Ehrbare Kaufleute

Den Industrie- und Handelskammern ist durch den Gesetzgeber aufgegeben, für An­stand und Sitte des "ehrbaren Kaufmanns" zu wirken (§ 1 Abs. 1 IHKG). Dieser antiquiert wirkende Begriff hat immer noch eine hohe Relevanz für deutsche Unternehmen. Die Regeln des "ehrbaren Kaufmanns" haben heute moderne Ausformungen angenommen.
Der "ehrbare Kaufmann" ist seit jeher ein Leitbild der verfassten Unternehmerschaft, was sich beispielsweise in Hamburg in der engen Verbindung zwischen Handelskammer und der "Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns" manifestiert, der „ehrbare Kaufmann“ ist dabei zugleich Anspruch und Ziel.
Die Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e. V. hat ein Leitlinien erarbeitet, die einen Orientierungsrahmen bieten für Ehrbares Verhalten:
Respekt
Ehrbares Verhalten und Handeln berücksichtigt die Interessen Dritter und wägt die Einflüsse seiner oder ihrer Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt ab.
Anstand
Eine Führungskraft handelt ehrbar, wenn sie oder er nach bestem Wissen und Gewissen mit ihren oder seinen Handlungen niemandem aktiv Schaden zufügt.
Haltung
Ehrbare Kaufleute weichen auch in schwierigen Situationen nicht von ihrer Überzeugung ab. Sie halten sich an das Prinzip von Treu und Glauben. Nicht alles, was erlaubt ist, ist ehrbar. Sie berücksichtigen geltende Gesetze und übergreifende Normen und verzichten auf das opportunistische Ausnutzen von möglichen Lücken.
Redlichkeit
Auf das Wort Ehrbarer Kaufleute ist Verlass, ihr Handschlag zählt über Grenzen hinweg. Ihnen ist bewusst, dass nur ehrbares Verhalten nachhaltigen Erfolg bringt, und sie verzichten auf einseitige, kurzfristige Vorteile.