Nr. 1185
IHK-Finanzen

Finanzen und Gebühren



Die IHK ist dem öffentlichen Haushaltsrecht verpflichtet. Sie finanziert sich durch Gebühren und Entgelte für ihre Leistungen sowie durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen.
Die IHK hat jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der sich in einen Erfolgsplan (Gewinn- und Verlustrechnung: GuV) und einen Finanzplan (Cash-Flow) gliedert. Die Planung erfolgt nach den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Sparsamkeit bedachter Finanzwirtschaft. Der Wirtschaftsplan wird von Haushaltsausschuss und Präsidium beraten und von der Vollversammlung beschlossen. Die Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung der IHK wird jährlich durch die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die IHKs geprüft. Präsidentin und Hauptgeschäftsführer müssen für jedes Rechnungsjahr der Vollversammlung Rechnung legen und um ihre Entlastung nachsuchen.
Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten erhebt die IHK, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen bestehen, Gebühren nach dem Gebührentarif. Der Gebührentarif ist Bestandteil der Gebührenordnung.
Jährlich neu entscheidet die IHK-Vollversammlung als oberstes Beschlussgremium über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) und für den Beitragsbereich über die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagen-Hebesatzes. Dieser Beschluss, die Wirtschaftssatzung, wird am Jahresbeginn – in der Regel in der Januar-Ausgabe – in der IHK-Zeitschrift „Magazin Wirtschaft“ veröffentlicht.