Nr. 70454
Stichtag 30. April 2023

Ideenwettbewerb Bioökonomie Baden-Württemberg

Gesucht sind herausragende marktfähige bioökonomische Innovationen, insbesondere entlang der Agrar-, Lebensmittel- oder Holzwertschöpfungsketten.
Diese sollen einen nachvollziehbaren Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden Ziele leisten:
  • Reduzierung des Einsatzes fossiler Rohstoffe und der Abhängigkeit von Energie- und Rohstoffimporten
  • Reduktion der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg
  • Schonung natürlicher Ressourcen und Erhalt der Biodiversität
  • Etablierung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaftsform
  • Stärkung des ländlichen Raums durch regionale Wertschöpfung und attraktive zukunftsfähige Arbeitsplätze
Der Innovationspreis Bioökonomie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro dotiert.
Bewerben können sich unter anderem Unternehmen aus Baden-Württemberg bzw. mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Markteinführung einer als Wettbewerbsbeitrag eingereichten Innovation darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Die Auswahlkriterien sind u. a.:
  • Beitrag zu einer nachhaltigen, biobasierten kreislauforientierten Wirtschaftsweise und den Zielen der Ausschreibung
  • Beitrag zur Lösung aktueller Herausforderungen aus dem Bereich Bioökonomie
  • Innovationsgrad und Originalität
  • wirtschaftlicher Erfolg bzw. wirtschaftliches Potential
  • Bioökonomiebezug
Stichtag für die Bewerbung ist der 30. April 2023.
Weitere Informationen und Bewerbung
Angebot der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende

Für die Vermittlung von Fachkräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund veranstalten Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart Jobmessen.
Die nächste kostenfreie Jobmesse für ausländische Fachkräfte, Arbeitskräfte und Auszubildende findet am 20. April 2023 für die Branchen Bauhandwerk, Bauindustrie, Produktion, Lager im Berufsinformationszentrum BIZ, Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart, statt.
Kleine und mittlere Unternehmen aus diesen Branchen können sich mit unserem Anmeldeformular bis  30. März 2023 anmelden. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
 

Hinweis für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Wenn Sie auf Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche sind, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktstellen:
  • Suche Arbeitsplatz:
    Arbeitsagentur: 0800 4 55 55 00
    Welcome Center: 0711 76164640
  • Suche Ausbildungsplatz:
    Kümmerer: 0711 2005-1560

Impressionen

Hier bekommen Sie einen Eindruck von der Jobmesse (Fotos vom Februar 2019):

Hintergrundinformationen

Bisher haben im Stuttgarter IHK-Haus insgesamt sieben Präsenz-Jobmessen in den Jahren 2016 bis 2019 mit rund 3.300 Bewerberinnen und Bewerbern stattgefunden sowie eine Online-Jobmesse für die Branchen IT, Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe im Jahr 2022.
Zahlreiche Unternehmen aus der Region Stuttgart haben die Möglichkeit genutzt, sich mit einem kostenfreien Stand den potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern zu präsentieren und Bewerbungsgespräche mit den Kandidaten/-innen zu führen. Auch zahlreiche Ausbildungsplätze waren im Angebot. Außerdem konnten sich Betriebe und Interessenten über die Unterstützungsangebote bei der Einstellung und Integration ausländischer Fachkräfte informieren. Sehr gefragt waren die Beratungen unter anderem zu Zeugnisanerkennung, Sprachförderung, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie dualer Ausbildung.
 
Veranstalter der Jobmessen sind neben der IHK der Welcome Service Region Stuttgart, das Jobcenter Stuttgart, die Agentur für Arbeit Stuttgart und die Handwerkskammer Region Stuttgart.
Die Jobmessen finden im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart statt.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Unternehmenssicherung

Insolvenzverwalter-Sprechtage

Mit dem Insolvenzverwalter-Sprechtag bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich zu den wichtigsten insolvenzrechtlichen Fragen zu informieren. In Einzelgesprächen mit erfahrenen Insolvenzverwaltern aus der Region kann beispielsweise geklärt werden:
  • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
  • Muss zwingend ein Insolvenzantrag  gestellt werden?
  • Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
  • Ist eine Sanierung in Eigenregie möglich?
  • Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
  • Was ist zu tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?
Der Insolvenzverwalter-Sprechtag richtet sich sowohl an Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, als auch an Gläubiger, die Fragen zum Umgang mit insolventen Geschäftspartnern haben.
Für das  kostenfreie, individuelle Gespräch ist ein Zeitfenster von 60 Minuten vorgesehen. Der Inhalt der Gespräche wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die Termine für 2023:
  • 30.03.2023
  • 20.04.2023
  • 11.05.2023
  • 01.06.2023
  • 22.06.2023
  • 13.07.2023
  • 03.08.2023
  • 24.08.2023
  • 14.09.2023
  • 05.10.2023
  • 26.10.2023
  • 16.11.2023
  • 07.12.2023
Weitere Informationen, Anmeldung und Terminvergabe unter dem angegebenen Kontakt.

Webinar-Reihe #Fördermittel

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fördermittel in acht ausgewählten Themenbereichen – jede Woche dienstags, immer von 08:00 bis 08:30 Uhr, immer mit Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und Insider-Tipps zur Antragstellung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

1. Digitalisierung

Geplante Termine: 04.04.2023 / 06.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Geplante Termine: 11.04.2023 / 13.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung
Förderprogramme (Link folgt in Kürze)

3. FuE I (branchenübergreifend)

Geplante Termine: 18.04.2023 / 20.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referentin: Luise Götz, Technologietransfermanagerin

4. Startup & Gründung

Geplante Termine: 25.04.2023 / 27.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Geplante Termine: 02.05.2023 / 04.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Dorothee Minne und Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Geplante Termine: 09.05.2023 / 11.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Jürgen Hennrich und Dennis Seiler, KEFF+-Effizienzmoderatoren

7. FuE II (Automotive)

Geplante Termine: 16.05.2023 / 18.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Michael Weißleder, Transformationsmoderator

8. Fremdkapital

Geplante Termine: 23.05.2023 / 25.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung
Basisinformationen / Veranstaltungshinweis

Unternehmensbewertung

Bei der Unternehmensbewertung spielen hauptsächlich zwei Verfahren eine Rolle: das Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren. Daneben existieren eine Vielzahl von Methoden, die beide Verfahren ergänzen können.
Nach vorherrschender Meinung stellt das Ertragswertverfahren unter finanziellen Zielsetzungen die (theoretisch) richtige Methode der Unternehmensbewertung dar. Dabei steht die künftige (d. h. in der Regel der folgenden fünf Jahre) Ertragskraft und damit die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens im Vordergrund. Somit darf der Kaufpreis nur so hoch sein, dass der Käufer aus dem erwirtschafteten Gewinn sowohl die im Unternehmen erforderlichen Investitionen als auch die Zins- und Tilgungszahlungen aus dem Unternehmenskauf finanzieren kann.
Eine wichtige Rolle spielt dabei auch der Kapitalisierungszinsfuß. Hier handelt es sich um einen Zinssatz für eine risikolose Kapitalanlage (z. B. Bundesanleihen) plus einem Aufschlag für das Unternehmerrisiko. Mit dem Kapitalisierungszinsfuß werden die zukünftig zu erwartenden Gewinne auf den Tag der Übernahme abgezinst. Die Höhe des Risikozuschlags wirkt sich dabei erheblich auf die Höhe des Unternehmenswertes aus.
Tipp: Für eine unverbindliche Orientierung hinsichtlich des Ertragswertverfahrens bietet das EMF-Institut der HWR Berlin den sogenannten „KMUrechner“ an.
Der Substanzwert wird in der Regel lediglich als Hilfswert angesehen, der eine Sicherheit in Form von Liquidationswerten bietet, d. h. den Veräußerungserlösen sämtlicher Vermögenswerte zu aktuellen Marktpreisen. Der Vorteil der Substanzwertmethode liegt in der einfachen Anwendung. Gleichzeitig werden hier aber nicht die zukünftige Erträge eines Betriebes berücksichtigt.
Für die Unternehmensbewertung gibt es kein allgemein gültiges Verfahren, mit dessen Hilfe sich der Wert eines Unternehmens eindeutig bestimmen lässt. Vielmehr bestehen verschiedene Berechnungsverfahren, die auch miteinander kombiniert betrachtet werden können.
Um Ihnen den Einstieg in das komplexe Thema zu erleichtern, bietet die IHK Region Stuttgart eine Veranstaltung hierzu an. Über unsere Veranstaltungsdatenbank können Sie sich zu dem praxisnahe Vortrag anmelden.
Bei der Erstellung einer Unternehmensbewertung können Ihnen Sachverständige behilflich sein. Folgende Suchportale bieten dabei Recherchemöglichkeiten:
Veranstaltung am 18.04.2023

Unternehmensverkauf

In den nächsten Jahren steht bei vielen kleinen und mittelständischen Betrieben die Übergabe des Unternehmens an. Wo sich innerhalb der Familie keine geeigneten Nachfolgeinteressierte finden lassen, bietet sich häufig eine externe Lösung an, insbesondere in Form eines Unternehmensverkaufs.
Die Veranstaltung zeigt, wie der Unternehmensverkauf strategisch vorbereitet und gestaltet, wie Unternehmenswert und -preis gefunden und wie rechtliche und steuerliche Gestaltungsspielräume genutzt werden können.
Im Anschluss an ihre Vorträge stehen die Referenten für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Vorgehensweise beim Unternehmensverkauf
Wolfgang Stumpp
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Stumpp Unternehmerberatung GmbH, Weinstadt         
18:00 Uhr
Rechtsfragen beim Unternehmensverkauf
Dr. Tobias Hamm
Rechtsanwalt, Partner
SEQOR Wendler Hamm Rechtsanwälte Partner-schaft mbB, Stuttgart
18:45 Uhr
Pause
19:00 Uhr
Steuerfragen beim Unternehmensverkauf
Alexander Euchner
Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Ebner Stolz, Stuttgart
19:45 Uhr
Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Firmennachrichten

Neues aus den Firmen der Region Stuttgart

Tagungsraum zum Mieten

Einen Tagungsraum zum Vermieten für 16 bis 20 ­Personen mit neuester Technik und Teeküche hat die Kienzle Büro-Planung und -Einrichtung GmbH in Backnang eingerichtet. Auf die Idee dazu war Kienzle gekommen, als immer mehr Kunden sich dafür interessierten, ihren neuen Besprechungsraum für ­eigene (Tele-)Konferenzen zu nutzen. Das 1994 gegründete Familienunternehmen hatte letzten Herbst neu gebaut, weil das stetige Wachstum die alten Räume zu eng werden ließ. Gerade Corona hatte für einen Wachstumsschub im zweistelligen Prozentbereich geführt, weil viele Firmen ihre Büroräume im ­Sinne von New Work umplanen.
Kienzle ist spezialisiert auf die ganzheit­liche Komplettanbietung von Büroplanung „vom Bodenbelag bis zur Beleuchtung“ inklusive Akkustik, Technik und Bepflanzung.

Hemden werden wieder gern getragen

Die Olymp Bezner KG verzeichnete nach zwei Jahren Pandemie mit Homeoffice und ohne festliche Anlässe im Jahr 2022 wieder gute Geschäfte.  Das führte zu ­einem enormen ­Umsatzsprung um mehr als 40 Prozent. Damit lag der mit ­Hemden, Strick-, Wirkartikeln und Accessoires erwirtschaftete Erlös 2022 bei 227 Millionen Euro (2021: 161 Millionen Euro). Gleich­zeitig wuchs die Belegschaft um 57 Personen auf 887 Beschäftigte in Deutschland und Österreich.
Den Erfolg führt das Unternehmen aus Bietigheim-Bissingen auf ­Innovationen in der Businessmode und die Stärkung der Markposition innerhalb des Casual-Segments sowie auf die Intensivierung seines Nachhaltigkeitsengagements zurück.

Küchen: Den 50. Franchisenehmer fest im Blick

Die Plana Küchenland Lizenz + Marketing GmbH mit Sitz in Böblingen ­steigerte ihren Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr auf gut 131 Millionen Euro. Der Franchiseverbund erzielte damit sein bislang bestes Geschäftsergebnis in der 1988 begonnenen Firmengeschichte. Neueröffnungen in Villingen-Schwenningen, Heidelberg, Freiburg, Offenburg, Waldshut-Tiengen, Ludwigsburg und München erhöhten die regionale Marken­präsenz. Nun gibt es 33 Franchisenehmer an 48 Standorten. 2023 sollen es 50 werden. Teil des Erfolges ist das CRM-System “Salesforce“, das Mitte 2022 ausgerollt wurde. Es macht den Prozess des Küchenkaufs vom Erstgespräch bis zur Montage für Kunden und Mitarbeiter transparent.

10-Millionen-Umsatzmarke vorzeitig geknackt

Die Wolftechnik Filter­systeme GmbH & Co. KG aus Weil der Stadt hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Zehn-Millionen-Euro-Umsatzmarke geknackt – sogar Wochen früher als erwartet. Seit den 1970er-Jahren entwickelt das Unternehmen aus Weil der Stadt Filtersysteme für fast alle Bereiche. Zum Erfolg ­trugen unter anderem ambitionierte Projekte in den Bereichen künstliche Intelligenz (KI) und Industrie 4.0 bei, außerdem der Einsatz von Recyclat für die Herstellung von Filtermedien.
Die Innovationsfreude von Wolftechnik wurde jetzt auch mit dem Top-100-Siegel unter der Schirmherrschaft von Ranga Yogeshwar ausgezeichnet.

Neues Leben für 30 Jahre alte Bierkisten

Die Kaiser Brauerei GmbH  aus Geislingen lässt aus ihren mehr als 30 Jahre alten, abgenutzten Halbliter-Bierkisten mit bis zu 200 Umläufen neue Kästen pressen. Gleichzeitig wird die Flaschensorte von der „NRW-Flasche“ auf die Euroflasche umgestellt. Das reduziert Störungen im Abfüllbetrieb und soll dafür sorgen, dass weniger Fremdflaschen zurückkommen.





Neuer Standort in Shanghai

Die ACPS Automotive GmbH aus Ingersheim hat einen Vertriebs- und Entwicklungsstandort im chinesischen Shanghai eröffnet, um die bereits bestehenden Geschäftskontakte im Land zu stärken und weiter auszubauen. ACPS ist Spezialist für Anhängevorrichtungen von PKW, SUVs und Kleintransportern.

Schwergewichtige Kunden in Italien gewinnen

Der SaaS-Anbieter Markt-Pilot GmbH aus Esslingen expandiert in den italienischen Markt und besetzt den Vertrieb mit dem langjährigen Branchenexperten Paolo Musante. Mit Körber Tisssue, dem führenden Anbieter von Verarbeitungsmaschinen und Services im Tissue-Bereich, konnte bereits der erste schwergewichtige Kunde gewonnen werden. Vor allem im Ersatzteilgeschäft werden dabei enorme Umsatzpotenziale erwartet, deren Realisierung eine zukunftssichere Aufstellung sicherstellen soll.

Ein Festsaal für Sulzbach

Die L-mobile solutions GmbH & Co. KG aus Sulzbach an der Murr errichtet einen multifunktionalen Erweiterungsbau mit Veranstaltungszentrum. Damit verdoppelt das 2001 gegründete Unternehmen seine Fläche, um dem Wachstum auf 280 Mitarbeiter gerecht zu werden. L-Mobile hat sich auf die Digitalisierung von Prozessen in Unternehmen spezialisiert. Eine Modell­fabrik im Neubau soll gerade kleineren Firmen zeigen, ­welchen ­Kapazitätsgewinn es schafft, wenn vom Auftragseingang bis zum Versand alle Prozesse ­digital ablaufen. ­Geplant sind aber auch eine Ausstellungsfläche und eine Eventfläche mit 350 Plätzen. Dort sollen zukünftig Vorträge und Konzerte, aber auch Gottesdienste und Hochzeiten stattfinden. So soll ein gesellschaftlicher Beitrag für die Heimatregion geleistet werden. Die Eröffnung des 13-Millionen-Euro-Projektes ist für September geplant.

50 Prozent mehr Neugeschäft

Die Hallesche Krankenversicherung a. G. hat 2022 im Neugeschäft inklu­sive gesetzlichem Zuschlag mit 5,2 Millionen Euro Monats­sollbeitrag den Vorjahreswert um 50 Prozent übertroffen. Es ist das  zweitbeste Neugeschäftsergebnis in der Unternehmensgeschichte. In der Vollversicherung nahm das Neugeschäft sogar um 75 Prozent zu. In der betrieb­lichen Krankenversicherung (bKV)  lag das Neugeschäft mit 1,1 Millionen Euro Monats­sollbeitrag 21 Prozent über dem Vorjahresniveau (0,9 Millionen Euro). Darüber hinaus hat die Hallesche ihre ­gebuchten Brutto-Beiträge gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro gesteigert.

Agentur bietet Jour fixe für die Sicherheit

Die Agentur Corsecon Franziska Englert aus Esslingen bietet Unternehmen jetzt eine neue Dienstleistung im Bereich Unternehmenssicherheit an – ­einen „Jour Fixe Sicherheits-­management“. Die Kunden nutzen Corsecon damit wie eine eigene Sicherheitsabteilung. Das Alleinstellungsmerkmal liegt darin, dass
das Sicherheitsmanagement erstmalig ad-hoc und für alle Abteilungen verfügbar gemacht wird. Außerdem  erlauben das Abomodell sowie die digitalisierten Prozesse eine finanzielle, zeitliche und örtliche Flexibilität. Damit werden Prävention und Notfallmanagement für Safety und Security aus einer Hand geboten.

Startup hebt mit eigenem Flieger ab

Das Startup WI aeroalpin GmbH freut sich über seine erste Pilatus PC-12 NGX für sechs bis acht Passagiere, die nun auf seiner Homebase am Flughafen Stuttgart gelandet ist. Gemeinsam mit seiner vierköpfigen Piloten-Crew ­bietet der Gründer Tim Mayer Business- und Privat-Charterflüge ab Stuttgart, Schwäbisch-Hall und Aalen sowie individuell vereinbarten ­Startpunkten an. Auch Cargo-Transporte ­werden übernommen, wobei die ­große Frachttür der Maschine das Ein- und Ausladen von ­sperrigen Gütern ermöglicht. Um Fliegen nachhaltiger zu gestalten, ist das Triebwerk für 100 Prozent Biokerosin zertifiziert. Der High-Performance-Turboprop verbraucht im Vergleich zu Multi-Engine-Flugzeugen bis zu 80 Prozent weniger Kraftstoff.

Auszeichnung als beste Berater

Die Loquenz Unterneh mensberatung GmbH ist zum zehnten Mal in Folge als „Beste(r) Berater“ ausgezeichnet worden. Im jährlichen Beraterranking von „Brand eins“ und „Statista“ wurde das Unternehmen aus Leinfelden-Echterdingen für seine Beratung bei Umstrukturierung, beim Generationen­übergang oder bei der ­Optimierung und Verbesserung der ­Organisation in mittelständischen ­Unternehmen gewürdigt. Loquenz versteht sich dabei als Sparringspartner, Strategie­guides, Umsetzungsbegleiter und Coach seiner Kunden.

Gold- und Silber-Status beim Nachhaltigkeits-Rating von Eco­Vadis

Die Dürr AG hat beim Nachhaltigkeits-Rating von Eco­Vadis Gold-Status erreicht. Damit gehört das Untenehmen aus Bietigheim-Bissingen zu den besten drei Prozent aller Bewerteten. Grund für die Rating-Anhebung waren Verbesserungen in den Bereichen Arbeits- und Menschen­rechte sowie nachhaltige Beschaffung. Das Rating hat ­Einfluss auf die Finanzierungskosten des Maschinen- und Anlagenbauers, denn die Verzinsung mehrerer Finanzierungsinstrumente mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Milliarden Euro ist daran gekoppelt.
Die Herma GmbH freut sich erstmals über ihre Eco­Vadis- Silbermedaille. Das Unternehmen aus Filderstadt gehört damit zu den besten 20 Prozent der Unternehmen, die 2022 bewertet wurden. Weltweit hat EcoVadis inzwischen bei rund 100.000 Unternehmen ein Audit ­bezüglich ­Arbeits- und Menschenrechte, Umwelt, nachhaltige ­Beschaffung sowie Ethik durchgeführt.

Top-Arbeitgeber-Siegel erhalten

Die Covago Versicherungsmakler GmbH mit Standort in Esslingen wurde als Top-Arbeitgeber des Mittelstandes 2023 ausgezeichnet. Das erst vor drei Jahren gegründete Unternehmen erreichte beim Ranking des Magazins Focus Business den zweiten Platz in der Kategorie Versicherung und branchenübergreifend Platz 93. Außerdem wurde das Unternehmen auf dem Portal Kununu mit dem Top-Company-Siegel für besonders gute Bewertungen ausgezeichnet.

Versprechen eingelöst

Als Monirul Hoque 2014 HRM Textil GmbH gründete, versprach er, von jedem verkauften Shirt oder Hoodie zehn Cent über die Stiftung „Fair4all“ zu spenden. Ziel der Spenden ist vor allem  ein Waisenhaus in Rajshahi in Bangladesch, wo der Unternehmer herstammt. Nun konnte Hoque 50.000 Euro über­reichen – in Anwesenheit des ­Gouverneurs und eines Vertreters des Außenministeriums. Das Geld soll den Grundstock bilden für einen achtstöckigen Neubau, in dem alle Kinder Platz ­haben und in dem ihre Selbständigkeit gefördert werden kann.
HRM ist spezialisiert auf die Lieferung von nachhaltigen Polos, Shirts, Fleece­jacken und Sweatshirts an Textilveredler in ganz Europa, die diese bedrucken und besticken. Die Produkte werden unter fairen Bedingungen in Bangladesch hergestellt. Weil die Firma stark gewachsen ist, zog sie letztes Jahr von Stuttgart in größere Räume in Fellbach.

Umzug dank Wachstum

Die Würth Leasing GmbH & Co. KG ist nach Eislingen/Fils umgezogen. Nach sieben Jahren in Albershausen wurde der dortige Standort als Hauptsitz zu klein. In Eislingen  können sich die Mitarbeiter nun auf drei Etagen im Eis­linger Tor entfalten.

Neue Produktionsstätte in Mexiko

Die Balluff GmbH wird zum Jahresende eine neue Großserien-Produktionsstätte in Aguascalientes eröffnen. Die Smart Factory in der mexikanischen Stadt soll das globale Produktionsnetzwerk stärken und die Lieferketten in Nord- und Mittelamerika verkürzen. Außerdem werden die bereits bestehenden Großserienwerke in China und Ungarn erweitert und bis 2026 ein neues Distributionszentrum am Firmensitz in Neuhausen a. d. F errichtet. 2022 blickt der  Sensorspezialist auf ein weiteres Rekordjahr mit rund 560 Millionen Euro Gruppenumsatz zurück.

2022: Wachstum – 2023: verhaltener Optimismus

Die Andreas Maier GmbH & Co. KG (AMF) schloss das Geschäftsjahr 2022 mit einem Wachstum von zwölf Prozent ab. 49,7 ­Millionen Euro bedeuteten den zweitbesten Umsatz der Unternehmens­geschichte. Weil jedoch ein Teil des Wachstums aus notwendig gewordenen Preiserhöhungen resultierte, blieb das Ergebnis weit ­hinter diesem Wachstum zurück. Garant für eine kontinuier­liche Lieferfähigkeit des Marktführers fürs Spannen, Schrauben und Schließen war einmal mehr die hohe Fertigungstiefe und die Lager­haltung. Um diese weiterhin zu gewährleisten, baut AMF ein neues, vollautomatischen Logistikzentrum (Foto). Ins neue Jahr startete AMF trotz des hohen Auftragsbestandes mit gebremster Euphorie.

Kooperationen und Übernahmen

Die Fiasco GmbH aus Kernen meldet ­einen neuen Großkunden: Die ­Münchener Mobility Concept GmbH (MC) nutzt ab sofort für das interne Schadenmanagement die Fiasco-App. Diese digitale ­Lösung für das Kfz-Schadenmanagement ermöglicht einen vollständigen Prozessablauf – von der Schadenerfassung bis hin zur automatisierten Kalkulation. MC ist einer der größten Flotten- und Fahrzeugfinanzierer in Deutschland.
Seit Januar gehört der Medientechnik- und IT-Spezialist MacomGroup mit Hauptsitz in Stuttgart zur Drees & ­Sommer SE. Das international tätige Bau- und Immobilienunternehmen baut damit seine digitale Kompetenz weiter aus. ­Macom hat sich in ganz Europa als ­Beratungs- und ­Ingenieurdienstleister für ­Medientechnik- und IT-Lösungen für Arbeits-, Lern- und Erlebniswelten etabliert. Beide Unternehmen arbeiten bereits eng zusammen.
Die Mize oHG aus Fellbach hat im Zuge einer Nachfolgeregelung die Brehm Zeltvermietung GmbH aus ­Schwäbisch Gmünd übernommen. Beide mittelständischen Familienunternehmen ­pflegen seit 30 Jahren Freundschaft und Partnerschaft. Mize beschäftigt rund 15 Mitarbeiter und zwei Auszubildende. ­Beide Firmen bieten einen umfassenden Service und das gesamte Equipment, das für Events jeder Größe gebraucht wird.
Die B&b eventtechnik GmbH aus Filderstadt hat die Beier Events GmbH aus Ludwigsburg übernommen. Die Akquisition ermöglicht neben einer größeren Marktpräsenz auch den Zugang zu neuen Kunden und Betätigungsfeldern. Beier vermeldete 2022 das erfolgreichstes Geschäftsjahr seiner Firmengeschichte. Durch die Übernahme erhalten die ­Kunden Zugriff auf ein breiteres Serviceangebot. Außerdem können sie von der Vernetzung innerhalb der B&B Group profitieren.
Die Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH hat die Ultrafab Inc. übernommen. Damit stärkt der Spezialist für Beschlagtechnologie aus Leinfelden-Echterdingen seine Marktposition in den USA und Kanada. Ultrafab verarbeitet  thermoplastische Kunststoffe und beschäftigt an drei Produktionsstandorten in den USA rund 300 Mitarbeiter.

  Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft  Rubrik Firmenreport
Leserumfrage

Wie gefällt Ihnen das Magazin Wirtschaft?

Die IHK Region Stuttgart gibt alle zwei Monate das Magazin Wirtschaft heraus. Wir laden Sie ein, uns Ihre Zufriedenheit mit dem Magazin mitzuteilen. Die Ergebnisse dieser Umfrage möchten wir dazu nutzen, Ihre IHK-Mitgliederzeitschrift für Sie noch interessanter zu gestalten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei diesem Ziel unterstützen und an unserer Umfrage teilnehmen. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten und ist anonym. Hier geht es direkt zur Umfrage.
Sie kennen das Magazin Wirtschaft nicht? Kein Problem. Lassen Sie uns auch das wissen. Optional können Sie in der Umfrage Ihre Kontaktdaten angeben, damit wir Sie kontaktieren können. 
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich gern.
 
Einreichungsfrist 21. April 2023

Umwelttechnikpreis 2023

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vergibt dieses Jahr zum achten Mal den Umwelttechnikpreis Baden-Württemberg. Er ist mit insgesamt 100.000 Euro dotiert. Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Baden-Württemberg haben, sind wieder dazu aufgerufen, ihre Produkte oder Verfahren in einer der folgenden Kategorien einzureichen:
  • „Energieeffizienz“
  • „Materialeffizienz“
  • „Emissionsminderung, Aufbereitung und Abtrennung“
  • „Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Industrie 4.0“
Auf der Webseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finden Sie alle dafür notwendigen Informationen und das Bewerbungsformular.
Bewerbungsschluss ist Freitag, 21. April 2023.

Cluster und Netzwerke

Besser vernetzt – So finden Sie „Ihr“ Netzwerk

Baden-Württemberg verfügt über viele starke Clusterinitiativen, aber wie findet man die passende?
Mit der Clusterdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau können Sie sich über Cluster-Initiativen, landesweite Netzwerke und Landesagenturen informieren und so mit Partnern aus Ihrer Branche oder Ihrem Technologiefeld Kontakte knüpfen und in Projekten kooperieren. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuell mehr als 100 regionalen Cluster und clusterrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Transfereinrichtungen in Baden-Württemberg.
Kooperationen in regionalen technologieorientierten Cluster-Initiativen und Netzwerken entlang von Wertschöpfungsketten, aber auch über Branchen oder unterschiedliche Technologiefelder hinweg können die Innovationsfähigkeit und damit den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen steigern.
Sie suchen Kooperationspartner für Forschung und Entwicklung? Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Partnern, Technologien und Finanzierungsquellen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!
Neues von den Registergerichten

Aktuelle Handelsregistereinträge

Hier finden Sie einen Überblick über die Handelsregistereinträge vom  Januar (PDF-Datei · 164 KB) und Februar (PDF-Datei · 159 KB), wie sie der IHK gemeldet wurden.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und das über die dort hinterlegten Dokumente Auskunft erteilt. Alle Änderungen, die sich für dort eingetragene Unternehmen ergeben, werden veröffentlicht, seien es Neueintragungen, Änderungen zum Beispiel in der Geschäftsführung oder Löschungen.
Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers.
Innovationen aktuell

Neu: digitaler „IHK-Instrumentenkasten“ Green Innovation für Unternehmen

Kunden, Verbraucher, Gesellschaft und Politik achten zunehmend auf den Aspekt der Nachhaltigkeit in all seinen Facetten. Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle müssen sich zunehmend daran orientieren. Doch wie können Unternehmen erfolgreich wirtschaften und dabei gleichzeitig etwas für die Umwelt tun? Das ist eine Kernfrage von Green Innovation.
Der von den baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern unter Federführung der IHK Karlsruhe veröffentlichte digitale „Instrumentenkasten Green Innovation“ hilft dabei, das Thema zu erschließen, mit Blick auf das eigene Unternehmen einzuordnen und die Umsetzung konkret anzugehen. Dafür besteht der Instrumentenkasten aus drei Elementen.
Als erstes Element beschreibt der „Leitfaden Green Innovation“ die Grundlagen und fasst den aktuellen Stand der Diskussion zusammen. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Was ist Green Innovation eigentlich? Warum ist Green Innovation für Unternehmen wichtig? Was sind nachhaltige Geschäftsmodelle? Welche Rolle spielt die Digitalisierung, und wie gehe ich methodisch vor?
Die „Digitale Toolbox nachhaltige Geschäftsmodelle“, die in Kooperation mit dem am Fraunhofer IAO angesiedelten Business Innovation Engineering Center (BIEC) integriert wurde, stellt Unternehmen konkrete methodische Hilfsmittel für ein strukturiertes Herangehen bereit. Denn die nachhaltige Transformation ist kein reines Infrastrukturprojekt. Vielmehr gilt es, mit Nachhaltigkeit Geld zu verdienen, Nachhaltigkeit in das eigene Geschäftsmodell zu integrieren. Hier zeigt die Toolbox den Weg.
Als dritte Komponente gibt das „3x3 der Produktentwicklung“ Hinweise, welche Themen Unternehmen im Umfeld von Produktentwicklung und Geschäftsmodelltransformation nicht vergessen sollten. Beispiele sind etwa die CE-Kennzeichnung oder Patentrecherchen.
Der digitale „IHK-Instrumentenkasten“ ist ein Komplettpaket, mit dem Unternehmen die Herausforderung Green Innovation gezielt angehen können.
Auf der Internetseite vom Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag finden Sei den IHK-Instrumentenkasten Green Innovation .
Verkehrswirtschaft

Lastenräder im Praxistest

Nach der erfolgreichen Umsetzung im vergangenen Jahr startet das Programm „Flottes Gewerbe“ erneut. Der Einsatz von E-Lastenrädern und Lastenanhängern kann vor allem bei Kurzstreckenfahrten im städtischen Raum eine nachhaltige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Form des Wirtschaftsverkehrs sein. Die Suche nach einem Parkplatz gestaltet sich mit einem Lastenrad in der Regel einfacher als mit einem Pkw oder Transporter und direkte Wege zum Ziel ohne Stau sind möglich.
Im Rahmen von „Flottes Gewerbe“ bietet die Landeshauptstadt Stuttgart interessierten Stuttgarter Unternehmen die Möglichkeit, Lastenräder im betrieblichen Alltag kostenfrei und unverbindlich zu testen. Nach einer Analyse ihrer Anforderungen erhalten jene „Test-Pioniere“, deren Bewerbung erfolgreich war, ein passendes Lastenrad für einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen zur Verfügung gestellt.
Bewerbungsschluss ist der 12. März 2023. Alle weiteren Infos zum Programm und zur Anmeldung der Test-Pioniere finden Sie unter stuttgart-steigt-um.de oder geben Sie direkt die Daten für die Bewerbung ein.
Für Antworten auf Ihre Fragen und weitere Infos wenden Sie sich bitte direkt an
Volker Zahn
Wirtschaftsverkehrsbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Koordination S21/Rosenstein und Zukunftsprojekte
Telefon: (07 11) 216-81099
E-Mail:  volker.zahn@stuttgart.de
Rathaus, Marktplatz 1
70173 Stuttgart
FÖRDERMITTEL

Technologietransfer-Programm Leichtbau - Mehr Mittel für 2023

Mit dem Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Innovationen im Leichtbau. Aufgrund des bisherigen Erfolgs des Programms wurden die Fördermittel jetzt aufgestockt.
Bisher standen für das TTP LB 73 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Durch die Aufstockung sind es für das Jahr 2023 nun insgesamt 109 Millionen Euro. Ab 2024 soll das Fördervolumen sogar auf insgesamt 129 Millionen Euro jährlich ansteigen.
TTP LB fördert über Zuschüsse den branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer. Denn mit Leichtbautechnologien lassen sich in der Herstellung und Nutzung von Bauteilen und Produkten sowohl Material und Energie als auch Treibhausgasemissionen einsparen und Kosten senken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Leichtbau, die insbesondere folgende Ziele verfolgen:
  • Leichtbau in die breite industrielle Anwendung tragen
  • Innovations- und Wertschöpfungspotenziale des Leichtbaus heben
  • Branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer fördern
  • Durch Digitalisierung verknüpfte Wertschöpfungsketten schaffen
  • Einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten
Dafür gibt es folgende fünf inhaltliche Programmlinien:
  1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau mit den Schwerpunkten a) Digitalisierung und Automatisierung, b) Nachhaltigkeit und Recycling, c) Innovative Konstruktionsprinzipien
  2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
  3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
  4. Demonstrationsvorhaben
  5. Standardisierung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Wie wird gefördert?

Das TTP LB fördert insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung. Grundlagenforschung ist von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Eine Eigenbeteiligung der Unternehmen von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.
Die Höhe der Eigenbeteiligung richtet sich nach der Marktnähe des Vorhabens und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse sowie dem technisch-wissenschaftlichen Risiko der Entwicklung. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).
Die Entscheidung über die Förderquote erfolgt in einer Einzelfallprüfung, die in der zweiten Verfahrensstufe auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen erfolgt.

Wie wird die Förderung beantragt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ abgewickelt.

Welche Stichtage sind zu beachten?

Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage zur Einreichung von Skizzen vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.
Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsunterlagen finden Sie auf der entsprechenden  Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Unternehmerreise im Mai 2023

Zukunftsbranchen in Portugal

Portugals Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt und zählt zu den Wachstumsmotoren Europas.  Die portugiesische Regierung verfolgt bis 2030 das Ziel, das Land wettbewerbsfähiger zu machen und Lücken in der Infrastruktur zu schließen. Hierfür werden Zuschüsse und Kredite eingesetzt, die in den Unterstützungspaketen der EU enthalten sind. Der portugiesische Wiederaufbauplan sieht vor, Defizite in verschiedenen Branchen zu beheben und so eine Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erreichen.

Digitaler Wandel

Der digitale Wandel spielt beim wirtschaftlichen Aufschwung Portugals eine zentrale Rolle und wird im Rahmen des Wiederaufbauplans gefördert. Für deutsche Unternehmen entstehen hier attraktive Geschäftschancen, denn die Digitalisierungspläne erhöhen die Nachfrage nach Lösungen und Ausrüstungen, wobei Deutschland von seiner Rolle als zweitwichtigstes Lieferland Portugals profitiert. Zu den Branchen, die durch digitale Aufrüstung eine Transformation zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherheit durchlaufen sollen, zählen die Landwirtschaft mit dem Schwerpunkt Smart Farming, die Gesundheitsbranche mit den Schwerpunkten E-Health und Medizintechnik sowie die Industrie mit dem Schwerpunkt Industrie 4.0.

IHK-Unternehmerreise nach Portugal

Mit unserer IHK-Unternehmerreise nach Porto/Portugal vom 23. Mai bis 25. Mai 2023 bieten wir teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit, in einem kompakt organisierten Programm investitionsinteressierte portugiesische Unternehmen sowie Verbände, Clusterorganisationen und Forschungseinrichtungen zu besuchen. Am dritten Tag der Reise findet eine B2B-Kooperationsbörse für portugiesische und deutsche Unternehmen statt, um Geschäfts- und Kooperationsanbahnungsgespräche zu ermöglichen.
Wir informieren in einem digitalen Briefing vorab über die aktuellen Marktbedingungen und Branchenentwicklungen. In Porto und Umgebung ist eine hohe Dichte an Unternehmen mit den Schwerpunkten Industrie 4.0, E-Health/Medizintechnik und Smart Farming anzutreffen. Das Matching für die Unternehmensbesuche und die Kooperationsbörse wird nach den Interessen der baden-württembergischen Unternehmen ausgerichtet. Unser Partner, die Auslandshandelskammer Portugal, ist seit Jahren in Projekte zur strategischen Marktbearbeitung im Bereich Digitalisierung involviert und verfügt über weitreichende Kontakte zu portugiesischen Unternehmen, Verbänden und Forschungseinrichtungen, um passgenaue Vernetzungen herzustellen. 

Programm und Anmeldung

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite der IHK Exportakademie. Um das Programm möglichst passgenau auf die Teilnehmenden abzustimmen, ist eine frühzeitige Anmeldung von Vorteil. Bei Fragen oder Anregungen zum Programm können Sie uns gerne kontaktieren. Nach Ihrer Anmeldung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um Ihre individuellen Interessen zu besprechen.

Smart Farming

Die Digitalisierung und intelligente Vernetzung des Landwirtschaftssektors in Portugal werden staatlich gefördert. So werden Projekte und Technologien unterstützt, die die Landwirtschaft effizienter und importunabhängiger machen, wie zum Beispiel durch Robotertechnik bei der Ernte, durch Erdbeobachtung durch Satelliten und durch digitalisierte Gewächshäuser. Hieraus ergeben sich besonders gute Geschäftschancen in den Bereichen:
  • Anbieter von modernen Anlagen und Digitalisierungstechnologien
  • Technologien für Einsatz und Verwaltung von Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Wasser, Energie etc.
  • Anwendungen in Kombination mit KI, Automatisierung, Robotik
  • weitere innovative Technologien

E-Health und Medizintechnik

Portugal ist europaweit unter den führenden Ländern bei der Entwicklung und Implementierung digitaler Technologien in der Gesundheitswirtschaft. Auch der Gesundheitssektor wird in Portugal national gefördert und nach aktuellen Prognosen soll er bis 2030 einer der dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Branchen des Landes sein. Für deutsche Unternehmen ergeben sich hier in den nächsten Jahren vielfältige Absatzpotentiale in Verbindung mit sehr guten Marktzugangsbedingungen, insbesondere in den Bereichen:
  • Lösungen für Telehealth- und Gesundheitsinformationssysteme
  • Medizinprodukte und Technologien aus der dentalen und psychosomatischen Medizin sowie für Rehabilitationszentren
  • Robotik
  • Geräte für bildgebende Diagnostika
  • KI, Automation, maschinelles Lernen
  • Cybersecurity
  • Software für Dokumentenverwaltung, Lagermanagement, Informationsmanagement etc.

