Ladeinfrastruktur
KfW-Förderprogramm für Ladepunkte für E-Autos in Wohngebäuden
Der Zuschuss wurde finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Fördermittel sind erschöpft. Leider ist eine Antragstellung derzeit nicht mehr möglich.
Laufende Anträge sind davon aber nicht betroffen.
(Stand Mai 2022)
Laufende Anträge sind davon aber nicht betroffen.
(Stand Mai 2022)
Gewerbliche Wohngebäudebesitzer können vom neuen KfW-Förderprogramm für Wohngebäude profitieren. Das KfW-Programm 440 „Ladestationen für Elektroautos“ startete zum 24. November 2020 mit Zuschüssen von 900 Euro je Ladepunkt. Auch Unternehmen können diese für ihr Wohngebäude beantragen.
Fördervoraussetzungen sind die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber und der Bezug von Ökostrom.
Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden gefördert. Das Produkt ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Zielgruppen für das Programm sind Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Zielgruppen für das Programm sind Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Gefördert werden neue Ladestationen bis 11 kW Anschlussleistung sowie deren Montage. Der Zuschuss je Ladepunkt beträgt pauschal 900 Euro.
Wichtig: Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Ladestation (zum Beispiel Wallbox) bestellt wird. Die Antragstellung ist seit 24. November 2020 möglich.
Wichtig: Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Ladestation (zum Beispiel Wallbox) bestellt wird. Die Antragstellung ist seit 24. November 2020 möglich.
Eine weitere Voraussetzung ist die Nutzung von Ökostrom. Die Ladepunkte müssen zudem steuerbar durch den Verteilnetzbetreiber sein. Die förderfähigen Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen werden in einer Liste der KfW vorgehalten. Hersteller sollten sich dort registrieren.
Die Liste und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie
auf der Homepage der KfW.