besonders kritisch, Unternehmen zu zwingen, sich selbst wegen amtlich festgestellter Rechtsverstöße anzuprangern, bspw. durch negative „Smileys“ am Geschäftseingang einer Gaststätte. Nach einhelliger Meinung der IHK stehen die Vorteile für Verbraucher nicht in einem (von einigen Stimmen in der Wirtschaft in jedem Fall anzustrebenden) angemessenen Verhältnis zu den Nachteilen für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer, da evtl. Rechtsverstöße auch ohne solche Systeme abgestellt werden.Besonderen rechtlichen Bedenken begegnet es, wenn Anlass für so einschneidende Maßnahmen formale Vorschriften bieten, von deren Verletzung keinerlei unmittelbare Gefahren für die Gesundheit von Verbrauchern ausgehen. Soweit auf staatlichen oder staatlich geförderten Verbraucherinformationsplattformen konkrete Rechtsverstöße angeprangert werden, erwartet die Wirtschaft wegen der hohen Risiken für erheblichen wirtschaftlichen Schaden bei den betroffenen Unternehmen eine sensible Abwägung bei den Behörden, bspw. ob konkrete gesundheitliche Gefahren für Verbraucher einen so schwerwiegenden Eingriff rechtfertigen. - Die Wirtschaft empfiehlt, dringend die Zahl der Informationspflichten zu Lasten der Wirtschaft im Namen des Verbraucherschutzes insgesamt zu reduzieren.
- Keine Pflicht zu internationalen Rechnungslegungsstandards für KMU
Positionen
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass bei der Festsetzung der Rechnungslegungsstandards die Interessen aller bilanzierenden Unternehmen berücksichtigt werden. Den Unternehmen sollte größtmögliche Flexibilität bei der Gestaltung zugestanden werden. Die verpflichtende Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards für KMU sollte unbedingt vermieden werden. Unternehmen, die für sich Vorteile in der internationalen Rechnungslegung sehen, sollten jedoch die (freiwillige) Möglichkeit der Anwendung haben.
- Bei der Weiterentwicklung der Rechnungslegung sollte darauf geachtet werden, dass die Anforderungen an die Unternehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten – auch unter Kostengesichtspunkten – nicht allzu weit voneinander abweichen.
- Die EU-Rechnungslegung und damit HGB-Rechnungslegung sollte mittelstandsfreundlich und ohne Bezugnahme auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) weiterentwickelt werden.
- Bei der weiteren Überarbeitung der Rechnungslegungsvorschriften insgesamt sollte die Deregulierung, insbesondere für KMU, im Vordergrund stehen. Dies gilt in besonderem Maß auch für Erleichterungen von der Bilanzierung und Offenlegung für KMU.
Hintergrund:Für Konzernabschlüsse der kapitalmarktorientierten Unternehmen sind die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS verbindlich. In Deutschland kann der Einzelabschluss zusätzlich nach IFRS erstellt bzw. bei großen Kapitalgesellschaften sogar zur Offenlegung befreiend verwendet werden. Der HGB-Abschluss ist hingegen weiterhin maßgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht keine Pflicht zur Rechnungslegung nach internationalen Standards. Das International Accounting Standards Board (IASB) hat jedoch einen eigenen Standard für KMU veröffentlicht, der freiwillig angewandt werden kann. Der weit überwiegende Teil des Mittelstands will auch künftig nach HGB bilanzieren und lehnt die verpflichtende Ausdehnung ab. Sie wäre mit der Abkehr von der Einheitsbilanz verbunden und würde zu erheblichen Kosten führen. Zusätzlich wären mit der Anwendung der umfangreichen IFRS enorme Schulungs- und Umstellungskosten verbunden. - Gegen ein Unternehmensstrafrecht nach dem Muster der USA
Positionen:
- Das deutsche Strafrecht sollte nicht nach dem Vorbild des US-amerikanischen Rechtssystems umgestaltet werden.
- Strafrecht darf nicht mit ökonomischen Anreizen versehen werden. Allein der Verdacht, dass Ermittlungsverfahren vorrangig wegen der Chance auf hohe Bußgelder eingeleitet und im Einigungswege beendet werden, schadet dem Rechtsstaat. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund des Zwangs zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.
- Der Instrumentalisierung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen durch Strafanzeigen aus privatem Interesse auf der Basis eines neuen Unternehmensstrafrechts muss vorgebeugt werden. Unternehmensstrafrecht darf nicht Teil einer Strategie für eine Klageindustrie nach amerikanischem Muster werden, die eine (kostenlose) Vorarbeit der Staatsanwaltschaften für nachgelagerte Schadenersatzprozesse nutzt.
- Der Gefahr, dass Strafrecht zum Mittel zur Generierung von Staatseinnahmen oder zur Erzwingung von unternehmerischem Wohlverhalten im Sinne der jeweils aktuellen politischen Interessen wird, muss konsequent begegnet werden.
- Die Vernichtung von Unternehmen als Sanktionsmöglichkeit sollte nicht in das deutsche Recht übernommen werden; dieses Mittel ist nach Meinung der Wirtschaft stets unverhältnismäßig, schon weil immer Arbeitsplätze unbeteiligter Arbeitnehmer vernichtet werden.
- Sollte auch an ein Verbandsstrafrecht unter Einbeziehung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gedacht werden, beispielsweise Kommunen, darf es nicht darauf hinaus laufen, dass letztlich auch die Gewerbesteuerzahler eine gegen die Kommune verhängte Strafe zahlen.
- Öffentliche Bloßstellung von Personen und Unternehmen, im US-amerikanischen Rechtssystem nicht ungewöhnlich, dürfen keinen Einzug ins deutsche Recht finden.
- Strategien zur Vermeidung einer „Verbandsstraftat“ oder zu Vergünstigungen bei Bußgeldbemessungen dürfen nicht darauf hinaus laufen, dass zwingend kostspielige, am Markt – vor allem von großen Beratungsunternehmen – angebotene Compliance-Systeme eingeführt werden; dies würde vor allem kleine und mittlere Unternehmen unangemessen belasten.
- Whistleblower sind im Rahmen des bestehenden rechtlichen Rahmens vor Diskriminierung und Sanktionierung zu schützen. Ein gesonderter Rechtsrahmen ist hierfür jedoch nicht erforderlich.
Hintergrund:Zwar betonen Stimmen in der Wirtschaft die Notwendigkeit der Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland und begründen ihre Forderung damit, dass eine effektive Korruptionsbekämpfung mit den bestehenden Sanktionsmechanismen nicht möglich sei. Die überwiegende Mehrheit der Wirtschaft lehnt diese Art der Kollektivbestrafung jedoch ab. Nach deutschem Rechtsverständnis – vorgegeben durch die Verfassung – ist strafrechtliche Verantwortlichkeit an persönliche Schuld geknüpft. Sie kann verantwortliche natürliche Personen eines Unternehmens, aber nicht das Unternehmen selbst treffen.Die Idee eines Unternehmensstrafrechts stammt aus der Sichtweise des US-amerikanischen Rechts. In Deutschland gibt es nach Meinung der Wirtschaft keinen Bedarf für ein Unternehmensstrafrecht. Es gibt keine statistischen Zahlen, die eine zunehmende Kriminalität aus Unternehmen heraus belegen. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten bietet ausreichend Sanktionsmöglichkeiten gegen nicht korrekt arbeitende Unternehmen.In der Wirtschaft überwiegen schließlich auch die Stimmen deutlich, die Whistleblower im in Deutschland bestehenden rechtlichen Rahmen – z.B. § 626 BGB, § 612a BGB, § 1 KSchG oder Art. 5 Abs.1 GG – bereits als ausreichend vor Benachteiligung geschützt ansehen. Eine deutlichere Klarstellung des Whistleblowerschutzes durch einen gesonderten Rechtsrahmen wird demgemäß nur von einer Minderheit innerhalb der Wirtschaft befürwortet. - Das deutsche Strafrecht sollte nicht nach dem Vorbild des US-amerikanischen Rechtssystems umgestaltet werden.
- Sicherheit in der Wirtschaft: Unternehmen sensibilisieren, Wirtschaftskriminalität bekämpfen
Positionen:
- Bewusstsein für Sicherheitsrisiken wecken: Alle Unternehmen sollten für die Gefahren durch Wirtschaftskriminalität wie Diebstahl, Know-how-Verrat u. ä. sensibilisiert sein. Die IHK informiert über die Risiken der Spionage sowie über Präventionsmaßnahmen und unterstützt die Initiative Wirtschaftsschutz von Staat und Wirtschaft, um den Wirtschaftsschutz in Deutschland zukunftsweisend mitzugestalten. Die staatlichen Ebenen sollten sich aber nicht auf gemeinsame Maßnahmen mit der Wirtschaft beschränken. Politik und Verwaltung sollten zusätzlich die Herausforderungen für die Sicherheit in der Wirtschaft als Grundlage unternehmerischen Handelns aktiv wahrnehmen. Gleichzeitig sollte Wirtschaftsspionage auch durch staatliche Dienste – fremder und eigener – wirksam verhindert werden. Es wäre eine wichtige Klarstellung, wenn Wirtschaftsspionage allgemein – auch durch nationale Dienste – gesetzlich verboten würde.
- Geldwäschevorschriften straffen: Geldwäscheprävention und -bekämpfung sind wichtige Aufgaben. Ihr Ziel sollte es sein, professionelle, organisierte Geldwäsche effektiv zu verhindern. Die Regelungen für die Unternehmen aus dem Nichtfinanzbereich sollten angemessen, transparent und einfach umsetzbar sein. Verpflichtete mit geringem Risiko sollten aus dem Anwendungsbereich herausgenommen und Spielräume der EU-Richtlinie im Sinne der Unternehmen genutzt werden. Eine Verschärfung der bestehenden europäischen Vorgaben ohne Berücksichtigung des tatsächlichen bestehenden würde vielen Betrieben unnötige Kosten ohne spürbaren Nutzen bei der Kriminalitätsbekämpfung aufbürden. Insbesondere kleinere Betriebe sollten nicht unverhältnismäßig mit Kontroll- und Dokumentationspflichten belastet werden. Eine einheitliche Anwendungspraxis durch die Landesaufsichtsbehörden ist von großer Bedeutung.
- Gewerbliche Schutzrechte wirksamer durchsetzen: Angesichts hoher Gefährdung sollte eine effektive Verfolgung von Marken- und Produktpiraterie durch eine bessere Zusammenarbeit von Polizei, Zoll und Gewerbeaufsicht, Marktaufsicht und Ministerien auf RP-, Landes- und Bundes-Ebene und den dort notwendigen Kapazitätsausbau sichergestellt werden. Politik, Wirtschaft und Verbraucher sollten für die Gefahren durch Plagiate sensibilisiert werden.
- Rechtssicherheit schaffen: Politik, Strafverfolgungsbehörden und Justiz sollten gemeinsam für ein eindeutiges und verständliches Recht sorgen und dessen einheitliche Anwendung national, aber auch international verwirklichen. Nur so kann verhindert werden, dass Unternehmer, die sich rechtmäßig verhalten wollen, aber unklare Regelungen nicht richtig auslegen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Insbesondere gilt dies für die Anwendung von Antikorruptionsvorschriften von Drittstaaten (z. B. UK BriberyAct, US-FCPA) auf deutsche Unternehmen. Eine Kriminalisierung der Wirtschaft durch ein Unternehmensstrafrecht wird abgelehnt.
Hintergrund:
Kleine und mittlere Unternehmen sind für Wirtschaftskriminelle interessante Ziele. Auf der einen Seite verfügen viele über wertvolles Spezialwissen, Vermögenswerte und Kundenkontakte („Hidden Champions“), auf der anderen Seite sind die finanziellen Mittel sowie die personellen Ressourcen und das erforderliche Know-how für einen wirksamen Schutz häufig begrenzt. Die Angriffs-/Schadensszenarien werden seit Jahren immer komplexer und existenzbedrohender. In der Region Stuttgart sind viele kleine und mittlere Unternehmen insbesondere mit einem stark technologieorientierten Hintergrund ansässig und können auf vielfältige Art und Weise Opfer von Wirtschaftskriminalität werden. - Privatwirtschaft hat Vorrang vor kommunaler Wirtschaftstätigkeit
Positionen:
- Kommunen sollten sich nach Meinung der Wirtschaft auf hoheitliche Bereiche und die örtliche Daseinsvorsorge beschränken. Die Ausdehnung gesetzlicher Schranken sollte nicht in konzernartige Strukturen münden.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, unternehmerische Tätigkeit von Kommunen allenfalls auf die Fälle zu beschränken, wenn Private diese Leistungen nicht in gleichem Maße und ebenso effizient erbringen können. Die Erschließung lukrativer Geschäftsfelder bei ausreichend vorhandenen privaten Anbietern lehnt die Wirtschaft ab.
- Nach Meinung der Wirtschaft sollten kommunale Zusammenschlüsse oder die Gründung von Anstalten des öffentlichen Rechts allein zur wirtschaftlichen Betätigung über die Daseinsvorsorge hinaus in Konkurrenz zur Privatwirtschaft ausgeschlossen werden, erst recht wenn die Konkurrenztätigkeit außerhalb des Gemeindegebiets erfolgen soll.
- Die Wirtschaft setzt sich bei wirtschaftlichen Betätigungen für eine Risikoabschätzung bei kommunalen Investitionen ein; sie sollte in ihrer Dimension angemessen und auf das Gemeindegebiet beschränkt sein. Die Effizienz der Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Schranken und des Einsatzes von Steuergeldern für riskante Investitionen sollte nach Meinung der Wirtschaft verbessert werden.
Hintergrund:
Als Folge aus der letzten Wirtschaftskrise sind Forderungen nach mehr Staat allgegenwärtig. Die Risiken von mehr staatlichem Einfluss sollten jedoch sorgfältig abgewogen werden. Seit der Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts 2005 dürfen Kommunen in Baden-Württemberg abseits der Daseinsvorsorge nur dann neue wirtschaftliche Betätigungsfelder erschließen, wenn ein Privater die Leistungen nicht gleich gut oder wirtschaftlich erbringen kann. Das Land macht sich für den Fortbestand kommunaler Unternehmen stark, etwa bei Strom, Wasser und Nahverkehr. Der landespolitische Spielraum soll genutzt werden, um die kommunale Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand zu halten.Wirtschaftliche Betätigung ist keineKernaufgabe der öffentlichen Hand. Wenn der Staat dennoch in Wettbewerb zu privaten Unternehmen tritt, sollten für alle die gleichen Bedingungen gelten. Gemeinden sollten zur Privatisierung verpflichtet sein, wenn Private die Leistungen besser oder gleich gut anbieten können.Die Wirtschaft wird bei riskanten wirtschaftlichen Betätigungen von Kommunen außerhalb der Daseinsvorsorge gleich mehrfach in ihren Interessen berührt. Zum einen sehen sie sich einer Konkurrenz gegenüber, die über einige Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Anbietern verfügt. Die Kommune selbst mit allen kommunalen Einrichtungen ist garantierter Kunde, der Zufluss günstiger Kredite ist sichergestellt, bei Defiziten kann auf die Mittel des Gemeindehaushalts zurückgegriffen werden. Ortsansässige Unternehmen stehen in Konkurrenz mit kommunalen Anbietern, die sie mit ihrer Gewerbesteuer mit finanzieren und müssen zudem Einbußen hinnehmen, wenn riskante kommunale Geschäfte nicht erfolgreich verlaufen und Löcher in die Haushaltskasse reißen. Notwendige Gelder für Infrastrukturmaßnahmen fehlen. Sogar mit einer Erhöhung der Gewerbesteuersätze muss in einem solchen Fall gerechnet werden.
Bürokratieabbau und E-Government
- Abbau von Bürokratie in der EU vorantreiben
Positionen:
- Die Wirtschaft fordert, zukünftige Rechtsnormen konsequent entsprechend der verbindlichen Ziele der Europäischen Union gemäß Art. 5 Abs. 3 und 4 EUV bürokratiearm und unter Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes auszugestalten.
- Wenn die EU zu Lasten der Wirtschaft Normen zur Bekämpfung angeblicher Gefahren schafft, sollte dies nur erfolgen, wenn es belastbare Fakten für spürbare Risiken gibt. Gibt es Handlungsbedarf nur bei einem Teil der Mitgliedstaaten, sollte ebenfalls auf eine europaweite Regelung verzichtet werden.
- Die Wirtschaft mahnt mit Nachdruck an, bei der Gestaltung von EU-Normen die Lebenswirklichkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in den Mittelpunkt der Überlegungen zu rücken.
- Der Aufbau einer Struktur zur wirksamen Kontrolle der Kosten zu Lasten der Wirtschaft durch von der EU geschaffene Normen ist dringend zu empfehlen. Eine entsprechende Kostenkalkulation sollte den Entscheidungsträgern bereits zur Verfügung stehen, bevor Beschlüsse gefasst werden.
- Die Wirtschaft setzt sich für eine ergebnisoffene Evaluation aller EU-Normen und daraus abgeleiteter nationaler Normen mit dem Fokus auf Zielerreichung, Effizienz, Verhältnismäßigkeit und Negativeffekte ein. Normen, deren spürbare Wirksamkeit nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums nachgewiesen werden kann, sollten abgeschafft und nicht mit weiterer Bürokratie am Leben gehalten werden.
- Kosten, die Länder durch eine überschießende Umsetzung EU-rechtlicher Normen zu Lasten ihrer Unternehmen verursachen, sollten zusätzlich erfasst werden.
Hintergrund:Mit der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts wurden zahlreiche protektionistische Landesgesetze und Zollschranken abgeschafft und wirtschaftsrelevante Gesetze und technische Standards harmonisiert. Mittlerweile stehen Fortschritte auf dem Gebiet der Freizügigkeit, der Dienstleistungsfreiheit, der Einführung des Euro oder des Schengener Abkommens einer Bürokratisierungswelle im Namen anderer Ziele wie soziale Sicherung, Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz gegenüber. Hier gilt es das richtige Maß zu finden, um den Standort Europa im weltweiten Vergleich konkurrenzfähig zu halten.Überschießende Bürokratie bei der Umsetzung von EU-Richtlinien durch einzelne Länder behindern den Binnenmarkt und dürfen den Brüsseler Behörden nicht gleichgültig sein. - Gegen Überregulierung beim Anti-Diskriminierungsschutz
Positionen:
- Die EU sollte von weiteren Gleichbehandlungsrichtlinien zu Lasten der Wirtschaft Abstand nehmen. Es entspricht dem Gebot der „besseren Gesetzgebung“, nur dann EU-Rechtsnormen zu erlassen, wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Ein solcher ist nicht feststellbar. Wenn die Ausgangslage in manchen EU-Ländern anders sein sollte, muss zunächst für einen adäquaten Gesetzesvollzug gesorgt werden.
- Eine Ausweitung des Schutzkatalogs gegen Diskriminierung auf das Merkmal Weltanschauung wird nachdrücklich abgelehnt.
- Es sollte intensiv darauf geachtet werden, dass der Schutz vor religiöser Diskriminierung nicht zur Durchsetzung radikaler Ausprägungen genutzt wird, die nicht im Einklang mit unserer Grundrechtsordnung stehen.
Hintergrund:Die Wirtschaft lehnt Diskriminierungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Identität und wegen einer Behinderung nachdrücklich ab. Die Betriebe in Deutschland haben in den vergangenen Jahrzehnten bewiesen, dass sie diese ethischen Grundsätze täglich leben. Dennoch musste die Wirtschaft erhebliche Kosten in Kauf nehmen, um rechtssicher auf neue Gesetze zum Schutz vor Diskriminierungen zu reagieren, bspw. durch den erhöhten Begründungs-, Dokumentations- und Beratungsaufwand, Organisationspflichten und sonstige Maßnahmen wie Mitarbeiterschulung und die Einführung neuer Standards und Strategien in der Personalpolitik.Im Rahmen der Meinungsfreiheit in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung werden auch Weltanschauungen geschützt, die keineswegs gesellschaftlich begrüßt werden müssen. Es wäre unbefriedigend, wenn die deutsche Wirtschaft auf der Basis von EU-Richtlinien und deutschen Gesetzen gezwungen würde, radikalen Weltanschauungen, bspw. rechtsradikale Neonazigruppen oder militante Links-Autonome, bei ihrer weiteren Ausbreitung zu helfen, um Schadenersatzansprüche zu vermeiden.Da bereits für die bisherigen Initiativen der EU über Gleichbehandlungsrichtlinien und über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland keine Veranlassung bestand, sind aus Sicht der Wirtschaft weitere Initiativen in dieser Richtung nicht erforderlich. Die bereits vorhandene Überregulierung sollte nicht verstärkt werden. - Bürokratie im Land abbauen, bürokratiearme Verwaltungspraxis fördern
Positionen:
- Die Wirtschaft begrüßt, dass die neue Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung die Schaffung einer Einrichtung vergleichbar mit dem Nationalen Normenkontrollrat vereinbart hat. Sie geht von einer konsequenten Umsetzung dieses Konzepts mit wirksamen Mechanismen aus.
- Die Wirtschaft erwartet einen entschlossenen Bürokratieabbau durch die Landesregierung.
- Eine ausnahmslose Überprüfung aller Gesetzesvorhaben des Landes sowie bereits verabschiedeter Landesgesetze auf Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sowie der Kosten für Wirtschaft und Verwaltung auf der Basis des Standardkostenmodells bietet sich nach Meinung der Wirtschaft an.
- Nach drei Jahren sollten alle neuen Gesetze hinsichtlich Zielerreichung, Effizienz, negativer Nebeneffekten und Verhältnismäßigkeit evaluiert werden; bei fehlendem Nachweis der Effizienz innerhalb dieses Zeitraums sollten Normen konsequent abgeschafft werden.
- Für jede neue Norm sollte eine andere abgeschafft werden.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, neue Gesetze erst nach konsequenter Ausschöpfung des Gesetzesvollzugs zu schaffen.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, auf die Verwaltung im Sinne einer einheitlichen, bürokratiearmen Auslegung von Gesetzen hinzuwirken. Die Wirtschaft schlägt den verstärkten Einsatz von Verwaltungsvorschriften mit Beschränkung auf unbedingt erforderliche Anforderungen für den Standardfall mit Spielraum zur Abweichung in begründeten Fällen im Sinne geringerer Anforderungen vor.
- Zum Auffinden von Deregulierungspotential kann auf die Erfahrungen der Einheitlichen Ansprechpartner zurückgegriffen werden.
- Die Einheitlichen Ansprechpartner sollten konsequent als Lotsen durch die bürokratischen Anforderungen genutzt werden.
