Warnung vor Betrug

Formularfallen und Fake-Shops

Immer wieder werden Gewerbetreibende Zielscheibe bestimmter Täuschungsmethoden. Allein im Bereich der Formularfallen gehen Ermittler inzwischen von rund 100.000 Formularaussendungen aus, die oben rechts den Hinweis „Kontakt: …@amtsgericht.de“ enthalten und oben mittig einen Bundesadler oder eine Waage aufweisen.
Bitte prüfen Sie, im Falle einer Formularsendung, ob es sich hier um eine „Formularfalle“ handelt. Folgende Hinweise deuten daraufhin.
Bei oberflächlicher Betrachtung sehen diese Formulare aus wie manches Schreiben einer öffentlichen Institution oder Behörde, z. B. des Registergerichtes zwecks Eintragung einer Handelsregisterbekanntmachung. Oft sind sogar Signets oder typische Farbgebungen und Schriftarten nachgeahmt. Einige dieser Angebote enthalten Auszüge aus den gerichtlichen Bekanntmachungen und verstärken so den Eindruck, sie stammten von einer staatlichen bzw. gerichtlichen Stelle. Erst im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschließt sich der wahre Zweck. Allein durch Überweisen des genannten Rechnungsbetrages oder ergänzen einer Telefonnummer auf dem sogenannten „Korrekturbogen“ und der Rücksendung des Formulars kommt ein Vertrag zustande. Eine neue „Masche“ ist das Versenden von Mahnungen, ohne dass vorher ein Vertrag zustande gekommen ist oder eine Rechnung verschickt wurde. Original und Fälschung sind kaum noch auseinanderzuhalten!
Daher prüfen Sie ganz genau:
  • Kennen Sie den Absender?
  • Kennen Sie das beworbene Verzeichnis?
  • Prüfen Sie, ob eine Veröffentlichung Ihrer Eintragung notwendig ist.
  • Fehlende Angaben zur Adresse oder Geschäftsführung des Absenders sowie ein Standort im Ausland sollten Sie stutzig machen.
  • Achten Sie auf die angegebene IBAN-Nummer. Ausländische IBAN-Nummern sind ein eindeutiger Hinweis auf nicht von deutschen Justizbehörden stammende Rechnungen.
Rechnungen für gerichtliche Eintragungen in das Handelsregister erhalten Sie nur von den staatlichen Gerichtskassen. Die Gerichte beauftragen auch keine privaten Inkassounternehmen. Die Gebührenabrechnung für die Nutzung des Registerportals der Länder erfolgt nur noch durch die Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ).
Auch Angebote von Branchenbuchverlagen, wo ein eindeutiger Standort und eine genaue Leistungsbeschreibung mit einem tatsächlich bestehenden Angebot nicht auszumachen ist, nehmen weiter zu. Meist handelt sich um dubiose Standorte im Ausland. Prüfen Sie vor Unterschrift ganz genau die Modalitäten solcher Angebote!
Des Weiteren warnen wir vor sogenannten Fake-Shops im Internet, die meistens mit Preisen für Markenprodukte weit unter dem marktüblichen Angebot werben. Hier handelt es sich um unbekannte Händler, die überhaupt keine Ware versenden bzw. gefälschte Ware oder in sehr schlechter Qualität. Ein Widerruf seitens des Kunden geht ins Leere. Das gezahlte Geld kann nicht zurückgerufen werden. Die Bankkonten solcher Händler sind häufig in Fernost unerreichbar.
Achten Sie dabei auf folgende Merkmale:
  • Ein fehlendes oder nicht vollständiges Impressum ohne Angaben hinsichtlich der vertretungsberechtigten Person und ohne E-Mail-Adresse deutet auf einen unseriösen Anbieter hin.
  • Erfundene Gütesiegel, die sich nicht über einen Klick überprüfen lassen, sind ein weiteres Merkmal eines dubiösen Verkäufers.
  • Eine Erweiterung der Internetadresse um weitere Domainendungen – wie beispielsweise “.de.com” – ist ebenfalls ein Indiz für eine Abzocke.
  • Achten Sie auf die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Sollte am Ende des Bestellungsprozesses nur noch die Bezahlung per Vorkasse mittels einer Überweisung möglich sein, obwohl im Online-Shop auch auf weitere angebliche Zahlungswege hingewiesen wird, spricht dies für einen unseriösen Fake-Shop.
Geschädigte wenden Sie an:
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg vor der Höhe
Telefon: 06172 / 12 15 - 0
oder an Ihre zuständige IHK.