IHK-Wahlausschuss

Bekanntmachung des Wahlausschusses

[veröffentlicht am 28. März 2020]
Der Wahlausschuss hat im Umlaufverfahren zum 27. März 2020 folgende Bekanntmachung beschlossen:

Wahl der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart und der Bezirksversammlungen Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr für die Amtsperiode 2021 bis 2024 – Wahlbekanntmachung nach §§ 11, 12 Abs. 6 und § 18 Abs. 5 Wahlordnung


Der Wahlausschuss hat die Wahlbewerbungen geprüft, die innerhalb der Frist vom 24. Februar 2020 bis 18. März 2020 (15 Uhr) eingegangen sind. Gemäß § 12 Abs. 6 der Wahlordnung soll in jeder Wahlgruppe, jedem Wahlbezirk sowie gegebenenfalls jeder Betriebsgrößenklasse mindestens ein Bewerber mehr zur Wahl stehen als zu wählen sind. 
Für diejenigen Wahlgruppen, Wahlbezirke sowie gegebenenfalls Betriebsgrößenklassen, für die diese Vorgabe erfüllt ist (in der folgenden Auflistung mit „geschlossen“ gekennzeichnet), werden keine Wahlbewerbungen mehr entgegengenommen. Da diese Vorgabe jedoch nicht in allen Wahlgruppen, Wahlbezirken sowie gegebenenfalls Betriebsgrößenklassen erreicht worden ist, fordert der Wahlausschuss gem. §§ 11, 12 Abs. 6, 18 Abs. 5 die Wahlberechtigten (vgl. dazu § 3 der Wahlordnung) dazu auf, in der Zeit vom 30. März 2020 bis 20. April 2020, 15:00 Uhr weitere Wahlbewerbungen beschränkt auf die nachfolgend aufgelisteten, noch offenen Wahlgruppen, Wahlbezirke sowie gegebenenfalls Betriebsgrößenklassen einzureichen. Jede Wahlbewerbung muss für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk erfolgen, für die der Bewerber selbst wahlberechtigt ist, sowie gegebenenfalls für die Betriebsgrößenklasse, der ihr Unternehmen angehört. Die Einreichung hat beim Wahlausschuss schriftlich zu erfolgen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eingescanntem Dokument per E-Mail ausreicht. Bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist findet eine auf die gültigen Wahlbewerbungen beschränkte Wahl statt. 
Die Anzahl der Mitglieder der Vollversammlung und der Bezirksversammlungen, die in den verschiedenen Wahlbezirken, Wahlgruppen sowie gegebenenfalls Betriebsgrößenklassen insgesamt gewählt werden, ist in der nachfolgenden Auflistung enthalten, soweit die Wahlgruppe nicht bereits für Wahlbewerbungen geschlossen ist.
Die Wahlbewerbungen müssen Familiennamen, Vornamen, Art der Vertretungsbefugnis im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls dessen Betriebsgrößenklasse enthalten. Die Bewerber müssen versichern, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Angabe zur Betriebsgrößenklasse in geeigneter Form nachzuweisen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers abzugeben, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen. Wird die Wählbarkeit aus einer Funktion als besonders bestellter Bevollmächtigter abgeleitet, ist eine Vollmacht gem. § 5 Abs. 1 Wahlordnung beizufügen.
Jede Wahlbewerbung muss von mindestens fünf Wahlberechtigten der Wahlgruppe und des Wahlbezirks unterstützt werden. Bei den Wahlgruppen und den Wahlbezirken mit weniger als 100 Wahlberechtigten reicht es aus, wenn die Wahlbewerbung von mindestens 5 % der Wahlberechtigten unterstützt wird. Die Unterstützung muss schriftlich erfolgen. Die Unterstützer haben dabei ihren Vor- und Zunamen sowie Bezeichnung und Anschrift des von ihnen vertretenen IHK-zugehörigen Unternehmens anzugeben und zu unterschreiben. Ein Wahlberechtigter kann nur Wahlbewerbungen für eine Wahlgruppe und Wahlbezirke unterstützen, denen er selbst angehört. Jeder Wahlberechtigte kann auch mehrere Wahlbewerbungen unterstützen.
 
A.    Wahl der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart
 
a) Wahlbezirk Stadtkreis Stuttgart
Sitze
Wahlgruppe I
7
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
6
Wahlgruppe II
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
30
b) Wahlbezirk Landkreis Böblingen
Sitze
Wahlgruppe I
7
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
6
Wahlgruppe II
2
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
1
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
15
c) Wahlbezirk Landkreis Esslingen
Sitze
Wahlgruppe I
7
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)

geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
17
d) Wahlbezirk Landkreis Göppingen
Sitze
Wahlgruppe I
2
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
1
Wahlgruppe II
2
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
1
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
2
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
1
insgesamt
8
e) Wahlbezirk Landkreis Ludwigsburg
Sitze
Wahlgruppe I
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
4
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
3
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
17
f) Wahlbezirk Landkreis Rems-Murr-Kreis
Sitze
Wahlgruppe I
4
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
3
Wahlgruppe II
3
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
2
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
13
B.    Wahl der Bezirksversammlungen Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr
Bezirksversammlung Böblingen
Sitze
Wahlgruppe I
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
30
Bezirksversammlung Esslingen-Nürtingen
Sitze
Wahlgruppe I
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
2
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
10
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
6
insgesamt
34
Bezirksversammlung Göppingen
Sitze
Wahlgruppe I
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
16
Bezirksversammlung Ludwigsburg
Sitze
Wahlgruppe I
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
34
Rems-Murr-Kreis
Sitze
Wahlgruppe I
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
2
Wahlgruppe IV
2
Wahlgruppe V
geschlossen
  • davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
  • davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
26

C.    Weitere Mitteilungen

1. Anschrift des Wahlausschusses:
Die Anschrift des Wahlausschusses, bei dem die Wahlbewerbungen einzureichen sind, lautet:
IHK Region Stuttgart
Wahlausschuss
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Fax: 0711/2005 601535
Email: ihkwahl@stuttgart.ihk.de
Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass auch während der Nachfrist der gesamte Prozess der Einreichung von Wahlbewerbungen und/oder Einholung und Einreichung von Unterstützerunterschriften vollumfänglich auch elektronisch möglich ist.
2. Wahlgruppen
I. Produzierendes Gewerbe (soweit nicht anderen Wahlgruppen zugeordnet)
II. Absatzwirtschaft (Großhandel, Einzelhandel, Verlagsgewerbe und Handelsvertreter)
III. Kreditwirtschaft, Versicherungswirtschaft (ohne Vermittler); Unternehmensverwaltungs- und Holdinggesellschaften, soweit nicht anderen Wahlgruppen zugeordnet
IV. Verkehrsgewerbe einschl. Speditionen, Tourismusgewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Nachrichtenübermittlung
V. Sonstige Dienstleistungen, sonstige, den Wahlgruppen I - IV nicht zugeordnete Wirtschaftszweige;

3. Durchführung der Wahl
Die Wahl zur Vollversammlung und zu den Bezirksversammlungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart findet in Form einer Briefwahl in der Zeit vom 6. bis 28. Juli 2020, 15:00 Uhr statt. Die Wahlunterlagen gehen den Wahlberechtigten Anfang Juli 2020 zu. Die ordnungsgemäß ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens 28. Juli 2020, 15:00 Uhr bei der Zentrale der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart in Stuttgart eingehen. Die Absendung genügt nicht zur Fristwahrung. 
Die Bewerberlisten werden voraussichtlich ab Ende April 2020 auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart veröffentlicht.