Industrie 4.0

Portugal strebt im Industriesektor ein Aufholen unter stärkeren europäischen Ländern an. Die Industrie soll dynamischer, moderner und innovativer werden und damit mehr zur Bruttowertschöpfung im Land beitragen. Dies umfasst gleich mehrere Branchen mit dem Kfz-Sektor, der Metallverarbeitung und dem Formenbau, der Textilindustrie, der Nahrungsmittelherstellung sowie der Chemie- und Pharmaindustrie. Alle Branchen haben hierbei einen massiven Bedarf an Technologien aus den Bereichen KI, IoT, 3D-Druck und Cybersicherheit, um sich wettbewerbsfähig aufzustellen. Der Informations- und Wissenstransfer im Bereich Industrie 4.0 wird über verschiedene Projekte gefördert, zudem wird die Industrietransformation durch EU-Subventionen gefördert und damit die Investitionsbereitschaft der Unternehmen angeregt. Für Entwickler und Anbieter entsprechender Technologien aus Deutschland ergeben sich in den folgenden Bereichen besondere Geschäftschancen:
  • Automatisierungstechnologien sowie Sensorik-, Steuerungs- und Produktionstechniken
  • Vernetzung von Maschinen und Abläufen durch IKT, Industrial Internet of Things (IIoT), KI-Technologien, SmartFactory etc.
  • Softwarelösungen für Planung & Fertigung, Identifikationssysteme und Netzwerklösungen, Prüfsysteme, Netzwerksicherheitslösungen, mixed reality Software etc.
  • Dienstleister im Bereich Integration digitaler Technologien

Titelthema Magazin Wirtschaft

Das Büro der Zukunft – mehr als Homeoffice

Erinnern Sie sich? Wer vor wenigen Jahren den Laptop unter den Arm klemmte, um sich „ins Homeoffice“ zu verabschieden, bekam oft Wünsche für einen „schönen Feierabend“ mit auf den Weg. Zwar experimentierten schon damals einige Unternehmen mit mobilem Arbeiten, aber in der Regel war das „Privileg“ auf einige wenige Mitarbeitergruppen beschränkt und mehr oder weniger bürokratisch geregelt. Denn bei aller Innovationsfreude blieb ein großes Fragezeichen: Würden die Beschäftigten auch verantwortlich mit den neuen Freiräumen umgehen?

Seit Corona ist Homeoffice keine Frage mehr

Seit dem Corona-Schock stellt fast niemand mehr diese Frage. Hunderttausende von Arbeitnehmern wurden im Frühjahr 2020 innerhalb weniger Wochen und Monate an den heimischen Schreibtisch geschickt. Und das Chaos blieb aus. Viele Unternehmen berichteten sogar von einer gestiegenen Produktivität. Mittlerweile ist das Arbeiten mit Laptop und Tablet von zuhause oder in der Bahn für viele zum Alltag geworden.
Manchen wird es schon fast wieder zuviel. „Zunächst war es für die Betriebe tatsächlich eine Herausforderung, ihre Beschäftigten wieder an den Arbeitsplatz zu bekommen“, sagt Constanze Weiß, Technik-Soziologin am Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) in Stuttgart-Vaihingen. „Wir haben aber festgestellt, dass die Wenigsten auf die Dauer nur zuhause oder nur im Unternehmen arbeiten wollen.“ In der aktuellen Studie „Raumwechsel“ haben die Forscherinnen 1000 Erwerbstätige befragt. Herausgekommen ist eine klare Präferenz für den goldenen Mittelweg: den Wechsel zwischen mobilem Arbeiten und der Präsenz in der Firma. Das ist natürlich ein Mittelwert – es gibt auch Personen, die lieber überwiegend im Büro oder mobil arbeiten möchten. „Die meisten Unternehmen steuern deshalb eine hybride Arbeitsweise an“, sagt Weiß.   
 
So auch beim Pressenhersteller Schuler in Göppingen. Dort hat man im vergangenen Sommer an allen neun deutschen Standorten „hybrides Arbeiten“ zur Regel gemacht. Das bedeutet: Diejenigen unter den 2500 Mitarbeitern in Deutschland mit Büro-Arbeitsplatz dürfen an normalerweise zwei Tagen zuhause arbeiten, den Rest der Woche sollten Sie am Arbeitsplatz sein.  „Wir wollen ein moderner und attraktiver Arbeitgeber sein, und die Corona-Zeit hat bewiesen, dass die meisten Teams und ihre Führungskräfte in der Lage sind, hybride Arbeitsformen fair und ohne Effizienzverluste zu organisieren“, sagt Arbeitsdirektor Thomas Kamphausen. Schuler sieht sich damit durchaus als Vorreiter im deutschen Maschinenbau. Wer im Wettbewerb um Fachkräfte erfolgreich sein will, werde daran aber nicht mehr vorbeikommen, so Kamphausen. „Die Bewerber erwarten, dass ihnen hier etwas angeboten wird.“
Wir waren überrascht, dass die Produktivität insgesamt besser eingeschätzt wurde als bei Präsenzarbeit

Kaiser+Kraft-Vice President Felix Ulrich über die Mitarbeiterbefragung zum Homeoffice während Corona

Man kann aber auch zuviel des Guten tun. Kamphausen ist überzeugt: „Wenn Mitarbeiter gar nicht mehr ins Büro kommen, leidet darunter sehr schnell das Gefühl, zusammenzugehören“, weiß er. Während Corona trafen sich viele Schuler-Beschäftigte nicht von Angesicht zu Angesicht, Neuanfänger und Auszubildende lernten ihre Kollegen erst nach Monaten persönlich kennen. „Wir haben uns für den Mix aus Büropräsenz und mobilem Arbeiten entschieden, damit Schuler eine lebendige Community bleibt.“

Die Büros dürfen trotzdem nicht leer sein

Funktionieren kann das nur, wenn sich die Beschäftigten untereinander und mit ihren Vorgesetzten gut abstimmen, so der Manager. Die beliebtesten Tage im heimischen Arbeitszimmer sind, wenig überraschend, Montag und Freitag. Zwar sei es in Ordnung, so weit wie möglich auf die Wünsche der Beschäftigten einzugehen und beispielsweise Präsenzbesprechungen eher in die Wochenmitte zu legen. „Unsere Büros dürfen am Montag und Freitag aber nicht leer sein.“ Den Schuler-Mitarbeitern sei auch völlig klar, dass man die Arbeit in den eigenen vier Wänden genau so ernst nimmt wie im Büro und sich entsprechend präsentieren sollte. „Dass ein Mitarbeiter die Kamera nicht einschalten möchte, weil er noch im Schlafanzug ist, kommt mittlerweile nicht mehr vor.“
Nicht alle Mitarbeiter profitieren vom neuen Angebot. „In der Produktion lässt sich die Anwesenheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz nicht ersetzen, auch in einigen anderen Bereichen ist das schwierig“, so Kamphausen.  „Deshalb arbeiten wir gleichzeitig daran, auch reine Präsenzarbeitsplätze noch attraktiver zu gestalten.“ Besonders wichtig sei den Mitarbeitern dabei, dass ihre Belange bei der Geschäftsleitung Gehör finden. „Und das nehmen wir sehr ernst.“
Auch beim B2B-Geschäftsausstatter Kaiser+Kraft dürfen die Mitarbeiter zwischen mobiler und stationärer Arbeit wählen. „Wir sind in dieser Richtung extremst offen“, so Vice President Felix Ulrich. In einer Mitarbeiterbefragung hat die Geschäftsführung zuvor herausgefunden, wie sich die erzwungene Heimarbeit während der Corona-Monate auf die Arbeitsleistung ausgewirkt hat. „Wir waren überrascht, dass die Produktivität insgesamt besser eingeschätzt wurde als bei Präsenzarbeit“, sagt Ulrich. „Tatsächlich fiel das Urteil der Führungskräfte sogar noch positiver aus als das der Beschäftigten.“

Bei der Arbeitszeit werden die Zügel locker gelassen

Wie die Mitarbeiter ihren Freiraum nutzen, bleibt ihnen überlassen. Auch bei der Arbeitszeit lässt die Stuttgarter Firma die Zügel locker: Gearbeitet werden darf zwischen sechs und 23 Uhr, auch am Samstag. „Es ist uns egal, wann die Leute arbeiten, solange das Ergebnis stimmt und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden“, sagt Ulrich. In vielen Teams hat sich mittlerweile aber ganz von selbst ergeben, dass sie sich einmal in der Woche zu einem „Teamtag“ in der Firma treffen. „Das fördert natürlich den Austausch auf persönlicher Eben besser als ein virtuelles Meeting“, erklärt der Personalleiter. Seit diesem Jahr gilt der Mittwochvormittag als sogenannter „meeting-freier-Vormittag“, damit die Mitarbeiter auch mal bewusst Zeit für den persönlichen Austausch oder auch einfach zum Abarbeiten der Themen nutzen können.
Der Personalchef nutzt den weiten Spielraum auch gerne selbst: Die Kinderbetreuung am Nachmittag gleicht er durch abendliche Arbeitsstunden aus, auf der Fahrt von seinem Wohnort bei Heilbronn nach Stuttgart macht er das Zugabteil zum Büro. „Da macht es nicht so viel aus, wenn der Zug wegen Weichenschaden eine halbe Stunde warten muss.“ Für Felix Ulrich versteht es sich von selbst, dass es für die Geschäftsführung keine Extrawürste gibt: So hat Kaiser+Kraft im Büro das Desksharing eingeführt – feste Arbeitsplätze gibt es nicht mehr, jeder Mitarbeiter sucht sich morgens einen freien Schreibtisch im Bürogebäude – auch Ulrich und seine Kollegen aus der Chefetage.
„Fast alle unsere Kunden verbinden Mobilarbeit mit Desksharing“, sagt Karolin Fröscher. „Denn es ist Platzverschwendung, wenn konstant die Hälfte der Mitarbeiter zuhause arbeitet, im Unternehmen aber für jeden ein fester Arbeitsplatz freigehalten wird.“ Die 30-Jährige weiß ziemlich genau, welcher Trend gerade die Bürowelt regiert, denn ihr Unternehmen, die Fröscher GmbH & Co. KG in Steinheim/Murr (Kreis Ludwigsburg), stellt Möbel und Lösungskonzepte für moderne Arbeitsräume  her.

Die Anforderungen an die Arbeitsräume ändern sich stark

Die Anforderungen an Arbeitsräume ändern sich derzeit stark, so Fröscher. „In dem Maße wie Präsenz und feste Arbeitsplätze auf dem Rückzug sind, gewinnen Begegnungsräume wie der Flur oder die Kaffeeküche an Bedeutung für die Firmenkultur.“ Den Mangel an persönlicher Begegnung versuchen viele Unternehmen durch regelmäßige Teamtage auszugleichen.  Damit sich alle Teammitglieder wohl fühlen, wird dabei sehr auf eine gute Atmosphäre geachtet. Wie das aussehen kann, zeigt Fröscher in drei „Kreativräumen“ am Firmensitz, deren größter stolze 1600 Quadratmeter misst.  Darin findet man nicht nur die obligatorischen Tischkicker und Sitzinseln, sondern ein buntes Potpourri, wie sich Arbeits- und Begegnungsräume abseits öder 08/15-Einrichtungen gestalten lassen. Etwa eine Retro-Nische mit Möbeln und Utensilien, die an die 60er-Jahre erinnern. Oder eine Spiellandschaft, in der sich Kinder vergnügen, während die Eltern nebendran über ihrem Businessplan brüten. Die vielen Sport- und Spielgeräte springen ins Auge, aber es gibt auch alles, was man für ein Meeting benötigt – von der Audio-Anlage über Video- und Medientechnik bis zum  digitalen Whiteboard.
Man kommuniziert anders, je nachdem ob man sich zu einer Besprechung am kahlen Sieben-Meter-Tisch trifft  oder in einem Amphitheater zusammenkommt

Karolin Fröscher

Früher waren die Kreativräume einfach nur die Ausstellungsfläche des vor gut 100 Jahren als Schreinerei für Friseurmöbel gegründeten Familienunternehmens, erklärt Karolin Fröscher. „Aber je breiter und innovativer das Angebot wurde, desto häufiger haben Kunden nachgefragt, ob sie sich für Veranstaltungen und Meetings einmieten könnten.“ Das Ganze diene jetzt auch als Experimentierfeld, um Kunden mit den neuen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut zu machen und die eigenen Arbeitsräume weiterzuentwickeln. „Die Kreativräume wirken spielerisch, haben aber eine wichtige Funktion“, sagt die Juniorchefin. „Man kommuniziert anders, je nachdem ob man sich zu einer Besprechung am kahlen Sieben-Meter-Tisch trifft  oder in einem Amphitheater zusammenkommt, ohne dass irgendetwas zwischen einem steht. Das sollen unsere Kunden hier erleben.“

Trend zum Desksharing

Den Trend zum Desksharing bestätigt Maria Zaglauer vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik. „Das Konzept findet zunehmend Verbreitung, auch weil sich Bürofläche so effizienter nutzen lässt.“ Allerdings hat die Fraunhofer-Wissenschaftlerin auch festgestellt, dass viele Beschäftigte nur ungern auf ihren eigenen Schreibtisch verzichten. „Viele empfinden dies als illegitimen Eingriff in ihr Territorium. Diese Reaktion ist psychologisch nachvollziehbar und sollte ernst genommen werden.“ Aktuell fragen deshalb viele Unternehmen beim IBP an, wie sich bei den Mitarbeitenden eine größere Akzeptanz erreichen lässt.“ Laut Zaglauer gibt es hierfür durchaus Möglichkeiten. Entscheidend sei zum Beispiel, eine gute „Clean Desk“ Policy, damit die Arbeitnehmer einen neutralen Arbeitsplatz ohne „Spuren“ eines Vorgängers vorfinden und den Platz sehr schnell auf seine Bedürfnisse umrüsten kann – etwa durch höhenverstellbare Möbel und passende Anschlüsse für digitale Endgeräte. Auch sei es sehr wichtig, bei der Einführung hybriden Arbeitens mit Desksharing zu jeder Zeit klar zu kommunizieren und den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten. Die praktische Erfahrung zeigt außerdem:  Mit Partizipationsformaten wie Workshops oder Befragungen kann es gelingen, die Anforderungen der Nutzer an Arbeitsplätze, Räume und Organisation zu berücksichtigen und somit zu erreichen, dass die Veränderungen besser akzeptiert werden.
Auch im mobilen ­Arbeiten möchten die Mitarbeitenden zusammenarbeiten, und das Büro soll auch stilles, konzentriertes Arbeiten in hohem Maße ermöglichen

Maria Zaglauer vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik

„Die Ansicht ist verbreitet, dass Beschäftigte in der Firma nur noch der Begegnung und der Zusammenarbeit suchen, während stilles und konzentriertes Arbeiten daheim stattfindet“, weiß Maria ­Zaglauer. Sie möchte das so nicht so stehen lassen. „In der Raumwechsel-Studie haben wir herausgefunden, dass es diese strenge Trennung nicht gibt. Auch im mobilen ­Arbeiten möchten die Mitarbeitenden zusammenarbeiten, und das Büro soll auch stilles, konzentriertes Arbeiten in hohem Maße ermöglichen.“ Unternehmen, denen daran liegt, dass sich ihre Mitarbeiter beim hybriden Arbeiten wohlfühlen, sollten also darauf achten, dass es zusätzlich zu den Arbeitsplätzen im Mehrpersonen- oder Großraumbüro auch genügend Rückzugsräume gibt, zum Beispiel für die inzwischen stark verbreiteten Videokonferenzen. Dies entspricht dem Ansatz aktivitätsbasierter Büroraumkonzepte, die verschiedene Räume für verschiedene Arten von Tätigkeiten vorsehen. Ebenso wichtig kann es sein, einzelne Arbeitsplätze durch Trennelemente abzuschirmen und so dem Wunsch nach Privatsphäre entgegenzukommen. „Das ist auch akustisch eine Notwendigkeit, um gegenseitige Störungen zu minimieren.“

Ein leistungsfähiger Internetanschluss ist immer Voraussetzung

Wenn ständig ein Großteil der Mitarbeiter außerhalb des Unternehmens arbeitet, stellt das auch Anforderungen an die Technik, insbesondere die Telekommunikation. Ein leistungsfähiger Internetanschluss ist immer Voraussetzung, und dafür muss in der Regel der Arbeitnehmer selbst sorgen. Aber es gibt noch mehr Anforderungen: die Mitarbeiter sollen unter ihren gewohnten Durchwahlen erreichbar sein und über ihre Nebenstellen telefonieren können, als säßen sie in der Firma. Schließlich ist es dem Kunden egal, wo sich sein Gesprächspartner gerade aufhält.
So genannte virtuelle Telefonanlagen werden deshalb zurzeit stark nachgefragt. Dieses Modell ist auch als Voice-Cloud bekannt und basiert auf der Voice-over-IP-Telefonie via Internet. Die Kommunikationssoftware des Unternehmens ist hierbei nicht mehr auf Servern im Haus, sondern in einem Rechenzentrum gespeichert. Ein Dienstleister konfiguriert, pflegt und wartet die „Anlage“, die eigentlich nur noch aus Bits und Bytes besteht, wenn man von den Kabeln, Computern und Telefonen in der Firma einmal absieht. Einer der wenigen Mittelständler, die sich auf diesem Feld tummeln, ist die Citrus Communication Systems GmbH in Pleidelsheim (Kreis Ludwigsburg) mit Niederlassungen in Nürnberg und Leipzig. „Eine virtuelle Telefonanlage lässt sich mit null Aufwand so programmieren, dass ein Mitarbeiter unter ein und derselben Nummer auf dem Festnetz, auf Laptop, Tablet oder Handy erreichbar ist“, sagt Gründer und Geschäftsführer Peter Frohmüller. Und natürlich müssen die Citrus-Mitarbeiter hierfür nicht extra zum Rechenzentrum nach Frankfurt fahren, mit dem Frohmüller zusammenarbeitet, sondern programmieren die Einstellungen ihrerseits aus der Ferne vom Büro oder Wohnzimmer aus. Derzeit macht das Geschäft mit der Voice Cloud nur etwa ein Zehntel der Umsätze des Pleidelsheimer Systemhauses aus, das unter anderem viele Kommunen zu seinen Kunden zählt. Frohmüller rechnet aber damit, dass sich das Verhältnis bis in fünf Jahren umdreht: „Schon jetzt entscheiden sich 80 bis 90 Prozent der Neukunden für eine virtuelle Telefonanlage.“  Nicht nur weil sie flexibler ist, auch Cybersicherheit und Verfügbarkeit seien besser als bei einer In-House-Lösung.
Eine virtuelle Telefonanlage lässt sich mit null Aufwand so programmieren, dass ein Mitarbeiter unter ein und derselben Nummer auf dem Festnetz, auf Laptop, Tablet oder Handy erreichbar ist

Peter Frohmüller

Wohl eine der größten Veränderungen durch mobiles Arbeiten: Mitarbeiter müssen gar nicht mehr in Reichweite ihres Arbeitgebers wohnen. Vor allem in IT-Unternehmen ist es gang und gäbe, Fachkräfte in Berlin, Budapest oder Bangalore zu beschäftigen, aber auch andere Branchen haben entdeckt, dass New Work den Kreis potenzieller Mitarbeiter erweitert und die Hemmschwelle für Bewerber senkt, bei einer Firma im Heckengäu oder im Schwäbischen Wald anzuheuern.

Coworking Space hilft, wenn die Decke auf den Kopf fällt

So weit so gut, aber was tut man als Mitarbeiter, wenn einem bei der Arbeit die Decke auf den Kopf fällt, der Schwatz beim Kaffeeholen fehlt und der nächste Besuch in der Firmenzentrale erst in vier Wochen ansteht? Man mietet sich in einem Coworking Space ein. Die neue Arbeitsform, bei der Selbstständige, Kleinunternehmen aber auch Arbeitnehmer je nach Bedarf Schreibtische oder Büros gemeinsam mit der notwendigen Infrastruktur mieten können, ist nicht nur in der Landeshauptstadt, sondern mittlerweile auch in den meisten mittleren Städten verbreitet. Zum Beispiel in Schorndorf. Direkt gegenüber dem Schloss, im Gebäudekomplex „Villa am Schloss“ in dem auch die  Vermögensverwaltungsgesellschaft Flex Fonds ihren Sitz hat, befindet sich die CoWirken-GmbH. Gründerin Karin Feig und ihre Tochter Alicia als Geschäftsführerin haben dort Ende 2021 zwei Etagen als Coworking Space eingerichtet. Großraumbüro und mehrere Einzelbüros sind mit leistungsfähigen Internetanschlüssen und zum Teil mit Technik für Videokonferenzen ausgestattet. Der Schwerpunkt der Spaces liegt auf Nachhaltigkeit sowie auf den Eventräumen, wo Unternehmen sich für Tagungen, Seminare, Workshops oder besondere Firmenanlässe einmieten können.
David Hock schätzt diese Rundumversorgung sehr. Mit der Agentur Mehrbewerbungen.de rekrutiert er in den sozialen Medien Personal für seine Kunden. Deshalb ist er auf eine gute technische Ausrüstung angewiesen. Bevor er mit einem Mitarbeiter in sein abschließbares Teambüro bei CoWirken zog, hat er zuhause im Wohnzimmer gearbeitet. „Das war auf die Dauer nichts“, sagt Hock, es wurde zu eng, und mit einer sauberen räumlichen Trennung funktioniert es einfach besser.“ Im Coworking Space findet er nicht nur die Büroausrüstung, die er braucht, sondern auch Rückzugsräume, in denen er vertrauliche Kundengespräche führen kann und eine Kaffeeküche, wo er mit anderen Mietern ins Gespräch kommt. „Das ist schließlich einer der Vorteile eines Coworking Space“, unterstreicht ­Karin Feig. „Die Leute vernetzen sich und bilden eine Community.“  
Nicht alle Mieter bei CoWirken sind Startup-Gründer, und sie belegen die Räume auch nicht immer auf Dauer. „Wir haben Außendienstler, die nur eine begrenzte Zeit in der Gegend sind und zum Beispiel für eine Woche einen ruhigen Arbeitsraum brauchen“, sagt Geschäftsführerin Alicia Feig. „Es gibt aber auch Arbeitnehmer, ­denen es daheim zu unruhig ist und die deshalb zu CoWirken kommen – machmal auch nur für 3-5 Tage in der Woche.“
In diesem Bereich ist die Atmosphäre sehr wichtig, und die Villa ist dafür genau der richtige Rahmen

Alicia Feig

Ebenso vielfältig wie die Kundschaft sind die Branchen, aus denen sie stammt. Derzeit gibt es Recruiting- und Handwerksunternehmen, Künstler, IT-Fachleute, Businesstrainer, Übersetzer, einen Energieberater und einen Leuchtenentwickler. In der Jugendstilvilla, die mit dem Glasneubau verbunden ist und somit ebenfalls zum Gebäudekomplex gehört, sollte eigentlich eine Kindertagesstätte einziehen. „Das wäre für unser Angebot eine absolut sinnvolle Ergänzung gewesen“, bedauert Karin Feig. Während der Arbeit hätten die Mieter dann auch ihre Kinder in Obhut geben können, und das auch noch fast in Sichtweite. „Die Stadt unterstützte unser Vorhaben und mit einem privaten Träger aus der Nähe waren wir fast schon einig“, so die Gründerin. Doch weil der Partner kein Personal fand, scheiterte das Vorhaben. Die Gründerinnen haben das Beste daraus gemacht: Jetzt ziehen hier Coaches, Heilpraktiker, Psychotherapeuten und sogar eine Zen-Meisterin ein. „Damit bilden wir einen Gesundheitsschwerpunkt“, so Alicia Feig. „In diesem Bereich ist die Atmosphäre sehr wichtig, und die Villa ist dafür genau der richtige Rahmen." Ein Raum im Coaching- und Therapiezentrum und ein Privatbüro im Coworking Space sind noch frei, doch die Gründerinnen sind zuversichtlich, dass sie auch hier bald Mieter finden.

Das Raumklima immer im Blick haben

Nicht für jeden muss es gleich eine Villa sein, aber: „Die Raumqualität beeinflusst die Produktivität der Mitarbeitenden stark“, wie Fraunhofer-Wissenschaftlerin Maria Zaglauer bestätigt. Neben der richtigen Akustik, optimalen Lichtverhältnissen und gutem Raumklima sind der Wunsch nach Privatheit sowie der „Naturbezug“ im Büro sehr wichtig, weiß die Psychologin. Das dürfen großflächige Begrünungskonzepte oder Zimmerpflanzen sein, aber auch ein freier Blick durchs Fenster auf Wald oder Obstwiesen. Sogar eine natürlich grüne Wandgestaltung kann bereits einen positiven Effekt haben. Es lässt sich eben auch mit ganz einfachen Methoden eine gute Arbeitsatmosphäre herstellen.

Walter Beck, Redakteur Magazin Wirtschaft für Titelthema 3-4.2023
trackVstDetailStatistik

workshop:transformation

Neue Einsatzfelder für spezialisierte Fertigungskompetenzen

Veranstaltungsdetails

Ob Diversifikation zur Risikostreuung, Ausgleich einer sinkenden Nachfrage im Bestandsmarkt oder Erschließung neuer Absatzmärkte: Die technologischen Veränderungen schaffen neue Marktchancen. 

Im Workshop erfahren Sie, wie Sie strukturiert neue Anwendungsgebiete für Ihre spezialisierten Fertigungskompetenzen identifizieren und weiterentwickeln. Anhand von Beispielen erläutern die Referenten die verschiedenen Prozessschritte der Konzeptphase und gehen auf die damit verbundenen Herausforderungen ein. 

Im Anschluss ist Zeit für ein gemütliches Get-together, bei dem Sie Geschäftskontakte knüpfen und Erfahrungen austauschen können. 

Die praxisorientierte Veranstaltung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Automotive und Maschinenbau, die neue Einsatzfelder für ihre spezialisierten Fertigungskompetenzen suchen.

Programm:

18:00 Uhr Begrüßung; Vorstellung der Angebote CARS 2.0 und Team Technologietransfer
18:10 Uhr Identifizierung und Entwicklung neuer Einsatzfelder für spezialisierte Fertigungskompetenzen
Referent: Gauthier Boisdequin, mine&make GmbH, Stuttgart
19:00 Uhr Fragen und Diskussion
19:30 Uhr Netzwerken mit Teilnehmern, Referenten und IHK-Fachberatern

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“ statt. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Transformation

Veranstaltungen für die Fahrzeug- und Zulieferindustrie

Die Transformation stellt Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie vor immer neue Herausforderungen. Hier finden Sie ausgewählte Seminare und Workshops sowie Links zu weiteren Veranstaltungsdatenbanken.
Titel
Datum
Uhrzeit
Ort
Anmeldung
Daten und Plattformen – Was sind die Erfolgsfaktoren für Unternehmen?
16.03.2023
17:30-20:30 Uhr
tHeo.2.meet, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart
#HIER – Social Recruiting – ganz einfach Mitarbeiter in einem Dialog gewinnen
23.03.2023
10:00-11:30 Uhr
online
Inhaltliche Anforderungen an nationale und internationale ZIM-Netzwerke
28.03.2023
14:30-15:30 Uhr
online
Open Lab Day 2023 KI-Fortschrittszentrum​
 30.03.2023
09:00-16:30 Uhr
Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart, Nobelstr. 12, 70569 Stuttgart
netzwerk:automotive
03.04.2023
18:00-21:00 Uhr
IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
#Fördermittel (Webinar-Reihe)
04.04.2022
08:00-08:30 Uhr
online
workshop:transformation
24.04.2023
18:00-21:00 Uhr
IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Weitere ausgewählte Veranstaltungshinweise mit einem thematischen Bezug zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie in Baden-Württemberg finden Sie unter anderem

IHK-Netzwerkveranstaltung am 13.03.2023

Young Business Network

Mit einer Kombination aus Fachvortrag, Elevator-Pitch und gemütlichem Beisammensein richtet sich die Veranstaltungsreihe „Young Business Network“ von Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und Wirtschaftsjunioren Stuttgart e. V. an ExistenzgründerInnen, Gründungsinteressierte und JungunternehmerInnen.
Am 13. März findet die nächste Veranstaltung statt. Dieses Mal erfahrt ihr aus erster Hand, worauf es beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen ankommt. Unser Thema an diesem Abend: „B2Who? Über Netzwerkaufbau, Founder Sales und andere Erfahrungen aus dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es wie immer die Möglichkeit, dein Unternehmen zu pitchen. Nutzt auch den „Ich suche/Ich biete-Marktplatz“, um erste Geschäftskontakte zu knüpfen und diese beim anschließenden gemütlichen Ausklang zu vertiefen.
Wie immer ganz im Zeichen von Erfahrungsaustausch und dem persönlichen Networking freuen wir uns auf einen spannenden und ergebnisreichen Abend mit euch.
18:00 Uhr
Come Together – ACHTUNG, dass YBN beginnt ab sofort immer schon um 18:00 Uhr!
18:15 Uhr
 
Begrüßung
Cristi Kieltsch, IHK Region Stuttgart   

18:20 Uhr

Vorstellung der Wirtschaftsjunioren Stuttgart e.V.
Fabian Klement, Wirtschaftsjunioren Stuttgart e. V.  
18:30 Uhr
 
„B2Who? Über Netzwerkaufbau, Founder Sales und andere Erfahrungen aus dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen“
Referentin: Dr. Julia Ezinger, Co Founder von rhome GmbH und Startup Mentorin bei STEYG in Stuttgart
19:15 Uhr

Elevator Pitches 
Nutze die Chance, dein Unternehmen in gerade einmal 3 Minuten vorzustellen! *
* Du bist immer bestens vorbereitet? Dann schick uns in Vorbereitung auf den Termin dein Deck bis zum 09. März 2023, per Mail an  scs@stuttgart.ihk.de, zu. 
19:45 Uhr
 
Gemütlicher Ausklang
mit „Ich suche / Ich biete-Marktplatz“
Ende der Veranstaltung gegen 21:00 Uhr

Nächster Termin: 08.05.2023
Konsultation vom 22.3.2023 bis 22.09.2023

Weitgehende Beschränkung von fluorhaltigen Stoffen (PFAS) geplant

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, des Imports, der Verwendung und des Inverkehrbringens von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Ziel des Verbots ist es, durch eine entsprechende Regelung in Anhang XVII der REACH-Verordnung die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.
Am 22. März 2023 startet eine sechsmonatige öffentliche Konsultation.
Hierz sollten Unternehmen  zum einen Ihre Produkte und Stoffe sorgfältig bezüglich Betroffenheit prüfen und dann z.B. die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen vorschlagen.
Die wissenschaftliche Bewertungen durch die ECHA-Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) stehen noch aus. Der chemische Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags ist definiert als: Jeder Stoff, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Wasserstoff-/Chlor-/Brom-/Iod-Atom) enthält. Betroffen sind PFAS als solche und als Bestandteile anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen schon ab sehr geringen Konzentrationen (Verunreinigungen). Unter den Beschränkungsvorschlag fallen alle Verwendungen von PFAS, unabhängig davon, ob sie von den Staaten (darunter Deutschland), die das Beschränkungsdossier eingereicht haben, bewertet wurden und/oder in ihrem Bericht erwähnt werden oder nicht

Deutliche Auswirkungen

Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Menschen und die Umwelt haben.
In vielen Fällen sind nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die an der Erarbeitung beteiligt war, bereits Alternativen für PFAS verfügbar. In allen übrigen Fällen müssten Ersatzlösungen gesucht werden.
Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Beschränkungsvorschlag gerechnet werden, welcher eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 darstellen würde.
Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln.
Das Beschränkungsdossier zum Herunterladen gibt es - leider nur in englischer Sprache und viele hundert Seiten umfassend - unter https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term
Dort werden in der Datei „Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 der pdf-Datei die einzelnen Produktsektoren im Hinblick auf Substitutionspotentiale betrachtet.

Betroffene Sektoren

Die Sektoren lauten wie folgt (vgl. die Datei Annex E):
E.2.1. PFAS-Herstellung
E.2.2 TULAC (Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung und Teppiche)
E.2.3 Materialien und Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
E.2.4 Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten
E.2.5 Verbrauchermischungen (und Musikinstrumente)
E.2.6 Kosmetika
E.2.7 Skiwachs
E.2.8 Anwendungen von fluorierten Gasen
E.2.9 Medizinische Geräte
E.2.10 Verkehrswesen
E.2.11 Elektronik und Halbleiter
E.2.12 Energie
E.2.13 Bauprodukte
E.2.14 Schmierstoffe
E.2.15 Erdöl und Bergbau
Anhand dieser Sektoren-Einteilung können Unternehmen ab Seite 172 der pdf-Datei prüfen, ob für ihre Anwendungen Ausnahmen (und ggf. wie lange) vorgesehen sind.
(Quelle: BAuA, ergänzt)
Webinar am 15.03.2023

REACH- und CLP-Grundlagen

Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg lädt zu seiner nächsten Online-Veranstaltung ein, die am 15. März 2023 stattfinden wird.
Am Vormittag wird die europäische REACH-Verordnung und deren innerbetriebliche Umsetzung vorgestellt. Thema des Nachmittags ist die europäische CLP-Verordnung („classification, labelling and packaging of chemicals“). Programm und Anmeldemöglichkeit sind hier auf der Netzwerks-Homepage veröffentlicht.
Ihr Magazin für März/April

Das aktuelle Magazin lesen

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.  
Das aktuelle Magazin (PDF-Datei · 8844 KB) enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit aktuellen Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen. 
Im Titelthema gehen wir der Frage nach, wie sich das Büro in den letzten Jahren geändert hat und wie Firmen aus der Region damit umgehen.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
Im Editorial erklären unsere Präsidentin Marjoke Breuning und unsere Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Herre, warum es Zeit für Chancengleichheit für Frauen und für einen kulturellen Wandel ist.
In der Rubrik Rat &Tat geben wir einen Überblick über elektronische Bezahlsystem und ihre Vor- und Nachteile im E-Commerse, über die ISO 27001 für Datensichereheit und wie ein Fahrplan zu Green Manufacturing aussehen kann. Weiter Themen sind betriebliche Energie- und Materialbilanzen und wie die IHK dabei hilft, sie zu erstellen und zu optimieren. Schließlich erfahren Sie, wie Sie Apps rechtssicher gestalten.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre.
In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht. In der aktuellen Ausgabe sind das die neue Gebührenordnung und die Zusatzqualifikation KI für Azubis.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 75 000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.
Innovationswettbewerb

Sicherheit mit und für KI – Fördermittel für Unternehmen in Baden-Württemberg

Am 28. Februar 2023 erhalten Sie nähere Erläuterungen zu den Antragsunterlagen sowie zur Einreichung der Vorhaben im Webinar Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg. Dort haben Sie die Möglichkeit offene Fragen zu klären. Hier geht es zur Anmeldung.
Beim Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg können sich Unternehmen mit bis zu 3.000 Mitarbeitern um Fördermittel bewerben.

Was wird gefördert?

Im Fokus stehe die Entwicklung und Kommerzialisierung von Innovationen in den Bereichen Security, Safety und Privacy auf der Grundlage von KI-Technologien.
Die Entwicklungsvorhaben von Unternehmen sollten insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen:
  • Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz -> a) KI-Methoden als Mittel zur Verbesserung von Security, Safety oder Privacy von digitalen Systemen (z. B. schnelleres Erkennen von Cyber-Attacken, bessere funktionale Sicherheit von Robotern, verbesserter Schutz der Privatsphäre), b) Sicherheitseigenschaften bestehender KI-Systeme verbessern und so vertrauenswürdiger machen.
  • Entwicklung neuer Sicherheitsprodukte oder -dienstleistungen; erhebliche Verbesserung bestehender Sicherheitsprodukte oder -dienstleistungen; Verbesserung der Sicherheitseigenschaften von Produkten oder Services (z. B. einer Maschine).
  • skalierbar mit signifikante Wachstumschancen im Kundengeschäft 
  • wirtschaftlich erfolgsversprechend mit konkreter oder Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers erhöhen

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich mittelständische Unternehmen mit bis zu 3.000 Beschäftigten sowie Start-ups aus Baden-Württemberg.
Es werden Projekte von Einzelunternehmen als auch Konsortialvorhaben von mehreren Unternehmen gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form nicht-rückzahlbarer Zuschüsse.
Unternehmen
Fördersatz*
Fördersumme
< 250 Mitarbeiter
45 %
bis zu 200.000 Euro
250 bis 3.0000 Mitarbeiter
25 %
bis zu 200.000 Euro
Konsortialvorhaben
bis zu +15 Prozentpunkte**
bis zu 300.000 Euro
*bezogen auf zuwendungsfähige Ausgaben
**Für Konsortialvorhaben kann ein Zuschlag von bis zu 15 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz gewährt werden.
Förderprojekte müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Wie ist die Antragsfrist?

Förderanträge müssen eingereicht sein bis zum
24. April 2023, 15:00 Uhr

Wo stelle ich den Antrag?

Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite Wirtschaft Digital Baden-Württemberg.

Hidden Champions

Der Fahrradpionier

Weltweit gibt es nicht viele Testlabors, die sich mit der Sicherheit von Fahrrädern beschäftigen. Und nur eines, das sich ausschließlich den Bikes und E-Bikes widmet: Das Fahrradlabor Zedler in Ludwigsburg.
Dirk Zedler

Prüfkriterien für die ganze Branche

Bei Dirk Zedler zischt und ruckelt es. Auf einem Teststand wird ein Fahrradrahmen der Dauerbelastung beim Radeln ausgesetzt – bei jedem maschinellen Tritt biegt sich das Material bedenklich. „Wenn Sie draufsitzen, bekommen Sie das gar nicht mit“, sagt Zedler, der in Ludwigsburg ­eines der weltweit führenden Fahrradtestlabore betreibt. Überall stehen Testmaschinen, die Zedler und seine Mit­arbeiter selbst konstruiert haben. Hier schrappt eine Scheibenbremse im Langzeittest, dort bekommt die Gabel eines Mountainbikes pausenlos Stöße ab wie bei einer tage­langen Gebirgsfahrt. „Wir entwickeln Prüfsysteme, die es nur bei uns gibt und Prüfkriterien, die die ganze Branche benutzt“, so der Ingenieur voller Stolz.

Als Gutachter weltweit gefragt

Wenn durchdrehende Dynamos, rutschende Bremsen, Gabel- und Lenkerbrüche bei Fahrrädern mittlerweile ­seltene Ausnahmen sind, ist dies auch Dirk Zedler zu verdanken. Erfolgreich hat sich der heute 60-Jährige für Sicherheitsstandards in der Fahrradindustrie eingesetzt und analysiert mit seinem Institut seit genau 30 Jahren die Funktions- und Belastungsfähigkeit von Fahrradteilen – überwiegend im Auftrag der Hersteller. Als öffentlich bestellter und vereidigter IHK-Sachverständiger für Fahrradtechnik erarbeitet Zedler auch Gutachten in Rechtsverfahren weltweit.  
„Der Boom des Fahrrads als Sportgerät hat die Branche professionalisiert“, sagt er. Zumindest was das Qualitäts- und - Sicherheitsbewusstsein betrifft. Noch nicht ganz angekommen sei dagegen die jüngste Wandlung zu einem bedeutenden Mobilitätsfaktor. „Die Verbraucher erwarten, dass das Rad genauso verlässlich und verfügbar ist wie das Automobil“, so der Ingenieur. „Dafür ist die Branche aber nur bedingt bereit.“

20 Prozent Wachstum im Jahr

Selbst renommierte Hersteller tun sich zum Teil schwer mit den umfangreichen technischen Dokumentationspflichten, die für E-Bikes mittlerweile gelten. Natürlich helfen Zedler und seine Leute. Die Konkurrenz ist überschaubar. „Es gibt viele Prüfunternehmen, aber wir sind die einzigen, die nur Fahrrad machen“, sagt Zedler. „Unsere Kunden schätzen das.“
Der Trend zum Fahrrad bildet sich auch in Zedlers Bilanzen ab. „Im Schnitt wachsen wir jedes Jahr um 20 Prozent.“ Im vergangenen Jahr haben die Geschäfte des Fahrradspezialisten sogar um sagenhafte 60 Prozent zugelegt, was der Chef vor allem einem Nach-Corona-Boom zuschreibt. Mehr als 70 Mitarbeiter sind mittlerweile für das Institut tätig, davon 34 fest, die Hälfte mit Hochschulabschluss.

Im Plus-Energie-Gebäude

Wegen des starken Wachstums ist das ­Institut bereits 2017 in einen Neubau umgezogen. Wie man es von einem mit zahlreichen Umweltpreisen ausgezeichneten Unternehmen erwarten darf, werden hier energetisch und ökologisch Maßstäbe gesetzt. Das Gebäude erzeugt mehr Energie als es selbst verbraucht und erfüllt den „Platin“-Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Erreicht wird das unter anderem durch Photovoltaik, eine Wärmepumpe und eine energiespare Steuerung der Druckluftkompressoren. Den Wasserverbrauch minimiert Zedler durch ein ausgeklügeltes Wiederverwendungssystem, die Innenräume sind mit langlebigen, naturbehandelten Massivholzwänden abgeteilt.  

