Innovation und Umwelt
Förderprogramm Netzdienliche Photovoltaik – Batteriespeicher
Das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ des Landes wird erneut aufgelegt. Damit können Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden, wieder gefördert werden.
Insgesamt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von zehn Millionen Euro zur Verfügung. Diese stammen aus dem Maßnahmenpaket der Landesregierung
„Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“, das durch die Förderung innovativer und klimafreundlicher Technologien die Folgen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft abmildern soll.
Förderanträge zum neu aufgelegten Programm können ab dem 1. April 2021 bei der Landeskreditbank (L-Bank) gestellt werden.
Förderanträge zum neu aufgelegten Programm können ab dem 1. April 2021 bei der Landeskreditbank (L-Bank) gestellt werden.
Bedingungen des Förderprogramms
Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird. Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) eingebaut, wird ein Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt. Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Photovoltaik-Anlagen darüber, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.
Wird mit der PV-Anlage und dem Batteriespeicher zusätzlich ein neuer
lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt und/oder eine neue Wärmepumpe installiert, kann vom Mindestinstallationsverhältnis (Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp/1 kWh) abgewichen werden.
Im Rahmen des Programms sind darüber hinaus noch weitere Förderungen möglich.
Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt. Zudem werden Fördervorhaben mit einer Photovoltaik-Anlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2500 Euro unterstützt. Die Förderung kann darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme, zum Beispiel auf Bundesebene, verknüpft werden.
Schnelle Umsetzung durch „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“
Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können und einen baldmöglichsten Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ vor. Das heißt, bereits nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaik-Anlage und des Speichers kann erfolgen.
Seit 01.04.2021 darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.
Wird mit dem Vorhaben begonnen, bevor der Zuwendungsbescheid begonnen wird, geschieht das in allen Fällen auf eigenes Risiko.
Seit 01.04.2021 darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.
Wird mit dem Vorhaben begonnen, bevor der Zuwendungsbescheid begonnen wird, geschieht das in allen Fällen auf eigenes Risiko.
Für fertiggestellte Vorhaben kann kein Antrag mehr gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als fertiggestellt, sobald die mit dem Vorhaben installierte PV-Anlage an das Stromverteilnetz angeschlossen wurde.
Erst nachdem ein Antrag gestellt wurde, darf die PV-Anlage an das Stromverteilnetz angeschlossen werden. Dies gilt für alle Vorhaben, unabhängig vom tatsächlichen Vorhabensbeginn und dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Weitere
Details zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Der
Förderantrag kann direkt über die L-Bank gestellt werden.