Ausbildung

Novellierung Bankkaufmann/Bankkauffrau

Zum 1. August 2020 ist die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ in Kraft getreten. Angestoßen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Bankenbranche wurde der Beruf nach über 20 Jahren grundlegend überarbeitet und modernisiert.
Mit der Modernisierung dieses Klassikers der Berufsausbildung gehen folgende Neuerungen einher:
  • Der aktualisierte Beruf stellt die ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle konsequent in den Mittelpunkt,
  • die Vermögensbildung mittels gängiger Finanzprodukte wird akzentuiert,
  • ergänzt wird die Ausbildungsverordnung um methodische Kompetenzen des Projektmanagements.

Die Gestreckte Abschlussprüfung

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung einer Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird. Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung wird im Prüfungsbereich „Konten führen und Anschaffungen finanzieren“ zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen und findet im Regelfall im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Mit in Krafttreten der Änderungsverordnung zum 1. Mai 2021 ist es möglich bei einer verkürzten Ausbildungsdauer den Termin der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 früher festzulegen. Das Ergebnis fließt mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein. Teil 2 der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit in den Prüfungsbereichen „Vermögen aufbauen und Risiken absichern“, „Finanzierungsvorhaben begleiten“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Kunden beraten“ abgenommen und fließt mit 80 Prozent in die Gesamtnote ein. Erhalten bleibt im mündlichen Prüfungsbereich „Kunden beraten“ die Prüfungsform der Gesprächssimulation.

Verordnung und Ausbildungsverträge

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau ist am 11. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 werden wir für Sie umschreiben.

Umsetzungshilfe für Ausbilder/-innen und Lehrkräfte

Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Fragen zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.