Investition in Energieeffizienz hat sich gelohnt

Manche Augenbraue wurde hochgezogen ob dieser Investitionen – die allerdings laut Zedler gar nicht so gewaltig waren: „Schon vor dem Energiepreisschock hatte sich unsere PV-Anlage fast amortisiert.“ Und machte sich danach erst so richtig bezahlt: Das Institut konnte seine Preise konstant halten und alle Augenbrauen gingen wieder nach unten. „Resilienz durch Nachhaltigkeit“, wie es Dirk Zedler zusammenfasst.   
Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft, walter.beck@stuttgart.ihk.de
Wettbewerb

Innovationspreis Baden-Württemberg 2023: Jetzt bewerben!

Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr bereits zum 39. Mal verliehen. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926 bis 1984) gewidmet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft auch in diesem Jahr wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.
Gesucht sind beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien. Bewerben können sich mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung. Die Bedingungen sind:
  • Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
  • mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und
  • mit Sitz in Baden-Württemberg.
Stichtag für Bewerbungen ist der 31. Mai 2023
Die Bewerbung erfolgt online. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet.
Die Preise werden am 21. November 2023 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen.
Jetzt bewerben auf der Seite des Innovationspreises.
Weitere Informationen zum Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg sowie einen Rückblick auf die Verleihung 2022 finden Sie auf der Internetseite des Innovationspreises BW

Energiesicherungsverordnung

Aktuelle Gesetzeslage

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV bis 15.4.2023

Aktuelle Auswirkungen Energiesicherungsverordnung (EnSikuMaV ) 02/2023

  • Gültig vom 1.9.2022- – 15.04.2023 wurde verlängert  (Alte Gültigkeit war bis 28.2.2023)
  • Eingangstüren v. Geschäftsräumen des Einzelhandels dürfen nicht dauerhaft geöffnet sein
  • Werbebeleuchtung von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr ist untersagt
  • Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist mit Ausnahmen von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt
  • Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen werden angepasst
    • (körperliche leichte) sitzende Tätigkeit 19°C
    • (mittelschwere) sitzende Tätigkeit 18°C
    • (körperliche leichte) gehende Tätigkeit 18°C
    • (mittelschwere) gehende Tätigkeit 16°C
    • Schwere körperliche Tätigkeit 12°C
  • Betreiber von Erdgasheizanlagen werden zu Heizungsüberprüfung verpflichtet und dies schriftlich zu dokumentieren und Optimierungen bis 30. September 2024 durchzuführen
  • Unternehmen (>10 GWh/Jahr, Durchschnitt des Gesamtenergieverbrauchs der letzten 3 Jahre ) die ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben müssen alle wirtschaftlich umsetzbaren Einsparungen innerhalb 18 Monaten durchführen.
Die Verlängerung finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr 37 vom 15.2.2023
Die geänderte EnSikuMaV ist auf den Webseiten des Bundesministerium für Justiz  zu finden.
Veranstaltung am 23.03.2023

Nachfolge im Familienunternehmen

Das Unternehmen innerhalb der Familie zu übergeben, steht für Unternehmerinnen und Unternehmer an erster Stelle. Die Führungsnachfolge ist jedoch kein Selbstläufer: Insbesondere die Abstimmung von Lebensplänen und Unternehmensbelange, wie auch der Erhalt des Familienfriedens, sind langfristige Herausforderungen. Die Übergabe selbst erfordert einen klaren Zeitplan, sorgfältige Vorbereitung und eine präzise vertragliche Umsetzung.
Der Vortrag zeigt, wie Fehler vermieden und die Nachfolge in der Familie steuerlich und rechtlich korrekt umgesetzt werden kann. Hinweise auf Auswirkungen des aktuellen Erbschaftsteuerrechts runden die Veranstaltung ab.
Die Referierenden stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Chancen und Risiken einer familieninternen Nachfolge
Dr. Bettina Daser
Beratung für Unternehmerfamilien, Stuttgart
18:00 Uhr
Pause
18:15 Uhr
Unternehmensnachfolge sichern und optimieren
Dr. Sebastian Matenaer
Steuerberater
Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Stuttgart
19:00 Uhr
Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Februar 2023

Green Deal - Auswirkungen

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: DIHK
Magazin Wirtschaft

Jacke zu

Keine Sorge: Der Tipp mit der Jacke ist nur symbolisch gemeint. Und doch finden sich immer noch Stellschrauben, an denen man drehen kann, um Energie zu sparen.
Oft unterschätzt wird beispielsweise die Bedeutung von dichten Fenstern und ­Türen. Dabei gehen durch defekte Dichtungen bis zu zwei Drittel Wärme ver­loren. Meist liegt es daran, dass Tür- und Fensterdichtungen spröde sind oder ­sogar schon wegbröselt. Eine gute Dichtung ist hingegen ­lückenlos und flexibel. Letzteres lässt sich einfach prüfen, indem Sie kräftig daran ziehen. Ist das Gummi in ­Ordnung, springt es in seine Ursprungsform zurück. Falls nicht, ist der Austausch zum Glück kein ­Drama. Die Materialkosten betragen wenige Euro und den ­Wechsel können Sie normaler­weise  selbst vornehmen.
Nicht teuer ist auch die zweite Maßnahme, die oft übersehen wird: die Isolierung der Heizungsrohre. Insbesondere im Keller und in ansonsten unbeheizten Bereichen  sollte hier nachgebessert werden. Dafür gibt es sogar Fördermittel.

Heizungspumpen umstellen

Etwas aufwändiger, aber ­lohnenswert ist die Umstellung der Heizungspumpen, die oft noch 24 Stunden an sieben Tagen die Woche laufen. Eine Hocheffizienzpumpe spart bis zu einem Viertel der Kosten. ­Inzwischen gibt es auch Pumpen, die sich dem individuellen Bedarf anpassen (lassen).
Große Einsparungen sind auch bei der Beleuchtung zu erzielen. Jetzt ist die ­Gelegenheit, die vielleicht lange geplante Umstellung auf LED-Technik zu realisieren. Beim Austausch einer herkömmlichen T8-Neonröhre mit 2200 Lumen durch eine gleichartige LED-Röhre spart man um die 40 Watt in der Stunde. Bei ­einem Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde hat sich die Anschaffung bis zum Frühjahr bereits amortisiert.

Wieviel Luft ist noch bei den Materialkosten?

Noch größere Einsparpotenziale gibt es bei den Ressourcen. Während die Energie mit durchschnittlich nur circa zwei Prozent einer der kleineren Kostenblöcke im ver­arbeitenden Gewerbe in Deutschland ist, machen die Materialkosten im Durchschnitt 44 Prozent aus. Daher sollten Sie sich fragen, ob Sie einen Überblick über Ihre Stoffströme haben. Eine Stoffstromanalyse, die Materialströme visualisiert, kann hier zu manchem Aha-Erlebnis führen.
Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:
  • Welche Rohstoffe werden verwendet?
  • Woher kommen diese?
  • Wie kritisch sind sie bezüglich Herkunft und Beschaffung?
  • Welche Mengen werden benötigt?
  • Wie viel geht rein?
  • Wie viel geht raus?
  • Was ist Abfall?
  • Was ist Abwärme?

Entsorgungskosten sind nicht gleich Abfallkosten

Die Differenz aus Abfallkosten und -erlöse sind dabei der einzig sichtbare Teil der Entsorgungskosten. Doch der unsichtbare Teil ist um ein Vielfaches größer. ­Machen Sie ihn in einer Materialfluss­kostenrechnung (MFKR/MFCA nach ISO14051) sichtbar. Hilfreich ist dabei eine Software mit dazugehöriger Schulung. Als baden-württembergisches Unternehmen bekommen Sie beides kostenlos .
Im Gegensatz zur herkömmlichen Kostenrechnung, bei der die Abfallkosten dem Produktpreis zugerechnet werden, werden bei der Materialflusskosten­rechnung die Aufwendungen für Energie, Material und Personal allen Outputs zugeordnet, also auch den Reststoffen. So macht die MFKR schnell deutlich, dass mancher Erlös aus der Abfallverwertung eigentlich ein Verlustgeschäft ist. Es lohnt sich also, Ausschuss und Abfälle zu hinterfragen und zu überlegen, wie Sie konsistenter fertigen können.

Webinarreihe ab 21.02.2023

Machen. Sparen. Profitieren.

Weiterhin hohe Energiepreise und unsichere Versorgungsperspektiven stellen die Unternehmen auch im Jahr 2023 vor Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund organisiert die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) eine Webinarreihe unter dem Motto „#Machen. Sparen. Profitieren“.
Im ersten Themenblock mit vier Webinaren geben wir Impulse in den Bereichen Mitarbeitersensibilisierung & Nicht-investive Maßnahmen, Messen & Kennzahlen, Gebäude & Wärme sowie Mobilität.
Jeweils für 45 Minuten informieren wir Sie über entsprechende Einsparmöglichkeiten.
Wir starten ab dem 21. Februar 2023 einmal wöchentlich mit unseren vier Fokusthemen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Einsparpotenziale – Fokusthemen
7. März 2023, 9:00 Uhr: Gebäude und Wärme
 Partner: DENEFF GmbH
14.März 2023, 9:00 Uhr: Mobilität
Partner: NOW GmbH
Anschließend an unsere Fokusthemen folgen Webinarreihen mit den Schwerpunkten Normenset in der Energieeffizienz sowie branchespezifische Einsparpotenziale.
Zu den anderen beiden Themenblöcken erhalten Sie rechtzeitig die Einladungen von uns.
Anmelden zu den obigen Webinaren können Sie auf der Webseite des DIHK   #Machen.Sparen.Profitieren (dihk.de).
Fragen zum Webinar beantworten wir gerne unter weis.vanessa@dihk.de und tornow.stefanie@dihk.de.
Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2023

Region Stuttgart: Noch einmal die Kurve bekommen?

Im Herbst 2022 waren die Aussichten für die Wirtschaft in der Region Stuttgart düster. Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen gegen Russland verschärften die Lage auf dem Gasmarkt. Auch die Strom- und Energiepreise erreichten im Sommer 2022 Höchstwerte. Zudem gab es große Verunsicherungen, ob die Gasspeicher bis zum Ende der Winterperiode ausreichen würden oder ob es im schlimmsten Fall zu einer Gasmangellage kommt. Viele Unternehmen versuchten den gestiegenen Preisen durch Investitionen in Energieeffizienz und diverse Energiesparmaßnahmen entgegenzuwirken. Seitens der Politik gab es die Zusage eines Gaspreisdeckels, der für viele Unternehmen zumindest Planungssicherheit zu möglichen Energiekosten verschaffte. Saisonunübliche hohe Temperaturen, Gaseinsparungen und Diversifizierung von Gaszulieferern beruhigten zudem die Lage an den Gasmärkten. Die Bundesnetzagentur hält derzeit eine Gasmangellage für sehr unwahrscheinlich. Die aktuellen Entwicklungen spiegeln sich auch in der Geschäftslage der Unternehmen in der Region Stuttgart wider. Der Lageindikator steigt um 7 Punkte auf 28 Punkte zum Jahresbeginn 2023 an. 39 Prozent der Unternehmen empfinden ihre aktuelle Geschäftslage als gut, 50 Prozent als befriedigend, und 11 Prozent als schlecht
IHK-Konjunkturumfrage für die Region Stuttgart: Diese Analyse basiert auf der IHK-Herbstumfrage, an der 743 Unternehmen zwischen dem 02. Januar und 23. Januar 2023 teilgenommen haben.
Grafik Gesamtwirtschaft: Lage und Erwartungen
Hat die Wirtschaft in der Region noch einmal die Kurve bekommen? Die Geschäftserwartungen befinden sich nach dem dramatischen Absturz im Herbst zum Jahresbeginn 2023 wieder leicht im positiven Bereich. Nur noch 23 Prozent der Unternehmen gehen von einer verschlechterten Geschäftssituation aus – im Herbst 2022 waren es noch 45 Prozent. Insgesamt ist das Risikoempfinden der Unternehmen in der Region zurückgegangen. Allerdings belasten hohe Energie- und Rohstoffkosten weiterhin Industriebetriebe, Bauunternehmen und margenschwache Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Einzelhandel. Insgesamt sehen 63 Prozent der Unternehmen die hohen Energiekosten als ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung – im Herbst 2022 waren es noch 74 Prozent der Unternehmen. Auch die Reihenfolge der Geschäftsrisiken hat sich für die Gesamtwirtschaft der Region geändert. Der Fachkräftemangel hat mit 65 Prozent Nennungen die Energiekosten vom ersten Platz verdrängt. Die hohen Energiepreise ziehen auch eine schwächere Kaufkraft mit sich. Die Inlandsnachfrage bleibt mit 60 Prozent Nennungen auf dem dritten Platz. Die allgemeinen Preissteigerungen und der Fachkräftemangel üben außerdem zusätzlichen Druck auf die Arbeitskosten aus. Jedes zweite Unternehmen sieht hier ein Geschäftsrisiko.
Grafik Gesamtwirtschaft: Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung
Hohe Energiepreise, Störungen in den Lieferketten und hohe Rohstoffkosten belasten die   Industrie weiterhin. Einen Lichtblick gibt es in der Exportindustrie – der konjunkturelle Aufwind aus der Weltwirtschaft hat positive Effekte auf die Exporterwartungen. 41 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass die Exporte in den kommenden 12 Monaten steigen werden. Besonders hoch sind die Exporterwartungen nach Nordamerika. Trotz negativer Tendenzen im Auftragseingang konnten sich Lage und Erwartungen wieder erholen. 
Die Sonderkonjunktur in der  Bauwirtschaft hat ein Ende gefunden. Die Bauwirtschaft wird mit mehreren Herausforderungen gleichzeitig konfrontiert: Hohe Energiekosten belasten die Herstellung von Baumaterialien, erschwerte Finanzierungsbedingungen senken die Nachfrage nach Wohnbau und der Arbeitskräftemangel führt zu einem zusätzlichen Kostendruck. Die gute wirtschaftliche Lage basiert auf noch bestehenden Aufträgen. Allerdings melden Unternehmen einen verschlechterten Auftragseingang, weshalb die Erwartungen im Keller sind.
Das Weihnachtsgeschäft rettet die Geschäftslage der  Händler. Im Herbst 2022 war die Befürchtung noch groß, dass die Kundschaft aufgrund der hohen Energiepreise ausbleibt. Die Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet und die Händler konnten moderaten Umsatz generieren. Allerdings schmälern die hohen Energiepreise die ohnehin niedrige Ertragsmarge. Die Geschäftserwartungen liegen sowohl bei den Großhändlern als auch bei den Einzelhändlern im negativen Bereich.
Grafik Gesamtwirtschaft: Lage nach Branchen
Die Lage bei den  Dienstleistern konnte sich im Vergleich zum Herbst 2022 noch einmal verbessern. Die Auftragslage liegt im positiven Bereich, relativ gut fallen auch die Geschäftserwartungen aus. Einziger Wehrmutstropfen bleibt der Fachkräftemangel. Der mit 66 Prozent der Unternehmen das meistgenannte Geschäftsrisiko ist.
Ebenfalls stark vom Fachkräftemangel, beziehungsweise LKW-Fahrermangel, betroffen ist das Transport- und Verkehrsgewerbe. Besonders in dieser Branche fehlt es an Nachwuchsfahrern und bürokratische Hindernisse erschweren die Aufnahme ausländischer Fachkräfte. Der Mangel an Arbeitskräften übt zudem Druck auf Lohnkosten aus. Hinzukommt die nachgelagerte konjunkturelle Abschwächung, die zu einer negativen Tendenz im Auftragseingang führt. Die Geschäftserwartungen fallen damit negativ aus,
Das Hotel- und Gaststättengewerbe schreibt nach dem Aufwind im Sommer 2022 weiterhin positive Zahlen. Allerdings drücken die hohen Energiekosten, die Ertragsmarge der krisengebeutelten Branche. Trotzdem sind die Erwartungen für die kommenden 12 Monate optimistisch.
Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2023

Baden-Württemberg: Mit dem blauen Auge davongekommen?

Hohe Gaspreise, steigende Inflation und eine mögliche Gasmangellage belasteten im Herbst 2022 die Unternehmen in Baden-Württemberg. Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich die Preise für Gas und Strom auf einem Allzeithoch. Auch von einer möglichen Gasmangellage ohne die Lieferung von russischem Gas war die Rede. Die Stimmung der baden-württembergischen Wirtschaft war dementsprechend getrübt. So viel der Indikator der Geschäftserwartungen auf negative 32 Punkte ab und lag damit niedriger als zum ersten Lockdown während der Corona-Krise im Frühsommer 2020. Viele Unternehmen versuchten dem steigenden Kostendruck durch Sparmaßnahmen und Investitionen in Energieeffizienz entgegenzuwirken. Die Bemühungen scheinen ihre Früchte zu tragen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass es in diesem Winter zu keiner Gasmangellage kommt und auch die Lage bei den Energiepreisen hat sich entspannt. Für Unternehmen bedeutet die Einführung des Gaspreisdeckels vor allem mehr Planungssicherheit. Während im Herbst 2022 noch 44 Prozent der Unternehmen negative Geschäftserwartungen für die kommenden 12 Monate hatten, sind es zum Jahresbeginn 2023 noch 23 Prozent. Der Indikator für die Geschäftserwartungen steigt damit um 31 Punkte auf einen negativen Punkt an.
IHK-Konjunkturumfrage für Baden-Württemberg: Diese Analyse basiert auf der Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2023 der 12 IHKs in Baden-Württemberg, an der landesweit 3.553 Unternehmen zwischen dem 02. Januar 2023 und 23. Januar 2023 teilgenommen haben.
Ist die baden-württembergische Wirtschaft noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen? Bei der Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2023 geben 42 Prozent der Unternehmen an, dass ihre aktuelle Geschäftslage gut ist. Im Vergleich zum Herbst 2022 waren es 36 Prozent der Unternehmen. Auch die Meldungen über eine schlechte Lage hat sich im Vergleich zum Herbst 2022 um 3 Prozentpunkte auf 10 Prozent verringert. Der Indikator der aktuellen Geschäftslage steigt von 23 Punkten auf 31 Punkte an und liegt damit leicht unter dem Vorkriegs-Niveau (Jahresbeginn 2022).
Grafik Lage und Erwartungen der Gesamtwirtschaft

Risiken sind insgesamt zurück gegangen

Zum Jahresbeginn 2023 ist die Anzahl genannter Risiken im Vergleich zum Herbst 2022 zurückgegangen. Vor allem die Lage bei den Energiepreisen hat sich etwas entspannt. Zum Jahresbeginn 2023 sehen 65 Prozent der Unternehmen die hohen Energiepreise als ein wirtschaftliches Risiko – im Herbst 2022 waren es noch 78 Prozent. Jedoch gibt es noch nicht aus allen Branchen Entwarnung. Besonders in Branchen mit niedrigen Gewinnmargen bleibt die Sorge groß, künftige Energierechnungen nicht zahlen zu können. Allen voran das Gastgewerbe: Neun von zehn Unternehmen des Gastgewerbes sehen die Energiepreise als ein wirtschaftliches Risiko. Aber auch in der Industrie sehen dreiviertel der Unternehmen ein Risiko bei den hohen Energiepreisen – im Herbst 2022 waren es 88 Prozent der Unternehmen.
Grafik Gesamtwirtschaft: Risiken
Die Rangfolge der Risiken hat sich zum Jahresbeginn 2023 geändert. Der Fachkräftemangel hat die Energiepreise vom ersten Platz abgelöst. 66 Prozent der Unternehmen sehen darin derzeit ein Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Dieser Trend wird auch in naher Zukunft kein Ende finden. Besonders in den kommenden Jahren werden einige Arbeitsstellen unbesetzt bleiben und die geburtenstarken Jahrgänge werden in Rente gehen. Das niedrige Angebot an Fachkräften übt neben der aktuellen Inflation zudem zusätzlichen Druck auf Löhne aus. Jedes zweite Unternehmen sieht bei den Arbeitskosten ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung.

Geschäftslage hat sich in den meisten Branchen verbessert. Ausnahme: Verkehr und Gastgewerbe

Die Industrie profitiert derzeit von einem noch hohen Auftragsbestand. Die aktuelle Geschäftslage konnte sich im Vergleich zum Herbst 2022 etwas verbessern. Auch die Geschäftserwartungen liegen wieder leicht im negativen Bereich – trotz negativer Tendenz im Auftragseingang. Einen Lichtblick gibt es in der Exportindustrie – dort sind die Erwartungen nach dem Einbruch im Herbst wieder im positiven Bereich.
Grafik Gesamtwirtschaft: Aktuelle Lage nach Branchen
Die Sonderkonjunktur im Baugewerbe hat sein Ende erreicht. Die Branche wird derzeit mit verschiedenen Herausforderungen gleichzeitig konfrontiert. Hohe Energie- und Rohstoffkosten, erschwerte Finanzierungsbedingungen, hohe Zinsen, weggefallene Wohnbauförderung und Arbeitskräftemangel belasten die Unternehmen. Besonders spürbar ist der Rückgang beim Auftragseingang im Wohnungsbau. Dementsprechend getrübt sind die Geschäftserwartungen. Der Indikator für die Geschäftserwartungen bleibt weiterhin auf einem tiefen Niveau – negative 46 Punkte.
Die Befürchtungen des Einzelhandels, dass aufgrund hoher Energiepreise und allgemein steigender Preise die Kundschaft ausbleibt, sind dank des Weihnachtsgeschäftes doch nicht eingetroffen. Der Indikator der aktuellen Geschäftslage steigt von 4 Punkten im Herbst 2022 auf 22 Punkte zum Jahresbeginn 2022 an. Die Inlandsnachfrage wird jedoch weiterhin von 66 Prozent der Unternehmen als ein Geschäftsrisiko gesehen. Aufgrund der Entspannungen am Energie- und Rohstoffmarkt konnte sich der Lageindikator bei den Großhändlern um 10 Punkte auf 35 Punkte zum Jahresbeginn 2023 verbessern. Aber auch bei den Großhändlern gibt es weiterhin Verunsicherung bezüglich der Inlandsnachfrage.
Im Sommer 2022 erlebte das Gastgewerbe nach mehreren Jahren der Corona-Pandemie einen ordentlichen Aufschwung. Der Lageindikator erreichte im Herbst 25 Punkte. Allerdings drücken die hohen Energiekosten die Ertragslage des Gastgewerbes. Jedes vierte Unternehmen empfindet die aktuelle Ertragslage als schlecht.
Der Mangel an Arbeitskräften und eine sinkende Tendenz im Auftragseingang trüben die Stimmung im Verkehrsgewerbe. Der Lageindikator sinkt um 8 Punkte auf 19 Punkte zum Jahresbeginn 2023 ab. Der Arbeitskräftemangel übt zusätzlichen Kostendruck auf die Unternehmen aus. 58 Prozent der Unternehmen sehen die hohen Arbeitskosten als Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Der Fachkräftemangel ist bei acht von zehn Unternehmen prekär.
Die Dienstleister profitieren unter anderem vom konjunkturellen Aufschwung. Die Tendenz im Auftragseingang liegt wieder im positiven Bereich und auch die Geschäftslage hat sich mit einem Anstieg von 26 Punkten auf 33 Punkte verbessert.

Konjunktur auf dem Weltmarkt erholt sich

Positive Signale gibt es in der Exportindustrie. Die Konjunktur auf dem Weltmarkt zieht langsam wieder an. Circa 30 Prozent der Unternehmen erwarten zunehmende Exporte in den kommenden 12 Monaten. Das sind 8 Prozentpunkte mehr als noch im Herbst 2022. Einen deutlichen Anstieg in den Exporten wird nach Nordamerika erwartet. Joe Bidens Konjunkturpaket und ein geschwächter Euro gegenüber dem Dollar wirken sich positiv auf die Nachfrage nach baden-württembergischen Exportgütern aus. Aber auch innerhalb der Eurozone liegen die Exporterwartungen im positiven Bereich. Inwieweit sich die Exporte nach Asien und China entwickeln werden, bleibt abzuwarten. Vor einigen Wochen hat China die Zero-Covid-Strategie aufgegeben. Derzeit treffen hohe Infektionswellen das Land. Mögliche Lieferkettenengpässe werden deshalb noch nicht ganz abgeschrieben. Trotzdem erwartet die baden-württembergische Exportindustrie eine positive Entwicklung auf dem asiatischen Markt.
Präsenzveranstaltung am 27.02.2023: noch Restplätze!

Produktionsstandorte neu bewerten - Asien versus Europa

Einseitige Abhängigkeiten und gestiegene Personal- und Logistikkosten sind Auslöser für das Überdenken und Neubewerten von Fertigungsstandorten in Asien. Der Einmarsch Russlands in die Ukraine wirft weitere Herausforderungen auf. Lieferketten platzen und die Sorge vor der geringen Berechenbarkeit autokratischer Systeme wächst.
Wie kann man mit diesen Herausforderungen umgehen?Kann eine Verlagerung innerhalb Asiens sinnvoll sein oder kommt es mittelfristig zu einer verstärkten Rückverlagerung von Fertigung in die EU?
In dieser Präsenzveranstaltung in der IHK Region Stuttgart am 27. Februar 2023 von 15:00-17:30 Uhr werden wir umfangreich Szenarien analysieren und Vergleichswerte zu verschiedenen Ländern darlegen.
Wer ein Werk oder eine Produktionsniederlassung im Ausland hat, sollte die Veranstaltung unbedingt besuchen. Neben einer ausführlichen Analyse der Situation in Asien und China kommen Referenten aus Vietnam und Malaysia zu Wort sowie die Firma Brose mit einem Erfahrungsbericht.
15:00 Uhr    Begrüßung und Einführung, IHK Region Stuttgart
15:10 Uhr   Evaluierung von Fertigungsstandorten in Asien – Ergebnisse & Erfahrungen
Dr. Peter Orban, Geschäftsführer, Orban Consulting GmbH
16:00 Uhr   China plus 1 Strategien am Beispiel Vietnam und Malaysia
Marko Walde, Geschäftsführer AHK Vietnam
Daniel Bernbeck, Geschäftsführer AHK Malaysia
17:00 Uhr   Neuer Standort in Asien – Argumente und Auswahl am Beispiel Brose in Thailand
Volker Hagen, Leiter Fabrikplanung, Brose Fahrzeugteile SE & Co. Kommanditgesellschaft , Coburg
17:30 Uhr   Ende der Veranstaltung
Termin:
27. Februar 2023, 15:00-17:30 Uhr
Teilnahmeentgelt: 50 Euro
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.  

Veranstaltung am 28.03.2023

LBZ-Workshop „3D-Druck – Von der Idee zum fertigen Bauteil"

Gemeinsam mit unseren Experten möchten wir Ihre Frage beantworten, ob und gegebenenfalls wo welches additive Fertigungsverfahren bei Ihrer Produktion sinnvoll ist. 
Sie bekommen im Workshop einen Überblick über die verschiedenen additiven Verfahren, Materialien und Möglichkeiten und über den aktuellen Stand der Technik. Von Vorlauf- und Druckzeiten über das notwendige Know-how bis zur Herangehensweise erfahren Sie alles, was Sie für die additive Fertigung wissen müssen. Unsere Experten veranschaulichen an Thementischen anhand konkreter Beispiele wie aus Ideen und Anforderungen gedruckte Bauteile werden. 
Natürlich bekommen Sie auch die Möglichkeit, bei einem Rundgang durch die Karlsruher Forschungsfabrik unterschiedliche 3D-Drucker in Aktion zu erleben und sich über Auftragsdruck oder über die Anschaffung eines eigenen Druckers zu informieren. Nicht zuletzt können Sie neue Kontakte aus Forschung und Wirtschaft knüpfen. 
Als Teilnehmer haben Sie die Möglichkeit, Bauteile vorab einzureichen oder mitzubringen, über deren mögliche additive Fertigung wir mit Experten diskutieren wollen. 
Es erwarten Sie Experten von: 
  • Trumpf Laser- und Systemtechnik 
  • wbk Institut für Produktionstechnik am KIT 
  • Fraunhofer-Institut für Chemische Technologie ICT 
  • Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA 
Termin 
28.03.2023 
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr 

Ort 
Karlsruher Forschungsfabrik für KI-integrierte Produktion 
Rintheimer Querallee 2  
Gebäude 70.41 
76131 Karlsruhe 

Veranstalter 
Leichtbauzentrum Baden-Württemberg LBZ-BW e. V. 

Anmeldung 
Auf Grund der begrenzten Teilnehmerplätze bitten wir Sie um eine schnellstmögliche Anmeldung, spätestens jedoch bis zum 10.03.2023 per Email an  natalie.reiser@lbz-bw.de
Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Für IHK-Mitglieder gilt eine ermäßigte Teilnahmegebühr. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anmeldung an. 

Digitale Impulse

Webinarreihe für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen

Mit der Veranstaltungsreihe „Digitale Impulse“ möchten die IHKs in Baden-Württemberg insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe bei wichtigen unternehmerischen Fragestellungen unterstützen. In sechs Webinaren vermitteln unsere Referentinnen und Referenten geballtes Wissen – praxisnah und unkompliziert. Alle Webinare sind kostenfrei und können einzeln gebucht werden. Die Veranstaltungsreihe wird unterstützt vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK).
Veranstaltungstermine:
  • 30. März 2023, 16:00 Uhr: Durchblick im Förderdschungel – Die wichtigsten Förderprogramme für EKU
  • 19. April 2023, 16:00 Uhr: IT-Sicherheit einfach und effektiv – Für Selbstständige und Kleinstunternehmen
  • 17. Mai 2023, 16:00 Uhr: Durch bessere Entscheidungen zu mehr unternehmerischem Erfolg
  • 28. Juni 2023, 16:00 Uhr: Die wichtigsten Aspekte der Unternehmensnachfolge
  • 26. Juli 2023, 16:00 Uhr: Als Kleinstunternehmen Fachkräfte gewinnen
  • 30. August 2023, 16:00 Uhr: Zeitgemäße Webseitengestaltung im B2B
Melden Sie sich zu den kostenfreien Online-Veranstaltungen an.
Gewerbeflächen

Wohin mit der Logistik?

Die Logistikimmobilienregion um Stuttgart hat einige Perlen zu bieten – allein die Suche danach gestaltet sich schwierig. Gerade im Logistikbereich sind Flächen- und Gebäudestruktur oft nicht optimal, so dass das Potential im Verborgenen bleibt.
Manchmal findet sich die beste Variante gleich vor der eigenen Haustür. Viele Mittel­ständler verfügen über Bestandsgrundstücke mit einem nur kleinen bebauten Anteil. Diese Flächen lassen sich meist besser und vor allem effizienter nutzen, etwa durch Erweiterungen oder durch die Ansiedlung eines korrespondierenden Unternehmens. Das ist eine Win-win-Situation sowohl für den Eigentümer als auch für den potenziellen Mieter.

Vorbild Gewerbepark Eichwald

Oft findet sich die „Perle“ auch in Gewerbeparks mit kleinen Einheiten für Mittelständler aus der Region. Bestes Beispiel ist der Gewerbepark Eichwald in Sachsenheim, für den sich die Städte Sachsenheim, Sersheim, Bietigheim-Bissingen und Oberriexingen zu einem Zweckverband vereint haben und nun unterschiedliche Flächentypen für verschiedenste Nutzer bieten. Dies können – und sollten – in zahlreichen anderen ­Logistikregionen Schule machen.
Doch nicht immer können Grundstücke entsprechend gefunden beziehungsweise überplant und für Expansionspläne genutzt werden. In vielen Fällen sind sie auf neue Flächen angewiesen. Dann spielen neben der reinen Flächenqualität und dem Standort auch andere Fragen eine Rolle:
  • Ist mieten besser als kaufen?
  • Neubau oder ein revitalisierter Altbau?
  • Welche funktionalen Anforderungen muss ihre Immobilie erfüllen?
  • •Genügt die Immobilie heutigen Nach­haltigkeitsstandards, etwa mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach?
Wie bei allen Suchprozessen gilt auch beim Thema Logistikimmobilien und Grundstücksflächen das „Early-Bird-Prinzip“: Wer rechtzeitig mit der Flächensuche beginnt, kann Vorvermietungen in noch nicht fertiggestellten Neubauten nutzen beziehungsweise sich Grundstücksflächen sichern, die vielleicht noch nicht am Markt sind.

Präsentieren Sie sich als engagierter lokaler Partner

Mittlerweile achten Kommunen genau darauf, welches Unternehmen, welche Branche sie in ihrer Stadt oder Gemeinde ansiedeln wollen. Wer sich als engagierter lokaler Partner präsentiert, hat die ­besseren Chancen, wenn es um die Ver­gabe eines Grundstücks geht.
Solche Flächenausweisungen sind oft an Mitarbeiterzahlen oder Gewerbesteueraufkommen gekoppelt, die für ­mittel­ständische Unternehmen nur schwer realisierbar sind. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich für solche Ausschreibungen zusammenzuschließen.
Gerade in Bezug auf die Gewerbesteuer haben lokale Firmen bei den Gemeinden trotzdem oft einen klaren Vorteil gegenüber internationalen Konzernen, den sie auch zur Geltung bringen sollten. Zusätzlich hilft es zu signalisieren, dass man  eine langfristige Verpflichtung eingehen will.

Nachhaltigkeit wird immer mehr zum Argument

Neben dem Thema Gewerbesteuer oder Mitarbeiteranzahl geht es den ­Kommunen auch immer mehr um Nachhaltigkeit. Deswegen sollte mit der Bewerbung um ein Grundstück deutlich gemacht werden, was alles geplant ist, um auch noch den Anforderungen in zehn Jahren gerecht zu werden.  Zur Nachhaltigkeit gehören dabei Aspekte wie kurze Transportwege und das Vermeiden von Leerfahrten, aber auch umweltfreundliche Baumaterialen („grüner Beton“), die bereits erwähnt Photo­voltaikanlagen sowie moderne Technologien, die Licht und Wärme im Gebäude steuern und damit auch noch die Nebenkosten als „zweite Miete“ drücken.
Genauso wichtig ist die Klärung und Kommunikation der Grundsatzfrage, welche Prozesse für Logistik oder Produktion an dem Standort überhaupt abgebildet werden sollen. Der Onlinehändler hat beispielsweise einen hohen Auto­matisierungsgrad, verschickt im B2C-­Bereich nur kleine Stückzahlen und muss vor allem die kleinteilige Distribution auf der „letzten Meile“, sprich zum Kunden ­organisieren. Der B2B-Händler wiederum hat es mit großen Stückzahlen auf Paletten zu tun. Insgesamt entstehen also ganz unterschiedliche Anforderungen an Logistikflächen, Verkehrsanbindung aber auch an Kunden- und Mitarbeiterparkplätze sowie Flächen für Büros.

Gutes Image am Ort ist wichtig

Vergessen sollte man auch nicht, die ­Pläne der Bevölkerung am Ort ­transparent zu machen und für ein gutes Image zu ­sorgen. Da hilft es einerseits, einen Ruf als guter Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb zu haben, und sich andererseits an lokalen Events wie Dorffesten oder ­Sportturnieren zu beteiligen.
Nikolai Windhäuser, Logivest Stuttgart GmbH, für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Rat&Tat
Förderprogramm

Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor

Das Bundesverkehrsministerium fördert Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor und stellt dafür bis zu 80 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Gefördert werden Investitionsausgaben, die für die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von einem Megawatt, die mit Strom aus 100 Prozent regenerativen Energiequellen getätigt werden. Hierzu zählt in Verbindung mit der Elektrolyseanlage auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich. Ausgenommen sind Kosten im Zusammenhang mit Grundstücken sowie der Bau von Gebäuden.
Der Elektrolyseur kann mit bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben bezuschusst werden. KMU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten gewährt werden. Zusätzliche Boni sind nicht vorgesehen.
Anträge sind bis 28. April 2023 über das easy-Online-Portal beim Projektträger Jülich einzureichen. Interessierte können sich für das am 24. Februar 2023 stattfindende Online-Seminar des Projektträgers Jülich und der Programmgesellschaft NOW GmbH anmelden.
Veranstaltung am 14.02.2023

LBZ-digital „Vom Konzept zum Produkt“

Wir freuen uns, Sie am 14. Februar 2023 mit LBZ digital „Vom Konzept zum Produkt – passgenaue Kompetenzen aus 14 Instituten“ von 09:15 Uhr bis 10:00 Uhr virtuell zum Fraunhofer Forschungsfeld Leichtbau einladen zu dürfen. 
Im Forschungsfeld Leichtbau ist das Know-how von 14 Fraunhofer-Instituten gebündelt. Für den Kunden werden Lösungen aus einer Hand unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte entwickelt. 
Erfahren Sie anhand spannender Projektbeispiele, wie das Fraunhofer Forschungsfeld Leichtbau bei der Auslegung, Charakterisierung, Bewertung und der Produktion von Leichtbau-Produkten sowie bei der Material-Digitalisierung vorgeht und wie die 14 Institute mit dem Thema Nachhaltigkeit umgehen. Darüber hinaus bekommen Sie tiefere Einblicke in Produktionsanlagen/ und -verfahren. 
Wir freuen uns auf eine weitere interessante, digitale Veranstaltung und regen Austausch mit Ihnen! 
Termin 
14.02.2023 
09:15 Uhr bis 10:00 Uhr 

Ort 
Online-Veranstaltung 

Veranstalter 
Leichtbauzentrum Baden-Württemberg LBZ-BW e. V. 

Anmeldung 
Die Teilnahme ist kostenfrei. Ihre Anmeldung senden Sie bitte bis zum 10.02.2023 per Email an  natalie.reiser@lbz-bw.de. Sie erhalten spätestens am 13.02.2023 den Link zur Teilnahme an der Veranstaltung als Microsoft Teams-Besprechung. 

