Formulierungshilfe

Schiedsgerichtsklausel

"Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem/dem Vertrag (ggf. Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V.) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden."
Gegebenenfalls kann die Vereinbarung ergänzender Regelungen über die Anzahl der Schiedsrichter, den Ort des Schiedsgerichtsverfahrens, das anwendbare materielle Recht oder die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens sinnvoll und empfehlenswert sein. Hinsichtlich der Form ist § 1031 ZPO zu beachten. Wichtig: Bei Beteiligung eines Verbrauchers muss die Schiedsgerichtsklausel in einer separaten Vereinbarung unterzeichnet werden, die keine weiteren Regelungen enthalten darf.