IHK transparent

Was bedeutet wirtschaftliche Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung ersetzt Staatsverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet: Die Wirtschaft entscheidet selbst, macht es selbst und bezahlt es selbst. So macht die wirtschaftliche Selbstverwaltung Betroffene zu Beteiligten und sichert Freiheit - so auch das Bundesverfassungsgericht:  „Die Organisation bestimmter Wirtschaftssubjekte in einer Selbstverwaltungskörperschaft soll und kann verfassungsrechtlich legitim Sachverstand und Interessen bündeln und eröffnet die Möglichkeit, diese insgesamt und nicht als Interessenverband oder Koalition im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG und nicht übergreifend als politische Partei in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13 Rn. 95, abrufbar unter www.bverfg.de).
Auf diese Weise wird nicht nur der Staat entlastet. Durch die ehrenamtliche Mitarbeit von zahlreichen Unternehmerinnen, Unternehmern und Fachkräften aus der Wirtschaft bei der IHK - zum Beipiel als Prüfer - arbeitet die IHK kostengünstiger, als es der Staat könnte.