IHK transparent

Zu welchen Themen darf die IHK Stellung beziehen?

Die IHK hat als Vertreterin der Wirtschaft die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen. Das heißt sie bezieht prinzipiell zu allen Themen Stellung, die die Wirtschaft betreffen. Ausgenommen ist jedoch die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen. Die IHK wahrt bei ihren Stellungnahmen als öffentlich rechtliche Körperschaft ein höchstmögliches Maß an Objektivität. Wesentliche wirtschaftspolitische Positionen der IHK werden vor der Veröffentlichung von der Vollversammlung beschlossen.
Eine abgewogene und sachliche Argumentation mit entsprechenden Branchen- und Fachkenntnissen ist seit jeher geübte Praxis und gerade deshalb wird die Expertenmeinung der IHK bei vielen Gesetzgebungsverfahren geschätzt.