Veranstaltung am 02.03.2023

Workshop: Nachhaltige Prozessoptimierung durch Künstliche Intelligenz

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in industriellen Prozessen kann zu einer Verbesserung in Effizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit führen. KI-basierte Techniken wie Maschinelles Lernen, Predictive Maintenance oder Simulationen von Maschinensteuerung können genutzt werden, um verschiedene maschinelle Prozesse zu verbessern. Dazu zählen zum Beispiel die Prozessteuerung, die Optimierung der Lieferketten oder auch die Steuerung von Robotern.
Die Einführung von KI in industriellen Prozessen kann jedoch auch eine Herausforderung darstellen, weil sie große Datenmengen, Fachwissen und eine erhebliche Investition in die Infrastruktur erfordert. In diesem Workshop lernen Sie das Potential von KI für Ihr Unternehmen kennen. Er beinhaltet die wichtigsten Informationen und Anwendungsbeispiele von KI vor dem Hintergrund zunehmend komplexer Prozesse für Industriebetriebe in einem dynamischen Umfeld.
 Ihr Nutzen
• Sie lernen, welche Techniken in der Künstlichen Intelligenz stecken, um z.B. Prozessparameter in Echtzeit zu steuern.
• Wir zeigen Ihnen, wie KI verwendet werden kann, um Ressourcen in der Produktion einzusparen
• Bringen Sie ein Fallbeispiel aus Ihrem Unternehmen mit für eine erste Analyse direkt im Workshop
Besprechen Sie mit unserem Experten Ralf Kölle von der scitis.io GmbH, Stuttgart Ihre Fragen und Problemstellungen rund um das Thema Prozessoptimierung durch KI und erhalten Sie erste Umsetzungsideen für Ihr Unternehmen.
Moderation: Anja Glässing, VDMA Baden-Württemberg
Diese Veranstaltung wird von der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg in Kooperation mit der IHK Stuttgart durchgeführt.
FÖRDERMITTEL AKTUELL

Förderung für Smart-Data-Projekte von Unternehmen

Ab März 2023 fördert das BMBF bis zu fünf zusätzliche sogenannte KI-Mikroprojekte zum Thema „Erprobung Smart-Data-Services“ mit einer Laufzeit von drei bis acht Monaten. Stichtag für Förderanträge ist der 20. Februar 2023.
Gefördert werden Projektideen von Unternehmen durch Transferleistungen im Wert von maximal 50.000 Euro bzw. durch Personalkapazitäten von maximal sechs Personen-Monaten pro Mikroprojekt von folgenden KI-Akteuren:
  • DFKI, Forschungszentrum Jülich, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Fraunhofer-Gesellschaft, Software AG, IBM, SAP
Weiter umfasst die Förderung die Nutzung von 10.000 GPU-Stunden auf einem Hochleistungs-GPU-Cluster.
Ziel der Förderung ist die Erprobung neuer KI-Verfahren, -Werkzeuge und -Methoden für Smart-Data-Services.
Zu den innerhalb dieses Förderaufraufs einmalig kostenfrei bereitgestellten “Smart-Data-Innovation-Services” gehören:
  • Modellverifikation und -Testung für vertrauenswürdige KI (KIT)
  • Fusion von Multimodalen Maschinellen Lernverfahren (DFKI)
  • Kognitive große Sprachmodelle für konversationelle KI-Assistenten (Fraunhofer IAIS)
  • Datensparsames Lernen von Bilderkennung auf Bildgebenden Verfahren (Forschungszentrum Jülich)
  • Deep Learning auf Wissensgraphen für den Aufbau kognitiver Unternehmensdienste (Fraunhofer IAIS)
  • Nutzung von Quantenannealern für das skalierbare Lernen mit Kernelmethoden (Forschungszentrum Jülich)
  • Nicht-invasive Bewertung von Fitness/Gesundheitsparametern (DFKI)
  • Neural Architecture Searches zur Mehrziel-Optimierung von Regressions- und Klassifikationsmodellen (KIT)
Notwendige Cloud-Ressourcen können ebenfalls im angemessenen Umfang gefördert werden.
Vornehmlich soll die Förderung die Forschung und Entwicklung auf Daten und Fragestellungen aus kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen.
Neben der wissenschaftlichen Qualität, der Umsetzbarkeit mithilfe der Smart-Data-Services, der innovativen Nutzung industrieller Datenquellen und einem klar skizzierten Verwertungsplan, ist die gewinnbringende Nutzung des Angebots relevant für die Auswahl.
Stichtag ist der 20. Februar 2023.
Hintergrund: Das Smart Data Innovation Lab (SDIL) bietet als Plattform Big Data-Forschern eine einzigartige Möglichkeit eine breite Palette von Big Data- und In-Memory-Technologien einzusetzen. Industrie und Wissenschaft arbeiten eng zusammen um verborgene Werte in Big Data zu finden und daraus Smart Data zu erzeugen. Projekte konzentrieren sich auf strategische Forschung in den Bereichen Industrie 4.0, Energie, Smart Cities und personalisierte Medizin.


INNOVATION AKTUELL

Werden Sie KI-Champion BW 2023!

Gesucht werden Unternehmen, Forschungseinrichtungen und KI-Cluster, die an herausragenden KI-Lösungen arbeiten oder die bereits innovative KI-basierte Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle an den Markt gebracht haben. Dabei stehen auch 2023 KI-Lösungen und KI-Innovationen im Fokus, die einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz leisten.
Bewerben können sich:
  • Unternehmen einschließlich Startups aller Branchen und aller Betriebsgrößenklassen 
  • Forschungseinrichtungen, -abteilungen und -institute im Bereich KI-Forschung, die bereits möglichst weit fortgeschritten sind und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial oder einen wesentlichen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen versprechen
  • KI-Cluster mit zielgenauen Konzepten, die nachweislich herausragende KI-Innovationen vorantreiben und unterstützen.
Voraussetzung ist, das Unternehmen, die Forschungseinrichtung, dass KI-Cluster hat seinen/ihren Sitz in Baden-Württemberg.
Bewerbungen werden nach mehreren Kriterien bewertet, u. a.
  • Innovationsgrad und Zukunftsfähigkeit
  • wirtschaftliches Potenzial
  • Verständlichkeit der Bewerbung
  • Trends oder Beiträge zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Marktrelevanz
  • Kooperationen mit Partnern
Die Bewerbungen werden einem Expertengremium vorgelegt. Bis zu neun Auszeichnungen sind in Summe möglich. Die Bekanntgabe der KI-Champions 2023 erfolgt des Digitalgipfels 2023 - Wirtschaft 4.0 BW am 22. Juni 2023 in Stuttgart. Die Gewinner werden als Best-Practice Beispiele auf der Internetseite des Digitalgipfels mit Projektsteckbriefen, Fotos und Videos veröffentlicht. Zudem wird die Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger unterstützt.
Stichtag für Bewerbungen: 31. März 2023
FÖRDERMITTEL AKTUELL

KMU-Fonds 2023: EU-Gutscheine für Patente & Co.

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.

Wie lange läuft die Förderung?

Die Förderung läuft vom 23. Januar 2023 bis zum 8. Dezember 2023. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in der Europäischen Union.
Der Antrag kann von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem in seinem Namen handelnden bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Die Finanzhilfen werden dem KMU gewährt, und die Erstattung wird stets direkt auf das KMU-Bankkonto überwiesen.

Was wird gefördert?

Der KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm, über das Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für ausgewählte Aktivitäten im Bereich gewerbliche Schutzrechte, z. B. im Rahmen einer Patentanmeldung, teilweise gedeckt werden können. Je nach Aktivität stehen verschiedene Arten von Gutscheinen zur Verfügung:
  1. Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums -> Erstattung von 90 Prozent der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan), maximal jedoch 1.350 Euro Kostenerstattung, unabhängig von der Art des Schutzrechts.
  2. Erstattung von 75 Prozent der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene, nationaler und regionaler Ebene, 50 Prozent Erstattung der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU, maximal 1.000 Euro Kostenerstattung

Wie kann die Förderung beantragt werden?

So kommen KMU an die Förderung:
  1. Unter folgendem Link registrieren: Internetseite EUIPO
  2. Gutscheine Online beantragen und auf Bewilligung warten (Wartezeit max. 15 Tage)
  3. Aktivitäten im Bereich geistiges Eigentum durchführen und bezahlen
  4. Erstattungsformular online Ausfüllen und Gutschein aktivieren
  5. Kostenerstattung innerhalb von vier Wochen erhalten.

Wie lange sind die Gutscheine gültig?

Gutscheine sind ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Finanzhilfe erhalten, zwei Monate gültig. Diese Gültigkeitsdauer kann bei Bedarf online um weitere zwei Monate verlängert werden.
Sobald Sie Ihren Gutschein bzw. Ihre Gutscheine aktiviert haben, gibt es einen „Umsetzungszeitraum“, in dem Sie weitere Aktivitäten sowie weitere Erstattungen im Rahmen Ihres Gutscheins bzw. Ihrer Gutscheine beantragen können. Dieser Zeitraum beträgt sechs Monate für Gutscheine für IP Scans, Marken und Geschmacksmuster.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung wird online über das Portal des Amts für geistiges Eigentum der Europäischen (EUIPO) Union beantragt. Sie erreichen dieses über untenstehenden Link.
Webinar am 16.02.2023

#HIER: Achtung, der Prüfer kommt! GoBD und Verfahrensdokumentation

Welche digitalen Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie geht man bei der Dokumentation am besten vor? Diese und weitere Fragen werden im Web-Seminar geklärt.
Die Web-Seminarreihe „#HIER – HWK und IHK Erfolgreich Regional“ führen wir in Kooperation mit der HWK Region Stuttgart durch. Die Themen sind für Betriebe aus Handwerk, Handel und Industrie geeignet.
Sie erhalten oder versenden digitale Unterlagen, die aufbewahrungspflichtig sind? Sie digitalisieren Ihre Papieraufzeichnungen oder planen, dies zukünftig zu tun?
Immer häufiger verlangt der Steuerberater oder auch der Prüfer vom Finanzamt, dass die Aufbewahrung digital und korrekt durchgeführt wird.
Im Web-Seminar erfahren Sie, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen und wie die Umsetzung, für die typischerweise geltenden zehn Jahre Aufbewahrungsfrist, zu erfolgen hat. Wir zeigen in sieben Schritten, wie eine Verfahrensdokumentation einfach und nachvollziehbar auch in Ihrem Unternehmen erstellt und gepflegt wird.
  • Verfahrensdokumentation GoBD-konform erfüllen
  • Einfache Anleitung in sieben Schritten
  • Fit für die Betriebsprüfung
  • Rechtssichere Archivierung
Bei der interaktiven Fragerunde im Anschluss an den Vortrag erhalten Sie passgenaue Antworten.
Haben Sie bereits Fragen oder Anregungen im Vorfeld? Dann teilen Sie uns diese direkt im Anmeldeformular mit. Wir werden die Anliegen sammeln und im Web-Seminar beantworten.
Wann: 16. Februar 2023 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Wo: online (per Computer, Tablet oder Smartphone)
Veranstalter: Handwerkskammer Region Stuttgart
Jetzt Anmelden!

Gefahrgutbeauftragte

Fragenkatalog für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

 Stand: 1. Januar 2023
Durch die Änderungen der nationalen und internationalen Regelungen für den Gefahrguttransport im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Binnen- und Seeschifffahrt gelten ab dem 1. Januar 2023 für die IHK-Prüfungen zum Gefahrgutbeauftragten, die ab diesem Zeitpunkt gültigen Vorschriften nach ADR/RID/ADN 2023 und IMDG-Code 41-22.
Der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten wird unter Federführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfungen.
Weitere Hinweise können Sie dem Deckblatt des Fragenkatalogs entnehmen, der für die Vorbereitung auf die Prüfungen in folgende Bereiche unterteilt ist:
  • Nationale Rechtsvorschriften,
  • Verkehrsträgerübergreifende Rechtsvorschriften,
  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffsverkehr und
  • Seeschiffsverkehr.
Der Fragenkatalog steht hier als pdf-Dokument zur Verfügung.
Innovationsförderung

Invest BW – Innovationsförderung

Das Förderprogramm Invest BW wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Oktober 2021 als Innovationsförderprogramm wieder gestartet.
AKTUELL: 5. Förderaufruf vom 13. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 (15 Uhr). Thema: Green Tech

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen  Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Im aktuellen 5. Förderaufruf zum Thema Green Tech sollen förderfähige Vorhaben zu folgenden Aspekten beitragen:
  • Entwicklung neuer Technologien, Materialien und Verfahren, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Erprobung und Adaption neuer Technologien in bestehende Prozesse, Verfahren und Produkte
  • Entwicklung innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle zur Stärkung des Klimaschutzes
Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  •  außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsoption – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate. Geförderte Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Wie hoch sind die Förderung und die Förderquoten?

Es können Zuwendungen bis zu 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße
Einzelvorhaben
Verbundvorhaben*
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro)
45 %
45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro)
35 %
35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten
25 %
25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten
15 %
15 %
*Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
→ nach oben

Welche Kosten werden gefördert?

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

1. Personalausgaben

Förderfähig sind Personalausgaben im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird).
  • Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form. Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommens-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeiter.
  • Soweit Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o. ä. im Projekt tätig werden, sind hierfür Personaleinzelausgaben von entsprechenden leitenden Mitarbeitern (Projektleiter, Abteilungsleiter o. ä.) zum Ansatz zu bringen.
  • Bei Unternehmern, die ohne feste Entlohnung tätig sind, kann hilfsweise auch der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nr. 24 PreisLS als Dividend angesetzt werden.
Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro. Der für die Kalkulation maßgebliche Stundensatz ergibt sich aus der Division der vorstehend genannten Bruttolöhne bzw. -gehälter durch die theoretisch möglichen Jahresarbeitsstunden (ohne Abzug von Fehlzeiten wie beispielsweise Urlaub, Krankheit etc.) laut Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Arbeitsvertrag. Hierbei sind ggf. vorgegebene Wochen- oder Monatsarbeitsstunden entsprechend auf Jahresarbeitsstunden umzurechnen.
Als Mengengerüst für die Vorkalkulation dienen die voraussichtlich für das Projekt zu leistenden und durch geeignete Maßnahmen zu erfassenden und nachzuweisenden (z. B. Stunden-/Zeitaufschriebe, elektronische Zeiterfassung etc.) produktiven Stunden (ohne Fehlzeiten).
Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.

2. Fremdleistungen

Folgende Fremdleistungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO sind förderfähig:
  • Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.

3. Gemeinausgabenzuschlag

Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen bzw. 20 Prozent der kalkulierten Personalausgaben für Universitäten und Hochschulinstitute gewährt.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (z. B. Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben sowie Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte.
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
  • Material-/Sachausgaben: Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten u. ä. unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen
  • Reiseausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Antragsteller.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?

Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQs sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Inwest BW.
Insolvenzrecht

Hilfe bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Die Preisexplosion bei Energie und innerhalb vieler Lieferketten, verbunden mit der hohen Verunsicherung in vielen Märkten führen einige Unternehmen an die Grenze der Planbarkeit. Dies bringt kaufmännische Schwierigkeiten mit sich, ist aber auch mit enormen ­Haftungsrisiken verbunden. Die Bundesregierung hat darauf reagiert, indem sie das „Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) erlassen hat.
Grundsätzlich ist die Situation so: Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften müssen Krisen frühzeitig erkennen und die Interessen ihrer ­Gläubiger schützen, um nicht persönlich zu haften. Besonders wichtig ist es, eine Insolvenzantragspflicht rechtzeitig zu erkennen. Doch: was ist „rechtzeitig“? Seit jeher gibt es in Deutschland zwei zwingende Insolvenzantragsgründe, nämlich: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Zahlungsunfähigkeit ist recht einfach zu entdecken: jeder Geschäftsführer kann sehen, ob die Liquidität genügt, um bestehende Zahlungs­verpflichtungen bei deren Fälligkeit zu erfüllen. Sollte das nur kurz (weniger als drei Wochen) oder in geringem Umfang (weniger als zehn Prozent der fälligen ­Gesamtverbindlichkeiten) nicht gelingen, liegt lediglich eine sogenannte „Zahlungsstockung“ vor. Ist der Engpass größer oder dauert er länger, muss unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt werden. Unverzüglich bedeutet, spätestens nach drei Wochen.

Überschuldung ist schwer zu ermitteln

Viel schwieriger ist es, Überschuldung zu ermitteln. Dies vor allem deshalb, weil die hierfür erforderlichen Daten im Unternehmen nicht vorliegen, sondern in der Regel erhoben werden müssen. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft geringer ist als ihre Schulden. Zugrunde ­gelegt werden dabei die Zerschlagungswerte, also der Erlös, der durch die Veräußerung aller Ver­mögensgegenstände erzielt werden kann. Hierbei dürfen stille ­Reserven ­einbezogen und Verbindlichkeiten mit ­qualifiziertem Rangrücktritt ausgenommen werden. Selten reichen allerdings die Zerschlagungswerte zur Deckung der verbleibenden Verbindlichkeiten. Dies liegt an den drastischen Abschlägen, die bei einem raschen Abverkauf angenommen werden müssen.
Sollte also die Überschuldungsberechnung negativ ausfallen, kommt es darauf an, ob die Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose hat – und zwar für die kommenden zwölf Monate. Hierfür muss überwiegend wahrscheinlich sein, dass die Gesellschaft während dieser Zeit finanziert ist, also: zahlungsfähig bleibt. Daher das Erfordernis einer zwölfmonatigen Liquiditätsplanung.

Dank SanInsKG reicht bis Ende 2023 eine viermonatige Liquidität

Diese ist umso wichtiger, je „knapper“ es werden könnte. Freilich: eine profitable Gesellschaft dürfte in der Regel auch ohne konkrete Planung wissen, dass ihre Liquidität erhalten bleibt. Fehlt auch eine solche, positive Prognose, ist unverzüglich, spätestens aber nach sechs Wochen ein Insolvenzantrag zu stellen. Dank SanInsKG reicht bis Ende 2023 eine viermonatige Liquidität
Um den aktuellen Schwierigkeiten einer Fortführungsprognose zu begegnen, hat der Gesetzgeber nun zur Erleichterung das SanInsKG verabschiedet: Seit dem 9. November 2022 genügt es, wenn das Unternehmen in ­einem viermonatigen Planungshorizont liquide bleibt. Diese Erleichterung soll bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Aber: was bringt das in der Praxis?
Zunächst ist klarzustellen, dass diese Erleichterung nur denjenigen offensteht, deren Insolvenzantragsfrist nicht bereits vor dem 9. November ver­strichen war. Das bedeutet allerdings auch, dass sechs Wochen vor diesem Datum, also am 28. September 2022, noch eine positive Prognose für zwölf Monate vorgelegen haben muss. Anderenfalls greift die Prognoseverkürzung nicht.

Trotz Erleichterung ist Vorsicht geboten

Wenn also eine Gesellschaft heute mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, vor Ende des dritten Quartals 2023 zahlungsunfähig zu werden, ist trotz der Erleichterung Vorsicht geboten! Solche Szenarien sind übrigens nicht selten: wenn zum Beispiel ein Betriebsmittelkredit vor dem 28. September 2023 endfällig wird. Auch wenn derzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Liquidität für die Finanzierung der laufenden Verluste bis einschließlich des dritten Quartals 2023 genügt, ­besteht bereits heute die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Das Schwierige hieran ist auch, dass die hiermit verbundenen Haftungsansprüche der Geschäftsführung erst im Nachhinein vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Neben seinen ohnehin beachtlichen Beweiserleichterungen hat der Insolvenzverwalter dann einen zusätzlichen Vorteil: Zu diesem Zeitpunkt ist die positive Prognose bereits fehl­gegangen. sodass er exakt ableiten kann, welche Liquiditätsfolgen sich aus welchen Ursachen ergeben haben. Der betroffene Geschäftsführer muss sich hingegen damit verteidigen, dass im Vorhinein ein positiver Verlauf und vollkommen andere Liquiditätsfolgen „überwiegend wahrscheinlich“ gewesen seien. Dies ist eine kaum sicher lösbare Aufgabe.

Tipp für die Praxis:

Es empfiehlt sich stets, eine Liquiditätsplanung aufzustellen. Je knapper die ­Liquiditätsdeckung im Unternehmen ist, umso detaillierter sollte eine solche ­Planung sein. Idealerweise wird eine ­Darstellung auf Wochenbasis erstellt und in einem vernünftigen Rhythmen überwacht. Trotz der Erleichterungen des „SanInsKG“ sollte sie die kommenden zwölf Monate abdecken. Zeichnet sich ab, dass diese Planung für weniger als zwölf Monate positiv bleibt, sollte geprüft ­werden, ob die jüngsten, gesetzlichen ­Erleichterungen überhaupt greifen.
Zur Selbstkontrolle und auch um gerüstet zu sein, falls sich die Prognose im Nachhinein als falsch erweist, empfiehlt es sich, gedankliche Zwischenschritte zu gehen:
  • Wo weichen meine Prognoseprämissen vom aktuellen Zustand ab?
  • Wie kommt es zu diesen Abweichungen?
  • Welche Risiken sind einbezogen worden, welche Wahrscheinlichkeit ist dem Eintritt der Risiken beigemessen worden?
  • Welche Anhaltspunkte haben zu dieser Wahrscheinlichkeitserwägung geführt?
  • Welche Risikovermeidungsstrategien sind implementiert worden und woher kommt die Annahme von deren Wirksamkeit?
  • Welche Ersatzlösungen stehen zur Verfügung?
Freilich: eine solche Liquiditätsüber­wachung  bindet ­Management­kapazität und ist zum Teil auch kostspielig, wenn externe Berater benötigt werden. Manchmal hilft hier aber auch der Steuerbe­rater.
Leider verursachen solche Kosten genau im falschen Moment Hemmungen – und die Gefahren einer Insolvenzverschleppung wird zu spät sichtbar. Insofern gilt weiterhin: eine saubere Planung hat sich noch immer gelohnt!
Gunnar Mueller-Henneberg, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Rat&Tat
 
Transformation

Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft

Der „Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft“ unterstützt mittelständische Unternehmen aus Fahrzeugzuliefererindustrie und Kfz-Gewerbe mit bis zu 3.000 Mitarbeitern und Hauptsitz in Baden-Württemberg bei der Transformation.
Die Unternehmen können jeweils eine geförderte Beratung in den drei Bereichen „Strategische Unternehmensausrichtung", „Strategische Umsetzungsbegleitung“ und „Strategische Personal- und Qualifizierungsplanung" in Anspruch nehmen.
Pro Beratungsgutschein werden bis zu zehn Beratertage gefördert (Tageshöchstsatz: 1.250 Euro; Förderquote: 80%, insgesamt maximal 10.000 Euro).
Antragsfrist ist der 30. November 2023.
Mögliche Themen der strategischen Beratung (Auswahl nicht abschließend) :
  • Strategieberatung
  • Diversifizierung
  • Geschäftsmodellentwicklung
  • Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen
  • Produktentwicklung
  • Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche)
  • Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung
  • Krisenmanagement im Rahmen COVID-19
  • Change-Management
  • Data Analytics
  • Technologische Entwicklung/Trends
Gefördert werden nur Beratungen von Beratern, die in der Beraterdatenbank der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW registriert sind.
Antragstellung mit Schritt-für-Schritt-Anleitung auf den Seiten der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW.
Fördermittel

Invest BW: neuer Förderaufruf für "Green Tech"-Projekte

Unternehmen können seit dem 13. Januar Anträge beim 2. missionsorientierten Invest BW-Förderaufruf einreichen. Das Stichtagsprinzip bleibt bestehen. Thema ist “Green Tech”. Die eingereichten Vorhaben sollen nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet werden.
Hinweis: Am 9. Februar 2023 findet von 10:00 bis 12:00 Uhr eine digitale Info-Veranstaltung zur Antragstellung über go to webinar statt. Sie können sich online anmelden. 
Anträge auf Förderung können bis zum Stichtag 31. März 2023 eingereicht werden.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von Unternehmen und Start-Ups in Baden-Württemberg, die einen signifikanten Beitrag dazu leisten, den Themenfokus „Green Tech“ im Land weiter voranzubringen.
Die Fördersätze werden gegenüber dem letzten missionsorientierten Förderaufruf beibehalten. Sie liegen zwischen 45 Prozent (Unternehmen < 50 Mitarbeiter) und 15 Prozent (Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern).
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung durch das Land gewährt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW
erhalten haben.
Für Einzelvorhaben können Zuschüsse zwischen 20.000 Euro und bis zu einer Million Euro, für Verbundvorhaben von bis zu drei Millionen Euro gewährt werden.
Weitere Informationen zur Invest-BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Invest BW
Energiekrise

Wenn Strom und Gas knapp werden

Bisher waren Strom und Gas in Deutschland zwar überdurchschnittlich teuer, man konnte sich aber darauf verlassen, dass beides immer und überall vorhanden war. Für Unternehmen und für ausländische Investoren war das ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Doch  auch wenn sich die Lage im Moment etwas entspannt hat, bringen die gegenwärtigen Krisen immer mehr Unternehmer ins Grübeln, ob das so bleiben wird. Wie berechtigt sind diese Sorgen? 
Energie ist knapp und teuer, zumindest in Europa. Denn, und das ist die erste Erkenntnis, die gegenwärtige Situation ist eine regionale. Sie betrifft vor allem West- und Mitteleuropa. Staaten wie die USA oder China haben hingegen kein Beschaffungsproblem und erfreuen sich weiterhin konstanter und moderater Kosten.

Strompreise haben sich versechsfacht

In Deutschland haben sich dagegen die Preise am Strommarkt innerhalb eines Jahres versechsfacht, am Gasmarkt zwischenzeitlich verfünffacht. Zwar ist er jetzt wieder gesunken, aber wer weiß, wie lange das so bleibt. Glücklich schätzen kann sich deshalb jeder, der länger laufende Verträge zu alten Konditionen hat.
Wer jedoch von seinem Anbieter gekündigt wurde, wird feststellen, wie wenige Lieferanten ihm überhaupt ein Angebot unterbreiten. Das liegt daran, dass die Stromhändler von ihren Kunden im Monatsrhythmus bezahlt werden. Beschaffen die Händler die Jahresbestellung am Terminmarkt, haben sie ein Liquiditätsproblem, weil sie vorab hohe Sicherheitsleistungen erbringen müssen. 
Kauft er am Spotmarkt, bleibt er auf den ziemlich wahrscheinlich steigenden Kosten sitzen, denn der Strom wird verbrauchsscharf an der Energiebörse eingekauft. Das war kein Problem, solange die Preise am Spotmarkt günstiger waren als am Terminmarkt. Doch Faktoren wie die Wasserknappheit auf dem Rhein, die Abschaltung französischer Atomkraftwerke und der Kohleausstieg haben schon vor dem Ukrainekrieg den Marktmechanismus ausgehebelt. Das ist auch der Grund dafür, dass allein in 2021 141 Billiganbieter die Belieferung eingestellt haben. Einige hunderttausend Kunden bundesweit kamen so in die Grund- oder Ersatzversorgung. 

Die Grundversorgung steht nur Privatkunden zu

Die Grundversorgung dagegen steht nur privaten Kunden zu. Auch berufliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Letztverbraucher haben einen Anspruch darauf, allerdings nur bis zu einem jährlichen Strom- oder Gasverbrauch von maximal 10.000 kWh. Diese Kundengruppen können dauerhaft in der Grundversorgung bleiben oder mit einem Energielieferanten ihrer Wahl entsprechende Lieferverträge im Rahmen der Vertragsfreiheit schließen. Sollte der alte Liefervertrag durch den Lieferanten gekündigt worden oder der Lieferant insolvent sein, fallen auch die Kunden zunächst für drei Monate in die Ersatzversorgung.
Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, auf die gewerbliche Letztverbraucher in Niederspannung- und Niederdruck über 10.000 kWh Anspruch haben. Sie stellt sicher, dass niemand plötzlich ohne Strom dasteht, wenn sein Lieferant aus welchen Gründen auch immer ausfällt. Der Versorger darf aber die zusätzlichen Mehrkosten, die er durch die plötzliche Übernahme der Versorgung hat, in Rechnung stellen. Außerdem endet die Ersatzversorgung nach drei Monaten. Dann muss sich der Kunde einen neuen Lieferanten gesucht haben, soweit er nicht einen Anspruch auf Grundversorgung hat. Oberhalb der Niederspannungsebene und der Niederdruckstufe bestehen gar keine gesetzlichen (Grund)Versorgungsansprüche oder Ersatzversorgungsverhältnisse.
Wenn der Energieversorger kündigt oder der Vertrag ausläuft, sollte man deshalb so schnell wie möglich einen neuen Anbieter suchen. Abzuwarten ist derzeit keine Option: Analysten rechnen damit, dass die Energiepreise mindestens bis 2024 so volatil bleiben. Wer Planungssicherheit sucht, sollte einen Festpreis­liefervertrag anstreben. Die sind zurzeit allerdings extrem teuer und werden auch von vielen Lieferanten nicht mehr angeboten, da Energieversorger Mengen- und  Temperaturrisiko nicht mehr abbilden können. Zunehmend werden deshalb Spotmarktverträge angeboten, da sie für den Lieferanten kein Preisrisiko beinhalten. Allerdings können entsprechend die Preisschwankungen für Kunden beträchtlich sein. 

Wie groß ist die Gefahr, dasss gar kein Strom mehr fließt?

Aber wie groß ist die Gefahr, dass überhaupt kein Strom mehr fließt, dass es also zum Blackout kommt? Unter Blackout versteht man einen unkontrollierten Netzausfall ohne Vorwarnung. Lokal begrenzt kennt man das schon lange, wenn etwa ein Bagger eine Leitung „durchbeißt“.

Mit einem Blackout rechnen wir in absehbarer Zeit zum Glück nicht. Möglich wäre es aber, dass der Strom nicht reicht, um alle Nutzer gleichzeitig zu versorgen. Dann gibt es Pläne für ein rollierendes Abschaltverfahren. Die Stadt Stuttgart zum Beispiel ist in zehn Abschaltgruppen eingeteilt. Diese werden nacheinander für je eineinhalb Stunden abgeschaltet. Weil es sich um ein absehbares Ereignis handelt, wird es so früh wie möglich bekannt gemacht. Für Unternehmen, die auf eine konstante Versorgung angewiesen sind, ist das ein Horrorszenario. Im Moment ist es aber unwahrscheinlich. Anders gesagt: Über die Stromverfügbarkeit und die Netzstabilität müssen wir uns diesen Winter keine Sorgen machen.
Mit einem Blackout rechnen wir in absehbarer Zeit zum Glück nicht.

Arved Blume, Stuttgarter Netze GmbH

Beim Gas ist die Lage kritischer. Auch das wird diesen Winter wohl reichen, weil die Speicher voll sind. Doch nächsten Winter werden die 600 TWh fehlen, die vorher aus Russland kamen – 600 TWh von 1000 TWh, die in Deutschland jährlich verbraucht werden! Die Lage wird sich erst dann ent­spannen, wenn das Flüssigerdgas kommt. Der erste Terminal ist zwar fertig, aber die LNG-Schiffe sind heiß begehrt und darum teuer. Und ein Schiff kann gerade mal eine TWh laden, an einem nor­malen Wintertag verbrauchen die Deutschen aber schon vier bis fünf TWh

Im Ernstfall ist die Bundesnetzagentur gefragt

Wenn Gas knapp wird, übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundeslastverteilers. Ihre Aufgaben sind die Steuerung der Beschaffung, die Speicherung und Verteilung von Gas und der Erlass von Individual- und Allgemeinverfügungen zur Reduktion des Gasverbrauchs
Vorgesehen sind verschiedene Eskalationsstufen. Auf Stufe eins gibt es markt- und netzbezogene Maßnahmen, beispielsweise den Abruf unterbrechbarer Leistungen aber auch die Aufforderung zur Leistungsreduktion. Auf der zweiten Stufe bekommen nur noch geschützte Kunden Gas. Im Wesentlichen sind das grundlegende soziale Dienste, die Blaulichtfraktion sowie Letztverbraucher mit Standardlastprofil. Das ist streng geregelt. „Ich wasche die Wäsche für ein Krankenhaus“, reicht nicht, um in die geschützte Gruppe zu kommen. Auf der dritten Stufe wird auch diese abgeschaltet, auf Stufe vier auch die Gaswerke, die für die Aufrechterhaltung der Stromversorgungen zuständig sind. Das Problem auf Stufe 2 und 3: anders als der Strom lässt sich das Gas nicht zentral abstellen. Es muss also ein Techniker rausfahren und händisch den Hahn zudrehen. Glücklicherweise ist auch mit diesem Szenario diesen Winter nicht zu rechnen.
Dr. Arvid Blume, Stuttgart Netze GmbH für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Rat & Tat
Veranstaltung am 16.02.2023

Preisfindung und Controlling

Unternehmerische Entscheidungen aus dem Bauch heraus zu treffen, ist eine Möglichkeit. Sie auf betriebswirtschaftliche Zahlen zu gründen, ist eine Andere. Unsere Referenten meinen: die Bessere. In der Veranstaltung „Preisfindung und Controlling“ erfahren Sie, wie Sie mit einem effizienten Controlling und einer durchdachten Preisgestaltung die Basis für Ihren Unternehmenserfolg legen.
Welches ist der „richtige” Preis für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung? In der Veranstaltung werden die unterschiedlichen Faktoren der Preisstrategie beleuchtet: Markt, Wettbewerb, Nutzen, Kundensicht und Kalkulation. Welche Möglichkeiten der Preisgestaltung gibt es, wie ist es mit Aktionen, Rabatten und Nachlässen und welche Preisgestaltung gibt es, wie ist es mit Aktionen, Rabatten und Nachlässen und welche Preisstrategien bei Neu- und Bestandskunden bieten Chancen?
Wie erhalten Sie einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens? In der Veranstaltung wird aufgezeigt, wie Sie mit einfachen Mitteln ein Controlling-Instrumentarium aufbauen können, das Ihnen eine hohe Transparenz über die künftige Rentabilität und Liquidität Ihres Unternehmens bietet und frühzeitig Signale für Steuerungsmaßnahmen aufzeigt.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung kurzfristig als Webinar stattfinden kann.
Inhalte
  • Kosten- vs. marktorientierte Preisgestaltung           
  • So finden Sie den „richtigen” Preis
  • Controlling als Basis für unternehmerische Entscheidungen
  • Wie Sie in Ihrem Unternehmen ein Controlling aufbauen
Firmenporträts

Gründer, Tüftler, Macher

Lesen Sie spannende Storys über Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen in Leichtbauweise  und über ein Olympia-Teilnehmerin, die gleichzeitg Kältetechnikmeisterin, Coach, Olympionikin und Heilpraktikerin ist, 
Außerdem stellen wir ihnen Jörg Geiger vor, der dafür sorgt, das der “Dry January” nicht ganz so trocken wird. Schließlich besuchen wir Michael Fischer und lassen uns von ihm erzählen, wie das  Skiwachs Holmenkol in Ditzingen erfunden wurde und warum das Motto der Loba GmbH & Co. KG heute lautet: “auf dem Boden bleiben”.
Schließlich besuchen wir die Gründer, die wir 2020 im Magazin Wirtschaft vorstellten und fragen nach, was aus ihren Träumen geworden ist.
Alle Geschichten finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken. Viel Spaß beim Lesen!
TECHNOLOGIETRANSFER AKTUELL

Open Innovation Kongress Baden-Württemberg 2023 am 6. März – Jetzt anmelden!

Im Zeitalter des intensiven globalen Innovationswettbewerbs müssen Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung kurzfristig reagieren, aber auch langfristige Innovationsziele verfolgen. Innovation kann sowohl bei der Herausforderung der kurzfristigen als auch der langfristigen Unternehmensziele von mehr Offenheit profitieren. Dies kann dazu beitragen, diese Art von Prozessen noch effizienter zu machen und Innovationen noch schneller an den Markt zu bringen. 
Unter dem Motto "The FUTURE is NOW" wird sich die Open Innovation Community auch 2023 auf dem Open Innovation Kongress im Haus der Wirtschaft in Stuttgart treffen und über ihre Erfahrungen und Erfolgsgeschichten austauschen.
Der Kongress zeigt Trends bei zukunftsweisenden Innovationen auf. Großunternehmen und KMUs, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsförderungen aus Baden-Württemberg, Deutschland und Europa treffen auf Kunden, Lieferanten, Partnerinstitutionen oder Startups zum Ideenaustausch. 
Online-Test

Wie fit ist Ihr Unternehmen?

Wie gut Ihre Firma beim Thema Gesundheitsförderung aufgestellt ist, erfahren Sie ganz einfach mit unserem kurzen Gesundheitscheck.
Der kostenlose Onlinetest „Gesundheitsbewusster Betrieb“ liefert Ihnen als Ergebnis eine individuelle Analyse der Ist-Situation Ihres Unternehmens im Vergleich zu anderen Betrieben. Darüber hinaus erhalten Sie Vorschläge wie Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in puncto Gesundheit noch unterstützen können.
Die Checkliste wurde von den IHKs in Baden-Württemberg in Kooperation mit der Universität Freiburg entwickelt und richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Betriebe – unabhängig davon, ob diese bereits Gesundheitsfördermaßnahmen getroffen haben oder sich dem Thema neu widmen möchten.
Die Website zum Onlinecheck bietet außerdem Informationen zum betrieblichen Nutzen und zur strategischen Planung beziehungsweise Konzeption der Gesundheitsförderung. Außerdem gibt es Vorschläge für konkrete Maßnahmen und Tipps zu Fördermöglichkeiten.
Sie haben Fragen rund um das Thema Betriebliche Gesundheit?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Info-Veranstaltung am 30.01.2023

Neuer Studiengang Digital Engineering plus duale Ausbildung

Wir wollen für Ihr Unternehmen neue Perspektiven in der Fachkräftegewinnung von Ingenieuren und Fachinformatikern eröffnen.
Dazu laden wir Sie am Montag, 30. Januar 2023 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in unser IHK-Haus der Wirtschaft ein.
Die Hochschule Esslingen am Campus Göppingen öffnet mit dem neuen Studiengang Digital Engineering die Tür zur Ausbildung in der Welt von Industrie 4.0, in dem ein Informatik- mit einem Ingenieursstudium anwendungsbezogen verbunden wird. Der Digital Engineer wird Zukunftsaufgaben der Software und der Technik vereinen. Er nutzt künstliche Intelligenz und Datenanalyse, um Prozesse in der Produktentwicklung und der Produktion datenbasiert und smart weiterzuentwickeln. Studienstart wird das Wintersemester 2023 sein.
Der Studiengangkoordinator Prof. Dr. Mario Roßdeutscher möchte Ihnen nicht nur den Studiengang vorstellen. Er interessiert sich für Ihr Feedback und ihre Anregungen, um die Inhalte des Studienganges eng mit den Anforderungen Ihres Unternehmens und denen der Industrie und des Mittelstandes abzugleichen und zu verbessern.
Darüber hinaus suchen wir als IHK die Kooperationen mit Ihnen, um den Standort und die duale Berufsausbildung in der Region zu stärken. Gemeinsam mit der Berufsschule, der Hochschule und unserer IHK-Bezirkskammer Göppingen haben wir ein kooperatives Studienmodell „Digital Engineering Plus“ entwickelt. Junge Abiturienten können in rund 10 Semestern sowohl eine IHK-Ausbildung als Fachinformatiker als auch ein Ingenieursstudium als Digital Engineer in Ihrem Unternehmen absolvieren. Mit zwei berufsqualifizierenden Abschlüssen (Facharbeiterbrief und Bachelor) geht dieses Modell deutlich über ein duales Studium hinaus.
Web-Design

Usability

Ist Ihre Webseite wirklich so nutzerfreundlich, wie Sie meinen? Mithilfe dieser Methoden können Sie die deffizite Ihrer Internetpräsenz herausfinden und optimieren.
Webseiten bilden oft den ersten Berührungspunkt zwischen der Kundschaft und dem Unternehmen sowie den Produkten oder Dienstleistungen. Diese sollten daher intuitiv gestaltet sein, sodass die Kundschaft ihre gewünschten Informationen einfach und schnell findet. Missverständliche Informationen, unübersichtlicher Aufbau, sperrige Dateien, kein ansprechendes Layout – dies kann dazu führen, dass die Kundschaft einer Webseite sich auf der Suche nach passenden Informationen verwirrt oder überfordert fühlt und die Seite verlässt.
Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit Mittelstand 4.0 - Kompetenzzentrum-Usability „Website-Check“ wurden Usability Probleme sowie noch nicht ausgeschöpfte Potenziale aufgedeckt und methodische Herangehensweisen zur Verbesserung des Internetauftritts an die Unternehmen herantragen. Häufige diskutierte Themen sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden:
  • Die Heuristiken nach Nielsen bilden ein Regelwerk über gut gestaltete Systeme (Usability - intuitive Nutzung). Dieses Regelwerk kam häufig bei der Navigationsstruktur und dem Feedback an Nutzende zu tragen. So sollte beispielsweise klar ersichtlich sein, wenn die Interaktion der Nutzenden zu einer Veränderung auf der Webseite geführt hat. Zu ähnlich gestaltete Seiten oder zu groß platzierte Headerbilder verhindern, dass Nutzende erkennen, dass sich etwas verändert hat.
  • Das Card Sorting hilft dabei das „Mentale Modell“ der Nutzenden – also die innere Repräsentation ihres Wissens – zu ermitteln. Repräsentative Teilnehmende der Zielgruppe(n) sortieren dabei vorgegebene Begriffe in inhaltlich-thematisch zusammengehörige Gruppen. Dies kann dabei helfen die Navigation oder die Inhalte einzelner Seiten für Nutzende logisch zu strukturieren. Hierzu gibt es online hilfreiche Tools, die bei der Durchführung und Auswertung unterstützen.
  • Die Lesbarkeit von Inhalten ist ebenso wichtig wie eine gute Navigation. Eingesetzte Farben sollten daher auf deren Kontrast geprüft werden. Sind Überschriften, Buttons, Links etc. gut erkennbar? Hierfür gibt es online ebenfalls hilfreiche Tools, um den Kontrast zu prüfen.
  • Breadcrumbs („Brotkrumen“): (Textuelle) Visualisierung des Pfades und der aktuellen Position eines Nutzers bei der Navigation hilft zur Übersichtlichkeit und einfachen Navigation auf der Website.
  • Zum Schluss ist es wichtig, eine gewisse Konsistenz aufzuweisen. Gleiche Elemente (bspw. Icons, Buttons, Links, etc.) sollten demnach auch gleich gestalten werden, um den Wiedererkennungswert bei den Nutzenden zu erhöhen und den Unterschied zu anderen Interaktionsmöglichkeiten zu verdeutlichen. Dadurch kann eine einfache, effektive und effiziente Nutzung erzielt werden.
Neben diesen übergreifenden Themen wurden viele weitere Fragen der einzelnen Unternehmen beantwortet und ihnen mithilfe einfacher Tipps aufgezeigt, wie sie ihre Webseiten zukünftig noch intuitiver und ansprechender gestalten können. 
Wenn Sie Interesse an dem Thema Usability haben und gemeinsam mit uns einen Blick auf Ihre Webseite werfen möchten, können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
IT- und Cybersicherheit

Aktuelle Bedrohungslage und Informationen zur IT- und Cybersicherheit

Anzahl und Qualität der Cyberangriffe steigt täglich. Immer mehr Unternehmen unabhängig der Branche, Größe, Standortes usw., sind betroffen. Auf diese Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Bedrohungslagen und Warnungen.

Aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen 

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden Sie Informationen zu den letzten Cyber-Sicherheitswarnungen. Außerdem gibt das BSI Warnungen zum Einsatz bestimmter Software-Lösungen raus. Bleiben Sie zu jeder Zeit informieren und abonnieren Sie den BSI Newsletter
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Über die aktuellen Warnmeldungen des Landes Baden-Württemberg erfahren Sie auf der Seite des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg.

Allianz für Cybersicherheit

Eine weitere Stelle, die über die aktuellen Cyber- und IT-Bedrohungen informiert, ist die Allianz für Cybersicherheit. Neben der aktuellen Bedrohungslage gibt die Allianz Tipps zu konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit in Ihrem unternehmen. Mitgliedschaft in der Allianz ist kostenfrei und bringt folgende Vorteile mit sich:
  • Expertise des BSI und der Kooperationspartner der Allianz für Cybersicherheit aus Wirtschaft und Forschung
  • Vertrauensvoller Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen
  • exklusive Angebote zum Ausbau der IT-Sicherheitskompetenz in Ihrem Unternehmen
Registrieren Sie sich für die Teilnahme an der Allianz für Cybersicherheit. 

Initiative Wirtschaftschutz

Die  Initiative Wirtschaftschutz sammelt und stellt informationen von Bundessicherheitsbehörden sowie den Wirtschafts- und Sicherheitsverbenden über die Gefahrenszenarien zur Verfüguzng und gibt praxisnahe handlungsempfehlungen aus, um diesen Gefahren entgegen zu wirken. 
Bundesamt für Verfassungsschutz
In seinem Cyber-Brief informiert das Bundesamt für Verfassungsschutz über aktuelle Cyberangriffkampagnen gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen und klärt über staatliche gesteuerte Cyberangriffe auf. 

Aktuelle Betrugsmaschen

Es liegen aktuelle Informationen zu einer Phishing-Kampagne von Unbekannt vor, die sich explizit an Mitgliedsunternehmen verschiedener IHKs richtet. 
In den Phishing Mails wird das Mitgliedsunternehmen aufgefordert sich „neu zu identifizieren“ ansonsten wird gedroht, dass der Account nach einer gewissen Frist gesperrt werden würde. Die eingebauten Links führen zu einer Webseite, welche eine IHK Login Seite imitiert.   
Phishing URL: ihk-identifizieren[.]live

Cybersicherheit Netzwerke

Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM)

TISiM – die Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand bündelt, bereitet praxisnah auf und vermittelt Angebote zum Thema IT-Sicherheit.

Allianz für Cybersicherheit

Die Allianz für Cybersicherheit hat das Ziel, aktuelle und valide Informationen zu Gefährdungen im Cyber-Raum bereitzustellen.

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)

Die ZAC bietet kostenlos Einschätzungen zu vermuteten Cyberattacken auf Ihr Unternehmen sowie ein umfangreiches Beratungsangebot zu Präventionsmöglichkeiten an.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt auf seiner Website Informationen u.a. über aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen sowie Empfehlungen bereit.

Deutschland sicher im Netz

Deutschland sicher im Netz liefert Informationen zu wirksamen Schutz für Unternehmen mit überschaubarem Aufwand mit dem speziellen Fokus auf Schutzmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg 

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) ist eine koordinierenden Stelle zur Vernetzung der bestehenden Cybersicherheitsstrukturen im Land. Ein wesentliches Ziel der optimierten Cybersicherheitsarchitektur ist der Schutz der Informationstechnik (IT) des Landes durch die strategische Steuerung und Überwachung landesweiter Sicherheitsmaßnahmen.

Initiative Wirtschaftsschutz

Initiative Wirtschaftsschutz gibt Informationen von Bundessicherheitsbehörden und Wirtschafts- und Sicherheitsverbänden über Gefahrenszenarien sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen, um diesen Gefahren entgegen zu wirken.
        
Bezahlen im Internet

Elektronische Bezahlverfahren

Online-Shopping bringt viele Vorteile: die Kunden sparen beim Einkauf viel Zeit und die Verkäufer bekommen die Möglichkeit neue Märkte zu erschließen. 
Am 19. Januar 2023 findet ein kostenloses Webinar #HIER: elektronische Bezahlverfahren – der unterschätzter Erfolgsfaktor statt. Experten von dem Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg berichten über die Vor- und Nachteile der verbreitetesten online Bezahlverfahren. 

Online sicher bezahlen 

Damit Sie im Online-Handel erfolgreich sein können, müssen Sie u. a. Kundenwünsche ansprechen und Ihre Käufer gut verstehen. Neben einem guten Angebot ist es zudem wichtig, bevorzugte Zahlungsmethoden anzubieten. Oft ist das nicht Vorhandensein eines bevorzugten Verfahrens ein Grund für den Kaufabbruch. Doch Sie sollen nicht wahllos Bezahlsysteme in Ihrem Shop anbieten. Werfen Sie bei diesen Bezahlverfahren immer zunächst einen Blick auf die Sicherheit. Einen ersten Überblick zu Online-Bezahlmethoden und den jeweiligen Sicherheitsstandards, finden Sie in diesem Artikel und in der Broschüre des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Sicher zahlen im E-Commerce“ 

Die beliebtesten Zahlungsmethoden 

Angebote im Internet entwickeln sich sehr schnell weiter. Das gilt auch für die gängigen Zahlungsmetoden. Es gibt Verfahren, die in Ihrem Shop nicht fehlen sollten und die, die optional angeboten werden können. Nachfolgend finden Sie  einen Überblick der „beliebtesten“ Zahlungsmethoden im deutschen Online-Handel.
Balkendiagramm Häufigste Bezahlarten im Onlinehandel in Deutschland
Quelle: Statista.de

Internet-Bezahlanbieter 

Bei einem sogenannten Zahlungsdienst müssen die Käufer ihre Daten (Bankverbindung oder Kreditkartennummer) nicht bei jeder Transaktion eingeben. Diese Daten werden einmalig beim Anlegen eines Kontos bei dem Anbieter abgefragt und hinterlegt. Wenn ein Onlineshop einen Bezahlsystemanbieter unterstützt, werden die Kunden bei Auswahl des Bezahlsystems direkt auf dessen Webseite geleitet. 
Dort melden sie sich an und bestätigen ihren Kauf. Der Bezahlsystemanbieter überweist die Zahlung an den Shop und zieht anschließend den Betrag von dem Bankkonto oder Kreditkarte des Käufers ein. Dieses Verfahren ist sehr beliebt (je nach Land gibt es unterschiedliche Präferenzen an die Anbieter). Allerdings müssen die Händler teilweise mit sehr hohen Kosten rechnen.

Kauf auf Rechnung

Diese Methode ist aus Kundensicht wohl eine der sichersten. Händler stehen aber vor dem Risiko von Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsverzögerungen. Aktuell  ist dieses Bezahlverfahren im deutschsprachigen Raum jedoch noch kaum verzichtbar.
SEPA-Lastschrift/Bankeinzug
Der Rechnungsbetrag wird direkt von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Dabei wird das Bankkonto üblicherweise erst beim Versand der Ware belastet. Dieses Verfahren ist dann sinnvoll, wenn der Händler bzw. Unternehmen gut gepflegte Kundenbeziehungen hat und der Kunde dem Unternehmen vertraut. Lastschrift/Bankeinzug ist für Händler/Unternehmen relativ unkompliziert. Allerdings besteht ein Risiko und ein damit verbundener Aufwand im Fall einer notwendigen Rücklastschrift.

Kreditkarte

Die Kreditkartenzahlung ist ebenfalls sehr beliebt: unter den Käufern sowie unter den Händlern/Unternehmen. Die Abwicklung der Zahlung ist für beide Seiten unkompliziert. Bei dieser Methode ist der Zahlungseingang dem Verkäufer garantiert. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, seine Zahlung zu widerrufen (im Fall von schadhafter oder nicht versendeter Ware).
Mit aktuellen Technologien wie 3D-Secure versucht man, Betrug zu verhindern. 3D-Secure ist ein Authentifizierungsverfahren, das es dem Kunden im E-Commerce ermöglicht, sich als rechtmäßiger Inhaber einer Karte zu authentisieren und eine mit der Karte verbundene Zahlung freizugeben. Wie dieser Authentifizierungsprozess aussehen soll (SMS, TAN, etc.) wird in der Regel von der Bank bestimmt. Obwohl letztlich ein Kreditkartenbetrugs-Risiko nicht komplett ausgeschlossen werden kann , ist dieses Verfahren sehr wichtig.

Vorkasse

Die meisten Käufer wählen diese Methode nur dann, wenn sie dem Unternehmen vertrauen. Sollten Sie in Ihrem Shop eine hohe Kundenfluktuation haben, ist es ratsam, mindestens ein weiteres Bezahlverfahren anzubieten.

Sofortüberweisung

Die Sofortüberweisung" ist ein Zahlungsdienst, der mit den gewohnten Daten vom Onlinebanking funktioniert und bei dem im Anschluss sofort per Überweisung bezahlt wird. Für die Nutzung dieser Methode ist keine zusätzliche Registrierung notwendig. Für Händler ist dieses Verfahren vorteilhaft, da die Bestellung erst dann bearbeitet wird, wenn die Zahlung auf dem Konto eingeht. Dies senkt das Risiko eines Rechnungsausfalls. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Bezahldienst die Zahlungsfähigkeit des Kunden während des Bezahlprozesses prüft. Der Kauf wird automatisch abgebrochen, wenn auf dem Kundenkonto nicht genug Mittel zur Verfügung stehen. Zu den Nachteilen gehört die Datenübergabe an den externen Dienstleister.

Bezahlfunktionen von Betriebssystemen 

Die Bezahlfunktionen von Betriebssystemen (Apple Pay, Google Pay, etc.) zielt darauf ab, im Einzelhandel kontaktlos über "Near Field Communication" (NFC) an der Kasse zu zahlen. Allerdings können Kunden über die in der App hinterlegten Bankkonten auch im Internet zahlen. In beiden Fällen muss die Transaktion vom Konsumenten biometrisch (z. B. durch Fingerabdruck oder Gesichtsscan) oder über den Passcode des Smartphones bestätigt werden. Die Händler erhalten bei diesen Transaktionen keine Kundendaten, sondern nur die Information, dass die Zahlung erfolgt ist.

Einblicke in das Zahlungsverhalten in Deutschland erhalten Sie zum Beispiel in der Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2021“
Sondersituation im Energiesektor: gewerbliche Güterbeförderungen

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Mineralöltransporte sowie Flüssiggastransporte:

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation des allgemeinen Mangels an Transportkapazitäten speziell im Energiesektor bedarf es mit Blick auf die Versorgungssicherheit der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes (§ 30 Absatz 3 Satz 1 StVO).

Eine Erhöhung der Transportkapazitäten ist nach Einschätzung der Bundesregierung aus mehreren Gründen erforderlich. Ein Grund ist im sogenannten „Fuel Switch“ zu sehen, also der Verdrängung von Gas nicht nur bei Kraftwerken, sondern auch bei Industrieprozessen, infolge dessen es zu einer Ausweitung der benötigten Mengen an Heizöl oder Flüssiggas (Propan/Butan) für die Industrie kommt. Durch zusätzliche Kohlelieferungen zur Versorgung von Kohlekraftwerken als Ersatz für Gaskraftwerke steigt die benötigte Kohlemenge ebenfalls stark an.

Der stark gestiegene Energieträgerbedarf hat die Situation in Bezug auf Transportkapazitäten für Energieträger verschärft. Daher ist es erforderlich, die Transportkapazitäten für Energietransporte auf der Straße ebenfalls so weit wie möglich auszuweiten.

Um dieser Ausnahmesituation wirksam begegnen zu können wird für das Land Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 StVO erteilt. Die Ausnahmegenehmigung gilt für Transporte aller Arten von Mineralöl (Heizöl, Diesel, Kerosin, Benzin) sowie Flüssiggas (Butan, Propan) mit Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Anhängern hinter Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr. Sie gilt ebenso für Leerfahrten der genannten Fahrzeuge, die in direktem Zusammenhang mit einer der vorgenannten Beförderungen stehen.

Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2023. Diese Ausnahmegenehmigung ersetzt die Ausnahmegenehmigung vom 20. September 2022. Sollte eine frühere Aufhebung dieser Ausnahmeregelung möglich oder eine Verlängerung erforderlich sein, erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
Für gewerbliche (geschäftsmäßige oder entgeltliche) Güterbeförderungen gilt beim Einsatz diverser Fahrzeuge gemäß Paragraf 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO)  an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr. Betroffen sind sowohl beladene als auch unbeladene Fahrten. Das Fahrverbot soll den Verkehrsfluss auf den Straßen, die an den betroffenen Tagen vermehrt durch allgemeinen Personen- und Ausflugsverkehr belastet sind, verbessern und durch geringere Lärm- und Abgasemissionen dem Umweltschutz dienen.
Allein aus der Rechtsgrundlage herauslesen zu wollen, welche Fahrzeuge und Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger vom Fahrverbot betroffen sind, ist grundsätzlich nicht möglich. Zum einen hat die gesetzliche Regelung durch Rechtsprechung eine Auslegung erfahren, zum anderen wird es als Folge unserer föderalen Strukturen im Einzelfall entscheidend sein, welches konkrete Fahrzeug beziehungsweise welcher Fahrzeugeinsatz von welchem Kontrollbeamten in welchem Bundesland kontrolliert wird. Da sich die Rechtslage sehr uneinheitlich darstellt, können wir nur festhalten, dass im Zweifel die im Rahmen der Kontrolle festgestellte Gesamtsituation gewürdigt wird. Daher sind die folgenden Ausführungen nur als Anhaltspunkte zu verstehen.
Betroffen sind beziehungsweise können sein:
  • Alle als Lkw zugelassenen Fahrzeuge, die mit oder ohne Anhänger eine zulässige Höchstmasse (zHm, auch zulässiges Gesamtgewicht zGG oder zulässige Gesamtmasse zGm) von mehr als 7.500 kg aufweisen.
  • Fahrzeuge, bei denen Anhänger hinter Lkw „verkehren“. Bei diesen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen spielt die zHm des Zuges in erster Linie keine Rolle, es können also auch Züge betroffen sein, die weit unter 7.500 kg zHm aufweisen. Hierzu müssen zwei unterschiedliche Auslegungen aufgezeigt werden:
    • 1. „Ältere“ Urteile und Auslegungen legen Nahe, dass auch als Pkw zugelassene Fahrzeuge, die einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Fahrverbot fallen (können). Hintergrund ist, dass der Begriff des Lkw einer Auslegung bedarf, die die StVO in diesem Zusammenhang nicht liefert. Neben der zulassungsrechtlichen Einstufung als Lkw existiert die Sichtweise, dass ein Fahrzeug aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung als Lkw gelten kann, auch wenn das Fahrzeug als Pkw zugelassen ist. In der einschlägigen Kommentarliteratur finden sich Hinweise, dass im Rahmen des Sonn- und Feiertagfahrverbots auf die Definition in Paragraf 4 Absatz 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zurückgegriffen werden kann. Danach sind Lkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung und Bauart zur Beförderung von Gütern, die nicht der Funktion des Fahrzeugs dienen, bestimmt sind. Die Gewichtsgrenze, ab der ein Fahrzeug im Sinne des Paragraf 30 Absatz 3 der StVO demnach als Lkw gilt, liegt bei mehr als 2.800 kg zHm. Somit würden Fahrzeuge über 2.800 kg zHm, sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen, wobei die zulassungsrechtliche Einstufung des Zugfahrzeuges als Lkw oder Pkw grundsätzlich irrelevant wäre.
    • 2. „Neuere“ Auslegungen kommen zu dem Schluss, dass Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen immer dann vom Fahrverbot betroffen sind, wenn das Zugfahrzeug in seiner Erscheinung primär zur Güterbeförderung geeignet ist, etwa weil keine Sitze außer dem Fahrer- und dem Beifahrersitz vorhanden sind, "hinten" keine Fenster verbaut oder diese vielleicht auch nur „abgeklebt“ sind oder der Teil des Fahrzeugs, in dem Güter befördert werden (können), eine „gütertransporttypische Ausgestaltung" aufweist. Somit könnten also auch Kastenwagen auf Kleinwagenbasis und ähnliche Fahrzeuge unabhängig von der zulassungsrechtlichen Einordnung, die mit einem Anhänger unterwegs sind, vom Fahrverbot betroffen sein. Dabei dürfte keinerlei Grenze bezüglich der zHm gelten. Es könnten beispielsweise auch Züge betroffen sein, bei denen das Zugfahrzeug eine zHm von 1500 kg aufweist und der Anhänger maximal 750 kg auf die Waage bringen darf.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass bei Kontrollen im Regelfall darauf abgehoben wird, ob das Zugfahrzeug als Lkw oder Pkw zugelassen ist. Zur Anzeige kommen dann in aller Regel nur Fälle, bei denen ein als Lkw zugelassenes Fahrzeug mit Anhänger bewegt wurde.
Aufgrund dieser uneinheitlichen Auslegung muss dennoch vom Einsatz als Pkw zugelassener Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit Anhängern an Sonn- und Feiertagen abgeraten werden, da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zur Anzeige kommt beziehungsweise die Weiterfahrt bis Ende des Verbotszeitraumes untersagt wird. Der IHK liegen Informationen aus Süddeutschland vor, wonach Fahrten mit als Pkw zugelassenen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen (zumindest in der Vergangenheit) sanktioniert wurden.
Nicht betroffen sind hingegen  Sattelzugmaschinen in Verbindung mit Sattelanhängern/-aufliegern mit einer zHm von insgesamt maximal 7.500 kg (vgl. Amtsgericht Siegen, 431 OWi - 35 Js 2031/12 vom 2. Juli 2013). Diese werden im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes als Einzelfahrzeuge behandelt und können somit an den Verbotstagen betrieben werden. In der Praxis werden dies vor allem für das Ziehen von Sattelanhängern/-aufliegern speziell umgebaute leichte Nutzfahrzeuge der „Sprinter“-Klasse oder Pick-Ups sein („Minisattelzüge“). Zur Berechnung der zHm derartiger Fahrzeuge wird auf den Paragraf 34 StVZO und die dazu ergangene Rechtsprechung verwiesen.
Ausnahmen
Grundsätzlich ausgenommen sind:
  • Ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnende Beförderungen (u. a. nicht gewerblich, keine un- oder auch nur mittelbare Gewinnerzielungsabsicht, keine Entlohnung des Fahrers durch Dritte?, ... - kritisch könnten in diesem Kontext Beförderungen durch Vereine (auch mildtätige oder gemeinnützige) oder vergleichbare Organisationen anzusehen sein, da eine gewerbliche Motivation nicht auszuschließen oder ohne weiteres von der Hand zu weisen ist),
  • Allein (solo) fahrende Sattelzugmaschinen (und auch solche mit Sattelauflieger/-anhänger, wenn die zHm insgesamt maximal 7.500 kg beträgt),
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zHm beträgt,
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs- oder Fernsehübertragungsfahrzeuge) und
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger, Autokräne, Mähdrescher)
  • Personenverkehre (per Definition)
Darüber hinaus sind folgende Transporte ausgenommen:
  • Der kombinierte Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 (Strecken-) Kilometern. Die Kilometerbegrenzung gilt nicht für das Ferienfahrverbot.
  • Der kombinierte Verkehr (Binnen-)Schiff/Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafens (An- oder Abfuhr). Diese Kilometerbegrenzung gilt auch für das Ferienfahrverbot.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von:
    • frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    • frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    • frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    • leicht verderblichem Obst und Gemüse.
  • Die Beförderung (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
  • Der Einsatz (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von lebenden Bienen.
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Neben diesen Tatbeständen gibt es auch weitere Transporte, für die eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die Auslegungshilfe Sonn- und Feiertagsfahrverbot in BW (PDF-Datei · 39 KB), da darin auch Bestimmungen zu einzelnen Gütern wie auch Branchen enthalten sind.
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen sind in Baden-Württemberg die unteren Verkehrsbehörden. Beachten Sie dazu auch die Informationen auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, zum Beispiel wenn Sie herausfinden möchten, an welche Behörde Sie sich wenden müssen. Im Falle einer Dauerausnahmegenehmigung für Güter beziehungsweise Transporte, die nicht grundsätzlich vom Fahrverbot umfasst werden, holt die Verwaltungsbehörde eine Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ein (sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung). Unter welchen Bedingungen eine (Dauer-) Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, ist in Paragraf 46 Abs. 1 Nr. 7 der Verwaltungsvorschriften zur StVO (ab Randnummer 101) geregelt. Bitte beachten Sie, dass allein wirtschaftliche Gründe die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung niemals rechtfertigen können. Die IHK wird von Ihnen regelmäßig aussagekräftige Dokumente einfordern, die die Notwendigkeit der Beförderungen belegen.
In Paragraf 30 Absatz 4 StVO sind die betroffenen Feiertage genannt, an denen das Fahrverbot einzuhalten ist. Dies sind:
  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Keine Fahrverbote gelten an Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt und am Buß- und Bettag.
Für den Reformationstag gilt eine Transitgenehmigung für Verkehre aus und nach Berlin. Weitere Informationen dazu finden Sie beispielsweise auf der Website des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL).
Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Regelung nicht bundeseinheitlich ist: An Fronleichnam, am Reformationstag und an Allerheiligen gelten die Verbote nur in einzelnen Bundesländern. Eine einheitliche Regelung wäre äußerst wünschenswert und aus volks- und betriebswirtschaftlichen Gründen längst überfällig. Durch die Umfahrung der betroffenen Bundesländer oder die Unterbrechung der Transporte ensteht ein zusätzlicher Schaden für die Umwelt und die wirtschaftliche Entwicklung.
Stand: Januar 2023
Wettbewerb

"Allianz Industrie 4.0 Award" Baden-Württemberg - Jetzt bewerben!

Mit dem neuen Wettbewerb will die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg dazu beitragen, Wissen und konkrete Beispiele für eine unternehmensübergreifende digitale Transformation in eine breitere Öffentlichkeit zu bringen und Unternehmen, insbesondere KMU, zu erreichen.
In der Kategorie „Winner“ werden herausragende Industrie 4.0-Einzellösungen ausgezeichnet. Für eine erfolgreiche Bewerbung spielen sowohl die Marktrelevanz als auch der Innovationsgrad der Lösung eine Rolle. Bewerben können sich hier Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen aus Baden-Württemberg.
Die  Kategorie „Excellence“ prämiert ganzheitliche Ansätze der digitalen Transformation, die mehrere oder alle Unternehmensbereiche übergreifen. Hier können sich ausschließlich Unternehmen bewerben.
Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden.
Bewerbungsfrist ist der 31. März 2023.
Hintergrund: Der „Allianz Industrie 4.0 Award“ löst den Wettbewerb „100 Orte für Industrie 4.0 in Baden-Württemberg“ ab. Dieser wurde erfolgreich mit 200 herausragenden Best Practices beendet. Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen wurden dabei für innovative Lösungen ausgezeichnet.
Aufruf an die Industrie zur Notfallhilfe

Generatoren und Transformatoren für die Ukraine

Der Aufruf geht besonders an Firmen in der Elektrotechnik. Der Ukraine stehen schwierige Zeiten und ein harter Winter bevor. 
Die Angriffe auf die Energieversorgung in der Ukraine haben in letzter Zeit stark zugenommen. Flächendeckende Blackouts sind die Folge. Nahezu 50 % der Energieinfrastruktur der Ukraine ist betroffen. Angesichts der aktuellen Lage und der Minustemperaturen ist mit einer sehr ernsten humanitären Notlage zu rechnen. 
Die Ukraine benötigt dringend Produkte zur Instandsetzung ihrer Energieinfrastruktur und bittet um Spenden. Die schnelle Verfügbarkeit ist hier essenziell. Neu ist, dass dringend benötigte Produkte zudem auch käuflich erworben werden. Die Ukraine benötigt derzeit insbesondere Dreiphasen-Hochspannungstransformatoren und Ersatzteile für den Starkstrombereich (z. B. auch eingelagertes oder veraltetes, obsoletes Material etwa aus DDR-Beständen oder aus stillgelegten Kraftwerken).
Der ukrainische Energienetzbetreiber Ukrenergo hat zwei Bedarfslisten übersandt, die sowohl im Hoch- als auch Niederspannungsbereich Produkte beinhalten, die die Ukraine bereit ist, direkt einzukaufen. 
Unten finden Sie die Güter der Top 1 und Top 2 Priority. Für Angebote und Rückfragen bei Ukrenergo kontaktieren Sie bitte direkt Herrn Oleg Pavlenko: pavlenko.oy@ua.energy, +380734278038. 
Die GIZ als Ausführerin der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft, bittet um Spenden zur Instandsetzung. Wichtige Informationen zum Spendenprozess finden Sie gesammelt auf der Webseite von der Energiepartnerschaft für die Ukraine.
Hier finden Sie eine laufend  aktualisierte Bedarfsliste
Rückfragen zum Spendenprozess und zu weiteren Fragen beantwortet Ihnen das Team der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft: helpenergy@giz.de.
Zudem ist unsere Deutsch-Ukrainische AHK jederzeit für Sie ansprechbar. Sie erreichen den kommissarischen Geschäftsführer, Herrn Sergey Listnichenko unter folgenden Kontaktdaten: sergiy.lisnitschenko@ukrde.com.ua, +4915144143994. 
Neben nahezu allen Branchen, ist auch die ukrainische Agrarwirtschaft von den Kriegsschäden betroffen. Das ukrainische Landwirtschaftsministerium bittet um Unterstützung. 
Wir bedanken uns insbesondere bei all jenen, die bereits Unterstützung für die Ukraine geleistet haben und hoffen, dass wir auch in der gegenwärtigen Notlage den Menschen in der Ukraine helfen können. 
 
Hier die Liste der benötigten Güter im Einzelnen:
Oberste Priorität beim Nachschub haben die Autotransformatoren. Stand heute ist der Bedarf wie folgt:
  • AT 750 kV - elf Phasen;
  • AT 330 kV - sechzehn Einheiten;
  • AT 220 kV - sechs Einheiten.
 
Weiterhin werden folgende Geräte benötigt:
  • Stromwandler 750 kV - 21 Phasen;
  • Leistungsschalter 330 kV – 15 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Leistungsschalter 110 kV - 25 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Trennschalter 110 kV mit einem Erdungsschalter - 33 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Spannungswandler 220 kV - 15 Phasen usw.
 
Eine weitere Priorität sind die Relaisschutz- und Automatisierungsgeräte. Der aktuelle Bedarf besteht  aus:
  • 13 Sätze Abstands- und Überstromschutz;
  • 20 automatische Steuersätze für Leistungsschalter;
  • 6 Sätze Differential-Sammelschienenschutz;
  • 10 Sätze Übertragungsgeräte.
 
Auch bei thermischen Kraftwerken ist der Bedarf beträchtlich. Im Speziellen:
  • Leistungsschalter 110 kV - 6 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Leistungsschalter 330 kV – 3 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Trennschalter 110 kV mit einem Erdungsschalter - 9 Einheiten in 3-Phasen-Set;
  • Stromwandler 110 kV - 6 Phasen;
  • Spannungswandler 110 kV - 3 Phasen usw.
Auch das Wasserkraftsystem ist gefährdet, und JSC Ukrhydroenergo benötigt die Auffüllung seines Notbestands an Spartransformatoren 330 kV (7 Einheiten) und Leistungstransformatoren 330 kV (4 Einheiten) und 110 kV (7 Einheiten).
 
Nachfolgend finden Sie den vorrangigen Bedarf für den Katastrophenschutz, der vom staatlichen Notdienst der Ukraine zusammengestellt wurde:
  • modulare Häuser - 6500 Einheiten (für 20 Personen mit einem internen Beleuchtungssystem);
  • Wohnmodule - 820 Einheiten;
  • Sanitärmodule - 164 Einheiten;
  • Betten-/ Schlafmodule – 130.000 Einheiten;
  • Elektrogeneratoren – 6.828 Einheiten (mit einer Leistung >10 kW – 6500 Einheiten, >100 kW – 164 Einheiten, >400 kW – 164 Einheiten);
  • Heißluftgebläse mit indirekter Beheizung mit flüssigem Brennstoff oder mit Strom, mit Thermostat und Luftverteilungsmanschetten - 13.000 Stück;
  • Mobile Trinkwasseraufbereitungsstationen - 164 Einheiten. (mindestens 1,5 Kubikmeter pro Stunde);
  • Tankwagen für die Lieferung von Trinkwasser - 164 Stk. (mindestens 8 Kubikmeter).

Veranstaltung am 22.06.2023

NEW PATTERNS TO GO DIGITAL - Digitalgipfel 2023 - Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg

Die zentrale Spitzenveranstaltung der Initiative Wirtschaft 4.0 zum Thema Digitalisierung kehrt 2023 live zurück! Treffen Sie die digitale Community Baden-Württembergs.
Entdecken Sie die neuesten Digitalisierungsimpulse und Zukunftstechnologien für Wirtschaft, Forschung und Politik.
Nachdem der Digitalgipfel – Wirtschaft 4.0 BW – in den letzten drei Jahren pandemiebedingt leider nicht stattfinden konnte, freuen wir uns besonders auf das Jahr 2023. Dann heißt es nämlich: endlich wieder live, endlich wieder echte Gespräche und Begegnungen auf dem Digitalgipfel 2023 BW – ein Treffen für die gesamte digitale Community Baden-Württembergs und alle Interessierten.
Es präsentieren sich mutige Vordenkerinnen und Vordenker, die mit ihren Ideen bestehende Strukturen herausfordern, neu denken oder disruptiv handeln – ganz nach dem Motto: NEW PATTERNS TO GO DIGITAL. Ziel ist die Vernetzung mittelständischer Unternehmen, digitaler Startups, Investoren sowie Expertinnen und Experten miteinander.
Der Digitalgipfel wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg veranstaltet.
22. Juni 2023 in der Porsche-Arena Stuttgart
Preisverleihung

Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg verliehen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am 22. November 2022 den mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Landes-Innovationspreis, den „Dr. Rudolf-Eberle-Preis“, für spannende Innovationen verliehen.
Mit dem Preis werden alljährlich mittelständische Unternehmen für herausragende Entwicklungen und Anwendungen neuer Technologien ausgezeichnet.
Die diesjährigen Preisträger sind:
  • SAX Power GmbH (Erbach) – digital gesteuerte Wechselstrombatterie
  • Wasser 3.0 gGmbH und abcr GmbH (beide aus Karlsruhe) – Ansatz zur Entfernung von Mikroplastik
  • Subsequent GmbH (Konstanz) – Bewegungsanalytik im Gesundheitsbereich
Der Sonderpreis der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MBG ging an:
  • Olmatic GmbH (Freudenstadt) – Energiemanagement zur Vermeidung von Lastspitzen
Eine Anerkennung erhielten:
  • Alpha-Protein GmbH (Bruchsal) – Aufzuchtanlagen für Insekten
  • KPI GmbH (Zimmern ob Rottweil) – mobile Robotersysteme
  • Protzek Biotec GmbH (Lörrach) – Schnelltestgehäuse aus nachwachsenden Rohstoffen
  • SI Stuttgart Instruments GmbH (Stuttgart) – durchstimmbares Lasersystem
Wettbewerb

InnovationChallenge 2023

Bei der “InnovationChallenge 2023 – Nachhaltige Produkte und Mobilität” geht es darum, konkrete Herausforderungen und Forschungsideen von Unternehmen mit dem Know-how und der Forschungsinfrastruktur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verknüpfen.
Wie geht´s:
  • Die Aufgabestellungen kommen aus den Unternehmen
  • “Lösungs-Pitches” von Hochschulen vor den Unternehmen
  • “Match-Making” zwischen Konsortialpartnern
Gesucht sind diesmal Forschungsideen, die einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen auf dem Weg zur ressourceneffizienten, nachhaltigen Mobilitätslösungen und Produktionstechnologien leisten. Im Fokus stehen:
  • Steigerung der Ressourceneffizienz,
  • Verringerung der Belastung der Umwelt,
  • Reproduzierbarkeit und Sicherheit der Prozesse,
  • Steigerung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit,
  • Stärkung der Resilienz (z.B. gegen Lieferketten- oder Produktionskrisen).
Mehrwerte:
  • Unternehmen können ihre Entwicklungsarbeit stärken und bekommen durch die Hochschulen innovative Lösungen für ihre Challenge-Aufgabe präsentiert.
  • Die Hochschulen haben die Möglichkeit, ihre Lösungsansätze im Wettbewerb mit anderen Forschungsgruppen vorzustellen und bei Erfolg die Fördergelder zu erhalten.
Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 16. Januar 2023.
CE-Zeichen

UKCA - Frist für die Verwendung des CE-Zeichens verlängert

Das UKCA-Label ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Die CE-Kennzeichnung behält jedoch übergangsweise ihre Gültigkeit.
Als Frist war bislang der 1. Januar 2023 vorgesehen. Diese wurde jetzt verlängert. Die CE-Kennzeichnung kann jetzt bis zum 31. Dezember 2024 weiterverwendet werden.
Achtung: Für einzelne Produktgruppen gibt es Ausnahmen!
Magazin Wirtschaft

Sonderheft Ausbildung

Duale Ausbildung, digitaler Ausbildungsvertrag, was Jugendliche von der Ausbildung erwarten, Azubi-Guide in Social Media und neue Ausbildungsberufe - das alles finden Sie in unserem neuen IHK-Sonderheft Ausbildung (PDF-Datei · 5675 KB)

Startups revisited

Startups revisited – das machen unsere Gründer heute

Als im März 2020 Coronabegann, erwischte das eigentlich jeden auf dem falschen Fuß: Wer hätte je gedacht, dass uns im 21. Jahrhundert eine Seuche derart lange und global beuteln würde! Für Normalbürger eine Herausforderung, für etablierte Unternehmen eine Bewährungsprobe. Um wieviel mehr für Startups! Dass wir fast alle Gründer, die wir 2020 hier vorstellten, noch angetroffen haben, ist deshalb eine positive Über­raschung. Unnötig zu sagen, dass die Pandemie für alle eine zentrale Rolle spielte.

Corona als Brandbeschleuniger

Matthias Kittel hat Corona als „Brand­beschleuniger“ erlebt. Der Ingenieur war 2020 gerade dabei, die Softwarelösung ­„Xistics“ zu etablieren, die die Absprache in Arbeitsgruppen erleichtern sollte. Die Pandemie sorgte dann dafür, dass die Micro­softlösung Teams den Markt besetzte. Dass Kittel auf die Frage nach der aktuellen Lage mit „anstrengend“ antwortet, liegt an den anderen beiden „Babys“, die er uns im Januar 2020 vorstellte: Tochter Mila und sein ­Ingenieurbüro. Beide wachsen und ge­deihen: Mila ist jetzt drei und hat noch ein Brüderchen bekommen. Das Büro zählt ­inzwischen sogar sieben Köpfe und hat weitere Kunden hinzugewonnen. Weil seine Frau nebenbei promovierte, „sind wir jedenfalls gut ausgelastet“, resümiert Kittel. Dabei klingt er nicht mehr ganz so gelassen wie 2020 aber durchaus zufrieden.

Jetzt auch Bademode mit Gewissen

Corinna Borucki freut sich, dass ihr Onlineshop „Coco Malou“ für nachhaltige und dabei schicke Damen­unterwäsche so gewachsen ist. Ihr Team ist ebenfalls auf sieben Köpfe angewachsen und das Sortiment an „sexy Wäsche mit Gewissen“, wie wir damals titelten, hat an Umfang deutlich zugenommen. Inzwischen gibt es sogar auch „sustainable swimware“.

Bei der HR-Plattform geht es voran

Bei Hirey, der Plattform für Personaldienstleister, ist Mitgründer Matthias ­Sonnentag zu Jahresbeginn aus familiären Gründen ausgestiegen. Gemeinsam gegrillt mit dem nunmehr alleinigen Chef Matthias Handl wird aber weiterhin, denn die beiden gingen im Guten auseinander. Hirey wächst auch unter der Ein-Mann-Führung rasant weiter. Aktuell nutzen schon 250 Personaldienstleister die Plattform, um auf die ­Profile hochkarätiger Bewerber zurück­zugreifen. Für Handl ist der Rückzug des Kollegen eine Herausforderung: „Ich habe fast ein halbes Jahr gebraucht, um die ­inneren Strukturen neu zu ordnen“, erzählt er. Er sourcte einige Bereiche aus und will einen Entwickler einstellen. Sein Fazit nach zwei Jahren klingt fröhlich: „Es geht voran“.

Catering auf den Bahamas und ein Fahrradladen

Wie im Fluge ist für Alexander Neuberth die Zeit seit unserem letzten Treffen vergangen. Wobei im Fluge wörtlich zu nehmen ist, denn zu den Höhepunkten der letzten zwei Jahre gehörten zehn Tage ­Bahamas: „Wir haben dort ein großes Golfturnier gecatert“. Ein voller Erfolg und eine schöne Abwechselung sei das gewesen, auch wenn er vor lauter Arbeit kaum etwas vom Ferienparadies gesehen hat. Neuberth betreibt weiterhin die Schwabenstuben in Freiberg. 2020 hatte er zusätzlich „Schillers Mitte“ gegründet und Kochboxen ent­wickelt, ­deren Inhalt er „remote“ per Videokochkurs mit den Kunden zubereitete. Jetzt kommen die Gäste wieder real, doch die Kochbox-Idee besteht weiter, wenn auch modifiziert. Als „Ready-to-heat“-Gerichte sind sie seit Frühjahr in zwei Smark-Roberta-Goods-Märkten in Stuttgart erhältlich. Ansonsten freut sich der Vollblutgastronom, dass er wieder unter Leute kommt, zum Beispiel samstags mit dem Verkaufsanhänger, auf dem Stuttgarter Markt oder auf dem Weindorf, das ihm „drei richtig wilde Sommer­wochen“ bescherte. Ach ja, zusammen mit sechs Kumpels hat er auch noch einen Fahrradhandel aufgezogen…

Neue Anwendungen für bewährte Produkte und Verfahren

Gauthier Boisdequin trafen wir kürzlich zufällig bei einem anderen Termin im Impact Hub in der Stuttgarter Quellenstraße wieder. Noch immer ist er begeistert von dem Co-Working-Space: „Da kann man sich sehr gut mit anderen Gründern austauschen“. Ob der Platz noch lange reicht? Schließlich baut die Mine&Make GmbH ihr Team weiter aus, vor allem in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb. Keine Frage: Die Geschäftsidee, per Data Analytics und KI Kunden neue Anwendungsmöglichkeiten für ihrer Produkte zu finden, kommt an: „85 Prozent unserer Kunden kommen wieder“ berichtet Boisdequin stolz. Mittlerweile hat er das Angebot noch erweitert und recherchiert nun auch neue Einsatzmöglichkeiten für technische Kompetenzen und Verfahren.

Schüler-App wirbt 15 Millionen Euro ein

„Unser CEO Benedict Kurz hätte heute um 16 Uhr Zeit für ein kurzes Telefonat“, mailt die Knowunity-Marketingfrau. Klingt nach Stress und Wachstum – was nicht unerwartet ist, denn in der Presse las man Schlagzeilen wie „Wenn 18-Jährige die App-Charts stürmen“. Am Telefon fällt dann Kurz` Sprechtempo auf: Wirklich, hier dreht jemand am großen Rad: Fast 70 Personen aus 18 Nationen arbeiten für die Lernplattform, die unter dem Namen Kurz & Lins UG gegründet worden war. Inzwischen ist es die erfolgreichste Lern-App Deutschlands und wurde mehr als 2,5 Millionen Mal heruntergeladen. Auch in Polen, Österreich und Frankreich können Schüler Schülern ­darüber den Lernstoff näherbringen und so ihr ­Taschengeld aufbessern. Lins ist mittler­weile ausgestiegen, dafür engagieren sich Business-Angels wie Fußballprofi Mario Götze mit insgesamt 15 Millionen Euro. Noch steht im Impressum Sindelfingen als Firmensitz, doch der Großteil der Mitarbeiter arbeitet in Berlin. Warum? „Die Spezialisten, die wir brauchen finden wir eigentlich nur dort. Deswegen mussten wir auch hin“, erklärt Kurz. „Aber ein kleiner Teil ist in Sindelfingen geblieben und ich pendele“, ergänzt er.

