Nr. 5703536
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IHK-Mitgliedschaft für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen

Durch eine Gesetzesänderung in § 3 Nr. 32 GewStG entfällt für Anlagenbetreiber bis 30 Kilowatt Peak die objektive Gewerbesteuerpflicht und damit die IHK-Mitgliedschaft.