Webinar: Stromsteuer-Rückerstattung bis zum 31.12. beantragen

Veranstaltungsdetails

Viele produzierende Unternehmen lassen wertvolles Einsparpotenzial im Bereich der Strom- und Energiesteuern ungenutzt. Dabei bieten die Strom- und Energiesteuerrückerstattung, verschiedene Erstattungsmöglichkeiten für sonstige staatlich bedingte Strompreisbestandteile und die bestehenden Kompensationsprogramme für CO2-Zertifikatskosten erhebliche finanzielle Potentiale.

Allerdings sind bei diesen Entlastungsprogrammen verschiedene gesetzliche Fristen zwingend zu beachten. So muss der Antrag auf Stromsteuerrückerstattung jährlich bis zum 31. Dezember für den Stromeinsatz im vorherigen Jahr beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.

In unserem Webinar zeigen wir praxisnah, ob und wie Unternehmen noch kurz vor Jahresende diese Rückerstattung beantragen können und wo gegebenenfalls Stolperfallen liegen können.

Programm:

9:00 Uhr

Begrüßung

Eckhard Zimmermann,
Energie- und Umweltreferent, IHK Region Stuttgart

9:05 Uhr

Stromsteuer Rückerstattung für 2024 beantragen

  • Neuerungen und Auswirkungen im Strom- und Energiesteuerrecht
  • Antragsverfahren beim Hauptzollamt
  • Ausblick auf weitere wesentliche Entlastungsmöglichkeiten im Bereich Energie

Patrick Huhn, Partner, RSM Ebner Stolz, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Stuttgart

Henrik Steffan, Manager, RSM Ebner Stolz, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Stuttgart

10:00 Uhr

Ende

 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 03.12.2025