Den ganzen September ist kein Termin mehr frei

„Stürmisch und gebeutelt“ fasst Simon Wotton die letzten beiden Jahre zusammen. Coronakrise, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg haben sein Geschäft schwer herausgefordert. Die Coronahilfen, von ­denen er sich Erleichterung versprach, ­erwiesen sich nicht nur als aufwändig und teuer zu beantragen, er musste auch immer wieder etwas zurückzahlen. Das hatte aber durchaus einen positiven Hintergrund, denn der Geislinger, der sich als Mediator ­zwischen CNC-Maschinen und der IT versteht,  hatte sich die Lehren aus der Finanzkrise zu Herzen genommen und die Zeit genutzt, um seine Kenntnisse und sein Angebot weiterzuentwickeln. Und weil das auch viele seiner (potenziellen) Kunden so machten, versiegten die Aufträge nie ganz. Dass er nicht zum Plan B greifen muss, dazu trug auch ein Rat aus dem IHK-Gründerseminar bei: „Rücklagen bilden!“ ­Außerdem engagierte ihn sein Ex- Arbeitgeber, der ­japanische CNC-Hersteller Mazak, als Service­partner. Das bringt dem Familien­vater Sicherheit. Besonders freut ihn, dass sein Kernprodukt, die „i4.0-Box“ ihm die Arbeit erleichtert, denn für die Mazak-­Maschinen hatte er sie ja entwickelt. „Die Selbständigkeit steht ihm gut“ hatten wir damals den Artikel überschrieben. Das gilt immer noch, da ist sich Wotton ganz sicher: „Den ganzen September habe ich keinen einzigen Termin mehr frei“, freut er sich.

Für den Stoffladen war Corona ein Wechselbad der Gefühle

„Toi, toi, toi, jetzt sind wir da, wo wir sein wollten“, antwortet Cornelia Kinne vom Waiblinger Stoffladen Cosa auf die Frage, wie es bei ihr und Mitgründerin Sarah Schmidt weitergegangen ist. Turbulente Corona-geprägte Jahre liegen hinter den beiden. Als plötzlich alle Masken nähen mussten, wurden sie überrannt. Doch von einem Tag auf den anderen waren die Stoffmasken nicht mehr erlaubt. Gleichzeitig jagte eine Auflage für den Handel die nächste: Maskenpflicht, Berechnung der Kundenzahl pro Quadratmeter, einchecken, auschecken, Kontaktadressen­- sammlung und Luca-App – vielen Kunden verging da die Kauflaune. „Gruselig“, erinnert sich Kinne. Mit ihrem farbenfrohen Instagram-Account hielten sie aber den Kontakt zur Kundschaft. Jetzt sind die Kunden zurück und manch einer mag während der Pandemie Nähen als Hobby (wieder)entdeckt haben. Die Gründerinnen sind jedenfalls zufrieden.

Von den Seifen kann sie gut leben

Kathrin Marotta klingt ganz entspannt am Telefon. Das liegt einerseits am Monat ­August, wo die Geschäfte ihrer Naturseifen-Manufaktur gemächlicher gehen, so dass Zeit für eine Wanderung mit den Kindern ist. Es liegt aber auch daran, dass alles läuft „wie gewünscht“, ohne sie zu überfordern. Corona war „sportlich“. Ihre „ Kronseifen“ haben die Pandemie aber gut überstanden, obwohl die Märkte ausfielen, auf denen sie sonst verkauft. Das verdankt sie ihrem ­„fähigen IT-ler“, der ihre Homepage so optimierte, dass der Onlineshop aufblühte. „Ich komme nicht auf der Brotsuppe daher­geschwommen, aber einen Porsche vor der Tür brauche ich nicht“, fasst sie die Lage zusammen und erzählt, dass ihr Steuerberater gerade erst bestätigte: „da kann man gut von leben“. Mehr wollte die 38-jährige von Anfang an nicht: Dazu kennt sie zu viele 50-Jährige, die privat und gesundheitlich „vor die Wand fahren“, weil sie zu viel arbeiten.
Bleibt nur, ganz herzlich zu gratulieren zu diesen Erfolgen unter so erschwerten Bedingungen. Die IHK wünscht alles Gute für die weitere Zukunft!
Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Magazin Wirtschaft 9-10.2022
Magazin Wirtschaft

Magazin Wirtschaft

quickfacts

91 Prozent aller deutschen Untenehmen sind Familienunternehmen. Sie erzielen 55 Prozent der Umsätze und stellen 57 Prozent aller Jobs (Quelle: Stiftung Familienunternehmen)

2904708 Mal wurde unserer IHK-Website im Jahr 2022 aufgerufen

19633 unserer Mitglieder haben unseren kostenlosen Newsletter abonniert

Rat & Tat

Mediadaten und alle Ausgaben

Alles, was Sie über das Magazin wissen müssen: Mediadaten, Auflagenhöhe und wie Sie als MItgliedsunternehmen eine Erwähnung in der Zeitschrift bekommen.

Alle Ausgaben

SAVE THE DATE: 27.10.2022

24. Stuttgarter Gefahrguttag

Unser traditoneller Stuttgarter Gefahrguttag wendet sich an alle am Gefahrguttransport beteiligten Unternehmen und Personen und soll eine Plattform für den wichtigen Informations- und Erfahrungsaustausch bieten.
Wann: 27. Oktober 2022 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: IHK-Haus, IHK Region Stuttgart
Referenten aus der Praxis unterstützen den Stuttgarter Gefahrguttag mit aktuellen Fachbeiträgen. Schwerpunkte der Veranstaltung werden neben den ab dem 1. Januar 2023 geltenden Rechtsänderungen für den Gefahrguttransport, Gefahrgutbeförderungen mit alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen und die Aufgaben der Gefahrgut-Verantwortlichen sein.
Der Stuttgarter Gefahrguttag wird von einer Fachausstellung begleitet.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir freuen uns auf Sie!
  
Online-Marketing

Online-Marketing: Begriffe von A bis Z

Sie haben sich entschieden Online-Marketing für Ihr Unternehmen eigenständig zu betreiben, jedoch haben Sie keine Erfahrungen in diesem Bereich? Oft irritieren englische Begriffe oder Abkürzungen, die in Artikeln selbstverständlich erscheinen, ohne erklärt zu werden. Damit Sie Online- und Social-Media-Marketing anwenden können, haben wir für Sie die gängigsten Begriffe gesammelt und erklärt was sie bedeuten. 

A – C

A
A/B-Test – ist eine Methode, die es ermöglicht, zwei Versionen einer Anzeige oder eines Inhaltes zu vergleichen, um herauszufinden welche davon wirksamer ist.
AdWords – ist ein Google-Werbesystem. Damit werden die Google-Anzeigen generiert, die passend zu Suchbegriffen über oder neben den Suchergebnissen angezeigt werden. Sie werden als „Sponsored Links“ gekennzeichnet. Die Kosten für die Anzeigenschaltung werden abhängig von der Anzahl der Klicks berechnet. 
Analytics – ist ein Oberbegriff für die digitalen Anwendungen, die alle Daten (Herkunft, Verweildauer etc.) eines Kunden sammeln und analysieren, sodass diese als Informationsquellen herangezogen werden können.
Application Programming Interface (API) – Programmschnittstelle, die es ermöglicht die Anwendungen mit den bereits vorhandenen Programmen zu verknüpfen.
Awareness – Bekanntheit eines Produkts, einer Marke oder eines Unternehmens bei den potenziellen Kunden. Awareness ist das Ziel Ihrer Aktivitäten in den sozialen Medien.

B
Backend – ist die Verwaltungsoberfläche einer Webseite, die für das Publikum nicht sichtbar ist.
Backlink oder Inbound Link – ist ein Link, der von einer externen Seite auf Ihre eigene Webseite führt. Je mehr Backlinks auf Ihre Seite führen, desto besser ist es für das Suchmaschinen-Ranking Ihrer Seite.  
Banner – sind Werbeflächen, die auf den Webseiten eingeblendet werden. Banner können verschiedene Formen haben (meistens dennoch im Querformat) und sowohl statisch als auch animiert sein. Banner sind zu der Webseite des Werbetreibenden verlinkt.
Blog – ist ein Online-Tagebuch. Hier kann der Besitzer verschiedene Inhalte teilen. Blogs werden in der Regel dechronologisch angezeigt und enthalten eine Kommentar- und weitere Social Media-Funktionen. Blogs werden oft für die Kommunikation mit den Kunden und Partnern verwendet.
Blogroll – ist eine verlinkte Seite zu Blogs anderer Autoren.
Buzzword – Buzzwords sind im Internet häufig verwendete Schlagwörter. In der Regel sind sie über eine kurze Zeitspanne sehr beliebt. 

C
Canvas Page – Fläche eines Facebook-Profils, die individuell gestaltet werden kann (Integration von Applikationen, Fotos, Videos, Links etc.).
Cascading Style Sheets (CSS) – Programmiersprache, die bestimmt, wie ein Inhalt auf einer Webseite dargestellt werden wird. So werden Schriften, Farben und Formen auf einer Webseite gesteuert.
Clickbait – sind Web-Inhalte, die mit einer irreführenden Überschrift, den Leser dazu bringen sollen, die ganze Story anzuklicken. Ziel ist es die Besucherzahlen und die Werbeannahmen zu steigern. 
Content – Medieninhalte die im Internet veröffentlicht werden. 
Content Marketing – Planung und Generierung der originalen und zielgruppenrelevanten medialen Inhalte, mit dem Ziel neue Kunden zu gewinnen und zu halten.
Collaborative Tagging / Social Tagging – ist die Indexierung von Inhalten mithilfe von Schlagworten (Tags) im Internet. Damit werden die Online-Quellen Beschrieben und den Themenfeldern zugeordnet, um die Suche durch die Schlag- bzw. Stichworte zu ermöglichen. 
Community – Zusammenschluss der Gleichgesinnten im Internet. 
Conversion – Ausführung einer gewünschten Aktion durch den Kunden auf der Webseite.  Beispiele: Kauf, Anmeldung, Newsletter-Abo, Registrierung für ein Event oder das Herunterladen eines Whitepapers.
Conversion rate – ist die Anzahl der Conversions, dividiert durch die Anzahl der Besucher. Mit dieser Kennzahl messt man die Leistung der eigenen Social-Media-Aktivitäten zur Erreichung bestimmter Geschäftsziele.
Content Management System (CMS) – Software zur Erstellung und Verwaltung von Inhalten auf einer Webseite.
Corporate Identity (CI) – Grafische und kommunikative Merkmale, die die Identität eines Unternehmens oder einer Marke nach innen und außen transportiert. 
Cost per Action (CPA) – ein Preismodel, bei dem der Werbetreibende für eine Aktion (z.B. Ansicht einer Anzeige, Kauf eines Produktes etc.), die im Zusammenhang mit der Werbung steht, bezahlt.
Cost per Click (CPC) / Pay per Click (PPC) – ein Preismodel, bei dem jeder Klick auf das Werbemittel abgerechnet wird. 
Chat – eine Online-Konversation mit einer oder mehreren Personen. Ob zu zweit oder in einer Gruppe – Chats sind normalerweise privat und textbasiert, obwohl sie auch GIFs, Fotos und sogar Audioaufnahmen enthalten können.
Chatbot – ist ein KI-Roboter, der in Messaging-Apps Fragen beantwortet und einfache Aufgaben erledigen kann. Er wird meistens im Kundenservice, zur Daten- und Lead-Generierung, für Kaufempfehlungen und mehr eingesetzt.

D – F

D
Dashboard – ist ein digitales Werkzeug, das es ermöglicht, alle eingesetzten Social Media-Plattformen über eine einzige Oberfläche zu verwalten.
Deep Web – ist der Teil im Internet, der mit den herkömmlichen Suchmaschinen nicht auffindbar ist. Er besteht aus themenspezifischen Datenbanken, passwortgeschützten Foren, sozialen Netzwerken und Webseiten, die dynamisch generiert werden. 
Digital Rights Management – Verfahren zum Schutz von Urheberrechten. 
Disclaimer – Haftungsausschluss. Disclaimer werden vorwiegend in E-Mails und auf Webseiten verwendet. 
Domain/Domäne – ist ein weltweit eindeutiger Name für einen Teilbereich des Domain Name Systems (DNS) –zum Beispiel einer Website im Internet. Sie gibt an, wo in der hierarchischen Struktur die entsprechende Ressource zu finden ist.
Durchschnittliche Reaktionszeit (Average Response Time) – ist die Zeit, die vergeht, bis ein Unternehmen auf die Nachricht eines Kunden reagiert.

E
E-Commerce – Abwicklung eines Geschäfts bzw. eines Kaufs im Internet. 
E-Learning – Lernprozess mithilfe der digitalen Medien. Zu diesem Zweck können Communities aufgebaut werden, in denen das Lernmaterial einer geschlossenen Nutzergruppe zur Verfügung gestellt wird.
Engagement Rate – ist ein Wert, der zeigt wie viele Menschen mit Ihren Social Media-Inhalten in Berührung kommen.
Erweiterte Realität (Augmented reality) – Erweiterung der Realität, die ein Mensch sieht und hört, mithilfe computergenerierten Effekten (zum Beispiel Photofilter, App etc.)
Eingebetteter Inhalt (embedded content) – ein digitaler Content, der mit Hilfe digitaler Werkzeuge in einem anderen Inhalt platziert wird. Die meisten sozialen Netzwerke haben Tools, die es den Nutzern ermöglichen die Inhalte in externen Blogbeiträgen oder Webseiten einzubetten. Die eingebetteten Inhalte enthalten den ursprünglichen Inhalt des Posts, Links zum Originalbeitrag und das Profil des Erstellers.

F
F2F – Face to Face – direkte Interaktion mit einem Kunden, Fan oder Follower.
Facebook Fanbox – ist eine Oberfläche, die in die Webseite eingebaut ist und die aktuellen Aktivitäten auf Ihrer Facebook-Fan-Page zeigt. User können über die Fanbox Fan werden.
Facebook Fan-Button – ist ein in Ihrer Webseite integrierter Button, mit dem die Nutzer Sie auf Facebook direkt abonnieren können. 
Facebook Features – Facebook-Funktionalitäten.
Fanpage/Fanseite – so werden die Seiten der Fangemeinde von Marken oder bekannten Persönlichkeiten genannt. Dadurch werden Communities innerhalb eines Social Media-Netzwerks aufgebaut. 
Feed/News Feed – Bei einem Feed handelt es sich um fortlaufenden Content, durch den Sie scrollen können. Der Content erscheint in ähnlich aussehenden Blöcken, die sich nacheinander wiederholen. Ein Feed kann zum Beispiel eine Liste von Artikeln oder Nachrichten oder auch eine Liste von Produkten oder Dienstleistungen sein.
Follower – Ein Nutzer, der einem anderen Nutzers „folgt“ und die Updates seines Status und seiner Inhalte verfolgt. Dieser Begriff wurde vorwiegend durch Twitter geprägt.
Footer – die Fußzeile einer Webseite. Dort finden sich meist das Impressum, die Datenschutzhinweise, die Kontaktadresse oder Links zu Seiten der eigenen Webseite.
Forum – ist ein virtueller Platz zum Austausch von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen. 
Framework – ein Programmiergerüst, innerhalb dessen eine Anwendung erstellt wird.
Front-End – sichtbare Oberfläche einer Web-Präsenz (Gegenteil zu Back-End).

G – I

G
Google Ads (Google AdWords) – ist ein Format der Online-Werbung. Google Ads werden oben in den Google-Suchergebnissen für ein gesuchtes Keyword angezeigt. Über das Google Display Network können sie auch auf anderen Webseiten angezeigt werden.
Google Analytics – ein Trackingtool, mit dem ein Unternehmen Datenverkehr analysieren kann.

H
Hashtag - ist ein Schlagwort-Instrument, das die Suche nach Begriffen erleichtert. 
Homepage – Strukturell oberste Ebene eines Internetauftritts. Von dort aus führen Links auf die Unterseiten.
Header – Beim Headerbild handelt es sich um das Bild, das oben im Profil eines Social Media-Nutzers erscheint. Es wird auch als Coverbild oder Coverfoto bezeichnet und gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte, Teams oder einen anderen Aspekt ihres Geschäfts zu präsentieren, der Menschen dazu bewegen soll, sich ein Profil näher anzusehen.

I
Inbound Link oder Backlink – ein Link, der von einer externen Seite auf Ihre Webseite führt. Je mehr Backlinks es für Ihre Webseite gibt, desto relevanter ist sie für Google.
Indexed Page – Seiten und Unterseiten, die bei einer Internet-Suchmaschine verzeichnet sind und somit unter den Suchergebnissen angezeigt werden. 
Influencer – sind Personen, die mit dem hochfrequentierten selbstproduzierten Content zu einem Themengebiet soziale Interaktion initiieren. Diese Kommunikation findet auf den digitalen Plattformen, wie Foren, Blogs oder sozialen Netzwerken statt. Influencer werden von den Unternehmen häufig eingesetzt, um eigene Produkte und Dienstleistungen zu bewerben.
Insights – Facebooks Monitoring Werkzeug, das die Kennzahlen zu den Interaktionen auf der Fanpage oder zum Beispiel die Fan-Struktur anzeigt.
IP-Adresse – Eindeutige Adresse eines Computers bzw. Servers innerhalb eines Netzwerks.
Impressions (Seitenaufrufe) – Diese Kennzahl gibt an, wie oft eine Werbung oder ein beworbener Post in einem Social Media-Netzwerk angezeigt wird. Diese Kennzahl ist aber nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der User, die die Werbung tatsächlich gesehen haben.

K – M

K
Keyword – ist ein Suchbegriff, der eine Suche in einer Suchmaschine auslöst. Die Keywords werden zur Steuerung der Einblendung von Werbeanzeigen und zur Suchmaschinenoptimierung einer Website verwendet.
Key-Performance-Indicator (KPI) – ist eine im Zeitverlauf beobachtete Kennzahl, an der der Fortschritt hinsichtlich eines wichtigen Geschäftsziels gemessen wird. Die Zielgruppen-Wachstumsrate, die Verstärkungsrate und der Kundenzufriedenheits-Wert gehören zu den typischen Social Media-KPIs.

L
Landing Page – Seite auf welcher der Nutzer „landet“, wenn der Link angeklickt wird. Die Seiten sollen so optimiert werden, dass der Nutzer passende Inhalte zu den eingegebenen Keywords findet. 
Livestream – ist ein im Internet geteiltes Echtzeit-Video. Die Live-Streaming-Optionen sind in die meisten sozialen Medien integriert und erlauben eine Interaktion mit den Zuschauern. Die Nutzer können während des Streams schriftliche Kommentare abgeben und Fragen stellen.

M
Microblogging – Verbreitung der Inhalte im Internet mithilfe eines Kurznachrichten-Dienstes wie Twitter.
Microsharing – Art des Teilens von Inhalten innerhalb von Unternehmen mit Hilfe von Online-Tools.
Metadaten – sind strukturelle Daten, die Informationen über andere Daten enthalten. Sie werden eingesetzt um größere Datensammlungen wie Dokumente, Bücher, Datenbanken oder Dateien zu beschreiben.

N – P

N
Newsletter – ein Rundbrief in elektronischer Form der zum E-Mail-Marketing eingesetzt wird. Die Inhalte können stark variieren: Werbung, Informationen über Neuigkeiten, Termine oder Aktionen. Firmen, Vereine und Organisationen nutzen die Newsletter, um ihre Kunden stets auf dem neuesten Stand zu halten.
News Stream – Kontinuierlicher Nachrichtenstrom auf der Social Media-Startseite eines Nutzers. 
News Feed – ein Bildschirm, auf dem auf Facebook die Aktualisierungen aller Leute und Fan-Pages deren ein Nutzer folgt, angezeigt werden.
Nutzergenerierter Content (User-generated content; UGC) – sind Social Media-Inhalte, die von Nutzern und nicht von Mitarbeitern erstellt werden. Die Inhalte können mithilfe der Hashtags den Unternehmen oder den Themen zugeordnet werden. 
Nofollow – Informationen, die einer Suchmaschine übermitteln, den Link nicht zu verfolgen. Die Suchmaschinen verwenden diese Links dann nicht zur Berechnung der Linkpopularität der verlinkten Seite.
Native Advertising – Social Media-Werbeanzeigen im Stil und Format eines organischen Posts (zum Beispiel ein beworbener Beitrag - auch Boosted Post). Diese Anzeigen sind mit „Gesponsert“ oder „Promotion“ gekennzeichnet, sehen aber ansonsten aus wie organische Social Media-Inhalte.

O
Open Source – bezeichnet die Software, deren Quellcode frei verfügbar ist und von Dritten eingesehen werden kann. Je nach Lizenz kann die Anwendung verändert und/oder weitergeben werden. 
Organische Reichweite – ist eine Kennzahl, die darüber aussagt, wie viele Nutzer Ihren Content ohne bezahlte Werbung gesehen haben. 

P
Page Rank – Einschätzung einer Internetseite durch Suchmaschinen auf einer Skala zwischen 1 und 10.
Pay per Click (PPC) – ein Vergütungsmodel, bei dem ein Werbetreibender erst dann zahlt, wenn ein Nutzer auf seine Anzeige klickt. Die Klick-Preise hängen davon ab, wie stark das Ziel-Keyword gefragt ist.
Permalink – ein eindeutiger Identifikator in Form einer URL. Macht die Seite direkt erreichbar.
Plugin – Eine funktionale Erweiterung einer Software.
Podcast – Audio- oder Videosendung, die auf tragbaren Abspielgeräten abgespielt werden kann. 
Preis pro Klick (Cost per click; CPC) – Preis jedes Klicks in einer Pay-per-Klick-Werbekampagne. Die Begriffe „Pay per Click“ und „Preis pro Klick“ werden oft gleichgestellt, obwohl sie verschiedenes aussagen.

R- T

R
Ranking – Datenerhebung durch Befragung und statistischer Auswertung.
Really Simple Syndication – Dateiformat für Web-Feeds. Sie werden über RSS-Reader abgerufen.
Reichweite – Eine Kennzahl, die angibt, wie viele Personen insgesamt ein Social-Media-Post oder eine Werbeanzeige erreicht, auch wenn dieser nicht zwingend gesehen wird.  
Retargeting – ist eine Online-Werbestrategie, mit der man Besucher einer Website, die diese ohne Conversion wieder verlassen haben, erneut ansprechen will.

S
Search Engine Marketing (SEM) – ist eine Onlinemarketingstrategie die darauf abzielt, die Besucher für ein Internetauftritt über Suchmaschinen zu gewinnen. Suchmaschinenwerbung und Suchmaschinenoptimierung sind Bestandteile von Suchmaschinenmarketing.   
Search Engine Optimisation (SEO) – beinhaltet eine Vielzahl an Maßnahmen, um das Ranking einer Seite zu erhöhen und sie somit möglichst hoch in den Suchergebnissen zu platzieren.
Skyscraper – ein dynamisches Online-Werbeformat (rechteckig und vertikal). Verlinkt in der Regel auf die Webpräsenz des Absenders. 
Social Media – sind digitale Plattformen, die einen Informationsaustausch und Vernetzung zwischen den Usern ermöglichen.
Social-Media-Marketing – eine Marketingstrategie, die soziale Medien als Kommunikationskanal verwendet, um die Marke oder Unternehmen bekannt zu machen oder neue Kunden zu erreichen. 
Social-Media-Optimierung – Anzahl aller Methoden, die dazu dienen eine Internetseite in den sozialen Medien leichter auffindbar zu machen. 
Social Recruiting – Mitarbeitersuche über Social Media-Plattformen.
Spam – sind unnötige und unerwünschte digitale Inhalte oder Nachrichten. 
Spamfollower – Twitternutzer, die einem folgen mit dem Ziel selbst Follower zu gewinnen.
Stream – Meldungs-Strom. Auch „Feed“ genannt.
Share of Voice – eine Kennzahl, die in Prozent aussagt, wie oft eine Marke im Vergleich zum Wettbewerb erwähnt wird.
Social Selling – ist der Einsatz von Social Media-Tools für die Leadgenerierung, Kundenakquise und Geschäftsbeziehungs-Pflege.
Social Media ROI – Verhältnis zwischen Aufwand/Ausgaben für Social-Media-Aktivitäten und dem erzielten Resultat. Als Resultat können verschiedene KPIs formuliert werden, wie zum Beispiel: Engagement, Social Leads, Social Sells oder Reichweite.

T
Tag – Beschreibung der Informationssätze, die dabei helfen sollen, die Informationen zu kategorisieren. 
Targeting – Ansprache einer bestimmten, durch verschiedene Merkmale definierten Zielgruppe im Online-Marketing.
Timeline – Chronologische Darstellung von Nachrichten in einer Spalte in den sozialen Medien.
Traffic – Datenverkehr auf einer Webseite.
Thread – Ein Thread ist ein Nachrichtenstrang einer Konversation. Sie beinhalten eine ursprüngliche Nachricht gefolgt von einer Reihe von Antworten oder Kommentaren dazu.

U – W

U
Usability – ist die Nutzerfreundlichkeit eines Systems, einer App oder einer Webseite. Je einfacher oder intuitiver diese in Benutzung ist, desto besser ist die Usability. 
User Interface (UI) – Benutzeroberfläche zur Benutzung eines Systems, einer App oder einer Webseite.
Uniform Ressource Locator (URL) – elektronische Adresse einer Web-Seite im World Wide Web.

V
Viralmarketing – ist eine Online-Marketing-Strategie, die daraufsetzt, dass die Inhalte zwischen den Nutzern und von den Nutzern geteilt werden, weil sie die Interessen Ihrer Zielgruppe ansprechen. Viralmarketing ist die digitale Version der Mundpropaganda (word of mouth).
Voice over IP (VoIP) – Telefonie über internetbasierte Netzwerke.
Virtuelle Realität (VR) – ist eine computergenerierte Wirklichkeit, die über technische Gadgets, Systeme oder Anlagen (VR-Brille, Cave Automatic Virtual Environment) übertragen wird. 
Visit – Besuch eines Webauftritts, bei dem mindestens eine Page Impression stattfand. 

W
Web 3.0 – ist die dritte Generation der Internetdienste, die auf der Nutzung der maschinenbasierten Daten aufbaut und als Ziel die Beschaffung eines dezentralen Online-Ökosystems hat.  
Webcast – Live-Übertragung und Zugriff auf Videos über das Internet.
Widget – ist ein Element auf dem Bildschirm eines mobilen Geräts oder des Rechners, welches interaktiv genutzt werden kann. Zu beliebten Widgets gehören Wetteranzeigen, Uhren etc.
Wiki – ist eine Anwendung, in der die Nutzer gemeinsam Inhalte bearbeiten können.
WordPress – ist eine kostenlose Anwendung zur Erstellung der Internetseite, die durch den Einsatz von kostenlosen oder kostenpflichtigen Plugins, viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet.  
 

Sie haben Ergänzung zu unserer Liste? Wir freuen uns über Ihre Zusendungen.

Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich Online-Marketing können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.
Innovation

ZIM-Anträge ab sofort wieder möglich

Es können ab sofort wieder Anträge im Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gestellt werden.
Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2022 und im Rahmen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023, trotz der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage, ein klares positives Signal für das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand gesetzt. Mit den noch einmal deutlich erhöhten Mitteln und einem sukzessiven Rückführen in der mittelfristigen Finanzplanung auf ein gegenüber den Vorjahren nach wie vor hohes Niveau, wurde die starke Nachfrage des Mittelstandes berücksichtigt.
Um das ZIM kontinuierlich weiterzuführen und um die mittelständischen Unternehmen bei anspruchsvollen Innovationen zu unterstützen, müssen die Mehrjährigkeit der ZIM-Projekte und der zu erwartende sehr hohe Antragseingang berücksichtigt werden. Aufgrund des verfügbaren Budgets sind mit Öffnung des Programms daher einige Förderbedingungen angepasst worden.

Neuerungen für das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

  • Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
  • Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
Die 2020 zu Beginn der Pandemie eingeführten Erleichterungen, die mittlerweile wenig in Anspruch genommen werden, werden einhergehend mit der Aufhebung des Antragsstopps wieder in den alten Zustand überführt. In Abhängigkeit vom Antragseingang bzw. der Zahl förderwürdiger Anträge behält sich der Fördergeber weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programms vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können. Dazu zählt beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten.

Neue Antragsformulare

Mit der Wiederöffnung wird die Antragstellung im ZIM nochmal deutlich vereinfacht: So können Anträge sowie alle weiteren Dokumente über Upload-Portale der jeweiligen ZIM-Projektträger sicher elektronisch eingereicht werden. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt, bis die ZIM-Förderung mittelfristig schnell und voll digital auf dem nutzerfreundlichen zentralen Förderportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt und durchgeführt werden kann.
Anträge werden nur auf den neuesten Formularen akzeptiert. Bitte nutzen Sie für die Übersendung Ihrer ausgefüllten Formulare ausschließlich das Upload-Portal des jeweiligen ZIM-Projektträgers.
Für die digitale Antragstellung stehen auf der  ZIM-Website ab sofort zwingend zu nutzende, aktualisierte  Formulare zur Verfügung.
Energie

Energiepreisbeihilfen noch bis 31.12.2022

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft noch bis Ende des Jahres.
Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro und sieht für die betroffenen energie- und handelsintensiven Unternehmen Zuschüsse von bis zu 50 Mio. Euro vor. Anträge sind beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Es gelten folgende teilweise sehr restriktive Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
  • Bedingung: Branche ist auf der sogenannten KUEBLL-Liste (“Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen). Die Liste findet sich im Anhang A im dem weiter unten verlinkten Merkblatt
  • Energiekosten müssen mindestens drei Prozent – bezogen auf den Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr – betragen
  • Zuschuss wird für den Zeitraum Februar bis September 2022 gewährt, sofern sich die Energiebezugspreise (Gas und Strom)in diesem Zeitraum gegenüber den Preisen im gesamten Kalenderjahr 2021 mindestens verdoppelt haben.
  • Antragstellung nur elektronisch möglich
  • Die Frist für die Antragsstellung wurde verlängert bis 31.12.2022.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und detaillierte Berechnungsgrundlagen sind im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) aufgeführt.
Ergänzende Checklisten und Informationen zum Förderprogram finden sich auf den Webseite der BAFA.

Abwesenheitsnotiz auf Deutsch und Englisch

Sommerferien für das E-Mail-Konto

Wenn überall Ferien sind, sieht man sie wieder überall sitzen, im Hotelfoyer, in der Abflughalle oder in der Caféhaus-Kette: Menschen, die schnell mal ihre dienstlichen Mails checken. Schade eigentlich, denn der Erholung ist das sicher nicht dienlich. Von genervten Partnern oder Kindern, mit denen man eigentlich „Quality Time“ verbringen wollte, ganz zu schweigen. Und hatten Sie sich nicht geschworen, es dieses Jahr anders zu machen?
Natürlich haben Sie Ihren E-Mailabwesenheitsagenten aktiviert. Aber vielleicht geht Ihnen doch etwas Wichtiges durch die Lappen? Oder Sie verärgern einen potenziellen Kunden? Keine Sorge: Das passiert nicht, wenn Sie die Abwesenheitsmail richtig formulieren. Zum Beispiel so:
  • „Lagunen – Strände – Sport – Lachen – Inspiration und gutes Essen! Können Sie es hören? Freude und Neues liegen in der Luft. Ich bin vorausgeflogen, um 2022 Neues für Sie zu entwickeln, das Leben zu leben und alles mit Fotos und Videos einzufangen. Ab 16. August bin ich wieder für Sie da.
  • Es eilt? Dann kümmert sich unser Backoffice um Ihr Anliegen. Rufen Sie bitte kurz unter 07146/xxx-xxx an. Wir hören/sehen/lesen uns. Bis dahin!“

Alle Sinne ansprechen

Was macht den Unterschied zu üblichen Formulierungen? Es sind die Sinne, die angesprochen und aktiviert werden. Noch mehr Aktivierung beim Empfänger kann mit dem Frage- oder Ausrufezeichen erreicht werden. Bei der Wahl der Worte hilft es, den Sie-Stil statt den Ich-Stil zu verwenden. Dann fühlt sich Ihr Empfänger wirklich angesprochen.
Zu blumig für Ihre Persönlichkeit oder Ihre Branche? Dann können Sie vielleicht aus folgenden Textbeispielen Ihre neue Musterformulierung zusammensetzen:
  •     „Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.“ Mit dem Zitat von Winston Churchill verabschieden wir uns bis zum TT.MM.JJJJ in einen genussreichen Urlaub. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an …
  •     Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingetroffen. Wie schön, dass Sie an uns gedacht haben! Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gerade einen automatisch verschickten Text. Im Moment kann es mit unserer Antwort etwas länger dauern als üblich. In ein paar Tagen antworten wir Ihnen ausführlich. Versprochen! Viele Grüße …
  •     Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis zum tt.mm.jjjj nicht im Büro erreichbar. Ihr Anliegen ist dringend und kann nicht warten? Dann hilft Ihnen mein Kollege … gerne weiter. Sie erreichen ihn unter (Vorwahl) Telefon oder E-Mail-Adresse. Ihre Nachricht bleibt gespeichert. Ich werde Ihnen antworten, sobald ich zurück bin.
  •     Wir machen Urlaub und wünschen Ihnen von Herzen einen erfüllten, genußreichen und erholsamen August. Falls auch Sie verreisen, genießen Sie die Zeit und kommen Sie gesund und erholt wieder zurück. Ab tt.mm.jjjj sind wir persönlich wieder erreichbar.

Hinterlassen Sie mit Ihren Texten einen Sympathie-Bonus

Beeinflussen Sie das Leseklima durch positives Formulieren, gute Aufteilung und Optik sowie lebendigen Sprachstil. Einige Hilfen stecken in der Microsoft-Word-Funktion Thesaurus. Sie aktivieren ihn mit der Tastenkombination „Shift F7“ auf einem Wort. Sie erhalten damit Synonyme, vermeiden Wiederholungen und erweitern Ihren Wortschatz. Übrigens sollten Sie auf das Datum Ihres Urlaubsbeginns verzichten. Es muss ja niemand nachrechnen, wie lange Sie weg sind. Auch beim Enddatum sollten Sie sich ein bis zwei Tage Karenz gönnen – sonst ist die Urlaubserholung gleich wieder weg!
Rositta Beck, Zeit für Erfolg, Remseck, für Magazin Wirtschaft Rubrik Rat&Tat

Tipps für englische Abwesenheitsanzeigen

Wie man seine Abwesenheitsmail am besten auf Englisch formuliert, erklärt unsere Business-English-Spezialisitin Joy Zeller.
In a nutshell: don`t give too much information;  avoid humour, although it may seem funny to you, you do not know what mood the reader is in – if he/she is in some way stressed, he/she may not find it funny at all and avoid spelling mistakes – take the time to proof-read the message. After all, this is your business card.
Here some examples
  •     Dear Sender, Thank you for your email. I will be out of the office from (…) till (….). If you need assistance while I am away, please contact (….) , otherwise I will respond to your email on my return. Best regards
  •     Out-of-office message:  XX.XX. 200 – XX.XX.2020. My emails are not being re-directed, so I will respond on my return. Should you require immediate assistance, please contact my colleague (..)
  •     Dear Sender, Unfortunately, I am not in the office to deal with your email personally. From XX.XX. – XX.XX.XXXX my emails are being automatically re-directed, so please expect a response from one of my colleagues. Regards
  •     Hello, Unfortunately, I am not in the office to deal with your email personally. From XX.XX. – XX.XX.XXXX my colleague (…) is standing in for me during my absence, so please feel free to contact him/her on (…). Regards
  •     Hello, I will be out of the office from XX.XX – XX.XX.XXXX. During this time I have no, or limited, access to my emails. Please be aware that there may be a slight delay in response. Thank you for your understanding. Best regards
Joy Zeller, Business Englisch, Weissach im Tal, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Innovation und Umwelt

Azubis als Digitalisierungsscouts 2022

Was sind Digitalisierungsscouts?

Einsatz neuer Technologien, Aufbau neuer Prozesse, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen stellt die digitale Transformation eine große Herausforderung dar. Genau hier setzt das Azubi-Projekt „Digitalisierungsscout“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an. Denn die eigenen Auszubildenden sind in mancherlei Hinsicht oft bereits Experten im Digitalen, schließlich sind sie mit digitalen Medien aufgewachsen. Warum dann dieses Wissen nicht auch für das eigene Unternehmen nutzbar machen? Die Auszubildenden haben einen anderen Blick auf die Vorgänge im Unternehmen und unterliegen nicht der sogenannten „Betriebsblindheit“. Sie dürfen Fragen stellen, die etablierte Mitarbeiter sich nicht mehr zu stellen trauen. Durch die andere Sichtweise der jüngeren Generation können neue Ideen, Technologien und Digitalisierungspotenziale unvoreingenommen diskutiert und bei Eignung ins Unternehmen eingebracht werden.
Das Projekt wird unter der Leitung des RKWs im Jahr 2022 für die gesamte Region Stuttgart in Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart und der Handwerkskammer Region Stuttgart für 10 Unternehmen neu aufgelegt. Das diesjährige Projekt geht mit einem zusätzlichen Fokus auf ökologischer Nachhaltigkeit an den Start. Während des gesamten Projektes begleiten erfahrene Coaches vom RKW die Unternehmen, Ausbilder/innen und Azubis. Digitale Tools stehen für die Arbeit des Projektes vom RKW zur Verfügung. So ist der Aufwand für Unternehmen gering, denn die Azubis arbeiten nur wenige Stunden pro Woche am Projekt. Das Unternehmen investiert dann in die Umsetzung der besten Idee und im Idealfall sind Einsparungen von mehreren tausend Euro oder Prozessoptimierungen im Betriebsablauf möglich, die weitere Freiräume schaffen.

Ihre Vorteile als Unternehmen!

Hier nochmals die Vorteile im Überblick:
  • Durch effizientere Abläufe entstehen Kosteneinsparungen
  • Mithilfe von digitalen Kanälen entstehen eine Nutzerfreundlichere Kommunikation
  • Moderne Formen der Zusammenarbeit – mit Azubis als Wissensträgern
  • Digitale Kompetenzen werden gestärkt 
  • Der Ausbildungsbetrieb steigert die Attraktivität mithilfe von Wertschätzung und Verantwortung
  • Kostenlose Teilnahme am Projekt
  • Erfahrene Coaches begleiten die Projektteilnehmer im gesamten Projektverlauf. Auch stehen die Unternehmen im Austausch miteinander und profitieren von den jeweiligen Fortschritten der anderen. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung werden die Projekte vorgestellt und prämiert.
Seien Sie schnell und sichern sich einen der begehrten Plätze auf der Seite des RKWs.

