IHK transparent
Wie hoch ist der IHK-Beitrag für Existenzgründer?
Für Existenzgründer gibt es gemäß Paragraf 3 Absatz 3 Satz 4 IHKG eine Beitragsbefreiung. Im ersten und zweiten Jahr ihrer gewerblichen Tätigkeit sind sie von Grundbeitrag und Umlage befreit, im dritten und vierten Jahr von der Umlage. Voraussetzungen sind:
- nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen
- Gewinn bzw. Gewerbeertrag ist kleiner als 25.000 Euro
- ein entsprechender schriftlicher Antrag ist erfolgt
- innerhalb der letzten fünf Jahre vor Existenzgründung wurde keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt