Wir unterstützen die bundesweite DIHK-Aktion “27% von uns” und bekennen uns zu einer weltoffenen und vielfältigen Wirtschaft.
Nr. 1695664
Wieso, weshalb, warum - Hintergründe

IHK-Mitgliedschaft und Beitrag

Es gibt viele Aufgaben, die von der Wirtschaft in Eigenregie kompetenter, wirksamer, preisgünstiger und praxisnäher organisiert werden können als durch eine vollständig staatliche Wirtschaftsverwaltung. Beispiele dafür sind die Organisation und Durchführung der Abschlussprüfungen in der Berufsausbildung oder die Stellungnahmen zu baulichen Vorhaben. Um diese Aufgaben zentral und unabhängig von Einzelinteressen zu bewältigen, gibt es die IHKs. Sie sind die Institutionen, in denen die Wirtschaft sich selbst verwaltet, und über die sie ihre Interessen nach außen vertritt.
Damit all diese Aufgaben politisch neutral und über Branchengrenzen hinweg sachlich angemessen wahrgenommen werden können, ist es erforderlich, dass die IHKs auch wirklich für alle Unternehmen einer Region sprechen und alle Unternehmen gleichermaßen Gelegenheit haben, an den Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Daher kommt das Prinzip der Pflichtmitgliedschaft. Wären die IHKs auf die Anwerbung von Mitgliedern angewiesen, könnten leicht die finanzstärksten Unternehmen das Sagen bekommen und die Objektivität der IHK gefährden.
Die Parlamente der IHKs, also die gewählten Unternehmer in der Vollversammlung, entscheiden über die IHK-Finanzen und deren Verwendung. Dazu wird jährlich ein detaillierter Wirtschaftsplan in einer Wirtschaftssatzung aufgestellt. Darin bestimmt die Vollversammlung auch die Höhe der Beiträge der Mitgliedsunternehmen. Auf welcher Grundlage die Beiträge im Einzelnen erhoben werden, regelt die Beitragsordnung.
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