Hintergrund:Die Wirtschaft hofft darauf, dass bei der Landesregierung das Bemühen um bürokratiearme Landesgesetze den notwendigen Stellenwert hat.Im Alltag der Unternehmen zeigt sich, dass viel zu häufig nicht die gesetzlichen Normen selbst, sondern die Verwaltungspraxis die wahre Quelle der Bürokratie ist. Der Verzicht auf zu enge Verwaltungsvorschriften für die Behörden im Namen der Verwaltungsvereinfachung hat nicht immer zu mehr Flexibilität im Sinne einer wirtschaftsfreundlichen Handhabung geführt. Manchmal wurde der Spielraum auch zu mehr Bürokratie genutzt. Die Orientierung der Unternehmen, welche gesetzlichen Anforderungen ganz konkret gestellt werden, wird dadurch erschwert. Erleichterungen in der Verwaltungspraxis können sich jedes Jahr millionenfach für Unternehmen und die Verwaltung kostensparend auswirken. - Die Wirtschaft begrüßt, dass die neue Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung die Schaffung einer Einrichtung vergleichbar mit dem Nationalen Normenkontrollrat vereinbart hat. Sie geht von einer konsequenten Umsetzung dieses Konzepts mit wirksamen Mechanismen aus.
- Mit dem Abbau von Bürokratie Wachstum fördern
Positionen:
- Die Wirtschaft fordert die Ermittlung der Bürokratielasten für Unternehmen durch neue Gesetze bereits in der Konzeptionsphase. Ohne nachvollziehbare Kostenermittlung sollten Gesetzentwürfen konsequent zurückgewiesen werden. Auch die Belastung der Verwaltung durch neue Gesetze sollte rechtzeitig vorher geprüft werden.
- Die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht nur für ein Gesetz insgesamt, sondern für jede einzelne Norm, wird angemahnt.
- Die Wirtschaft setzt sich für einen weiteren Ausbau der Befugnisse des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) zur vollständigen Erfassung aller Kosten für Unternehmen und Verwaltung ein, die von einer Norm ausgehen. Die Befugnisse sollten insbesondere auf Bundestags- und Bundesratsinitiativen sowie Satzungen von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts erstreckt werden.
- Die Wirtschaft setzt sich für eine transparente Darstellung der Bürokratielasten ein, bspw. durch ein jährliches Ranking der 100 Normen mit den höchsten Kostenbelastungen.
- Jährlich sollten Bürokratiekosten und Entlastungserfolge gegenüber gestellt werden.
- Nach drei Jahren sollten alle neuen Gesetze und die dazu ergangenen Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften usw. mit dem Fokus auf Zielerreichung, Effizienz, Verhältnismäßigkeit und Negativeffekte sowie Ermittlung der tatsächlichen Kostenbelastung der Wirtschaft evaluiert werden.
- Gesetze, deren spürbare Wirkung nicht innerhalb von drei Jahren nachgewiesen werden kann, sollten wieder abgeschafft werden. Eine Korrektur kann auch für einzelne die Wirtschaft belastende Regelungen aus einem Gesetz angebracht sein, wenn wenig effiziente Maßnahmen im Verhältnis zu den Belastungen der Wirtschaft unverhältnismäßig erscheinen.
- Für jede neue Norm sollte eine andere abgeschafft werden.
- Es bietet sich an, die Erfahrungen der Einheitlichen Ansprechpartner beim Auffinden von Deregulierungspotential zu nutzen.
Hintergrund:Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2009 betrugen die Kosten der deutschen Wirtschaft allein durch ca. 9.200 Informationspflichten des Bundesgesetzgebers ca. 47,6 Milliarden Euro. Trotz Deregulierungsbemühungen in den letzten Jahren dürfte die Gesamtbilanz von Bürokratieabbau und der Verabschiedung neuer Vorschriften mit Belastungen für die Wirtschaft nur begrenzte Erfolge ausweisen. So sind bspw. durch Einführung und Umsetzung des Mindestlohns erhebliche Mehrbelastungen durch Informations- und Dokumentationspflichten hinzugekommen. Die Kosten zur Einhaltung zahlreicher staatlicher Vorgaben, z. B. technischer Normen, sind dabei ebenso wenig eingerechnet wie die Belastungen durch Rechtsnormen der Bundesländer, Kommunen oder Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Zu den Kosten des gewaltigen Verwaltungsapparats zur Administrierung und Überwachung des Regelungsteppichs wird die Wirtschaft über Steuern und Gebühren noch einmal herangezogen. Auf etliche dieser Normen kann verzichtet werden, ohne den geordneten Ablauf innerhalb eines funktionierenden komplexen Gemeinwesens zu gefährden. Zwar hat Deutschland mit der Schaffung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) reagiert und dabei gute Erfolge erzielt. Die Wirtschaft hat aber den Eindruck, dass die Vermeidung unnötiger Bürokratie in der Bundesgesetzgebung noch nicht bei allen Bundesministerien den notwendigen Stellenwert besitzt.Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, auch den Aufwand neuer Gesetze für die Verwaltung zu ermitteln und mit in die parlamentarischen Überlegungen einzubeziehen. Eine überlastete Verwaltung kann die Wirtschaft beeinträchtigen, weil bspw. die Zeit für die sorgfältige Planung wichtiger Infrastrukturvorhaben oder die Entwicklung von Strategien zum Wohl der Wirtschaft fehlt.Von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts geht viel Bürokratie zu Lasten der Wirtschaft aus. Als Beispiele können die Sozialversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaften genannt werden. Deshalb lohnt eine Überprüfung durch den Normenkontrollrat auch von deren Regelwerke, die sich belastend auf die Wirtschaft auswirken. - Informations- und Dokumentationspflichten für staatliche Stellen zu Lasten von Unternehmen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken
Positionen:
- Die Wirtschaft setzt sich nachdrücklich für eine Reduzierung der Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber staatlichen Stellen ein. Die Anforderungen sollten auf das Maß reduziert werden, das zur behördlichen Aufgabenwahrnehmung unbedingt erforderlich ist und tatsächlich in relevanter Fallzahl genutzt wird.
- Alle bestehenden Informations- und Dokumentationspflichten zu Lasten der Wirtschaft sollten auf Zielerreichung, Effizienz, Verhältnismäßigkeit und Negativeffekte hin geprüft werden. Vor der Neueinführung solcher Belastungen sollten Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit sorgfältig untersucht werden.
- Die Bewertung sollte für jede einzelne Norm, nicht pauschal für ganze Gesetze erfolgen.
- Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und im Interesse der Handhabbarkeit für Unternehmen fordert die Wirtschaft mit Nachdruck verständliche Rechtsnormen und eine vorhersehbare Auslegung durch die zuständigen Behörden – und zwar bereits ab Geltung der gesetzlichen Anforderungen. Dies mahnt die Wirtschaft, soweit sie betroffen ist, generell für Rechtsnormen und ihre Auslegung an, aber aus gegebenen Anlässen in der Vergangenheit auch ganz speziell im Zusammenhang mit Informations- und Dokumentationspflichten an.
Hintergrund:Gesetzliche Informations- und Dokumentationspflichten belasten die Wirtschaft erheblich. Neben den an anderer Stelle behandelten Informationspflichten im Namen des Verbraucherschutzes lassen sich besonders zahlreiche Pflichten dieser Art zu Lasten von Unternehmen feststellen, wenn es um staatliche Einnahmeinteressen wegen Steuern und Sozialversicherungsabgaben geht. Nicht immer stehen Aufwand für die Unternehmen und zusätzlicher Informationswert für die Behörden in einem angemessenen Verhältnis.Besonders hart werden kleine und mittlere Unternehmen getroffen, da sie nur über sehr eingeschränkte wirtschaftliche Mittel verfügen, um durch speziell dafür eingestellte Arbeitnehmer oder externen Rat die rechtlichen Pflichten erkennen und befolgen zu können. Manche Pflichten sind für die Unternehmerinnen und Unternehmer so überraschend und nicht nachvollziehbar, dass sie ohne solche Vorsorge kaum eine Chance auf rechtskonformes Verhalten haben. Im Hinblick darauf, dass die Verletzung nahezu aller Informations- und Dokumentationspflichten zugleich eine Ordnungswidrigkeit bedeuten oder gar strafrechtlich relevant sind, sieht die Wirtschaft in einer Überforderung gerade von KMUs auch ein rechtsstaatliches Problem.Viel könnte zur Verbesserung der Lage für die Wirtschaft beitragen, wenn im Fokus der Gesetzesformulierungen Rechtssicherheit bei der Auslegung, Verständlichkeit aus dem Blickwinkel der meist nicht spezialisierten Rechtsanwender und eine am allgemeinen Sprachgebrauch orientierte Verwendung von Begriffen erfolgen würde. Das Bedürfnis, vor allem die Behördensprache zu treffen und den Verwaltungen größtmöglichen Handlungsspielraum zu geben, sollte nachrangig sein. - Funktionsfähiges E-Government aufbauen
Positionen:
- Die Wirtschaft setzt sich für den Aufbau eines in sich schlüssigen und kompatiblen E-Government durch die Verwaltung auf allen föderalen Ebenen ein.
- Friktionen durch Nutzung unterschiedlicher IT-Einzellösungen bei den zahlreichen beteiligten staatlichen Stellen sollten unbedingt vermieden werden.
- Die Wirtschaft empfiehlt, die Möglichkeit einheitlicher elektronischer Register zu prüfen.
- Die Wirtschaft fordert alle Entscheidungsträger auf, E-Government-Lösungen zur Deregulierung zu nutzen.
- Ermessenspielräume der Behörden und gesetzliche Varianten müssen bei der technischen Umsetzung beachtet werden. Eine faktische Abschaffung durch technische Vorgaben wie fehlende oder zu klein dimensionierte Datenfelder wird von der Wirtschaft abgelehnt.
- Die Grundsätze von Datensicherheit und Datensparsamkeit sollten auch und gerade im Zeitalter des E-Government streng eingehalten werden. Technologische Möglichkeiten sollten nicht zum Aufbau von nicht zwingend erforderlichen Datensammlungen über Unternehmen genutzt werden.
- Für die Akzeptanz in der Wirtschaft ist die Ausrichtung der Angebote auf die Nutzersicht, nicht vorrangig auf die Vorstellungen der Verwaltung, unerlässlich. Elektronische Verfahren dürfen zu keiner abschreckenden Verkomplizierung führen, wenn Unternehmerinnen und Unternehmer von der Nutzung des E-Government überzeugt werden sollen.
- Die Schaffung von Gebührenanreizen bei elektronischer Verfahrensabwicklung wird vorgeschlagen.
- Nutzerfreundliche Lösungen des Problems der Authentifizierung mit großer Akzeptanz bei den Anwendern sollten gefunden werden.
- Als Chance zur Entbürokratisierung bietet sich die elektronische Weitergabe von Akten und Informationen statt Neuanträge und Mehrfachinformationen innerhalb einer Behörde und zwischen Behörden an, jedenfalls wenn das Unternehmen zustimmt.
- Ein Zwang zur elektronischen Abwicklung sollte mit Rücksicht auf ältere Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch im Interesse kleinerer Unternehmen vorläufig nicht eingeführt werden, zumindest nicht, bevor nachweislich funktionsfähige und einfach zu bedienende Angebote bestehen, die ohne Zusatzkosten genutzt werden können.
Hintergrund:Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich permanent Verwaltungsverfahren stellen. Melde-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Informations-, Dokumentations- und Zahlungspflichten sind ständige Begleiter unternehmerischer Tätigkeit, Betriebsprüfungen zur Kontrolle der Einhaltung unterschiedlichster Pflichten durch zahlreiche staatliche Stellen werden zunehmend zur Routine im Betriebsablauf. Das Interesse der Wirtschaft nach einer Abwicklung von Verwaltungsverfahren mit möglichst geringer Belastung ist offensichtlich. Einen guten Beitrag kann dazu das E-Government leisten. Die darin liegenden Potenziale können bisher aber nur sehr rudimentär genutzt werden. Fehlende technologische Infrastruktur bei den Behörden, nicht abgestimmte und häufig nicht miteinander kompatible IT-Lösungen von Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden sowie IT-inkompatible Gesetze behindern bislang die Entwicklung. Die E-Government-Gesetze des Bundes und des Landes sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das E-Government muss aber auch tatsächlich in der Verwaltungspraxis umgesetzt und gelebt werden.Wenn E-Government-Vorhaben mit einer drastischen Zunahme abgefragter Informationen einhergehen, gefährdet dies die Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen. Auch dürfen Ermessensspielräume zugunsten von Unternehmen nicht durch einschränkende Software-Lösungen konterkariert werden.Obwohl der Weg zum E-Government aus Sicht der Wirtschaft richtig und wichtig ist, muss auf ältere Unternehmerinnen und Unternehmer Rücksicht genommen werden. Gerade für kleine Unternehmen dürfen nicht neue Kostenbelastungen entstehen, bspw. durch den Zwang zur Anschaffung und permanenten Aktualisierung teurer Softwarelösungen. - Gegen Überregulierung im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Positionen:Zollrecht:
- Die operative Umsetzung des europäischen Zollrechts durch die Zollverwaltungen und deren Anforderungen an die deutsche Wirtschaft müssen sich am Grundsatz „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ orientieren. Bei Rechtsänderungen müssen Unternehmen eine angemessene Umsetzungsfrist bekommen.
- Besonders vertrauenswürdige Unternehmen (unter anderen Authorized Economic Operator (AEO)) müssen messbare Vorteile in der Zollabwicklung erhalten.
Außenwirtschaftsrecht:- Die Reform der Dual-Use-Verordnung darf nicht dazu führen, dass durch Verallgemeinerungen und fehlende Rechtsdefinitionen Unternehmen ihre internationalen Geschäfte exportkontrollrechtlich nicht mehr beurteilen können oder den Anschluss bei Zukunftstechnologien verlieren. Unternehmen müssen sich weiterhin an klaren Vorgaben orientieren können. Menschenrechtsverletzungen müssen von der Politik mit entsprechenden Maßnahmen wie Embargoverordnungen geahndet werden. Diese können von der Wirtschaft umgesetzt werden.
- Es ist in erster Linie Aufgabe des Staates, die Einhaltung von Menschenrechten durchzusetzen sowie Sozial- und Umweltstandards zu fördern, auch in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Politik sollte davon absehen, Verantwortung einseitig auf Unternehmen zu übertragen. Gesetzliche Standards, Verpflichtungen und Eingriffe in Unternehmensentscheidungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie das vielfältige freiwillige Engagement der Unternehmen ausdrücklich würdigen und nicht behindern.
- Im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union (EU) muss sich das Umsetzungsniveau der Exportkontrolle auf einem gleichen Niveau bewegen. Der Weg der Umsetzung hingegen kann und sollte die unterschiedlichen Traditionen und die unterschiedliche Wirtschaftsstruktur der Mitgliedsstaaten widerspiegeln, um so auch Raum für Verbesserungen zu schaffen. Eine geplante Beschränkung von Ausfuhrgenehmigungen auf ein Jahr wird von der Wirtschaft abgelehnt.
Hintergrund:Internationale Lieferketten verändern sich durch Industrie 4.0 und werden immer komplexer. Dabei geht es nicht nur um eine möglichst effiziente Zollabwicklung mit Hilfe erleichterter Verfahren, sondern auch um die Beachtung aller gültigen Exportkontrollvorschriften. Beides ist nur möglich durch eine nahtlose Einbindung in betriebliche und IT-gesteuerte Prozesse.Zollverfahren werden seit dem 1. Mai 2016 vom neuen europäischen Zollrecht, dem Unionszollkodex, geregelt. Die angekündigten Erleichterungen sind ausgeblieben, im Gegenteil drohen Abläufe schwieriger zu werden – verursacht durch kurzfristige Änderungen bei EU-Regelungen und nationalen Durchführungsbestimmungen. Dies hat regelmäßig kostspielige Auswirkungen in der Lieferkette. Auch als besonders vertrauenswürdig eingestufte Unternehmen (AEO) erhalten keine messbaren Erleichterungen.Zunehmend kurzfristig greifen Embargos und Exportkontrollvorschriften in betriebliche Prozesse ein und beschränken den Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Verstöße gegen die Vorschriften können gravierende wirtschaftliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Die EU plant eine weitreichende Reform des Exportkontrollrechts. Geplant sind allgemeine Liefervorbehalte im Fall von Menschenrechtsverletzungen und für sogenannte Überwachungstechnologien. Beides träfe die Industrie schwer, da Unternehmen mangels rechtsicherer Begriffsbestimmung die Überprüfung eines Sachverhalts nicht leisten können. Die zunehmende Bürokratie belastet auch gerade kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel durch zusätzliche Berichtspflichten über Wertschöpfungsprozesse.Dabei haben Unternehmen – auch wenn es ihnen wichtig ist, dass Lieferanten nachhaltig wirtschaften – nur begrenzten Einfluss und Kontrollmöglichkeiten auf die Einhaltung der Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Andererseits tragen Unternehmen schon jetzt Verantwortung, zum Beispiel beim Bezug ihrer Rohstoffe oder mit Initiativen zur Verhinderung der Korruption. - Die operative Umsetzung des europäischen Zollrechts durch die Zollverwaltungen und deren Anforderungen an die deutsche Wirtschaft müssen sich am Grundsatz „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ orientieren. Bei Rechtsänderungen müssen Unternehmen eine angemessene Umsetzungsfrist bekommen.
- Rundfunk: Beitragsstruktur gerechter machen, Systembrüche abschaffen
Positionen:
- Abschaffung der Beitragspflicht für Firmenfahrzeuge. Die Mehrfachbelastung für Unternehmen durch die Beitragspflicht für Firmenfahrzeuge ist ein Systembruch. Nach dem Grundprinzip der geräteunabhängigen Beitragspflicht dürften Firmenfahrzeuge nicht beitragspflichtig sein. Zudem entrichten Unternehmen schon einen Beitrag für ihre Betriebsstätte.
- Wegfall einer standortbezogenen Beitragsbemessung. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten zählt jede Betriebsstätte für den Rundfunkbeitrag einzeln. Betriebe mit vielen Standorten werden daher übermäßig belastet. Plausibler wäre eine Beitragspflicht, die sich allein an der Zahl der Beschäftigten orientiert.
- Verzicht auf Mehrfachbelastungen für Hotels. Hotels zahlen für ihre Beschäftigten, ihre Standorte, ihre Firmenfahrzeuge und zusätzlich für die einzelnen Hotelzimmer. Auch dies ist ein Systembruch. Plausibler wäre auch hier eine Beitragspflicht, die sich allein an der Zahl der Beschäftigten orientiert.
Hintergrund:Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag weist für viele Betriebe auch nach der Evaluierung 2015 Nachteile auf, insbesondere die Ungleichbehandlung von unterschiedlichen Betriebsmodellen. Der Rundfunkbeitrag ist im nicht privaten Bereich eine Abgabe auf jede Wohnung und für jede Betriebsstätte sowie auf Firmenfahrzeuge und Hotelzimmer zu entrichten, ganz unabhängig davon ob dort Empfangsgeräte vorhanden sind. Der Beitrag für Betriebsstätten ist nach Beschäftigtenzahlen gestaffelt. - Künstlersozialversicherung umstrukturieren
Positionen:
- Unternehmen sollten nicht zur sozialen Absicherung für andere Unternehmer herangezogen werden. Der „Künstlerkatalog“ sollte daher unbedingt soweit ausgedünnt werden, bis er wieder dem bei der Entstehung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) maßgeblichen Motiv entspricht. Während viele echte Künstler, wie Schauspieler, Theaterregisseure, Maler, Musiker, etc. sehr froh über die Existenz der Künstlersozialkasse sind, passt das System nicht für unternehmerisch tätige Webdesigner, Werbeagenturen, usw.
- Die Pflicht zur Abgabezahlung für nicht versicherte Personen sollte abgeschafft werden; jeder der als „Künstler“ im Sinne des Gesetzes eine Zahlungspflicht an die Künstlersozialversicherung auslöst, muss auch als „Künstler“ anerkannt sein, wenn es um die Leistungen der Künstlersozialkasse geht.
- Wenn der Gesetzgeber Unternehmen die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet, muss er die Voraussetzungen durch Definitionen aller relevanten Begriffe wie „Künstler“, „nicht nur gelegentliche Auftragsvergabe, „Verwerter“ verständlich und nachvollziehbar ausgestalten.
- Eine regelmäßig anzupassende Bagatellgrenze für die Honorarsumme an Künstler und Publizisten, z.B. eine Honorargrenze von 300 Euro p.a. (d.h. derzeit maximal ca. 12 Euro Abgabe p.a.) sollte eingeführt werden.
- Um kumulierte Belastungen zu verhindern, sollte die Abgabe nur auf den jeweiligen „Erstauftrag“ gezahlt werden, nicht auf jeder Stufe bei einer Kette von Unteraufträgen.
- Die Versicherten sollten die Abgabe selbst einziehen und abführen.
- Der Auftragnehmer und damit nach dem Gesetz Begünstigte sollte verpflichtet werden, auf die Abgabepflicht hinzuweisen.
Hintergrund:Die Künstlersozialversicherung unterscheidet sich gravierend von anderen Sozialversicherungen. Typischerweise bietet die Arbeitgeberfunktion als soziale Klammer die Rechtfertigung für die Arbeitgeberbeiträge der Unternehmen, die sie in die Sozialversicherung einzahlen und die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmittelbar zugute kommen. Bei der Künstlersozialversicherung reicht es in vielen Fällen schon aus, wenn selbständige Publizisten und Künstler mit Leistungen für das Unternehmen beauftragt werden. Bedauerlicherweise spielt es auch keine Rolle, ob der "Künstler" bei der Künstlersozialkasse versichert ist, d. h. es sind auch Beiträge für nicht versicherte Personen zu entrichten. Ob im konkreten Fall eine Pflicht zur Künstlersozialabgabe besteht, ist wegen der komplizierten Gesetzesformulierung und den zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen für Unternehmen nur schwer zu bestimmen. Darüber hinaus ist der Vollzug der gesetzlichen Pflichten für die Unternehmen mit hohem bürokratischem Aufwand und beträchtlichen Kosten verbunden.Insbesondere bei Webdesignern, Werbefachleuten etc., die in Konkurrenz zu Gesellschaften wie GmbHs stehen, die identische Leistungen anbieten, wirkt sich die Künstlersozialversicherung als Wettbewerbsnachteil aus. Wird eine GmbH beauftragt, entstehen die Kosten für die Künstlersozialversicherung nicht.Der mit dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht in Einklang stehende „Künstlerbegriff“ hat ein hohes Risiko gerade für kleine und mittlere Unternehmen zur Folge, die aus ihrer Sicht völlig überraschende gesetzliche Pflicht zu übersehen. KMUs gehen relevante Verträge in aller Regel nur selten ein und können sich spezialisierten Rechtsrat für nicht naheliegende gesetzliche Pflichten schon aus Kostengründen in der Regel nicht vorhalten.
