IHK transparent

Werden kleine und mittlere Unternehmen in der Vollversammlung ausreichend repräsentiert?

Den kleinen und mittleren Unternehmern steht die Mitarbeit in allen IHK-Gremien offen. Jeder Unternehmer kann sich unabhängig von der Größe seines Betriebes zur Wahl stellen („ein Unternehmen eine Stimme“) und zudem in Ausschüssen und Arbeitskreisen engagieren. Zugangsbarrieren bestehen nicht.
Kleine und mittlere Unternehmen sind in den Gremien der IHK präsent, in der Vollversammlung stellen sie die Mehrheit. So kommen 72 Prozent der Vollversammlungsmitglieder aus kleinen und mittleren Unternehmen (EU-Definition: weniger als 250 Mitarbeiter/-innen und Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro). Im Präsidium der IHK sind die KMU mit 62 Prozent vertreten.