Vor Keimen schützen

Trinkwasserhygiene

Was es bei einer Betriebsunterbrechung zu beachten gilt.
Neben dem Blick auf die eigenen Betriebsprozesse, sollte der Trinkwasserinstallation im Gebäude besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Durch eine längere Betriebsunterbrechung wird die Trinkwasserinstallation – anders als geplant und gebaut – nicht oder nicht umfassend genutzt. Die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen kann zu Problemen mit Mikroorganismen wie Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, E. coli/Coliforme und Pilzen führen. Um eine Verkeimung zu verhindern, müssen Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis zum Erreichen der Wassertemperaturkonstanz gespült werden.
Sie als Unternehmer (Eigentümer) sind gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV verantwortlich für die Trinkwasserqualität.
Schützen Sie daher Ihre Mitarbeiter vor möglichen Mikroorganismen aus dem Trinkwassersystem.
Konkretes Handeln ist jetzt erforderlich!

Wiederinbetriebnahmemaßnahmen nach Betriebsunterbrechnung

  • Bei Inbetriebnahme nach spätestens sieben Tagen das Wasser an mehreren Stellen getrennt für Kalt- und Warmwasserleitungen mindestens fünf Minuten laufen lassen.
  • Bei Inbetriebnahme nach spätestens vier Wochen einen vollständigen Wassertausch an allen Entnahmestellen sicherstellen.
  • Bei Unterbrechung länger als einem Monat, sind zusätzlich zum Wasseraustausch Untersuchung auf Legionellen und mikrobiologische Verkeimung durchzuführen.

Vorbeugende Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung von mehr als drei Tagen

  • Vor Betriebsunterbrechung die Absperreinrichtung schließen. Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es sinnvoll sein, die Trinkwassererwärmung (TWE) inklusive Zirkulationspumpe abzuschalten.
  • Bei Betriebsunterbrechung ab vier Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden.
  • Bei Stilllegung von mehr als sechs Monaten ist die Anschlussleitung durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) abzutrennen. 
Ein Team von Trinkwasserexperten der FH Münster, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) und der freien Wirtschaft haben dazu ein Merkblatt mit Regeln und Maßnahmen verfasst, um die hygienische Trinkwasserqualität auch in stillgelegten Gebäuden sicherstellen zu können.
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserhygiene finden Sie auf der Homepage des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)
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