Außenwirtschaft

EU-Exportleitlinien für High Tech Güter

Mit der am 25. Februar 2022 verabschiedeten Sanktionsverordnung VO (EU) 2022/328 wurde u. a. der Geltungsbereich der Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland auf Güter für zivile Nutzer und Verwendungszwecke ausgeweitet.
Darüber hinaus ist auch die Ausfuhr von Spitzentechnologie (“Advanced Technologies“/“Hightech“) in Bereichen wie Elektronik, Computer, Telekommunikation und Informationssicherheit, Sensoren und Laser sowie Marine verboten. Die neuen Bestimmungen sehen sehr begrenzte Ausnahmen und Abweichungen in bestimmten, in diesem Dokument näher erläuterten Situationen vor.
  • Umschlüsselungsverzeichnis für Spitzentechnologie (Advanced Technologies): Im Anhang der FAQ-Liste finden Sie ab Seite 23 ein Umschlüsselungsverzeichnis für der Spitzentechnologie-Güter des Anhangs VII der VO (EU) 2022/328. Damit können Unternehmen die im Anhang genannten Listenpositionen/Warenbeschreibungen mit den zugehörigen Zolltarifnummern des TARIC abgleichen, um herauszufinden ob ihre Zolltarifnummer von der Verordnung erfasst ist.
  • Umschlüsselungsverzeichnis für Rüstungs- und Dual-Use-Güter: Ein Umschlüsselungsverzeichnis für Dual-Use- und Rüstungsgüter stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Website bereit.
Ebenso sieht die Sanktionsverordnung eine gewisse Möglichkeit vor, die Ausfuhr im Rahmen bereits bestehender Verträge fortzusetzen, wobei eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird. Am 2. März nahm der Rat ähnliche Sanktionen gegen Belarus an. Dazu gehören Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und von bestimmten fortgeschrittenen Gütern und Technologien, die zur militärischen, technologischen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten, sowie Beschränkungen für die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen, die den gegen Russland verhängten Sanktionen entsprechen.