Muster

Mediationsvereinbarung

Dieses Muster soll zur ersten Orientierung dienen. Im Einzelfall sollten Sie die genaue Formulierung mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Mediationsvereinbarung

zwischen den Unternehmen (Medianten)
I.
und
II.
und
III. dem Mediator/der Mediatorin …
Die vorstehend genannten Medianten zu I. und II. vereinbaren hiermit, ein Mediationsverfahren gemäß der Stader Mediationsordnung zur außergerichtlichen Streitbeilegung durchzuführen. Sie beauftragen hiermit den Mediator/die Mediatorin …, hinsichtlich der zwischen den Medianten entstandenen Streitigkeiten unterstützend tätig zu werden, damit diese eine für beide Seiten tragbare Lösung für den Konflikt finden.
1. Der Mediator/die Mediatorin erklärt sich bereit, das Mediationsverfahren nach den Regeln der Stader Mediationsordnung durchzuführen.
2. Der Mediator/die Mediatorin erklärt, dass keine Tatsachen vorliegen, die seine/ihre Neutralität beeinträchtigen oder die nach § 5 der Stader Mediationsordnung seine/ihre Tätigkeit ausschließen.
3. Die Beteiligten (Medianten und Mediator/in) übernehmen hiermit ausdrücklich die in der Stader Mediationsordnung aufgezählten Pflichten der Parteien bzw. des Mediators als persönliche Verpflichtung, insbesondere, die Pflicht zur Neutralität und Verschwiegenheit gemäß §§ 5,6 sowie die Pflicht zur Zahlung der Kosten gemäß § 10 der Stader Mediationsordnung.
4. Die Medianten sind darauf hingewiesen worden, dass in dem Mediationsverfahren eine individuelle Rechtsberatung durch den Mediator/die Mediatorin nicht stattfinden kann und sie einen Rechtsanwalt ihrer Wahl konsultieren können. Vor Abschluss einer den Konflikt beendenden Vereinbarung bleibt es den Medianten unbenommen, diese mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu besprechen. Der Mediator/die Mediatorin informiert die Medianten im Bedarfsfall darüber, inwieweit die Vereinbarung für vollstreckbar erklärt werden kann.
5. Die Verjährung der in diesem Mediationsverfahren befangenen Ansprüche wird, soweit nicht bereits Verjährung eingetreten ist, mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung bis 3 Monate nach Beendigung des Mediationsverfahrens gehemmt. Das Mediationsverfahren ist zu dem Zeitpunkt beendet, in dem eine Einigung zustande kommt oder den Medianten die schriftliche Mitteilung des Mediators/der Mediatorin oder einer der Medianten über das Scheitern des Verfahrens zugeht.
6. Die Medianten vereinbaren, dass laufende Gerichtsverfahren in Bezug auf den Gegenstand der Mediation während der Dauer des Mediationsverfahrens ruhen und dass keine neuen Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Ausgenommen sind hiervon Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes.
7. Die Haftung des Mediators/der Mediatorin wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Jeder Beteiligte kann das Mediationsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich einseitig beenden. Für diesen Fall verpflichten sich die Medianten, die bis zur Beendigung entstandenen Kosten der Mediationsstelle und des Mediators gemäß § 10 der Stader Mediationsordnung zu tragen.
9. Das Honorar für den Mediator/die Mediatorin beträgt … Euro,- zzgl. MwSt/ pro Stunde. Er/Sie kann von den Medianten einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Kostenpauschale der Mediationsstelle beträgt … (je nach Aufwand zwischen 100,- und 500,-) Euro brutto und ist 14 Tage vor Beginn des Termins an die IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum zu überweisen. Beide Positionen werden von den Medianten je zur Hälfte getragen, unabhängig von Ausgang des Mediationsverfahrens. Die Medianten tragen ihre eignen Kosten zur anwaltlichen Vertretung bzw. zu sonstigem Rechtsbeistand und zu weiteren Aufwendungen jeweils selbst.
Für die Mediantin zu I (vertretungsberechtigte Person): ...
Für die Mediantin zu II (vertretungsberechtigte Person): ...
Mediator/in zu III: ...
(Unterschriften, Ort und Datum)