Bürokratie vermeiden

Clearingstelle des Landes Niedersachsen

Im Frühjahr 2020 wurde ihre Einrichtung beschlossen, im November 2020 hat die Clearingstelle des Landes Niedersachsen ihre Arbeit aufgenommen. Die Aufgabe ist klar: Weitere Bürokratiebürden durch neue Gesetze und Verordnungen vermeiden, um gerade den Mittelstand nicht weiter zu belasten.
In der Clearingstelle werden Gesetze und Verordnungen des Landes bereits in der Entstehung auf den Prüfstand stellen, auf bürokratische Belastungen abklopfen und, wenn möglich, entschärfen. Die Einrichtung der Clearingstelle beschäftigt sich – weisungsfrei und unabhängig – ausschließlich mit neuen Gesetzgebungsvorhaben. Für Probleme, die sich aus bereits bestehenden Gesetzen in Unternehmen ergeben, gibt es dagegen auf der Website des Wirtschaftsministeriums eigens einen Bürokratiemelder
Angesiedelt ist die Clearingstelle in Hannover bei der IHK Niedersachsen (IHKN), der Arbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern. Bei ihrer Arbeit greift sie auf einen Mittelstandsbeirat zurück, in dem neben der Niedersächsischen Landesregierung, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, auch die IHKN, die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN), die Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen (UHN), die Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), der Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen (FBN) und die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSpV) vertreten sind. Das Clearingverfahren ist aber ausdrücklich keine Konkurrenz zu den Anhörungen während eines Gesetzgebungsverfahrens. Es geht in der Clearingstelle darum, die bürokratischen Nebenwirkungen neuer Regelungen zu erkennen und möglichst vorab zu vermeiden oder zumindest mittelstandsfreundlichere Regelungen aufzuzeigen.