IHK transparent

Wie hoch ist der IHK-Beitrag für Existenzgründer?

Für Existenzgründer gibt es gemäß Paragraf 3 Absatz 3 Satz 4 IHKG eine Beitragsbefreiung. Im ersten und zweiten Jahr ihrer gewerblichen Tätigkeit sind sie von Grundbeitrag und Umlage befreit, im dritten und vierten Jahr von der Umlage. Voraussetzungen sind:
  • nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen
  • Gewinn bzw. Gewerbeertrag ist kleiner als 25.000 Euro
  • ein entsprechender schriftlicher Antrag ist erfolgt
  • innerhalb der letzten fünf Jahre vor Existenzgründung wurde keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt