IHK transparent

Wie haben sich die IHK-Beiträge entwickelt?

Die Grundbeiträge für nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende wurden zwischen 1998 und 2003 abgesenkt und sind seitdem konstant. Der Umlagehebesatz wurde von 1998 bis 2005 in mehreren Schritten von 0,42 Prozent auf 0,21 Prozent gesenkt.
Eine einmalige Entlastung bei Grundbeitrag und Umlage gab für das Beitragsjahr 2014 um 10 Prozent und für die Beitragsjahre 2018 und 2019 um jeweils 24 Prozent.

Entwicklung der Umlage:

* Auf Beschluss der Vollversammlung wurden die Unternehmen für 2014 einmalig beim Beitrag um zehn Prozent entlastet. Dies entspricht rechnerisch einem Umlagesatz von 0,19 Prozent.

** Die Vollversammlung hat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 beschlossen, die Mitgliedsunternehmen einmalig bei der Beitragsveranlagung 2018 um 24 Prozent zu entlasten. Dies entspricht rechnerisch einem Umlagesatz von 0,16 Prozent.

*** Die Vollversammlung hat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 beschlossen, die Mitgliedsunternehmen einmalig bei der Beitragsveranlagung 2019 um 24 Prozent zu entlasten. Dies entspricht rechnerisch einem Umlagesatz von 0,16 Prozent.