Einfuhrdokumente

Tunesien: Neue Importvorschriften

Seit Mitte Oktober 2022 gelten für Tunesien neue Importvorschriften. Bei der Einfuhr bestimmter Konsumgüter werden diverse Dokumente verlangt.
Dies kann unter anderem eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung (sog. Free-Sales-Zertifikat bzw. certificate de vente libre) sein, welche von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde. Die IHK kann Free-Sales-Zertifikate entweder als Eigenerklärung von Unternehmen auf Firmenbriefbogen bescheinigen oder eine Bescheinigung über die Zuständigkeit anderer Behörden vornehmen, sofern eine behördliche Freiverkäuflichkeitsbescheinigung vorliegt.
Ausgenommen von dieser Maßnahme sind:
  • Importe des Staates und öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen
  • Rohstoffe und Halbfertigprodukte, die für den Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerkssektor bestimmt sind
  • Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Ausrüstungen und Ersatzteile, die für die Tätigkeit von Industrieunternehmen erforderlich sind
  • Ausrüstungen für Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien
  • Einfuhren ohne Zahlung oder Transfer von Währung
  • Importe von Einrichtungen, die von Steuerbefreiungen profitieren, wie z. B. Botschaften, internationale Organisationen, etc.
  • Einfuhren, die gemäß Erlass 1743 vom 29. August 1994 von Außenhandelsmaßnahmen befreit sind
  • Postpakete
Erforderliche Dokumente für die Einfuhr von Konsumgütern nach Tunesien können Sie der Datenbank Access2Markets entnehmen.
Je nach Art der Ware sind diese Dokumente vom Importeur folgenden Behörden in Tunesien vorzulegen:
  •  Ministerium für Handel und Exportentwicklung
  •  Ministerium für Industrie, Bergbau und Energie
  •  Nationale Instanz für die gesundheitliche Sicherheit von Lebensmitteln
Für Fragen zu den neuen Importvorschriften stehen bei der AHK Tunesien Herr Jörn Bousselmi und Herr Makram Ben Hamida zur Verfügung. Kontakt: Telefon +216 71 965 280, Mail: info@ahktunis.org