Nr. 175100884

Lieferantenerklärungen

Veranstaltungsdetails

Die Europäische Union (EU) hat mit zahlreichen Ländern Abkommen geschlossen, durch die bei der Lieferung von Ursprungswaren weniger oder kein Zoll anfällt. Die Waren müssen teilweise genau definierte Fertigungsprozesse durchlaufen, um in den Genuss dieser Zollpräferenzen zu gelangen. Der Nachweis des Präferenzursprungs erfolgt innerhalb der EU zwischen Unternehmen mit Hilfe der Lieferantenerklärung. Die Regeln hierzu sind im europäischen Zollrecht und in den Handelsabkommen der EU verankert.

 

Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der Praxis tauchen zahlreiche Fragen zur Handhabung auf, unter anderem zur Warenbeschreibung, den Länderangaben und zur Kumulation. Diese Praxisfragen stehen im Mittelpunkt des Seminars.

 

Grundkenntnisse des Präferenzrechts werden vorausgesetzt.

Programm:

09:00 Uhr



















Inhalt der Lieferantenerklärung
  • Prüfung der regionalen Gültigkeit (Präferenzzonen)
  • Prüfung des Präferenzursprungs (Überblick)

Form der Lieferantenerklärung
  • Arten
  • Formelle Regelungen zu Wortlaut und Aufbau
  • Besondere Formen

Einzelfragen
  • Unterschrift?
  • Haftung
  • Prüfung bei der Annahme von Lieferantenerklärungen
  • Nachprüfung von Lieferantenerklärungen
13:00 Uhr Ende der Veranstaltung

 

Referentin:
Sabine Fromkorth
Hansa Armaturen GmbH, Stuttgart
Verantwortliche Zoll/Außenwirtschaft

 

Referentin:

Sabine Fromkorth

Hansa Armaturen GmbH, Stuttgart

Verantwortliche Zoll/Außenwirtschaft

 

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