Was Sie über die Beschäftigung Geflüchteter wissen müssen

Geflüchtete können helfen, den Fachkräftemangel im Unternehmen abzumildern. Bei ihrer Ausbildung oder Beschäftigung gibt es jedoch einige Punkte zu beachten.
In neun kurzen Webinaren des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge können interessierte Unternehmen jetzt die wichtigsten Regelungen kennenlernen – von der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis über Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung bis hin zur Einbürgerung.
Jeweils von 10:00 bis 10:30 Uhr sind folgende Termine vorgesehen:
  • 20. Januar: Wer darf wann arbeiten?
  • 27. Januar: Ausbildungs-Aufenthaltstitel für Geduldete & Ausbildungsduldung
  • 3. Februar: Wohnsitzauflage und Residenzpflicht
  • 10. Februar: Geflüchtete aus der Ukraine: Titelwechsel zur Aufenthaltsverfestigung
  • 17. Februar: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung
  • 24. Februar: Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU (Zielgruppe Geflüchtete)
  • 3. März: Einbürgerung: Chancen und Verfahren im Überblick
  • 10. März: Auszubildende aus Drittstaaten: Rechtliche Grundlagen und praktische Tipps
  • 17. März: Umgang mit Diskriminierung und Rassismus: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen
Im Anschluss an jeden Termin bietet das NUiF optional eine Fragerunde von 10:30 bis 11:00 Uhr an.

Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge ist eine Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.