Ehrenamt

Die Vollversammlung der IHK Stade

Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der Arbeit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und beschließt über Anliegen, die für die IHK-zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Überblick

Die IHK-Zugehörigen wählen in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und schriftlicher Wahl für die Dauer von sechs Jahren 73 Mitglieder der Vollversammlung. Die unmittelbar gewählten Mitglieder können in geheimer Abstimmung weitere Mitglieder hinzuwählen. Die Zusammensetzung der Vollversammlung berücksichtigt die wirtschaftliche und regionale Struktur des Elbe-Weser-Raums. So sollen die verschiedenen Regionen des Bezirks angemessen vertreten sein, ebenso auch die verschiedenen Gewerbezweige entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Die Mitglieder der Vollversammlung vertreten somit die Gesamtheit der IHK-zugehörigen Unternehmen. Sie nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.
Die laufende Sitzungsperiode begann mit der konstituierenden Sitzung im März 2021. Bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2026 tagt die Vollversammlung mindestens zweimal jährlich. Die Mitglieder können um die Wirtschaft verdiente Persönlichkeiten ihres IHK-Bezirks zu Ehrenmitgliedern ernennen. Diese können an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Sitzungstermine 2024

  • Donnerstag, 20. Juni 2024, 15:00 Uhr, Landkreis Cuxhaven
  • Donnerstag, 5. September 2024, 15:00 Uhr, Stade
  • Donnerstag, 5. Dezember 2024, 9:00 Uhr, Stade
     

Protokolle

Von jeder Sitzung der Vollversammlung wird ein Protokoll erstellt. Im Rahmen der Sitzung vom 14. September 2017 hat die Vollversammlung beschlossen, diese auch online als PDF zu veröffentlichen. Die Protokolle werden bereitgestellt, nachdem sie auf der jeweils folgenden Sitzung genehmigt und beschlossen wurden.
Wir stellen Ihnen hier die jeweils vier letzten Protokolle zur Verfügung. Falls Sie Fragen zu älteren Protokollen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.