Wirtschaftsförderung und Branchen
- Europäische Industriepolitik mit Augenmaß
Positionen:
- Bekenntnis zur Industrie: In der Europa 2020 Strategie der EU-Kommission kommt die Bedeutung der Industrie für den Wirtschaftsstandort Europa zum Ausdruck. Das Ziel der Europäischen Kommission, den Anteil der EU-Industriepolitik an der EU-Bruttowertschöpfung von aktuell rund 15% auf 20% bis zum Jahr 2020 zu steigern, diese Zielmarke darf aber nicht zu einer interventionistischen Politik zugunsten vermeintlicher Schlüsselindustrien führen. Zudem sollte ein politisches „Mehr“ für die Industrie nicht zu einem „Weniger“ bei Dienstleistungen und Handel führen. Hinzu kommt, dass das Bekenntnis der EU-Kommission bis dato zu wenig konkreten Maßnahmen geführt hat. Insbesondere im Bereich Industrie 4.0 fehlt ein europaweites Konzept.
- Die Wirtschaft fordert die Entscheidungsträger auf, bei Umwelt- und Klimaschutzziele die Belange der Industrie zu berücksichtigen, um überhöhte Kosten und globale Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
- Die Wirtschaft setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Förderung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit ein. Sie fordert eine Erleichterung des Normenzugangs und Beteiligung am Normungsprozess bei dezentraler Organisation der Normungsarbeit.
- Die EU sollte nicht bestimmte Forschungsfelder oder technologische Lösungsansätze fest- oder vorschreiben. Die Mitgliedstaaten haben unterschiedliche wirtschaftliche Strukturen und Stärken im Technologiebereich. Eine auf einzelne Technologien ausgerichtete Forschungsförderung gefährdet die Wettbewerbsneutralität.
- Die Wirtschaft spricht sich ausdrücklich gegen ein Verbot bestimmter Produkte, eine weitere Verschärfung von Umwelt- und Ressourceneffizienzstandards für die öffentliche Hand sowie strikteren Recycling- und Ökostandards aus. Solche Entwicklungen belasten, schaffen weitere Bürokratie und gefährden die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
- Bei allen Maßnahmen zur Förderung der Industrie ist zu prüfen, wie sie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken können. Der Wettbewerbsfähigkeitstest sollte bei allen Vorhaben angewandt werden.
Hintergrund:
Mit der Europa-2020-Strategie verfolgt die EU ein industriepolitisches Konzept, welches Investitionen in neue Technologien fördern, das Unternehmensumfeld verbessern und den Zugang zu Märkten und Finanzierung erleichtern soll. Neue Rechtsvorschriften sollen darauf überprüft werden, wie sie die Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen. Das Normungssystem soll effizienter gestaltet und an neue Entwicklungen angepasst werden. Die EU plant eine verstärkte Förderung von Technologien für saubere Produktion, umweltfreundliche Fahrzeugen und Schiffen sowie von intelligenten Netzen. Die europäische Industrie benötigt verlässliche Rahmenbedingungen: stabile Finanzmärkte, qualifizierte Fachkräfte, bezahlbare Energie, eine leistungsfähige Infrastruktur sowie eine effiziente Verwaltungs- und Genehmigungspraxis und eine Rechtssetzungspraxis, bei der die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund steht und bürokratische Hindernisse zurück gedrängt werden. - Industriepolitik für den Markt und an den Unternehmen ausrichten
Positionen:
- Klares Bekenntnis zur Industrie: Die IHK Region Stuttgart setzt sich für eine Stärkung der Akzeptanz des produzierenden Gewerbes ein, insbesondere für den unternehmensgerechten Aus- und Umbau der Infrastruktur, aber auch für die Produktion allgemein. Mit der Imagekampagne des Landes für die Industrie sind gute Grundlagen geschaffen worden. Diese sollte fortgeführt werden. Die IHK Region Stuttgart steht als Partner für die Akzeptanzoffensive des Landeswirtschaftsministeriums sowie als Partner für die Akzeptanzoffensive des Bundeswirtschaftsministeriums zur Verfügung.
- Zur weiteren Stärkung der baden-württembergischen Industrie soll auch in Zukunft eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten erfolgen, um einen Beitrag zu leisten, die Beziehung zwischen Industrie und Bevölkerung und damit das Industrieklima insgesamt durch proaktive Kommunikation und Transparenz weiter zu verbessern.
- Rahmenbedingungen sollten technologieoffen gestaltet werden. Das Land sollte deshalb von einer Schwerpunktsetzung bei den von ihr so bezeichneten Zukunftsfeldern absehen (nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologien, Erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz, Gesundheit und Pflege sowie IKT). Wirtschaftsförderung muss der Wirtschaft insgesamt zugute kommen und sollte keine Branchen selektiv herausgreifen.
- Nach Meinung der Wirtschaft sollte es nicht Aufgabe der Wirtschaftspolitik sein, Diversifikation zu unterstützen.
- Die Wirtschaft sieht die Aufgabe des Staates darin, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Innovationsfähigkeit der Unternehmen sowie Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum fördern. Hierzu zählen auch Investitionen in eine wettbewerbsfähige Infrastruktur.
- Bei „Industrie 4.0“ sollte neben einer technologieoffenen Forschungsförderung der Breitbandausbau vorangetrieben und die Etablierung technischer Standards unterstützt werden.
- Damit Industrie 4.0 gelingt, müssen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft/Forschung gemeinsam die richtigen Weichen stellen. Sie sollten dabei ein besonderes Augenmerk auf leistungsfähige digitale Infrastrukturen, auf die Qualifizierung der Mitarbeiter und Unternehmer, auf die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten und deren Finanzierung sowie auf die Vernetzung der Marktteilnehmer legen.
IHKs, Politik, Wissenschaft und andere Akteure sollten Unternehmen, insbesondere KMU, stärker für die Chancen neuer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Kooperationen mit Startups sensibilisieren, denn Industrie 4.0 ist mehr als die Digitalisierung von Produktionsprozessen und Produkten. Die Arbeit der Plattform Industrie 4.0 unter Beteiligung der IHK-Organisation ist dabei ein wertvoller Beitrag.
Das Land sollte sich insbesondere auch auf EU-Ebene für innovationsfreundliche regulatorische Rahmenbedingungen einsetzen. Zudem sollten Akteure in neuen Technologien bei der internationalen Durchsetzung von Standards und Geschäftsmodellen unterstützt werden.
Demonstrationszentren für Industrie 4.0 müssen zügig eingerichtet beziehungsweise ausgebaut werden, auch unabhängig von einer Förderung durch den Bund.
Die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg hat insbesondere den Mittelstand als Zielgruppe identifiziert. Es sollte regelmäßig evaluiert werden, ob die Angebote der Allianz zielgruppengerecht sind und angenommen werden. Ggf. müssen die Angebote angepasst werden.
Bei einer Weiterentwicklung der Allianz sollten Schnittstellen und Überschneidungen mit anderen Initiativen (z. B. Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum, Lernfabriken) sowie die Sichtbarkeit der Angebote in Richtung Industrie – und insbesondere KMU - beachtet werden.
- Clusterpolitik kann als flankierendes Instrument der Standortpolitik unternehmerische Dynamik und Innovation fördern. Basis jeder politischen Aktivität sollten die Bedürfnisse und Aktivitäten der Unternehmen vor Ort sein.
- Die öffentliche Clusterförderung sollte vor allem darauf abzielen, regionale „Stärken zu stärken", sich in erster Linie an den Anforderungen der Unternehmen auszurichten, selbsttragende Wachstumsprozesse anzustoßen und nachhaltige Strukturen zu unterstützen.
Die von der Clusterpolitik propagierte Zielgruppe der KMU sollte stärker adressiert werden. Cluster und Netzwerke müssen KMU beim strategischen Technologie-Monitoring stärker unterstützen, zum Beispiel mit standardisierten Technologie- und Patentrecherchen.
- Die Wirtschaft steht Subventionen und Schutzzölle kritisch gegenüber. Sie konservieren nicht-zukunftsfähige Strukturen und können Gegenmaßnahmen provozieren. Dies wäre für die exportintensive deutsche Industrie fatal. Die Bundesregierung muss nicht nur auf die Einhaltung der WTO-Standards und des EU-Beihilferahmens achten, sondern diese auch von Handelspartnern einfordern.
- Eine im besten Sinne gute und effiziente Wirtschaftspolitik besteht darin, einen verlässlichen Ordnungsrahmen zu setzen und Planungssicherheit zu bieten. Um das Potenzial des Industriestandorts Deutschland auszuschöpfen, sollte die Politik die Standortfaktoren verbessern.
- Wichtig wäre auch, attraktive Ansiedlungsflächen mit international wettbewerbsfähigen Konditionen zu schaffen. Gewerbe- und Industrieflächen sollten die Bedürfnisse der sich immer stärker spezialisierenden Betriebe berücksichtigen. Die Problemlage der Flächenknappheit kann nur über die Region Stuttgart hinaus gelöst werden. Das Land sollte sich für überregionale Modelle sowie Ausgleichsmechanismen für erhöhte Lasten einsetzen und dazu beitragen, dass bezahlbare Wirtschaftsflächen zur Verfügung gestellt werden können. Der Bereich der Logistik sollte hierbei nicht ausgespart werden.
Hintergrund:
Das produzierende Gewerbe in Deutschland trägt ein Viertel zur Wirtschaftsleistung bei - mehr als in den meisten anderen Industrieländern. Baden-Württemberg ist das deutsche Bundesland mit dem höchsten Anteil der Industriebeschäftigten und dem höchsten Industrieanteil am Bruttoinlandsprodukt. Insbesondere die Region Stuttgart mit einer Vielzahl an Global Playern und deren Zulieferern trägt wesentlich hierzu bei. Dieser industrielle Kern bildet die Basis für Arbeitslätze im Dienstleistungsbereich und formt damit das Netzwerk Industrie. Die derzeitige Stärke der deutschen Industrie darf jedoch nicht als Selbstverständlichkeit angenommen werden. Auch in der Vergangenheit ging manche vermeintliche Vorzeigebranche verloren oder wanderte ab. Zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit ist die Industrie auf eine leistungsfähige Infrastruktur, eine verlässliche Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sowie gut ausgebildete Fachkräfte und Forscher angewiesen. Tatsächlich sind die öffentlichen Infrastrukturinvestitionen nicht ausreichend. Die Mehrheit der Industrieunternehmen sieht in hohen Energie- und Rohstoffpreisen ein großes Risiko für ihre geschäftliche Entwicklung. Neben Sorgen um die Arbeitskostenentwicklung erweist sich der Fachkräftemangel zunehmend als Engpass für die Industrieunternehmen. Auf internationaler Ebene bestehen weiterhin Abschottungsreflexe in einzelnen Branchen, wie etwa im Automobilsektor, die den Wettbewerb zu Lasten der deutschen Unternehmen verzerren.Es sind verstärkt Tendenzen festzustellen, dass die Politik gezielt bestimmte Technologien fördert. Der Staat wäre indes überfordert, würde er all diese Ideen prüfen und bewerten wollen und für von ihm als zukunftsträchtig eingeschätzte Bereiche fördern wollen.Die Politik beabsichtigt Gründungen sowie deren Wachstum durch erleichterten Kreditzugang und Unterstützung bei der Erschließung internationaler Märkte zu fördern. Es soll eine Strategie zur europäischen Normung vorgelegt werden, die den Bedürfnissen der Industrie gerecht wird. Die europäische Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsinfrastrukturen sollen modernisiert werden. Energieintensive Industrien sollen durch Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen unterstützt werden.
Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, das Land als Standort industrieller Produktion zu stärken. Im Ballungsgebiet der Region Stuttgart besteht eine hohe Nachfrage nach Wirtschaftsflächen. Diese kann häufig nicht oder nur zum Teil erfüllt werden. Insbesondere im Bereich Logistikflächen besteht ein akuter Mangel. - Parallelstrukturen in der Außenwirtschaftsförderung vermeiden
Positionen:
- Die Europäische Union (EU) sollte nur dann Förderrichtlinien schaffen, wenn ein europäischer Mehrwert erreicht wird. Neue EU-Strukturen können nur erfolgreich sein, wenn sie auf erprobten nationalen Außenwirtschaftsförderungen aufbauen. Auch sollten keine EU-Gelder, die zu Lasten funktionierender Public-Private-Modelle der Außenwirtschaftsförderung gehen – wie zum Beispiel der bilateralen Auslandshandelskammern (AHKs) weltweit – eingesetzt werden.
- Der Wirtschaft sollte mehr Raum in der Entwicklungspolitik eingeräumt werden. Die stärkere Einbindung der deutschen Wirtschaft in die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sollte durch Ausbau der Kooperation von Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Auslandshandelskammern (AHKs) mit EZ-Organisationen und Partnern vor Ort erfolgen. Ziel muss es sein, die Privatwirtschaft in Entwicklungsländern für nachhaltiges Wachstum aufzubauen, was langfristig zu einer stabilen und werteorientierten Zivilgesellschaft führen kann.
Hintergrund:Die EU-Kommission zieht die Außenwirtschaftsförderung an sich. Außenwirtschaftsförderung hat sich bislang als Aufgabe der Mitgliedstaaten bewährt. Als Teil des „Small Business Act“ und des stärkeren außen- und handelspolitischen Auftritts hat die EU zur Unterstützung von KMU auf internationalen Märkten neben dem bereits EU-weit agierenden Beratungsnetzwerk Enterprise Europe Network auch European Business Centres eröffnet. Mit der EU-Internationalisierungsstrategie hat sich diese Tendenz verstärkt.Die Hauptakteure der Außenwirtschaftsförderung die von den Unternehmen in der Region genutzt werden sind die deutschen Auslandsvertretungen, die Auslandshandelskammern (AHKs) und die Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (gtai). Alle Bundesländer unterstützen ihre auslandsorientierte Wirtschaft mit zusätzlichen landeseigenen Programmen. Ergänzend dazu hat die Europäische Union eine unterstützende Rolle neben der Organisation der Vereinten Nationen (UNO)/Weltbank und Regionalen Entwicklungsbanken. - Kapitalbasis verbessern, Finanzierungsalternativen ausweiten, Bürgschaftsbank und MBG stärken
Positionen:
- Die Förderinstrumente für Unternehmensbeteiligungen sollten auch auf weniger wachstumsstarke Unternehmen und kleinere Betriebe ausgerichtet werden.
- Der Wagniskapitalmarkt sollte weiterentwickelt und den KMU stärker zugänglich gemacht werden. Der Wagniskapitalfonds des Landes sollte langfristig weiter aufgestockt werden.
- Um KMUs, Startups und Jungunternehmen die Finanzierung ihrer Vorhaben zu erleichtern, sollten bei der Entwicklung neuer Förderprogramme neben den etablierten Verfahren auch neue Wege in Betracht gezogen werden. Beispielhaft könnte eine Direktbeantragung durch die Unternehmen bei den Förderinstituten geprüft werden.
- Ein breites Angebot an Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen sowie Risiko- und Wagniskapital von öffentlicher und privater Seite erleichtert die Finanzierung sowohl von Investitions- und Innovationsvorhaben als auch von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Notwendig ist nach Meinung der Wirtschaft eine weitere Stärkung der Bürgschafts- und Beteiligungsangebote der beiden Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft.
- Die Wirtschaft hält auch speziell auf Innovationsfinanzierungen und Startups zugeschnittene Kredit- und Bürgschaftsprogramme für erforderlich, beispielsweise mit Haftungsfreistellungen für die durchleitenden Hausbanken. Auch für KMU mit mangelnden Sicherheiten sind hohe Haftungsfreistellungen der Hausbanken durch die Förderbank attraktiver und mit einem höheren Fördereffekt verbunden als eine Zinssubvention.
- Daneben gilt es gesetzliche Hemmnisse für Investoren abzubauen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für private Co-Investoren zu verbessern. Die Landesregierung sollte hierzu auf Bundesebene entsprechende Initiativen einleiten.
- Es sollten stärkere Anreize zur Durchleitung von Förderdarlehen geschaffen werden, zum Beispiel durch höhere Margen oder einfachere Antragsprozesse.
- Bei der Entwicklung neuer Förderprogramme auf Landesebene sollte darauf geachtet werden, dass diese mit entsprechenden Programmen des Bundes kompatibel sind.
Hintergrund:
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche in der Region Stuttgart zahlreich vertreten sind, haben immer noch Probleme, ausreichend Eigenkapital für Finanzierungen bereit zu stellen. Härtere Risikoprüfungen bei der Kreditvergabe in Folge der Finanzmarktkrise verschärfen das Problem. Dazu kommt, dass der deutsche Wagniskapitalmarkt im Vergleich zu anderen Hochtechnologienationen deutlich schwächer entwickelt ist. Vorhandene Angebote sind oft zu unattraktiv oder entsprechen nicht den Anforderungen der Betriebe. Dadurch werden Innovationsanstrengungen der Betriebe zunehmend durch fehlendes Eigenkapital limitiert. KMU können dadurch kaum noch in Projekte investieren, die sich erst mittel- oder längerfristig auszahlen.
Als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft sind die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg wichtige Akteure der Wirtschaftsförderung im Land. Mit Ihren Bürgschaften und Beteiligungen, die den Steuerzahler nicht belasten, leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der Unternehmensfinanzierung und von Existenzgründungen und damit zur Sicherung der bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen. Diese Art der öffentlichen Förderung hat – im Gegensatz zu direkten Kapital- und Zinssubventionen – den Vorzug wirtschaftlicher Neutralität. Trotz des bestehenden Angebotes sind die Finanzierungsbedingungen insbesondere für innovative Startups und High-Tech-Gründungen jedoch oftmals schwierig. Für die Hausbanken sind die Margen zur Durchleitung von Förderdarlehen an neue und bestehende Unternehmen und die damit verbundenen Antragsprozesse offenbar weniger attraktiv.
- EU: Innovationspolitik marktnah und innovationsfördernd gestalten
Positionen:
- Durch marktnahe Ausgestaltung und unternehmensfreundliche Anforderungsprofile der europäischen Forschungsförderung kann die Unternehmensbeteiligung bei EU-Förderprogrammen erhöht werden. Als Beispiele können hierbei das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ZIM“ aus Deutschland sowie die EU Förderinstrumente „Fast Track to Innovation“ und das „KMU-Instrument“ dienen. Es handelt sich hierbei um technologieoffene, unbürokratische Förderinstrumente, die auf die Bedürfnisse der KMU zugeschnitten sind. Die positiven Erfahrungen mit den beschleunigten und weniger bürokratischen Antragsverfahren könnten für andere Bereiche der EU-Forschungsförderung übernommen werden.
- Der Anreiz sich als KMU um eine EU-Forschungsförderung zu bewerben würde durch eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der Antragsverfahren und Abrechnungsvorschriften deutlich steigen. Ebenso ist die Erfolgsquote einer Antragstellung für ein KMU mit entscheidend, ob ein Förderprogramm als attraktiv empfunden wird. Ein ungünstiges Verhältnis von gestellten Anträgen zu tatsächlich geförderten Projekten (gerade beim KMU-Instrument) kann mit ein Grund sein, warum sich nicht eine höhere Anzahl an KMU um europäische Forschungsförderung bemüht.
- Die EU-Förderkulisse schließt durch die europäische KMU-Definition (Unternehmen bis einschließlich 249 Mitarbeiter) wichtige Teile des deutschen Mittelstands aus. Die Wirtschaft setzt sich deshalb für eine Erweiterung der Zielgruppe ein, die auch Unternehmen zwischen 250 und 500 Mitarbeitern miteinschließt. Dies könnte bei der Neugestaltung von Förder(rahmen)programmen zu mehr Unternehmensbeteiligung führen. Außerdem kann die Teilnahme größerer und innovativer Unternehmen auch die Beteiligung von kleinen Unternehmen an EU-Förderprojekten begünstigen, da diese von größeren Projektpartnern mit mehr Erfahrung in der Antragstellung und Ressourcen hinsichtlich Projektkoordination profitieren können und dadurch die Beteiligungshürden für kleine Unternehmen sinken.
- Die IHK setzt sich generell für eine technologieoffene Gestaltung der Innovationsförderprogramme ein. Zudem sollte auch Anträgen mit niedrigerer Innovationshöhe, aber vorhandener Marktrelevanz der angestrebten Innovation, der Zugang zur öffentlichen Forschungsförderung ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang würde die Prüfung, welchen realistischen positiven Einfluss das Vorhaben auf die Unternehmensentwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens vermuten lässt, zu einem wichtigen Kriterium werden.
- Die IHK begrüßt, dass die EU-Kommission künftig verlangt, die Wirkung der Maßnahmen vorher aufzuzeigen und regt an, die Wirtschaft in diese Evaluierung sowie bei der Projektauswahl, Implementierung und ex-post-Bewertung einzubinden.
- Zur Förderung des grenzüberschreitenden, europaweiten Zugangs von Unternehmen zu Wissen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollte ein Ausbau der Wissens- und Technologietransferstrukturen sowie eine adäquate Koordination von vorhandenen Netzwerken angestrebt werden.
- Die Wirtschaft plädiert für eine konsequente Weiterentwicklung des einheitlichen EU-Patents und die entsprechende Gerichtsbarkeit. Beides dient dazu den Unternehmen einen günstigen Schutz(raum) für ihr geistiges Eigentum in der Europäischen Union bereitzustellen.
- Innovationsvorhaben benötigen zum Erfolg die passende Finanzierung. Ein breites Angebot verschiedene Finanzierungsformen ermöglichen den innovierenden Unternehmen schneller zu einer passenden Finanzierung zu gelangen und dadurch neue Entwicklungen auch schneller auf dem Markt platzieren zu können, was im Innovationswettbewerb entscheidend ist. Die Rahmenbedingungen entscheiden, ob einzelne Finanzierungsformen ihre Vorteile ausspielen können und durch die Unternehmen sinnvoll nutzbar sind. Die IHK schlägt vor, dass bestehende Rahmenbedingungen immer unter diesem Gesichtspunkt hinterfragt werden und offensichtliche Hürden und Hemmnisse (z.B. grenzüberschreitende Anerkennung der rechtlichen Form von Wagniskapitalfonds, Vermeidung von Doppelbesteuerung) thematisiert werden. Wichtig ist auch die Anschlussfähigkeit mit weiteren Finanzierungsinstrumenten, wie etwa Beteiligungsfinanzierungen oder traditionelle Darlehen. Auch die EU-Strukturfonds könnten verstärkt für Innovationsprojekte nutzbar gemacht werden.
