Muster
Mediationsvereinbarung
Dieses Muster soll zur ersten Orientierung dienen. Im Einzelfall sollten Sie die genaue Formulierung mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Mediationsvereinbarung
Zwischen den Parteien
1. …
anwaltlich vertreten durch: ...
und
2. ...
anwaltlich vertreten durch: ...
und dem Mediator (bzw. den Mediatoren): ...
Die vorstehend genannten Parteien vereinbarenhiermit, ein Mediationsverfahren gemäß der Stader Mediationsordnung zur außergerichtlichen Streitbeilegung durchzuführen. Sie beauftragen hiermit denMediator / die Mediatoren, hinsichtlich der zwischen den Parteien entstandenenStreitigkeiten mit folgender Kurzbeschreibung tätig zu werden:
- Der Mediator / die Mediatoren erklären sich bereit, das Mediationsverfahren nach den Regeln der Stader Mediationsordnung durchzuführen.
- Der Mediator / die Mediatoren erklärt / erklären, dass keine Tatsachen vorliegen, die seine / ihre Neutralität beeinträchtigen oder die nach § 5 der Stader Mediationsordnung seine / ihre Tätigkeit ausschließen.
- Die Beteiligten (Parteien und Mediator / Mediatoren) übernehmen hiermit ausdrücklich die in der Stader Mediationsordnung aufgezählten Pflichten der Parteien bzw. des Mediators / der Mediatoren als persönliche Verpflichtung, insbesondere, die Pflicht zur Neutralität und Verschwiegenheit gemäß §§ 5,6 sowie die Pflicht zur Zahlung der Kosten gemäß § 10 der Stader Mediationsordnung.
- Die Parteien sind darauf hingewiesen worden, dass in dem Mediationsverfahren eine individuelle Rechtsberatung durch den Mediator / die Mediatoren nicht stattfinden kann und sie einen Rechtsanwalt ihrer Wahl konsultieren können. Vor Abschluss einer den Konflikt beendenden Vereinbarung bleibt es den Parteien unbenommen, diese mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu besprechen. Der Mediator informiert die Parteien im Bedarfsfall darüber, inwieweit die Vereinbarung für vollstreckbar erklärt werden kann.
- Die Verjährung der in diesem Mediationsverfahren befangenen Ansprüche wird, soweit nicht bereits Verjährung eingetreten ist, mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung bis 3 Monate nach Beendigung des Mediationsverfahrens gehemmt. Das Mediationsverfahren ist zu dem Zeitpunkt beendet, in dem eine Einigung zustande kommt oder den Parteien die schriftliche Mitteilung des Mediators / der Mediatoren oder einer der Parteien über das Scheitern des Verfahrens zugeht.
- Die Parteien vereinbaren, dass laufende Gerichtsverfahren in Bezug auf den Gegenstand der Mediation während der Dauer des Mediationsverfahrens ruhen und dass keine neuen Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Ausgenommen sind hiervon Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes.
- Die Haftung des Mediators / der Mediatoren wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Jeder Beteiligte kann das Mediationsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich einseitig beenden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, die bis zur Beendigung entstandenen Kosten der Mediationsstelle und des Mediators / der Mediatoren gemäß § 10 der Stader Mediationsordnung zu tragen.
- Die Vereinbarung wird mit Eingang des angeforderten Honorarvorschusses beim Mediator und mit Unterzeichnung durch die Beteiligten wirksam.
(Unterschriften Parteien / Mediator(en), Ort undDatum)