Geheimhaltungsvereinbarung

Dieses Muster soll zur ersten Orientierung dienen. Im Einzelfall sollten Sie die genaue Formulierung mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Geheimhaltungsvereinbarung

zur neuen Entwicklung / technischen Idee / Erfindung …
- im folgenden "Entwicklung" genannt -
zwischen dem Erfinder ...
- im folgenden "Erfinder" genannt -
und dem an einer Lizenz oder am Kauf interessierten Unternehmen ...
- im folgenden "Interessent" genannt -

§ 1

Interessent und Erfinder beabsichtigen, einen Vertrag (z. B. Know-How-Vertrag, Kaufvertrag, Lizenzvertrag etc.) über eine Zusammenarbeit auf folgendem Gebiet … zu schließen, bei der die Entwicklung genutzt werden soll.
Im Hinblick hierauf verpflichten sie sich, die gegenseitig mitgeteilten geheimen Erkenntnisse und Informationen zur Entwicklung, die insbesondere im Zusammenhang mit Neuentwicklungen, Vorführungen, Versuchen und Gesprächen stehen, geheim zu halten. Sie treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.

§ 2

Der Interessent verpflichtet sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten.
Der Erfinder hält sich das alleinige und uneingeschränkte Recht zur Schutzrechtsanmeldung vor.

§ 3

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.

§ 4

Diese Verpflichtung über die Geheimhaltung gilt auch weiter, wenn der beabsichtigte Vertrag über die Zusammenarbeit (§ 1 S.1) nicht zustande kommt oder beendet ist, außer die Entwicklung ist inzwischen offenkundig, wofür der Interessent die Beweislast trägt.
Die Parteien werden Unterlagen, die sie jeweils vom anderen im Zusammenhang mit der Entwicklung usw. erhalten haben, nach Bekanntwerden der Offenkundigkeit, Kündigung der Absichtserklärung gem. § 1 S.1 oder Beendigung des Vertrages über die Zusammenarbeit unverzüglich dem jeweiligen Informationsgeber zurückgeben. Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht bzw. bei Verkörperung vernichtet.

§ 5

Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichten sich beide Parteien, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung eine Vertragsstrafe in Höhe von ... zu zahlen.

§ 6

Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Erfinders örtlich zuständig, soweit der Interessent Kaufmann ist.

§ 7  Mediationsklausel

Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung eine Mediation bei der Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der IHK Stade durchzuführen. 

§ 8

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Ort, Datum

Unterschrift Erfinder

Unterschrift Interessent