Mediator werden

Stader Mediatorenordnung

Die Mediationsstelle der Industrie – und Handelskammer Stade registriert auf Antrag und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Mediatoren für bestimmte Sachgebiete.
1.
Eine Registrierung kann nur erfolgen, wenn Bedarf an dem vom Mediator ausgeübten Sachgebiet besteht. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht.
2.
Als Mediator kann nur registriert werden, wer
  • über spezielle Fachkenntnisse und juristische Grundkenntnisse verfügt,
  • eine von der IHK Stade anerkannte Mediationsausbildung absolviert hat und sich verpflichtet, sich weiter- und fortzubilden.
  • den Fragebogen zur Aufnahme von Mediatoren wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt hat,
  • im Bezirk der IHK Stade einen Geschäftssitz unterhält. Zum Bezirk der IHK-Stade gehören die Landkreise Cuxhaven, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg (Wümme), Stade und Verden.
  • ein Aufnahmeentgelt i. H. v. 60,- EUR entrichtet hat sowie einer jährlichen Kostendeckungspauschale in Höhe von 60,- EUR zustimmt. Im Jahr der erstmaligen Registrierung entfällt die jährliche Kostendeckungspauschale.  
3. 
Der Mediator soll eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
4.
Ein Mediator, der in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht, kann nur registriert werden, wenn er zusätzlich nachweist, dass
  • sein Anstellungsvertrag einer Ausübung der Mediatorentätigkeit nicht entgegensteht und er seine Mediatorentätigkeit persönlich in vollem Umfang ausüben kann,
  • er bei seiner Mediatorentätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegt, und
  • ihn sein Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Mediatorentätigkeit freistellt.
Entsprechende Nachweise gelten für Mediatoren, die in einem Beamtenverhältnis oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen stehen.
5.
Zur Überprüfung der einzelnen Registrierungsvoraussetzungen kann die Industrie- und Handelskammer Stade Referenzen einholen und sich vom Bewerber entsprechende Unterlagen vorlegen lassen.
6.
Registrierungen können für einen Zeitraum von 3 Jahren befristet werden. In begründeten Fällen kann die Registrierung jederzeit, auch unabhängig von einer Befristung, widerrufen werden. Die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte kann durch die Mediatoren und Mediatorinnen jederzeit schriftlich zum Ende eines Monats erklärt werden.