Praxisbeispiele der Digitalisierungsscouts

Damit Sie sich besser vorstellen können, wie solche Projekte ablaufen, haben wir Ihnen die Beispiele aus der letzten Runde aufgelistet:
Adolf Föhl GmbH + Co. KG: Der Hintergedanke der Projektidee der drei Digiscouts® war überall und jederzeit auf der Arbeit Zugang zu verschiedenem Lehrmaterial zu haben. Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Alfred Giesser Messerfabrik GmbH: Während ihrer Projektlaufzeit erstellten die fünf Digiscouts® eine Wissensdatenbank. Zugriff darauf haben die Azubis über QR-Codes an den Maschinen. Material sammelten und erstellten sie in Form von Videos, Fotos und schriftlichen Anleitungen.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Bilz Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG: Die drei Digiscouts® aus der Maschinenbaubranche setzten während der Projektlaufzeit ihre Idee einer CAD-Daten-Bereitstellung in der Fertigung um.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Bürkle + Schöck Elektro-Anlagen GmbH: Weil das auf Elektrotechnik spezialisierte Unternehmen vor allem Monteure beschäftigt, haben sich die Azubis bei ihrem Digiscouts-Projekt auf die Urlaubsanträge fokussiert: die sind digital und können von überall mit der App gestellt werden + Video der HWK StuttgartZur ausführlichen Projektbeschreibung. 
Carl Stahl Technocables GmbH: Oftmals weiß die eine Abteilung nicht was die andere tut: anders bei einem Hersteller für Bowdenzug-Systeme und Seiltechnik. Hier informierten die Azubis die gesamte Belegschaft über ihr Digiscouts-Projekt.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Donner + Partner GmbH: Von der ausgedruckten Menükarte zur Mensa-App – Azubis digitalisieren den Bestellvorgang des Mittagessens in der Kantine.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Ferd. Hauber GmbH:  Das Azubi-Duo digitalisierte das Besuchermanagement in ihrem Textilunternehmen. Handschriftliches Ausfüllen des Besucherausweises war gestern! Der Besucherausweis wird jetzt sofort per Klick generiert und gedruckt.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Hermann Bilz GmbH & Co. KG: Die Projektidee der Digiscouts eines Präzisionswerkzeugherstellers stand schnell fest: Sie animierten 3D-Modelle von Werkzeugen, um damit Kunden eine Montage- oder Bedienungsanleitung zum Werkzeug mitzugeben.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Jebens GmbH: Die Digiscouts® digitalisierten das Verbandsbuch, um dessen Inhalte zu Analyse- und Präventionszwecken standardisiert und strukturiert aufbereiten zu können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Kleemann GmbH: Das Azubi-Team aus der Maschinenbaubranche digitalisierte Unterweisungen und Montageprozesse in Form von Videos, die über einen QR-Code an den entsprechenden Stellen in der Lehrwerkstatt abgerufen werden können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
LearnBiz.com GmbH: Dank der Projektidee der drei Auszubildenden eines Sprachreisevermittlers sind Zettelwirtschaft und Tippfehler bei der Anmeldung für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ passé.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
LGI Logistics Group International GmbH: Poolfahrzeuge zu buchen war bei einem Logistikunternehmen eine aufwendige Angelegenheit. Die Azubis haben den Prozess vereinfacht, indem sie eine App eingeführt haben, mit der die Mitarbeitenden Poolfahrzeuge online reservieren können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
MundingDrifthaus Steuerberatungsgesellschaft mbH: Steuerbescheide überprüfen, manuell ins System einpflegen, einscannen und ablegen: diesen aufwendigen Prozess haben die Digiscouts einer Steuerberatungsgesellschaft vereinfacht und digitalisiert. Ein Gewinn für Azubis, Kunden und Kanzlei.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Stadtwerke Esslingen am Neckar SWE GmbH & Co. KG: Mithilfe einer Software digitalisierte das Digiscouts®-Team ihre Vertragsverwaltung. Somit wird ein jederzeit abrufbarer Überblick über die laufenden Verträge gewährleistet.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Tesat-Spacecom GmbH & Co. KG: Trotz vieler Schwierigkeiten und Hindernisse konnten die fünf Digiscouts® ein Projekt in ihrem Unternehmen umsetzen. Künftig können sich die Mitarbeitenden schnell an den Gemeinschaftsrechnern per Gesichtserkennung einloggen.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Ferner haben am DigiScout Projekt teilgenommen: Hägele GmbH, Hermann Paule GmbH & Co. KG, Keller Lufttechnik GmbH + Co. KG, Mackevision Medien Desgin GmbH, Metzger GmbH + Co. KG, REHM GmbH u. Co. KG Schweißtechnik und TiLa Erich Lachenmaier GmbH & Co. KG
Mehr Informationen zum Projektverlauf und anderen Praxisbeispiele gibt es auf der Seite des RKW Kompetenzzentrums
Energie

Erdgas als Druckmittel – Wege aus der Krise

Die Risiken eines Gasembargos für die deutsche Wirtschaft sind hoch.
Sie reichen von Produktionseinschränkungen bis hin zu einem Produktionsstopp. Betriebliche Effizienzreserven sind in der Industrie weitgehend ausgeschöpft, Umstellungen auf andere Energieträger sind in der Regel produktionsbedingt nicht möglich und wenn doch, dann scheitert das oft an Genehmigungsverfahren. Auf den nachfolgenden Seiten des Deutschen Industrie- und Handelskammertag´s (DIHK) werden Wege aus der Krise aufgezeigt.
Pressemitteilung vom 05.07.2022

Das Industrie 4.0 Summit Filstal 2022 – Strukturwandel und Digitalisierung

Nach der im vergangenen Jahr erfolgreichen Premiere des ersten Industrie 4.0 Summit Filstal in Kooperation mit dem Göppinger Unternehmen TeamViewer treffen sich auch dieses Jahr wieder kleine und mittlere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen.
Dabei soll Wissen transferiert und Kooperationen gestärkt werden. Die zweite Ausgabe des Summits findet am Freitag, dem 15. Juli 2022 von 08.30 bis 13.30 Uhr sowohl in der IHK-Bezirkskammer Göppingen als auch beim benachbarten Softwarehersteller TeamViewer in Göppingen statt. Namhafte Unternehmen aus dem Kreis und der Region geben in Kurzvorträgen Einblicke in ihre spezifischen Industrie 4.0 Anwendungen. Anschließend finden zu jedem dieser Themen agile Open-Space-Workshops statt, in denen die Teilnehmer ihre Fragen aktiv einbringen können und Lösungen erarbeiten. Anschließend werden die Ergebnisse aus den jeweiligen Workshops vorgestellt, damit alle vom Wissen der anderen profitieren. Der Austausch endet mittags mit einem gemeinsamen „Chill and Grill“ bei TeamViewer.
Die Veranstaltung ist kostenpflichtig, eine Anmeldung ist bei der IHK-Bezirkskammer unter Telefon 07161-6715-8430 oder auf der IHK-Veranstaltungsseite möglich.
Info: Namhafte Unternehmen und hochkarätige Referenten teilen ihr Wissen beim Industrie 4.0 Summit Filstal. Die Digitalisierung stellt die Unternehmen im Göppinger Filstal vor große Herausforderungen. Dabei eröffnet Industrie 4.0 beträchtliche Chancen, Maschinen und Menschen zu vernetzen. Das Ziel sind smarte Produktionsabläufe und neue innovative Geschäftsmodelle. Diese schaffen Mehrwerte und sichern die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt.
Referenten beim Industrie 4.0 Summit Filstal 2022 sind u.a.
•    Jan Junker von der TeamViewer Germany GmbH in Göppingen,
•    Harald Klaiber von INDEX-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky aus Esslingen,
•    Peter Strohm von der  EMAG Maschinenfabrik GmbH in Salach,
•    Christian Abt von HEITEC PTS in Kuchen sowie
•    Matthias Weigele von der EWS Weigele GmbH & Co. KG in Uhingen.
Integration in den Arbeitsmarkt

Flüchtlinge beschäftigen und ausbilden

Innovation und Umwelt

Erfahrungsaustausch-Kreis „CO2-neutrale Produktion" (Erfa-Kreis CO2 NP)

Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind zu zentralen Faktoren für jedes Industrieunternehmen geworden.
Der IHK-Erfahrungsaustauschkreis „CO2-neutrale Produktion“ (Erfa-Kreis CO2NP) ist ein praxisorientiertes Austauschformat für Unternehmen, die sich für das Thema Klimaneutralität interessieren oder sich bereits auf den Weg gemacht haben. In Vorträgen und Diskussionen werden Lösungsansätze und Hilfestellungen rund um die Emissionsminderungen erarbeitet.
Die Sitzungen finden drei Mal im Jahr statt. Eingeladen sind produzierende Unternehmen aller Größen und Branchen sowie wissenschaftliche Einrichtungen und Institutionen mit fundiertem fachlichen Bezug. 
Save the Date
Die nächste Sitzung mit dem Thema „Das optimale Druckluftsystem“ findet am 28. Juni 2023 statt. Ihre Anmeldung senden Sie bitte an den angegebenen Kontakt.

Halbtagesveranstaltung

Stuttgarter Nachfolgetag

Mit dem Stuttgarter Nachfolgetag möchte die IHK Region Stuttgart für das Thema Unternehmensnachfolge sensibilisieren und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Über die jährlich stattfindende Halbtagesveranstaltung sollen die Interessierten für die unterschiedlichsten Themen der Unternehmensnachfolge sensibilisiert werden. Gleichzeitig bietet die Veranstaltung eine ideal Möglichkeit zum Vernetzen.
Das Angebot richtet sich sowohl an Übergabeinteressierte, die ihre Nachfolge regeln möchten, als auch an potenzielle Nachfolgeinteressierte auf der Suche nach einem geeigneten Unternehmen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Folgende Angebote sind geplant:
  • Theorie – parallele Fachforen rund um das Thema Unternehmensnachfolge
  • Praxis – Podiumsteilnehmende berichten von ihren Nachfolge-Erfahrungen
  • Übergabe- & Übernahme-Pitches – Nachfolgeinteressierte und Übergabeprojekte werden vorgestellt
  • Unterstützungsangebote – externe Partner stehen Ihnen auf der Infolandschaft zur Verfügung
  • Netzwerk & Austausch – profitieren Sie vom Austausch zwischen Gleichgesinnte
Das Programm befinden sich aktuell noch in Abstimmung. Eine Anmeldung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Mit unserem IHK-Newsletter bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand und werden über unser Veranstaltungsangebot informiert.
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
KfW-Sonder­programm UBR 2022

KfW-Kredite können beantragt werden

Das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 für nachweislich vom Ukraine-Krieg bzw. den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffene Unternehmen steht nun zur Verfügung.
Mit den Förder­mitteln können Unternehmen einen Groß­teil ihrer Aufwände finanzieren und so kurzfristig ihre Liquidität sichern.
Details und Antragstellung sind direkt auf der KfW-Sonderprogramm-UBR Webseite zu finden.
Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Auch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt vom Krieg betroffene Unternehmen im Land

Um den Unternehmen in der weiterhin äußerst schwierigen Situation bestmöglich unter die Arme greifen zu können, haben Bund und Land die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbank erweitert. So wurde der Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle müssen vor Ausbruch des Krieges wirtschaftlich tragfähig gewesen und durch die Ukraine-Krise unmittelbar betroffen sein.
Das Sonderprogramm läuft zunächst befristet bis 31.12.2022.
Ukraine-Support

Unterstützung der Ukraine im Energiebereich

Der ukrainische Vize-Energieminister Yaroslav Demchenkov ist an das Bundeswirtschaftsministerium herangetreten und bittet um Unterstützung bei der Lieferung von Energieträgern sowie verschiedener technischer Güter.
Diese sind für die Wartung und den Weiterbetrieb der Energieversorgung in der Ukraine erforderlich und für ukrainische Energieunternehmen bestimmt (Gas- und Stromnetzbetreiber und Stromproduzenten).
Benötigt werden unter anderem Werkzeuge, Baumaterialien, Kabel, Dieselgeneratoren, Funkgeräte, Kompressoren und Transformatoren, um die Energieversorgung dort aufrecht zu erhalten, so dass die Not der Bevölkerung nicht noch größer wird. Aufgrund zahlreicher Kriegsschäden besteht ein hoher Wartungsbedarf an der ukrainischen Energieinfrastruktur.
Wir wissen, dass die Bereitschaft deutscher Unternehmen, die Ukraine in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, grundsätzlich groß ist. Wenn Sie bereit sind, benötigte Energieträger und/oder technische Güter auf Spendenbasis kurzfristig an die ukrainische Grenze zu liefern, dann wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontakte. Dort erfahren Sie auch, was genau benötigt wird.
Ab der ukrainischen Grenze übernimmt die ukrainische Regierung bzw. ukrainische Unternehmen den Transport.
Weitere Fragen rund um den Russland-Ukraine-Krieg können Sie gerne an  ukrainerussland@stuttgart.ihk.de senden.
Dr. Yulia Rybak (Kontakt auf Englisch)
Beraterin des ukrainischen Energieministers,
Co-Leiterin des Sekretariats der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft
dr.yulia.rybak@gmail.com
Per WhatsApp als Sprachanruf über +380 995666107

Anne-Kathrin Winter Co-Leiterin des Sekretariats der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
anne-kathrin.winter@giz.de
+380 9638 971 51
Quelle: DIHK, Stand 05.03.2022
Verkehrswirtschaft

EU-Mobilitätspaket - Änderungen 2022

Das Mobilitätspaket I wurde im Juli 2020 beschlossen. Diverse Änderungen im Bereich Entsendung und Marktzugang sind seit Februar bzw. ab Mai 2022 zu beachten. Diese finden Sie hier im Überblick.

1. Änderungen seit Februar 2022:

  • Neue Entsendebestimmungen: Die Entsendung von Fahrerinnen und Fahrern im Zusammenhang mit der gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern wurden im sogenannten Mobilitätspaket I erstmalig einheitlich für die gesamte EU und die EWR-Staaten geregelt. Weitere Informationen zu den Neuerungen entnehmen Sie unserem Artikel zur Entsendung.
  • Aufzeichnung von Grenzüberfahrten: Alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen jeden Grenzübertritt dokumentieren (vgl. Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Dazu müssen die Fahrer den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern und dann das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingereist sind. Es wurde sogar geregelt, dass dazu die Fahrerkarte entnommen werden darf, was aber technisch nicht zwingend notwendig ist.
  • Kabotage – obligatorische „Abkühlphase“ von 4 Tagen nach ausgereiztem Kabotagepensum: An den Grundregeln wurde nichts geändert. Neu ist, dass infolge eines ausgereizten Kabotagepensums (max. drei Beförderungen in sieben Tagen infolge einer beladenen Einfahrt oder max. eine Beförderung binnen drei Tagen infolge einer unbeladenen Einfahrt) eine „ Abkühlphase” von vier Tagen folgen muss, während der im selben „Aufnahmemitgliedstaat” keine weiteren Kabotagebeförderungen erlaubt sind. Für weitere Informationen nutzen Sie den folgenden Link auf unseren Artikel zur Kabotage.
  • Rückkehrpflicht des Fahrzeugs: Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen.

2. Änderungen ab 21. Mai 2022:

  • Genehmigungspflicht für grenzüberschreitende Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen ab 2.501 kg zulässige Höchstmasse (zHm): Im Bereich des Marktzugangs bringt das Mobilitätspaket ab 21. Mai Neuerungen. Unternehmern, die im gewerblichen Güterkraftverkehr grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen von mehr als 2,5 t zHm durchführen, unterliegen dann der Genehmigungspflicht und benötigen eine EU-Lizenz. Dafür muss der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Hinsichtlich der erforderlichen fachlichen Eignung, welche grundsätzlich durch eine Fachkundebescheinigung der IHK nachzuweisen ist, haben sich Bund und Länder nun darauf verständigt, von der Möglichkeit des Artikels 9 Absatz 2 Gebrauch zu machen. Demnach können Personen, die ein Güterkraftverkehrsunternehmen leiten, das nur Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von höchstens 3,5 t nutzt, von der Prüfung auf Antrag befreit werden – sofern sie nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im Rahmen der Antragstellung vom Antragsteller durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Folgende Nachweise kommen in Betracht, die Aufzählung ist nicht abschließend:
    -    Gewerbeauskunft
    -    Bestätigung über die Mitgliedschaft bei der IHK, für Mitglieder der IHK Region Stuttgart in unserem Artikel Anforderungen IHK-Mitgliedsbescheingungen
    -    Zulassungsbescheinigungen von Fahrzeugen
    -    Steuerbescheinigungen
    -    Sozialversicherungsnachweise für Mitarbeiter als Fahrer
    -    Arbeitsverträge von Fahrern
    Diesbezügliche Anträge auf Erteilung einer EU-Lizenz können ab dem 21. Februar 2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden.
    Für rein nationale Beförderungen ist eine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung weiterhin erst bei Nutzung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination) mit mehr als 3,5 t zHm erforderlich. Weitere Informationen zum Thema können Sie auch der Internetseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr entnehmen.
    Allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen für die EU-Lizenz finden Sie in unserem Artikel zur Genehmigungspflicht.
Stand: März 2022
Fördermittel aktuell

Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Die Landesregierung hat die Eckpunkte für das größte branchenoffene Investitions- und Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs beschlossen. Für Invest BW sollen insgesamt 300 Millionen Euro zur einzelbetrieblichen Investitions- und Innovationsförderung bereitgestellt werden.
AKTUELL: Seit 20.01.2022 können wieder Anträge gestellt werden, allerdings nur im Bereich Innovationsförderung mit dem Themenschwerpunkt  „Innovationen für den Klimaschutz“. Es werden Vorhaben und Projekte, die den Schutz des Klimas im Land voranbringen gefördert. Aktuelle Informationen und die Möglichkeit Projektpartner zu finden gibt es in der LinkedIn Gruppe.
Abgabefrist für diesen Aufruf ist der 31.3.2022 – 15:00 Uhr

Invest BW Innovationsförderung

Gefördert werden in diesem Forderaufruf Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen mit dem Thema „Innovationen für den Klimaschutz“ abzielen. Förderfähig sind sowohl einzelbetriebliche Vorhaben, als auch Verbundprojekte mit anderen Unternehmen oder Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl. Die Förderung pro Vorhaben beträgt bis zu max. 3 Mio. Euro in Verbundvorhaben.
Das Vorhaben muss in überwiegenden Teilen selbst und in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Das Vorhaben sollte nicht länger als 24 Monate, in Ausnahemfällen 36 Monate, dauern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden eigene Personalkosten, aber auch Aufträge an Dritte können gefördert werden, wenn die Ausgaben 40 Prozent der Gesamtausgaben nicht überschreiten. Zusätzlich gibt es einen pauschalen Gemeinkostenzuschlag von bis zu 100 Prozent der geförderten Personaleinzelausgaben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens bei experimentellen Entwicklungen für kleine Unternehmen. Für mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz liegt die Förderquote bei 35 Prozent. Unternehmen bis 3000 Mitarbeitern ist eine Förderung von bis zu 25 Prozent möglich, Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern bekommen eine Förderung von 15 Prozent.
Bei Verbundvorhaben kann für Unternehmen ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent auf die Fördersätze gewährt werden. Sies gilt unter der Voraussetzung, dass kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bestreitet bzw. ein oder mehrere am Verbundvorhaben beteiligte Forschungseinrichtungen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen und das Recht haben, ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.
Bei Forschungseinrichtungen können im Verbundvorhaben Fördersätze von bis zu 100 Prozent gewährt werden.
Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen bzw. 20 Prozent der kalkulierten Personalausgaben für Universitäten und Hochschulinstitute gewährt. Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte.
Die beantragte Zuwendung muss mindestens 20.000 Euro betragen.

Antragsfrist

Für diesen ersten missionsorientierten Förderaufruf im Jahr 2022, gibt es die Antragsmöglichkeit bis 31.3.2022 – 15:00 Uhr.
Für den jetzigen missionsorientierten Förderaufruf stehen rund 30 Mio. € zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Laufe des Jahres 2022 weitere Förderaufrufe veröffentlicht.
Alles Weitere zur Antragstellung finden Sie auf der Unterseite bei: https://invest-bw.de/innovation




Entsenderecht

Entsendung von LKW- und Omnibusfahrern

Die Entsenderegeln für Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Güter oder Personen grenzüberschreitend bzw. im Ausland befördern, sind im sogenannten Mobilitätspaket I erstmalig (einheitlich) für die gesamte EU geregelt worden.

Grundlagen

Seit dem 2. Februar 2022 gelten für die Entsendung von Fahrpersonal die Regelungen der Richtlinie (EU) 2020/1057, die die Basisrichtlinien der EU zum Entsenderecht ( RL 96/71/EG und RL 2014/67/EU) als „lex specialis“ auf die besonderen Gegebenheiten bei der gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern hin erweitert und konkretisiert. Die entsenderechtlichen Vorgaben sind sehr umfassend, wobei die wesentlichen Pflichten darin bestehen, entsendeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die im „Aufnahmemitgliedstaat” vorgeschriebenen Mindeststandards hinsichtlich der Entlohnung und der Beschäftigungsbedingungen zu gewähren. Die Mitgliedstaaten müssen die Regelungen national umsetzen, was Stand Juni 2022 in rund der Hälfte der Mitgliedstaaten noch nicht stattgefunden hat (auch die deutschen Rechtsgrundlagen sind noch nicht auf dem aktuellen Stand).
Die seit Februar 2022 geltenden Regelungen geben klar vor, welche Angaben das Unternehmen im Zuge der Erstellung einer Entsendemeldung machen muss, welche Dokumente vom Fahrer mitgeführt werden müssen und in welchem Umfang bzw. nach welchem Prozedere die Mitgliedstaaten im Rahmen von Straßen- und (nachgelagerten) Betriebskontrollen Unterlagen einfordern dürfen.
Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) der EU-Kommission hat auf ihrer Webseite mehrere Dokumente veröffentlicht, die unklare Aspekte der neuen Vorschriften aufklären und somit zu einer einheitlichen Anwendung beitragen sollen.
Stand Juni 2022 bestehen folgende Dokumente:
Ein  Fragen-Antworten-Katalog (auf Englisch), der die wesentlichen rechtlichen Auslegungsfragen umfasst.
Ein Fragen-Antworten-Katalog (auf Deutsch, auch verfügbar in den anderen EU-Amtssprachen), der Beförderungsszenarien im Güterverkehr enthält und anhand von Beispielen beschreibt, ob und wenn ja in welchen Zeiträumen die Entsendevorschriften erfüllt sein müssen.
Ein Übersichtsdokument (auf Deutsch, auch verfügbar in den anderen EU-Amtssprachen), das die wesentlichen Regelungen kurz zusammenfasst. 

Neues Portal für Entsendemeldungen

Für die Entsendemeldung besteht nun ein einheitliches Portal ( postingdeclaration.eu/landing)– die jeweiligen nationalen Meldeverfahren und -portale sind ab dem genannten Stichtag nicht mehr erlaubt. Entsendemeldungen für Entsendungen seit dem 2. Februar müssen nun über dieses Portal erstellt werden. Eine Anleitung, wie Sie sich dort registrieren können, finden Sie unter Weitere Informationen zum Download. Das Portal und der Austausch von Dokumenten zwischen den Unternehmen und den Behörden (oder vice versa) basiert auf dem IMI-System (Internal Market Information-System).
Die Entsendemeldungen können für jeden einzelnen Fahrer mit einer Gültigkeit von bis zu sechs Monaten erstellt werden. Allerdings muss für jeden Mitgliedstaat, in den der einzelne Fahrer entsendet wird, eine gesonderte Entsendemeldung angefertigt werden. Dazu kann eine bestehende Meldung jedoch im Zuge einer Kopierfunktion als Basis dienen.
Die Entsendemeldung enthält folgende Angaben:
  • die Identität des Unternehmens‚ zumindest in Form der Nummer der Gemeinschaftslizenz, sofern diese verfügbar ist
  • die Kontaktangaben eines Verkehrsleiters oder einer anderen Person im Niederlassungsmitgliedstaat, der/die als Ansprechpartner für die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaates, in dem die Dienstleistungen erbracht werden, zur Verfügung steht und Dokumente oder Mitteilungen versendet und in Empfang nimmt
  • die Identität‚ die Wohnanschrift und die Führerscheinnummer des Kraftfahrers
  • den Beginn des Arbeitsvertrags des Kraftfahrers und das auf diesen Vertrag anwendbare Recht
  • das geplante Datum des Beginns und des Endes der Entsendung
  • die amtlichen Kennzeichen der Kraftfahrzeuge
  • ob es sich bei den Verkehrsdienstleistungen um Güterbeförderung, Personenbeförderung, grenzüberschreitende Beförderung oder Kabotage handelt

Mitführpflichten

Der Fahrer muss seit 2. Februar in Kontrollen folgende Dokumente in Papier- oder elektronischer Form vorlegen können:
  • eine Kopie der über das von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Portal übermittelten Entsendemeldung
  • Nachweise darüber, dass die Beförderungen im Aufnahmemitgliedstaat erfolgen, z. B. einen (elektronischen) Frachtbrief (nationales Muster oder (e)CMR) oder die in Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 genannten Belege (bei Kabotagebeförderungen)
  • die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers, insbesondere die Ländersymbole der Mitgliedstaaten, in denen sich der Kraftfahrer bei grenzüberschreitenden Beförderungen und Kabotagebeförderungen aufgehalten hat, gemäß den Vorschriften über die Aufzeichnung und Aufbewahrung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014, oder anderweitige Aufzeichnungen über die Tätigkeiten des Kraftfahrers am aktuellen Tag und der vorausgehenden 28 Kalendertage.
  • (Beachten Sie die Ausführungen ganz am Ende zur A1-Bescheinigung)
Sollten bei Kontrollen Unklarheiten auftreten, kann die Kontrollbehörde über das Entsendeportal der EU-Kommission beim einzelnen Unternehmen Kopien folgender Unterlagen anfordern:
  • Frachtbezogene Dokumente (insb. Frachtbriefe)
  • Fahrtenschreiberdaten
  • Unterlagen über die Entlohnung des Kraftfahrers im Entsendezeitraum
  • den Arbeitsvertrag oder gleichwertige Unterlagen
  • Zeiterfassungsbögen, die sich auf die Arbeit des Kraftfahrers beziehen
  • Zahlungsbelege
Das Unternehmen hat infolge der Anfrage durch die zuständige (ausländische) Behörde acht Wochen Zeit, die Daten zuzuliefern. Kommt das Unternehmen seinen Auskunftspflichten nicht nach, kann die zuständige nationale Behörde eingeschaltet werden, die binnen 25 Tagen einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhaltes leisten muss.
Informationen über die in den anderen Mitgliedstaaten geltenden Entlohnungs- und Beschäftigungsbedingungen können über die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Übersichtsseite zu den Entsendevorschriften in Erfahrung gebracht werden.
Beachten Sie auch die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Leitfäden rund um das allgemeine Entsenderecht. Den Leitfaden gibt es in einer Langfassung und in einer Kurzfassung.
Bitte beachten Sie auch, dass unabhängig vom Entsendestatus, es bei jeder beruflichen Tätigkeit im EU-Ausland zu empfehlen ist, eine A1-Bescheinigung zum Nachweis der Sozialversicherung mitzuführen. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Geschäftsführer. Eine Mitführungspflicht haben zwar nur einige Staaten in ihrer nationalen Gesetzgebung verankert, z. B. Frankreich und Luxemburg. Die Bußgelder, die beim Fehlen der A1-Bescheinigung ausgesprochen werden können, stoßen jedoch teilweise in den vierstelligen Bereich vor. Die A1-Bescheiniung erhalten Sie regelmäßig über die jeweilige Krankenkasse.

Wo sind die Grenzen der neuen Regeln?

Da es EU-Rat und EU-Parlament (als EU-Gesetzgeber) unterlassen haben, einen konkreten Anwendungsbereich für die neuen Entsenderegeln zu etablieren, gelten diese zumindest aus Sicht der EU-Kommission nur für Fahrerinnen und Fahrer, die genehmigungspflichtige Beförderungen durchführen und auch nur dann, wenn ein Fahrzeug genutzt wird, das zwingend mit einem (digitalen) Fahrtenschreiber ausgerüstet sein muss. Diese Sichtweise ist rechtlich und sachlich kaum haltbar, wurde in den oben genannten Fragen-Antworten-Katalogen jedoch so geäußert. Bis zu einer klärenden (EU-) Rechtsprechung ist nun leider davon auszugehen, dass insbesondere die nationalen Kontrollorgane der Sichtweise der EU-Kommission folgen werden.
Das bedeutet, dass z.B. für Fahrerinnen und Fahrer im Güter- Werkverkehr oder für Fahrer von Fahrzeugen zur gewerblichen Güterbeförderung, die zwar genehmigungspflichtig sind, die aber lediglich eine zulässige Höchstmasse von nicht mehr als 3,5 t aufweisen, bei entsendepflichtigen Einsätzen im Ausland weiterhin über die “alten” nationalen Systeme eine Meldung erfolgen muss oder sollte.
Dabei ist je nach Zielland zu klären, ob dort für den konkreten Einsatz eine Entsendung überhaupt vorliegt und wenn ja, was in welchem Umfang über welches Portal gemeldet werden muss. Sie finden auf unserer Webseite zahlreiche Informationen zu den nationalen Entsendeportalen der EU-Staaten (und einiger Drittstaaten). Folgende Übersichtsseite enthält die Links auf die jeweiligen Unterseiten.
Stand: Juni 2022
IHK-Broschüre

Herausforderung Unternehmensnachfolge

Die rechtzeitige und systematische Vorbereitung der Unternehmensnachfolge ist eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaften Erhalt eines Betriebs. Fehler bei der Übergabe können zu Unternehmenskrisen bis hin zur Betriebsaufgabe führen.
Die von den Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg herausgegebene Broschüre „Herausforderung Unternehmensnachfolge – Informationen für Unternehmensübergeber und Nachfolger“ dient einer ersten Orientierung und informiert über die wesentlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge.
Die Broschüre richtet sich sowohl an Firmeninhaber, die ihren Betrieb abgeben wollen, als auch an potentielle Nachfolger. Sie informiert über die Grundlagen einer erfolgreichen Übergabe: ihre frühzeitige Vorbereitung, verschiedene Übergabemodelle (innerhalb oder außerhalb der Familie), Kriterien zur Unternehmensbewertung, rechtliche und steuerliche Aspekte sowie Finanzierungshilfen bei der Betriebsübernahme. Zusätzlich finden Existenzgründer Checklisten zu wichtigen Planungsfragen wie „Bin ich ein Unternehmer?“ oder „Die Analyse des Unternehmens“.
Die IHK-Broschüre „Herausforderung Unternehmensnachfolge“ können Sie auf der Internetseite des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) herunterladen.
Pandemievorsorge in Unternehmen

Corona: Informationen im Überblick

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung aktualisiert. Die Änderungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft. Die Laufzeit der Verordnung weitet sich damit auf den 7. April 2023 aus.
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg.

Mit der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund werden einzelne Corona-Maßnahmen nicht mehr durch die Verordnungen der Länder, sondern durch das Bundesgesetz geregelt. Wie z. B. die FFP2-Maskenpflicht oder Testpflicht in medizinischen Einrichtungen. 

Aktuelle Regelungen

  • Aktuell sind keine verpflichtenden Corona-Schutzmaßnahmen für Geschäfte, den gastronomischen Bereich sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen vorgesehen.
  • Neu: Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen.
  • Das bundesweite Infektionsschutzgesetz übernimmt die Regelung einzelner Corona-Maßnahmen. Deshalb gilt in Baden-Württemberg weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher. Ebenso bleibt die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen.
  • Die Einhaltung allgemeiner Hygieneschutzmaßnahmen werden generell empfohlen. Wie z. B. die Einhaltung eines Mindestabstandes, eine ausreichende Handhygiene oder das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen.

Aufhebung der Maskenpflicht

Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen wird die Maskenpflicht ab Februar 2023 aufgehoben.

Lockerung der Isolationspflicht

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich seit 16. November 2022 nicht mehr verpflichtend in häusliche Isolation begeben. Eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung ist ausreichend.
Besondere Regelungen zur Absonderung gelten aber für positiv getestete Personen in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen, Massenunterkünften sowie Justizvollzugsanstalten.
Die  CoronaVO Absonderung finden Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg.

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Um lokalen und betrieblichen Infektionsausbrüchen vorzubeugen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin verpflichtet entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes  (ArbSchG) ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen, wenn nötig.
Hierfür empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes. In Form von Antworten auf häufig gestellten Fragen (FAQ) liefert das Ministerium Hilfestellungen und gibt Hinweise zur Umsetzung.
Die empfohlenen allgemeinen Hygienemaßnahmen bieten nicht nur Schutz vor dem Coronavirus, sondern wehren auch erfolgreich Erkältungs- oder Grippe-Viren ab und erhalten so die Personalgesundheit.
Bitte beachten Sie auch unseren IHK-Artikel zu Arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Coronavirus.

Fragen beantwortet Ihnen gerne unser IHK-Service Recht und Steuern unter: stuttgart.ihk.de/rechtsfrage

Hilfsangebote für Unternehmen

Auf unserem Dokument Finanzielle Soforthilfen von Bund und Land finden Sie nicht nur alles zu den bestehenden Förderprogrammen, sondern auch wichtige Informationen zu Schluss- und Endabrechnungen sowie zum Rückmeldeverfahren der Soforthilfe Corona.
Informationen erhalten Sie über Ihre IHK: Tel. 0711 2005-1677
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Angaben keine Haftung übernehmen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand: Januar 2023

Probleme mit Azubis

Ein Ausbildungsabbruch lässt sich verhindern

Die ersten Wochen im Ausbildungsbetrieb lief alles ganz gut. Der junge Mann hatte den Eindruck bestätigt, den er im Vorstellungsgespräch gemacht hatte: kein Überflieger, aber willig und durchaus mit Interesse am Beruf. Doch kaum dass die Probezeit vorbei ist, lässt das Engagement deutlich nach. Mehrmals die Woche „verpasst“ er den Bus oder kommt gar nicht erst, und den Kollegen, dem er die Bohrmaschine holen sollte, raunzt er an „geh doch selber“. Für seine Chefin und den Ausbilder ist das nicht nur eine Enttäuschung, sondern auch eine ziemliche Belastung. Was tun?
Reden, reden, reden. Dazu sollte man mit dem jungen Mann einen festen Termin für ein Gespräch ausmachen. Dabei muss man sich gut vorbereiten und konkret benennen können, welches Verhalten wann negativ aufgefallen ist. Wenn er dann auf alle Fragen nach den Ursachen für seine Verhaltensänderung „weiß nicht“ und ­„alles gut“ antwortet, sollte man einige Tage später einen weiteren Termin anberaumen und dem Azubi „Hausaufgaben“ dafür aufgeben. So muss er sich ernsthaft mit der Situation auseinandersetzen. Läuft es dann immer noch nicht, sollte man das keinesfalls auf sich beruhen lassen. Stattdessen muss man es weiter versuchen, das nächste mal vielleicht zusammen mit einen Kollegen, zu dem der Azubi ein vertrauensvolles Verhältnis zu haben scheint.  

Nehmen Sie Kontakt zur Schule auf

Parallel dazu sollte der Ausbildungs­leiter oder die Chefin Kontakt zur Schule aufnehmen. Läuft es dort prima, ist das ein deutliches Indiz, dass es im Betrieb hakt. Hat die Chefin vielleicht bei der Einstellung Versprechungen gemacht, die sie noch nicht einlösen konnte? Oder fühlt sich der junge Mann zu wenig beachtet? Läuft es in der Schule hingegen auch nicht, ist das ein Indiz dafür, dass der Beruf doch nicht den Erwartungen entspricht.  Aber natürlich könnten auch private Probleme dahinterstecken. Ein Gespräch mit den Eltern kann da sinnvoll sein. Volljährige Azubis müssen dafür allerdings ihre Zustimmung geben.
Ist die Situation schon verfahren, ist es oft hilfreich, jemand Drittes einzuschalten. Die IHK bietet gern die Hilfe ihrer erfahrenen Ausbildungsberater an. Zusätzlich gibt es das jetzt verlängerte Programm „Erfolgreich ausgebildet - Ausbildungsqualität sichern“. Gemeinsam mit den Verantwortlichen im Betrieb und den Auszubildenden werden in diesem Rahmen Lösungen ­gesucht, aber auch Ausbilder und Azubis gecoacht. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei und hilft auch bei Konflikten, persönlichen Krisen, schlechten ­Leistungen in der Berufsschule, Motivations- oder Suchtproblemen und Unzufriedenheit am Ausbildungsplatz.

Wenn die IHK kommt, hat das einen doppelten Effekt

Wenn die IHK ins Haus kommt, hat das einen doppelten Effekt, denn einerseits merkt der junge Mann, dass es tatsächlich ernst ist, andererseits erzählt es sich leichter, wenn man einem Außenstehenden gegenübersitzt. Bringt das Gespräch keine Lösung, kann die Arbeitsagentur mit ihrem neuen Programm „AsA flex“ eingeschaltet werden. Damit werden Ausbildungsbetriebe maßgeschneidert und kostenlos unterstützt, wenn die Gefahr droht, dass ein Jugendlicher seine Ausbildung nicht erfolgreich zu Ende bringt.   
Hilft alles nicht, kann man über eine Abmahnung als pädagogisches Mittel ­nachdenken. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn man es gut moderiert. Konkret bedeutet das, dass man genau erklärt, warum man das macht und welche Konsequenzen es hat. Einfach einen Brief nach Hause zu schicken, bringt oft wenig. Viele lesen nach dem Betreff gar nicht weiter.

Wer abwartet, hat verloren

Das Schlimmste, was man tun kann, ist gar nichts zu unternehmen. Wer denkt, „jetzt warten wir mal ab“, hat meist schon verloren. Es kommt nämlich darauf an, so früh­zeitig wie möglich gegenzusteuern. Am besten bereits bevor die Leistung nachlässt. Dazu gehört, dass man von Anfang an Interesse an dem Azubi zeigt, regelmäßig fragt, wie es läuft und sich auch auch mal nach dem Wochenendprogramm erkundigt. Selbst wenn die Antworten alterstypisch oft recht einsilbig sind – die jungen Menschen merken doch, wenn sie ernst und wichtig genommen werden.
Und nicht vergessen: ­loben, wann immer es gut läuft. Mit der schwäbischen Maxime „nicht geschimpft ist genug gelobt“, kommt man nämlich bei der Generation Z nicht weit.

IHK-Tipp: Programm für erfolgreiche Ausbildung

Das Programm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ hat sich bewährt. Deswegen hat das Wirtschaftsministerium es nicht nur bis Ende 2022 verlängert, sondern auch verstärkt: In Zukunft werden drei Ausbildungsbegleiter der IHK Region Stuttgart unterstützen, wenn Ausbildungsverhältnisse vom Abbruch bedroht sind.
Zusätzlich werden Veranstaltungen für Ausbilder angeboten. So wird an Berufsschulen über Stolpersteine in der Ausbildung informiert und dabei eng mit Beratungsstellen wie VerA – Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, Schulsozialarbeit, AsA flex (Nachfolger von  „Ausbildungsbegleitende Hilfen“) zusammengearbeitet.
Seit dem Programmstart im Januar 2019 hat unsere IHK  222 Auszubildende begleitet und so 193 Ausbildungsverhältnisse stabilisiert. Das entspricht einer Erfolgsquote von 86 Prozent. Aktuell werden 85 Auszubildende begleitet.
Florin Schmidt, IHK Region Stuttgart
Effizienzpotenziale gehoben

KEFF-Gipfelstürmer 2022/2023

Erfolg für Betriebe aus der Region: Insgesamt vier Unternehmen aus Baden-Württemberg  sind mit dem Gipfelstürmer-Award des Netzwerks regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF) ausgezeichnet worden, darunter auch zwei aus der Region Stuttgart. Der Preis wird vom Land an Unternehmer verliehen, die betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen vorbildlich umgesetzt haben. 
Optimierung auf allen Ebenen: Beeindruckt zeigte sich Staatssekretär im Umweltministerium Andre Baumann von der Tatkraft und dem Ideenreichtum der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Belegschaft. Wie beim diesjährigen Gewinner, der Autohaus Weeber Gruppe in Weil der Stadt (Kreis Böblingen), die nun ein Preisgeld von 10.000  Euro erhält. Das Unternehmen konnte mit einem Energieteam und einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie an elf Standorten überzeugen. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören die energetische Optimierung der Gebäudehülle, die Optimierung der Druckluftversorgung, Digitalisierungsmaßnahmen, Heizungsoptimierung, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Neubau ohne fossile Energienutzung und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Den dritten Platz teilen sich das Geislinger Unternehmen Betten Scheel, Inhaber Daniel Renz e.K., und die Frank Bürsten GmbH aus Schönau im Schwarzwald mit je 3.000 Euro. Den zweiten Platz mit 5.000 Euro Preisgeld belegt die IMOS Gubela GmbH, Renchen (Ortenaukreis).
Die feierliche Preisverleihung im Neuen Schloss war gleichzeitig Abschluss des Projekts KEFF und Überleitung zum Folgeprojekt Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+)
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Energieeffizienz gewinnt

KEFF-Gipfelstürmer 2021

Bereits zum vierten Mal zeichnet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg unter Beteiligung der Umweltministerin Thekla Walker MdL  besonders innovative und vorbildliche Unternehmen im Land aus, die am sogenannten KEFF-Check teilgenommen und betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt haben.

