IHK transparent

Wie erklärt sich die Zahl der Geschäftsführer?

Bei der IHK Region Stuttgart führen die Leiter/-innen der fünf IHK-Fachabteilungen traditionell die Bezeichnung „Geschäftsführer/-innen“ sowie die der fünf Bezirkskammern die Bezeichnung „Leitende Geschäftsführer/-innen“.
Nach Paragraf 9 der Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB) der IHK Region Stuttgart werden die Geschäfte der IHK nach den Richtlinien und Beschlüssen der Vollversammlung und des Präsidiums vom Hauptgeschäftsführer im Einvernehmen mit dem Präsidenten geführt. Die laufenden Geschäfte der Bezirkskammern werden nach den Richtlinien und Beschlüssen der Vollversammlung und der Bezirksversammlungen von den Leitenden Geschäftsführern der Bezirkskammern geführt.
Vertretungsberechtigte
Gemäß Paragraf 7 Absatz 2 IHKG in Verbindung mit Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB) der IHK Region Stuttgart vertreten der Präsident und der Hauptgeschäftsführer die IHK rechtsgeschäftlich und gerichtlich. Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ist der Hauptgeschäftsführer allein vertretungsberechtigt (Paragraf 10 Absatz 3 der Satzung der IHK Region Stuttgart). Für die von den Bezirkskammern wahrgenommenen laufenden Geschäfte sind die Leitenden Geschäftsführer der Bezirkskammern allein vertretungsberechtigt (Paragraf 8 Absatz 2 der Satzung der IHK Region Stuttgart).