Hintergrund:
Um im internationalen Wettbewerb der großen Wirtschaftsregionen zu bestehen, hat sich die EU mit der „Europa 2020“-Strategie unter anderem das Ziel gesetzt, drei Prozent des Bruttosozialprodukts für Forschung und Entwicklung auszugeben, was jedoch bisher nicht erreicht wird. Gleichzeitig sollen hierdurch wichtige Wachstumsimpulse gesetzt werden, denn es sind besonders die innovativen Unternehmen und insbesondere KMU, die mit neuen Produkten und Prozessinnovationen überproportional für Wachstum und Beschäftigung sorgen.Es zeigt sich jedoch, dass immer weniger Unternehmen eine EU-Forschungsförderung beantragen. Ihr Anteil an den Fördermitteln ist seit 1991 von über 60 Prozent auf unter 25 Prozent gesunken. Gründe hierfür sind beispielsweise lange Wartezeiten bis zum Projektstart verglichen mit nationalen Förderprogrammen, thematische Ausschreibungen mit scheinbar nicht ausreichend großer Marktrelevanz sowie bürokratische Hürden beim Antrags- und Abrechnungsverfahren. Umfrageergebnisse belegen zudem, dass Förderprogramme der EU gegenüber nationalen oder regionalen (insbesondere von KMU) als weniger attraktiv bewertet werden und überwiegend von Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern genutzt werden. Die Zielgruppe der KMU wird in der bestehenden EU-Förderkulisse nur unzureichend erreicht, das Innovationspotenzial durch den Wissens- und Technologietransfer über Ländergrenzen hinweg somit nur unzureichend ausgeschöpft. Gerade für die Unternehmen der im Zentrum Europas gelegene Innovationsregion Stuttgart könnten adäquat und marktnah gestaltete EU-Förderprogramme als Stimulus wirken, um neue Innovationspartnerschaften zu anderen Regionen Europas aufzubauen. Eine auf einzelne Technologien ausgerichtete EU-(Forschungs-) Förderung würde dies erschweren und zudem die Wettbewerbsneutralität gefährden. Die EU-Mitgliedstaaten haben verschiedene wirtschaftliche Strukturen sowie gänzlich unterschiedliche Stärken im Technologiebereich und Technologieniveaus.Neben der Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gibt es weitere durch die EU-Innovationspolitik beeinflussbare Rahmenbedingungen, welche sich auf die Region Stuttgart innovationsfördernd auswirken können, etwa durch effizienteren Schutz geistigen Eigentums oder bei der Finanzierung grenzüberschreitender Innovationsaktivitäten. - Technologietransfer intensivieren und Transferangebote für KMU besser im Land zugänglich machen
Positionen:
- Technologietransfer unterstützen: Die IHK begrüßt die Haltung der Landesregierung dem Erhalt und dem Ausbau der Innovationsfähigkeit der baden-württembergischen Unternehmen, insbesondere bei KMU, hohe Priorität einzuräumen, um die technologische Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern. Die Innovationsstärke bei den KMU lässt seit Jahren kontinuierlich nach. Um hier gegenzusteuern wird der öffentlichen Technologietransferunterstützung eine wichtige Rolle beigemessen (siehe u.a. am „Wirtschaftsdialog Technologietransfer“ des Wirtschaftsministeriums). Die IHK sieht in der adäquaten Bereitstellung und Weiterentwicklung von Technologietransferinstrumenten und –maßnahmen eine Daueraufgabe für alle beteiligten Akteure. Dies schließt auch die regelmäßige Überprüfung und kritische Hinterfragung von steuerfinanzierten Angeboten ein, schließlich sind die Relevanz und der Erfolg der Unterstützungsangebote nur dann gegeben, wenn sich diese am Bedarf der Unternehmen orientieren. Laut aktueller IHK-Umfrage zur Technologiepolitik hat bspw. der Bekanntheitsgrad von Landesagenturen in den letzten Jahren zugenommen, jedoch wirkt sich dies nicht auf deren Nutzungsgrad seitens der Unternehmen aus.
- Die IHK begrüßt die die Entwicklung neuer Transferstrategien und Einrichtung effizienter Unterstützungsstrukturen, dort wo diese notwendig sind. Unternehmen können nur von Unterstützungsangeboten profitieren, die mit dem schnellen Wandel der Technologien und Anforderungen, denen die Betriebe in der Region ausgesetzt sind, auch Schritt halten können. So hat das Land Baden-Württemberg beispielsweise zeitnah auf den ansteigenden Unterstützungsbedarf der Unternehmen im Bereich Digitalisierung reagiert (Digitale Agenda 2020+, Strategiepapier Forward IT, Allianz Industrie 4.0, Kompetenzzentren, etc.). Die IHK rät zur Vorsicht, neue Angebote nicht zu früh in der generellen Grundausrichtung neu ausrichten zu wollen, bevor diese sich überhaupt etablieren sowie ihre Sichtbarkeit, ihre Nachfrage durch die Unternehmen und ihr Leistungsvermögen nachweisen konnten. Gleichzeitig sieht die IHK es als sinnvoll an, dass die Evaluation der neu eingerichteten Angebote frühzeitig stattfindet, um die Angebote an den realen Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten und wenn nötig auch Angebote mit geringem Nutzwert frühzeitig einzustellen, damit das eingesetzte Geld für andere Angebote mit höherem Nutzwert für die Unternehmen Verwendung finden kann.
- Die IHK rät dazu, neue Angebote auf Schnittstellen/Überschneidungen mit anderen Angeboten oder Initiativen zu prüfen und bei Bedarf eine Aufgabenfokussierung vorzunehmen oder Synergien durch Nutzung bereits bestehender Angebote und Strukturen zu schaffen. Die IHK weist darauf hin, dass die Stärke des baden-württembergischen Wissens- und Technologietransfersystems in seiner Vielfalt und Dezentralität mitbegründet liegt, jedoch durch die zunehmende Anzahl an Unterstützungsangeboten die Gefahr besteht, dass eine nicht effiziente Mehrfachförderung stattfindet und Fördergelder in Doppel- oder Mehrfachstrukturen fließen anstatt ihre maximale Wirkung bei den zu unterstützenden Unternehmen entfalten zu können.
- Aktivitäten zur Technologietransferunterstützung verstärkt für den Wissens- und Technologietransfer zwischen Unternehmen, und hierbei im speziellen auch zwischen etablierten Unternehmen und Start-ups, zu fördern, hält die IHK für einen sinnvollen Ansatz. Dies würde - neben dem Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft - die nicht optimale Gründungsdynamik in der Region Stuttgart auch unter dem Gesichtspunkt Wissens- und Technologietransfer kompensieren.
- Aktives Technologie-Scouting findet bei einem Großteil der Unternehmen in sehr geringem Maße oder gar nicht statt. Gerade KMU benötigen geeignet aufbereitetes Technologie- und Innovationswissen der Forschungseinrichtungen, damit diese schnell und einfach erkennen können, ob eine Technologie für Sie geeignet ist. Die IHK regt an, die Forschungsthemen sowie die Beratungs- und Transferangebote der Forschungseinrichtungen unter dem Gesichtspunkt der Zielgruppe KMU zu prüfen. Ausgehend von dieser Bestandsaufnahme bietet es sich an, kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, damit das Angebot stärker auf KMU ausgerichtet werden kann. Nutzbringend könnte in diesem Zusammenhang eine Vernetzung der Technologietransfermanager der Kammern und den Transferverantwortlichen der Hochschulen sein, um zum einen im Dialog mit der „Sicht von außen“ und der „Sicht von innen“ zu neuen Erkenntnissen zu kommen und zum anderen, dass die Hochschulvertreter sich gegenseitig Verbesserungsmöglichkeiten vorstellen und voneinander lernen können. Auch könnten Personalstellen an Hochschulen, die als Gegenstücke zu den bei den Kammern angestellten Technologietransfermanagern fungieren, eine Verbesserung für die Kontaktvermittlung zwischen KMU und Technologieangebot/Forschungspartner herbeiführen.
- Aktives Technologie-Scouting für KMU soll auch die im Koalitionsvertrag angekündigte „Innovationswerkstatt“ betreiben. Dies stellt in den Augen der IHK ein sinnvolles Unterstützungsangebot für KMU dar, denn dies ermöglicht den KMU frühzeitig mit neuen Technologieentwicklungen in Kontakt zu kommen, diese auf ihre Relevanz hin zu prüfen und bei vorhandener Eignung schnell im eigenen Betrieb umzusetzen. Die IHK regt an, dass als Ergänzung zur Trendforschung durch die Innovationswerkstatt auch KMU-gerechte Angebote für ein strategisches Technologie-Monitoring entwickelt und angeboten werden, um einen deutlichen Mehrwert für die KMU zu generieren.
- Die IHK begrüßt die Absicht der Landesregierung weiterhin für eine stabile Hochschulfinanzierung zu sorgen, die Vernetzung zwischen Forschungseinrichtungen zu stärken und die anwendungsorientierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen weiter zu entwickeln. Die Betriebe der Region Stuttgart profitieren in hohem Maße von der Diversität und hohen Qualität der regionalen Forschungslandschaft. Diese ermöglicht wertvolle betriebliche FuE-Tätigkeiten in der Region auszuüben, was gut für die Betriebe und den regionalen Wirtschaftsstandort ist. Die Forschungseinrichtungen profitieren nicht nur finanziell, sondern auch intellektuell indem technische Problem- und Fragestellungen der Unternehmen wertvolle Impulse für eigene Forschungsaktivitäten liefern können.
- Die IHK schlägt vor ein Augenmerk darauf zu richten, welche sinnvollen Anreize für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen geschaffen werden können, damit diese sich der Zielgruppe KMU besser und transparenter präsentieren und wie für die Forschungseinrichtungen die Realisierung kleinvolumiger FuE-Vorhaben attraktiver wird. Hierfür sind finanzielle Anreize denkbar, wie beispielsweise die Ausweisung von Transferbudgets für KMU-orientierte Transfertätigkeiten, aber auch einfache strukturell-organisatorische Veränderungen innerhalb der Forschungseinrichtungen, die beispielsweise den Bearbeitungsaufwand minimieren, könnten die Rahmenbedingungen günstig beeinflussen.
- Neben dem reinen Wissens- und Technologietransfer, wäre eine weitere Möglichkeit im Austausch von FuE-Personal zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu sehen, wovon die Betriebe deutlich profitieren könnten.
Hintergrund:
Die Region Stuttgart besitzt eine hohe Dichte an Forschungseinrichtungen sowie viele innovative Großunternehmen und große Mittelständler. Hieraus begründet sich zum großen Teil, die durch das Statistische Landesamt belegte sehr starke Stellung der Region im Vergleich nationaler und europäischer Innovationsregionen. Aus dieser an und für sich positiven Sonderstellung erwächst jedoch die Gefahr, dass sich das regionale Forschungs- und Entwicklungsnetzwerk primär an die Bedürfnisse der größeren und finanziell potenteren Unternehmen ausrichtet und KMU dabei das Nachsehen haben, wenn es darum geht das technologische Know-how der öffentlichen Forschung in die eigenen Betriebe zu transferieren. Erhebungen der letzten Jahre zur Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Region zeigen, dass hier eine erkennbar defizitäre Entwicklung vorliegt. Eine permanent niedrige Innovationsleistung bei KMU bzw. eine noch weitere Verschlechterung derselben, lassen bedrohliche Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Region Stuttgart vermuten. Schließlich begründet sich die heutige Stärke der Region auch zu einem großen Teil auf dem breit diversifizierten, eng vernetzten und innovativen Mittelstand ergänzt durch viele spezialisierte und nicht minder technisch versierte Klein- und Kleinstunternehmen. Als industriell geprägter Wirtschafsstandort mit hohem Lohnniveau wird die Region Stuttgart zukünftig noch stärker darauf angewiesen sein, neues Wissen schnell in am Markt erfolgreiche Produkte umzusetzen. Wenn das Innovationspotenzial der KMU nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wird, kann die einfache Folge sein, dass viele KMU nicht mehr wettbewerbsfähig sind und vom Markt verschwinden. Schwerwiegender wäre allerdings, wenn hierdurch das regionale Forschungs- und Entwicklungsnetzwerk deutliche Lücken bekommt und hierdurch der Trend bei den größeren Unternehmen zur Verlagerung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen ins Ausland begünstigt wird, da die Qualität des FuE-Standortes sinkt. Durch die abfließenden Forschungs- und Entwicklungsgelder könnte sich dieser Prozess zu einer Abwärtsspirale mit gravierenden Auswirkungen für die regionale Wirtschaftsstruktur entwickeln. - FuE-Aktivitäten im Land breitenwirksam fördern, Innovationsgutscheinsystem ausbauen
Positionen:
- Die Leistungsfähigkeit von Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg in den Bereichen Forschung, Lehre und Technologietransfer sollte weiter erhöht werden Die regionale Forschungslandschaft ist wichtiger Faktor für die Innovationsfähigkeit der Betriebe der Region Stuttgart, da hieraus einerseits der Fachkräftenachwuchs erwächst und andererseits diese als Kooperationspartner für FuE-Projekte auftritt. Eine weiterhin FuE-starke Region Stuttgart sollte erhalten bleiben, auch um im internationalen Kontext aufzuholen. Notwendig sind hierfür weitere öffentliche Investitionen in Lehre, Forschung, Innovation und Infrastruktur – und zwar zusätzlich zum Hochschulfinanzierungsvertrag 2015-2020. Dies auch im Kontext dem FuE-Fachkräftemangel entgegenzuwirken, denn aktuell sehen sich deutlich mehr Unternehmen (57 %) als noch vor fünf Jahren (48 %) durch fehlendes FuE-Fachpersonal in ihren Innovationsaktivitäten beeinträchtigt. Auch sollte geprüft werden, ob die Lehrqualität durch Gewinnung internationaler Spitzenkräfte und die Verringerung der studentischen Betreuungsquote der Professoren, weiter erhöht werden kann.
- Die IHK schlägt mehrere Verbesserungen vor, um die FuE-Förderung zu optimieren, mit dem Ziel die nachgelassene FuE-Tätigkeit der regionalen kleinen und mittleren Betriebe zu stimulieren und zu stärken. Je attraktiver die Ausgestaltung der FuE-Förderung ist, umso besser können Betriebe angesprochen werden, die bisher von der Inanspruchnahme einer Projektförderung aufgrund unattraktiver Rahmenbedingungen Abstand genommen haben. So sollte die Transparenz der FuE-Förderprogramme weiter verbessert (beispielsweise durch Bündelung von Einzelprogrammen) und die Antragsverfahren weiter vereinfacht werden. Das Landesprogramm „Innovationsgutscheine“ ist ein Paradebeispiel eines stark entbürokratisierten Förderinstruments. Dieses sollte auf mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigen erweitert und die maximale Projektgröße deutlich erhöht werden, damit die bestehende „Förderlücke“ zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes geschlossen wird.
- Die IHK plädiert dafür, dass die Landesregierung sich grundsätzlich für eine breitenwirksame FuE-Förderung einsetzen soll, bei der die Betriebe selbst entscheiden können, welche Innovationsprojekte sie für wichtig erachten. Laut aktueller IHK-Umfrage zur Technologiepolitik hat der Anteil der Unternehmen, der eine auf einzelne Zukunftsfelder ausgerichtete öffentliche Wirtschaftsförderung befürwortet, in den letzten fünf Jahren auf jetzt noch 49% abgenommen. Gerade im digitalen Wandel müssen Unternehmen flexibel und zeitnah auf neue Geschäftsmodelle und Technologien reagieren. Öffentliche Wirtschaftsförderung kann dem nur Rechnung tragen, wenn diese möglichst technologieoffen erfolgt. Eine grundsätzliche thematische Einengung sollte daher nicht befürwortet werden.
- Die IHK begrüßt es, dass die Landespolitik die Rahmenbedingungen für FuE weiter verbessern will, indem sie sich auf Bundesebene weiter für die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung in Ergänzung zur bereits bestehenden Projektförderung stark macht und regt an, dass hierbei auch große Unternehmen nicht per se ausgeschlossen werden. Auch bei diesen kann eine steuerliche FuE-Förderung weitere FuE-Investitionen auslösen, die letztlich auch KMU zugute kommen kann.
- Die IHK sieht es als sinnvoll an, dass Förderprogramme auf Effizienz, Effektivität und Kostentransparenz hin überprüft werden, damit das eingesetzte Geld bestmöglichen Nutzen in den Betrieben bewirken kann. Förderangebote bzw. -programme, die verzichtbar sind, sollten gestrichen werden. Das Fördercontrolling darf dabei die Antragstellung und die Förderungsabwicklung nicht bürokratisieren.
Hintergrund:
Vorhandene Förderprogramme für Forschung und Entwicklung (FuE) sind für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oft zu bürokratisch und deshalb mit einem zu hohen Aufwand für die Antragstellung verbunden. Dies führt dazu, dass die meisten Programme von kleinen und mittleren Betrieben wenig genutzt werden. Eine Ausnahme bilden die Innovationsgutscheine des Landes für kleine Unternehmen bis zu 100 Beschäftigten, mit denen extern vergebene FuE-Aufträge gefördert werden. Bei den Innovationsgutscheinen ist es gelungen, den Antragsaufwand auf ein Minimum zu beschränken und auch das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dadurch konnten die Innovationsaktivitäten vieler Betriebe wirkungsvoll unterstützt werden.Laut aktueller IHK-Umfrage zur Technologiepolitik hat sich die Kooperationsneigung der Unternehmen im FuE-Bereich in den letzten Jahren insgesamt deutlich erhöht. Zunehmende technische Komplexität von Produkten und immer kürzere Produktzyklen führen dazu, dass viele Unternehmen Innovationen nicht mehr im Alleingang entwickeln. Sie setzen deshalb auch zum Teil stärker auf Innovationspartner wie Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. - Öffentliche Clusterförderung auf Technologiebedarf und KMU ausrichten
Positionen:
- Die politische Clusterförderung unterliegt den gleichen Beurteilungs- und Kritikpunkten wie alle Subventionen (z.B. Eingriff in das Marktgeschehen, Wettbewerbsverzerrung, Fehlallokation, Höhe). Auf Dauer gesehen erscheint es daher sinnvoll, dass sich Clusterinitiativen selbst tragen, bzw. sich nach einer öffentlichen Anschubförderung zumindest zu einem maßgeblichen Anteil selbst finanzieren. Hierdurch wird das Risiko der Fehlallokation der eingesetzten Gelder minimiert. Gleichzeitig ist die finanzielle Beteiligung der Clustermitglieder ein starkes Indiz darüber, ob das Clustermanagement einen dementsprechenden Mehrwert für die Unternehmen erzeugt oder der thematische Schwerpunkt der Clusteraktivität überhaupt noch essenziell ist. Nicht alle Technologiethemen bedürfen eines dauerhaften oder längerfristigen Zusammenschlusses in Form eines Netzwerks oder Clusters. Eine Clusterförderung die der Aufrechterhaltung eines Clusters dient (z. B. für ein Clustermanagement) sollte daher zeitlich begrenzt und degressiv ausgestaltet werden. Hierdurch wird auch die Gefahr minimiert, dass eine politisch motivierte, zentrale Lenkungswirkung der öffentlichen Clusterförderung das unternehmerische Handeln, welches auf dem autonomen Abwägen von Chancen und Risiken bezüglich Märkten und Technologien beruht, überlagert.
- Ob ein Cluster erfolgreich ist und den entsprechenden Mehrwert für die Mitgliedsunternehmen und insbesondere für KMU bereitstellen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Die zunehmende Professionalisierung und Qualität des Clustermanagements ist ein Faktor. Durch eine zunehmende Professionalisierung und die regelmäßige Anpassung der Clusterarbeit an die Bedürfnisse und Aktivitäten der Unternehmen kann eine hohe Zufriedenheit bei den Mitgliedsunternehmen erzeugt werden, die wiederum notwendige Voraussetzung für die Nachhaltigkeit und den Bestand eines Cluster ist. Die IHK begrüßt daher die Schwerpunktverlagerung der Clusterförderung, weg von Quantität und Basisfinanzierung, hin zu mehr Qualität in Form von Managementprofessionalisierung und Qualitätsevaluierung. Cluster und Netzwerke sollten KMU beim strategischen Technologie-Monitoring stärker unterstützen, zum Beispiel mit standardisierten Technologie- und Patentrecherchen.
- KMUs als propagierte Zielgruppe in Clustern und Netzwerken sind immer noch unterrepräsentiert und profitieren in manchen Bereichen nicht so stark von einer Clustermitgliedschaft wie größere Unternehmen. In diesem Zusammenhang könnte es sich anbieten, die KMU-Freundlichkeit und/oder den Clusternutzwert aus Sicht der KMU als Qualitätsindikator/en bei der Clusterqualitätsevaluierung mit zu betrachten.
- Umfragen zeigen, dass die Geheimhaltung von Know-how einen guten Teil der Unternehmen von einem Engagement in Clustern und Netzwerken abhält. Um dem entgegenzuwirken, bietet es sich an, wenn Cluster und Netzwerke – evtl. im Zusammenspiel mit der ClusterAgentur BW - klare und verbindliche Regeln für den Umgang mit Wissen und Technologien und Patenten festlegen und dieser Aspekt einen hohen Stellenwert in der Kommunikation nach außen bekommt, damit Ängste und Eintrittsbarrieren bei den KMU abgebaut werden.
- Die IHK regt an mit Blick auf die von der Politik angestrebte Internationalisierung von Clustern und Netzwerken, den tatsächlichen Bedarf der Unternehmen zu ermitteln. Manche Clusterziele werden nur von einer Minderheit der Clustermitglieder als Mehrwert angesehen. Landesweite Umfrageergebnisse zeigen, dass das Thema Außendarstellung und Internationalisierung von weniger als einem Viertel der Befragten als Nutzen angesehen wird. Demgegenüber könnte eine bessere Unterstützung der KMU seitens der Cluster beim Erkennen wichtiger technologischer Entwicklungsrichtungen zu einer höheren Zufriedenheit bei den KMU führen.
- Ergänzend könnte die Verstärkung der Verbundforschung und des personellen Austauschs zwischen KMU und Forschungseinrichtungen die Clusteraktivitäten unterstützen.
