Ukraine-Konflikt

EU-Sanktionspaket gegen Belarus

Die EU verurteilt die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf die Duldung militärischer Infrastruktur des Nachbarlandes in dessen Hoheitsgebiet.
Als Reaktion auf das Vorgehen von Belarus hat der Rat der Außenminister am 2. März 2022 ein weiteres Sanktionspaket beschlossen. Hierunter fällt einerseits die Aufnahme von 22 hochrangigen Militärs auf die Sanktionsliste der EU (Beschluss (GASP) 2022/354, Durchführungsverordnung 2022/353), was neben dem Einfrieren von Vermögenswerten ein Reiseverbot (Ein- und Durchreise) der gelisteten Personen im EU-Hoheitsgebiet bewirkt.
Darüber hinaus wurden in Bezug auf Belarus weitere Beschränkungen für den Handel mit Waren eingeführt, die für die Produktion oder Herstellung von Tabakerzeugnissen, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Substanzen, Holzprodukten, Zementprodukten, Düngemitteln, Eisen- und Stahlprodukten oder auch Kautschukprodukten verwendet werden.
Weitere Beschränkungen wurden auch für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien sowie von komplexeren Gütern und Technologien verhängt, die zur militärischen, technologischen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten. Hierzu gehören auch damit verbundene Dienstleistungen. Details zu den neuen Handelsbeschränkungen, s. Verordnung (EU) 2022/355.
Weitere Sanktionen wurden am 3. Juni 2022 beschlossen. Diese beinhalten:

Informationen zu Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien

Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien des Bundes für Belarus am 24. Februar 2022 bis auf weiteres ausgesetzt. Es werden keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Belarus ab.
Dort, wo noch Lieferungen oder Auszahlungen aus Finanzkrediten ausstehend sind, hat der Deckungsnehmer Euler Hermes vorab zu kontaktieren. Für Sammeldeckungen gilt: für bereits erfolgte Versendungen besteht weiter Deckungsschutz. Für neue Versendungen hingegen besteht kein Deckungsschutz mehr.
Weitere Informationen finden Sie im AGA-Portal sowie im Webportal zu den Investitionsgarantien.

Ausweitung Maßnahmen

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegenüber Belarus am 3. August 2023 ausgeweitet. Mit diesen Maßnahmen wird das Exportverbot nach Belarus für eine Reihe von Gütern und Technologien erweitert, die zur militärisch-technischen Verbesserung des Landes beitragen.
Darüber hinaus wird ein zusätzliches Exportverbot für Schusswaffen und Munition sowie für Güter und Technologien eingeführt, die für den Einsatz in der Luft- und Raumfahrtindustrie geeignet sind.
Die restriktiven Maßnahmen gegenüber Belarus werden mit den verhängten Sanktionen in Bezug auf Russland weitgehend identisch.
Weitere Informationen sind auch auf Seiten der AHK Belarus zu finden..