Fachkräfte

Ukraine: Arbeitsaufnahme durch Flüchtlinge

Informationen für Geflüchtete 

Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der  Bundesagentur für Arbeit, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die niedersächsischen Wirtschafts- und  Innenministerien haben gemeinsam ein Merkblatt “Arbeiten in Deutschland” (PDF) erstellt um den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch erste Informationen zum Arbeitsmarkt in Deutschland/Niedersachsen zu geben und auf vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Das Merkblatt ist in deutscher sowie in ukrainischer Sprache verfügbar.

Steuerrechtliche Fragen

Bei Aufnahme einer Arbeit benötigt der Arbeitgeber, sofern nicht eine Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten in Betracht kommt, für den Abruf der individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum seiner zukünftigen Arbeitnehmerin. Sofern die Identifikationsnummer noch nicht vorliegt, kann der Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden. Die Vergabe der Identifikationsnummer wird durch die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes (kann z. B. auch eine Erstaufnahmeeinrichtung sein) angestoßen. Sobald die zuständige Meldebehörde Daten von Flüchtlingen in das Melderegister aufgenommen hat, erfolgt eine automatische Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Mitteilungsschreiben wird mit der durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilten Identifikationsnummer an die von der Meldebehörde übermittelte Adresse versandt. Diese Vergabe einer Identifikationsnummer sagt nichts über den aufenthaltsrechtlichen Status von Flüchtlingen oder die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus, sondern erfolgt ausschließlich aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen. Der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beinhaltet also keine Regelungen zur Erwerbserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Flüchtlinge

Aus der Ukraine Geflüchtete erhalten eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (§ 24 Aufenthaltsgesetz [AufenthG]). Diese Gewährung  gilt zunächst für ein Jahr und kann bis zu einer Dauer von drei Jahren verlängert werden. Diese Erlaubnis basiert auf der EU-Massenstromrichtlinie und kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. In der Regel sind dies die Ausländerbehörden der Landkreise.

Welche Personengruppen können profitieren?

  • Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich bis zum 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben
  • Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, sowie ihre Familienangehörigen, sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben
  • Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die sich vor dem oder am 24. Februar mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können 

Können ukrainische Flüchtlinge Sozialhilfe beantragen?

Flüchtlinge, die eine Erlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten, können Sozialleistungen beantragen.

Checkliste für Betriebe

Die Checkliste des “NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge” stellt Arbeitgebern praktische Informationen zur Verfügung, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, gibt sie auch Tipps an die Hand, wie die neuen Mitarbeiter ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützt werden können.

Anerkennung: Informationsveranstaltungen für Menschen aus der Ukraine

Die Beschäftigung ausländischer Fach- und Arbeitskräfte wirft viele Fragen auf, aktuell besonders mit Blick auf Geflüchtete aus der Ukraine, die einen schnellen und unbürokratischen Zugang zur beruflichen Anerkennung und geregelten Beschäftigung erhalten sollen. Das Förderprogramm IQ unterstützt Geflüchtete dabei, den im Ausland erlernten Beruf in Deutschland anerkennen zu lassen. 
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Migrationsportal des IQ-Netzwerks.

Förderung von Projekten zur Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium will geflüchtete Menschen aus der Ukraine bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen und hat einen Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse 2021 – 2027“ veröffentlicht. Es werden gezielte Maßnahmen zur Betreuung, Beratung und Qualifizierung für arbeitslose Flüchtlinge gefördert. Daneben sollen auch niedrigschwellige Sprachförderung und Kinderbetreuung stattfinden.