Hintergrund:
Clusterpolitik ist ein Baustein der Innovations- und Industriepolitik und soll insbesondere den KMU unterstützend zugute kommen. Sie kann im kooperativen Zusammenspiel zwischen Forschung und Wirtschaft, aber auch zwischen Clusterunternehmen untereinander, zu neuen Innovationen führen und zusammen mit anderen Clusterzielen (wie beispielsweise der Unterstützung bei der Internationalisierung) die Unternehmensentwicklung und die unternehmerische Dynamik in der Region fördern. Die Förderkulisse bewegt sich in den letzten Jahren weg von der Stimulierung der Gründung neuer Clusterinitiativen und der Finanzierung Cluster-interner FuE-Projekte, hin zu einer Förderung, welche die Professionalisierung und Qualitätserhöhung der Clustermanagementeinheiten der existierenden Cluster zum Ziel hat. In diesem Zusammenhang wurde das Qualitätslabel „Cluster-Exzellenz Baden-Württemberg“ und die ClusterAgentur BW ins Leben gerufen.Das über die letzten Jahre zunehmende Engagement von Unternehmen in Clustern und Netzwerken aktiv zu werden belegt, dass durch die Clusterförderung ein wirklicher Mehrwert für die Wirtschaft geschaffen wird. Eine Umfrage des BWIHK zur Technologiepolitik des Landes zeigt, dass sich immer mehr Unternehmen in Netzwerken einbringen, mehr als ein Drittel aller Unternehmer in mindestens einem technologieorientierten Cluster engagiert ist und über 80 % mit der Clusterarbeit zufrieden oder sogar sehr zufrieden sind. Es zeigt sich aber auch, dass mehr als die Hälfte der Zielgruppe KMU kein für sich geeignetes Netzwerk oder Cluster kennt. KMU profitieren in der Eigenwahrnehmung zudem weniger stark als größere Unternehmen von der Clustermitgliedschaft, wenn es um Informationen zu aktuellen technologischen Entwicklungen oder um Kontaktanbahnungen zu Forschungseinrichtungen geht. Viele Clusterinitiativen, wie etwa die Exzellenzcluster der Universitäten, sind schwerpunktmäßig auf die größeren Unternehmen und auf aktuelle Trendtechnologien ausgerichtet und damit für viele Klein- und Mittelbetriebe weniger geeignet. Eine Fraunhofer-Analyse zum Technologie- und Clusterbedarf kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zeigt, dass die Unternehmen einen sehr differenzierten Unterstützungsbedarf auch außerhalb der Trendtechnologien haben. - Alternative Antriebe technologieoffen fördern
Positionen:
- Die IHK begrüßt es, dass die Landespolitik die Automobilbranche, angesichts ihrer weiteren Entwicklungsschritte im Bereich Digitalisierung und Nachhaltigkeit, und den damit zusammenhängenden Herausforderungen, unterstützen will. Die IHK weist nachdrücklich darauf hin, dass in einem freien marktwirtschaftlich-orientierten Ordnungsrahmen die Aufgabe der Politik in erster Linie darin bestehen sollte, Ziele vorzugeben, aber nicht den Weg zum Ziel zu definieren. Die Wahl der Technologien und die Art der Umsetzung, um diese Ziele zu erreichen, sollten den Forschungsabteilungen der Industrie überlassen werden. Mit der Fokussierung auf nur eine Art zukünftiger Fahrzeugtechnologie (wie beispielsweise das batteriebetriebene Fahrzeug) ist immer die Gefahr verbunden, dass die Entwicklung ergänzender oder gar überlegener Technologien verzögert oder verhindert wird. Die öffentliche Unterstützung umweltverträglicher Antriebstechnologien sollte daher technologieoffen und ohne Diskriminierung der vorhandenen und neuartigen, alternativen Technologien erfolgen.
- Aufgrund der großen Herausforderungen, vor denen die kleinen und mittleren Kfz-Zulieferer in der Region stehen, sollten bei der Finanzierung von FuE-Projekten für alternative Antriebe unterstützt werden, etwa durch speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittene Förderdarlehen. Weiter sollte der Technologie- und Wissenstransfer in die Automotive-Zulieferbetriebe intensiviert werden, um den regionale FuE-Standort weiterhin stark zu halten, da die Gefahr besteht, dass eine Abschwächung einen sich selbstverstärkenden Negativtrend auslöst und in andere Regionen oder ins Ausland verlagerte FuE-Auftragsleistungen nicht mehr oder nur mit großer Mühe zurück in die Region geholt werden können. Hierbei spielt es eine wichtige Rolle, dass die regionalen Hochschulen und alle Partner in der Aus- und Weiterbildung ein ausreichendes Angebot an Fachkräften auf dem Gebiet künftiger Fahrzeugantriebe bereitstellen.
Hintergrund:
Die Automobilindustrie als eine der Leitbranchen Baden-Württembergs steht vor großen technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Neben der zunehmenden Digitalisierung sind es v.a. alternative Antriebs- und Hybridisierungstechnologien, die eine starke Erweiterung der eingesetzten Technologien im Kraftfahrzeugbau mit sich bringen. Das mittel- und langfristig benötigte Technologiekompetenzspektrum hat starke Auswirkungen auf das etablierte und weit verzweigte Zulieferernetzwerk und die Gefahr besteht, dass es zu gravierenden Verschiebungen und Verwerfungen innerhalb der Zuliefererstruktur kommt. Insbesondere für die Region Stuttgart als bedeutender Automobilstandort mit sehr hohem Anteil an kleinen und mittelgroßen Unternehmen, die im Automotive-Sektor agieren, hat diese Gesamtentwicklung gravierende Auswirkungen. Aufgrund dessen, dass der technologische Wandel bei den Antriebstechnologien nur schrittweise erfolgen kann, werden noch weitere Jahrzehnte verschiedene Antriebstechnologien parallel zueinander Bestand haben. Wann einzelne alternative Antriebstechnologien eine starke Marktdurchdringung erreichen werden, ist schwer prognostizierbar. Dies führt zu zweierlei Problemstellungen: Zum einen sind viele Unternehmen gezwungen parallele Entwicklungen im Bereich optimierter Verbrennungsmotoren und der vielfältigen alternativen Antriebe zu vollziehen, was mit hohen finanziellen Vorleistungen für die Technikentwicklung einhergeht. Zum anderen entfallen bei alternativen Antriebstechnologien viele Systemkomponenten des Verbrennungsmotorkonzepts. Zulieferer, die heute den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in der Bereitstellung dieser Systemkomponenten haben, müssen frühzeitig diversifizieren, was ebenso hohe finanzielle Aufwendungen erfordert. Beides stellt große Belastungen gerade für die vielen KMU-Zulieferer in der Region Stuttgart dar.Es ist unstrittig, dass der Verkehr generell und das Automobil im speziellen, nachhaltiger und umweltfreundlicher werden soll. Die Elektromobilität wird in diesem Zusammenhang von vielen Politikern und Interessensgruppen als Schlüsseltechnologie angesehen, um dieser Zielstellung gerecht werden zu können. Die Elektromobilität wird in der Diskussion dabei oftmals mit dem rein batteriebetriebenen Fahrzeug gleichgesetzt. Dieses kann zum aktuellen Entwicklungsstand jedoch noch nicht als diejenige Ideallösung dienen, die potenziell möglich ist und angestrebt wird. Viele Aspekte auf technischer, ergonomischer, infrastruktureller und betriebswirtschaftlicher Ebene sind, unter den Gesichtspunkten einer Life-Cycle-Bewertung und des Kundennutzens betrachtet, bei weitem noch nicht ausreichend bzw. wettbewerbsfähig. Die Prognosen darüber, wann das rein batteriebetriebene E-Fahrzeug in der Breite wettbewerbsfähig und deutlich ökologischer als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sein wird, reichen von Jahren bis zu mehreren Jahrzehnten. Auch wenn es Nischenanwendungen gibt, bei denen bereits beim heutigen Entwicklungsstand ein batteriebetriebene Spezialfahrzeug gegenüber anderen Marktlösungen die Nase vorn hat, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass das rein batteriebetriebene Elektrofahrzeug wohl auf absehbare Zeit in Europa und Deutschland nur begrenzte Marktanteile haben wird.
- Gegen ein Verbot des Verbrennungsmotors ab 2030
Positionen:
- Die IHK Region Stuttgart spricht sich gegen ein Verbot des Verbrennungsmotors aus.
- Der Staat sollte sich auf eine geeignete Rahmensetzung, insbesondere unter Vorgabe von Emissionszielen und die Schaffung von Forschungsanreizen beschränken, auf Technologievorgaben indes verzichten. Hierbei sollte zudem eine Gesamtschau auf die Energie- und Emissionsbilanz Beachtung finden.
- Im Sinne von technologieoffenen Lösungen müsste die Koexistenz von Otto- und Dieselmotoren, Plug-in-Hybriden, Batterie- und Wasserstoffantrieben, sowie Lösungen die den Einsatz von synthetischen Kraftstoffen beinhalten, auch weiterhin möglich sein.
- Parallel zur Entwicklung marktfähiger emissionsfreier Fahrzeuge müsste zwangsläufig eine die Mobilität flächendeckend sicherstellende Infrastruktur z. B. durch eLadestationen aufgebaut werden.
- Der Transformationsprozess weg vom Verbrennungsmotor hin zu alternativen Antrieben sollte wirtschaftsfreundlich gestaltet werden.
- Die Bundesregierung sollte in diesem Sinne auch auf EU-Ebene die aufgeführten Standpunkte vertreten.
Hintergrund:
Die Automobilindustrie ist eine Schlüsselindustrie für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Insbesondere in der Region Stuttgart sind die ansässigen OEMs mit ihren zahlreichen Zulieferern und produktionsnahen Dienstleistern für zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze, dem damit zusammenhängenden Wohlstand der Familien sowie für milliardenschwere Investitionen verantwortlich. Der Wandel auf dem Markt der Antriebstechnologien hin zu Elektroantrieben dürfte zu einer der großen Transformationen in der Industrie führen mit großen Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum insbesondere der Region Stuttgart. Neue Wertschöpfungsketten für die Elektromobilität kommen mit einer deutlich geringeren Zahl an Komponenten aus. Es benötigt Zeit, damit wegfallende Wertschöpfung durch neue Ideen, Produkte und Services ersetzt werden können. Die Herausforderungen zur Bewältigung dieser Transformation werden bereits durch die Marktkräfte hoch sein, eine Beschleunigung des Trends durch ein gesetzliches Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2030 oder auch zu einem danach liegenden Zeitpunkt könnte die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft überfordern, mit drastischen Auswirkungen auf die Unternehmen, das Arbeitsplatzangebot, den Wohlstand und den sozialen Frieden in der Region.Die Wirtschaft unterstützt das Ziel der emissionsfreien Mobilität, auch wenn die Vorgaben als sehr ambitioniert angesehen werden. Bei einer erzwungenen Konzentration auf nur eine Technologie würden andere zukunftsweisende Technologien, wie zum Beispiel synthetische Kraftstoffe, aus den Augen verloren. - Innovative Nutzfahrzeuge entwickeln, erproben und zulassen
Positionen:
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Die Wirtschaft spricht sich dafür aus, längere LKWs möglichst flächendeckend regulär zum Straßenverkehr zuzulassen. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Fahrten in der EU bzw. in Europa. Mittelfristig sollten ggf. bestehende lokale Infrastrukturhemmnisse abgebaut werden um Wettbewerbsverzerrungen aufgrund des Standortes zu mildern bzw. aufzulösen.
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Da die Emissionen des Verkehrs einen bedeutenden Anteil an der Gesamtbelastung ausmachen, erscheinen Nutzfahrzeugkonzepte wie der Lang-LKW (mit rund 25 Metern Länge bei unveränderter zulässiger Höchstmasse von 40 Tonnen) als sinnvoller Beitrag, um die notwendigen Güterbeförderungen umweltfreundlicher zu gestalten. Nach Meinung der IHK wird die Wirtschaft in einer Gesamtbetrachtung von diesem Fahrzeugkonzept profitieren.
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Die Maße dieser Lang-LKWs sollten sich an der Kompatibilität mit dem kombinierten Verkehr und damit den vorherrschenden Behälter- bzw. Containermaßen orientieren. Es gilt, ein großes Maß an Flexibilität bezüglich der Nutzung der am Markt etablierten Wechselbehälter und Container zu erreichen und dadurch insbesondere Verkehrsverlagerungen hin zum Kombinierten Verkehr zu fördern. Generell sollten die erlaubten Konfigurationen ein möglichst hohes Maß an Flexibilität gewähren.
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An die Fahrzeuge und die Fahrer sollten hohe Anforderungen gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Einrichtungen der aktiven und passiven Sicherheit an den Fahrzeugen (z. B. modernste Assistenz- und Warnsysteme, Systeme zum (hoch-) automatisierten oder autonomen Fahren) und die Fahrerqualifikation. Die Rahmenbedingungen für den Einsatz der Fahrzeuge sollten in enger Abstimmung mit dem Gewerbe gesetzt werden.
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Zusätzliche Ressourceneinsparungen ergeben sich auch bei den etablierten Sattelzügen. Da der wohl überwiegende Teil dieser Fahrzeuge in der Praxis nur volumenseitig, nicht aber hinsichtlich der zulässigen Höchstmasse von 40 Tonnen ausgelastet ist, würde eine geringfügige Verlängerung der zulässigen Länge des Aufliegers die Möglichkeit bieten, auch hier bislang ungenutzte Effizienzsteigerungen zu generieren. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die Einsetzbarkeit der Auflieger im kombinierten Verehr in jedem Fall gegeben ist.
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Ein weiteres nicht ausgeschöpftes Potenzial zur Ressourceneinsparung liegt bei Nutzfahrzeugen in der Aerodynamik. Die Wirtschaft spricht sich dafür aus, Anpassungen an den Längenvorgaben zugunsten einer verbesserten Aerodynamik bei Nutzfahrzeugen zuzulassen. Ein Schritt kann dabei sein, nur die Laderaumabmessungen bei LKW und die Abmessungen des Fahrgastraums bei Omnibussen gesetzlich zu limitieren und zeitgleich Anreize für möglichst geringe Fahrwiderstände zu schaffen. Vor allem für den Fernverkehr sind dadurch Emissionsminderungen zu erwarten. Hinzu käme bei einer derartigen Entwicklung der Fahrzeugkonzeptionen, dass ein deutlicher Sicherheitsgewinn für die LKW- und Busfahrer zu erwarten wäre. Die aktuelle Gestaltung der Fahrzeugfronten lässt nur minimale Knautschzonen für den Abbau der Kollisionsenergie mit mitunter verheerenden Folgen für das Fahrpersonal zu und würde zu den Zielen der „Vision Zero“ (Reduzierung der Verkehrstoten in Europa auf „Null“) beitragen. Die ersten Anstöße zur Änderung der zugrundeliegenden EU-Richtlinien, die dazu bereits laufen, werden von der Wirtschaft begrüßt, könnten unter den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit und der Reduzierung der negativen Umweltwirkungen des Transports noch weiterentwickelt werden.
Hintergrund:Die reguläre Zulassung innovativer Nutzfahrzeugkonzepte kann, beispielsweise durch verlängerte Lkw-Gesamt- oder Laderaummaße, einen Beitrag zur effizienteren Nutzung der bestehenden Infrastruktur und zur Entlastung der Umwelt und des Straßennetzes auf bestimmten Abschnitten z. B. im Pendelverkehr zwischen Produktionsstätten oder Verteilerknoten oder Umschlag- und Verladezentren des kombinierten Verkehrs sowie in der Nacht leisten. Dabei muss vorausgesetzt werden, dass die für diese Fahrzeuge freigegebene Infrastruktur für die längeren Fahrzeuge geeignet ist und dass dabei modernste Fahrzeug(sicherheits)technik und hochqualifiziertes Fahrpersonal zum Einsatz kommt. Zuversichtlich stimmt, dass sich das Land Baden-Württemberg dem Feldversuch Lang-LKW des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und somit der deutlich überwiegenden Mehrheit der Bundesländer doch noch angeschlossen hat und durch die Beauftragung ergänzender wissenschaftlicher Untersuchungen ggf. offene Fragen zu einigen möglichen Auswirkungen dieser Fahrzeuge auf bestehende Logistiksysteme einer Beantwortung zuführen wird.Lokal emissionsfreie Antriebstechnologien für Nutzfahrzeuge sind noch nicht in einer wünschenswerten Vielfalt am Markt verfügbar - gegenwärtig sind nur wenige Fahrzeuge für den regionalen Verteilerverkehr erhältlich, deren verbreiteter Einsatz vor allem an betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und geringen Fertigungszahlen scheitert. Große wie auch kleine Hersteller können bislang über Nischenprodukte hinaus noch keine breite Angebotspalette vorweisen, die zumindest für den lokalen, regionalen und auch überregionalen Güterverteilerverkehr bzw. im ÖPNV den Komplettumstieg auf umweltfreundlichere Antriebstechnologien zulassen würde. Erd- und Flüssiggasaggregate sowie Hybridtechnologien können in einigen Fällen bereits heute „grünere“ Alternativen zum klassischen Dieselantrieb bieten. Ob im langlaufenden Güterfernverkehr oder im Fernlinien- oder Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen derartige Optionen oder gar Elektro-LKWs jemals so weit entwickelt werden können, dass sie vom Markt in nennenswertem Ausmaß angenommen werden, ist aus heutiger Sicht unsicher.Teile der Wirtschaft sehen verlängerte Nutzfahrzeugabmessungen kritisch. Hintergrund kann dabei sein, dass ein Teil dieser Unternehmen selbst Transportdienstleistungen auf mit dem Güterkraftverkehr auf der Straße konkurrierenden oder diesen nur im Vor- und Nachlauf „benötigenden“ Verkehrsträgern anbieten und deshalb einem Effizienzgewinn des LKWs unter Konkurrenzgesichtspunkten grundsätzlich kritisch gegenüberstehen. Auch werden Transportmengen-Verlagerungen hin zum LKW befürchtet.Manche Unternehmen stehen dem Transport auf der Straße unter Umweltgesichtspunkten grundsätzlich kritisch gegenüber. Diese Unternehmen haben die Sorge, dass zusätzliche Effizienzsteigerungen des LKWs zu einer Verfestigung oder gar einem Ausbau des modal-split-Anteils des Transports auf der Straße beitragen.Ferner werden Sicherheitsrisiken angeführt, die sich primär auf die Gesamtlänge des Fahrzeugs kaprizieren. Die Erkenntnisse des Feldversuchs und auch die vom Land Baden-Württemberg und der Daimler AG beauftragte Studie „Analyse des Einsatzes von Lang-Lkw im Hinblick auf seine Klimaeffekte“ (veröffentlicht im Oktober 2017) bestätigen diese Befürchtung nicht.Als Ergebnis einer diese Bedenken berücksichtigenden und besonders die gesamtwirtschaftlichen und emissionsmindernden Gesichtspunkte betonenden Abwägung kann festgehalten werden, dass die langfristigen Folgen veränderter LKW-Abmessungen nicht abschließend beurteilt werden können. Aus heutiger Perspektive profitiert der überwiegende Teil der Wirtschaft und der Gesellschaft von effizienteren LKW-Transporten. - Innovationsfinanzierung und Beteiligungen erleichtern
Positionen:
- Gerade bei kleineren Unternehmen hat die Nutzung dieser Finanzierungsinstrumente in den letzten Jahren nachgelassen. Um die Inanspruchnahme von FuE-Förderdarlehen zu verbessern, sollten zusätzliche Anreizsysteme für die Durchleitung kleiner FuE-Förderdarlehen staatlicher Förderbanken durch die Hausbanken geschaffen werden, wie etwa höhere Durchleitungsmargen, einen Mindestbonus für die Hausbanken für die Abwicklung von Förderanträgen und schlankere Abwicklungsprozesse. Um aus Kosten/Aufwand-Nutzen-Sicht Förderprogramme interessant zu gestalten, sollten auch die Nachweispflichten in einer angemessenen Relation zu den Förderbeträgen stehen. Die durch Förderbanken bereitgestellten Förderdarlehen werden nicht in dem zu erwartenden Ausmaß abgerufen. Umfragen zeigen, dass nur jedes zweite befragte Unternehmen die Innovationsdarlehen der KfW-Bank (ERP-Programm) oder die Technologiefinanzierungsdarlehen der L-Bank kennt.
- Um KMUs die Finanzierung ihrer FuE-Vorhaben zu erleichtern, sollte auch die Option einer Direktbeantragung durch die Unternehmen bei den Förderbanken geprüft werden. So sieht laut Unternehmensbefragung „Technologiepolitik in Baden-Württemberg“ ein deutlich größerer Teil der Unternehmen die Vergabe von Förderdarlehen für Innovationen über Förderbanken als sinnvoller gegenüber der Vergabe seitens der Hausbank an.
- Die Möglichkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen zur eigenkapitalwirksamen Beteiligungsfinanzierung sollten verbessert werden, beispielsweise indem der Zugang zu Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) erleichtert wird. Auch sollten neue Ansätze zur Absicherung von privaten und öffentlichen Beteiligungen an KMU geprüft und bei Eignung etabliert werden.
- Die IHK Region Stuttgart begrüßt es, dass sich die Landesregierung für eine Stärkung des Wagniskapitals auf Landes- und Bundesebene einsetzen will. Der deutsche Wagniskapitalmarkt ist vergleichsweise schwach entwickelt, auch gibt es hierzulande relativ wenig so genannte Business Angels – mit nachteiligen Auswirkungen auf Unternehmensgründungen und Produktentwicklungen in der Hoch- und Spitzentechnologie.
- Die IHK Region Stuttgart ermutigt die Landesregierung, eine Aufstockung des Wagniskapitalfonds bzw. dessen Weiterentwicklung zu einem Innovationsfonds BW zeitnah umzusetzen. Trotz Einrichtung eines VC-Fonds durch das Land Baden-Württemberg zeigt sich, dass heutzutage deutlich mehr Unternehmen den Zugang zu Beteiligungs- und Wagniskapital bemängeln, als es im Jahr 2010 noch der Fall war (2015: 35 %; 2010: 25 %). Der Bedarf ist also weiterhin deutlich bei den Unternehmen vorhanden, ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten im Sektor des Wagniskapitals vorzufinden.
- Es gilt, gesetzliche Hemmnisse für Investoren abzubauen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für private Co-Investoren zu verbessern. Die Landesregierung sollte hierzu auf Bundesebene entsprechende Initiativen einleiten. Die Schaffung von Rechtssicherheit und die Vermeidung von Doppelbesteuerung für Wagniskapitalfonds sollten Bestandteil eines dringend erforderlichen Wagniskapitalgesetzes sein.
