Hermes-Deckung

Staatliche Exportkreditversicherung (Hermes-Deckung)

Exportkreditgarantien

Exportkreditgarantien, sogenannte Hermesdeckungen, sind seit jeher ein bewährtes Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesrepublik Deutschland. Ursprünglicher Namensgeber war Euler Hermes, jetzt allianz-trade. Durch die Exportkreditversicherung (Hermes-Deckung) werden zur Zeit folgende Risiken abgedeckt:

Fabrikationsrisiko

Bei der Deckung des Fabrikationsrisikos bezieht sich die Garantie bzw. Bürgschaft auf Verluste der Selbstkosten, die dem Exporteur durch vorzeitige Beendigung des Geschäftes entstehen.

Ausfuhrrisiko

Die Deckung des Ausfuhrrisikos schützt den Exporteur für die Zeit vom Versand der Ware oder dem Beginn der Leistung bis zum Eingang der Exportforderung.
Zur Finanzierung des Exportgeschäfts kann Ihr ausländischer Kunde entweder einen Lieferantenkredit oder einen Bestellerkredit in Anspruch nehmen. Beim Lieferantenkredit beantragt der deutsche Exporteur eine Deckung seines Geschäfts. Finanziert eine Bank die Exporttransaktion über einen gebundenen Finanzkredit, kann diese ihr Ausfallrisiko über eine Hermesdeckung absichern (Finanzkreditdeckung). 

Voraussetzungen für Hermes-Deckungen

Die Exportkreditgarantien des Bundes stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen und exportfinanzierenden Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Höhe des zu deckenden Auftrags. Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind die Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit des Geschäfts.
  • Die Ware muss überwiegend deutschen Ursprungs sein.
  • Der Käufer muss kreditwürdig sein.
  • Die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im Käuferland müssen ausreichend stabil sein.
  • Zwischen Exporteur und Käufer müssen handelsübliche Zahlungsbedingungen vereinbart worden sein.
  • Die Hermes-Deckung muss vor Abschluss des Kaufvertrages beantragt worden sein.
Ob ihr Exportgeschäft deckungsfähig ist, können Sie im AGAPORTAL erfahren.

Private Anbieter von Exportkreditversicherungen

Neben der staatlichen Exportkreditversicherung treten auch zunehmend private Kreditversicherer auf, deren Geschäftsbereich die Ausfuhrkreditversicherung für Forderungen aus Exporten von Waren und Dienstleistungen sowie die Warenkreditversicherung umfasst. Im Gegensatz zur Bundesdeckung versichert die private Exportkreditversicherung nur wirtschaftliche Risiken und den Nichtzahlungsfall ("protracted default").
Zu den Kreditversicherern zählen u. a. die allianz-trade (privat und staatlich), die Allgemeine Kreditversicherungs Coface AG und die Atradius Kreditversicherung AG.