IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Berufspädagoge / Geprüfte Berufspädagogin

1. Ziel der Prüfung

Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Qualifikation verfügt, um in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung die Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse, die Begleitung der Lernenden und ihres Lernprozesses, das Bildungsmarketing, Controlling, Qualitätsmanagement und Führungsfunktionen eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können. Dazu gehören folgende Aufgaben:
  • die Leitung und Koordination von berufspädagogischen Prozessen und von Geschäftsprozessen einschließlich der Überprüfung der strategischen Leistung von Teams und der Zusammenführung von Wissen aus verschiedenen relevanten Bereichen;
  • die betriebsbezogene berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung bedarfsgerecht und wirtschaftlich planen; in den Unternehmen beraten, durchführen sowie in der Qualität weiterentwickeln;
  • den betrieblichen und individuellen Qualifikationsbedarf ermitteln, zielgruppengerechte Qualifizierungsangebote entwickeln und die Unternehmen hinsichtlich der für die betriebliche Umsetzung notwendigen organisatorischen Veränderungen beraten;
  • den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen, entsprechende Personalentwicklungsprojekte erarbeiten und umsetzen sowie die dazu notwendigen betrieblichen Veränderungsprozesse formulieren und einleiten;
  • spezifische Betreuungs- und Qualifizierungsangebote für Zielgruppen, die zusätzlicher lernpsychologischer, sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen, unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede entwickeln.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. In der Regel melden die Lehrgangsträger die Teilnehmer gesammelt an. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.

3. Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  1. den Fortbildungsabschluss zum/zur Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagogen/-pädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum/zur Fachwirt/-in, zum/zur Fachkaufmann/-frau, zum/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/-in oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und
eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Fortbildungsabschlüsse des Absatzes 1 haben.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Vorraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
 Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter Downloads in der rechten Servicespalte.

4. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
I. Kernprozesse der beruflichen Bildung
II. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung
III. Spezielle berufspädagogische Funktionen
I. Kernprozesse der beruflichen Bildung
  • Lernprozesse und Lernbegleitung
  • Planungsprozesse
  • Managementprozesse
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
II. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung
  • Berufsausbildung
  • Weiterbildung
  • Personalentwicklung und -beratung
Prüfungsteil II kann erst nach Ablegen von Prüfungsteil I begonnen werden und wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung erfolgt durch ein situationsbezogenes Fachgespräch in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Handlungsbereich (zwei Fälle zur Auswahl).
III. Spezielle berufspädagogische Funktionen
In einer Projektarbeit soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung in einer speziellen berufspädagogischen Funktion dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Der Prüfungsteilnehmer schlägt ein Projektthema vor, über das der Prüfungsausschuss dann entscheidet. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage. Es erfolgt eine Präsentation der Ergebnisse vor dem Prüfungsausschuss mit anschließendem Fachgespräch.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Dabei wird jede Prüfungsleistung gesondert gewertet.

6. Wiederholung der Prüfung

Nicht bestandene Prüfungsteile können zweimal wiederholt werden. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

7. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt.

8. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Berufspädagogen/-pädagogin vom 21. August 2009 durchgeführt.

9. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung. Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen. Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
etz Stuttgart
Elektro Technologie Zentrum
Krefelderstraße 12
70376 Stuttgart
HRM Akademie DEUTSCHLAND
Neue Linner Str. 86

Christiani Akademie
Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG
Hermann-Hesse-Weg 2
78464 Konstanz

IBBE Institut für Berufliche Bildung und Entwicklung
Sulzgrieser Str. 114
73733 Esslingen
Hier finden Sie den Antrag auf Zulassung (PDF-Datei · 927 KB)zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Stuttgart.

10. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG erhalten Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.