Hintergrund:
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen belastet. Dies hatte negative Folgen für die Bonität vieler Betriebe, was die Versorgung mit Fremdkapital einschränkte. Die Basel-III-Richtlinien mit ihren verschärften Eigenkapitalanforderungen für Banken führten zu einer weiteren Limitierung der Kreditversorgung. Insbesondere hat die Bereitschaft der Banken nachgelassen, Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung (aufgrund ihrer schlechten Prognostizier- und Bewertbarkeit und dem daraus resultierenden höheren Risiko) zu finanzieren. Es ist bis heute zu spüren, dass sich die Akquise von Fremdkapital für Innovationsvorhaben deutlich schwieriger gestaltet und deren Beantragungsprozesse deutlich langwieriger sind. Laut Unternehmensbefragung „Technologiepolitik in Baden-Württemberg“ sieht fast jedes zweite befragte Unternehmen (45 %) im schwierigen Zugang zu Fremdkapital ein strukturelles Hemmnis. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche zahlreich in der Region Stuttgart vertreten sind, sind hierdurch in ihren Innovationsanstrengungen behindert, da dies unnötig Kapazitäten bindet und Innovationsvorhaben verzögert werden, was in der Folge auch negative Auswirkungen auf ihre Konkurrenzfähigkeit hat. Zudem besteht die Gefahr, dass auch die vielen innovativen und als zukunftsfähig eingestuften Unternehmen der Region Stuttgart keine ausreichende Finanzierung erhalten, um notwendige Projekte realisieren zu können.Technologieorientierte Unternehmen und Startups, insbesondere im Hochtechnologiebereich, benötigen zudem spezielle Finanzierungs- und Beteiligungsformen, die dem höheren Risiko und benötigtem Finanzumfang gerecht werden. Hier ist das Angebot in Deutschland im Vergleich zu anderen Hochtechnologienationen deutlich schwächer entwickelt und die Rahmenbedingungen weniger investorenfreundlich. Insbesondere innovationsstarke Regionen wie die Region Stuttgart sind hiervon negativ betroffen.
- Politik sollte Rohstoffbeschaffung flankieren
Positionen:
- Die Unternehmen selbst kennen am besten ihren Rohstoffbedarf und engagieren sich bei der Suche nach geeigneten Beschaffungsquellen. Mit steigender Konkurrenz um Rohstoffe und der Konzentration des Abbaus in einzelnen Ländern steigen aber die staatlichen Eingriffe in den Rohstoffhandel. Bundesregierung und EU sind gefordert, sich international und bilateral gegen die Ausnutzung von Marktmacht durch Lieferländer einzusetzen. Die Politik sollte sich neben der notwendigen Informationsbeschaffung für den Mittelstand auf die Schaffung richtiger Rahmenbedingungen konzentrieren. Der freie Rohstoffzugang sollte zudem fester Bestandteil internationaler Handelsabkommen werden. Kooperationen mit rohstoffreichen Ländern, bestehende Investitions- und Exportgarantien für Explorationsprojekte sowie Informationsangebote zu Verfügbarkeit und Substitutionsmöglichkeiten helfen bei der Diversifizierung von Bezugsquellen und Rohstoffen. Auch sollte die Politik internationale Rohstoffabkommen mit transparenten Regelungen für die Ex- und Importländer vorantreiben. Bundesregierung und EU sollten auf faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Rohstoffhandel hinwirken. Die Politik sollte die Unternehmen durch Kooperationen mit rohstoffreichen Ländern, durch Fortführung der Investitions- und Exportgarantien für Explorationsprojekte sowie Informationsangebote zu Verfügbarkeit und zu Substitutionsmöglichkeiten bei der Rohstoffbeschaffung unterstützen. Um gerade kleine und mittlere Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht zu schwächen, sollten freiwillige Maßnahmen zur verantwortungsvollen Rohstoffbeschaffung Vorzug vor neuen Nachweispflichten bekommen. Bei der Erstellung der geplanten Verordnung zu Konfliktmineralien sollte die Bundesregierung auf EU-Ebene deshalb darauf hinwirken, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Damit der Zugang zu diesen Metallen für KMU nicht beschränkt wird, sollten weite Bagatellschwellen definiert, Nachweispflichten erleichtert und ein Verzeichnis zertifizierter Lieferanten (Whitelist) erstellt werden. Die Verbesserung der Ressourcenproduktivität sollte auch zukünftig den Unternehmen eigenverantwortlich überlassen bleiben, denn diese verfügen über das erforderliche Know-how. Der Schlüssel zu mehr Ressourceneffizienz liegt in Innovationen und sollte nicht in starre, staatlich verordnete Mindesteffizienzstandards für Produkte münden. Ebenso bedenklich erscheinen feste Recyclingquoten. Sie könnten gegebenenfalls auch zu einer Kostensteigerung führen. Mit unternehmerischem Engagement lässt sich leichter ein wettbewerblicher Markt für Sekundärrohstoffe sowie Recyclingpotenziale erschließen.
- Pflichten zur Offenlegung der Herkunft von Rohstoffen, wie sie in den USA bestehen (Dodd-Frank-Act), bedeuten häufig eine enorme zeitliche und finanzielle Belastung für die Unternehmen. Eine EU-Regelung mit verbindlichen Prüf- und Berichtspflichten würde die Bürokratiebelastung für Unternehmen weiter erhöhen und die wirtschaftlichen Aktivitäten stark einschränken. Das gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Betriebe im internationalen Vergleich. Die IHK unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, eine freiwillige Selbstzertifizierung möglichst weit am Anfang der Lieferkette, also bei den Rohstoffimporteuren als erstem „Berührungspunkt“ in der EU, anzusetzen. Das maximiert die Chancen für eine erfolgreiche Rückverfolgung und reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich. Der freiwillige Ansatz ermöglicht es den Unternehmen in der EU, dass sie sich selbst und ihre Lieferanten im EU-Ausland flexibel und schrittweise auf die neue Regelung einstellen können.
- Der Zugang zu heimischen Rohstofflagern sollte langfristig sichergestellt werden. Hierzu sollte ein integriertes Konzept zur Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung entwickelt werden, das den Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen bei der Landnutzung berücksichtigt. In der Bevölkerung und Politik sollte das Bewusstsein für die Notwendigkeit des heimischen Rohstoffabbaus gestärkt werden. Die Umsetzung umweltrechtlicher Vorgaben der EU sollte auch in Deutschland so erfolgen, dass der Rohstoffabbau in geschützten Gebieten dann zulässig bleibt, wenn keine erhebliche Beeinträchtigung der dortigen Natur zu erwarten ist und bei Eingriffen in Natur und Landschaft ein angemessener Ausgleich durch die Unternehmen zu erfolgen hat. Die heimischen Vorkommen an Erdöl und Erdgas sollten weiter genutzt werden können.
- Technologien zur Gewinnung aus konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten sollten unter der Bedingung größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung des Gewässerschutzes eingesetzt werden dürfen.
Hintergrund:
Bei vielen Rohstoffen wie beispielsweise Öl, Gas, metallischen Rohstoffen und vielen Industriemineralien ist Deutschland fast vollständig von Importen abhängig. Die Rohstoffversorgung entwickelt sich damit zu einem immer größeren wirtschaftlichen Risiko – obwohl die deutsche Industrie im internationalen Vergleich besonders ressourceneffizient produziert. Über 70 Prozent der Industrieunternehmen nehmen ihr Ressourcenmanagement unter die Lupe. Sie suchen nach Optimierungsmöglichkeiten – und zwar von der Beschaffung bis zum Absatz. Laut dem DIHK Unternehmensbarometer 2010 hat die Hälfte der Industriebetriebe im Bereich der Forschung und Entwicklung verstärkt Anstrengungen unternommen, um den Ressourceneinsatz im Unternehmen weiter zu optimieren. Gemäß der Konjunkturumfrage des DIHK im Februar 2016 bedeuten Niedrigzinsen, Rohstoffpreiseinbruch und Wechselkursentlastung zwar eine gewisse Erleichterung auf den weltweiten Rohstoffmärkten, nichts desto trotz sind perspektivisch auch weiterhin faire Regelungen für alle Export- und Importländer von Rohstoffen anzustreben. Der Import von Rohstoffen stellt für die Wirtschaftsregion Stuttgart bereits seit dem 19. Jahrhundert ein existenzielles Thema dar, als sich der Mittlere-Neckar-Raum trotz fehlender eigener Rohstoff- und Energiequellen sowie mangelnder Verkehrsanbindung zu einem der industriestärksten deutschen Wirtschaftsräume entwickelte.Die USA haben 2010 mit dem Dodd-Frank-Act US-börsennotierte Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet, ob ihre Produkte die vier Konfliktmineralien enthalten und ob diese aus der Demokratischen Republik Kongo oder den Nachbarländern stammen. Um diese Berichtspflicht zu erfüllen, sind die betroffenen Unternehmen gezwungen, die Frage entlang ihrer gesamten Lieferkette bis zu ihren Zulieferern weltweit „durchzureichen“. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Anzahl produzierender Unternehmen in der Region Stuttgart sind hier besonders viele Unternehmen betroffen In Krisengebieten, sei es in Afrika oder aktuell im Nahen Osten, werden immer wieder Erlöse aus dem Rohstoffhandel genutzt, um bewaffnete Gruppen und Bürgerkriege zu finanzieren. Um diesen Mechanismus zu durchbrechen, haben Politik und Zivilgesellschaft eine Reihe von Programmen vor Ort eingeführt, beispielsweise zur Korruptionsbekämpfung und Zertifizierung von Rohstoffminen in Afrika. Auch Industrieinitiativen wie das „Conflict Free SmelterProgram“ wurden ins Leben gerufen. Zivilgesellschaft und Politik fordern, dass die Wirtschaft in diesem Bereich noch mehr Verantwortung übernehmen solle. Diese Forderung will die Europäische Union mit einer entsprechenden Normierung aufgreifen.Der nationale Rohstoffabbau gerät zunehmend in Konkurrenz zu anderen Flächennutzungen. Neben der landwirtschaftlichen Nutzung, der Siedlungsentwicklung und dem Infrastrukturausbau schaffen vor allem die weitreichenden und zu wenig aufeinander abgestimmten europarechtlichen Vorschriften zum Gebiets- und Artenschutz sowie ihre sehr strenge Umsetzung in Deutschland Abbau- und Entwicklungshemmnisse. Um eine ausreichende Versorgung unseres Wirtschaftsraums auch mit Rohstoffen aus Deutschland sicherzustellen, bedarf es eines integrierten Konzepts zur Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung und flächendeckend einer vorausschauenden Raumplanung als rechtlichem Rahmen für den Ausgleich zwischen verschiedenen Landnutzungsinteressen. - Rahmenbedingungen für den Einsatz (hoch-)automatisiert oder autonom fahrender Fahrzeuge; Antriebstechnologien und Mobilität auf Basis alternativer bzw. erneuerbarer Energieträger schaffen
Positionen:
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Die Wirtschaft regt an, einen primär supranational geprägten Ansatz zur Ausgestaltung des hoch- und vollautomatisierten Fahrens zu verfolgen, dessen Basis jedoch gegebenenfalls in vorgelagerten nationalen oder EU-weiten Initiativen, Positionierungen und (Grundlagen-) Entscheidungen besteht. Die Wirtschaft setzt sich für eine Verbesserung der Mobilfunkdaten-Infrastruktur ein. Automatisiert oder autonom agierende Fahrzeuge operieren grundsätzlich umso sicherer, je beständiger und leistungsfähiger der Datenaustausch zwischen derartigen Fahrzeugen sowie zwischen den Fahrzeugen und den Infrastruktureinrichtungen gelingt. Auch wenn diese Kommunikation keine zwingende Voraussetzung für den Einsatz der Fahrzeugtechnologie ist, könnten die Potenziale der Technologie mit einer flächendeckend entlang der Infrastruktur verfügbaren, sicheren, fehlerfreien, von niedriger Latenzzeit und hoher Datenübertragungsrate gekennzeichneten Mobilfunkdaten-Infrastruktur besser ausgeschöpft werden und dadurch das Sicherheitsniveau zusätzlich steigern. Für „Stufe-5-Fahrzeuge“ wird es aus heutiger Sicht wohl unabdingbar sein, dass das Fahrzeug in jeder Sekunde egal an welcher Position über eine leistungsfähige Datenverbindung erreichbar ist. Zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus erscheint es erstrebenswert, technische Systeme redundant auszugestalten.
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Die Wirtschaft spricht sich dafür aus, wo immer möglich, offene Schnittstellen vorzusehen und den Zugang und die Nutzung von Daten möglichst vielen Dritten zu ermöglichen (sofern der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt werden kann). Insbesondere Zulieferer, Dienstleister und die Wissenschaft sollten gegenüber den Fahrzeugherstellern nicht benachteiligt werden. Um Innovationen nicht zu hemmen und einen möglichst freien Wettbewerb zu ermöglichen, spielt die Datenfreiheit eine besondere Rolle. Unter den vielen Rechtsbereichen wie dem Straßenverkehrs-, Zulassungs-, Straf- oder Versicherungsrecht, die auf dem Weg zum vollautonomen Fahren einer Überarbeitung oder Anpassung bedürfen, erscheinen insb. datenschutzrechtliche bzw. Fragen der Datensicherheit auch unter (global-) wettbewerblichen Gesichtspunkten von besonderer Relevanz. Es gilt als sicher, dass ähnlich wie heute bereits in Flugzeugen und anderen Massenverkehrsmitteln künftig alle neu zugelassenen Fahrzeuge auf einem gesonderten Speichermedium relevante Informationen hinterlegen werden („Black-Box“), die beispielsweise im Falle eines Unfalls bei der Rekonstruktion der Geschehnisse hilfreich sind. Auf diese Daten sollte von allen am Unfall Beteiligten sowie dem Hersteller des Fahrzeugs und seinen Systemlieferanten im Falle eines Unfalls zugegriffen werden dürfen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass gegenwärtig das Recht des Einzelnen an seinen Daten in Deutschland Verfassungsrang besitzt.
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(Hoch-)Automatisiert oder autonom fahrende Fahrzeuge sind auf verlässliche Informationen angewiesen. Je zahlreicher / dichter und je genauer die Informationen zum Zustand der Straßen und den darauf befindlichen Beeinträchtigungen / Störungen (Schlaglöcher, verlorene Ladung, überfahrene Tiere, liegengebliebene Fahrzeuge, Unfälle, Baustellen etc.; kurzum zu allem, was sich darauf nicht befinden sollte) letztlich in (nahezu) Echt-Zeit vorhanden sind, umso besser und verlässlicher und somit sicherer funktionieren die technischen Systeme in den Fahrzeugen. Gegebenenfalls ist eine Komplettüberwachung sämtlicher Verkehrswege, auf denen autonom fahrende Fortbewegungsmittel eingesetzt werden (sollen), notwendig. Die flächendeckende Verfügbarkeit dieser Informationen kann als Voraussetzung für autonomes Fahren der „Stufe 5“ angesehen werden. Kommen zur Erfassung des Ist-Zustandes Technologien auf Basis Künstlicher Intelligenz und automatisierter Informationsauswertung zum Einsatz, drängen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit grundlegende Fragen des Datenschutzes auf, wobei aus Sicht der Wirtschaft insbesondere das Schutzniveau personenbezogener Daten nicht herabgesenkt werden sollte bzw. eine absolut anonymisierte Auswertung sichergestellt werden müsste.
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In vielen technischen Aspekten sollten weit reichende Normierungen angestrebt werden, Beispielsweise wird es im Nutzfahrzeugbereich notwendig sein, dass Zugfahrzeug und Anhänger zumindest EU-, besser jedoch europa- oder weltweit auf gleicher Basis kommunizieren und die Verlässlichkeit der Daten sichergestellt werden kann.
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Um alternativen Energieträgern bzw. den darauf basierenden Antriebstechnologien eine breite Marktakzeptanz zu ermöglichen, erscheint es angezeigt, die Betankungs- beziehungsweise Ladeinfrastruktur flächendeckend auszubauen.
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Die Erzeugung der für Mobilitätszwecke verwendeten Energieträger sollte (möglichst ausschließlich) regenerativ erfolgen. Andernfalls werden die schädlichen Umweltwirkungen nur an einem anderen Ort verursacht und es besteht zudem die Möglichkeit, dass Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien in der Gesamtbetrachtung der Umweltwirkung keinen Vorteil gegenüber auf der Verbrennung fossiler Energieträger basierenden Antriebstechnologien mehr aufweisen.
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Bevorrechtigungen oder gemeinhin Besserstellungen alternativ angetriebener Fahrzeuge (oder solcher, die andere spezifische Kriterien erfüllen) im fließenden Verkehr steht die Wirtschaft kritisch und grundsätzlich ablehnend gegenüber. Da binnen weniger Jahre / Jahrzehnte in vielen Marktsegmenten eine weitgehende Marktdurchdringung zu erwarten ist, kann es sich letztlich nur um temporäre Maßnahmen handeln, denen in manchen Fällen auch eine Diskriminierung anheim gestellt werden kann. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sich ein ertragsschwächeres Unternehmen nicht die Anschaffung von Elektrofahrzeugen leisten kann und dadurch wettbewerblich benachteiligt wird. Darüber hinaus kann durch die Schlechterstellung konventionell angetriebener oder die anderweitig festgelegten Kriterien nicht erfüllenden Fahrzeuge deren negative Umweltwirkung erhöht werden, etwa wenn sich in Ballungsräumen durch die Privilegierung einer verhältnismäßig geringen Anzahl an Fahrzeugen zusätzliche Verkehrsflussstörungen ergeben.
Hintergrund:Es ist abzusehen, dass die technologische Entwicklung in der straßengebundenen Personen- und Gütermobilität dazu führt, dass mittel- bis langfristig neu zugelassene Fahrzeuge über Systemeverfügen werden, die es dem Fahrer erlauben, zumindest in der Mehrzahl der auftretenden Fahrsituationen nicht mehr selbst alle für das Führen des Fahrzeuges bislang notwendigen Funktionen selbst ausführen zu müssen. Diese Entwicklung kann so weit gehen, dass sich das Fahrzeug vollständig autonom im Straßenverkehr bewegen kann und ein Eingreifen des Fahrers bzw. der Fahrgäste nur noch in absoluten Ausnahmesituationen notwendig werden kann bzw. gar nicht möglich sein wird. Viele technologische, rechtliche, ethische und psychologische Aspekte dieses Wandels wurden und werden bereits diskutiert und / oder einer „Regelung“ zugeführt, vor allem in der Detailbetrachtung wird aber deutlich, dass für noch sehr viel mehr Fragen / Probleme eine Antwort / Lösung gefunden werden muss. Soweit man davon ausgehen muss, dass das vollständig autonom fahrende und dabei nicht durch einen Menschen beeinflussbare Fahrzeug die höchste Stufe (sogenannte „Stufe 5“) dessen darstellt, was gegenwärtig unter dem Begriff „autonomes Fahren“ subsummiert wird, ergeben sich mehrere Abstufungen im Grad der Autonomie des Fahrzeugs. Ausgehend von den Fahrer unterstützenden Assistenzsystemen, wie sie bereits in einigen Neufahrzeugen Anwendung finden, wachsen auf den verschiedenen Ausprägungsstufen der Fahr-Autonomie die Anforderungen an die sowohl „harten“ Faktoren wie Recht, Fahrzeug- und Kommunikationstechnologie, Informationsfülle und -verlässlichkeit sowie (Industrie-)Standards beziehungsweise Normen etc. ebenso an wie dies wohl bei den eher „weichen“ Faktoren im ethischen oder (verkehrs-)psychologischen Zusammenhang der Fall sein wird. Um diese Entwicklungsprozesse durchzuführen und einer sachdienlichen Ausgestaltung zuzuführen, erscheint aktuell ein breit angelegter interdisziplinärer Ansatz zielführend zu sein.Im Frühjahr 2017 wurden grundlegende rechtliche Anpassungen im Straßenverkehrsgesetz zum hoch- und vollautomatisierten Fahren initiiert. Diese ordnen dem Fahrer Pflichten beim Betrieb derartiger Fahrzeuge zu. Außerdem sind Fragen der Datenverarbeitung und -nutzung sowie datenschutzrechtliche Grundsätze Gegenstand der Entwürfe; auch Haftungssummen sollen angepasst werden.Im individuellen, öffentlichen und gewerblichen Straßenverkehr zeichnet sich eine weitgehende Abwendung von Antriebstechnologien, die auf fossilen Rohstoffen basieren, ab. Damit einher geht eine (noch zaghafte) Verschiebung der Mobilitätsbedürfnisse und somit des Mobilitätsverhaltens. Für die Versorgung der Nutzer mit den alternativ eingesetzten Energieträgern, namentlich im wesentlichen Wasserstoff und elektrische Energie, besteht bereits eine je nach Energieträger unterschiedlich weit verbreitete „Tankstellen“-Infrastruktur.In der Automobilregion Stuttgart sind nicht nur bedeutende Fahrzeughersteller und Zulieferbetriebe bzw. für diese tätige Dienstleister ansässig, nahezu alle Unternehmen sind zudem Kunden dieser und anderer Fahrzeughersteller und haben aus unterschiedlichen Blickwinkeln ein Interesse an den sich aus diesen Technologien ergebenden Veränderungen, beispielsweise wenn, wie gemeinhin angenommen wird, das Sicherheitsniveau im Straßenverkehr durch diese Technologien stark ansteigen und somit das Risiko der Arbeitnehmer, im Straßenverkehr zu verunfallen oder anderweitig Schaden zu nehmen, deutlich reduziert werden kann. Ergänzend und zugleich unabhängig davon haben die Betriebe in der Region ein grundlegendes Interesse daran, ihre Mobilitätsbedürfnisse ressourcenschonend und unter maximaler Wirtschaftlichkeit zu befriedigen. - Gründung von eigentümergetragenen Aufwertungsbereichen (BIDs) erleichtern
Position:
- Die Wirtschaft setzt sich für die Einführung einer Unterstützung in Form von Starthilfe-Pakten für erfolgversprechende Initiativen bei der Gründung von Business Improvement Districts (BIDs) durch das Land ein.
Hintergrund:Seit dem Jahr 2015 gilt in Baden-Württemberg das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP), das eine Einrichtung von BIDs, die in Baden-Württemberg „eigentümergetragene Aufwertungsbereiche “ genannt werden, möglich macht. Die IHK Region Stuttgart hat diesen Prozess aktiv mitgestaltet.Bei BIDs handelt sich um private Initiativen von Grundeigentümern, die sich unter Mitarbeit von Einzelhändlern, Gastronomen und Dienstleistern in einer besonderen Form von Public Private Partnership (PPP) auf gesetzlicher Grundlage zusammenschließen. Die Akteure organisieren sich, teilweise unter kommunaler Beteiligung, in einem örtlich klar abgegrenzten Bereich für üblicherweise drei bis fünf Jahre und verpflichten sich, alle geplanten Aufwertungsmaßnahmen für den Standort gemeinsam zu finanzieren.Allerdings hat sich auch Ende 2016 noch keine Initiative an eine Umsetzung gemacht; nur wenige haben sich bisher an erste Schritte gewagt. Eine Ursache ist das komplexe Prozedere zur Einführung eines eigentümergetragenen Aufwertungsbereichs, das aber aufgrund der Gesetzeslage nur so bewerkstelligt werden kann. Eine andere Ursache stellen die notwendigen Vorleistungen dar, die eine Initiative erbringen muss. Neben Zeit und viel persönlichem Einsatz ist ein nicht zu unterschätzender Geldbetrag nötig, um verschiedene Vorbedingungen zu erfüllen. Dieser übersteigt oft die finanziellen Mittel der Initiativen vor Ort. Das Beispiel des Landes Hessen zeigt, dass mit einer Gesetzesänderung Initiativen erfolgreich unterstützt werden können.
