Steuerrecht

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Die Gewerbebehörde unterrichtet das zuständige Finanzamt über die Gewerbeanzeige/-anmeldung. Das Finanzamt versendet dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an den Gewerbetreibenden. Je nach Rechtsform des Unternehmens gibt es einen anderen Vordruck zur steuerlichen Erfassung.
Die Fragebögen sind von dem Gewerbetreibenden auszufüllen und an das für ihn zuständige Finanzamt zurückzuschicken, das ihm nach Prüfung der Unterlagen seine Steuernummer mitteilt. Wer die Erteilung der Steuernummer beschleunigen möchte, kann die Unterlagen auch unaufgefordert direkt an sein Finanzamt schicken.
Das Finanzamt erfasst steuerlich neben den Gewerbetreibenden auch die freiberuflichen Existenzgründer. Diese Personen erzielen nach § 18 Einkommensteuergesetz Einkünfte aus wissenschaftlichen, künstlerischen, lehrenden, heilenden und rechtsberatenden Tätigkeiten aus. Freiberufler müssen sich grundsätzlich direkt mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen, um dem Finanzamt mitzuteilen, dass sie künftig entsprechende Einkünfte erzielen wollen. Das Finanzamt schickt ihnen dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu.
In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibt der Existenzgründer neben allgemeinen Angaben zu seiner Person (Adresse, Bankverbindung, etc.)steuerliche Angaben zum Umfang der erwarteten Umsätze und Erträge seiner gewerblichen bzw. selbständigen Tätigkeit an. Die Angaben beziehen sich auf eine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen bzw. auf die Festsetzung der Vorauszahlungen von Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer durch die Finanzverwaltung.
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen bietet nicht nur die online ausfüllbaren Formulare, sondern auch die entsprechenden Ausfüllhilfen an.