Lieferantenerklärungen
Veranstaltungsdetails
Die Europäische Union (EU) hat mit zahlreichen Ländern Abkommen geschlossen, durch die bei der Lieferung von Ursprungswaren weniger oder kein Zoll anfällt. Die Waren müssen teilweise genau definierte Fertigungsprozesse durchlaufen, um in den Genuss dieser Zollpräferenzen zu gelangen. Der Nachweis des Präferenzursprungs erfolgt innerhalb der EU zwischen Unternehmen mit Hilfe der Lieferantenerklärung. Die Regeln hierzu sind im europäischen Zollrecht und in den Handelsabkommen der EU verankert.
Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der Praxis tauchen zahlreiche Fragen zur Handhabung auf, unter anderem zur Warenbeschreibung, den Länderangaben und zur Kumulation. Diese Praxisfragen stehen im Mittelpunkt des Seminars.
Grundkenntnisse des Präferenzrechts werden vorausgesetzt.
Programm:
09:00 Uhr |
Inhalt der Lieferantenerklärung
Form der Lieferantenerklärung
Einzelfragen
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13:00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Referentin:
Sabine Fromkorth
Hansa Armaturen GmbH, Stuttgart
Verantwortliche Zoll/Außenwirtschaft
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
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Veranstalter
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
0711 2005-1306
0711 2005-1383 (Fax)