Warnung vor Betrug

Fake-Rechnungen Adressbuchschwindel

Immer wieder werden Unternehmern Angebote von rein privatwirtschaftlich geführten und herausgebenden Adress- und Gewerbeverzeichnisanbietern oder falsche Rechnungen per Post oder häufig per E-Mail unterbreitet.
Bei oberflächlicher Betrachtung sehen diese Formulare aus wie manches Schreiben einer öffentlichen Institution oder Behörde, z. B. des Registergerichtes zwecks Eintragung einer Handelsregisterbekanntmachung oder des Unternehmens- oder Transparenzregisters oder auch Patentamtes. Oft sind sogar Signets oder typische Farbgebungen und Schriftarten nachgeahmt. Einige dieser Angebote enthalten Auszüge aus den gerichtlichen Bekanntmachungen und verstärken so den Eindruck, sie stammten von einer staatlichen bzw. gerichtlichen Stelle. Erst im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschließt sich der wahre Zweck. Allein durch Überweisen des genannten Rechnungsbetrages oder ergänzen einer Telefonnummer auf dem sogenannten „Korrekturbogen“ und der Rücksendung des Formulars kommt ein Vertrag zustande.
Eine neue "Masche" ist das Versenden von Mahnungen, ohne dass vorher ein Vertrag zustande gekommen ist oder eine Rechnung verschickt wurde. Ähnlich verhält es sich mit angeblich von einer Behörde oder Institution verschickten E-Mail mit Zahlungsaufforderung. Es werden oft nur kleine Veränderungen der Original-E-Mail-Adresse vorgenommen. Original und Fälschung sind kaum zu unterscheiden. 
Daher prüfen Sie ganz genau:
  • Kennen Sie den Absender?
  • Kennen Sie das beworbene Verzeichnis?
  • Prüfen Sie, ob eine Veröffentlichung Ihrer handels- oder markenregisterlichen Eintragung notwendig ist!
  • Prüfen Sie die Internetseite Buchstabe für Buchstabe. Nur www.handelsregister.de und www.unternehmensregister.de sind staatliche Plattformen.
  • Fehlende Angaben zur Adresse oder Geschäftsführung des Absenders sollten Sie stutzig machen!
Bitte prüfen Sie die Ihnen vorliegenden Rechnungen und Vertragsangebote genau und zahlen Sie nur aufgrund einer Zahlungsaufforderung direkt an die staatlichen Stellen unter Angabe des Kassenzeichens.
Schicken Sie zweifelhafte Formulare zur Prüfung an Ihre IHK und leisten Sie keine voreiligen Zahlungen! (info@stade.ihk.de / angela.buehne@stade.ihk.de )
Rechnungen für gerichtliche Eintragungen in das Handelsregister erhalten Sie nur von den staatlichen Gerichtskassen. Die Gerichte beauftragen auch keine privaten Inkassounternehmen.
Erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen bei Ihrer IHK, dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, Ihrem Notar, oder bei Ihrem zuständigen Registergericht.
Dieser Hinweis ist eine gemeinsame Erklärung der IHK Stade, der Notarkammer Celle sowie der Registergerichte Tostedt und Walsrode.