- Impulse für den Handel – weniger Bürokratie wagen!
Positionen:
- Die Wirtschaft fordert die Landesregierung auf, sich gegen eine drohende Überbürokratisierung im Handel einzusetzen. Die Landesregierung sollte darauf hinwirken, dass vom deutschen Gesetzgeber innerhalb der Europäischen Union (EU) keine nationalen Sonderwege eröffnet werden.
- Die Landesregierung sollte durch konsequente Anwendung und Weiterentwicklung der gegebenen Planungs- und Ordnungsinstrumente die Zukunft der Innenstädte nachhaltig sichern und für ausgeglichene Chancen im Wettbewerb mit peripheren Lagen sorgen.
- Die Wirtschaft fordert von den Landesbehörden, keine Fahrverbote für den notwendigen Liefer- und Kundenverkehr des Handels zuzulassen, wenn diese erkennbar wirkungslos und unsinnig sind.
- Die Wirtschaft fordert mit Nachdruck, die Erreichbarkeit der Innenstädte bei einem Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs auch für den Individualverkehr sicher zu stellen.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass Kunden auf ausreichende Parkmöglichkeiten zu akzeptablen Preisen zurückgreifen können. Dies gilt ganz besonders für Kundengruppen wie Familien mit Kindern, ältere, gebrechliche und gehbehinderte Personen, die nicht mangels Parkplätzen vom Handel ausgeschlossen werden sollten. Nicht für jeden ist der öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine realistische Alternative.
- Ablösebeträge für Stellplätze dürfen nach Meinung der Wirtschaft nicht zur Aufbesserung der kommunalen Finanzen genutzt werden.
Hintergrund:
Der Handel leidet unter Überregulierungen durch die Gesetzgeber. Beispielsweise führen geplante Vorschriften für die Lebensmittelkennzeichnung zu neuen Belastungen. Viele darin enthaltene Regelungen (Mindestschriftgrößen, „Ampelkennzeichnung“, Platzierungsvorschriften, etc.) bereiten gerade den kleinen und mittleren Betrieben große Sorgen. Fahrverbote in den Innenstädten behindern den Liefer- und Kundenverkehr. Innenstadtlagen werden von filialisierten Unternehmen dominiert, weil inhabergeführte Unternehmen immer schwierigere Rahmenbedingungen vorfinden.Diese Rahmenbedingungen müssen entbürokratisiert werden. Die öffentliche Planung muss kleinere und mittlere Unternehmen berücksichtigen. In die Entscheidungen über Umwelt- und Lärmvorschriften müssen die Interessen des Handels gleichwertig einfließen. - Die Wirtschaft fordert die Landesregierung auf, sich gegen eine drohende Überbürokratisierung im Handel einzusetzen. Die Landesregierung sollte darauf hinwirken, dass vom deutschen Gesetzgeber innerhalb der Europäischen Union (EU) keine nationalen Sonderwege eröffnet werden.
- Liberale Ladenöffnung beibehalten; verkaufsoffene Sonntage ermöglichen
Positionen:
- IHK Region Stuttgart spricht sich grundsätzlich für die Beibehaltung der derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes aus.
- Bei den verkaufsoffenen Sonntagen plädiert die IHK jedoch dafür, den Anlassbezug abzuschaffen, hilfsweise weiter abzusenken.
Hintergrund:Seit 2007 gilt in Baden-Württemberg das Ladenöffnungsgesetz. Dabei wurde der IHK-Forderung Rechnung getragen, die Ladenöffnung unter der Woche zu liberalisieren und die Sonntagsverkäufe restriktiv zu behandeln. Derzeit können Verkaufsstellen in Baden-Württemberg ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag frei gestalten, an Sonn- und Feiertagen gilt der allgemeine Ladenschluss. Neben Ausnahmen für einzelne Sortimente und in Tourismusgebieten können für einzelne Standorte jährlich bis zu drei verkaufsoffene Sonntage von der Gemeinde beschlossen werden.Derzeit wird einerseits vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels eine Liberalisierung der Öffnungszeiten auch an Sonntagen diskutiert. Andererseits gibt es Wünsche, die geltenden Regelungen wieder zu verschärfen. In der Region Stuttgart verfahren die Gemeinden mit den Möglichkeiten der Sonntagsöffnung unterschiedlich. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 hat drastisch höhere Anforderungen an das Genehmigungsverfahren für verkaufsoffene Sonntage gestellt.Die Mehrheit der Unternehmen der IHK Region Stuttgart hält die durch das Landesgesetz gewonnene unternehmerische Freiheit für zeitgemäß und gesellschaftlich wünschenswert. Weiterhin trägt sie in ihrer Position dem Wunsch der Mehrheit ihrer Mitglieder aus dem Einzelhandel Rechnung, den Sonntag auch in Zukunft prinzipiell verkaufsfrei zu halten. Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen haben nach Meinung der Mehrheit der Unternehmen ein ausgewogenes Maß. Sie berücksichtigen neben den Interessen des Handels auch diejenigen anderer Branchen wie Gastronomie und Dienstleister sowie die Bedürfnisse von Unternehmern im Allgemeinen.Eine Minderheit der Unternehmen wünscht sich allerdings eine Ausweitung der Anzahl möglicher verkaufsoffener Sonntage. Sie sehen sich im Wettbewerb mit dem Online-Handel, der keinerlei zeitlichen Beschränkungen unterliegt, unfair benachteiligt.Die IHK hält das Instrument der verkaufsoffenen Sonntage – insbesondere an kleineren Standorten – für ein wichtiges Instrument, mit dem der stationäre Einzelhandel im Wettbewerb mit Angeboten im Internet auf sein Angebot und seine Leistungen aufmerksam machen kann. Die hohen Anforderungen an Genehmigungen konterkarieren dieses Anliegen.Die Unternehmen respektieren das verfassungsrechtliche Schutzgut der Sonn- und Feiertage und sprechen sich deshalb weiterhin für die Beibehaltung der im Übrigen bundesweit geringsten Anzahl möglicher verkaufsoffener Sonntage aus. Unvernünftig hohe Hürden und kaum leistbare technische Anforderungen zur Genehmigung sollten allerdings abgeschafft werden. Der beste Weg dazu ist die Abschaffung des Anlassbezuges im Gesetz, hilfsweise eine Klarstellung, dass auch niederschwellige Anlässe juristisch ausreichen.Die IHK Region Stuttgart plädiert des Weiteren zur Vermeidung von Verzerrungen auch für die Beseitigung des gesetzgeberischen Flickenteppichs im Bundesgebiet mit möglichst einheitlichen Regelungen zur Ladenöffnung. - IHK Region Stuttgart spricht sich grundsätzlich für die Beibehaltung der derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes aus.
- Einzelhandelsansiedlungen in der Region nicht überregulieren – Regionalplan erneuern
Positionen:
- Der Verband Region Stuttgart wird aufgefordert, die Interessen des Handels bei seiner Regionalplanung stärker zu berücksichtigen und vom Wettbewerb erzwungene Expansionswünsche positiv zu begleiten.
- Vom Verband wird erwartet, dass die von der IHK angebotene Zusammenarbeit angenommen und strittige Fragen in einem möglichst frühen Stadium geklärt und nach Lösungen im Interesse der Unternehmen gesucht wird.
- Die Politik und das Planungsrecht sollten die Unternehmen dabei unterstützen, sich im Wettbewerb immer wieder neu an den Wünschen der Kunden ausrichten zu können. Bei Ansiedlungsvorhaben sollte den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Unternehmen Rechnung getragen werden. Steuerungsinstrumente sollten zielgerichtet und mit Maß angewandt werden (zum Beispiel Möglichkeit unter Nachbarkommunen, als Flächenspender für gemeinsame Gewerbegebiete zu fungieren; keine bürokratischen Hemmnisse bei notwendigen Erweiterungsvorhaben, etc.).
Hintergrund:
Viele Ansiedlungs- und Erweiterungswünsche von Handelsunternehmen unterbleiben, weil bürokratische Hemmnisse sie erschweren. Die Kammer stimmt mit dem Verband Region Stuttgart darin überein, großflächigen Einzelhandel entweder in den Zentren der Städte, zentrumsnah oder in eigens ausgewiesen Sondergebieten anzusiedeln, um einen Wildwuchs in der Handelsansiedlung zu vermeiden. Gleichwohl gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Behandlung einzelner Ansiedlungsfragen, beispielsweise bei so genannten Einzelhandelsagglomerationen. - Der Onlinehandel ist eine gleichberechtigte Vertriebsform im Groß- und Einzelhandel; Wettbewerbsgleichheit für stationären und digitalen Handel
Positionen:
- Die Wirtschaft der Region Stuttgart begrüßt die Möglichkeiten des Onlinehandels als weitere und erwünschte Form des Warenvertriebs. Die Digitalisierung ist eine Chance für alle Betriebsgrößen.
- Die Unternehmen drängen aber auch darauf, Nachteile für den stationären Handel im Wettbewerb der Absatzkanäle abzubauen.
Hintergrund:
Die IHK Region Stuttgart vertritt die Interessen der Handelsunternehmen insgesamt, also von stationären Händlern und von Online-Händlern.Die IHK greift nicht in den Wettbewerb der Vertriebsformen ein. Dieser wird von den Wünschen der Kundinnen und Kunden entschieden. Alle Händler beteiligen sich an diesem Wettbewerb, um den sich wandelnden Kundenbedürfnissen in unterschiedlicher Form gerecht zu werden.Der Online-Handel ist als Branche deshalb erfolgreich, weil er Kundenbedürfnissen auf verschiedenen Feldern entgegenkommt. Ein Vorteil ist beispielsweise die zeitlich unbegrenzte Erreichbarkeit. Im sogenannten M-Commerce (auf mobilen Endgeräten) spielt die geographische Unabhängigkeit des Nutzers eine zentrale Rolle.Die Grenzen zwischen stationärem und Online-Vertrieb verschwimmen zusehends; immer mehr stationäre Einzelhändler sind auch mit Online-Angeboten präsent.
Andererseits setzen auch zunehmend ehemalige reine Internet-Händler auf den Vertrieb auf stationären Flächen.Multi-Channel-Strategien ermöglichen vor allem auch kleineren und mittleren Unternehmen, auf neue Kundengruppen zuzugehen.Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass dem stationären Handel in diesem Wettbewerb nicht zusätzliche Hürden in den Weg gelegt werden:- Die Erreichbarkeit insbesondere in den Innenstädten sollte gewährleistet sein. Neben dem ÖPNV sollte auch dem Lieferverkehr und dem mobilen Individualverkehr das Recht zugestanden werden, den Handel zu erreichen. Es gibt Sortimente wie den Lebensmittelbereich, bei dem der das wichtigste Transportmittel darstellt, die aber als Sortimente gerade in den Stadtzentren und Wohnlagen erwünscht sind.
Einige Stimmen aus der Wirtschaft zielen darauf ab, dem ÖPNV Vorrang vor dem allgemeinen Individualverkehr und diesem wiederum vor dem Pkw einzuräumen sowie die Forderung nach ausreichendem und bezahlbaren Parkraum zu streichen.- Wirtschaft und Kommunen sollten gemeinsam daran arbeiten, die Lieferverkehre zu optimieren.
- Bürokratische Hindernisse sollten abgebaut werden.
- Nötig sind Sondernutzungsrechte, die in schlanken Prozessen beantragt und genehmigt werden können.
- Kommunale und regionale Planungen sollten kleinere und mittlere Unternehmen stärker berücksichtigen. In die Entscheidungen über Umwelt-und Lärmvorschriften sollten die Interessen des Handels gleichberechtigt einfließen.
Gleichstellung von stationärem und Online-Handel bedeutet auch, dass unfairen Praktiken ein Riegel vorzuschieben ist:- Dass Anbieter aus Drittstaaten auf Online-Marktplätzen ihre Waren anbieten, ohne sich um Mehrwertsteuern, Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung, Zoll oder andere Bestimmungen zu kümmern, die stationäre Händler und deutsche bzw. Online- Händler aus EU-Ländern erfüllen müssen, ist unfairer Wettbewerb. Dieser sollte umgehend unterbunden werden.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass Produktpiraterie auf Online-Marktplätzen und im stationären Handel konsequent begegnet wird.
- Praxisgerechten Rechtsrahmen für (breit aufgestellte) Unternehmensfinanzierung schaffen
Positionen:
- Durch strengere Regulierungen, wie z. B. Eigenkapitalanforderungen, werden Geschäftsoptionen im Finanzmarkt eingeschränkt. Dies belastet die Fremdfinanzierungsmöglichkeiten der Realwirtschaft. Zudem sollten Finanzinstitute nicht nur Unternehmens-, sondern auch Staatsanleihen risikogerecht mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die Auswirkungen der Regulierungen sollten daher gerade mit Blick auf die Finanzierungsbedingungen kleiner und mittelständischer Unternehmen geprüft und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Durch internationale Regulierung sollten keine systematischen Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen entstehen. Die Kreditvergabe an KMU – und damit auch an Gründer und Unternehmensnachfolger – sollte nicht über Gebühr durch die Basel-III-Regelungen eingeschränkt werden.
- Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Zinsen und die sogenannte Zinsschranke belasten das Eigenkapital der Unternehmen. Sie schwächen damit sowohl die Eigenfinanzierungskraft der Betriebe als auch den Zugang zu Fremdkapital. Die Substanzbesteuerung sollte deshalb abgeschafft werden.
- Innovative Unternehmensgründungen und -nachfolgen können mehr privates Wagnis- und Beteiligungskapital aktivieren, wenn ein rechtssicherer Rahmen für Investoren geschaffen wird. Ein praxisgerechter Rechtsrahmen für die digitale Finanzwirtschaft – insbesondere für das Crowdfinancing – trägt zu einer breit aufgestellten Unternehmensfinanzierung bei. Zudem sollten Verbriefungen hoher Qualität, z. B. für Mittelstandskredite, zur Verfügung stehen.
Hintergrund:
In den letzten Jahren konnten viele mittelständische Unternehmen in der Region Stuttgart ihr Eigenkapital stärken und Liquiditätsreserven erhöhen. Gleichwohl besteht das Risiko, dass einzelne Betriebe aufgrund der zunehmenden Regulierung auf Finanzierungsschwierigkeiten stoßen. Unternehmenskredite sind durch die Regulierung strukturell benachteiligt: Banken müssen Staatsanleihen gemäß der geltenden Regulierung nicht mit Eigenkapital unterlegen, so dass sie für Banken systematisch günstiger als Unternehmenskredite sind. Noch immer scheitern etliche junge Unternehmen in der Region Stuttgart an mangelndem privatem Beteiligungskapital. Die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft eröffnet alternative Wege bei der Fremdkapitalfinanzierung wie z. B. Crowdfinancing. Dabei bleibt der deutsche Wagniskapitalmarkt unterentwickelt und unter seinen Möglichkeiten. - KMU bei Finanzierungszugang nicht weiter benachteiligen
Positionen:
- Die Kreditvergabe an KMU sollte der europäische Gesetzgeber nicht noch durch einseitige Belastungen in Form höherer Eigenkapitalanforderungen im Rahmen der Bankenregulierung erschweren, wie etwa in den neuen Baseler Vorschlägen zur Staffelung der Eigenkapitalanforderungen nach Umsatzgröße vorgesehen.
- EU-Mittel sollten künftig verstärkt als Finanzinstrumente wie Darlehen und Risikokapital eingesetzt werden. Mit dem Juncker-Plan werden diese Instrumente noch an Bedeutung gewinnen.
Hintergrund:
Finanzmarktregulierungen begrenzen den Kreditvergabespielraum der Finanzinstitute in Europa. Auch deutsche Unternehmen vermelden Einschränkungen bei langfristigen Investitionsfinanzierungen. Dabei ist der Finanzierungszugang für KMU ohnehin bereits schwieriger als für Großunternehmen.Der Umstieg von Zuschüssen auf zinsgünstige Darlehen kann den finanziellen Handlungsspielraum erweitern . Zurückfließende Mittel aus erfolgreichen Investitionen sollten in Form mehrfach einsetzbarer Mittel (revolvierend) als Anreiz in der Region verbleiben dürfen. Solche mehrfach einsetzbaren Mittel erhöhen in den Fördergebieten das Bestreben, diese regionalpolitisch effektiv einzusetzen. Auch Leistungsprämien können Anreize für einen besseren Mitteleinsatz setzen. Projekte, die im Rahmen des Juncker-Plans initiiert werden, sollten die Ziele der Strukturfondsförderung sinnvoll ergänzen.
- Neue Dienstleistungen sind Wachstumsmotoren
Positionen:
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, die praktische Umsetzung von Forschungsergebnissen für kleine uns mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Die Industrie und Handelskammern in Baden-Württemberg haben in enger Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer IAO, der Handwerksorganisation und dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg praxiserprobte Tools zur systematischen (Weiter-)Entwicklung von Dienstleistungen erarbeitet. Diese viel versprechende Zusammenarbeit sollte fortgesetzt und ausgebaut werden.
- Kontakte zwischen Hochschulen und kleinen und mittleren innovativen Dienstleistern sollten gefördert werden.
- Die Wirtschaft spricht sich mit Nachdruck gegen ein weiteres Zurückdrängen der Gewerbefreiheit aus. Bürokratische Vorgaben werden letztlich von den Mandanten aus der Wirtschaft bezahlt. Qualifikations- und branchenbezogene Barrieren hindern Gründer am Marktzutritt oder bestehende Unternehmen an der Besetzung neuer Geschäftsfelder und Ideen. Der Gesetzgeber sollte auf unnötige Regelungen verzichten. Bei den bereits gesetzlich reglementierten für die Unternehmen besonders wichtigen Dienstleistungen wie bspw. Steuerberatung/ Rechtsberatung/Wirtschaftsprüfung/Finanz- und Versicherungsvermittlung sollte im Interesse der Wirtschaft die bereits erreichte hohe Qualität erhalten bleiben.
Hintergrund:Der technologische Wandel – insbesondere die Digitalisierung – verändert die Dienstleistungsbranchen nachhaltig. In vielen Branchen treten Wettbewerber mit komplett neuen digitalen Geschäftsmodellen am Markt auf. Die zumeist kleinen und mittelständischen Dienstleister in der Region müssen auf die veränderten Wettbewerbsbedingungen reagieren, indem sie neue Dienstleistungen entwickeln, ihre Kundenbeziehungen neu gestalten oder ihre Vertriebskanäle optimieren.Neu entwickelte Dienstleistungen machen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg bereits einen erheblichen Teil ihres Umsatzes aus. Mehr als jeder dritte baden-württembergische Mittelständler will mit neuen Dienstleistungen wachsen. Bei der systematischen Entwicklung neuer Services sind diese Unternehmen auf einen guten Kontakt zu Forschung und Entwicklung angewiesen. Das noch junge Gebiet der Dienstleistungsforschung ist jedoch oftmals in der Anwendung für die in der Dienstleistung vorherrschenden KMU ungeeignet und im Bewusstsein dieser Unternehmen zu wenig verankert. - Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, die praktische Umsetzung von Forschungsergebnissen für kleine uns mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Die Industrie und Handelskammern in Baden-Württemberg haben in enger Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer IAO, der Handwerksorganisation und dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg praxiserprobte Tools zur systematischen (Weiter-)Entwicklung von Dienstleistungen erarbeitet. Diese viel versprechende Zusammenarbeit sollte fortgesetzt und ausgebaut werden.
- Potenziale der Gesundheitswirtschaft erschließen
Positionen:
- Die IHK appelliert, die Chancen der Gesundheitswirtschaft stärker zu nutzen. Kostendämpfungsmaßnahmen haben zur Beitragsstabilisierung geführt, beschränkten aber häufig auch die Entwicklung der gewerblichen Gesundheitswirtschaft. Mehr Wettbewerb, etwa durch größere Vertragsfreiheit zwischen Kassen und gewerblichen Leistungsanbietern unter fairen Wettbewerbsbedingungen, hebt Effizienzreserven. Eine stärkere sektorenübergreifende Versorgung und die konsequentere Nutzungder Digitalisierung für die Vernetzung der Leistungserbringer untereinander sowie mit Patienten helfen, die Wirtschaftlichkeitund Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Verbreitung von Telemedizin und E-Health würde zu mehr Effizienz und einer besseren Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum – führen. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung sind wichtige Stützen der Gesundheitsversorgung.
- Die Wirtschaft setzt sich für eine Förderung der betriebliche Gesundheitsförderung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements ein. Gesundheitliche Prävention rückt stärker in denVordergrund und bietet Marktchancen auch für gewerbliche Anbieter. Den Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten machen sich immer Betriebe zur Aufgabe. Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung benötigen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen klare Ansprechpartner und praktische Unterstützung. Dies spart den Betrieben Zeit und Kosten – denn kleine und mittlere Unternehmen haben meist keine Rechts- oder Personalabteilung. Regionale Koordinierungsstellen können hier helfen indem sie konkrete Unterstützung vermitteln, dazu gehören auch die IHKs.
- Die Wirtschaft setzt sich für eine Stärkung des Exports in der Gesundheitswirtschaft ein. Deutschland ist eines der führenden Exportländer von Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen, deren Nachfrage weltweit steigt. Es gilt, die Betriebe der Gesundheitswirtschaft dabei zu unterstützen diese Wachstumschancen zu nutzen und neue Absatzmärkte zu erschließen.
Hintergrund:Die Betriebe in der Region Stuttgart werden einerseits über Arbeitgeberbeiträge mit den Kosten unseres Gesundheitssystems beteiligt. Sie haben deshalb ein Interesse am sparsamen Umgang mit den vorhandenen Mitteln. Die Betriebe haben andererseits aber auch ein grundsätzliches Interesse an einer guten Gesundheitsversorgung. Sie sichert die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter und somit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit. Auch um Ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden investieren Unternehmen zunehmend in die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Das Präventionsgesetz sieht hier eine stärkere Unterstützung durch die gesetzlichen
Krankenkassen vor. Durch diese Entwicklung tun sich zugleich Marktchancen für Unternehmen als Anbieter solcher Leistungen auf.Neben der wachsenden Nachfrage nach einer besseren und umfangreicheren medizinischen Versorgung im engeren Sinne, beispielsweise durch private wie staatliche Krankenhäuser, wird sich ein großer Teil des künftigen Wachstums in dem sogenannten zweiten Gesundheitsmarkt abspielen. Der zweite Gesundheitsmarkt umfasst alle Leistungen, die nicht über die Vollversicherung der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherungen im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht finanziert werden. Die zunehmende Nachfrage nach diesen Gesundheitsleistungen stärkt die Gesundheitswirtschaft in Form von Wachstum und mehr Beschäftigung. Noch sind die Potenziale dieses Bereiches auch in Synergie mit dem ersten Gesundheitsmarkt nicht ausreichend erschlossen. - Internationalität der Landesmesse Stuttgart fördern
Positionen:
- Mit der Unterstützung des Landes sollte die Landesmesse den Ausbau der Internationalisierung weiter vorantreiben. Dazu gehören Messeaktivitäten im Ausland (Outbound) jedoch vor allem das Geschäft im Heimatmarkt (Inbound). Das bestehende Messeportfolio sollte auf seine Zukunftsfähigkeit überprüft werden.
