Steuerpolitik
Koalitionsausschuss einigt sich auf Einkommensteuerreform
Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich am 1. Juli 2026 in einem umfangreichen Reformpaket mit 34 Maßnahmen unter anderem auf eine Reform der Einkommensteuer verständigt. Im Mittelpunkt steht die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Das Entlastungsvolumen soll sich auf insgesamt circa 10 Milliarden Euro pro Jahr belaufen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert ein zeitnahes Gesetzgebungsverfahren.
Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Die Koalition entlastet die Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer. Die Entlastungswirkung wird erzielt durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer Rechtsverschiebung des
Spitzensteuersatzes einhergeht. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, liegt der Fokus damit auf mittleren und geringen Einkommen. .
- Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR in Höhe von 45 Prozent und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR in Höhe von 47 Prozent.
- Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt unangetastet.
- Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben.
- Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 Prozent auf 15 Prozent (das heißt von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert.
- Zudem wird angekündigt, dass die Bundesregierung bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Steuervereinfachung, zur Verbesserung des Optionsmodells sowie zur Beschleunigung in einem Steuervereinfachungsgesetz bündelt. In einem ersten Schritt wird die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.