Webinar: Stromsteuer-Rückerstattung bis zum 31.12. beantragen
Veranstaltungsdetails
Viele produzierende Unternehmen lassen wertvolles Einsparpotenzial im Bereich der Strom- und Energiesteuern ungenutzt. Dabei bieten die Strom- und Energiesteuerrückerstattung, verschiedene Erstattungsmöglichkeiten für sonstige staatlich bedingte Strompreisbestandteile und die bestehenden Kompensationsprogramme für CO2-Zertifikatskosten erhebliche finanzielle Potentiale.
Allerdings sind bei diesen Entlastungsprogrammen verschiedene gesetzliche Fristen zwingend zu beachten. So muss der Antrag auf Stromsteuerrückerstattung jährlich bis zum 31. Dezember für den Stromeinsatz im vorherigen Jahr beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.
In unserem Webinar zeigen wir praxisnah, ob und wie Unternehmen noch kurz vor Jahresende diese Rückerstattung beantragen können und wo gegebenenfalls Stolperfallen liegen können.
Programm:
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9:00 Uhr |
Begrüßung Eckhard Zimmermann, |
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9:05 Uhr |
Stromsteuer Rückerstattung für 2024 beantragen
Patrick Huhn, Partner, RSM Ebner Stolz, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Stuttgart Henrik Steffan, Manager, RSM Ebner Stolz, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Stuttgart |
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10:00 Uhr |
Ende |