- Die Zusammenarbeit der Messe mit der Wirtschaft bei Konzeption und Durchführung von Messen und Veranstaltungen sollte intensiviert werden.
- Nach Meinung der Wirtschaft sollte die Stadt Stuttgart als starke Geschäftsreisedestination in den Ausbau der Veranstaltungs- und Kongresskapazitäten investieren. Es fehlt an einem zentral gelegenen, modernen Kongresszentrum. Pläne, dieses im Europaviertel anzusiedeln, sollten unterstützt werden.
Hintergrund:
Erklärtes Ziel der Messe Stuttgart ist es, Stuttgart als Messestandort Nr.1 in Zentraleuropa für High-Tech-Messen zu entwickeln. Dies erfordert dauerhaft (internationale) Leitmessen und Kongresse zu ausgesuchten High-Tech-Themen zu platzieren. Dies ist bisher nur teilweise gelungen. Nur einige Messen im aktuellen Portfolio, wie die R+T (Rollladen und Tore) oder die Blechexpo können als internationale Leitmessen bezeichnet werden. Obwohl einige gelungene neue Messethemen noch Potential besitzen, ist der Internationalisierungsgrad insgesamt noch immer zu gering.Geschäftsreisen, insbesondere Messe- und Kongresswesen (MICE) sind wichtigster Faktor im Tourismus der Region. Wachstumspotentiale bestehen insbesondere bei ausländischen Gästen. Während die Messe Stuttgart mit Ihrem Neubau über eine gute Infrastruktur verfügt, fehlt es in Stuttgart an einem zentral gelegenen, modernen Kongresszentrum für große Veranstaltungen.Ergänzend äußern Stimmen in der Wirtschaft die Notwendigkeit, dass die Landesmesse keine Rüstungs- und Kriegswaffenmessen durchführen sollten. Sie begründen ihre Forderung damit, dass es angesichts der weltweiten kriegerischen Auseinandersetzungen ein Hohn sei, Waffen und Waffensysteme wie beispielsweise bei der ITEC auszustellen. Die überwiegende Mehrheit der Wirtschaft lehnt diese Art der Einmischung in das operative Geschäft eines Unternehmens ab. Es seien im konkreten Beispiel keine Waffensysteme, sondern Trainings- und Simulationsoftware unter anderem auch für den Katastrophenschutz ausgestellt worden. Die Zuständigkeit für die operative Entscheidung einer ein- oder mehrmaligen Zurverfügungstellung von Flächen an externe Veranstalter liege grundsätzlich bei der Geschäftsführung der Stuttgart Messe GmbH. Sie müsse nicht vom Aufsichtsrat, in dem auch die IHK vertreten ist, kontrolliert werden. Es sei darüber hinaus auch nicht Aufgabe der IHK, in einzelne operative Entscheidungen der Geschäftsführung von Unternehmen, seien sie in öffentlicher oder privater Hand, einzugreifen.
- Mehr Markt und weniger Regulierung im Tourismus
Positionen:
- Die Wirtschaft setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen ein. Rechtliche Vorgaben sollten sich auf notwendige Regelungen beschränken und auf diesem Niveau dauerhaft gehalten werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben, den Unternehmergeist zu fördern und nicht unnötig neue Hindernisse aufbauen. So ist nicht nachzuvollziehen, dass allein durch den Ausschank von Alkohol eine Erlaubnispflicht ausgelöst wird, für die Anforderungen zu erfüllen sind, die sich nicht am Alkoholausschank orientieren. So ist zum Beispiel eine Gaststättenunterrichtung zu besuchen, die nach gesetzlichen Vorgaben inhaltlich stärker auf Hygiene im Bereich der Lebensmittelzubereitung abzielt als auf den Umgang mit Alkohol. In mehreren Bundesländern wurde die Unterrichtung daher bereits abgeschafft, was im Rahmen der Entbürokratisierung auch in Baden-Württemberg konsequent wäre. Alternativ sollte zumindest der Inhalt auf die Zielgruppe angepasst werden.
- Die Wirtschaft spricht sich für stärkere Kontrollen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ein statt Bürokratie zu schaffen oder zu erhalten. Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung sollten zeitgemäße Maßnahmen umgesetzt werden, z.B. bei Aufbewahrungs- und Nachweispflichten, exemplarisch ist der geforderte Meldeschein auf Papier zu nennen. Die Sicherstellung hygienischer Standards wird am wirksamsten durch eine effektive Kontrolle in der betrieblichen Praxis gewährleistet. Indem „schwarze Schafe“ frühzeitig identifiziert werden, erübrigt sich die Diskussion um die Einführung einer Kennzeichnung von hygienisch einwandfreien Gaststätten, da grundsätzlich von Verbrauchern ein solcher Standard erwartet werden kann.
Hintergrund:
Die Tourismusbranche ist geprägt von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Belastungen, wie etwa unverhältnismäßige Gebühren für Verwertungsrechte, steuerliche Benachteiligungen, Dokumentationspflichten oder gesetzliche Regelungen zum Verbraucherschutz, stellen bürokratische, investive und finanzielle Mehrbelastungen dar. In der Tourismusbranche sind regelmäßige Investitionen von essentieller Bedeutung, der Wettbewerb zwingt die Hotellerie und Gastronomie sowie alle anderen touristischen Anbieter, sich mit neuen Ideen am Markt zu behaupten. Qualität ist in allen Bereichen gefragt und entsprechende Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung sind kostspielig.
- Effiziente Strukturen in der Tourismusförderung des Landes
Positionen:
- Klare Strukturen in der Tourismuswirtschaft: Im Rahmen der projektbezogenen Tourismusinfrastrukturförderung des Landes sollten Landesmittel für die Tourismusförderung umgelenkt werden von einer reinen kommunalen Förderung hin zu innovativen Public Private Partnership Projekten. Das Zusammenspiel der touristischen Akteure (privatwirtschaftlich und kommunal) sollte auf den verschiedenen Ebenen eindeutig geregelt sein.
- Die verschiedenen Förderinstrumente des Landes sollten transparenter gemacht und besser koordiniert werden. Bei allen Förderinstrumenten sollten Projekte von überregionaler Bedeutung für die Destination berücksichtigt werden, die in die Marketingkonzepte des Landes und der jeweiligen Tourismusregion eingebunden sind.
- Organisatorische Doppelstrukturen auf Landes-, Destinations-, Landkreis- und Ortsebene sollten abgebaut, beziehungsweise nicht erst aufgebaut werden.
- Tourismusfördermittel und Marketingmittel des Landes sollten an Kooperationsprojekte vergeben werden, die sich unter dem Dach touristischer Marken oder Erlebnismarken positionieren und an den übergeordneten Marketingstrategien ausrichten. Dabei sollte auch eine ausgewogene Förderung mit Blick auf die wirtschaftliche Bedeutung der Tourismusformen berücksichtigt werden.
- Ein wichtiges Segment ist die Messe- und Kongresswirtschaft sowie den Tages- und Geschäftsreisetourismus. Auch er sollte, neben dem Urlaubstourismus, entsprechende Unterstützung durch Tourismus- und Wirtschaftspolitik sowie Tourismusmarketing erhalten. Hierzu bedarf es auch eines politischen Bekenntnisses zu einer intakten Infrastruktur von Verkehrswegen, Beherbergungsbetrieben und Veranstaltungsstätten ohne gesetzliche Restriktionen.
Hintergrund:
Der Tourismus gilt als Zukunfts- und Wachstumsbranche. Er ist in Baden-Württemberg ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, der über 50 Millionen Übernachtungen, 280.000 nicht exportierbare Arbeitsplätze, 10.000 Ausbildungsplätze und Wertschöpfung in Milliardenhöhe auch in verbundenen Branchen generiert. Zudem schafft die Tourismusinfrastruktur gerade in ländlichen Regionen attraktive Freizeitangebote und damit Lebensqualität.
Ein entscheidender Erfolgsfaktor im Wettbewerb der Tourismusregionen weltweit sind effiziente Strukturen. Starke Tourismusregionen treten wie „ein Unternehmen“ am Markt auf. Nur wenn das Zusammenspiel aller Beteiligten einer Tourismusregion (private Leistungsträger, Kommunen, Landkreise, Destinationsmanagement und Landesmarketing) auf den verschiedenen Ebenen klar geregelt ist, kann dies gelingen.
- Auch auf EU-Ebene Gründungen und Mittelstand als Basis für Wachstum stärken
Positionen:
- Die im Rahmen der Binnenmarktstrategie angekündigten Bemühungen zum Abbau administrativer Hürden für Gründer und junge Unternehmen sind positiv zu bewerten, jedoch müssen daraus auch konkrete Taten folgen. Mit der Unternehmensgründung ist es aber nicht getan. Gründer und junge Unternehmen brauchen ein Umfeld, in dem sie wachsen können.
- Viele kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) nehmen Europa (EU) als überregulierend wahr. Europas wichtige Rolle gerade bei der Förderung des Mittelstands gerät so leicht aus dem Blick. Es bedarf eines sichtbaren mittelstandspolitischen Bekenntnisses der EU-Kommission – als selbstverpflichtendes Prinzip, bei ihren Initiativen von Anfang an die Vermeidung von Bürokratie für den Mittelstand mitzudenken. Ein wichtiger Schritt wäre eine baldige Mitteilung der Kommission zum „SBA 2.0“, mindestens aber zur Mittelstandspolitik.
- Der bürokratische Aufwand für Unternehmen sollte spürbar gesenkt werden. Der „KMU-Test“ bietet hier eine wirksame Entscheidungshilfe, wenn er systematisch durchgeführt und insbesondere bei substanziellen Änderungen erneut angewendet wird. Für Unternehmen und Bürger sollte klar ersichtlich sein, welche Regelungen mit welchem Ergebnis dem Test unterzogen worden sind. „Zuerst an KMU denken“ sollte Maxime aller EU-Vorhaben sein.
- Im Sinne eines optimierten Mitteleinsatzes sollten neue EU-Instrumente zur Unterstützung bei der Internationalisierung von KMU eine sinnvolle Ergänzung zu den erprobten und erfolgreichen Instrumenten und Institutionen der nationalen Außenwirtschaftsförderung sein. Sie sollten das bewährte Zusammenspiel erfolgreicher nationaler Strukturen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Auslandshandelskammern (AHKs) nicht beeinträchtigen.
Hintergrund:KMU stellen in Baden-Württemberg rund 99 Prozent aller Unternehmen und etwa jeden zweiten Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft. Doch immer weniger Menschen wagen den Sprung in die Selbstständigkeit. Wertvolle Innovationsimpulse drohen verloren zu gehen.Mit dem „Small Business Act“ (SBA) hat die EU-Kommission sich in den letzten Jahren klar zur hohen Bedeutung einer wirksamen EU-Mittelstandspolitik bekannt und einige Projekte für KMU etwa zur Vereinfachung von Gründungen voran gebracht. Doch die Weiterentwicklung zum „SBA 2.0“ ist nicht mehr Teil des Arbeitsprogramms der Kommission.Kleinunternehmen haben bis zu zehn Mal höhere Bürokratiekosten pro Mitarbeiter zu schultern als größere Unternehmen. Dazu tragen auch EU-Regelungen bei. Doch der EU-Bürokratieabbau tritt hier auf der Stelle. Das Auslandsgeschäft gewinnt auch für KMU an Gewicht. Diese benötigen oftmals Unterstützung bei ihrer Auslandstätigkeit. Die IHKs bieten vielfältige Dienstleistungen und Beratung vor Ort an – im bewährten Zusammenspiel mit den AHKs. Zunehmend engagiert sich auch die EU in der Außenwirtschaftsförderung. - Die im Rahmen der Binnenmarktstrategie angekündigten Bemühungen zum Abbau administrativer Hürden für Gründer und junge Unternehmen sind positiv zu bewerten, jedoch müssen daraus auch konkrete Taten folgen. Mit der Unternehmensgründung ist es aber nicht getan. Gründer und junge Unternehmen brauchen ein Umfeld, in dem sie wachsen können.
- Gründungen erleichtern, für Unternehmertum werben
Positionen:
- Um potenziellen Gründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern und die Zahl nachhaltiger Gründungen in Baden-Württemberg zu erhöhen, sollte der Abbau bürokratischer Hürden für Existenzgründer weitergeführt werden. Der Aufbau von Doppelstrukturen sollte vermieden werden. So bieten die Industrie- und Handelskammern (IHKs) beispielsweise bereits heute einen Gründerservice im Sinne eines One-Stop-Shops an – von Erstauskunft über Businessplancheck bis hin zu Hilfen bei Finanzierung und Förderanträgen. Als letzter Baustein für einen umfassenden, kundenorientierten Service fehlt bislang noch die Möglichkeit, wie in anderen Bundesländern Gewerbemeldungen rechtswirksam entgegennehmen zu können. Die Einbeziehung der IHKs bietet sich nicht zuletzt aufgrund der den Kammern vom Land übertragenen Funktion als „Einheitlicher Ansprechpartner“ an.
- Die IHKs sollten bei der Beratungsförderung des Landes in der Vorgründungsphase als echte Erstanlaufstellen fungieren können. Damit wird eine bessere Verzahnung der Angebote von Land, Bund und IHKs erreicht, zumal die Kammern bei der Förderung des Bundes in der Nachgründungsphase seit vielen Jahren Regionalpartner sind. Gleichzeitig würde Existenzgründern schon frühzeitig ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung stehen, auf den sie auch in allen weiteren Phasen im Lebenszyklus des Unternehmens zugreifen können. Im Sinne der Unternehmen sollten die Industrie- und Handelskammern in künftige Überlegungen zur Weiterentwicklung der Beratungsförderung frühzeitig eingebunden werden.
- Um Förderprogramme noch wirksamer zu gestalten, plant das Land die Nutzung eines Fördercontrollings. Dies ist zu begrüßen, allerdings sollte dies Antragstellungen und Förderabwicklung nicht bürokratisieren.
- Es wäre wünschenswert, dass Schulen und Hochschulen stärker zur Selbständigkeit ermuntern und zu einem positiven Unternehmerbild – auch im Hinblick auf das Thema Unternehmensnachfolge – beitragen. Das neue Fach Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung geht in die richtige Richtung. Allerdings muss sichergestellt sein, dass hierfür eine ausreichende Zahl an Lehrkräften mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung steht.
Hintergrund:Das Land Baden-Württemberg, und hier insbesondere die Region Stuttgart, gehört zu den innovativsten und wirtschaftsstärksten Standorten Europas. Die Zukunft unseres Landes braucht die Ideen und die Begeisterung der Gründer als Treiber von Erneuerung und Wandel. Und doch weist Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern seit Jahren weniger Gründungen im gewerblich-technischen Bereich auf. Aufwändige Genehmigungsverfahren und viele unterschiedliche Anlaufstellen verzögern häufig den Start von Unternehmen.Mit der Einführung der Gründungsgutscheine wollte das Land die eigene Vorgründungsberatung besser mit dem umfangreichen Leistungsangebot der Kammern und der vom Bund geförderten Nachgründungsberatung verzahnen. Tatsächlich können sich Gründungsinteressierte jedoch direkt an die vom Land ausgewählten Träger der Beratungsförderung wenden. Die Chance, Existenzgründer gleich beim Start in die Selbstständigkeit mit ihrer IHK als zentralem Ansprechpartner für den gesamten Lebenszyklus des Unternehmens in Kontakt zu bringen, wurde vertan. Zudem ist eine direkte Nachfrage von Beratungsleistungen bei Beratern am freien Markt ausgeschlossen.Die Themen Unternehmertum und Selbständigkeit sind im Bildungssystem in Baden-Württemberg bisher eher schwach ausgeprägt. So sind wirtschaftliche Themen in den Unterrichtsplänen – trotz ersten Fortschritten – kaum anzutreffen. Dies hat zur Folge, dass Schüler und Hochschüler bisher wenig Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge haben und Selbständigkeit als Berufsperspektive kaum wahrnehmen. Zugleich gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Nachfolger für Senior-Unternehmer zunehmend schwieriger. - Um potenziellen Gründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern und die Zahl nachhaltiger Gründungen in Baden-Württemberg zu erhöhen, sollte der Abbau bürokratischer Hürden für Existenzgründer weitergeführt werden. Der Aufbau von Doppelstrukturen sollte vermieden werden. So bieten die Industrie- und Handelskammern (IHKs) beispielsweise bereits heute einen Gründerservice im Sinne eines One-Stop-Shops an – von Erstauskunft über Businessplancheck bis hin zu Hilfen bei Finanzierung und Förderanträgen. Als letzter Baustein für einen umfassenden, kundenorientierten Service fehlt bislang noch die Möglichkeit, wie in anderen Bundesländern Gewerbemeldungen rechtswirksam entgegennehmen zu können. Die Einbeziehung der IHKs bietet sich nicht zuletzt aufgrund der den Kammern vom Land übertragenen Funktion als „Einheitlicher Ansprechpartner“ an.
- Unternehmergeist stärken, Zukunft des Mittelstands sichern
Positionen:
- Für einen auch künftig wettbewerbsstarken Mittelstand brauchen wir neben verlässlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch eine Kultur der Selbstständigkeit. Ein stärkerer Dialog zwischen Unternehmern einerseits sowie Schulen, Hochschulen, Regierungen und Parlamenten andererseits kann das Verständnis für unternehmerisches Handeln verbessern. In Verwaltungen müssen Unternehmen kompetente Ansprechpartner finden. Das stärkt Gründer und mittelständische Unternehmen als Impulsgeber für Innovation und Wachstum. Geringere Belastungen von Einkommen und Vermögen insbesondere für Gründer sind anzustreben.
- Jede Gründung inklusive aller Genehmigungen sollte schneller möglich sein, idealerweise binnen eines Monats. Bei den von der Bundesregierung angekündigten One-Stop-Agenturen sollte der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden. Kleine Unternehmen sollten ihren Gewinn statt mit dem komplizierten Formular „Einnahmen-Überschussrechnung" wieder formlos ermitteln dürfen. Gründern sollte, wie anderen Unternehmen auch, eine vierteljährliche – statt monatliche – Umsatzsteuervoranmeldung erlaubt werden.
- Neben besseren Finanzierungsbedingungen und einem größeren Angebot potenzieller Nachfolger brauchen Unternehmen Planungssicherheit.
Hintergrund:Das rohstoffarme Deutschland, und damit auch die Region Stuttgart, ist besonders auf Unternehmertum und Innovationsgeist angewiesen. Doch gerade einmal fünf Prozent der erwerbsfähigen Deutschen wollen in den nächsten drei Jahren ein Unternehmen gründen. Dabei gibt in Deutschland stärker als in anderen Ländern Erwerbslosigkeit den Ausschlag zur Gründung.Aufwändige Genehmigungsverfahren und viele unterschiedliche Anlaufstellen verzögern häufig den Start von Unternehmen. Das nur schwer verständliche Steuer- und Sozialversicherungsrecht belastet gerade Gründer. Immer mehr Unternehmer erreichen das „Rentenalter“. Die nächste Generation sieht die Nachfolge dabei immer seltener als „familiären Automatismus“ an. Folglich wird die Nachfolgersuche schwieriger.
Hinweis auf Minderheitenmeinung in der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart: Am 13. Juli 2017 hat die Vollversammlung der IHK Region Stuttgart mehrheitlich diese wirtschaftspolitische Position beschlossen. Eine Minderheit der Vollversammlungsmitglieder hat dagegen gestimmt.
- Für einen auch künftig wettbewerbsstarken Mittelstand brauchen wir neben verlässlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch eine Kultur der Selbstständigkeit. Ein stärkerer Dialog zwischen Unternehmern einerseits sowie Schulen, Hochschulen, Regierungen und Parlamenten andererseits kann das Verständnis für unternehmerisches Handeln verbessern. In Verwaltungen müssen Unternehmen kompetente Ansprechpartner finden. Das stärkt Gründer und mittelständische Unternehmen als Impulsgeber für Innovation und Wachstum. Geringere Belastungen von Einkommen und Vermögen insbesondere für Gründer sind anzustreben.
Wie kommt die IHK zu ihren wirtschaftspolitischen Positionen?
Mit den wirtschaftspolitischen Positionen legt die Vollversammlung als höchstes Gremium der IHK Kurs und Ziele fest, an denen sich die IHK Region Stuttgart bei der Beratung von Parlamenten, öffentlichen Einrichtungen, Verwaltung und Parteien orientiert. Diese Beratung ist ausdrücklicher Auftrag, den der Gesetzgeber den IHKs auferlegt hat. Die Belange ihrer Mitgliedsunternehmen zu vertreten und dabei die verschiedenen Interessen von Unternehmen, Branchen und deren regionalen Aspekten abzuwägen, zählen zu den Pflichten der IHK und ihrer Vollversammlung.
Eine so umfangreiche Zusammenstellung kann nur durch das Zusammenwirken von Vollversammlung, Bezirksversammlungen und allen IHK-Ausschüssen entstehen. Hier engagieren sich mehrere hundert Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region. Ebenso fließen die Erfahrungen der hauptamtlichen IHK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter aus dem täglichen Austausch mit Wirtschaft, Politik und Verwaltung ein.
Selbstverständlich haben die Unternehmen aus der Region neben den regionalen Belangen des Wirtschaftsstandorts Region Stuttgart auch Landes- Bundes- und Europapolitik im Blick. Viele politische Entscheidungen auf diesen Ebenen wirken sich unmittelbar auf die Unternehmen vor Ort aus. Dabei profitiert die IHK Region Stuttgart auch vom Engagement ihrer ehrenamtlichen Unternehmerinnen und Unternehmer beim Dachverband der 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland, die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer). So ist sichergestellt, dass die wirtschaftspolitischen Positionen eine breite Abwägung der unterschiedlichsten Interessen berücksichtigen.
Die Aufstellung der wirtschaftspolitischen Positionen ist damit aber keineswegs vollständig oder abschließend. Vielmehr ist die Positionierung der IHK ein offener und stetig fortschreitender Prozess, der neue Themen, Erkenntnisse, Veränderungen und künftige Anforderungen immer wieder aufzugreifen hat.
Mit der Diskussion und der Verabschiedung der wirtschaftspolitischen Positionen durch die Vollversammlung macht die IHK transparent, für welche Belange sich die Unternehmen aus der Region einsetzen.