Die Gewinner

Unter den zehn Finalisten haben folgende Unternehmen das Rennen gemacht:
  • Platz 1: Bäckerei Paul, Lörrach (Landkreis Lörrach), 10.000 Euro Preisgeld
  • Platz 2: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen (Landkreis Esslingen), 5.000 Euro Preisgeld
  • Platz 3: Hofmaier Fenstertechnik, Backnang (Rems-Murr-Kreis), 3.000 Euro Preisgeld
  • Publikumspreis: Hotel-Restaurand Rebstock, Durbach (Ortenaukreis)
Wir gratulieren allen Gewinnern und Finalisten!
Diese wurden am 18. Oktober 2021 bekanntgegeben. Alle Unternehmen zeigen vorbildhaft, dass sich Energieeffizienzmaßnahmen lohnen und jeder seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann.
Insbesondere beglückwünschen wir die Gewinner und Finalisten der KEFF-Region Stuttgart. Wir freuen uns mit Ihnen!

2. Platz: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen
Das im Jahr 1935 gegründete Unternehmen Mader bietet mit seinen insgesamt 83 Mitarbeitenden individuelle, energieeffiziente und herstellerunabhängige Lösungen für den kompletten Druckluftprozess an. Der KEFF-Check im Jahr 2016 und eine anschließende Energieberatung lieferten den Anstoß für zahlreiche und umfangreiche Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen, die im Rahmen einer Kernsanierung und eines zusätzlichen Anbaus bis ins Jahr 2019 umgesetzt wurden. Zu den Maßnahmen gehörten die Dämmung der Außenwände und der Dächer sowie die Verkleinerung der großen Fensterfront, um so den Wärmeeintrag im Sommer und den Wärmeverlust im Winter zu verringern. Zudem tauschte das Unternehmen Fenster aus und rüstete die Beleuchtung auf LED und eine intelligente Lichtsensorik um. Die neue fassadenintegrierte Photovoltaikanlage deckt inzwischen gut ein Drittel des Strombedarfs des Unternehmens ab. In der Logistikhalle ersetzt eine Pelletheizung die bisherige Ölheizung; eine Wärmepumpe und eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung ergänzen die Maßnahmen für eine effiziente und CO 2-arme Wärmeversorgung. Mit diesem umfassenden Rundumkonzept ist es der Firma Mader gelungen, etwa 37 Prozent ihres gesamten Energieverbrauchs einzusparen.

3. Platz Hofmaier Fenstertechnik, Backnang
Das Familienunternehmen Hofmaier Fenstertechnik setzt sich mit seinen 12 Mitarbeitenden sowohl im Betrieb als auch in der Kundenberatung für Nachhaltigkeit ein. Nach einem KEFF-Check im Jahr 2016 hat das im Jahr 1960 gegründete Unternehmen bis heute Schritt für Schritt zahlreiche Effizienzmaßnahmen umgesetzt. So nutzt das Unternehmen für die Beheizung das in der Produktion anfallende Restholz und kann so jährlich rund 15.000 Liter Heizöl einsparen. Zudem installierten die Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage, um den Strombedarf in der Produktion zu decken, die im vergangenen Jahr sogar erweitert werden konnte. Ein Stromspeicher und eine Stromcloud ergänzen die Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Durch die Installation von Durchlauferhitzern für die Warmwasserversorgung kann die Heizung im Sommer abgestellt werden. Außerdem wurde die Beleuchtung auf LED umgestellt und elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge angeschafft. Für einen effizienten Betrieb erhielt die Druckluftanlage neue Regler und Leckagen wurden abgedichtet. Mit diesen umfangreichen Maßnahmen ist es Hofmaier Fenstertechnik gelungen, den Strom- und Wärmebedarf komplett auf erneuerbare Energien umzustellen.

Unter den Finalisten war außerdem die Firma DKF Kloz aus Fellbach.
Das Familienunternehmen mit Sitz in Fellbach ist Spezialist für Drahtbearbeitung, Kunststoff Vakuum-Tiefziehen, CNC Bearbeitung, Wirbelsintern und Elektrostatische Pulverbeschichtung. Den innovativen Wandel und die Nachhaltigkeit im Unternehmen aktiv mit zu gestalten, gehören zum Leitbild des Mittelständlers.
Unter anderem wurden die Drucklufterzeuger ausgetauscht und so der Energieverbrauch und auch die Auslastung verbessert. Bis zu 98 Prozent der entstehenden Wärme werden nun zurückgewonnen und zur Erwärmung von Heiz- und Brauchwasser genutzt. Der Energieverbrauch der Schweissrauchabsaugung konnte durch den Einsatz einer hochwertigen Filtertechnik gesenkt und die bedarfsgerechte Absaugung mit Frequenzumformern gesenkt werden. In allen nicht ständig benutzten Bereichen wurden Sensoren verbaut, um die Beleuchtung automatisch abzuschalten. Im gesamten Betrieb wurde Shopfloormanagement eingeführt, um Schrott, Abfall und Verpackungsmaterial zu reduzieren.
Ein weiteres Unternehmen, das es unter die zehn Finalisten geschafft hat, ist die Firma Schurig GmbH aus Bönnigheim. Das Unternehmen aus Backnang fertigt hochwertige Möbel- und Innenausbauprojekte für Privathaushalte und Gewerbe.  Dazu gehören Showrooms, Büros sowie Messen  und Events.
Das Gebäude wurde im KfW-Effizienzhausstandard 55 geplant und umgesetzt, entsprechend wurde auch der Wärmeschutz der Gebäudehülle und der Fenster ausgeführt. Die südliche Dachfläche konnte mit einer 177-kWp-Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Damit erzeugt das Unternehmen mehr Strom als es verbraucht. Dieser wird für die Firmenfahrzeuge benutzt. Der restliche Energie geht ins öffentliche Netz. Die Beheizung der Prozesswärme für die Oberflächenbeschichtung erfolgt über eine Holzfeuerungsanlage, wofür die Abfälle der Holverarbeitung verwendet werden. Die Abwärme der Absauganlage wird rückgewonnen und zur Beheizung der Produktion eingesetzt. Auch der Austausch der Beleuchtung in LED spart Energie und Kosten.

Der Wettbewerb

Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine kostenfreie Erstanalyse der Effizienzpotenziale in ihrem Unternehmen – einen sogenannten KEFF-Check – vorgenommen haben. Beim KEFF-Check wird der Ist-Zustand im Unternehmen aufgenommen und mögliche Einsparpotenziale aufgezeigt. Danach umgesetzte Maßnahmen fließen in die Bewerbung und Bewertung mit ein.

Die Jury

Eine unabhängige Fachjury bewertet alle Bewerbungen, die fristgerecht eingegangen sind und die formalen Teilnahmebedingungen erfüllen. Aus allen Bewerbungen werden 10 Finalisten ausgewählt, die bei der Gipfelstürmerverleihung dabei sein dürfen.

Hintergrund

Ein effizienter Einsatz von Energie und Ressourcen ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg unserer Wirtschaft in Baden-Württemberg. Viele Unternehmen im Land haben bereits den ökonomischen Vorteil von Energieeffizienzmaßnahmen erkannt, ganz egal, ob bei der Beheizung, Kühlung, Druckluftversorgung oder Beleuchtung – die Vielfalt der Energieeffizienz-Möglichkeiten ist enorm. Die Finalisten des KEFF Gipfelstürmer-Awards zeigen vorbildlich, wie diese Potenziale erfolgreich in der Praxis genutzt werden können und sind sich Ihrer Verantwortung für den Klimaschutz bewusst.

KEFF –Regionale Kompetenzstelle für Energieeffizienz

KEFF hat sich inzwischen zu einem etablierten Baustein der Energieeffizienzpolitik des Landes entwickelt, der sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen richtet und dabei Energieeffizienz ganzheitlich im Blicke hat.
Möchten auch Sie die Vorteile des KEFF-Checks nutzen? Wir geben Ihnen viele Impulse zur Energie- und Materialeffizienz. So schaffen Sie sich die Voraussetzungen für ein erfolgreiches und nachhaltiges Bestehen am Markt.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF-Check.
Weitere Informationen zum Projekt Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz finden Sie in unserem Artikel Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz und auf www.keff-bw.de.
Stand: Oktober 2021
Zeitsprung

Unternehmensgeschichten: Die mit dem orangenen Blut

Alles begann am 13. April 1922. Mein Vater, Dr. Max Fischer, gründete zusammen mit Wilhelm Hornung die Vereinigten Wachs­warenfabriken AG hier in Ditzingen. Produziert wurden paraffinhaltige Produkte wie Kerzen, Bohnerwachs oder Schuhcreme. Am bekanntesten wurde unser Skiwachs „Holmenkol“. Mein Vater war nämlich ein großer Sportler und hatte festgestellt, dass Wachs Skispringer weiter springen lässt.

Das Skiwachs Holmenkol lässt Skispringer weiter springen

Das Geschäft lief ganz passabel bis zum Krieg. Zwar wurde unser Firmengelände nicht zerstört, mein Vater aber trotz Geburtsjahrgang 1886 noch eingezogen. 1945 musste er mit fast 60 Jahren noch einmal fast ganz von vorn beginnen.  Ich finde das bis heute faszinierend, wie beharrlich er ­alles wieder hochgefahren hat. Das zahlte sich aus, denn immer neue Türen gingen auf. Neue Produkte wie Farben und Lacke wurden ins Programm aufgenommen.
Ein Meilenstein war das weltweit erste Wärmedämmverbundsystem, das Loba in den 1950ern entwickelte. Leider fehlte das nötige Kapital dafür, das System außerhalb von Deutschland zu vermarkten. So wurde die Lizenz in die USA verkauft, wo „DryVit“ bis heute Marktführer ist.
Mein Vater und sein Kompagnon machten noch weitere Erfindungen. Jedoch gelang es ihnen nicht, „die PS auf die Straße zu bringen“. Das Unternehmen war zu klein, zu kapitalschwach und die beiden Chefs Chemiker und keine Kaufleute. Sie dachten vom Produkt her, nicht vom Markt.

Abends brachte Papa immer Eier mit – ich hielt das für seinen Lohn

Ich bin 1957 geboren. Zu meinen frühesten Erinnerungen gehören die Eier, die Vater abends mit nach Hause brachte. Lange dachte ich, dass sei seine Bezahlung, bis ich herausfand, dass es auf dem Firmengelände einen Hühnerstall gab. 
Vater führte das Unternehmen bis ungefähr zu seinem 80. Geburtstag.  Er starb bereits als ich 17 war. Aber dadurch, dass ich Loba weitergeführt habe, habe ich mich ihm immer nahe gefühlt. Dabei hatte ich eigentlich nach meinem BWL-Studium eine Karriere bei Unilever gestartet, wo ich Marketing, Vertrieb und das internationale Geschäft kennenlernte. ­Gerade als ich 1990 für Unilever nach Indonesien gehen sollte, bat mich die Familie, Loba zu übernehmen.
Damals war die wirtschaftliche Lage sehr unbefriedigend. Es gab ein Sammelsurium an Produktlinien ohne richtige Ausrichtung. Eine solide wirtschaftliche Basis fehlte völlig. Ich fühlte mich in der Verantwortung meinem Vater gegenüber und sagte zu – und war dann völlig überwältigt davon, was auf mich zukam. Rückblickend weiß ich: ein 15 Jahre langer Atem war nötig, um Loba so aufzustellen, wie ich mir das vorgenommen hatte.

Fokussierung auf den Geschäftsbereich Böden

Relativ schnell war mir klar, dass wir alles umstrukturieren mussten. Ich fokussierte mich auf den damals kleinsten Geschäftsbereich „Fußböden“. Der Grund war ganz einfach: die beiden größeren Bereiche zu veräußern brachte mehr Geld ein, und das brauchten wir dringend.
Erste Früchte trug die Konzentrationsstrategie, als wir 1995  „WS 2K 95“ auf den Markt brachten, das welterste wasser­basierte Zweikomponentensystem zur Parkett­ver­siegelung. Damit setzten wir ­einen neuen, umweltfreund­licheren ­Standard. Zweiter wichtiger Schritt war die Internationali­sierung ab 1998. Damals ­wurde die Firma Wakol unser Partner.  Zusammen eroberten wir den polnischen Markt. ­Größter Meilenstein war aber 2007 der Start in den USA, bis heute der größte Markt unter den 60 Ländern, die wir beliefern.
Dritter wichtiger Schritt war, dem Unternehmen eine Identität zu geben, ein Wir-Gefühl einzuhauchen. Wir nennen es das orangene Blut. Bei all dem war immer ­unsere Devise: „Wir bleiben am Boden“. Natürlich im übertragenen Sinne. Es meint aber auch die Konzentration auf die ­gesamte Bandbreite dessen, was benötigt wird, um ­Böden zu veredeln und zu ­pflegen. Das ist alles „easy to apply“, weil es in den meisten ­Ländern ja keine duale Ausbildung gibt. Deswegen bieten wir Schulungen und stellen ein Netzwerk an Technikern für Fragen zu Verfügung. Das bindet unsere Kunden.

Loslassen gehört zum Unternehmerleben dazu

Zu einem geglückten Unternehmerleben gehört auch das rechtzeitige Loslassen. Mein Sohn hat einen anderen beruflichen Weg eingeschlagen. Das finde ich schade, aber zu einer Nachfolgeregelung gehört eben auch der Mut, sich eine Abfuhr einzuholen. Eine erzwungene Nachfolge nutzt schließlich niemandem.
Mir schien es nicht vernünftig, nach ­meinem operativen Ausscheiden dieses Jahr, Gesellschafter zu bleiben. Unser langjähriger Partner Wakol wird darum meine Anteile übernehmen. Auch wenn es dann nicht mehr Familie Fischer ist, so bleibt Loba auf diese Weise doch ein Familien­unternehmen – mit orangenem Blut.
Aufgezeichnet von Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Menschen& Ideen
Innovation und Umwelt

Förderprogramm Künstliche Intelligenz

Das neue Programm „KI für KMU” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert risikoreiche, industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Künstliche Intelligenz. Diese sollen von einem oder mehreren KMU mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft ausgeführt werden.
Beratungstag zu der BMBF-Fördermaßnahme „KI4KMU“
Der DLR Projektträger führt am 09. September 2021 von 13 bis 16 Uhr einen Beratungstag zu der BMBF-Fördermaßnahme „ KI4KMU“ in digitaler Form (Webmeeting) durch.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Vorhaben, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden haben. Das Themenspektrum umfasst:
  • automatisierte Informationsaufbereitung;
  • digitale Assistenten: z. B. für Personen in gefährlichen bzw. belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (u. a. eingeschränkte bzw. ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen);
  • Computer Vision/Bildverstehen;
  • Sprach- und Textverstehen: domänenspezifische Inhalte (mit Ausnahme der in Nummer 1.1 genannten Einschränkungen), zielgruppenspezifische Inhalte (z. B. Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler), privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen;
  • datengetriebene Systeme und Datenengineering;
  • Grundfragen zu intelligenten Systemen: z. B. Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung, neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
Die Vorhaben sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
  • Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz
  • Logistik, Mobilität und Automobil
  • Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung
  • innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
  • Daten- und IKT-Wirtschaft

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die
  • die Gründungsphase abgeschlossen, die produktive Geschäftstätigkeit aufgenommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt durch entsprechende Kundenprojekte bzw. Aufträge nachgewiesen haben,
  • über festangestellte Mitarbeiter mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den KI-Fachgebieten im erforderlichen Umfang verfügen,
  • in der Lage sind, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Die Förderung beträgt je nach Anwendungsnäche bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Projektträger ist das
  • Anträge können über das „easy-Online” Portal gestellt werden.



Innovation

Innovationspreise 2023

Bitte beachten Sie: Die aufgeführten Preise werden regelmäßig ausgeschrieben, die Bewerbungsfristen sind jedoch sehr unterschiedlich – darum ist nicht zu jedem Zeitpunkt eine Bewerbung für jeden der einzelnen Preise möglich.

Bewerbung demnächst wieder möglich

Stahlinnovationspreis
Bewerbungen bald wieder möglich.
Bewerbungen bald wieder möglich.
Berthold Leibinger Innovationspreis
Ausschreibung seit 1. März 2023 beendet.
Bewerbung bis 30. Juni 2023 möglich.
Bewerbungen für 2023 nicht mehr möglich. Man kann sich für die nächst Ausschreibung vormerken lassen.
Ausschreibung seit 28. Februar 2023 beendet.
Innovationspreis des Landkreises Göppingen
Ausschreibung seit 28. Februar 2023 beendet.
Bewerbungen bald wieder möglich.
Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
Bewerbungen bis 31. Mai 2023 möglich.
Bewerbungen sind 2023/2024 wieder möglich.
CyberOne Hightech Award
Bewerbungen sind ab 27. März 2023 wieder möglich.
Ausschreibung seit 28. Februar 2023 beendet.
Bewerbungen sind 2023 wieder möglich.
Bewerbungen sind 2023 wieder möglich.
VR-InnovationsPreis Mittelstand
Bewerbungen sind 2023 wieder möglich.
Juli 2021

Hochwasserhilfe von Unternehmen für Unternehmen

Die Flutkatastrophe hat in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern und Sachsen schwere Schäden hinterlassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine Hochwasserhilfsaktion von Unternehmen für Unternehmen gestartet.
Tausende Unternehmen sind betroffen, die genaue Schadensermittlung dauert an. Dazu müssen auch erst einmal Schuttberge beseitigt, Mauern und Böden getrocknet, Maschinen gereinigt und geprüft und Betriebsgelände zugänglich gemacht werden.

Hilfsmittel für Unternehmen bundesweit – was wird gebraucht?

Die Liste der Dinge, die benötigt werden, ist lang und wird sich im Laufe der Tage und Wochen sicher erweitern: Notstromaggregate, Bautrockner, Hochdruckreiniger, Gabelstapler, Bagger, aber auch Leuchten, Wasserschläuche, Lagermöglichkeiten wie Regale und vieles mehr.

Bereits jetzt helfen Unternehmen anderen Unternehmen mit technischem Gerät und praktischer Unterstützung. Die IHK-Organisation möchte die Betriebe noch enger zusammenbringen und dieses Matching unterstützen: Die Unternehmen sind in den jeweiligen IHK-Bezirken unterschiedlich betroffen von den Flutfolgen und weisen unterschiedliche Bedarfe auf. Während in der einen Region schweres Gerät wichtig ist, braucht man in der anderen eher Bautrockner oder Beleuchtung.

Bitte melden Sie gerne Ihr Hilfsangebot an den DIHK

Haben Sie technisches Gerät, das Sie zur Verfügung stellen möchten? Bitte melden Sie gerne Ihr Hilfsangebot an den DIHK unter hochwasserhilfe@dihk.de (weitere Informationen des DIHK dazu finden Sie auf der Homepage des DIHK).
Der DIHK übermittelt es an die IHKs in den betroffenen Regionen. Diese leiten die Hilfe an bedürftige Unternehmen weiter.
Zu den IHKs in den betroffenen Regionen gehören unter anderem die IHK Aachen, die IHK Arnsberg, die IHK Bonn/Rhein-Sieg, die IHK Chemnitz, die IHK Dortmund, die IHK zu Düsseldorf, die IHK Essen, die IHK zu Hagen, die IHK Koblenz, die IHK Köln, die IHK Mittlerer Niederrhein, die IHK München, die IHK Trier und die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
Innovation und Umwelt

Hochwasser und Starkregen: Gefahren erkennen, bewerten und handeln

Hochwasser führt zu Risiken für die Menschen, die Umwelt, die Kulturgüter und für die Wirtschaft. Der Umgang mit diesen Risiken erfordert ein systematisches, am aktuellen Wissensstand orientiertes, koordiniertes Vorgehen auf allen Ebenen. Das Land Baden-Württemberg hat frühzeitig eine umfangreiche Strategie zur Gefährdungsminderung  entwickelt, mit Einbindung der verschiedensten Akteure. Nachfolgend muss aber unterschieden werden zwischen den “normalen“  Hochwassergefahren und den Starkregengefahren, die leider immer häufiger auftreten.
Auf der Landesplattform bietet das Land Baden-Württemberg viele Informationen rund um das Thema Hochwasser an. Insbesondere auch entsprechende themenbezogene Kartendienste.

Akuelle Hochwassersituation 

Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg informiert auf Ihren interaktiven Karten mit aktuellen Daten zu Pegelständen und bietet regionale Lageberichte beziehungsweise Vorhersagen an.

Hochwassergefahrenkarten

Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg erstellen, überprüfen und aktualisieren Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer. Sie liefern für über 12.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen. Die interaktiven Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage zur Planung.

Hochwasserrisiko und Bewertung

Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) bauen auf den obigen Gefahrenkarten auf. Sie stellen dar, welche „Schutzgüter" in den Gebieten liegen, die jeweils mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit von Hochwasser betroffen sind. Schutzgüter sind „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturgüter“ und „Wirtschaftliche Tätigkeiten“.
Die ebenfalls erstellten Risikobewertungskarten ermöglicht es den Kommunen und anderen Akteuren, bestehende Risiken durch Hochwasser nicht nur zu erkennen, sondern auch einzustufen. Es ergeben sich daraus Anhaltspunkte für die Dringlichkeit einzelner Maßnahmen und insbesondere für ihre Krisenmanagementplanung.
Weiterführende Informationen zum Hochwasser finden Sie auch in verschiedenen Publikationen des Landes.

Starkregen

Die Überschwemmungsgefahr, die von Starkregen ausgehen kann, ist nicht in den örtlichen Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg gemäß Hochwasserrisikomanagement verzeichnet, da diese Karten ausschließlich die Hochwassergefahren durch größere Oberflächengewässer mit einem größeren Einzugsgebiet abbilden.  Im Gegensatz zu Hochwasser an Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Sturzfluten in Folge konvektiven Starkregens kaum vorhersagbar. Starkregenereignisse können zeitlich und räumlich sehr variable Auswirkungen haben. Hierzu werden in den Kurzinformationen Kompakt des Landes Hinweise aus den bestehnden Starkregengefahrenkarten bis hin zum kommunalen Handlungskonzept gegeben. Ausführliche Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Kommunalen Starkregenmanagement auf der Homepage.
Letztlich muss also jedes Unternehmen jeweils selbst auf Basis der spezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Standort, Lage, Topographie etc.) individuell ermitteln und festlegen, welche Vorsorge-, Schutz-, Nachsorgemaßnahmen und weiteren Maßnahmen im einzelnen Betrieb erforderlich sind und umgesetzt werden sollten. Hilfreich hierzu ist gegebenfalls eine bestehende Starkregenkarte (siehe weiter unten) und ergänzende Informationen aus einem Artikel der IHK Karlsruhe.
Da die Starkregenkarten regional berechnet und erstellt werden müssen, sind noch nicht alle Kommunen auffindbar. Auf der Webseite (www.starkregengefahr.de) haben einige Regionen ihre Starkregenkarten bereits veröffentlicht.  Aus der Region Stuttgart werden beispielsweise Karten aus der Glemsregion (Korntal-Münchingen, Hemmingen, Schwieberdingen, Leonberg, Ditzingen) dargestellt. So lassen sich beim hineinzoomen in die Karten die möglichen Gefahren Straßenbezogen erörtern.

Vorsorge gegen Starkregenereignisse

Starkregenereignisse sind in den letzten Jahren wiederholt aufgetreten und haben zu erheblichen Schäden geführt. Die Studie “Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfse” des Umweltbundesamts (UBA) gibt umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Starkregenvorsorge in Deutschland. Dazu wurden zunächst zahlreiche Projekte recherchiert und beispielhafte Maßnahmen und Instrumente zur Starkregenvorsorge aus den Bereichen Multifunktionale Flächennutzung, Starkregengefahrenkarten sowie Warnung und Kommunikation näher analysiert. Herauszuheben ist die Rolle der Starkregengefahrenkarten als wichtiges Instrument der Risikokommunikation.
Weitere  Informationen zu Starkregenereignissen sind auf der Homepage des Umweltbundesamts (UBA) abrufbar.
  
  
Bitte um Stellungnahmen

Novelle des Landes-Klimaschutzgesetzes in Arbeit

Bei der Regierungsbildung 2021 wurde angekündigt, dass die Klimaschutz-Anstrengungen erhöht werden müssen und dazu die Vorgaben im Landes-Klimaschutzgesetz angepasst werden sollen. Hierzu startet die öffentliche Anhörung zu einem konkreten Entwurf, die bis 29. August 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
Konkret ist vorgesehen:
  • eine Neufestsetzung des Klimaschutzziels der Netto-Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg bis zum Jahre 2040 und des 2030-Zwischenziels mit einer Treibhausgasreduktion von mind. 65 Prozent (im Vgl. zu 1990)
  • die Ausweitung der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich
  • sowie die Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht auf Parkplatzflächen mit einem Schwellenwert von 35 Stellplätzen
  • die Festlegung eines 2-Prozent-Mindestflächenziels für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Raumordnung
  • die Einrichtung eines auf Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit ausgerichteten Klima-Sachverständigenrats
  • das Ziel einer netto-treibhausgasneutralen Landesverwaltung bereits im Jahr 2030
  • das Ziel einer klimaneutralen kommunalen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040
Details hierzu finden einerseits in dem gemeinsamen Gesetzentwurf (PDF-Datei · 410 KB) der beiden Regierungsfraktionen sowie dessen Begründung und ergänzend finden Sie tabellarisch die geplanten Änderungen (PDF-Datei · 330 KB) mit dem aktuell geltenden Gesetzestext gegenübergestellt.
Die IHK-Organisation bittet alle interessierten Unternehmen um Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen, bis spätestens 25. August 2021, um sie in die gemeinsame Stellungnahme der IHKs einfließen lassen zu können.
(Stand: 26.07.2021)
Gemeinsam gegen Corona

Impfen in Unternehmen

Betriebliche Impfungen spielen eine wesentliche Rolle in der Pandemie-Bekämpfung. Mit Modellprojekten und Konzepten vor allem für die dritte Säule wurden Möglichkeiten entwickelt, um auch kleinen und mittleren Unternehmen Impfangebote machen zu können.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab dem 16. März 2022 gilt in allen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine Impfpflicht.

Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine Handreichung zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 (PDF) erarbeitet. Außerdem finden Sie auf den Seiten des Ministeriums weitere Informationen, praxisbezogene Hilfestellungen für die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und auch eine FAQ-Liste zum Download.

Die Wirtschaft engagiert sich beim Thema Impfen

Der gesundheitliche Schutz der Kunden und Beschäftigten hat Vorrang in den Betrieben. Dass die Unternehmen in der Lage sind, geforderte Maßnahmen umzusetzen, haben sie schon in den vorhergehenden Corona-Wellen bewiesen. Die Impfkampagne in den Betrieben in Baden-Württemberg war sehr erfolgreich. In kaum einem anderen Bundesland lohnt sich aufgrund der großen Zahl an Betrieben mit guter Unternehmenskultur der Weg über die dritte Säule so sehr wie in Baden-Württemberg.
Hygienekonzepte und Teststrategien sind auch in der aktuellen Phase der Pandemie sinnvolle und notwendige Instrumente, um die Schäden der Corona-Pandemie zu begrenzen. Der nachhaltige Weg aus der Pandemie heraus liegt aber in einer ausreichenden Immunisierung der Bevölkerung gegen das Virus durch Impfen, und durch  Auffrischungsimpfungen.
Betriebe und Unternehmen stellen ein gutes Impfsetting für die mehr als 31 Millionen Beschäftigten. Betriebe und deren Betriebsärzte haben einen guten Zugang zu den Beschäftigten, Impfungen auf betrieblicher Ebene genießen hohe Akzeptanz und werden gerne genutzt. Damit können betriebliche Impfungen zur Beschleunigung der Impfdichte der Bevölkerung beitragen.
Stiko-Empfehlung zur Covid-19-Impfung vom 15. Februar 2022
Die STIKO empfiehlt in der im Epidemiologischen Bulletin 7/2022 veröffentlichten 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 für Personen ≥ 18 Jahre. Des Weiteren empfiehlt die STIKO besonders gesundheitlich gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.
Aktuelle Informationen zur COVID-19-Impfung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Betriebliche Impfung

Das Bundesgesundheitsministerium bietet auf seiner Plattform Zusammen gegen Corona viele Informationen und Checklisten zur Impfung in Unternehmen. Beantwortet werden Fragen zu den Impfstoffen, zum Ablauf der betrieblichen Impfung und den Voraussetzungen für Betriebsärztin oder Betriebsarzt bei der Impfstoff-Bestellung. In den dazugehörigen FAQs finden Sie Antworten.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat Informationen auf einer zentralen Webseite #WirtschaftImpftgegenCorona zusammengestellt. Gemeinsam mit dem BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.) informieren der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) und der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) Unternehmen.

Betriebsärzte impfen

Grundsätzlich sind gemäß des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit alle Arbeitgeber verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Je nach Anzahl der Mitarbeiter und Art des Unternehmens legt die DGUV Vorschrift 2 die Ausgestaltung der Einbindung von Betriebsärzten fest.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat eine Übersicht für die betriebsärztliche Impfung im Land  zusammengestellt. Die Hinweise sind in Zusammenarbeit mit den baden-württembergischen IHKs entstanden. Angesprochen werden beispielsweise Antworten auf häufige Fragen zum Impfen durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, zum Bestellen des Impfstoffes, zu haftungsrechtlichen Fragestellungen sowie zu Fragen der Dokumentation.
Wenn Sie einen Betriebsarzt suchen, können Sie die Matching-Portale der Berufsverbände nutzen: Berufsverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte 
Corona-Impfstoffe werden derzeit durch die Bundesregierung beschafft und über Bund und Länder verteilt. Die anfallenden Kosten übernehmen laut Impfverordnung insbesondere Bund, Länder und die Krankenkassen.

Wo kann man sich impfen lassen 

Das Bundesministerium für Gesundheit macht auf seiner Seite Zusammen gegen Corona bundesweite Angebote für die Schutzimpfung.
Viele Arztpraxen und mobile Impfteams im Land stellen Impfangebote ohne Termin zur Verfügung. Unter #dranbleibenBW finden Sie weitere Informationen.
Auf der bundesweiten Seite #HierWirdGeimpft finden Sie wichtige Links, Telefonnummern und auch Übersichtsdokumente über mobile Impfangebote, nach Bundesland sortiert.

Irrtümer und Falschinformationen zur Corona-Impfung

Diskussionen im Netz um das grundsätzliche Thema des Impfens verunsichern Menschen. Was ist richtig, was ist falsch – den richtigen Informationsgehalt von Meldung im Netz zum Thema Impfen bei Covid zu beurteilen ist und bleibt schwer. Wir geben Tipps, wo Sie sich informieren können:
Hinweise zu  Irrtümern und Falschinformationen zur Corona-Impfung gibt die Bundesregierung.
Informationen zu  Impfmythen hat das Bundesgesundheitsministerium zusammengestellt. 
Zentral für Deutschland fasst das Robert-Koch-Institut als wissenschaftliche Einrichtung viele Themen zu COVID-19 und Impfen zusammen. Diese enthalten auch die  Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und des Paul-Ehrlich-Instituts.
Allgemein gilt bei allen Informationen aus dem Netz, dass Sie Ursprung, Inhalte, Verbindungen und auch getroffene Schlussfolgerungen kritisch reflektieren sollten.
Stand: März 2022
Innovation und Umwelt

Ergebnisse der Umfrage zur „Biologischen Transformation" der Wirtschaft

Das Thema „Bioökonomie“ wird seit circa zwei Jahren in den Medien und im öffentlichen Diskurs immer präsenter. In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.
Die IHK Region Stuttgart wollte mit dieser Umfrage herausfinden, welchen Stellenwert das Thema bei den Unternehmen in der (Metropol-)Region Stuttgart aktuell einnimmt. Uns interessierte wie viele Unternehmen für diese Thematik schon sensibilisiert oder bereits aktiv in der Auseinandersetzung mit der Biologischen Transformation sind. Mit der Hilfe der Umfrageteilnehmer konnten wir evaluieren, ob die angestoßenen Fördermaßnahmen und -instrumente des Landes und des Bundes passend für die Unternehmen sind und von diesen überhaupt sinnvoll in Anspruch genommen werden können. Auf Basis der Rückmeldungen haben wir Rückschlüsse auf die Verteilung des „Bioökonomie-Reifegrads“ der regionalen Unternehmen gezogen und Handlungsempfehlungen für die politischen Entscheidungsträger und auch für die Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt.

Fragebogenkonzeption

Als Basis für die Fragebogenkonzeption wurden folgende neun Hauptfragestellungen auf der Metaebene definiert, deren Antworten die Ist-Situation der Wirtschaft beschreiben und als Ausgangspunkt für Handlungsempfehlungen für Politik, Intermediäre und Unternehmen dienen sollen:
  1. Hat das Thema ‚Biologische Transformation‘ / ‚Bioökonomie‘ aktuell Relevanz für "klassische", also nicht biotechnologisch geprägte Unternehmen in der Region?
  2. Verstehen die Unternehmen, um was es sich bei der ‚Biologischen Transformation‘ und bei der Wirtschaftsform ‚Bioökonomie‘ handelt?
  3. Besitzen die Unternehmen die Erkenntnis, dass es sich hierbei um ein gewichtiges Thema, bzw. um einen ‚Game Changer‘ handelt und dass sich diese mit diesem Thema mittelfristig, wenn nicht sogar bereits sehr zeitnah, auseinandersetzen müssen?
  4. Wie erfahren sind die Unternehmen in dem Bereich? Welche Kenntnisse, welches Fachwissen liegen vor?
  5. Kennen die Unternehmen Unterstützungsangebote? Wissen die Unternehmen an wen sie sich bei Fragen zum Thema wenden können und wo sie Unterstützung erfahren können?
  6. Wie groß ist der Anteil der Unternehmen, die in nächster Zeit erste Schritte in der Biologischen Transformation anwenden wollen? Wie groß ist der Anteil an Unternehmen, die bereits erste Erfahrungen gesammelt haben?
  7. Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
  8. Welches Bild haben die Unternehmen von nachhaltigen und biobasierten Materialen und Prozessen?
  9. Was wären Gründe auf biobasierte Materialien und Prozesse umzusteigen und wie können die Unternehmen dabei unterstützt werden?

Ergebnisse

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:
  • Die Unternehmen haben überwiegend schon ein sehr gutes Bild davon, um was es sich bei der Biologischen Transformation handelt.
  • Das Thema Biologische Transformation kommt an! Die Unternehmen sind willig! Es gibt keine Alternative als die biologische Transformation der Wirtschaft, deshalb sollten alle zusammenarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen!
    • Die Unternehmen sehen hier überwiegend die Chancen und Einsatzbereich der Bioökonomie in nahezu allen Branchen. Bei den größeren Unternehmen ist dies stärker ausgeprägt, als bei den kleineren
    • Die Unternehmen sehen, dass die Biologische Transformation innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre angegangen werden muss. Dies auch unabhängig davon, ob die Wirtschaftlichkeit bereits gegeben ist. Dies ist der Hauptunterschied zu unserer Studie Green Technology von vor knapp 10 Jahren. Damals war der konkurrenzfähige Preis der Haupttreiber für die Beschäftigung mit dem Thema. Heute ist klar, dass der Kunde bald verstärkt nachhaltige Produkte fordern wird und die generellen Rahmenbedingungen (Green Deal, Richtlinien zum Umwelt und Klimaschutz) sich verschärfen und dazu auffordern.
  • Der politische Wille und die politischen Strategien und Maßnahmen sind der Wirtschaft nicht bekannt!
  • Förderprogramme sind den Unternehmen überwiegend nicht bekannt!
    • Wichtiger als Zuschuss- oder Darlehensförderprogramme sind den Unternehmen „Unterstützung bei der Suche nach Fachexperten oder Projektpartnern“, „Netzwerke“ und eine Übersicht „Was gibt es bereits“.
  • Informationsversorgung der Unternehmen zum Thema Bioökonomie ist generell nicht ausreichend
    • Unterstützende Einrichtungen wie bspw. Forschungsinstitute sind nur sporadisch und nicht in der Breite bekannt.
  • Die Unternehmen sehen die Rolle der Politik als extrem wichtig für die Biologische Transformation an!
    • Einerseits bedarf es weiterer Infos, Sensibilisierung und Weiterbildung zu dem Thema, andererseits kann die Politik durch ihre gesetzten Rahmenbedingungen sehr stark Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen. Auch biobasierte Produkte oder Verfahren müssen konkurrenzfähige Preise bieten. Durch Malus (CO2-Prämie etc.) oder Bonus (steuerliche oder geförderte Vergünstigungen) kann das erreicht werden.
  • Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
    • Bei den befragten Unternehmen haben 20 Prozent die Forschung während der Corona-Pandemie eingestellt oder gekürzt, jedoch 9 Prozent investierten sogar mehr.
    • Positiv: 35 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich intensiver als zuvor mit neuen Themen, Geschäftsideen oder Geschäftsmodellen.


Innovation und Umwelt

Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Herausforderungen bei Umwelt- und  Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit

Klimawandel und Umweltzerstörung sind wesentliche Bedrohungen für Europa und auch den Rest der Welt. Umso wichtiger ist eine nachhaltige Wirtschaft. So machen auch die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen nicht Halt vor der Ausbildung in den Unternehmen und den Ausbildungsordnungen.
In allen neuen und neugeordneten Berufen sind ab 1. August 2021 modernisierte Standardberufsbildpositionen vorgesehen, das heißt berufsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Für alle bestehenden Berufe wird die Vermittlung empfohlen.
Insbesondere die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben durch die Modernisierung eine Aufwertung erfahren und sollen entsprechend in die Ausbildung integriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Ausbildung in technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberufen handelt.

KEFF unterstützt beim Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Genau hier können die Energieeffizienzmoderatoren des KEFF-Teams der IHK Region Stuttgart die Ausbildungsbetriebe kostenneutral unterstützen. Sie informieren die Azubis im Zuge der beruflichen Ausbildung zu Themen rund um die Ressourceneffizienz und zeigen bei einem gemeinsamen Rundgang durch das Unternehmen Einsparpotenziale auf und benennen Lösungsvorschläge gemeinsam mit den Azubis. Im Anschluss können die Azubis Projekte aus dem Pool der gefundenen Potentiale bearbeiten und die Ressourceneffizienz im Unternehmen steigern.

Möglicher Ablauf im Unternehmen

Theoretischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten)
  • Vorstellung und Informationen zum KEFF-Projekt
  • Aufzeigen von Potenzialen anhand von Bildern aus der Praxis
  • Benennen von Lösungsvorschlägen
Praktischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten, je nach Unternehmensgröße)
  • Rundgang durch das Unternehmen und Feststellen von Potenzialen basierend auf der Theorie
  • Verbesserungsvorschläge aufzeigen und erarbeiten
Abschlussgespräch (1 Unterrichtseinheit)
  • Zusammenfassung der Potenziale
  • Projekte festlegen und benennen, welche im Nachgang bearbeitet werden sollen
Die KEFF-Energieeffizienzmoderatoren besprechen den genauen Ablauf vor dem Termin mit dem Ausbilder und passen das Angebot auf das Unternehmen bzw. die jeweiligen Bedürfnisse an.

Vorteile für Unternehmen und Azubis

  • Azubis lernen Themen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit kennen
  • Azubis lernen ihr Unternehmen besser kennen
  • Azubis können im Anschluss Verbesserungsmaßnahmen in einem Projekt erarbeiten (Teambuilding)
  • Eine Umsetzung stellt für Azubis ein Erfolgserlebnis dar. Als sichtbare Anerkennung kann dem Unternehmen das KEFF-Label überreicht werden und eine Teilnahme am Gipfelstürmer-Wettbewerb ist möglich
  • Unternehmen erhalten einen KEFF-Bericht zu den Einsparpotenzialen der besichtigten Bereiche und möglichen Förderprogramme (für einen ausführlichen Bericht ist ein Gespräch mit den Energie-/ Umweltverantwortlichen und gegebenenfalls ein separater Rundgang erforderlich)
  • Der KEFF-Bericht verpflichtet nicht zur Umsetzung von Maßnahmen
FAZIT: Unternehmen können unter Einbindung ihrer Auszubildenden Effizienz-Potenziale erkennen und umsetzen und so CO2 und Ressourcen einsparen!
Profitieren Sie von den Erfahrung der IHK-Effizienzmoderatoren und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Kennenlerntermin. Alle Informationen zum KEFF-Projekt sowie die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.